1831 / 23 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Antrag zur Berathung kam, trat der Graf v. Mos bourg noch einmal zur Unterstuͤtzung desselben auf „Fern von mir,“ aͤußerte er, „ist jeder Gedanke einer systematischen Opposi— tion; ich bin vielmehr bereit, alle von dem Ministerium in Vorschlag gebrachte Maaßregeln, sobald sie mir klug und nuͤtzlich scheinen, zu unterstuͤtzen, und hoffe, daß mir dieses Glück noch recht oft zu Theil werden wird. Aber ich kann mich nicht davon uͤberzeugen, daß wir keines Reserve⸗Fonds fur außerordentliche Falle beduͤrfen sollten. Denn traͤten der— gleichen Faͤlle ein, so wurden, wenn auch die direkten Steuern richtig eingingen, doch die indirekten gewiß einen Ausfall er— leiden, und um so viel weniger wuͤrde die gewoͤhnliche Einnahme zur Bestreitung außergewoͤhnlicher Ausgaben hinreichen. Man huͤtÿt sich daher wohl, die Huͤlfs— quellen des Staates in einem Augenblicke zu erschoͤpfen, wo wir zwar auf die Erhaltung des Friedens hoffen, Niemand uns aber die Gewißheit geben kann, daß er nicht gestoͤrt werden wird.“ Um diese Ansicht des Herrn von Mosbourg zu widerlegen, machte der Unter⸗Staats⸗Se— cretair im Finanz⸗Ministerium, Herr Thiers, die Bemer— kung, daß ein Reserve⸗Fonds von 34 Mill. Renten im Falle eines Krieges so gut als gar nichts waͤre, und als diese Aeu— ßerung einiges Murren erregte, fuͤgte er hinzu, daß eine solche Summe nur zu etwas werden könnte, wenn man sich den Kredit gesichert habe, denn ohne Kredit koͤnne man sich z. B. nicht fuͤr 40 Mill. Renten 800 Mill. Kapital verschaf— fen; der Kredit aber werde gefährdet, sobald man den Til— gungs Fonds antaste. Herr J. Lefübvre widersetzte sich gleichfalls dem Antrage des Herrn Aug. Périer, wogegen Herr Mauguin sich demselben mit dem Bemerken anschloß, daß die Annahme der Proposition des Ministeriums leicht Frankreichs Zukunft auf das Spiel setzen koͤnnte. Herr Laf— fitte sah sich hier durch veranlaßt, zum drittenmale in dieser Sache das Wort zu ergreifen. . „Die Frage, um die es sich handelt“, bemerkte er, Hist mit aller Aufmerksamkeit verhandelt worden, und auf dem Punkte, wohin die Diskussion gelangt ist, wuͤrde jede fernere Beleuchtung derfselben von meiner Seite uͤberfluͤssig seyn. Daher nur noch diefe wenigen Worte. Ich habe den Gegenstand nach meiner Ueberzeugung erörtert. Im Jahre 1816 war ich mit mehreren Deputirten, die noch jetzt in dieser Versammlung Ritzen, Mitglied einer Kommission, die auf Mittel sinnen sollte, die Raͤumung unseres Gebiets von den fremden Truppen durch die Entrichtung eines ungeheuren Tributs zu erkaufen. Mehrere gute Bürger machten damals den Vorschlag, den Streit durch die Gewalt der Waffen zu schlichten, waͤhrend andere ihr ganzes Vermdgen dar⸗ boten, um unser Loͤsegeld zu zahlen. Die Regierung wies unsere Arme zuruͤck und zog es vor, unser Geld zu nehmen. Hierdurch entstand eine Schuls von 2 Milligrden, mit einem Tilgungs⸗ Fonds von 46 Millionen. Heute besteht dieser Fonds aus 86 Mil⸗ lionen, worunter 33 Mill, die durch den Renten⸗Ruͤckkauf und die Anhaͤufung von Zins auf Zins entstanden sind. Auf diese 33 Mill. allein wurde sich das der Kammer durch das Gesetz vom Jahre 13816 eingeraͤumte Recht, dergl eingelbste Renten zu annulliren, erstrecken. Vergessen Sie aber nicht, daß im Jahre 1825 bei der Ausgabe von 36 Mill. Renten zur Entschaͤdigung der Emigranten festge⸗ setzt wurde, die zuruͤckzukaufenden Renten 5 Jahre hinter einander nicht zum e, , , zu schlagen, sondern zu annulliren. In Folge dieser Bestimmung wurden in dem Zeitraume von T2 Ibis 1830 schon 16 Mill. vernichtet und sind sonach von jenen 33 Mill in Abzug zu bringen, so daß nur noch 17 Mill. übrig bleiben. Abgesehen von dieser offenbaren Beraubung des Tilgungsfonds ist aber auch das Kapital der Staatsschuld be⸗ deukend angewachsen, ohne daß der gedachte Fonds erhoͤht wor⸗ den waͤre; durch den Krieg in Spanien, die Renten⸗Umschreibung und die , ist dasselbe um 1660 Mili. gestiegen. Wurden aufrichtig gesagt die Kammern wohl ju einer solchen Vermehrung des Schulden⸗Kapitals, ohne Ueber⸗ weisung eines neuen Tilgungsfonds, die Haͤnde geboten haben,

wenn nicht ihre Meinung gewesen waͤre, daß der bestehende Til⸗

gungsfonds durch den ferneren Ruͤckkauf der Renten und durch Ei Anhaͤufung von Zins auf Zins anwachsen sollte? Man macht uns den Vorwurf, daß wir den Staat um eine Huͤlfsquelle von 300 Mill. berauben wollten; diese Huͤlfsquelle ist aber noch gar nicht vorhanden. Erst durch die Realisirung der im Tilgungs⸗ Fonds disponiblen Renten koͤnnte sie entstehen. Wir wollen uns Ihrer Entscheidung unterwerfen, m. Hä; aber wir erklaͤren, daß kein ini von den Argumenten, die wir vernommen haben, unsere Ue d, . erschuͤttern kann. Man spricht abermals von der Nothwendigkeit einer Anleihe von 209 Millionen; ich glaube, mich hieruͤber heute Morgen bestimmt erklaͤrt zu haben. Im Falle ei⸗ nes Krieges wurde Frankreich in dem Verkaufe eines Theils sei⸗ ner Waldungen, die in den Haͤnden der Regierung ohnedies nur einen geringen Nutzen gewaͤhren, das Mittel finden, die dadurch entstehenden außerordentlichen Ausgaben zu bestreiten. Herr Baillot hat Ihnen den Vorschlag gemacht, die zuruͤckgekaäuf⸗ ten Renten dem Tilgungs⸗ Fonds noch für die Dauer von 5

; Yen u uͤberlassen. Der Ste Artikel des von uns vorgelegten SGe

setz⸗ Entwurfes ist mit diesem Amendement nicht unverttkaͤg⸗

lich. Lassen Sie daher den Tilgungs⸗Fonds in seiner gegenwar⸗

tigen Gestalt fortbestehen, und wenn Sie nach 5 Jahren finden, daß der allgemeine Wohlstand sich wieder gehoben hat, so können Sie alsdann diesen Fonds immer durch die Annullirung eines Theiles der von ihm zuruͤckgekauften Renten vermindern. Wir sind es sonach zufrieden, daß Sie dem Isten Artikel des en,, das gedachte Amende⸗ ment hinzufügen, gber wir koͤnnen nicht anders, als bei unserem ersten Vorschlage beharren. (Lebhafte Sensation) Ich bitte die Kammer instaͤndigst, sich uͤberzeugt zu halten, daß ich nicht aus Halsstarrigkeit, sondern aus der innigsten Ueberzeugung von der Guͤte meines PVorschlages, zur Vertheidigung desselben so oft diese Rednerbuͤhne besteige. Die Minoritaͤt der Kommisston hatte fur den Antrag des Herrn Aug. Périer, die Majoritaͤt für

den Antrag der Regierung gestimmt. Ich beharre bei diesem

letztern.“

Nach einer kurzen Erwiederung des Herrn Mauguin wurde uͤber den Eingangs erwaͤhnten Vorschlag des Herrn Aug. Périer abgestimmt und derselbe mit einer ziemlich star—

ken Majoritaͤt, die sich aus allen Reihen der Versammlung

ohne Unterschied, namentlich aber aus der linken Seite und den beiden Centris, bildete, angenommen; die rechte Seite stimmte mit der Minoritaͤt fuͤr das Ministerium. Eine lebhafte Bewegung folgte auf diese Entscheidung; Herr Laffitte erhob sich sofort von seinem Platze, um den Saal zu verlassen, kehrte aber wieder um, sprach einige Worte mit seinen Kollegen und rief sodann: „Ich verlange, daß die Fortsetzung der Berathung bis auf morgen verschoben werde!“ Zwar zeigte sich anfangs einiger Widerspruch, doch verließen bald die De— putirten in solcher Masse den Saal, daß die Sitzung ohne— hin aufgehoben werden mußte. Am folgenden Tage wollte die Kammer sich mit dem in der letzten Rede des Hrn. Laf— fitte erwähnten Amendement des Hrn. Baillot, als Zusatz zu dem Antrage des Hrn. Aug. Périer, beschäftigen. Das— selbe lautet also: „Gleichwohl soll in den ersten 5 Jahren nach der Bekanntmachung des gegenwaͤrtigen Gesetzes, so we— nig dem gedachten Dotations-Fonds der 40 Mill., als dem von ihm erworbenen und nicht annullirten Zuwachse, irgend etwas entzogen werden duͤrfen.“

Paris, 15. Jan. Se. Majestaͤt arbelteten gestern mit dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten und ertheil— ten den Botschaftern von Brasilien und Sardinien, so wie den Gesandten Baierns und der Bereinigten Staaten, Pri— vat⸗Audienzen.

Eine vom Minister des oͤffentlichen Unterrichts kontra— signirte, von gestern datirte Koͤnigl. Verordnung ist folgenden Inhalts: Art. 1. Der Artikel 6 der Verordnung vom 2ten April 1817 ist aufzehoben; demzufolge darf keine Uebertra— gung oder Einschreibung von Staats-Renten zu Gunsten einer geistlichen Anstalt oder eines religioͤsen Frauen-Vereines stattfinden, wenn sie nicht zuvor durch eine Koͤnigl. Verord— nung genehmigt worden ist, von welcher die betheiligte An— stalt durch ihren Wechsel-Agenten eine in gesetzlicher Form ausgefertigte Abschrift dem Direktor des großen Buchs der offentlichen Schuld vorzulegen hat. Art. 2. Kein Notar darf eine Akte uͤber Verkauf, Kauf, Tausch, Cession oder Uebertragung, noch uͤber Errichtung einer Rente, im Namen der genannten Anstalten aufnehmen, wenn dieselbe nicht durch eine Koͤnigl. Verordnung gerechtfertigt ist, welche zu dieser Akte, die darin ganz aufgenommen seyn muß, die Erlaubniß ertheilt. - Art. 3. Keine Annahme von Legaten zu Gun— sten derselben Anstalten darf Uns zur Genehmigung vorge— legt werden, ohne daß die bekannten Erben des Testirenden durch einen außergerichtlichen Akt aufgefordert worden, von dem Testament Kenntniß zu nehmen, ihre Einwilligung zur Vollziehung desselben zu geben oder ihre Gegengruͤnde geltend zu machen. In Ermangelung bekannter Erben soll ein Aus— zug aus dem Testament dreimal hinter einander in Zwischen— räumen von 8 Tagen auf der Mairie des Wohnorts des Testirenden angeschlagen und in das gerichtliche Journal des Departements eingetragen werden, mit der Nufforderung an die Erben, sich in derselben Frist mit ihrem et— wanigen Einspruch an den Praͤfekten zu wenden. Art. 4. Schenkungen an geistliche oder religioͤse Anstalten mit dem Vorbehalte des Nießbrauchs zu Gunsten des Gebers, koͤnnen Uns gar nicht zur e , mn ng vor⸗ gelegt werden. Art. 5. Die Nachweisung der Aktiva und Passiva, so wie der Einkuͤnfte und Lasten der Anstalten, fuͤr welche die Legate oder Schenkungen bestimmt sind, muß, von dem Praͤfekten beglaubigt, zur Unterstuͤtzung des Gesuchs um Erlaubniß zur Annahme der Schenkungen oder Legate ein— en t werden. Art. 6. Die Bestimmungen gegenwärtiger

erordnung sind auf die von dem Praͤfekten laut des letz—⸗

ten Paragraphen des Art. 1. der Verordnung vom 2. Apr! 1817 zu ertheilenden Autorisationen * 6

Durch eine zweite, ebenfalls von gestern datirte Koͤnigl.

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Verordnung wird der bisherige Staatsrath im außerordent⸗ lichen Dienste, Graf Mathieu Dumas, statt des mit Tode

abgegangenen Herrn Benjamin Constant zum Staatsrath im ordentlichen Dienste ernannt.

Der heutige Moniteur enthaͤlt folgendes Schreiben des Ministers der auswaͤrtigen Angelegenheiten an den inte— rimistischen Belgischen Geschaͤftstraͤger hierselbst, Herrn Ro— gier: „Mein Herr! Vor einigen Tagen sagten Sie mir, die öffentlichen Blaͤtter haͤtten uͤber die von Ihnen an die pro— visorische Regierung gerichteten Schreiben einen ungetreuen Bericht erstattet. Dieselben Blaͤtter schreiben Ihnen aber heute eine neue Depesche zu, in der es mir unmoglich faͤllt, das wieder zu erkennen, was in unsern letzten Unterredungen

gesprochen worden ist. Als Minister habe ich zu dem Koͤnige

niemals von einem seine Familie betreffenden Arrangement zu sprechen gehabt; der Koͤnig hat also etwas, um was er nicht gebeten worden ist, weder bewilligen noch abschlagen koͤnnen. Ich fuͤge hinzu, daß ich weder als Mensch noch als Organ der Koͤnigl. Gesinnungen mich jemals mit solcher Leichtfertigkeit uͤber die Familie eines Fuͤrsten ausgespro— chen haben wuͤrde, dessen Andenken der Koͤnig achtet, und un— ter dessen Befehl lange Zeit fuͤr den Ruhm und die Unab— haͤngigkeit Frankreichs gefochten zu haben ich mir zur Ehre schaͤtze. Ich glaube gern, mein Herr, daß das in Rede ste— hende Schreiben nicht Ihr Werk ist; wäre dem nicht so, so wuͤrde ich mich genoͤthigt sehen, kuͤuftig nur schrift iche Verbindungen mit Ihnen zu haben. Ich habe die Ehre, Iyr ergebenster und gehorsamster Diener zu seyn.

Paris, 14. Januar 1831.

Horaz Sebastiani.“ Die Gazette de France äußert: „Was sich seit eini—

gen Tagen bei Gelegenheit der diplomatischen Konferenzen

wegen der Wahl eines Souverains in Belgien zutraͤgt, ist

der Rednerbuͤhne mitgetheilt, Privat-Briefe, welche 6sse ntlich vorgelesen werden, so wie die Berichte uͤber die Besuche und die Wichtigkeit, die man dem geringsten Worte der geringsten Person beilegt, das Alles beweist, wie klein eine Nation ist, wenn sie keinen König hat.“

Der hiesige Erzbischof, Graf von Quelen, hat, ohne die Befehle des Ministers des Kultus abzuwarten, aus dem

wahrhast beispiellos. Confidentielle Unterresungen, die auf

Verzeichnisse der religioöͤsen Feierlichkeiten fuͤr das Jahr 1831 den 21. Januar und den 3. Mai, ersteren als den Todestag Ludwigs XVI., letzteren als den Jahrestag des Einzuges Ludwigs XVIII. in Paris im Jahre 1814, streichen laͤssen.

Die France Nouvelle behauptet, der Minister des In⸗ nern habe bereits unterm 7. d. M. folgendes Schreiben an die

Praͤfekten in Betreff der Jahresfeier des 21. Januar erlassen: „Herr Praͤfekt! Es ist Ihnen ohne Zweisel klar, daß eine Regierung, fuͤr welche die Ordnung uns Toleranz keine leere Worte sind, alle Erinnerungen, welche die Leidenschaften auf— regen konnten, beseitigen muß, indem sie nichtsdestoweniger dem Gewissen die groͤßte Freiheit laßt. Es hieße, diese Pflicht verkennen und die durch unsere Charte von 1830 geheiligten Principien verletzen, wenn man erlauben wollte, daß gewisse Jahrestage der Gegenstand amtlicher Feierlichkeiten wurden. Es ist also angemessen, die Feierlichkeit, welche bisher am 21. Januar stattgefunden hat, zu unterlassen, und ich fordere

Sie auf, diese Bemerkungen den Ihnen untergebeuen Beam

ten mitzutheilen und im Verein mit denselben die nothigen Maaßregeln zu treffen, damit nichts die Gesinnungen der Ein— tracht und des Vergessens stoͤre, die das Beduͤrfniß aller Franzosen sind. (gez. Montalivet.“ Ueber die gestrige Sitzung der Deputirten⸗Kammer be— merkt der National: „Die Annahme des Amendements des Herrn Aug. Perler mit großer Majorität ist ein wich— tiges Faktum, weil jenes Amendement vom Praͤsidenten des Minister⸗Raths lebhaft bekaͤmpft wurde. Dennoch kann die⸗ ses Ereigniß nicht als Beweis einer gegen das Ministerlum

feindlichen politischen Majoritaͤt betrachtet werden. Unter

den jetzigen Umstäͤnden sind es nicht finanzielle Lehren, uͤber welche das Ministerium und die Majoritäͤt sich auf eine ent— scheidende Weise mit einander messen koͤnnen. Die Ansicht der Regierung wurde gestern, wie an den vorigen Tagen, von Herrn Thiers mit großer Klarheit vertheidigt“

Ein hiesiges Blatt sagt: „In der politischen Welt spricht man viel von einem in geheimniß volles Dunkel gehuͤll— ten Gesetz⸗Entwurfe uͤber dle Pairschajt, durch welchen jeder der großen Staats Koͤrperschaften und sogar dem Institute, als einer wissenschaftlichen Koͤrperschaft, eine gewisse Anzahl von Pair schaften zugetheilt werden wuͤrt e. Nothwen eiger weise wurde auch der Cassationshof in der hohen Kammer reprä— sentirt werden. Dle Minister beobachten das g öͤßte Still— schweigen uͤber diesen Entwurf, und es verlautet daruͤber

Ausuͤbung ihrer

nichts, als das Wenige, was wir unsern Lesern mittheilen; es ö aber gewiß zu seyn, daß eine Kommission ernannt worden ist.“

Der Beschluß des Pairs⸗Hofes vom 29. Oktober ist vor⸗ gestern in den Wohnsitzen der drei entflohenen Ex-Minister, und zwar hierselbst fuͤr Herrn von Capelle, in Neufchatel (Departement der Niedern⸗-Seine) fuͤr den Baron v. Haus⸗ sez, und in Toulouse fuͤr Herrn v. Montbel, bekannt gemacht worden. In dieser kraft des Art. 465 der Kriminal-Gerichts— Ordnung erlassenen Akte werden die Angeklagten aufgefordert, sich binnen 10 Tagen zu stellen, widrigenfalls sie der A buͤrgerlichen Rechte einstweilen verlu— stig gehen und ihre Guͤter sequestrirt werden sollen. Eine zweite Aufforderung muß nach demselben Gesetzbuche an dem auf die bewilligte Frist von 10 Tagen folgenden Sonntage bei Trompetenschall erlassen werden, und erst nach—⸗ dem abermals zehn Tage nach dieser zweiten Aufforderung verflossen sind, kann zum Urtheile uͤber die abwesenden drei Ex⸗Minister geschritten werden.

Die Versammlung der Schuͤler, die erst den 17ten d. M. auf dem Platze vor dem Pantheon stattfinden sollte, ist, wie es in der dieserhalb bekannt gemachten Anzeige heißt, wegen der Dringlichkeit der Umstaͤnde schon auf heute festgesetzt.

Der Koͤnigl. Gerichtshof versammelt sich heute, um dar— uͤber zu entscheiden, ob er die Untersuchung wegen der De— zember Unruhen vor sein Forum ziehen solle.

Die acht Polizei⸗-Kommissarien der Stadt Marseille sind entlassen und durch andere ersetzt worden.

Der in der Vendée kommandirende General Rousseau meldet aus Nantes vom 11ten d. M., daß die Gendarmerie in der Umgegend von Pousanges ein Individuum, Namens Bonno, welches die Einwohner aufzuwiegeln suchte, festge⸗ nommen habe. Von eben daher wird berichtet, daß der Prafekt der belden Sävres und der General Joannes sich mit Infanterie- und Kavallerie-Abtheilungen nach Bressuire begeben haben, um die leichtglaͤubigen dortigen Bewohner zu beruhigen, unter denen ein gewisser Diot durch falsche Ge— ruͤchte Schrecken zu verbreiten gesucht hatte.

Das in Bordeaux erscheinende Journal 1l'Opinton meldet aus Madrid ohne Angabe des Datums: „Die Re—⸗ gierung hat eine von den Studirenden der Schulen von To— ledo, Alcala, San Isidoro und Madrid angezettelte Ver— schworung zu einer revolutionnairen Bewegung entdeckt. Vier— zig der Verschwoͤrer sind verhaftet worden. Die Madrider Besatzung stand zwei Tage und zwei Naͤchte lang unter den Waffen.“

Das Schiff „le Héros“ ist vor kurzem mit 4440 fuͤr

die diesseitige Regierung bestimmten Gewehren von London

in Calais angekommen. Dieser Sendung sollen in kurzen

Zwischenräumen mehrere andere folgen.

Der General-Lieutenant von Beaumont, Marquis von Autichamp, geboren den 17. Mai 1738, ist am 12ten d. M. hierselbst verstorben; er hat unter vier Franzoͤsischen Koͤni— gen, namlich unter Lndwig XV., XVI., XVIII. und Karl X., gedient. Im Jahr 1796 trat er in die Dienste des Kaisers Paul von Rußland, der ihn zum General der Kavallerie ernannte; im Jahre 1815 kehrte er nach Frankreich zuruͤck und trat als General-Lieutenant in die Armee ein. Er gehoͤrte zu denen, die dem Koͤnig Ludwig Philipp den Eid nicht 4 haben.

Die Tribune zeigt an, daß einer ihrer Redacteure, Namens Danton, mit dem beruͤchtigten Konvents⸗-Mitgliede bieses Namens nichts gemein habe.

Der beruͤhmte Violinspieler Kreuzer ist vor kurzem in Genf, wohin er sich zuruͤckgezogen hatte, nach langer Krank— heit im 64sten Jahre mit Tode abgegangen; er war zum Nachfolger des verstorbenen Gossee als Mitglied der hiesigen

Akademie der schoͤnen Kuͤnste bestimmt.

Großbritanien und Irland.

London, 14. Jan. Vorgestern fand im auswaͤrtigen Amte abermals eine Konferenz der Bevollmaͤchtigten der großen Maͤchte wegen der Belgischen Angelegenheiten statt, die uͤber 3 Stunden dauerte; gleich nach Beendigung der— selben wurde ein Kabinetsrath gehalten. ;

Aus Cork wird das am 10ten d. M. erfolgte Ableben des Bischofs von Cork gemeldet.

Am 19ten d. M. empfing Lord Anglesea eine Deputa⸗ tion der Stadt Dublin mit dem Lord Mayor an der Spitze,

und darauf eine zweite von Seiten der Dubliner Universitaͤt.

Beide uͤberreichten ihm Adressen, in welchen sie ihm ihre Treue und Ergebenhelt fuͤr seine Person versicherten und. zugleich ihre Hoffnung auedruͤckten, daß es ihm gelingen würde, durch zeitgemaͤßen Gebrauch der ihm uͤbertragenen