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Ihr Wahlspruch seyn! Belgien beschwoͤrt Sie darum. Mit ihm nnch Sie dieses Land vielleicht von den Uebeln retten, die es bedrohen, und so das Lob sich verdienen, nach welchem allein gute Buͤrger geiz durfen. Voll Vertrauen auf Ihre Einsich— . auf, Ihre Vaterlandsliebe, verharren wir mit hoher Ach⸗ ung ꝛe.“
.J. R. Lambermont. — N. Goffin. — H. Lafleur. — P. Massart. — J. Bolsce. — J. Bomal. — B. Berniere. — Ti⸗ tulair et Comp. — V. L. Namur. — J. N. Lefeore., — Ern. De⸗ change. — Heptig⸗Dechange. — Noirfalize⸗Bronckart. — Rece⸗ veur. — J. J. Systermans. — F. Jongen und Delrez. — L. Kinkin. — Eharsot Bron! — Ch. Jonckers. — A. Gavage. — P. Lambotte. — F. Chainaye⸗Disery. — J. J. Delarge. — Lepouse Jos. Co⸗ chaur. — Dns. Disery. — J. Bernard. — J. J. Francotte. — N. Hof n. — Piret und Lefebyre. — J. J. Hontoy. — P. L. Pypers. — J. F. J. Goffin. — Martial⸗Ronge. — G. A. Lamarche. — Le⸗ dour. — Gerard Demet. — J. J. Desery. — T. J. Lambert. — Vene F. Lhoest⸗Beguduin. — Ürbain Fossoul. — H. Legres. — J. P. Marchez. — A. Simonis. — A. Disery. — C. J. Grisard. Humblet⸗Thirard. — B. Lafleur. — F. G. Echement. — Watrin⸗ Dardespinne,. — J. Renard. — J. Heptia. — Burdo⸗Stas und Comp. — A. J. Deneff. — Watrin⸗Gomr ee. — Clement Francotte. — L. I, Rodberg, — Deribegucourt. — L. Eligs. — E. Renard. — Carlier⸗Demet. — G. Lafleur. — G. J. Delabrassinne. — Van⸗ dermosen. — Parfondry, Ain. — E. A. und H. J. Maquinay, früres. — Hri. Libert. —e;e Rossius. — B. Montulet. — M. J. Lhonneur. — J. J. Massart. — J. L. De Lhonneur, fils. —
Neuville. — Mouton. — Guilmot. H. J. Londot. — Edourt auzeur. — F. C. Mosselman — J. F. Bourdagu. — De Blere⸗ upont. — J. J. Tilmgn. — T. Corbesier. — J. N. Dupont — N. Max. Lesoinne. — H. Detige. — Kemlin — H. X Nalgise, Le⸗ lievre. = H Debouny⸗Cajot. N. J. Goffart. — J. J. Guil min. — L. Beaudrihaye et kreres. — F. Spineur. — Spineur et Moyse. — J. T. Dubois. J. Beaudriha he. — C. J. Davreur. J Spermens. — Fred. De Sauvage. — Ch. Behr. — Veuve Dubois ⸗-Dandrimont. . M. Orban et fils — J. Drion⸗Libert. — D. D. Gavage. — . J. Thafflaire. — Bethun e⸗Fassin. — Forgeur. — H. Gilman. 7 Deboubers, sils. — J. N. David. — S. J. Pirard. — P. Gerard. — J. J. Deprez. — J. M. H. Lemaire. — L.
rins⸗Begudrihgye. — Vanzuylen⸗Constant. — Ch. Constant. —
lorent Martial. — H. J. Dumoulin. — J. Lazarus. — Veuve
emet. — P. J. Renard. — Pinsmay. — B. Horne. — J. Behr. — 8. D, Collard. — Fred. Braconnier. — W. M. Ralck. — Pour Lt. Stas, N. Cerfontaine. — D. S. Joiris. — Corbe⸗ sier, froͤres. — E. A. J. Rodberg. — Jenn Libert. — Franc. Ho⸗ nin. — C. Lhoest. — B. J. Collette. — L. Collette. — J. J. Collette Beco. — Jos. et C. Begasse. — Nicolas De Sauvage. — Ch. Dubois. — J. J. Bellefroid. — D. Beyne, lils. — Raͤs⸗ quinct. — Baud. Coison. — J. J. Thonard. — Pierard. — Veuve Dallemagne⸗Elias. — H. Dessain. — J. B. Ronge, ils. — T. Beaujean. — Aug. Doreye, fils. — H. Beurkens. — J.
Frangquet. — Ch. Rossius. — C. J. Mean. — C. J. Cleinge, ꝛc. 2c. ꝛc.
Luͤttich, den 6. Dez. 1850.
Deut schland.
annover, 15. Jan. Folgendes sind die beiden (in der 1sten Beilage erwahnten) Proclamationen:
(Nr. 1.)
Adolphus Hrederick, Königl. Prinz von Großbritanien, Her— zog von Cambridge, Here zu Braunschweig und Luͤneburg, Ge⸗ neral⸗Gouverneur des Köonigsreichs Hannover. Buͤrger und Ein— wohner von Gottingen! Eure Deputirte werden Euch die Ant⸗ wort mitgetheilt haben, welche Ich ihnen auf die Mir vorgetra⸗ genen Wunsche gegehen habe. — Außerdem aher muß Ich noch ein ernst warnendes Wort zu Euch reden. Buͤrger von Goͤttin⸗
en! bedenkt wohl, wozu Ihr Euch entschließt! Keine Stadt im oͤntgreiche hat mehrere Zeugnisse der Königl. Huld und Gnade aufzuweisen, als die Eurige. Mit nie ermuͤdender Sorgfalt und Königl. Freigebigkeit i Hannovers Fuͤrsten die Georg⸗Au⸗ gusts⸗ Uniyersitaͤt. Ihr Glanz, ihr Flor war die Grundlage Eu⸗ res Wohlstandes. Schwer ist der Druck der Zeit, Ich weiß es und bedaure es schmerzlich, auch ist, in Uebereinstimmung mit den naͤdigsten Absichten Meines Königl. Bruders, Mein ganzes treben dahin gerichtet, die Noth zu lindern und die Laͤst des Landes zu erleichtern; aber kein Ort im Koͤnigreiche empfand diesen Druck weniger, als der Eurige, denn berühmte Lehrer und ausgezeichnete Anstalten in Eurer Stadt zo⸗ en fortdauernd eine zahlreiche Jugend in Eure Mitte. — uch ist keine Beschwerde Eurer Buͤrgerschaft an die Regierung elangt, vielmehr ist diese ungufgefordert damit beschaͤftigt, Eurer aͤdtischen Verfassung und Verwaltung eine r, . Ein⸗ richtung zu geben. Und Ihr, auf deren Dankharkeit und Treue, Euer König zuversichtlich glaubte zaͤhlen zu duͤrfen, Ihr greift um Aufruhr! Denn, wie auch Euer Verfahren von Euren Ver⸗ rern, Euch vorgespiegelt seyn mag, die von Euch eigenmaͤchtig
Gedruckt bel A. W. Hayn.
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wider den Willen der Obrigkeit geschehene Einsetzung eines soge— nannten Gemeinde⸗Raths, Eure eigenmaͤchtige Bewaffnung mit der Absicht, den Truppen Eures Königs fich zu widersetzen, ist Auflehnung wider die 66 Ordnung, ist Aufruhr. Gern will Ich zwar glauben, daß die uͤberwiegende Mehrzahl unter Euch
ist; ja, daß bei Vielen nur die Besorgniß fuͤr die Sicherheit ihres Eigen⸗ thums die Veranlassung gewesen seyn mag, den üebrigen sich anzu⸗ schließen, und daß bei den Meisten von Euch, das Gefühl ber dankbaren Erinnerung an die vielfachen Beweise der Gnade Eu— res Landesherrn noch nicht hat erstickt werden koͤnnen; aber esset, von Eurem Irrthumę zuruͤckzukommen, und lasset Euch nicht in den Abgrund hineinstuͤrzen, der vor Euren Fuͤßen sich offnet. Buͤrger und Einwohner von Goͤttingen! vernehmet nochmals Meine Aufforderung und Warnung! Taßt die Euch verstattete Frist nicht voruͤbergehen, eilet vielmehr, Eure Unterwerfung zu erklaͤren und die Truppen Eures Koͤnigs in Eurer Stadt aufzu⸗ nehmen. Ich werde, nachdem dieses geschehen, gern bereit seyn, in Eure Mitte Mich zu begeben, Eure Wuͤnsche anhoͤren und
sie zu dem Throne Eures gnaͤdigsten Koͤnigs gelangen lassen. — Vertrauet Seiner Huld, Seiner Gnade, Seiner Weisheit. Folgt Ihr aber dieser Meiner Aufforderung und War⸗ nung nicht, oder ist Eure Unterwerfung nicht vollstaͤndig und unumwunden, wie Ich sie vorgeschrieben, so werden die Trup— pen Eures Koͤnigs vor Eure Stadt ruͤcken und die Gewalt der Waffen wird ihnen die Thore oͤffnen, die Ihr ihnen treubrächig verschließt, Mit blutendem Herzen habe Ich hierzu die Befehle ertheilt, die Meine Pflicht Mir zum Gesctze macht; denn Eure Stadt ist Mir lieb, und gern gedenke Ich der frohen Jahre, die Ich in Eurer Mitte verlebte. Oft habt Ihr Mir Persicherun⸗ gen Eurer Liebe und Treue gegeben. Jetzt bewahrheitet dieselbe. eihet nicht ferner Gehoͤr den Stimmen derjenigen, die zum Be— harren im Aufruhre Euch reizen; sie haben nicht das wahre Beste Eurer Stadt und Buͤrgerschaft vor Augen, sondern bereiten Eu⸗ rer Ruhe und Eurem. Wohlstande ein sicheres Verderben. Hoͤret vielmehr auf Meine Euch vaͤterlich warnende Stimmen Bürger und Einwohner von Göttingen! kehret um zur Treue und zum Gehorsam gegen Euren König und Landesherrn! Fffnet Seinen Truppen die Thore! Wo nicht, — so komme uͤber Euch das Blut, welches fließen wird, uͤber Euch der Ruin Eurer jetzt blühenden Stadt und die Aufruͤhrer treffe die volle Strenge der richtenden Gerechtigkeit. Ich befehle dem Magistrate und der k der Stadt Goͤttingen, diese Proelamation so⸗ ort an allen Straßen Ecken und dͤffentlichen Plaͤtzen anschlagen und Haus bei Haus vertheilen zu lassen, auch unverzuͤglich die Buůͤrger⸗De⸗ putirte und Gilde⸗Vorsteher zusammen zu rufen, und mit ihnen vereint zu berathen, was ihr geleisteter Huldigungscid, ihre Pflicht und das wahre Wohl der Stadt gebieterisch von ihnen erhelschen. Hannover, den 13. Januar 1831. Adolphus Frederick,
Nr. 2.)
Adolphus Frederick, Me cher Prinz von Großbritanien Herzog von Cambridge, Herzog zu Braunschweig und zuͤneburg, General⸗Gouverneur des Koͤnigreichs Hannover Große Gefah⸗ ren nahen sich der dortigen Stadt, wenn deren Einwohner, un⸗ eingedenk der zahllosen Wohlthaten, welche ste von ihrem Lan— desherrn empfingen, im Aufruhre starrsinnig beharrend, den Be— dingungen sich nicht unterwerfen, welche Ich ihnen vorgezeichnet habe. „Fuͤr Euch, Meine jungen Freunde, 3 uͤberall kein Grund jum laͤngern. Verweilen vorhanden. Durch die Verordnung vom 11. d. sind die Vorlesungen der Universitaͤt fuͤr geschlossen erklaͤrt und Ihr send aufgefordert und angewiesen, die Stadt sofort zu verlassen und in Eure Heimath zurückzukehren. Eilet, bie Auf— , ,, zu lenz eilet, Euch , . von einer Sache, die zuch freind ist, und von der strafbaren Theilnahme an den auf— ruͤhrerischen r, , . der sich auflehnenden Buͤrger. Hanno⸗ veraner Waget nicht, den Truppen Eures Koͤnigs Euch zu wi⸗ dersetzen; Ihr wuͤrdet eine schwer zu buͤßende Schuld uu Euch laden! Und Ihr, die Ihr aus anderen Staaten auf die Georgia Augusta kamet, um Euren Geist auszubilden, lohnet ihr nicht mit schwarkem undanke. Denn Ihr irret, wenn Ihr glaubt, daß Euer Beistand der Universitaͤt, der Stadt und den . zum rommen gereichen konne, Er kann nur zu deren und Eurem erderben fuͤhren. Erfolgt die freiwillige Unterwerfung der Stadt nicht, so wird die Gewalt der Waffen eintreten. Drohet dann auch, Euch Gefahr, so habt Ihr selbst es verschul— det. — Ich habe Euch gewarnt. — Gedenket der Hei⸗= math, gedenfet des Kummers und der Trauer, die Ihr durch laͤngercs Verbleiben Euren Familien bereitet. — Höre auf Mei nen raͤterlich⸗warnenden Ruf! — Verlasset Alle eiligst die Stadt und kehret in Eure Heimath zuruͤck. Hannover, den 13. Jan. 1831.
. Adolphus Frederick.
An die Studirenden auf der uni— versitaͤt Gottingen.
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Redaeteur John. Mitredaeten: Cottel.
nur im Irrthum befangen, nur von einzelnen Wenigen mit fortgerissen
Allgemeine
aats-Zeitung.
Preußische St
Æ ig.
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Des Koͤnigs Majestaͤt haben geruht, den bisherigen Re— gierungsrath Schlick zu Gumbinnen zum Ober, Regierungs⸗ kath und Dirigenten der Abtheilung fuͤr Domainen, Forsten and direkte Steuern bei dem Regierungs-Kollegium daselbst 9 er n, der Köoͤnig haben dem Schlossermeister Eduard Heymann hierselbst den Titel eines Hof⸗-Schlossers beizule—
gen geruht.
—
Zeitungs-Nachrichten. Ausland.
Frankreich.
eputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 10. 2 wurden die Berathungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der Zusammenstellung der Assisenhoͤfe fortgesetzt. Das in der vorhergehenden Sitzung in Vorschlag gebrachte Amen— dement des Herrn Salvandy, wonach die zu den Assisen zu berufenden Nitglieder der Koͤnigl. Gerichtshoͤfe nach der Relhefelge durch eine besendere Kommission, bestehend aus dem ersten Prasidenten, den Kammer-Präsidenten und dem Aeltesten der Raͤthe des detreffenden Königl. Gerichtshofes, ernannt werden sollten, wurde nach einigen Bemerkungen der Herren Mestabier, Kerbertin und Agier verworfen. Ein Gleiches geschah mit fuͤnf andern Amendements, wovon das eine von der Kommisston und die vier andern von den Herren Kerbertin, Caumartin, Jacauinot de Pampelune und Martin herruͤhrten; sie wurden saͤmmtlich verworfen. Man ging hierauf zu dem Iten Artikel des urspruͤnglichen Gesetz⸗ Entwurfes uͤber, wonach die Entscheidung der Jury kuͤnftig mit 8 gegen 4 Stimmen erfolgen soll. Die Herren Mar— tin und Laisné de Villevèque verlangten eine Masori— tät von 9 gegen 3 Stimmen und die Herren Dumont de St. Priest, Gaujal und v. Tracy die Einmuͤthigkeit, Ersterer in allen Fallen, die beiden Andern aber nur dann, wenn von der Euntscheidung die Todes trafe ab⸗ hinge. Der Minister des offentlichen Unterrichts machte die Bemerkung, daß, wenn das Gesetz zur Verur— theilung oder Freisprechung die Einmuͤthigkeit erheischen wollte, die Entscheidung immer nur ein Resultat der Zuge— staͤndnisse und der Schwache, mithin unwahr und unniora⸗ lisch, seyn wurde. In demselben Augenblicke, fuͤgte er hinzu, wo man in England daran denke, das Gute und Weise der Franzoͤsischen Gesetzgebung in die dortige zu uͤbertragen, muͤsse man nicht aus der Englischen Gesetzgebung gerade das⸗ jenige entnehmen wollen, was sie Untaugliches enthalte. Nach⸗ dem der Antrag des Hrn. Dumont de St. Priest verwor— fen worden, trat Hr. Gaujal zur Vertheidigung des seini⸗ gen auf. Niemand, meinte er, konne in Abrede stellen, daß, um die Todesstrafe anzuwenden, eine Art von Unfehlbarkeit nothwendig sey; eine solche lasse sich aber nur annehmen, wenn die Meinungen einstimmig wären; Einige behaupteten zwar, daß eine solche Einmuͤthigkeit nie erzielt werden wuͤrde, fobald die Geschworenen wußten, daß von ihrer Entscheidung die Todesstrafe abhinge; diefe Ansicht sey inzwischen, wie er aus eigener, Erfahrung wisse, voͤllig ungegründet; er selbst habe mehrmals in einer Assise den Vorsitz gefuͤhrt; zweimal fey die Todesstrafe zuerkannt worden, und beide Male sey bie Entscheidung der Jury einstimmig gewesen. Herr von Tracy sprach sich ganz in derselben. Weise aus; nur daß er eine andere Abfassung des Artikels in Antrag brachte;
Berlin, Mittwoch den 19ten Januar
1831.
in Fällen, wo die Geschwornen nicht einmuͤthig waͤren, wollte er, daß man die der Tobesstrafe zunaͤchst stehende Strafe verhaͤnge. „In dem Interesse der Menschheit“, äußerte er, „verlange ich, daß die schreckliche, nicht wieder gut zu ma⸗ chende Strafe des Todes nicht ferner leichthin zuerkannt werde. Noch nie habe ich die Nothwendigkeit dieser Strafe beweisen hoͤren, ohne mich der Worte jenes Fanatikers des Mittelalters zu erinnern, der in dem furchtbaren Kriege gegen die Albigenser rief: „„Toͤdtet nur immerzu, Gott wird die Gu⸗ ten schon herauszufindem wissen!““ Diese Worte fuͤhren mir zugleich diejenigen eines nur allzuberuͤhmten Publizisten (Hrn. v. Bonald) ins Gedaͤchtniß zuruͤck, der bei den Berathungen uͤber das Sakrilegiums-Gesetz unter Anderm aͤußerte, daß ein Todes-Urtheil nur ein Urtheil in 1ster Instanz sey, und daß die Angeklagten dadurch vor ihren naturlichen Richter gewiesen wurden. Nach meiner innigen Ueberzeugung hat die Gesellschaft das Recht nicht, einen Angeschuldigten am Leben zu strafen; mindestens verlange ich aber, daß die To—⸗ desstrafe niemals ausgesprochen werde, wenn die Jury nicht ein⸗ stimmig gewesen ist. Der General Lafayette sprach sich uͤber den Gegenstand folgendermaßen aus: „Der konstituirenden Ver—⸗ sammlung verdanken wir die Geschwornen⸗Gerichte. Nach einer langen Bebatte, worin Mehrere die Einmuͤthigkeit zu einem Urtheilsspruche verlangten, entschied man sich endlich fuͤr eine Masorität von 10 gegen 2 Stimmen. Von der Abschaffung der Todesstrafe wollte die konstituirende Versammlung nichts wiscn; die Folge davon war, daß die Institution der Jury bald wieder umgestuͤrzt und die Guillotine in ganz Frankreich umhergefuͤhrt wurde. Dle Versuche, die unter Napoleon ge— macht wurden, um den Einfluß der Geschwornen-Gerichte zu schwäͤchen, sind Ihnen bekannt. Der Revolution von 1830 gebührt es, dem Beispiele der konstituirenden Versammlung zu folgen und die Zahl 10 gegen 2 wieder herzustellen. Was den Vor⸗ schlag des Hrn. v. Tracy anbetrifft, so pflichte ich meinerseits demselben bei. Gesetzt, Einer unter uns, m. H, wäre Zeuge, wie man einen Ungluͤcklichen zum Schaffotte fuhrte, der auf dem Wege dahin seine Unschuld betheuerte und mit einer Majorität von 8, g, sogar 10 Stimmen kondemnirt worden waͤre; welche schmerzliche Empfindung muͤßte sich da nicht un⸗ serer, der Gesetzgeber, bemaͤchtigen, die wir uns sagen muͤß⸗ ten, daß ein Mensch, der von 2, 3 oder à Geschwornen fuͤr unschuldig befunden worden, nichtsdestoweniger nach dem Buchstaben eines von uns gegebenen Gesetzes zum Tode ge— fuͤhrt wurde!“ Hr. Girod erklaͤrte, daß er selbst zwar stets fuͤr die Abschaffung der Todesstrafe gestimmt habe; hiervon sey indessen in diesem Augenblicke gar keine Rede; es handle sich bloß um die Frage, welche Masoritaͤt nothwen⸗ dig sey, um ein Urtheil als richtig gelten zu lassen; nun be— ruhten aber alle menschlichen Urtheile in Kriminal-Prozessen auf bloßen Wahrscheinlichkeiten, mithin auch die Einmuͤthig⸗ keit des Erkenntnisses; denn Niemand koͤnne dafuͤr ste⸗ hen, daß, wenn statt der 12 Geschwornen, die ein Urtheil gesprochen, 12 andere das Urtheil zu faͤllen gehabt hatten, dieses nicht vielleicht ganz anders ausgefallen wäre. Aus diesen Gruͤnden glaube er . auch, daß selbst bei Verbrechen, worauf die Todes strafe stehe, die erforderliche Stimmenzahl dieselbe, wie in allen uͤbrigen Fallen, seyn muͤsse.
r. Renouard, Köoͤnigl. Commissair, theilte diese An icht. Es gebe Manchen, meinte er, dem an seinem Leben weniger als an seiner Freiheit und seiner Ehre liege, und man duͤrfe sich daher in einem Falle nicht gewissenhafter als in den uͤbrl⸗ gen zeigen. Hr. v. Tracy ergriff hierauf noch einmal das Wort und stuͤtzte sich zur Behauptung seiner Meinung auf einen unlaͤngst stattgefundenen Kriminal-Prozeß, wo ein Mensch, der nach der Entscheidung einer Jury zum Tode verurtheilt war, nachdem das Urtheil wegen eines Fehlers in der Form kassirt worden, von einem andern Assisenhofe freigesprochen wurde. Ein solcher schlagender Widerspruch,