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zum Theil die Mittel der Redaction der fruͤhern Gazette des Pays-Bas, in deren Offizin es erscheint, zu Gebote, daher“ es auch in seinem auslaͤndischen Theile sorgfältiger redigirt wird, als die meisten andern Blätter; seine Ausfaͤlle gegen die provisorische Regierung und den Kongreß sind minder heftig, als die der „Emancipation“ und des „Belge“, aber geistvoller und mannigfaltiger; das Blatt hat sich daher auch waͤhrend seines kurzen Bestehens schon sehr viele Leser er— worben. Den drei genannten Blaͤttern gegenuͤber hat der „Courrier des Pays-Bas“, der sich jetzt schlechtweg „le Cour—⸗ rier“ nennt, ungemein verloren. Sonst das mächtige Organ der vereinigten Opposition, hat er, seitdem die Opposition Herr geworden ist, auch den Ton des Herrn angenommen, der sich in die Brust schlaͤgt und auf das pocht, was er be— reits gethan hat. Dies will jedoch die Menge, die in dem herbeigefuͤhrten Resultate nur ihre eigene Noth wahrnimmt, nicht anerkennen; ihr behagt die neue Opposition mehr, als das alte Unions-Lied des „Courrier“, der bald in der Weise seines Franzoͤsischen Namensvetters und bald in der des La— mennai'schen „Avenir“ schreibt und schreiben muß, weil die Bedingungen der katholisch-liberalen Union, deren Glieder die Actionnairs des Blattes sind, ihn dazu zwingen. Die Priester-Partei, die in Bruͤssel kein so selbststaͤndiges Organ wie in den meisten Provinzial-Hauptstaͤdten besitzt, haͤlt sich streng an den Kontrakt, und so sieht der Courrier sich genoͤthigt, das lange Geschwaͤtz des Grafen Robiand v. Boersbeek eben so zu honoriren, wie die sarkastischen Bemer— kungen seines Haupt-⸗Redacteurs Jottrand, der auch im Kon— gresse nicht ohne Einfluß ist. Die „Union Belge,“ ein Blatt, das von der provisorischen Regierung gegruͤndet wurde und in der Staats-Druckerei gedruckt wird, spielt die Rolle des Belgischen Moniteur und ist das amtliche Organ der jetzigen Machthaber; es verschmaͤht es jedoch nicht, auch die unzaͤh— ligen Luͤgen seiner zahlreichen Belgischen Kollegen mit gewis— senhafter Treue aufzunehmen. Außer dem kurzlich gegruͤn—⸗ deten kleinen Blatte „Mephistophiles,“ das, wie der Pari— ser „Figaro“, jedoch ohne Franzoͤsischen Witz, mehr Geklaͤtsch über Politik, als Raisonnements enthaͤlt, ist als Bruͤsseler Zeitung nur noch das „Journal de la Belgique“ zu erwaͤh— nen, das, das aͤlteste unter seinen Bruͤdern, wegen seiner besonnenen Unparteilichkeit auch das achtbarste Blatt ist. Auf
kleinem Raume enthalt es die uͤbersichtlichsten Berichte aus
allen fremden Ländern, theilt die Belgischen Ereignisse treu mit und weiß mit weiser Mäßigung alle Uebertreibungen sei— ner Kollegen von seinen Berichten uͤber das Inland auszu— scheiden. Unstreitig hat dieses Blatt unter den friedlieben— den Buͤrgern die meisten Leser; kann es auch durch seine pas— sive Tugend das Gute wenig fordern, so hilft es doch manche Nachricht verbreiten, die, wiewohl gegruͤndet, doch ihrer Natur wegen von den anderen Blaͤttern mit Stillschweigen uͤbergangen wird. Gehen wir von den Bruͤsseler Blaͤttern zu denen der Pro— vinz uͤber, so finden wir hier zunächst eine Gattung, die in Bruͤssel selbst weniger repraͤsentirt ist, namlich die Jefuitische. Dazu gehoren vornehmlich das „Journal des Flandres“ (le Catholique) in Gent, der „Courrier de la Meuse“ in Luͤttich, der „Courrier de la Sambre“ in Namur und der „Courrier de l'Escaut“ in Doornik. Zu den Blaͤttern,
welche den unionistischen Charakter des Brüsseler „Courriers.“
an sich tragen, gehoͤren der „Politique“ in Luͤttich, der unter dem Einflusse des provisorischen Regierungs-Mitgliedes, Hrn. Charles Rogier, steht, und der „Observateur du Hainaut“ in Mons, der eine geistvollere Redaction als die meisten übrigen Belgischen Blaͤtter hat, wiewohl er eine gewisse naive Unwissenheit mit den benachbarten Franzoͤsischen Zei— tungen theilt. Zu den unter republikanischem oder Franzoͤsi— schem Einflusse redigirten Provinzial-Blaͤttern gehoren das „Journal de Louvain““ und das „Journal de Verviers“, von denen das letztere die merkwuͤrdigsten Luͤgen, die nur eine Zeitung enthalten kann, täglich zu Markte bringt. Endlich tragen den Charakter des Bruͤsse ler „Vrai Patriote“ der „Messager de Gand“ und das „Journal d Anvers“, und zwar das erstere mit groͤßerer Entschieden— heit und Energie; seine Redactionsweise erinnert noch jetzt an das „Journal de la Haye“, dessen Redacteur, Herr Charles Durand, ehemals die Leitung jenes Genter Blattes hatte. Das Luͤtticher Blatt „Journal de la Province de Liege“ neigt sich zwar ebenfalls ein wenig zur Oranischen Partei hin, jedoch noch mit großer Unsicherheit. Die außer dem oben genannten noch in Antwerpen erscheinenden Zei— tungen, das „Journal du Commerce“ und die „Gazette d Anvers“, haben eben so wie die in Flamaͤndischer Sprache erscheinenden Blaͤtter seit dem Ausbruche der Revolution schon mehrere Mal ihre Farbe verandert. Da der Handels— und Fabrikstand von Antwerpen und Gent jetzt jedoch entschieden
ebenfalls bestaͤtigt.
banter Fahne berufen
Oranisch gesinnt ist, so hat auch diese Gesinnung in allen den zuletzt erwähnten Blaͤttern wieder mehr Raum gewonnen.
Antwerpen, 10. Jan. Das Journal do An vers widerspricht in seiner heutigen Nummer der vom Journal du Commerce gegebenen Nachricht von Ausruͤstungen, die
hier stattfinden sollen.
Gent, 8. Jan. Dem Journal des Flandres zu— folge hat gestern bei Eede zwischen den Hollaͤndern und den Belgiern ein Treffen stattgefunden, bei welchem mehrere der Ersteren getoͤdtet und verwundet worden, die Belgier aber saͤmmtlich unversehrt davon gekommen seyn sollen.
In mehreren Doͤrfern unserer Gegend sind leichte Un— ruhen ausgebrochen, die man jedoch mehr lokalen als politi— schen Ursachen zuschreibt. General Duvivier hat nach allen Doͤrsern, wo sich der Geist der Unruhe gezeigt, Agenten zur Daͤmpfung desselben abgesandt.
Bruͤssel, 11. Jan. Gestern fand im Kongresse die monatliche Erneuerung seiner Beamten statt. Hert Surlet v. Chokier wurse wiederum zum Praͤsidenten erwählt, und die bisher als Secretaire fungirenden Mitglieder wurden Als der Praͤsident seinen Platz wieder einnahm, dankte er der Versammlung fuͤr das ihm wieder— holt geschenkte Vertrauen und fuͤgte hinzu: „Wollte Gott, m. H., daß dieses Mal die letzte Praͤsidenten-⸗Wahl stattge⸗ funden habe, und daz Sie bis zum 11. Februar das Staats Oberhaupt erwaͤhlt, so wie die Freiheit und Unabhaͤngigkeit des Vaterlandes auf festen Grundlagen konstituirt haben moͤ— gen!“ — Hr. v. Gerlache stattete den Bericht uͤber eine Bittschrift der in Doöornik (Tournay) gefangen gehaltenen Hollaͤndischen Offiziere ab. Diese stellten vor, daß sie nicht mit den Waffen in der Hand ergriffen worden seyen, und verlangten daher, in Freiheit gesetzt zu werden. Ein beige— fuͤgtes Schreiben des Magistrats von Mons, wo die Offi— ziere festgenommen worden waren, bestaͤtigte deren Angabe, in sofern nämlich bei ihrer Festnehmung gar kein Kampf statt— gefunden habe und sie nur als Geiseln angesehen worden seyen. Ein ebenfalls beiliegender Bericht des Obersten v. Buzen, bisherigen Kommandanten von Mons, betrach— tete jedoch die Frage aus einem andern Gesichtspunkte und schloß damit, daß die Hollaͤndischen Offiziere sehr wohl als Kriegsgefangene anzusehen seyen. Hr. v. Ger— lache erklärte, daß die Bittschriften-Kommission durch den vorliegenden Fall in Verlegenheit gesetzt worden sey, und nichts Anderes vorzuschlagen wisse, als die Ueberwelsung der Bittschrift an den Kriegs-Minister, der, nachdem er die pro— visorische Regierung daruͤber konsultirt haben wird, sein Gut— achten uͤber die Petition der Hollaͤndischen Offiziere abgeben soll. Herr Duval von Beaulieu meinte, daß selbst nach den Worten einer aͤltern Proclamatlon der proviso— rischen Regierung, worin die Belgier unter die Bra— und naͤchstdem aufgefordert wur— den, „die Hollaͤnder aus ihren Reihen zu verabschieden, um se nach ihrer Heimath zuruͤckkehren zu lassen“, die Hollaͤndischen Offiziere vollkommen berechtigt seyen, auf ihre Freiheit zu dringen. Mehrere andere Mitglieder traten ebenfalls dieser Meinung bei, Herr A. Rodenbach erklaͤrte sich jedoch auf das entschiedenste dagegen. Da Hr. Claus unter Anderm anfuͤhrte, daß die Hollaͤnder in Mons auf das Volk gar nicht geschossen haͤtten und der Bericht des Obersten von Buzen unrichtig sey, entgegnete Herr A. Gen— debien, der am vorigen Tage von seiner Sendung nach Paris zuruͤckgekehrt war: „Die Hollaͤndischeu Offiziere sind ergriffen worden, als Belgien mit Holland Krieg fuͤhrte, und dies reicht hin, sie als Kriegsgefangene gelten zu lassen. Der
Bericht des Herrn von Buzen ist uͤbrigens das Werk eines
erfahrenen Offiziers, der die Kriegs-Gesetze besser versteht, als Herr Claus. Die Hollaͤnder haben sich noch mehrere
Tage, nachdem unsere Proclamation erlassen worden, in Mons
vertheidigt.“ „Wenn uͤbrigens“, fuͤgte das genannte Mit— glied der provisorischen Regierung hinzu, „die Hollaͤnder uns keine Gefangenen auszuliefern haben, so kommt es daher, daß sie die gefangenen Belgier todt schlagen.“ Und zur Be— kraͤftigung dieser Aeußerung erinnerte Herr Gendebten an die bekannten Maͤhrchen von den Graͤuelthaten der Hollaͤnder in Bruͤssel, bei Esschen (wo ein Franzoͤsisch⸗Belgischer Freiwilli— ger, der sich jetzt noch wohlbehalten in Loͤwenstein befindet, von einem Hollaͤndischen Offizier erschossen worden seyn soll) und kurzlich bei Mastricht. ) Diese Argumente bewo— gen endlich die Versammlung, den Beschluß der Bitt— schriften⸗Kommission zu genehmigen. — Als der Kongreß sodann zur fernen Berathung der auf das Staats-Oberhaupt
„Y. Vgl. den Artikel aus der Niederlaͤndischen Staat s⸗Cou⸗ rant im gestrigen Blatte der Staats⸗Zeitung.
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Bezug habenden Artikel des Verfassungs-Entwurfes schritt, machte zunaͤchst Herr Fransman den Antrag, daß man dem Staats-Oberhaupte das Recht nehme, den Krieg zu er— klaͤren und Frieden abzuschließen, welcher Antrag jedoch ver— worfen wurde. Angenommen wurde dagegen ein anderer An— trag, wonach zwar das Staats-Oberhaupt Verträge mit an— deren Staaten soll abschließen konnen, jedoch sollen alle Han— dels- so wie solche Verträge, wodurch dem Staate zu nahe getreten wird oder die Belgier individuell zu etwas verbun— den werden, vorher der Genehmigung der beiden Kammern unterliegen. — In der naͤchsten Sitzung wird man sich mit der Wahl des Staats-Oberhauptes beschaͤftigen.
Gestern Abend war man hier in der Stadt sehr unru— hig, da tausend Geruͤchte von einem zu befäürchtenden Auf— stande verbreitet waren. Es hieß, daß nach Beendigung des Schauspiels die Menge sich nach dem Kongreß begeben wolle, um die Versammlung fuͤr aufgeloͤst zu erklaren. Zahlreiche Buͤrger⸗-Garden durchstreiften jedoch die Straßen der Stadt, und so ist es denn auch mit Huͤlfe derselben gelungen, die Ruhe bisher aufrecht zu erhalten.
Ein im Luͤtticher Journal de la Provence enthal— tenes Schreiben aus Bruͤssel schildert den Zustand der Re— gierung als im hoͤchsten Grade aufgeloͤst. Im Kongresse seyen die Laien mit den Priestern entzweit, wagten es jedoch nicht, offen wider dieselben aufzutreten. Die Mitglieder schie— nene mit dem Plane umzugehen, nach und nach ihren Ab— schied einzureichen, so daß der Kongreß bald nicht mehr voll— lg und genoͤthigt seyn wuͤrde, sich aufzuloͤsen. In der Verwaltung staͤnden große Veranderungen bevor: Herr Ch. Hrn. Goblet das Kriegs-Ministerium und Herr Le Hon an der Stelle des Herrn Tielemans das Ministerium des Innern uͤbernehmen. Die Mitglieder des Kongresses haͤtten sich zuletzt besonters stark fuͤr die Er— waͤhlung des Herzogs von Leuchtenberg zum Koͤnige von Bel— gien ausgesprochen, inzwischen sey noch vor der Erwaͤhlung des Staats-Oberhauptes ein Buͤrgerkrieg zu befuͤrchten, den das aberglaͤubische Volk in Bruͤssel um so mehr erwarte, seitdem kurzlich das Nordlicht zu sehen gewesen sey. In Bruͤssel, hesßt es schließlich in diesem Schreiben, erwarte man die Ankunft von vier Franzoͤsischen Generalen, unter denen sich die Herren Fabvier und Excelmans befinden sollen. Die provisorische Regierung hat angeordnet, daß die noch im Gebrauche befindlichen Hollaͤndischen Stempel des Koͤnig— reichs der Niederlande mit dem 1. April 1831 abgeschafft seyn und an deren Stelle neue, mit dem Belgischen Löwen verzierte, treten sollen.
Herr Destrivaux hat am 6ten d. M. seine Entlassung als Mitglied des diplomatischen Comité's eingereicht.
Die Belohnungs-Kommission von Bruͤssel hat das pro— visorische Gouvernement ersucht, den Herrn de Potter zum Mitgliede dieser Kommission zu ernennen.
Deutschland.
Gottingen, 9. Jan. (Aus dem Hamburger Kor— respondenten.! Ein gestern hier erschienenes gedrucktes Plakat lautet wortlich, wle folgt:
„Um den durch die bisherige allgemeine Noth erzeugten Beschwerden abzuhelfen und zugleich die durch dieselben be— reits entstandenen und noch drohenden Unruhen fuͤr die oͤf— fentliche Ordnung gefahrlos zu machen, haben sich die Unter— zeichneten mit uns vereinigt, in eine National-Garde zusam— menzutreten, deren Organisation alsbald stattfinden soll. Wir verpflichten uns Alle fuͤr Einen und Einer fuͤr Alle, die oͤf— fentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, zugleich aber, sobald als es irgend geschehen kann, Sr. Majestaͤt unserm vielgeliebten Könige unmittelbar die geeignete unterthäͤnigste Vorstellung zu thun, Allerhoͤchstdenselben zu bitten, allernächstens in einer durch freie selbstgewaͤhlte Volksvertreter gebildeten Staͤnde— Versammlung das Wohl und wahre Beste seines getreuen Volks berathen und fuͤr das Hanndͤversche Land eine voll— kommen frele Verfassung errichten zu lassen. Die Hoffnung, daß alle unsere und auswaͤrtige Mitbuͤrger in den Staͤdten
Rogier wuͤrde statt des
und auf dem Lande sich zu demselben Zwecke mit uns verei—
nigen werden, ist um so mehr begruͤndet, als die Ursache un— seres Zusammenbleibens allgemein ist.
So geschehen Goͤttingen, den 8. Jan. 1831.“
Hierauf sind bereits in Gottingen niehr als 2000 Un— terschriften von den Buͤrgern und mehr als 500 von den Stubirenden erfolgt. Die National- Garde ist bereits voll⸗ kommen gebildet worden.
R Hannover, 13. Jan. Ein Extrablatt der hiesigen cachrichten enthaͤlt folgende Proclamation:
du „Waͤhrend Wir mit unablaͤssiger Sorgfalt bemuͤht sind, der rch außerordentliche Natur- Ereignisse, durch Mißernte und
andere unabwendliche Verhaͤltnise in mehreren Theilen des Lan⸗ des herzeigefuͤhrten Noth abzuhelfen, und alle Uns zu Gebote ste⸗ hende Mittel zu diesem Zwecke verwenden, haben einige Uebel⸗ wollen de sich angelegen seyn lassen, die Treue des ihrem erhabe— nen Landesherrn und Seiner Regierung von jeher ergebenen Vol⸗ kes durch Verbreitung boshafter Unwahrheiten, durch freventliche Entstellung bekannter Thatsachen zu erschuͤttern und dasselbe zu einer Auflehnung gegen die oͤffentliche Ordnung zu verleiten. Lei⸗ der sind diese verbrecherischen Versuche nicht gan ohne Erfolg geblieben. Zu Osterode ist die einen Augenblick gestoͤrte Ruhe wieder hergestellt worden, ohne daß es der Anwendung der gesetz⸗ lichen Gewalt bedurft haͤtte. Zwei anscheinende Raͤdelsfuͤhrer sind zur Haft gezogen und erwarten die Entscheidung ihres Schick⸗ sals von dem Spruche der ordentlichen Gerichte. — In Gfyttin⸗ gen, einer durch die Durchlauchtigsten Fuͤrsten des Guelphise,en Regentenstammes seit laͤnger als einem Jahrhundert mit beson⸗ derer landesvaͤterlicher Liebe hoch beguͤnstigten Stadt, ist ein Theil der Einwohner durch zu dem Verderben der Staaten vielfach be— nutzte Mittel zur offenen Widersetzlichkeit gegen die Regierung verleitet worden, und von dort aus wird, dem Vernehmen nach, der Saamen des Aufruhrs in der umliegenden Gegend ausge⸗ streut. Wir, deren Haͤnden des Koͤnigs Majestaͤt das Wohl des Koͤnigreichs anzupertrauen geruht haben, die Wir nie gerechten, auf verfassungsmäͤßigem Wege an uns gebrachten, Klagen und Be⸗ schwerden Unser Ohr zu verschließen gewohnt, deren schoͤnster Lohn es bisher gewesen, zu helfen, wo Wir vermochten, sind jetzt ge⸗ zwungen, die Huͤlfsmittel, welche Wir mit ernster Anstrengun herbeigezogen haben, um die zu Unserer Betruͤbniß das Lan druͤcken den Leiden zu lindern, die Kraͤfte des Staates, welche zu dessen Wohl benutzt werden sollten, auf den Schutz der , chen Ruhe und Sicherheit der ruhigen Buͤrger gegen ihre auf⸗ ruͤhrerischen Bruͤder zu verwenden. Es hat Uns tief geschmerzt, die unter allen Stuͤrmen des nahen und fernen Auslandes sich stets gleich gebliebene Liebe zur Ordnung in Unserm Vaterlande wanken zu . Wir haben indeß das Vertrauen in den guten Sinn der großen Mehrzahl des getreuen Volkes nicht aufgegeben und halten Uns uͤberzeugt, daß dasselbe die verbrecherischen 5 schlaͤge von sich abweisen werde. Unsere Pflicht aber erheischt es, des Koͤnigs Unterthanen aufzufordern, die alte Treue zu bewah⸗ ren, in der Ueberzeugung von den liebevollen Absichten der Re⸗ ierung nicht irre zu werden, auf gesetzlichem Wege Huͤlfe zu , nicht auf sich und ihre Mitbüͤrger das von inneren Un⸗ ruhen nicht zu trennende unabsehbare Elend zu laden, nicht gaͤnz⸗ liche Zugrunderichtung des schon erschuͤtterten Wohlstandes mit Gewalt herbeizufuͤhren, nicht die Strafen der Gerechtigkeit her⸗ vorzurufen. Wir sind stets und gern bereit, gerechten Beschwer⸗ den, ngch angestellter Untersuchung, so weit die Mittel reichen, abzuhelfen. Auch jetzt noch werden Wir es verstehen, an den Orten, wo beklagenswerthe Unruhen stattgefunden haben und noch stattfinden, den Irregeleiteten von dem Schuldigen zu un⸗ terscheiden. Fortwaͤhrende Widersetzlichkeit aber wird Uns zur Anwendung der aͤußersten Uns zu Gebote stehenden Mittel zur Wiederherstellung der öffentlichen Ruhe zwingen; denn Unsere Pflicht und das Wohl des Landes gestatten nicht die Existenz ei⸗ ner Gewalt, die der gesetzlichen Regierung nicht unterthan seyn will. Hannover, den 12. Januar 1831.
Koͤnigl. Großbritanisch-⸗Hanndoerscher zum Kabinets-Ministerium
verordneter General⸗Gouverneur und Geheime⸗Raͤthe. Adolphus Frederick.“
Ferner enthaͤlt jenes Blatt folgende, an die Universitaͤt Gottingen ergangene Verfuͤgung: „Wilhelm der Vierte, von Gottes Gnaden Konig des
vereinigten Reichs Großbritanien und Irland ꝛe, auch 2 von Hannover, Herzog zu Braunschweig und Luͤneburg ze. z. Da die Einwohner Unserer Stadt Goͤttingen, welche von Uns und Un⸗ sern Vorfahren an der Regierung mit zahllosen Wohlthaten uͤber⸗ haͤuft ist, wider die gesetzlich bestehende Ordnung undankbar sich aufgelehnt und unter truͤgerischen Vorwaͤnden eigenmaͤchtiger Weise cinen sogenannten Gemeinde⸗Rath gebildet und ohne Er⸗ laubniß ihrer Obrigkeit eine Buͤrgergarde errichtet haben, mit den hierdurch entstandenen unruhigen Bewegungen eine irgend erfolgreiche Betreibung der Studien aber nicht zü vereinigen ist; so sinden Wir Uns bewogen, die Vorlesungen an Unserer Uni⸗ versitaͤt hiermit vorerst bis Ostern zu schließen, und befehlen allen Professoren und Lehrern, der Fortsetzung derselben von Stund an sich zu enthalten. Zugleich befehlen Wir allen zu Goͤt⸗ tingen studirenden Hanndverschen Unterthanen, die dortige Stadt unverzuͤglich zu verlassen, unter der Verwarnung, daß alle diejenigen, welche diesem Unseren Befehle 1 dessenung each⸗ tet . zurückbleiben sollten, einer jeden Aussicht auf eine Anstellung im oͤffentlichen Dienste des hiesigen Königreichs, in welchem Fache es auch seyn sollte, füͤr immer verlustig seyn sol⸗ len. Nicht minder fordern Wir auch alle in Goͤttingen studi⸗ rende Auslaͤnder auf, aus dortiger Stadt ohne Aufschub sich zu entfernen, da nach erfolgter Schließung der Vorlesungen die Ver⸗
anlassung ihres dortigen Aufenthalts aufgehört hat ünd Wir ihr
laͤngeres Verweilen daselbst, so wie ihr Anschließen an die Buͤr⸗ ergarde, nur als eine strafbare Theilnahme an den aufruͤhreri⸗ . Bewegungen der sich auflehnenden Burger und Einwohner der Stadt Goͤttingen wuͤrden betrachten koͤnnen. — Wir anf. tragen den akademischen Sengt Unserer Georg⸗Augusts-Universi⸗ taͤt, dieses saͤmmtlichen Studirenden foͤrdersamst zu eroͤffnen und