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schworne) der Moͤrder gewesen sey. Waͤre hiernach die Ein— muͤthigkeit nicht nothwendig gewesen, so wurde unfehlbar ein Unschuldiger hingerichtet worden seyn. Herr Barthe bemerkte, daß, da jedes menschliche Urtheil dem Irrthume un— terworfen sey, man sich mit der moralischen Ueberzeugung begnuͤgen muͤsse; die Zeichen, woran diese zu- erkennen, wechselten nun aber nach dem Grade der Civilisa—⸗ tion, den Sitten und Gebraͤuchen jedes Volkes; und es gebe Laͤnder, deren Bewohner noch in der Civilisa⸗ tion so weit zuruͤck waren, und auf deren Gemuͤther der erste Eindruck noch so mächtig sey, daß ihn (den Red⸗ ner) dort eine einmuͤthige Verurtheilung minder befriedigen wuͤrde, als eine Verurtheilung mittelst einfacher Majoritaͤt in einem aufgeklaͤrten Staate mit sanften Sitten, und wo Jedermann ein Menschenleben nach Gebuͤhr zu wuͤrdigen wisse; er seinerseits glaube, daß in einem Lande, wie Frank— reich, wo die Oeffentlichkeit die Rechte Aller beschuͤtze, bei den Entscheidungen der Jury das Verhaͤltniß von 8 zu 4 hin— reichend sey, um der Gesellschaft die Ueberzeugung zu gewaͤh— ren, daß kein Irrthum begangen worden sey. Der General Lafayette erwiederte: „Mir scheint, daß der Hr. Minister nicht hinlanglich den Unterschied hervorgehoben hat, den er zwischen gewissen andern Landern und dem unsrigen macht. Ich sehe nicht recht ein, warum gerade in Frankreich jenes Verhaͤltniß von 8 zu 4 Stimmen hinreichend seyn soll. Die moralische Ueberzeugung soll nach Maaßgabe der Civilisation und den mehr oder minder sanften Sitten eines Volkes wech— seln. Ich kenne ein Land, wo diese Sitten sehr sanft sind
und das Volk sehr aufgeklaͤrt ist, die Entscheidungen der Ge—
schwornen aber nichtsdestoweniger einmuͤthig erfolgen muͤssen. Was den Unterschied betrifft, den man zwischen der Todes— und den uͤbrigen Strafen machen will, so beruht er auf ei⸗ ner sehr einfachen Grundlage, naͤmlich auf der Unwiderruf— lichkeit des Urtheils, nachdem dasselbe einmal vollzogen wor— den. Bei aller Beredtsamkeit wird mir doch Niemand in Abrede stellen koͤnnen, daß eben, weil die Todesstrafe nicht wieder gut zu machen ist, sie auch nur dann verhängt werden
darf, wenn in der Entscheidung der Geschwornen Einmuͤthig—
keit geherrscht hat, und daß diese Entscheidung eher als Wahr heit gilt, wenn 42 Personen dabei einstim mig, als wenn 8 für und 4 wider gewesen sind.“ Als es hierauf zur Abstimmung kam, wurde gleichwohl das bloß von der aͤußer— sten linken Seite unterstuͤtzte Amendement des Herrn von Gaujal verworfen. Ge
Lafayette selbst herruͤhrender Vorschlag, bei ver Entscheidung der Jury das Verhaͤltniß von 10 zu 2 anzunehmen, nach einer unerheblichen Debatte verworfen; dagegen ging ein Amendement der HH. Daunou und Laisné de Villevéque, fuͤr die Entscheidung eine Majoritaͤt von 9 gegen 3 Stim— men festzusetzen, mit schwacher Stimmen-Mehrheit durch.
Nachdem auch noch ein Amendement des Hrn. Jacquinot de
Pampelune angenommen worden, lautet nunmehr der 3te Artikel des Gesetz⸗Entwurfes folgendermaßen: ) — „Art. 3. Zur Verurtheilung eines Angeschuldigten muß die Entscheidung der Jury mindestens mit 9 gegen 3 Stimmen erfolgen. — Aus der im 349sten Artikel der Kriminal⸗-Gerichtsordnung vorgeschriebenen Erklaͤrung ergiebt sich die Existenz dieser Majorität, bei Strafe der Nullitaͤt, ohne daß jemals die Stimmenzahl selbst angegeben werden darf. — Der Praͤsident des Assisenhofes erinnert die Ge— schwornen, bevor sie sich in ihr Berathungszimmer bege— ben, an die Bestimmungen des gegenwartigen Artikels.“ Mehrere Zusatz-Artikel wurden hierauf verworfen und der Ate und letzte Artikel des Gesetz-Entwurfes in folgender Abfassung angenommen: .
„Art. 4. Die Artikel 252, 253, 254, 255, 256, 347 und 351 der Kriminal⸗-Gerichts⸗Ordnung, so wie das Ge— söétz vom 24. Mai 1821, sind und bleiben aufgehoben.“
Der ganze Gesetz- Entwurf ging sodann mit 186 gegen 122 Stimmen durch. Diese geringe Majoritaͤt erregte einige Sensation. — An der Tages⸗-Ordnung waren jetzt die Be— rathungen uͤber den Gesetz Entwurf wegen der kuͤnftigen Verwendung des Tilgungs-Fonds. Drei Redner, die Herren Falguerolles, Gautier und Merle⸗Maßssoman lie—⸗ ßen sich daruͤber vernehmen, worauf die Fortsetzung der Dis— kusston auf den folgenden Tag verlegt wurde.
Paris, 12. Jan. Die Botschaster von Rußland und
Großbritanien, Graf Pozzo ki Borgo und Lord Granville, hatten gestern die Ehre, zur Koͤwnigl. Tafel gezogen zu wer—
den. Der Minister des Innern, so wie der Herzog von
Tarent, als Kanzler der Ehrenlegion, arbeiteten mit dem Koͤnige. Der Herzog von Mortemart hatte eine anderth alb— stuͤndige Audienz bei Sr. Majestaͤt.
Eben so wurde ein von dem General
Da Herr Jobert-Lueas, Deputirter des Marne-Depar— tements, aus der Kammer ausgeschleden, und Herr Galoz, Deputirter des Gironde⸗Departements, mit Tode abgegangen ist, da ferner Herr Felix Faure, Deputirter der Isdre, zum ersten Praͤsidenten des Königl. Gerichtshofes in Grenoble, und Herr Baude, Deputirter der Loire, zum hiesigen Poli— zei⸗Praͤfekten ernannt ist, so werden mittelst Königl. Verord—⸗ nung vom 11ten d. M. die Wahl⸗-Kollegien des Zten Bezirks des Marne-Departements, des 5ten Bezirks des Gironde— Departements, des Aten Bezirks des Departements der Isere, so wie saͤmmtliche Waͤhler des Loire-Departements auf den 18. Februar in die Städte Rheims, La Réole, Vienne und Montbrison zusammenberufen, um zu vier neuen Deputirten— Wahlen zu schreiten.
Einer Koͤnigl. Verordnung vom 13. Januar 1816 ge— maͤß, sollte im gegenwartigen Jahre die fuͤnfjaͤhrige Erneüe— rung der Maires und Adjunkten, so wie die zehnjährige Er— neuerung der Halfte der Munieipal-Raͤthe, stattfinden; da inzwischen dem Art. 69 der neuen Charte gemaͤß, sobald wie moͤglich, durch ein Gesetz auf dem Wahl-Princip beruhende Municipal⸗Einrichtungen eingefuͤhrt werden sollen und der Zeitpunkt des Erscheinens dieses Gesetzes nicht mehr fern ist, so wird durch eine Koͤnigl. Verorbnung vom 7ten d. M. verfuͤgt, daß in diesem Jahre nicht zu den genannten Er— neuerungen geschritten werden soll, weshalb die Vollmachten der Maires, Adjunkten und Municipal-Raͤthe, die im gegen— waͤrtigen Jahre durch andere ersetzt werden sollten, bis zur gaͤnzlichen Reorganisirung des Staͤdte⸗Wesens durch ein Ge— setz verlaͤngert werden.
Der Plan der hiesigen Studirenden, einen Verein mit politischen Zwecken unter sich zu bilden, hat den Minister des offentlichen Unterrichts, Hrn. Barthe, veranlaßt, folgende Bekanntmachung an dieselben zu erlassen: „Der Minister des oͤssentlichen Unterrichts glaubt im gegenwartigen Augen— blicke den jungen Leuten aus den Schulen einige zurechtwei— sende Winke geben zu muͤssen. In einer noch nicht lange verflossenen Zeit ist die Ruhe ihrer Studien merklich unter— brochen worden; eine Pflicht beherrschte alle andere, und die Schul-Jugend hat, indem sie fuͤr die Vertheidigung der verletzten Gesetze focht und spaͤter gegen die Anarchie an— kaͤmpfte, ihre Schuld vor dem Alter abgetragen und sich um das Land verhient gemacht. Aber auf eine ehrenvolle Hingebung muß sie nicht eine Unordnung ohne Ziel folgen lassen. Nachdem die Gesetze ihre Herrschaft wieder erlangt, muß nothwendiger Weise jede Unregelmaͤßigkeit unterdruͤckt werden. Welcher nur einigermaßen ernste Geist wuͤrde diese Nothwendigkeit nicht einsehen! Eine Verordnung vom 25. Juli 1820 verbietet den Studirenden einer und derselben oder verschiedener Fa— kultaͤten „„irgend einen Verein unter sich zu bilden und in einem Kollektiv Namen so zu handeln oder zu schreiben, als wenn sie eine gesetzlich anerkannte Corporation oder Gesell— schaft bildeten; im Uebertretungs-Falle wird von den akade—⸗ mischen Behoͤrden gegen die Uebertreter eine Unter— suchung eingeleitet und werden die in den Artikeln 19 und 20 der angegebenen Verordnung festgesetzten Dis eipli⸗ nar-Strafen auf sie angewendet.““ Diese Bestimmungen, ohne welche die Ordnung und demzufolge auch das Studiren in den Schulen unmöglich ist, sollen puͤnktlich aufrecht erhal— ten werden. Der Minister des öffentlichen Unterrichts bringt dieselben den Zoͤglingen der Schulen in Erinnerung; es ist seine Pflicht, sie vollziehen zu lassen, er hegt aber zugleich das Vertrauen, daß dleser Fingerzeig fuͤr eine loyale Ju— gend hinreichen und daß sie sich nicht durch leidenschaftssche Einwirkungen fortrelßen lassen werde, bei denen ihre Zukunft ganz außer Acht gelassen wird.“
Der Temps bemerkt uͤber diese Bekanntmachung Fol— gendes: „Mit Vergnuͤgen theilen wir heute eine vaͤterliche Ermahnung des Herrn Barthe an die Schuljugend mit; sie ist ein gluͤckliches Debut fuͤr diesen neuen Minister, dessen Name ganz der jetzigen Epoche angehoͤrt und der darum das. Vertrauen der unter seine Aufsicht gestellten Generation wohl verdient. Die Famillenvaͤter können ihn bei seinem schoͤnen. Unternehmen, junge Leute, die man irre zu leiten sucht, auf⸗ zuklären und sie zur Achtung gegen die Gesetze, die sie studi⸗ ren, zuruͤckzufüͤhren, maͤchtig unterstuͤtzen. Allem Anschein nach wird die Stimme der Vernunft gehort werden, ohne
daß man gendͤthigt seyn wird, strenge Reglements anzuwen⸗
den, welche die ganze Zukunft des Lebens fuͤr Verirrungen
des Augenblicks bestrafen. Die Ekel erregenden Scenen auf
dem Marsfelde, die Pamphlete, welche im Umlauf sind, un⸗ ter andern das Schreiben eines Vorstädters an die National⸗ erer, das auf den Straßen verkauft wird, werden auf die edelge⸗ sinnte Jugend denselben Eindruck machen, den die Trunkenheit der
Heloten auf die jungen Spartaner hervorzubrin gen bestimmt war.
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Die Behörde wird hinsichtlich dieser Pamphlets ihre Pflicht thun. Was die Unordnungen unter Menschen betrifft, de— nen der Staat durch Arbeit Unterstuͤtzung gewahrt, fo wer— den dieselben, wenn sie sich wiederholen, ohne Zweifel staats— haushaͤlterische Fragen veranlassen, deren Loͤsung bestimmen wird, bis zu welchem Punkte der Staat verpflichtet ist, der Gewerbthaͤtigkeit der Privatleute zu Huͤlfe zu kommen, oder welche Rechte er wenigstens durch seine Opfer far die Ruhe der Gesellschaft erwirbt.“ — Der Courrier frangais und die Revolution tadeln die Bekanntmachung des Ministers des offentlichen Unterrichts und betrachten dleselbe als einen Ruͤckschritt, weil darin mit Vollziehung der im Jahre 1820 erlassenen und 1824 vom Bischofe von Hermopolis erneuer— ten strengen Veordnungen gedroht wird.
Trotz den vaͤterlichen Ermahnungen des Ministers des offentlichen Unterrichts protestirt ein Theil der studirenden Ju— gend in einer Erwiederung, welche die Revolution mit— theilt, gegen die Anwendung der Strafen, mit denen man ihr droht, indem der Zweck ihres Vereins gewesen sey, der Sache der Freiheit und des Vaterlandes nuͤtzlich zu seyn. Diese Protestatton ist von 12 Studirenden unterzeichnet, die sich Mitglieder des provisorischen Ausschusses des Schulver— eins nennen und die Studirenden zu einer General-Versamm— lung auf den 17ten d. M.auf dem Platz vor dem Pantheon zusammenberufen.
Gestern fanden abermals unter den auf dem Marsfelde
arbeitenden Tageloͤhnern Unruhen statt, die jedoch von keiner Bedeutung waren und bald gedämpft wurden. ; Das Lyoner Journal du Commerce meldet, daß dort an verschiedenen Punkten der Stadt aufruͤhrerische Zettel angeschlagen worden sind, in denen die Arbeiter auf— gefordert werden, sich zu bewaffnen.
Der verantwortliche Geschaͤftsfuͤhrer der Quotidienne, Herr v. Brian, hat sich vorgestern in St. Pelagie gestellt, um die im Prozesse des Grafen v. Kergorlay uͤber ihn ver— hängte Gefaͤngnißstrafe abzusitzen.
Herr Legendre, Mitglied der Akademie der Wissenschaf— ten, ist zum Offizier der Ehrenlegion ernannt worden.
Die Gouverneure von Martinique und Guadeloupe ha— ben vom See⸗-⸗Minister den Befehl erhalten, alle Lokal-Ver— fuͤgungen aufzuheben, kraft deren auf den farbigen Einwoh— nern dieser Kolonieen ungerechte und druͤckende Verbote und Ausschlleßungen lasten.
Das Mémorial des Pyrensées sagt. „In einem Augenblicke, wo die Pariser Blatter mit der Regierung wie eine Macht mit einer andern unterhandeln und in den De— partements einen Einfluß ausuͤben, der, wenn auch nicht ab— solut, dennoch sehr stark ist, wird es von Interesse seyn, die Anzahl ber Abonnenten zu erfahren, welche die verschiedenen Organe der offentlichen Meinung in jedem unserer Bezirke zählen. Wir machen mit dem Bezirke von Bayonne den Anfang. Hier zählt die Gazette de France 115, das Jour— nal des Debats 2, der Temps 75, der Constitutionnel 60, der Courrier frangais 56, der Indieateur de Bordeaux 40, die Quotidienne 35, der Messager des Chambres 25, das Journal l'Avenir 15, die Tribune 12, der Globe und die Revolution jedes 10, der National 8 und der Figaro 6 Abonnenten.“
Die Regierung wird 60,900 von armen Leuten bei der hiesigen Pfandleih-Anstalt versetzte Artikel, unter 3 Fr., fuͤr dieselben ausloͤsen.
Großbritanien und Irland.
London, 11. Jan. Prinz Leopold kam gestern in Brighton an, um Ihren Majestaͤten seinen Besuch abzustat⸗ ten, und gedenkt dort laͤnger zu verweilen, als es anfangs seine Absicht war. ĩ Der Koͤnig ist der Schutzherr des am Bord des Linien schiffes „Grampus.“ befindlichen Hospitals fuͤr Seeleute ge— worden und hat sich fuͤr einen jährlichen 26 von 100 Guineen unterzeichnet, den auch der verewigte König regel— maͤßig gezahlt hatte.
Aus Belfast meldet man den Eingang einer Mitthel⸗ lung der Regierung an den Gouverneur der Grafschaft glei⸗ ches Namens, Marquis von Donegal, in welcher die unver— zuͤgliche Zusamnienberusung der YJeomanry angeordnet wird, und fuͤgt hinzu, daß diese Maaßregel die zweckmaͤßigste sey, um Irland zu beruhigen.
Die Bezirksaufseher und Konstabel von Manchester hatten neulich eine Versammlung berufen, um wegen einer der Regierung zu uͤberreichenden Denkschrift uber den Un kuhligen Zustand der Stadt zu berathschlagen. Dieser Aufruf erregte die hoͤchste Unzufriedenheit der Bewohner und
mit Liquidation dieser Schuld besch
veranlaßte eine andere Versammlung, in welcher einstimmig
erklaͤrt wurde, daß das obige Vorgeben, die Stadt sey in einem unruhigen Zustande, eine unbegrändete Schmaͤhun gegen die Einwohner sey. Es ward zuletzt beschlossen, diese Erklaͤrung mit mehreren anderen, in welchen dargethan wird, daß zwar einzelne unruhige Auftritte zwischen Fabrikarbei⸗ tern und ihren Brodherren stattgefunden haͤtten, die große Masse der Einwohner jedoch immer ruhig und friedlich ge— wesen waͤre und es auch noch sey, dem Minister⸗Staats⸗ secretair des Innern zu uͤbersenden. —
Die Weber in Dublin haben dem Marquis von Angle— se eing Adresse uͤberreicht, in welcher sie ihm zu seiner An⸗ kunft. Gluͤck wuͤnschen und ihn ihrer immerwaͤhrenden Dank— barkeit fuͤr seine Irland geleisteten Dienste versichern, na— mentlich fuͤr die Theilnahme, die er bei Emancipation der Katholiken an den Tag gelegt, durch welche Irland gluͤckli⸗ cher geworden sey, als es fruͤher gewesen. In seiner Ant—⸗ wort dankt der Marquis fuͤr die ihm geaͤußerte gute Gesin⸗ nung und sagt in Beziehung auf den dermaligen Zustand Irlands unter Anderm: „Waͤhrend eine wohlwollende Re— gierung, fur Irlands Wohl besorgt, bestaͤndig damit beschaͤf⸗. ligt ist, Mißbraͤuchen abzuhelfen, Gesetze zu verbessern und Maaßregeln zum allgemeinen Besten zu treffen, geben sich andere Leute, gleichsam als wollten sie jenen heilsamen Ab— sichten entgegen arbeiten, alle ersinnliche Muͤhe, um neue Un— ruhen zu erregen, dergestalt, daß dieses ungluͤckliche Land, bei den besten Aussichten eines schnellen Emporbluͤhens, wenn es ruhig bleibt, im entgegengesetzten Falle aber bei Fortdauer der dermaligen Aufregung die Fruͤchte der Maaßregeln ei⸗ nes patriotischen Koöͤnigs und einer rechtlichen Regierung zu verlieren Gefahr laͤuft. Was mich selbst betrifft, so habe ich nichts weiter zu sagen, als daß ich Alles, was in meinen Kraͤften steht, thun werde, um die Gesetze aufrecht zu erhalten, das Volk zu beschuͤtzen und den Zustand der ein— heimischen Fabriken Irlands zu verbessern. Die höͤchste Be⸗ lohnung, die ich jemals hoffen kann, wird die Ueberzeugung seyn, zur Befoͤrderung der Interessen Irlands beigetragen zu haben.“
In Spithead liegt ein Schiff segelfertig, um diejenigen nach Botany-Bay zu bringen, die in den Speclal-Kommis⸗— sionen Aufruhrs wegen verurtheilt werden.
In Beziehung auf die von der Special⸗Kommission ver—⸗ urthellten Unruhestifter sind von mehreren Orten mit zahlrei—⸗ chen Unterschriften versehene Bittschriften an den König und eine dergleichen von Damen unterzeichnete an die Tönt abgefaßt worden, in welchen um Gnabe fuͤr die Verurtheil⸗ ten gebeten wird. Lord Melbourne hat diese Bittschriften entgegengenommen, um sie J. J. Majestaͤten zu uͤberreichen, und dabei geäußert, er habe zwar einige, jedoch nicht sehr große Hoffnung, die Wuͤnsche der Bittsteller erfuͤllt zu sehen. Als Herr Hunt bei seinem Einzuge in London in Is⸗ lington⸗ Green angekommen war, hielt er dort vom Baston eines Gasthauses eine Rede an das Volk, in welcher er un⸗ ter Anderm erklaͤrte, daß es einer seiner Hauptzwecke sey, im Parlamente auf die Zuruͤcknahme der Kornbilz zu drin⸗ gen. Eine zweite Rede hielt er aus einem Fenster seiner Wohnung; diese sowohl als die erste wurden durch haͤufige laute Beifallsbezeugungen unterbrochen.
Aus Lassabon sind Zeitungen bis zum 31. Dezember an— gekommen, die indessen, wie in der Regel, nichts politisch Neues mitbrachten.
In dem CLity⸗-Artikel der Tim es heißt es: „Wie wir
vernehmen, ist so eben eine Anleihe fuͤr die Regierung von
Terceira unterzeichnet worden, und zwar unter folgenden Um— staͤnden. Wer die Finanz-Angelegenheiten Brasillens oder Portugals kennt, wird wissen, daß in der bei der Trennun beider Lander im Jahre 1825 abgeschlossenen Uebereinkun Brasilien sich verbindlich gemacht hat, eine Summe von un⸗ gefähr 2 Millionen Pfd. an r, zu zahlen. Man war ftigt, als Dom Miguel in Besitz der Regierung kam, worauf alle fernere Rimessen aus Brasilien aufhoͤrten. In der Zeit, wo sich hier eine Portuglesische Regentschaft dildete, verloren die Mitglieder die Vortheile, die sie von diesem Fonds beziehen konnten, nicht aus den Augen und versuchten es mehrmals, wiewohi vergeblich, Anspruͤche auf denselben geltend zu machen. D Brasilianische Regierung, obgleich sie das Recht Donna Marias auf den Porkugiesischen Thron anerkannte, wen erte sich, mit einer Regentschaft zu unterhandeln, die ] in einem fremden Lande befand und kein Gebiet in Portugal besaß. Sobald indessen die Ri ff e ihren Sitz in Terceira aufschlug und die Regierung im Namen der jungen Koͤnigin antrat, erklaͤrte dle Brasilig⸗ nische Reglerung, daß sie eine Zahlung an die Regentschaft der Donna Maria de facto als eine Zahlung an Portugal