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und folgleich als eine Tilgung ihrer Schuld betrachte. An— faͤnglich ward vorgeschlagen, die zu verschiedenen Zeiten faͤlli⸗ gen Summen zur Verfuͤgung der Regentschaft zu stellen; da diese aber viele Auspruͤche zu befriedigen hatte, die es ihr schwierig machten, so lange zu warten, ward eine Anleihe vorgeschlagen, um die Regentschaft in den Stand zu setzen, ihre Schulden zu verzinsen und abzutragen. Diese Anleihe ist jetzt fuͤr den Belauf von 1,260,909 Pfd. zu 5 Prozent abgeschlossen worden. Die uͤbrigen Bedingungen sind noch nicht genau bekannt. .
Die hier eingegangenen Zeitungen aus Caleutta gehen bis zum 5. September. Sie melden das am 11. Juni er— folgte Ableben des Britischen Gesandten in Tabreez, Oberst Sir J. Macdonald, und daß Herr Campbell, Hauptmann bei der Madras-Reiterei, einstweilen die Leitung der Ge— schaͤfte uͤbernommen habe. Die genannten Blaͤtter sind uͤbri— gens mit der Schilderung eines in Bombay entdeckten aus—
ebreiteten Sklavenhaͤndler-Vereins angefällt, der sich, um 5 Schlaͤchtopfer habhaft zu werden, des Vorwandes ei⸗ nes Matrosenpressers fuͤr die Indische Floite bediente.
Niederlande.
Aus dem Haag, 14. Jan. Durch eine vor einigen Tagen erschienene Königl. Verordnung ist den Fischern der
beiden Provinzen Antwerpen und OstFlandern die Fischerei—
Gerechtigkeit auf den Zeelaͤndischen Gewässern und in der Schelde genommen worden. Einige bewaffnete Fahrzeuge werden darauf zu sehen haben, daß diese Verordnung streng befolgt werde.
Seit dem Sten d. befindet sich kas Hauptquartier des Herzogs Bernhard von Sachsen-Weimar in Eindhe ven.
Taͤglich finden noch neue Truppenmäcsche aus dem In— nern des Landes nach der suͤdlichen Granze statt. Von Rot—
terdam ist abermals eine mobil gemachte Abtheilung der da—
figen Schutterei ausmarschirt, eben so auch aus andern Staͤd— ten. Bei dem Finanz- und dem Kriegs-Ministerium gehen auch fortwaͤhrend zahlreiche freiwillige Geschenke aus allen Theilen des Landes ein. . .
Vorgestern ist der General Lieutenant van Geen mit sei— nem Generalstabe von Breda nach Vucht abgegangen.
Vorgestern ist auch der Paͤpstliche Internuntius Herr Capaceini wiederum nach London abgereist. Wahrend seiner Abwesenheit ist der Kanonikus Hr. Antonucci, Segre— tair der Paͤpstlichen Legation, mit den Geschaͤften der Nun— tiatur beauftragt. . .
In Amsterdam sind die Fonds-Course merklich gestiegen, weil man Hoffnung hat, in Folge der letzten Londoner Pro— tokolle die Feindseligkeiten mit Belgien ganz eingestellt zu sehen.
Brüssel, 14. Jan. Nachdem in der gestrigen Siz— zung des Kongresses mehrere Bittschristen, und unter andern auch die von 31 Belgischen Israeliten, die darum nachsuch— ten, daß ihre Geistlichen vom Staate besoldet werden moͤgen, zum Vortrage gekommen waren, nahm Hr. Pirson seinen Antrag auf eine Kriegs⸗-Erklaͤrung zuruͤck, weil er, da der Krieg leicht ein allgemeiner werden konnte, die Verantwott— sichkeit desselben nicht uͤbernehmen wolle. — Der Graf von Aerschot las der Versammlung einige aus London eingegan— gene Mittheilungen der Herren Van de Weyer und Vilain XIV. vor. Nach Inhalt der ersten dieser Mittheilungen er— klaͤrten die beiden genannten Kommissarien dem Lord Pal— merston unterm 4ten Januar, daß sie uͤber die unter den beiden Krieg fuͤhrenden Maͤchten, Holland und Belgien, zu berathenden Punkte sich nicht eher in eine Verhandlung etn— lassen koͤnnten, als bis der Koͤnig der Niederlande die erste
Bedingung des Waffenstillstandes, Freigebung der Schelde⸗
Schifffahrt, erfuͤllt habe. Die zweite Mittheilung ist eine an
; die Londoner Konferenz gerichtete Note jener beiden Kommis⸗—
sarien in Bezug auf die Granzbestimmungen des Belgischen Staates. Dieselbe lautet folgendermaßen: ; Lo nd on, 6. Januar i831. Die Belgischen Kommissarien in London glauben, Ihren . den Bevollmaͤchtigten der fuͤnf großen Maͤchte die Idee mittheilen zu muͤssen, welche die provisorische Regierung von Belgien uͤber die Graͤnzen hegt, welche zwischen diesem un⸗ abhaͤngigen Staate und den 1 Staaten gezogen wer⸗ den muͤssen. Wiewohl eine so ernste — in letzter Instanz nur
von dem National- Kongresse, dem dieses Recht allein zukommt,
entschieden werden kann, so halten sich doch die abgeordneten Kommissarien fuͤr verpflichtet, die einzigen Grundlagen anzudeu⸗ ten, auf denen allein ein Vertrag sich abschließen ließe, der den wahren Intęressen des Landes und der Wuͤrde eines Volkes, das seine Unabhängigkeit zu erkaͤmpfen wußte, angemessen seyn wuͤrde. 2 das 5 n e Gleichgewicht Enropa's ist es wichtig, daß die⸗ es Volk gluͤcklich sey; es kann es aber nur werden, wenn es
diejenigen Theile seines Gebietes behalt, deren Besitz fuͤr die Aufrechthaltung alles dessen nothwendig ist, was zu seiner Ver⸗ theidigung und seinem Wohlstande beitragen kann. Bereits sind in mehreren, vom diplomatischen Comit« in Bruͤssel den Abgeord⸗ eten der Bevollmaͤchtigten von London uͤbergebenen Verbal⸗No⸗ ten, namentlich in denen vom 3 und 5. Dezember v. J, die Rechts⸗ gruͤnde und Thatsachen auseinandergesetzt worden, auf welche die Belgische Regierung sich stuͤtzt, wenn sie fuͤr die Dauer des Waf⸗
fenstillstandes das ehemalige Hollaͤndische Flandern, Mastricht
und die Provinz Luxemburg reklamirt. Diese Motive behalten ihre ganze Kraft, wenn es sich darum handelt, die desi⸗ nitiven Graͤnz⸗Bestimmungen zu treffen. — Das ehemalige Staats-Flandern, das im Jahre 1795 mit den Departements der Schelde und der Leye vereinigt wurde, muß ferner auch einen Theil von Ost⸗- und West- Flandern ausmachen, die jetzt unter einer andern Benennung jene beiden ehemaligen Belgischen Departements ausmachen. Ohne den Besitz des lin⸗ ken Üfers der Schelde wuͤrde sich Belgien von dieser Seite ganz bloßstellen und die freie Schifffahrt dieses Stromes wuͤrde im⸗ mer nur eine illusorische Bestimmung seyn koͤnnen. Die Hollaͤn⸗ der, als Herren des an diesem Ufer gelegenen Landes, und dem⸗ zufolge auch aller Schleusen, die zum Abflusse der Gewaͤsser des ehemals Oesterreichischen Flandern errichtet wurden, wuͤrden nach Willkuͤhr, wie es auch zu fruͤheren Zeiten geschehen ist, den Boden überschwemmen koͤnnen, der das Belgische Gebiet ausmacht. Die Stadt Gent, die mit der Muͤndung der Schelde durch den neuen Kanal von Terneuzen in Verbindung steht, wuͤrde alle Handels⸗ Vortheile verlieren, die fuͤr sie aus diesem Mittel der groͤßern Schifffahrt entspringen können. — Mastricht, das niemals einen Theil der Republik der Vereinigten Provinzen ausgemacht hat, wo jedoch die Generalstaaten gemeinschaftlich mit dem Fuͤrst⸗ Bischofe von Luͤttich gewisse Rechte ausuͤbten, gehoͤrt ebenfalls zu den Besitzungen, die man Belgien nur mit irgend einem An⸗ scheine von Gerechtigkeit und Vernunft unmdglich abstreiten kann; und zwar um so weniger, als die Hollander im Besitze aller Schaz⸗ loshaltungen bleiben, die ibnen sowohl fuͤr Staats⸗Flandern als fuͤr ihren Antheil der Autoritaͤt in Mastricht bewilligt wurden. Die Ver⸗ bal-⸗Noten, auf die man sich beruft, stellen die Rechts-⸗Anspruͤche der Belgier auf diese verschiedenen Punkte hinreichend ins Licht. —ie Luxemburger Frage ist bis auf den Grund erwogen worden; die 1 machte einen integrirenden Theil des alten Belgiens aus. ie Vertraͤge, welche sie in besondere — Deutsch⸗ land brachten, haben ihr niemals den Charakter einer Provinz enommen. Das Greßherzogthum Luxemburg hat keinen vom Lonigreich- der Niederlande getrennten Staat gebildet. Gleich⸗ zeitig mit den Buͤrgeen der andern Belgischen Provinzen haben Übrigens auch die Bewohner von Luxemburg das Joch des Köoͤ⸗ nigs Wilhelm abgewaͤlzt, der die Erklaͤrung abgab, daß die Ver⸗ treter des Großherzogthums im Haag keinen Sitz haͤtten; Depu⸗ tirte desselben wurden nach dem Nationgl⸗Kongresse gesandt, und mit den andern Belgiern haben diese fuͤr die Ausschließung des Hauses Nassau gestimmt; sie koͤnnen und wollen nicht mehr un⸗ ter die Herrschaft dieser Familie zuruͤckkehren. — Dies sind die Gesinnangen der der Frelheit wiedergegebenen Belgier; dies sind die zu ihrer Ungbhaͤngigkeit nothwendigen Bedingungen. Die auswaͤrtigen Maͤchte muͤssen ihrerseits das Beduͤrfniß empfinden, mitten unter sich eine starke, gluͤckliche und wahrhaft freie Nation sich konstituiren zu sehen. Holland wird vermittelst seiner Fluͤsse gegen jeden Angriff. von Seiten der Belgier hinlaͤng⸗ ich garantirt; es ist billig, daß Belgien im Norden eine leich Garantie in den Festungen diesseits derselben Fluͤsse nde, und es hat nicht bloß os Recht, auf den Besitz des⸗ sen zu bestehen, was ihm gehörte, sondern es koͤnnte auch, und zwar ohne der Uebertreibüng seiner Forderungen beschuldigt werden zu koͤnnen, auf die Bruͤderlichkeit sich berufen, welche es mit Nord⸗Brahant verbindet, dessen Industrie⸗ und Ackerbau⸗ Interesse eben so, wie die religidsen Meinungen fast der Ge⸗ sammtheit seiner Einwohner, jede Idee einer Vermischung mit Holland ganz fern halten. — Wenn die abgeordneten Kommissa⸗ rien darguf bestehen, daß Belgien seine naturlichen Graͤnzen ein⸗ nehme, so geschieht es, weil dies fuͤr die National⸗Ehre und fuͤr die Unabhaͤngigkeit des Landes enn ist, die durch innere Un⸗ ruhen, an denen sie nicht allein leiden wurde, kompromit⸗ tixt werden konnte; ferner damit sein Boden nicht zer⸗ stuͤckelt werde und die Integritaͤt seines Gebietes keinen Nachtheil erleide. Die Dringlichkeit der Umstaͤnde it in dieser Hinsicht so groß, daß die abgeordneten Kommisarien in der Er⸗ fuͤllung einer gebieterischen Pflicht die Ehre haben, im Interesse ihres Vaterlandes eine augenblickliche entscheidende Antwort nach⸗ zusuchen, um sie unverzuͤglich den Vertretern des Belgischen Volkes uͤbersenden zu konnen. . Naͤchst dieser Note theilte der Graf von Aer sch ot auch
ein Schreiben des Hrn. Van de Weyer mit, in welchem der— selbe zu verstehen giebt, daß, nachdem die Central-Section des Kongresses in Vorschlag gebracht habe, besondere Kommis⸗ sarien nach London zu senben, seine Anwesenheit daselbst wohl uͤberfluͤssig seyn durfte, und erwarte er demnach seine amtliche Zuruͤckberufung. Dieser Erwartung entsprach jedoch die Ver— sfammlung nicht; bei ihrer heutigen Abstimmung uͤber den Antrag der Central-Section wurde nämlich der Vorschlag zur Absendung besonderer Kommissarien nach Paris und Lon—
Beilage
167 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung K 20.
don verworfen. Bei der Debatte, die vorher noch statt—
fand, brachte Hr. F. Le Hon die Erwaͤhlung des Prinzen
Vorschlag. Herr v. Se cus aͤußerte: „Frankreich hat sich kategorisch sowohl uͤber eine Vereinigung mit demselben, als uͤber die Her— zoge von Nemours und Leuchtenberg, ausgesprochen. Wenn wir, wie wir es doch eigentlich muͤssen, Frankreich schonen wollen, so duͤrfen wir auf diese Punkte nicht wieder zuruͤck— kommen. Es ist jedoch hier gesagt worden, daß man von der Entscheidung des Koͤnigs Ludwig Philipp an das Franzoͤsische Volk appelliren wolle. Was will man damit sagen? Das in den Kammern repraͤsentirte Frankreich wird der Meinung des Koͤnigs Ludwig Philipp seyn. An das revolutionnaire Frankreich kann jedoch zu unserer Unterstuͤtzung nicht appellirt werden, denn diese Appellation wuͤrde eine fuͤrchterliche Umwaͤl— zung herbeifuͤhren.“ Der Abt Andries gab die Meinung ab, daß man nur einen Fuͤrsten erwaͤhlen muͤsse, wie ihn die Diplomatie nicht haben wolle; der wuͤrde gewiß dem Lande am zutraͤglichsten seyn, und zwar empfehle er zunaͤchst einen Eingebornen. Derselben Meinung war auch der Abt Ver— duyhn. Hr. v. Robaulxrx trat nochmals auf, um gegen die
Gustav von Wasa in
Erwählung des Prinzen Otto von Baiern zu sprechen, der
der Landes Industrie durchaus keinen Vortheil bringen koͤnne. Nachdem endlich die obenerwaͤhnte Abstimmung stattgefun— den hatte, bestieg Hr. v. Brouckere, der jetzige Finanz— Minister, die Rednerbuͤhne, um nachtraͤglich noch einige Bewilligungen zu dem fruͤher bereits vorgelegten Budget zu verlangen. Namentlich verlangte er, weil der Krieg mit Holland unvermeidlich sey, fuͤr das Kriegs -Ministerium 12 Milllonen statt der fruͤher geforderten 6 Millionen; fer⸗— ner auch verhältnißmaͤßige Zuschuͤsse fuͤr die Ministerien des Innern und der Finanzen, und zwar so, daß saͤmmtliche Aus— gaben des Budgets, die fuͤr die ersten 6 Monate des Jahres 1831 auf 14 Millionen Gulden angeschlagen waren, sich auf 21 Millienen vermehren sollen. Hr. C. Rodenbach trug schließlich darauf an, daß der Kongreß definitlv einen Tag festsetze, an welchem zur Erwaͤhlung des Staats-Oberhaupts geschritten werden soll. Der Antrag wurde einer Kemmis— sion uͤberwiesen.
Ein Theil der an den Graͤnzen zwischen Antwerpen und Breda kantonnirt gewesenen Belgier ist, wie man vernimmt, auf der Straße nach Nord-Brabant vorgeruͤckt, ohne auf das geringste Hinderniß zu stoßen.
An den Kuͤsten von Staats-Flandern sind Hollaͤndische Verstaͤrkungs-Truppen gelandet worden; 4 — 500 Mann ha— ben die Richtung nach Hulst eingeschlagen.
Es heißt hier, daß das erste Aufgebot der Buͤrgergarde mobil gemacht werden soll.
Der Vrai⸗Patriote ist der Meinung, daß, da der Kongreß durchaus einen Fuͤrsten erwaͤhlen wolle, der ein Feind des Hauses Nassau ist, er keinen bessern empfehlen konne, 8 den bekannten Haͤuptling Diepo-Negoro von der Insel
ava. Luͤttich, 14. Jan. Einem Privatschreiben aus Ant— werpen zufolge ist eine Kolonne von 30090 Mann, unter dem . des Obersten Kenor, von dort nach der Graͤnze auf— ebrochen. g Von Mastricht hoͤrt man hier nichts Bestimmtes, doch scheinen die Arbeiten zur Einschließung der Festung mit Thaͤ⸗ tigkeit fortgesetzt zu werden. Man erwartet ehestens die dachricht, daß es zu einem Handgemenge zwischen ben Bel— giern und den 9 andern gekommen sey.
Das Kollegium der Buͤrgermeister und der Schöffen von Luͤttich ist beim Gouvernement um die Wiederherstellung der e, m. und der literarischen Fakultaͤt an der Luͤtticher lniversitaͤt eingekommen, welche durch einen fruͤhern Beschluß unterdruͤckt worden.
Danemark.
Schleswig, 13. Jan. Ihre Koͤnigl. Hoh. die Land— graͤ—fin zu Hessen⸗ Kassel, Mutter unserer allverehrten Köni— gin ist in verwichener Nacht, im fast vollendeten 8isten Le⸗ bensjahre, sanft und ruhig verschieden. Die Stadt verlor an ihr eine liebevolle Theilnehmerin an Freuden und Leiden und die Huͤlfsbeduͤrftigen eine edle Wohlthaͤterin. Die Verewigte war die letztlebende Tochter des unvergeßlichen Koͤnigs Friedrichs V. und der Königin Louise, einer Tochter Kö— nigs Georg II. von Großbritanien. Sie war geboren den 30. Jan. 1756 und vermaͤhlt den 30. August 1766 mit Sr. Hoch-
fuͤrstl. Durchlaucht, dem noch lebenden hochverehrten Land— grafen Karl zu Hessen-Kassel, Statthalter der Herzogthuͤmer Schleswig und Holstein.
Deu tschlan d.
Hannover, 16. Jan. Ein Extrablatt der Hanndͤ— verschen Nachrichten enthält unterm heutigen Datum Nachstehendes: „So eben ist die hoͤchst erfreuliche Nachricht eingegangen, daß die Einwohner der Stadt Goͤttingen ihr Unrecht eingesehen, den Truppen ihres Koͤnigs und kenden herrn die Thore geoͤffnet und Seiner Gnade und. Milde sich unterworfen haben. — Kein Schuß ist gefallen! Kein Buͤr— gerblut ist geflossen! — So ist das Werk des Aufruhrs, vel— ches einige Schlechtgesinnte und Schwindelkopfe begonnen haben, gluͤcklich zernichtet, und Goͤttingen wird fernerhin wie— der ein Sitz der Ruhe, des Friedens und der Ordnung seyn. Dafuͤr sey Gott gedankt!“
— — Hannover, 16. Januar, Abends 9 Uhr. Die herrlichen Proelamtionen des Herzogs von Cambridge an die irregeleiteten Gottinger haben ihren Zweck nicht verfehlt. Der Geist der Milde, der den schoͤnen Charakter dieses Fuͤr⸗ sten auszeichnet, vereint mit dem Ernste der getroffenen Maaßregeln, haben die irregeleiteen Gottinger zur Beson— nenheit gebracht, und die Stadt hat am 16ten Morgens sich auf Discretion den gegen sie gesandten Truppen er— geben, nachdem der sich selbst konstituirthabende Gemeinde⸗Rath sich aufgeloͤst und der rechtmaͤßige Magistrat seine Amtsver— richtung ohne alle Stoͤrung uͤbernommen hatte. Die Trup— pen sind nach diesem Unterwerfungs-A Akte unter Anfuͤhrung des General von dem Busche am selbigen Tage ruhig in Goͤttingen eingeruͤckt und von den gutgesinnten Buͤrgern mit Jubel empfangen worden. Aus diese Weise ist, ohne einen Tropfen Blut zu vergießen, die schoͤne Verfassung des Hannoͤverschen Staates, auf welche derselbe stolz seyn kann, aufrecht erhalten und von der Furcht befreit worden, diese gegen eine Ausgeburt des Radikalismus umzutauschen, die wilde, zuͤgellose Neuerer und schlechte Advokaten dem verblen— deten Volke unberufen aufdringen wollten. Gottingen ist ge— rettet, und durch die liebevolle Fuͤrsorge des trefflichen Gene⸗ ral, Gouverneurs und die weisen Bemuͤhungen des Hannoͤ—⸗ verschen Ministeriums wird gewiß die Georgia Augusta, dieses Juwel deutscher geistiger Bildung, bald in ihrem gan— zen Glanze wieder erscheinen.
Leipzig, 17. Jan. Gestern fruͤh nach 6 Uhr wurde auf der hiesigen Sternwarte ein schoͤner Komet mit einem deutlich wahrzunehmenden Kern und einem Schweif von 2 bis 3 Grad Laͤnge beobachtet. Er stand an der noͤrdlichen Spitze eines mit s und n des Ophiuchus gebildeten ziemlich gleichschenklichen Dreiecks und zeigte sich dem nach Suͤdosten gerichteten bloßen Auge auf den ersten Blick. — Bereits am 12ten d. fruͤh um dieselbe Stunde, hatte ihn der hiesige Kaufmann, * Friedrich Kuͤstner, gesehen. Truͤbe, seitdem eingetretene Witterung verhinderte jedoch bisher eine weitere Beobachtung, ihn eher als heute wahrzunehmen.
Schweiz.
Schaffhausen, 11. Jan. Nachrichten aus Bern zu— folge hat die Regierung den Antrag des Kriegs⸗-Rathes in Bezug auf Organisirung eines Corps stehender Truppen ge⸗ nehmigt. Oberst Effinger hat das Kommando wirklich uͤber⸗ nommen. Der große Rath ist auf den 13ten einberufen und soll den Bericht der ernannten Standes⸗Kommission uͤber die eingelaufenen Wuͤnsche anhoͤren und eine Kommission zu Untersuchung der erheblich befundenen Gegenstaͤnde ernennen. Auf diese Zeit wird Herr Schultheiß gilcer von Luzern nach
ern kommen. Die Zahl der eingegebenen Bittschriften be⸗ laͤuft sich auf 5 — 600. — Der * der Stadtbuͤrger⸗Garde hat dem Amts⸗Schultheißen erklaͤrt und wird auch im gro—⸗ ßen Rathe erklären, daß, wenn die Regierung neben der Buͤrger⸗Garde noch ein Frei⸗Corps halten wollte, sie die Buͤrger⸗Garde gegen sich haben werde. j us Basel vom 8. Jan. wird gemeldet
„Vor einer Stunde (3 Uhr Nachmlttags) sind zwei * erdnete nach Liestall an die Insurgenten Ig, en, mit der Aufforderung, ihre provisorische Regierung sogkleich niederzulegen. Sollten ihre Vorstellungen kein Gehör n en, so wird morgen mit aller Macht gegen sie aufgebrochen. Vom (15ten bis 60sten
Altersjahr ist alles ünter den Waffen; auf jedem Wall stehen zwei hore sind ganz verrammelt, in den Vorstaͤdten
12 3 drei Pallisaden und Graͤben angehracht. So eben haben sich die Doͤr⸗