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Vorschlaͤge gemacht worden waren; sie wurden saͤmmtlich ver— worfen und der gte, so wie der 19te und 11te Artikel, in nachstehender Weise genehmigt:
„Art. 9. Der Tilgungs-Fonds, welcher einer Ren— tengattung angehoͤrt, deren Kaufpreis mehr als den Pari— Cours betragt, soll zum Ruͤckkaufe anderer Renten, und vorzugsweise solcher, die den hoͤchsten Zins tragen, ver— wandt, und der Ertrag soll gleichmäßig zu neuen Ruͤck— kaͤufen benuzt werden.“
„Art. 10. Der durch die Erwerbung von Renten einer andern Gattung angewachsene Tilgungs-Fonds soll wieder zum Ruͤckkaufe der Rente, der er angehoͤrt, ver— wandt werden, sobald diese, sey es durch ein Sinken des Courses oder durch eine Reduction des Zinsfußes, wieder unter den Pari-Cours gekommen ist.“
„Art. 11. Sobald eine Renten-Gattung durch den ihr gehorenden Tilgungs-Fonds ganzlich zuruͤckgekauft wor— den, soll sie annullict werden. Die zur Verzinsung und Tilgung derselben bestimmte Dotation wird disponibel, und zur Verfuͤgung des Staats gestellt.“ ;
Als 12ten und letzten Artikel hatte die Kommission eine Zusatz-Bestimmung in Betreff der 4 Mill. Renten, die in dem Finanzgesetze vom Jahre 1817 den geistlichen Stiftun—
en aus dem Ertrage des Verkaufes der Waldungen vorbe— iure? worden, in Äntrag gebracht und die Einziehung dieser Summe vorgeschlagen. Der Finanz-Minister erklaͤrte, daß er dieser Proposition beittete, He. Voyer d' Argen— son gab dem Artikel eine neue Abfassung, die indessen von der Kammer verworfen wurde. Nach einigen Eroͤrterungen
zwischen Hrn. Laffitte und dem Grafen v. Mosbourg
ging der Antrag der Kommission mit einem Unter-Amende— ment des Finanz-Ministers durch. Es lautet also: „Art. 12. Die Bestimmung des Finanz⸗Gesetzes vom 25. Maͤrz 1817, die von den Staats-Waldungen das er— forderliche Quantum reservirt, um daraus ein reines Ein— kommen von 4 Millionen Renten zur Ausstattung geistli⸗ cher Stistungen zu bilden, wird hiermit aufgehoben. Die— jenige Bestimmung desselben Gesetzes, die den ganzen Ueberrest der Waldungen zur Tilgung der Staatsschulden anweist, soll indeß keine Aenderung erleiden.“
Die Kommisston hatte den Ertrag der Waldungen bloß
zur Tilgung der konsolidirten Schuld anwenden wollen; auf den Vorschlag des Finanz-⸗Ministers soll derselbe der ge— sammten Staatsschuld, mithin auch der schwebenden, uͤberwiesen werden. — Es blieben jetzt noch 4 Zusatz-Artikel des Obersten Paixhans uͤbrig; da es indessen bereits 6 Uhr war, so beschloß die Versammlung, ihre Berathung daruͤber bis zum folgenden Tage auszusetzen. An diesem Tage sollte auch die Diskussion uͤber den Gesetz-⸗Entwurf wegen der Per— sanal, und Mobiltars, der Thuͤr, und Fenster-, und der
Patent⸗Steuer beginnen.
Paris, 18. Jan. Der Koͤnig praͤsidirte gestern im Minister⸗Rathe und empfing demnaächst die Gluͤckwuͤnsche der National-Garden mehrerer Staͤdte.
Durch eine Koͤnigl. Verordnung vom 12ten d. M wird
die General-Direction der Einregistrirung und der Domai—
nen aufgehoben; die Verwaltung dieses Zweiges soll kuͤnftig nur durch einen Direktor und vier Unter- irektoren geleitet werden; das Gehalt des Ersteren ist auf 20,000 Fr., das der Letzteren auf 12,000 Fr. festgesetzt. Indessen wird der jetzige Chef dieses Departements, Herr Calmon, den Titel eines General-Direktors mit einem Gehalt von 25,000 Fr. be— alten. z Im Courrier frangais liest man: „In dem Depu— tirten-⸗Verein, der sich in der Straße Richelieu versammelt und der vorgestern Abend zahlreicher, als gewoͤhnlich, war, wurde fast einstimmig beschlossen, in der Kammer auf die Nothwendigkeit einer Anzahl von 209,000 Waͤhlern zu be— stehen, den Wahl-Census auf 200 Fr. sestzusetzen und in denjenigen Departemenis, wo derselbe nicht die erforderliche
Anzahl von Waͤhlern ergeben wurde, die Leste durch Herab—
setzung des Census und durch Zulassung der Gelehrten, der außer Dienst befindlichen Offiziere, so wie der Advokaten und Notare, zu ver vollstaͤndigen. Die Deputirten der Bretagne und des Suͤdens haben in der Herabsetzung des Census auf 200 Fr. nichts Gefährliches gefunden.“
Herr Thiers ist von dem Bezirks-Wahl-Kollegium zu
Aix (Departement der Rhone, Muͤndungen) mit großer Stim—
men Mehrheit wieder in die Deputirten⸗Kammer gewaͤhlt worden.
Der General Rumigny, Adjutant des Koͤnigs, ist gestern nach der Vendée abgereist, wo die Aushebung der Rekruten einige Schwierigkelten findet.
Am gten und 10ten d. M. haben in Nismes einige
leichte Unruhen stattgefunden, die jedoch von den Behoͤrden
bald unterdruͤckt wurden. Die Veranlassung dazu, sagt ein
hlesiges Blatt, gab die Beschimpfung eines Tambours der
k durch vermeintliche Anhaͤnger der vorigen egierung.
Die National⸗Garden von Lyon widersetzen sich der von dem Kriegs-Minister beabsichtigten Befestigung dieser Stadt.
Der Temps giebt seine Verwunderung daruͤber zu er— kennen, daß das Gesetz uͤber die National-Garde noch nicht in die Pairs-Kammer gebracht worden sey; wahrscheinlich nehme das Ministerium deshalb Anstand, es vorzulegen, weil die zahlreichen Aenderungen, die es erlitten, ihm Besorgnisse einfloͤßten; allerdings sey der Entwurf schlecht; die Pairs⸗ Kammer koͤnne ihn aber verbessern; und jedenfalls sey dies besser, als wenn die Regierung ihn ganz zuruͤcknehmen und sich an dessen Stelle einen ganz neuen bis zur naͤchsten Ses⸗ sion vorbehalten wollte; zwar sey zu einer Storung des Frie— dens weniger Aussicht als je vorhanden; indessen gehoͤre der Krieg doch auch nicht zu den Unmoͤglichkeiten, und in diesem Falle wurde die mit der Bewachung der Hauptstadt zu be— auftragende National-Garde aus bloßen Volontairs bestehen und jedes gesetzlichen Mittels entbehren, sich zu ver vollstaͤn⸗ digen und die Widerspenstigen zum Dienste zu zwingen.
Der ehemalige Kammerdiener der Herzogin von Berry, Geslin, der Verfasser des bekannten Briefes, der unlaͤngst von Herrn Persil in der Deputirten⸗Kammer vorgelesen wurbe, *) ist gestern von der Polizei hier verhaftet und dem Koͤnigl. Prokurator uͤbergeben worden. Man soll aufruͤhre⸗ rische Proclamationen an das Franzoͤsische Volk, an die Be⸗ wohner der Vendée, den Klerus und die alte Koͤnigl. Garde bei ihm gefunden haben.
Von der Verfassungs- und Verwaltungs⸗Geschichte Frank— reichs seit Philipp August bis auf Ludwig XI., von Cape— figue, wird naächstens die erste Lieferung im hiesigen Buch— handel erscheinen.
Das statistische Jahrbuch fuͤr 1831, welches von den Mitgliedern des Laͤngen-Bureaus vor kurzem dem Koͤnige
uͤberreicht worden ist, enthält interessante Angaben uͤber die
Bevoͤlkerungs- und Sterblichkeits-Verhaͤltnisse Frankreichs im Jahre 1825. Aus den Berechnungen des Verfassers, Hrn.
Mathieu, geht hervor, daß Frankreich 520,728 Individuen in dem Alter von 20 bis 21 Jahren zaͤhlt; zieht man davon
die Haͤlfte fuͤr das weibliche Geschlecht ab, so bleiben 260, 364 junge Leute von dem genannten Alter. Bei dieser Berech— nung ist eine Bevoͤlkerung von 30 Millionen zum Grunde gelegt, welche ungefahr die des Landes ist. Nachdem der Verfasser das Wachsen der Bevoͤlkerung seit 1817 nachge— wiesen, wobei die mannlichen Geburten in staͤrkerem Maße zunehmen, als die weiblichen, bemerkt er, daß, wenn die Zu⸗ nahme, die im Ganzen „3 betraͤgt, in demselben Verhaͤlt— nisse fortfahre, die Bevölkerung in 15 Jahren um ein Zehn⸗ theil, in 29 Jahren um zwei Zehntheile und in 64 Jahren um die Halfte zunehmen, in 110 Jahren aber sich ver doppelt haben würde Das mittlere Lebensalter betragt jetzt nach Hrn. Mathieu 317 Jahre, wahrend die vor der Revolution
erschienenen Tabellen von Davillard dasselbe nur auf 283
Jahre angaben. Diese Zunahme des mittleren Lebensalters um beinahe drei Jahre wird der Einfuͤhrung der Schutzblattern⸗ Impfung und dem bessern Zustande zugeschrieben, der seitdem fuͤr die niedern Klassen der Gesellschaft eingetreten ist. Die Zahl der Geburten in Paris betrug im Jahre 1829: 28,721, wor— unter 14,760 Knaben und 13,961 Maͤdchen, 18,568 eheliche und 10, i53 uneheliche Geburten. In demselben Jahre star⸗— ben in Paris 25,5g1 Menschen, und zwar in ihren Woh— nungen 15,268, in den Civil- und Militair-Lazarethen, so wie in den Gefaͤngnissen, 10,047, in der Morgue ausgestellt wurden 276 Menschen. Die Zahl der Geburten uͤberstieg also in dem genannten Jahre die der Todesfaͤlle um 3,130. Der Ehen wurden 7123 geschlossen. Im Jahre 1828 waren in Frankreich 128 Leute von 109 Jahren und daruͤber vorhan— den, davon kamen auf das Departement der Dordogne 11, auf das der Gironde 13, auf das der Nieder-Pyrenaͤen 10, auf das der Seine dagegen nur 2.
. Die Mitglieder des provisorischen Comité's des Schul⸗ Vereins sind auf morgen vor den akademischen Senat ge⸗
laden,.
Der heutige Globe enthaͤlt einen von dem Haupt⸗Redac⸗
teur desselben, Leroux, unterzeichneten Aufsatz, worin dieses Jour⸗
nal sich als das Organ der St. Simonschen Lehre bekennt. De QAuotidienne enthalt Folgendes: „Wir haben
seiner Zeit gemeldet, daß bei dem Prozesse der Ex⸗-Minister
) S. Nr. 8 der St. Zeit. .
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wei Pairs fuͤr gaͤnzliche Freisprechung gestimmt haben. Einer . ist der Marquis v. Coëslin, welcher sein Vo⸗ tum in folgender Weise motivirte: „„Die angeklagten Mi—⸗
nister schelnen mir nicht nur nicht schuldig zu seyn, ich hege
vielmehr die feste Ueberzeugung, daß sie durch die Unterzeich—⸗ nuag der Verordnungen vom 25. Juli nur das gethan ha— ben, was sie dem Art. 14. der Charte gemaͤß zu thun be— rechtigt waren.“““ Dieses Votum erregte lebhaftes Murren. Ein Pair unterbrach ihn lebhaft mit der Frage: „Sie billi— gen also die Verordnungen? Ja. Sie bedauern wohl gar, daß es den Ministern damit nicht gelungen ist? Jo. Seitdem ist der edle Pair nicht mehr in der Kammer erschienen.“
Es scheint sich zu bestaͤtigen, daß zwei der verurtheilten Ex⸗Minister von Ham nach der Citadelle von Amiens ge— bracht werden sollen. Ein Ingenieur⸗-Oberst hat die letztere 2. kurzem besichtigt und der Regierung Bericht daruͤber erstattet.
Der General Loverdo nebst mehreren aus Algier ange— kommenen Offizieren, so wie der gewesene Bey von Titeri, haben am 11ten d. M. die Quarantaine von Marseille ver— lassen. Der Letztere, der diese Stadt zu seinem Aufenthalts— orte gewahlt hat, machte Tages darauf dem Pꝛaͤfekten seine Aufwartung.
Aus Toulon vom 12. Jan. wird gemeldet: „Die Kor— vette „Orythte“ ist am gten d. mit Depeschen an den Be— fehlshaber des Franzoͤsischen Geschwaders in der Levante und an den Commandeur der nur noch in einer halben Brigade bestehenden Occupations⸗-Armee in Morea abgegangen. Am Bord desselben Schiffes befand sich die Reserve des Regi— ments Hohenlohe, die sich nach Navarin begiebt. Nach Brie— fen aus Algier hat der Kaiser von Marokko 6000 Mann gegen Oran marschiren lassen.“
Briefen aus Bourg Madame vom 12ten d. M. zufolge hat der Koͤnig von Spanien den Grafen Españsa zum Kriegs— Minister ernannt. Die Nachricht von der Toͤdtung eines
Franzoͤsischen Postens durch die Spanier bestaͤtigt sich nicht.
Der Koͤnigl. Gerichtshof hat gestern in einer Plenar— Sitzung beschlossen, die gegenwartig vor den hiesigen Assisen schwebende Untersuchung wegen der Dezember-Unruhen vor sein Forum zu ziehen, und bereits zwei seiner Raͤthe mit der Instruction beauftragt. ;
Der National will Briefe aus Lissabon vom 31. Dezember erhalten haben, nach deren Inhalt Dom Miguel an den Folgen einer Vergiftung bettlaͤgerig waͤre und an heftigen Zuckungen und Erbrechen leide. Der Englische Kon— sul, 9 Mackenzie, hatte Lissabon bereits verlassen, um uͤber Spanien und Frankreich nach England zuruͤckzukehren. — Dafselbe Blatt meldet, daß die Regentschaft von Ter⸗ ceira eine Expedition gegen Portugal beabsichtige, seitdem es
ihr gelungen sey, durch den Marquis von Palmella eine An—
leihe von 500,000 Pfd. St. in London zu kontrahiren. — Vor kurzem sind aus Brasilien 500 Portugiesen auf Ter— ceira angekommen, um zu den 4500 Mann zu stoßen, welche gegen Portugal bestimmt sind.
Niederlande.
Aus dem Haag, 21. Jan. Gestern ist die zweite Kammer der Generalstaaten wieder zum ersten Male versammelt gewesen. Zunaäͤchst ertheilte der Minister der auswärtigen Angelegenheiten einen sehr ausfuͤhrlichen Bericht uͤber den Gang, den die Unterhandlungen in Bezug auf die Belgischen Angelegenheiten genommen haben. In diesem Berichte heißt es unter Anderm: „Se. Majestaͤt ha— ben, um ferneres Ungluͤck von Nord-Niederland abzuwenden, und im Bewußtseyn, daß nicht derjenige, der ein ihn uͤber— mannendes Unrecht erleidet, sondern vielmehr derjenige, der mit Uebermacht und unter Androhung thaͤtlicher Gewalt das Unrecht zufuͤgt, am Ende der verlierende Theil ist, vor— laͤufig den Beschluß gefaßt, sich der freien Fahrt auf der Schelde nicht zu widerfetzen, vertrauend darauf, daß sich die geschehene Mittheilung von dem Ruͤckzuge der vor Mastricht befindlichen Kriegsmacht der Insurgenten und von deren Beob— achtung der Waffenruhe auf allen übrigen Punkten bestaͤtigen werde. Am Schlusse seines Berichtes uͤber die Unterhandlungen Uagte der Minister: „Ihr End-⸗Resultat ist die Trennung Nord— Niederlandes und Belgiens, die Erwirkung rechtlicher Bedingun⸗ gen, die dieser Trennung zum Grunde liegen sollen, und einst— weilen die Fortdauer der Waffenruhe, so wie die Erhaltung der Rechte und der Ehre von Nord-Niederland.“ — In Bezug auf die innern Angelegenheiten fuͤgte der Minister hinzu: „Der Augenblick ist da, um in dem Grundgesetze des
öͤnigreichs diejenigen Modificarionen zu veranstglten, die seine jetzige, in Folge der Trennung auf Nord- Riederland
allein stattfindende Anwendung erfordert. Se. Majestaͤt wer⸗
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den dieses Werk vorbereiten und Euren Edelmoͤgenden bin— nen kurzem einen Gesetz⸗Entwurf in dieser Hinsicht vorlegen lassen; bei dieser Gelegenheit soll es auch zur Erwaͤgung kom⸗ men können, ob es zweckmaͤßig sey, die Herstellung des Prin⸗ eips der ministeriellen Verantwortlichkeit, das bisher noch keinen Theil unseres Staatsrechts ausgemacht hat, in An— merkung zu nehmen, und ob nicht die Erfahrung auch noch einige andere Abaͤnderungen des Grundgesetzes uns anraͤth.“
Durch Koͤnigliche Verfuͤgung vom 18ten d. M. ist das Aus fuhr-Verbot von Pferden, Schlacht vieh und Lebensmit⸗ teln aller Art nach den im Aufstande begriffenen suͤblichen Provinzen noch mehr geschaͤrft worden.
Der General-⸗Major Herzog Bernhard von Sachsen⸗ Weimar ist vorgestern hier angekommen.
Der General⸗Major Destombes ist von seiner Inspec⸗ tions Reise durch Staats⸗-Flandern, das er uͤberall mit Trup— pen versehen hat, nach Middelburg zuruͤckgekehrt.
Aus Herzogenbusch wird unterm 18ten d. gemeldet, daß wohl ein Theil des bei Eindhofen jetzt kantonnirenden Armee-Corps sehr bald nach der Gegend von Breda zuruͤck— kehren duͤrfte.
Antwerpen, 20. Jan. Der hier befindliche Großbri—⸗ tanische Konsul hat Anstalten getroffen, um auf der Stelle von den Maaßregeln in Kenntniß gesetzt zu werden, die in Vließingen zur Ausfuͤhrung des Beschlusses wegen Eroͤffnung der Schelde genommen werden mochten. — Heute sind keine neue Nachrichten aus Vließingen eingegangen; inzwischen ist zu bemerken, daß, wenn die Schifffahrt auch frei ist, doch, bei dem widrigen Suͤdost-Winde, der jetzt herrscht, minde⸗ stens drei Tage vergehen durften, ehe ein Kauffahrtei⸗Schiff hier ankommt. In keinem Falle ist daher eine sofortige Schiffs-Ankunft zu erwarten.
Die hiesigen Zeitungen theilen aus Franzoͤsischen die (im gestrigen Blatte der Staats-Zeitung befindliche) Proelama—⸗ tion mit, welche der Prinz von Oranien aus London unterm 11ten d. M. an das Belgische Volk erlassen haben soll.
Bruͤssel, 20. Jan. Da der Praͤsident des Kongresses, Hr. Surlet v. Chokier, durch ein Unwohiseyn in seinem Hause zuruͤckgehalten wurde, so fuͤhrte in der gestrigen Sitzung Hr. v. Gerlache, als Vice⸗-Praͤsident, den Vorsitz Auf der Gal— lerie bemerkte man Lord Ponsonby, Hrn. Bresson und ein ungewshnlich zahlreiches Publikum. Es wurden zunaͤchst mehrere Bittschriften mitgetheilt, von Bruͤsseler Einwohnern sowohl als von Offizieren des Heeres, die um die Erwaͤh— lung des Herzogs von Leuchtenberg nachsuchen. Die Cen— tral-Section brachte sodann, in Folge des von Herrn C. Rodenbach gemachten Antrages, den 20. Januar als den Tag in Vorschlag, an welchem zur definitiven Wahl des Staats- Oberhaupts geschritten werden soll. Herr Lebeau trug sogleich darauf an, daß der Kongreß folgendes Dekret erlasse: „Art. 1. Der National-Kongreß beruft, unter dem Titel „„August J., Koöͤnig der Belgier““), den Herzog August von Leuchtenberg auf den Thron von Beiglen. Art. 2. Der Herzog von Leuchtenberg soll sofort, nachdem er im Schoße des National-Kongresses den Eid zur Beobachtung der Constitution abgelegt, zum Koͤnige der Belgier ausgerufen werden und die Macht so wie die Vor— rechte eines solchen ausuͤben. Art. 3. Eine aus fuͤnf Mitgliedern des National-Kongresses gebildete Deputa⸗ tion soll sich unverzuͤglich zum Herzoge von Leuchten berg begeben, um das gegenwartige Dekret ihm zu no⸗ tifiziren, ihn mit den bereits angenommenen Artikeln der Constitution, so wie mit den Verfuͤgungen hinsichtlich der Buͤrgergarde, bekannt zu machen und sich des Entschlus— ses des Fuͤrsten zu versichern.“ — Herr Leb eau entwickelte seinen Antrag in einer ausfuͤhrlichen Rede, in der er zu⸗ nachst auf die Nothwendigkeit aufmerksam machte, aus dem gegenwaͤrtigen Provisorium herauszukommen, und alsdann vor der Politik der Franzoͤsischen Regierung warnte, die von ihrer Sympathie fuͤr Belgien dadurch einen neuen Be⸗— weis gegeben, daß sie zuletzt einen Prinzen aus der Familie der Neapolitanischen Bourbons zum Staats⸗ Oberhaupte dieses Landes in Vorschlag gebracht habe. Die Versammlung entschied, den Antrag des Herrn Lebeau erst nach der Entscheidung uͤber den Vorschlag der Central⸗Section zu berathen. Sofort bestieg Hr. Legrelle, Banquier und Deputirter von Antwerpen, die Rednerbuͤhne und sagte: „Meine Stadtgenossen, die ich unlaͤngst erst wie⸗ der verlassen habe, sind weder fuͤr noch gegen irgend einen der in Vorschlag gebrachten Belgischen Thron-Kandidaten; sie sprechen sich also auch weder fuͤr noch gegen den Herzog von Leuchtenberg aus, den zu kennen sie nicht die Ehre ha— ben. Die Antwerpner verlangen jedoch vor allen Dingen, daß man sich mit den Gesinnungen der großen Maͤchte be—