1831 / 21 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sun, 02 Jan 1831 18:00:01 GMT) scan diff

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in einem Tage durchschneiden. Moͤgen das Comité und die

genblick verloren gehen lassen.“ Der Druck dieses Schrei— bens, den das diplomatische Comité anfangs fuͤr unnoͤthig erklaͤrte, wurde eben so wie der der beiden (gestern erwaͤhn— ten) Noten von der Versammlung angeordnet.

Herr Destriveaux, der in der gestrigen Sitzung des Kongresses den Bericht über den Antrag des Herrn van Meenen, wegen Bestrafung der Umtriebe wider die jetzige Regierung, abstattete, war der Meinung, daß die bestehenden Gesetze zu diesem Zwecke ganz hinreichend seyen und es einer neuen Verfuͤgung nicht beduͤrfe, weshalb er also das Ueber— gehen zur Tagesordnung in Vorschlag brinze. Die Bera— thung uber diesen Beschluß wird erst später statifinden. Hr. Duval v. Beaulieu ttug darauf an, daß man den in London und Paris befindlichen Gesandten die bestimmte An— weisung zusende, uͤber die Frage wegen Erwählung des Stagts-Oberhaupts nähere Erkundigungen einzuziehen. Hr. C. Rodenbach bestieg darauf die Rednerbühne und ver— langte die sofortige Erwägung seines am vorigen Tage ge— machten Antrages. „Die Umtriebe der Orangisten“, sagte er, „greifen immer mehr um sich; in London sogar intriguirt man zu Gunsten dieser Partei. Ja, die Armee, heißt es sogar, wolle ihrerseits eine Bittschrift einreichen, daß man einen Prinzen (den der Redner nicht nennt) zum Staats— Oberhaupt ernennen moge. Es giebt ein schändliches Jour— nal den „Messager de Gand“, das den Kongreß bestaͤn— dig angreift, und nichts Geringeres will, als ihm das

Recht zur Vertretung der Nation zu bestreiten, um auf diese Weise unsere Beschluͤsse fuͤr unguͤltig zu erklären.

In dem bisher so einigen Belgien sind Spaltungen und Trennungen zu befuͤrchten. Es ist daher vor allen Dingen nothwendig, dem Heere, der Magistratur und dem Lande ein Oberhaupt zu verleihen. Man muß entweder ein Feind seines Landes seyn, oder irgend eine versteckte Absicht haben, wenn man die Dringlichkeit der Erwählung eines Staats—

Oberhaupts nicht erkennen will.“ Die letztere Phrase erregte

den lauten Unwillen der Versammlung, und mehrere Mitglie— der verlangten, daß der Praͤsident den Redner zur Ordnung verweise, was jedoch nicht geschah. Beide Antraͤge, sowohl der des Hrn. Duval, als der des Hrn. Rodenbach, wurden den Seetionen uͤberwiesen. An ker Tages-Orduung war die Fortsetzung der Berathung uͤber denjenigen Theil des Verfassungs-Entwurfes, welcher das kuͤnftige Staats-Ober— haupt betrifft. Der Artikel, welcher dem Staats-Oberhaupte das Recht der Geld-Auspraͤgung zugesteht, wurde von Herrn Rodenbach bekämpft, weil, seiner Meinung nach, Jedermann das Recht haben muͤsse, Geld auszupraͤgen, wenn er sich dabei nach den Gesetzen richte. Sein in Vor— schlag gebrachtes Amendement wurde inzwösschen verworfen. Der Artikel: „Das Staats-Oberhaupt hat das Recht, Adels— Titel zu verleihen“, wurde von Hrn. Seron angegriffen; auch Hr. v. Robaulx verlangte die Unterdruͤckung desselben; er wurde jedoch mit dem Zusatze angenommen: „ohne daß er dadurch ein besonderes Privilegium soll ertheilen konnen.“ Der Artikel „Das Staats-Oberhaupt wird mit dem 18ten Jahre seines Alters majorenn“ wurde eben so wie alle noch folgende Bestimmungen ohne erhebliche Diskussion ange— nommen. . Der Vrai Patriote (und aus demselben ein Luͤtticher Blatt) theilt Folgendes mit: „Wir erhalten so eben das Schreiben eines sehr angesehenen Mannes in Muͤnchen, wor— in es heißt, daß der Konig von Baiern am 6ten d. M. die Nachricht erhalten habe, sein Sohn, der Prinz Otto, sey fuͤr den Belgischen Thron in Vorschlag gebracht worden, und die Erwählung desselben im Kongresse sey hoͤchst wahrscheinlich. „„Ich kann Ihnen jedoch versichern““, fuͤgt unser Korre— spondent hinzu, „„daß unser wuͤrdiger Monarch niemals darein willigen wird, seinen Sohn auf den Belgischen Thron zu setzen und wenn auch alle Machte ihre Einwilligung gaben ehe nicht das Haus Oranien seine Zustimmung ebenfalls ertheilt haͤtte. Es ist sogar wahrscheinlich, daß kein fremder Prinz, der sich selbst nur ein wenig achtet, diese Krone annehmen wird, die jeder Andere nicht leicht im Stande seyn wird, sich lange zu konserviren. Ueberdies weiß man hier, daß die eigentlichen Feinde von Belgien im Rathe seiner dermaligen Regierung die Uebermacht haben und sie zu extremen Maagßregeln treiben, die Belgien entweder den Untergang oder eine neue Herrschaft bringen werden, die viel orger ware, als die fruͤhere, jedoch bel weitem weniger Huͤlfsqguellen und Reichthuͤmer dem Lande zufuͤhren wuͤrde.““ Die Nachricht von dem Einruͤcken unserer Truppen in Nord-Brabant hat sich nicht bestaͤtigt. Dagegen meldet man aus Gent, daß dort mehrere Truppen Abtheilungen aus West,

wart und blieben volle 3 Stunden.

noͤge ; . Flandern angekommen sind, die angeblich zu einer Expedition Regierung uͤberzeugt seyn, daß wir nicht einen einzigen Au,

gegen Staats-Flandern bestimmt seyn follen. Das Jour⸗ nal des Flandres ist, um die Flamaͤndischen Bauern von neuem gegen die Hollander aufzuhetzen, mit dem Maͤhrchen bei der Hand, daß die Hollandischen Truppen bei ihrem Ein ruͤcken in Hulst die dasige katholische Kirche gepluͤndert haͤtten.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 6. Jan. Am Neujahrstage gab die hiesige Buͤrgerschaft ihren gewohnlichen jahrlichen Balk in dem großen Boͤrsensaale. Der Konig, die Königin, der Kron— prinz und die Kronprinzessin beehrten ihn mit ihrer Gegen⸗ Die Gesellschaft war sehr zahlreich und glänzend und gab waͤhrend der Anwesen⸗ heit der erhabenen Personen unzweideutige Beweise ihrer Ergebenhelt und ihrer Freude uͤber Deren Gegenwart. Die Kronprinzessin tanzte mit dem Aeltermann der Buͤrgerschaft, Herrn Arfvedson, und der Kronprinz mit Mad. Schwan, der Gattin eines der ersten Kaufleute. Darauf gingen JJ. Majestaͤten und JJ. KK. Hoheiten durch den Saal Und sprachen mit gewohnter Leutseligkeit mit mehreren Personen. Bei Hoͤchstihrer Ruͤckkehr nach dem Schlosse, so wie vorher bei der Abfahrt aus demselben, wurden Ihre Koͤnigliche Majestaͤten und Ihre Koͤnigliche Hoheiten von einer gro— ßen Volksmenge unter fortwaährendem Jubelruf begleitet. Unsere Tagesblaͤtter sind noch in‚mer nut Beschreibungen der Festlichkeriten angefuͤllt, die am Tage der Jubelfeier der Ein— fuͤhrung des Christenthums in Schweden iin allen Staͤdten, ja sogar in Doͤrfern, stattgefunden haben. Ohne die Kollek—

ten zu rechnen, die in allen Kirchen angestellt und zum An=

kauf und Vertheilen von Bibeln bestimmt wurden, ist man in vielen Orten zu verschiedenen wohlthaͤtigen Zwecken zu— sammengetreten; man hat Schul, Einrichtungen und jähr— liche Unterstuͤtzungen fuͤr Studirende der Theologie begrün— det; man hat ferner zu Missionen, deren Zweck Bekehrung von Heiden ist, beigetragen, Beschlüsse zu Aufführung von Denkmälern gefaßt u. s. w. Kurz in ganz Schweden ward das Jubiläum nicht nur mit Pracht und Freigebigkeit, son⸗ dern auch mit Andacht und wahrem christlichen Sinne gefeiert.

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Hannover, 17. Jan. Nachstehendes ist der vollstaͤndige Inhalt der (gestern erwähnten) an den General— Major von dem Busche gerichteten Unterwerfungs-A Akte der Stadt Goͤttingen: ;

„Mit den innigsten Empfindungen hoher Freude uͤber die gluͤckliche Beendigung des nunmehr voͤllig gestillten Auf—

standes und uͤber die so begluͤckende Ruͤckkehr allgemeiner Ruhe in der hiesigen Stadt ersuchen wir ganz gehorsamst

um die hochgeneigte Erlaubniß, Ew. Hochwohlgeboren anzu— zeigen, daß, Hochderselben Aufforderung zufolge, die Stabt— thore dem so willkommenen Einzuge der von Hochdemselben befehligten Truppen voͤllig wiederum geoͤffnet und die Anma— ßungen des so illegal und eigenmaͤchtig sich konstituirten und

jetzt aufgeloͤsten sogenannten Gemeinde⸗Raths gaͤnzlich be⸗

seitigt worden sind, indem wir zugleich es wagen, unsere un— bedingt unterwerfende Stadt und deren zum bei weitem groöͤß«— ten Theile redliche und treue Buͤrgerschaft Ew. Hochwohl— geboren hohem Wohlwollen auf das angelegentlichste zu em“ pfehlen, haben wir die Ehre, mit der ausgezeichnetesten Ver— ehrung zu beharren Ew. Hochwohlgeboren ganz gehorsamst Buͤrgermeister und Rath der Stadt Goͤttingen,

(unterz.) J. Gebert, C. E. Campen, Georg Campen, Berg.

ee, ,, . 16. Januar 1831.

An

den Herrn General-Major von dem Busche Hochwohlg. zu Norten.“

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Berlin, 2. Jan. Aus Stettin wird gemeldet „Am 16ten d. M. erfolgte hler die feierliche Eroͤffnung des Allerhoͤchst angeordneten Aten Provinzial Landtages fuͤr das

Herzogthum Pommern und Fuͤrstenthum Ruͤgen, wozu (wie

bereits fruuͤher berichtet worden) als Koͤnigl. Kommissarius Se. Excellenz der wirktiche Geheime⸗Rath und Ober-Praͤsident von Pommern, Herr Dr. Sack, als Landtags- Marschall. Se. Durchlaucht der Herr Fuͤrst zu Putbus und als dessen Stellvertreter der Königl. Geheime Regierungs-Rath Herr Landrath v. Schoͤning ernannt sind. Dieselben begaben sich

mit saͤmmtlichen Herren Deputirten der 3 Staͤnde aus der

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Ritterschaft, von den Staͤdten und von den Land⸗Gemeinden⸗

aus ganz P᷑ommern und Ruͤgen zum feierlichen evangeli— schen Gottesdienste in die Schloßkirche und nach Vollendung desselben auf das Landhaus, woselbst der Koͤnigliche Kom— missarlus den Landtag feierlich mit einer Rede eroͤffnete, dem Landtags⸗Marschall das von des Koͤnigs Majestaͤt Allerhoͤchst— selbst vollzogene Eroͤffnungs-Propositlons-Dekret nebst der Nachricht uͤber die in den fruͤheren Landtags-Abschieden nicht definitiv verabschiedeten Gegenstaͤnde uͤbergab und demnaͤchst die sammtlichen Deputirten mit den ersten Civil- und Mili— tair⸗Beamten der Stadt zu einem Mittagsmahle bei sich versammelte. Am folgenden Tage haben darauf die Ver— handlungen selbst ihren Anfang genommen und ist die Dauer dieses Landtages nach Allerhoͤchster Bestimmung auf 3 —— Wochen festgesetzt worden.

Wie von dem Hrn. Erzbischof von Gnesen und Po— sen, so ist auch von dem Herrn Bischof von Culm, in Be— zug auf den Aufruhr in Polen, ein Hirtenbrief in Polnischer Sprache erlassen worden, welcher, der Posener Zeitung zufolge, nachstehen dermaßen lautet: . .

„Nicht bloß fluͤchtige Geruͤchte, sondern oͤffentliche Nachrich⸗ ten, lassen es schon vernehmen, daß im Nachbgrlande Flammen der Empoͤrung und des Aufruhrs gufgelodert sind. Auf daß sie unserer Heerde, die uns anvertraut ist, nicht, auch nur in irgend einer Weise, Verderben bringen, so gehort es zu unserm Hirten⸗ Amt, Euch, Bruͤder, zur Theilung unserer Sorge zu berufen und besonders Euch, die Ihr in den Grenzbezirken wohnet, außzuru— fen: was Eure Kraͤfte vermögen, bemuͤht zu seyn Euch selber, mag ich nicht sagen aber das Volk, des Seelenheil Euch an⸗ vertraut ist, vor jeder, auch der leisesten, Verfuͤhrung jener Un⸗ heilstifter unversehrt zu wahren. Entsprungen, woraus sie wolle, darf uns jene Bewegung kein Anlaß seyn, einem Beispiel zu folgen, dem reife Ueberlegung nur Verderben auf der Ferse folgen sieht. Unsere Schaflein wuͤrden uͤberdem all, die Hebel zu befuͤrchten haben, wodurch zur Suͤhne der Gerechtigkeit uͤberall und ungusbleiblich der Treubruch der Unterthanen gestraft wird, Gehaͤssigkeit gegen ihren Glauben, Verachtung ihrer Priester und der Verlust jeglichen Vertrauens, welches zum Frommen der Kirche und unserer Heerde so herrlich erworben, ganzlich und wohl nim— mer wieder erringbar, dahin schwaͤnde. Dieserhalb, ehrwuͤrdige Bruͤder! seyd unerschuͤtterlich und wachet, weil Satan, Euer Erbfeind, wie ein bruͤllender Lowe umherwankt, spaͤhend, seine Beute zu verschlingen; doch in Glaubenskraft leistet ihm Wider— stand Seyd unerschuͤtterlich, rufe ich Euch zu, in der Treue und im Gehorsam gegen unsern erhabenen, unsern besten König! und gegen jede Obrigkeit, recht⸗ mäßig durch Ihn eingesetzt, dessen Wohltkhun nur in der Unmoͤglichkeit Schranken findet, der immer dem Vaterlande der weiseste und allen Seinen, die an Ihn halten, der liebevollste Vater ist. Wachet, rufe ich Euch zu, auf daß nicht Eure Heerden auf irgend welche Weise die rechten Pfade verfehlen. In des Glaubens Kraft rufe ich Euch zu, hort Gottes Wort, der uns zu Bischofen gesetzet hat, seine Kirche zu regieren, und der da spricht: Mich hoͤret, wer Euch

hoͤret, mich verachtet, wer Euch verachtet. Hoͤrt also die Stimfstẽ

Eures Hirten, der Euch vaͤterlich ermahnt und Euch zuruft: ob— fullicgen dem, wozu Ihr berufen seyd: Eurem Hirtenamte; zu eiten, wie Zeit und Str es fuͤgen, durch Wort und That, im Rechten Eure Heerde, auf daß sie wisse, das Schlechte von sich abzuweisen und das Gute zu erwaͤhlen das Schlechte naͤmlich des Treubruchs und Ungehorsams, das Gute der Folg amkeit und des Gehersams gegen die, denen es von Gott gegeben ist, Denn es ist, wie die Schrift lehrt und Ihr es wisset, keine Obrigkeit, denn von Gott, in dessen Hand alle Reiche ruhen. Die also sind, die sind von Gott verordnet. Dieserhalb, wer gegen seine Abrigkeit sich auflehnt, der widerstrebt der Ordnung Gottes. Welche aber also widerstreben, ziehen selbst Verdammniß auf ihr Haupt. Denn die, die regieren, sind nicht zum Schrek⸗ ken guter, sondern boͤser Werke. Willst du dich aber vor der Obrigkeit nicht fuͤrchten, thue das Gute, so wirst du ihres Lobes dich erfreuen, denn sie ist eine Dienerin Gottes, dir zum Guten. Thust du aber Boͤses, so fuͤrchte; denn nicht ohne Ursach traͤgt sie das Schwerdt und ist dann eine Dienerin Got⸗ tes als Raͤcherin zur Strafe dem, der Boͤses thut. Seyd also, weil es Pflicht gebeut, unterthaͤnig, nicht bloß des Zornes we⸗ gen, sondern guch um des Gewissens willen. Einleuchtender und vollstaͤndiger schließen diese inhaltsschweren Worte des Apostels dem Gemuͤth, das sie beherzigt, Alles auf, als Wir es darzuthun oder zu erweitern vermochten. Also Eurem Eifer, Eurer stren⸗ gen Amtspflicht und Umsicht hauptsaͤchlich vertrauend, ertheilen Wir nur zum gluͤcklichen Gelingen Eures heilsamen Strebens Euch und Unserer gesammten Heerde aus innerer Herzenzfuͤlle Unsern bischoͤflichen Segen. Pelplin, den 6. Dezember 1830. . Igngtius von Mathy, Bischof von Culm.“

Jahre 1815 abgetrzetnen Maasufer.

(Schluß der gestrigen Uebersicht von bem Flaͤchen inhalte und der Volkszahl des Königreichs der Niederlande und des Großherzogthums Luxemburg.)

Wenn in diesen Uebersichten des Flaͤcheninhalts und der Be— voͤlkerung noͤrdliche und suͤdliche Provinzen des Koͤnigreichs der Niederlande unterschieden worden: so ist es von der Ansicht aus ge⸗ schehen, daß soviel es die jetzige Eintheilung gestattet, dasjenige, was die Republik der vereinlgten Niederlande vor dem Jahre 1790 besas, von demjenigen getrennt werde, das zu derselben Zeit zu den oͤstreichischen Niederlanden gehörte. Nun um— fassen zwar die zehn Provinzen, welche hler als nördliche aufgefuͤhrt sind, kein andres als althollaͤndisches Gebiet, mit einziger Ausnahme der vom Herzogthume Kleve abgerretnen kleinen Landestheile, namlich der Enklaven Savenaer und Hrussen und des Kirchspiels Uffeld auf dem rechten Ufer der Maas: dagegen aber bestehen die acht Provinzen, welche hier als suͤd liche benannt worden, keinesweges blos aus altbel— gischem Gebiete. Wollte man auch diejenigen vor dem Jahre 17990 deutschen und franzoͤsischen Landestheile, welche jetzt einen großen Theil der Provinzen Luͤttich, Namur und Hen— negau ausmachen, nur als einen obwohl sehr reichlichen Er— satz fuͤr den zum deutschen Bunde gezognen Theil der wei— land oͤstreichischen Niederlande betrachten, der jetzt das Groß⸗ herzogthum Luxemburg und einen verhaͤltnißmaßig minder er— heblichen Theil der preußischen Rheinprovinz bildet: so bleibt doch noch zu bemerken, daß die ganze Provinz, welche nun Limburg heißt, nur einem sehr geringen Theil nach zu den weiland oͤstreichischen Niederlanden gehörte. Ein sehr großer Theil ihrer Bevölkerung gehoͤrte schon seit 1648 den verei— nigten Niederlanden: den groͤßten Theil der Bodenflaͤche bil— det die noͤrdlichste schlecht bewohnte Gegend des Bisthums Luͤttich: einen minder beträchtlichen, aber wezen seiner Lage wichtigen Theil der Provinz machen die von Deutschland im Waͤre der Sprachge⸗ brauch nicht durchaus dagegen: so wuͤrde diese Provinz ihren Bestandtheilen nach mit sehr viel beßerm Grunde den uörd— lichen beizuzählen sein.

Die Provinzen Ost, und Westflandern, Hennegau, Suͤd— braband und Antwerpen bilden eine wohl abgerundete Masse von beinahe 292 geographischen Quadratmeilen, die schon am 1sten Januar 1821 sast drittehalb Millionen Einwohner ent— hielt, welches nahe 8540 Menschen auf die Quadratmeile giebt. Ohngeachtet dieser starken Bevoͤlkerung war die Volks⸗ zahl doch in so schnellem Fortschreiten, daß in den acht Jah— ren bis zum 1sten Januar 1829 noch uͤber 230,000 Menschen hinzukamen, und die einzelne Quadratmeile durchschnittlich nahe an 890 Einwohner Zuwachs erhielt. Die genauen Zahlen nach vorstehenden Angaben sind:

291,992 geog. Quadratmeilen, worauf am 1sten Januar 1821 2,492, 1 16 Menschen am 1sten Januar 1829 2,722,548 .

also mehr 230, 432 . und folglich auf der Quadratmeile durchschnittlich am 1sten Januar 1821 8,538 Menschen am 1sten Januar 1829 9,327

also nach S Jahren mehr I89 Menschen

lebten. Diese außerordentliche Bevoͤlkerung ist das gemein⸗ schaftliche Erzeugniß einer sorgfaͤltigen Benutzung des Bo— dens, welche das Land, besonders Flandern, zum Garten Eu— ropens macht, und eines regen Kunstfleißes, dessen Zunahme, besonders durch die Beguͤnstigung des Absatzes der niederläͤn— dischen Fabrikate in den weiten und reichen Regionen des holländischen Ostindiens, die große Vermehrung der Volks— h. in den letzten 8 Jahren vornaämlich veranlaßt zu haben scheint.

Die drei oͤstlichern Provinzen, Namur, Luͤttich und Lim⸗ burg, sind minder bevoͤlkert. Sie enthielten zusammen auf 205, 3 6, geogr. Quadratmeilen

am 1sten Januar 1821 ... S802, 888 Menschen am 1sten Januar 1829 ... 880,033 .

der Zuwachs betrug also. .. 77, 145 Menschen und es kamen durchschnittlich auf die Quadratmeile am 1sten Januar 1821 ... 3,901 Menschen am 1sten Januar 1829 ... 4,275

welches eine Vermehrung von... 374 Menschen auf die Quadratmeile giebt.

Bevölkerung sowohl als Zuwachs sind hiernach in diesem oͤstlichen Theile der suͤblichen Provinzen noch nicht halb so stark als in jenen westlichen. Die Unfruchtbarkeit der Ar— denen, auf deren Nordabhange Namur und ein Theil von Luͤttich liegt, und der nicht minder undankbare Heideboden des noͤrdlichen Theiles des Bisthums Luͤttich, der jetzt den