9 treiben. Nach dem Frieden von Luneville kehrte er mit den Polnischen Truppen im Jahre 1801 in sein Vaterland zuruck. In der Campagne von 1807 befehligte er das erste Weich sel⸗
degiment, welches sich unter den 3 Infanterie⸗Regimentern befand, die nebst einem Regiment Uhlanen im Jahre 1808 von Napoleon nach Spanien kommandirt wurden. Der Feldzug in Spanien begann mit der Belagerung Saragos⸗ sa's durch General Lefebre, welcher den Oberst Chlo⸗ picki haͤufig zu besonderen Expeditionen und Streißzuͤgen aborderte. Auf einem derselben schlug Letzterer den General Palaforx bei Epila am 23. Juni und nahm ihm 4 Stuck Geschuͤtz ab. Er und der Lieutenant Chajencki, welche sich in diesem Gefecht besonders ausgezeichnet hatten, erhielten das Kreuz der Ehrenlegion. Am 2. Juli bemaͤchtigte sich Chlopicki des Klosters St. Joseph bei Saragossa und wurde bei dem blutigen Sturm, der am 4. Aug. in der Stadt selbst stattfand, verwundet. Als nach der Ankunft des Mar⸗ schalls Lannes die Belagerung ruͤstiger fortgesetzt wurde, faßte Chlopicki zuerst am 27. Jan. 1809 Posto in der Stadt und nahm den Belagerten eine Abtheilung Geschuͤtz weg; am
8. Febr. nahm er die stark befestigte Franziskaner-Kirche ein, . r zum Verdienste gegeben werden, und sollen zu dem Ende,
und am 26. Febr. mußte sich endlich Saragossa ergeben. Hierauf kam Chlopicki unter das Kommando des Marschalls Suchet, welcher den Krieg in Arragonien, Katalonien und Valencia fortfuͤhrte. Er war bei den siegreichen Gefechten bei Maria am 15Hten und bei Belchite am 18. Juni, wurde nach denselben zum Brigade⸗-General der Division Laval er— nannt und erhielt das Kommando uͤber das 4te Linien- und bas 2te Weichsel-Regiment. Am 16. Febr. 1810 schlug er den General Villacampa mit den Spaniern bei Teruel in die Flucht und drang wahrend der Belagerung von Lerida mit seinen Truppen im Mai bis Molina vor; auch waͤhrend Tortofa belagert wurde, befand er sich meistentheils auf Steeif— zügen gegen General Villacampa auf dem rechten Ufer des Ebro. Im Jahr 1811, als Mina die Franzosen in Arragonien be— drohte, ließ Marschall Suchet den General Chlopickit zur Be— hauptung der Positionen am rechten Ufer des Ebro zuruͤck. Nicht lange darauf rief Napoleon die Polnischen Truppen aus Spanten zuruck, um ihn in seiner unheilsvollen Cam⸗ pagne gegen Rußland zu unterstuͤtzen. Marschall Suchet schreibt bei dieser Gelegenheit: „Le départ du general Ghlo— icki priva Barmée d'un officier de mérite lait pour S'éälever au premier rang.“ Im Januar verließ Chlopieki Spanien, im Dezember wurde er als Brigade General in der Garde Napoleons bei Smolensk schwer verwundet und kehrte erst im Jahre 1814 nach Polen zuruck. Kaiser Alexan—⸗ der befoͤrderte ihn zum Divisions-General; bald darauf bat er jedoch um seinen Abschied, der ihm auch bewilligt wurde, und verlebte seine Tage bis zu den letzten Unruhen in gluͤck— licher Zuruͤckgezogenheit.“ . Nach Berichten aus Radom, welche die hie sige Staats— Zeitung mittheilt, ist die Bewaffnung in der Wojewodschaft Sandomlr so weit gebiehen, daß das neu gebildete Zte Ba— taillon des 5ten Regiments an den Ort seiner Bestimmung abmarschirt ist und das àte ihm bald nachfolgen wird, Vor einigen Tagen waren in Radom, unter Anfuͤhrung eines ge— wissen Godkowski 130 freiwillige Kossynieren aus der Stadt Krakau selbst angekommen. sten Beduͤrfnissen, an Kleidung unb Schuhwerk, welche erst von den Einwohnern Radoms fuͤr sie angeschafft werden mußten.
Diese Krakauer sollen, ihrer Marschroute zufolge, nachstens
in Warschau anlangen.
Dasselbe Blatt meldet, der ehemalige Vice⸗Praͤsident
von Warschau, Herr Lubowidzki, sey aus dem Hause Lubiens— ki's von Joseph Bontani weggefuͤhrt worden, welcher ihn auf seinen Wagen genommen und nachher auf der Post nach Konskie befoͤrdert habe. Auch berichtet das genannte Blatt aus Plock, daß die dortige Buͤrgerschaft, um ihre aus 8000 Mann bestehende bewegliche Garde zu uniformiren, freiwillige Beitraͤge habe ausschreiben lassen, vermoͤge welcher alle Gardisten in dunkel⸗ graue Maͤntel und dunkelblaue Roͤcke mit hellblauen Auf— schlaͤgen gekleidet werden sollen. ;
Krakau, 17. Jan. Der dirigirende Senat hat am 14ten d. M. eine Estafette an die Regierung des Koͤnig— reichs Polen mit der Vorstellung abgesandt, daß dieselbe ihr Verbot in Betreff der Ausfuhr aller Arten von Getreide uͤber die Graͤnze, worin, ungeachtet eines vorhandenen Vertrages, hinsichtlich der freien Stadt Krakau und deren Gebiet keine Ausnahme ge nacht ist, mit Ruͤcksicht auf die Bevoͤlkerung
Gedruckt lel A. W. Hayn.
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Es fehlte ihnen aber an den er-
— m —
und Lage derselben, entweder ganz zuruͤcknehmen oder doch die Erlaubniß zur Ausfuhr einiger Getreidearten ertheilen, oder endlich der Regierung der freien Stadt Krakau gestat— ten moͤge, die erforderliche Quantität an Getreide verschiede— ner Sorten aufzukaufen, welches dann, in Partieen bezahlt und aufgespeichert, aus den Regierungs-Niederlagen den Baͤckern theilweise statt baarer Bezahlung geliefert werden soll, um auf diese Weise jede Besorgniß der Einwohner der freien Stadt Krakau wegen Mangels an Brod zu verscheuchen.
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Hannover, 22. Jan. Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben Allerhöchst beschlossen, die Treckfahrts⸗-Anstalt zwischen Aurich und Emden, aus gnaͤdiger Beruͤcksichtigung des Wohls der Provinz Ostfriesland und der an Allerhöͤchstdieselben gelang— ten bittlichen Antraͤge der Staͤnde des Fuͤrstenthums Ostfries— land und der Interessenten jener Anstalt, zu uͤbernehmen und solche fuͤr laͤndesherrliche Rechnung verwalten zu lassen. Sr. Majestaͤt landes väterlichen Absicht gemaͤß, soll durch In— standsetzung aller zu dieser Anstalt gehoͤrigen Werke der ar— beitenden Volksklasse in Ostfriesland eine gute Gelegenheit
sobald die Jahreszeit und Witterung es irgend gestatten, die erforderlichen Arbeiten an dieser fuͤr den innern Verkehr in jener Provinz sehr wichtigen Anstalt vorgenommen werden.
Die Hannoversche Nachrichten enthalten nachste— hende Proclamation:
„Adolphus Frederick; Königlicher Prinz von Großbritanien, Herzog von Cambridge, Herzog zu Braunschweig und Luͤneburg, General⸗Gouverneur des Königreichs Honnover, Hannoveraner! Die Ruͤckkehr der Buͤrger Goͤttingens zur Pflicht, hat Mich wie Euch, mit Freude erfullt. Ich habe sie vor Allen lebhaft empfun⸗ den, denn in keiner Brust schlaͤgt ein treueres Herz fuͤr Euch, als in der Meinen. Der Aufruhr drohete nicht nur der Stadt Ge⸗ fahr, wo er entstanden. Das Wohl Eures Vaterlandes stand auf dem Spiele, wenn die weitausschenden Plaͤne der Empoͤrer ge—
langen. Dem ruchlosen Bestreben einzelner Verbrecher ist nun-
mehr Einhalt geschehen, und nie wieder wird der Ruhm der Treue, dieser edoͤle und gerechte Stolz jedes Hannovergners, ver⸗ dunkelt werden. Der Klage der Roth, der Beschwerde uͤber Druck und Unrecht, dem billigen und mit dem Wohle des Ganzen vexein⸗ baren Wunsche bin ich sfets zuganglich. Niemandem ist der Zutritt zu Meiner Person verwehrt. Nie ist es den Unterthanen versagt gewesen, Bitten und Beschwerden schriftlich an des Koͤnigs Maj unmittelbar zu richten, und stets sind solche, sofern sie dem Ministerium üuͤber⸗ liefert, gewissenhaft dem Koͤnige vorgelegt. Mit den Ministern des Königs, an deren Spitze Mich Seine Wgiestaͤt gestellt, ar⸗ beite Ich unablaͤfsig an Eurem Gluͤcke. Dies ist das ein ige Ziel der Regierung, von der boshafte Verlaͤumder Eure Liebe und Euer Vertrauen haben abwenden wollen. Nur zu oft liegt leider das Ziel Unserer Wuͤnsche und Bestrebungen außer den Graͤnzen menschlicher Macht. Eigenmaͤchtige Selbsthuͤlfe aber dulden, hieße die Bande des Staates gewaltsam löͤsen, der Pflicht und der Ehre vergessen, Euch und die Eurigen sicherm Verder⸗ ben anheim fallen lassen. Dies sollt Ihr niemals von Mir zu fürchten haben. Hannover, den 19. Januar 1831. Adolphus Frederick.
Naͤchstdem enthaͤlt das genannte Blatt auch noch eine General-Ordre Sr. Koͤnigl. Hoheit des Herzogs von Cam— bridge an die Armee und einen Tagsbefehl des Generals v. d. Bussche an die Observations-Divlsion, worin den Truppen
für den von ihnen bewaͤhrten guten Geist und musterhafte
Disciplin, wodurch die gluͤckliche und schnelle Beendigung der Unruhen in Gottingen bewirkt worden, gedankt wird.
Schweiz.
Die Karlsruher Zeitung meldet aus Basel vom 15. Jan., Abends 5 Uhr: Heute Morgen haben wir einen Ausfall mit fast aller unserer waffenfaͤhigen Mannschaft, bei 009 Mann, mit 6 Kanonen und 2 Haubitzen, uͤber die Birs gegen das Dorf Mutenz gemacht. Die Insurgenten hatten Alles aufgeboten, und gegen 1500 Mann uns entgegenge— stellt. Allein als unser Geschuͤtz auf das Dorf zu feuern be⸗ gann, lief der groͤßte Theil davon, und die Vorgesetzten ka— men, um Gnade zu bitten. Gegen 50 wurden zu Gefan— genen gemacht, unter andern ein Anfuͤhrer, Namens Haͤusler; die Equipage, 2 kleine Kanonen wurden erbeutet, und der Freiheitsbaum mit der Freiheitsfahne umgehauen. Hoffent— lich wird es mit der provisorischen Regierung, wie mit dem
ganzen Aufstande bald zu Ende seyn. — So eben schicken
die Liestaler den gefangenen Kriminalgerichts⸗Praͤsidenten Bernouilli mit einer Deputation zuruͤck, und bittenz um Gnade.
Redaeteur John. Mitredaeteur Cottel.
8 2 ö * 4 / .
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Allgemeine
Preußische Staats-⸗-Zeitung.
F 26.
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt haben dem Könige Ferdinand von Ungarn Majestaͤt den Schwarzen Adler⸗Orden zu verleihen geruhet und den General-⸗Major von Roͤder, Commandeur der ersten Garde⸗-Infanterie⸗Brigade, zur Ueberbringung des— selben nach Wien gesendet. .
Se. Hoheit der General der Infanterie und komman— dirende General des Garde Corps, Herzog Karl von k ist von Neu⸗Strelitz hier einge— troffen.
Donnerstag den 27. Januar, Nachmittags um à Uhr, wird die Koͤntgl. Akademie der Wissenschaften zur Feier des Jahrestages Friedrichs II. eine oͤffentliche Sitzung halten.
Zeitungs-Nachrichten. Ausland.
Frankreich.
Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 17. Januar verlas zuvoͤrderst der Praͤsident ein Schreiben des Herrn Teulon, Deputirten des Let und der Garonne, worin dieser, seiner geschwächten Gesundheit halber, seine Entlassung einreichte. — uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen kuͤnftiger Verwendung des Tilgungs-Fonds wieder aufgenommen. Nach einer Debatte von keiner besondern Wichtigkeit, woran auch der Finanz— Minister Theil nahm, genehmigte die Kammer nachstehen— den, von Herrn F. Lefébvre in Antrag gebrachten
„Zu satz zum Art. 1. Die Bestimmungen des Art. 5 des Gesetzes vom 5. Jan. 1831 werden hierdurch nicht entkräftet.“ . Durch diesen Antrag wird bevorwortet, daß der Tilgungs-Fonds auch auf die Einlosung der 3 Mill. Renten des zu den Staats⸗-Aus—⸗ gaben einzuziehenden gemeinsamen Emigranten⸗Entschaͤdigungs— Fonds verwendet werden soll, indem, wenn der Finanz-Mi— nister fuͤr diese 3 Mill. zufällig proc. Renten creirte, diese sonst an dem Tilgungs-Fonds keinen Antheil gehabt haben wurden. Herr Laffitte erklärte bei dieser Gelegenheit, daß es seine Absicht sey, diese 3 Mill. in Zproc. Renten auszugeben, daß er indessen mit dieser Operation so lange warten werde, bis die Zproe. Rente einen hoͤhern Cours als gegenwaͤrtig erreicht habe. Als Herr Duvergier de Hauranne ihm zurlef, er verpflichte
sich sonach, die Anleihe in 3procentigen Renten zu eröffnen,
erwiederte der Minister, er uͤbernehme durchaus keine Ver, pflichtung, sondern erkläre bloß, daß er die drei Millionen vor der Hand noch nicht negocitren werde, indem er dersel— ben nicht betuͤrfe; er habe diese Summe nur von der Kam— mer verlangt, um noͤthigenfalls nech eine Huͤlfs quelle mehr zur Bestreitung außerordentllcher Ausgaben ju haben. Der
Ite Artikel des Gesetz Entwurfes wurde in der von dem Gra—
fen v. Mosbourg vorgeschlagenen Abfassung mit einem un— erheblichen Unter⸗Amendement des Herrn . de Hau—⸗ ranne e n,, . lautet also: „Art. 2. n dem Tage der Bekanntmachung des n,, , . soll die Summe der e 3 definitiv festgestellt und, gleich der Dotation der . jedoch durch eine besondere Operation und J erhaͤltnisse zu dem Kapitale, das von jeder Rente och aufzufaufen ist, unter die drei Gattungen der 5., 4, und 3Zprocentigen Rente vertheilt werden.“
Berlin, Mittwoch den 26sten Januar
Hierauf wurden die Berathungen
1831.
Als Herr Hely-d' Oissel zu verstehen gab, daß der Finanz-Minister die 3proc. Rente besonders zu beguͤnstigen scheine, erwiederte Herr Laffitte, daß er bei der Frage durchaus nicht persoͤnlich betheiligt sey, — eine Behauptung, ge— gen die sich in allen Theilen der Versammlung die unzwei— deutigsten Zeichen des Zweifels erhoben. Er werde, hfuͤgte der Minister hinzu, bloß von dem allgemeinen Besten gelei— tet; der Vorschlag des Herrn von Mosbourg, den Tilgungs— Fonds verhaältnißmäßig auf alle drei Renten zu vertheilen, scheine ihm dem wahren Interesse des Staats zuwider; je niedriger der Zinsfuß sey, zu dem eine Anleihe eroͤffnet wor— den, um so staͤrker muͤsse auch der zur Tilgung derselben be— stimmte Fonds seyn; wenn man sonach vorzugsweise die Zproc. Rente einloͤse, so gewaͤhre man dadurch den Steuer— pflichtigen eine wirksamere Erleichterung, als wenn man gleich⸗ maͤßig auch die beiden andern Renten beruͤcksichtige. Nach einer Erwiederung des Grafen v. Mosbourg wurde gleich— wohl dessen Antrag in der obigen Abfassung (Art. 2) ange— nommen. Uebrigens ließen Herr von Mosbourg sowohl als auch Herr Mauguin den Absichten des Finanz⸗Ministers volle Gerech⸗ tigkeit widerfahren; Beide aͤußerten, sie seyen uͤberzeugt, daß er lediglich das Interesse des Staats im Auge habe. Auch der Zte Artikel ging in der vom Grafen von Mosbourg vor— geschlagenen Abfassung durch. Er lautet mit einem guck des Herrn Duvergier de Hauranne folgendermaßen:
„Art. 3. Der einer jeden Renten⸗Gattung zuerkannte Antheil an dem Dotatiens,-Fonds sell auch einer jeden de— finitiv verbleiben und zur Einloͤsung derselben speciell ver— wandt werden. Ein Gleiches soll mit den aufzukaufenden und zum Tilgungs-Fonds zu schlagenden Renten der Fall seyn, so lange nicht ein Gesetz anderweitig daruͤber verfuͤgt. Die Ruͤckkaͤufe erfolgen nach wie vor mittelst Publizität 4 Konkurrenz.“
ie na hstehenden drei Artikel gaben zu kei ĩ
Debatte Anlaß: ; 68
„Art. 4. Der Tilgungs-Fonds, welcher der durch das Gesetz vom 19. Juni 1828 konstituirten 4procentigen Rente zugetheilt worden ist, soll auch ferner abgesondert bleiben und speciell fuͤr diese Rente verwandt werden. Er besteht aus den 800, 000 Fr., die ihm urspruͤnglich uͤber— wiesen worden, aus der Summe von S65,050 Fr., die bei der am 12. Jan. 1830 bewirkten Negociation der 4 Mill. . übrig nnr, , und aus den seit der Krei— rung der 4procentigen Rente in diesem Papie ektui gen ee ei J sem Papiere effektuirten
„Art. 5. Wenn in der Folge eine neue Schuld in Renten auf das große Buch kontrahirt wird, so soll fuͤr die Einlssung und Verzinsung derselben mittelst eines ein— ztgen Dotations-Fonds gesorgt werden.“ ⸗
„Art. 5. Von diesem Dotations-Fonds soll minde⸗ 5 Ein pCt. zur Einloͤsung der Schuld reservirt wer⸗
en. ;
Der 7Jte Artikel wurde gestrichen und der gte jetzt der te) nach einer voͤllig unerheblichen Diskusston in folgender Abfassung des Hrn. Salverte angenommen:
„Art. 7. Der Ertrag der von jedem schon jetzt be⸗ stehenden oder kuͤnftig noch zu bildenden Tilgungs-Fonds zuruͤckgekauften Renten soll zu neuen Ankaufen, immer zu Gunsten desjenigen Fonds, der sie eingeloͤst hat, verwandt werden. Diese Renten koͤnnen, kraft eines Gesetzes, ganz oder theilweise annullirt werden.“
„Art. 8. Es sollen keine Renten uͤber den Pari— Cours gekauft werden, welcher aus dem Kapital zum No— minal-Werthe von 100 Fr., mit Hinzufuͤgung der ruͤckstaͤn⸗ digen Zinsen des laufenden Semesters besteht.“
Nachdem dieser Artikel, nach vorheriger Beseitigung zweier Unter-Amendements, angenemmen worden, beschaͤftigte man sich mit dem 9gten Artikel, zu dem fuͤnf Verbesserungs⸗—