1831 / 26 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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und Poros, Machignor Gerasimus, mit einer Feierlichkeit eroͤffnet, an welcher saͤmmtliche fremde Konsuln, so wie der Capitain des auf der Rhede liegenden Russischen Linienschif— fes, Alexander Newsky, Theil nahmen. Am 20. Nov. fand auf der Ebene bei Nauplia, unter Anfuͤhrung des in Griechischen Diensten befindlichen Generals Gerard, ein mi—

litairisches Manoͤver statt, welchem der kuͤrzlich aus Kon-

stantinopel angekommene Graf v. Ribeaupierre beiwohnte. Am 27sten Oktober wurde zum ersten Male in Griechenland die Todesstrafe oͤffentlich an einem Schäfer auf der Insel Skopelos vollzozen, der vom Appellations-Tribu— nal der nördlichen Cykladen wegen dreifachen Mordes verur— theilt wurde, erschossen zu werden. Vor der Hinrichtung wurde er einen Tag und eine Nacht in einer Kirche gelassen, um sich auf den Tod vorzubereiten.

Dasselbe Blatt meldet in einem Schreiben aus Nau— plia vom 10. Dez.: „Von Seiten Englands ist fuͤr die Grie— chische Regierung eine Unterstuͤtzung von 590,900 Fr. in Korfu angekommen. Nach der Entsagung des Prinzen Leopold auf den Griechischen Thron habe jede der drei vermittelnden Maͤchte in einer Separat-Convention sich anheischig gemacht, eine Summe von obigem Betrage, aber nur ein Mal, auf Abschlag der zu eroͤffnenden Anleihe zu zahlen. Aus dem westlichen Griechenland kommende Reisende versichern, daß die Aetoller und Akarnaner nach den offenen Aeußerun— gen der dortigen Behoͤrden in dem Glauben stehen, der Graf Capodistrias habe es von den verbuͤndeten Mächten erlangt, daß das ganze Gebiet bis zu den Engpaͤssen von Makrinoros von den Tuͤrken unabhaͤngig bleiben solle.“

Der Courrier de Smyrne empfiehlt in seinem Blatte vom 12. Dezember den verbuͤndeten Maͤchten angelegentlich den Prinzen Paul von Wuͤrtemberg zum kuͤnftigen Koͤnige von Griechenland.

3n 4g h d.

Berlin, 25. Jan. Der Verein zur Befoͤrderung des Gewerbfleißes in Preußen feierte gestern das alljaͤhrliche Fest des Geburtstages Friedrichs des Zweiten, als des Begruͤnders der Preußischen Gewerbsamkeit, und das der Stiftung des Ver— eins Zu diesem Ende hatte sich eine große Anzahl von. Mitgliedern desselben, aus allen Klassen, in dem Lokale des Hof-Traiteurs Jagor versammelt, und dieser schloß sich eine betraͤchtliche Anzahl von Gaͤsten an; so daß der geraͤᷣumige Saal die an dem Festmahl Theilnehmenden kaum fassen konnte. Der zuerst auf das Andenken Friedrichs des Zweiten ausge— brachte Toast, durch einige bezuͤgliche Strophen eingeleitet, auf dasjenige hinweisend, was Friedrich der Zweite fuͤr das vaterlaͤndische Gewerbe gethan, und wie sein Geist uns stets ermahne, die von ihm geöffnete Bahn rastlos zu verfolgen, wurde mit feierlicher Weihe dargebracht. Zum lebhaftesten Enthusiasmus stimmte aber das dem Lebehoch unsers gelieb— ten Königs vorangehende Lied: Heil Dir im Siegerkranz; und es sprach sich in der Stimmung, womit dieses gesun— gen wurde, nicht allein die innige Liebe und Verehrung fuͤr den guͤtigen Landesvater aus, sondern auch die dankbare An— erkennung der Weisheit und Zweckmaͤßigkeit der trefflichen Gesetzgebung, wodurch wir von unsern Gewerben alle die Uebel entfernt sehen, die sich, in der jetzigen druͤckenden Zeit, in andern gewerbfleißigen Laͤndern, als die unausbleibli— chen Folgen unnatuͤrlicher, kuͤnstlich erschaffener Verhaͤltnisse, vor Augen stellen. Mit eben der Hingebung wurde der Toast auf das Wohl unsers geliebten Kronprinzen und des Königlichen Hauses ausgebracht. Der Vortrag eines dem Verein selbst gewidmeten Liedes, welches das Ziel der ruͤhm— lichen Bestrebungen desselben andeutet und den Wunsch ent— haͤlt, daß er sich immer hoͤher hebe und Nötzliches schaffe und wirke, gab Anlaß dem Vorsitzenden des Vereins, der

durch Unpaͤßlichkeit abgehalten worden war, dem Feste in den

letzten Jahren beizuwohnen, diesmal aber, in wiedererlangter Gesundheit, erschienen war, den Dank der Gesellschaft, fuͤr den rastlosen Eifer und die besonnene Thätigkeit, womit er die Geschäfte des Vereins leitet, an den Tag zu legen und den Wunsch der noch langen Erhaltung seiner Kraͤfte zu dieser nuͤtzlichen Wirksamkeit einstimmig und laut auszu— sprechen. Er erwiederte die von der Gesellschaft geaͤußerten Gesinnungen durch folgende treffliche Worte: „Ich muß es

als eine besondere Gunst des Schicksals erkennen, daß es mir heute, nach laͤngerer Zeit, vergoͤnnt ist, den Geburtstag Ihrer Mitte zu feiern, der ewig in

des großen Königs in den Herzen der Preußen fortleben wird. Sein Beispiel moge dem Naͤhrstande stets vorleuchten, indem er auf zeit— gemäße Weise auf der Bahn fortschreitet, welche der große Mann uns erdͤffnete; besonders aber in den Zeiten der

ten Mexiko's,

Noth sollen wir, wie er, nie verzagen und in uns die Mittel finden, das moͤglich zu machen, was unmoͤglich scheint. Moͤgen wir in solchen Zeiten die große Lehre nicht vergessen, daß unser eigenes Wohl in unseren eigenen Haän— den liegt; daß wir es im Vertrauen zu Gott, durch gewis— senhaste Erfuͤllung unserer Pflichten zu erwarten haben, und daß keine äͤußere Institutionen den Mangel innerer Grund saͤtze und eigener moralischen Kraft ersetzen koͤnnen. Es wird mein fortgesetztes Bestreben seyn, das Zutrauen zu rechtfertigen, welches die Mitglieder des Vereins mir durch wiederholte Wahl zu ihrem Vorsitzenden bewiesen haben. Gelingt mir dies nicht, so bitte ich, an meinem guten Willen nicht zu zweifeln, da Niemand einen großeren Werth auf die gute Meinung seiner Mithuͤr— ger legen kann, als ich.“ Diese Aeußerungen wurden mit allgemeiner Zustimmung und Beifall aufgenommen. Das Fest wurde hierauf in der heitersten, frohesten Stimmung bis in den späteren Abend fortgesetzt, wo sich die Gesellschaft, in jeder Hinsicht hoͤchlichst befriedigt, trennte.

im 15ten d. M. hielt die Rheinisch-Westindische Compagnie zu Elberfeld eine General⸗Versammlung. In dem darin von dem Subdirektor Becher gehaltenen Vortrage erinnerte derselbe zuvoͤrderst an die in der eletzten General— Versainmlung, am 2. Maͤrz v. J., gefaßten Beschluͤsse: 1) die Ziehung einer Bilanz in dem Geschaͤft der Compagnie, welche der Regel nach am 31 sten d. M. statthaben wuͤrde, bis Ende dieses Jahres hinaus zu schieben, damit der Erfolg der konzentrirteren Geschaͤftsplaͤne der Gesellschaft, durch hin— laͤngliche Zeit fuͤr ihre Entwickelung, richtiger beurtheilt wer—

den konnte, und 2) bei Einloͤsung der im April d. J. faͤlli—

gen Zins-Coupons, keine neue Serie derselben auszugeben und diese Zahlung als genuͤgende Zins-Verguͤtung fuͤr den Realwerth der Actien, bis zum 31. Dez. d. J., mithin bis zur nächsten Bilanz, zu betrachten. Er bemerkte demnaͤchst, daß diese Beschluͤsse von den betreffenden hohen Ministerien „als durch die Umstaͤnde vollkommen gerechtfertigt und mit— hin zulässig“ erklärt worden, und sonach auch die Allerhoͤchste Genehmigung derselben zu gewaͤrtigen gewesen seyn wuͤrde, wenn d duch das Civil-Gesetzbuch vorgeschriebenen, aber in der letzten General-⸗Versammlung verabsaͤumten Formen, nachgeholt worden waͤren, welches jedoch nunmehr geschehen könne, falls jene Beschluͤsse von der Versammlung aufs neue bestätigt würden. Hierbei werde natuͤrlich hauptsaͤchlich zu erwaͤgen seyn, in wie fern das Resultat des verflossenen Jahres von der Art gewesen, daß es das wohlverstandene Interesse der Actionaire erheische, auf dem nunmehr be— tretenen Wege einer Aufwindung der alteren und un⸗— dankbaren Unternehmungen und der kraͤftigen Benuz— zung erworbener Ersahrungen auf den guͤnstigern Maͤrk— fortzuwandeln. Er bemerkte in dieser Beziehung, daß die Fortsetzung des Geschaͤfts von namhaf—

tem pecuniären Gewinn fuͤr das Institut gewesen. Die hier—

über vorgelegte Berechnung zeigt nach Abzug der saͤmmtlichen Verwaltungs-Kosten, und nach Abzug der durch diesen Theil der Geschäfte absorbirten Zinsen, einen Gewinn von mehr als 30,000 Rthlr. Pr. Cour. Hinsichtlich der Verluste, welche aus den älteren Unternehmungen stammen, bemerkte Hr. Becher, daß selbige nun einmal unabwendbar im Ge—

schaͤft lägen, und durch eine Unterbrechung der Unternehmungen

nach guͤnstigern Maͤrkten nicht hätten vermindert werden köoͤn— nen. Da nun überdies dir, zwar allerdings nicht zu verbuͤrgende, aber doch wahrscheinliche Aussicht vorhanden sey, daß die Ge— schäfte der Compagnie auch in diesem Jahr ergiebig seyn wuͤr= den, so halte die Direktion es fuͤr ihre Pflicht, auf die Bel⸗— behaltung der obgedachten diesfallsigen Beschluͤsse vom 2ten Maͤrz v. J. anzutragen. In Folge der diesfaͤlligen weitern Verhandlung wurde dieser Antrag mit großer Stimmenmehr⸗ heit genehmigt. ̈

Das Land zwischen der Maas, dem Meere und der jezigen Graͤnze Frankreichs hat eine eigenthuͤmliche Wichtig— keit fuͤr die Sicherheit des ganzen mitlern Europas. Frank⸗ reich, in dessen Besitz, wuͤrde sich in einer so vortheilhaften Angriffsstellung gegen Deutschland befinden, daß keine Macht, welche bei der Selbststaͤndigkeit des deutschen Staatenbundes. betheiligt ist, bei solchen Besitzstande sich beruhigen könnte. In der That sind auch der Jura, die Vogesen und die Ar⸗— dennen so unverkennbar die natuͤrlichen

Elsas und des jezigen Departement du Nord, aus weiland niederlaͤndlschꝛen Landestheilen bestehend, nur als eine Frucht des politischen Uebergewichts angesehen werden darf, welches Frankreich seit dem westfälischen Frieden, oder vielmehr seit⸗ dem es seiner innern Unruhen entledigt war, uͤber das Haus. DOestreich in seiner deutschen und spanischen Linie erlangte.

Graͤnzen des fran⸗ zoͤsischen Reichs gegen Nordosten, daß schon der Besitz des

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Je weniger demohngeachtet versucht worden ist, selbst in der verhaͤngnißvollen Krise der Jahre 1814 und 1815 dem fran— zoͤsischen Reiche dieses anderthalbhundertjährige Besitzthum zu entreißen; um so weniger darf auch Frankreich seinerseits mit Eifersucht die Vertheidigungsanstalten betrachten, wodurch Deutschland weitrer Schmaͤlerung seiner Graͤnzen vorzubauen trachtet. Vertheidigungsanstalten, weil der deutsche Bund seinem innersten Wesen nach nur Erhaltung bezweckt; und weil keine deutsche Macht irgend einen Anlaß hat, Er— werbungen auf Kosten Frankreichs zu wuͤnschen.

Der wichtigste Theil dieser Vertheidigungsanstalten, ist das Königreich der Niederlande: eine Schoͤpfung, wozu der Plan entstand, als im Jahre 1814 Deutschlands Selbststaͤn— digkeit wieder errungen war, und es der dauerhaften Be— festigung derselben galt.

Das europaͤische Gebiet der vormaligen Republik der vereinigten Niederlande konnte nach der Aufloͤsung des Kai— serreichs von kelner Ansicht aus ein Bestandtheil irgend eines andern Staates werden: Holland mußte seine politische Selbststaͤndigkeit wiedererlangen. Nur die Schwaͤche, wor— ein dasselbe seit dem achner Frieden versunken war, hatte moͤglich gemacht, daß Napoleon sich im Besitze des linken Rheinufers behaupten, und von dort aus eben so wohl die Unabhaͤngigkeit Hollands, als die Selbststaͤndigkeit des noͤrd— lichen Deutschlands vernichten konnte. Die vereinigten Nie— derlande waren bei dieser Schwaͤche ein sehr gefaͤhrliches Glied des europaͤischen Staatensystems; weil sie selbst fast wehr— los große Mittel in die Hand des Ehrgeizigen legten, der die leichte Muͤhe der Eroberung zu uͤbernehmen sich versucht fuͤhlte. Damals schon, als die hollaͤndischen Flotten Spanien demuͤthigten, und die Anspruͤche des Hauses Bourbon beschraͤnk— ten, ward die Schwaͤche merklich, welche der Mangel an Ein— ö. in der Verwaltung und der geringe Umfang des europaͤischen

andgebiets unvermeidlich erzeugten. Empfindlicher, zulezt bis

zur Ohnmacht gesteigert, trat dieselbe hervor, als die See— macht gebrochen, und das Uebergewicht im ostindischen, deut— schen und nordischen 22 verschwunden war. Sollten die Niederlande wieder auferstehn in der Reihe der selbststaͤndigen Staaten Europas: so mußten sie neu erkraͤftigt werden durch die Einheit einer monarchischen Regierung, und durch Erweiterung ihres Grundgebiets.

Beides fand die europaͤische Politik vorbereitet.

Das Kaiserreich hatte bereits monarchische Formen ein— gefuͤhrt: was verhaßt darin erscheinen konnte, war auszusoͤh— nen, indem die Krone auf einen Herrscherstamm uͤbergieng, dem Holland laͤngst die Verfuͤqung uͤber seine Kriegsmacht anvertraute, und dessen erlauchter Name in der ersten Reihe der Begruͤnder und Vertheidiger der niederlaͤndischen Freihei⸗ ten glaͤnzt. Eine vertrauende Achtung der Gemeine Verwal— tungen, und der Einfluß einer angesehnen Volksvertretung waren so vollkommen hinreichend, jedes noch uͤbrige Beden— ken zu besiegen, daß selbst in diesen Stunden der Pruͤfung der oranische Thron annoch auf der unverbruͤchlichen Treue der alten Holländer ruht

Als die weiland spanischen Niederlande, wesentlich durch die Unterstuͤtzung der Seemaͤchte, an die deutsche Linie des Hauses Oestreich zuruͤckgelangten, erwarb die Republik der vereinigten Niederlande in ihnen eine Schutzwehr gegen Frankreich. Sie besetzte in Folge des Barriere Vertrags die Graͤnzfestungen; sie vertheidigte in Gemeinschaft mit Groß⸗ britannien in den folgenden Kriegen gegen Frankreich diesen Boden, und hielt die feindlichen Heere dadurch von der An— naͤherung an ihr Gebiet zuruck. Herrin der Muͤndungen der Schelde und Maas zog sie selbst einen ansehnlichen Theil ih— res Einkommens aus dem Ertrage Belgiens. Als Joseph der Zweite dieses Band zerriß, rächte sich ein Verfahren, welches den belgischen Boden seinen natuͤrlichen Vertheidigern entzog, bald so furchtbar in den nachfolgenden Kriegen mit Frankreich, daß der Entschluß sehr wohl begruͤndet erschien, den Frieden Europens auf dieser Seite fortan durch eine gaͤnzliche Verbindung Belgiens mit Holland zu sichern.

Luxemburg, welches in Folge selner e e suͤdoͤstli⸗

chen Lage unmittelbar nichts zur Vertheidigung der Laͤnder zwischen der Maas und dem Meere beitragen kann, ward

von den Niederlanden gaͤnzlich getrennt, und als Mitglied des deutschen Bundes unter desfen Schutz gestellt. Die Festung

Luxemburg, obwohl auf der Westseite der Mofel liegend, ge⸗

hört doch wesentlich dem Vertheidigungssysteme an, welches ich von der Mosel längs der Saar und Lauten über Saarlouis,

itsch und Landau an den Rhein erstreckt. Die nachmals eing elei⸗ tete innige Verbindung des Großherzogthums Luxemburg mit der

Verwaltung des Koͤnigreichs der Niederlande, wie sehr diese

Maasregel der oranischen Regi gierung auch durch staatswirth— schaftliche Grunde unterstuͤtzt werden mag, scheint ee. in 7

ur spruͤnglichen Plane gelegen zu haben, und duͤrfte, als eine Vet⸗

dunkelung der politischen Verhaältnisse, eben so wohl der friedlichen

Stellung des deutschen Bundes, als dem Intresse beider Linten des Hauses Nassau selbst gefährlich, auch durch Berufung auf das Beispiel andrer deutscher Bundesstaaten bei ganz verschiedner Lage keinesweges zu rechtfertigen sein. Abgesehen hiernach von dem Großherzogthume Luxem— burg umfaßte das Koͤnigreich der Niederlande bei seiner Gruͤn— dung im Jahre 1815 einen Flaͤchenraum von beinahe 1,033 geographischen Quadratmeilen von mehr als fuͤnf Millionen Menschen bewohnt. Es ist nichts versaͤumt worden, dieser ansehnlichen Masse eine spolchergestalt unabhangige Stellung zwischen Frankreich und Deutschland zu sichern, daß sie nie— mals Gefahr laufen darf, durch unvorhergesehnen Ueberfall mit einem Schlage erobert zu werden, ehe nachbarliche Huͤlfe erfolgen kann. Das neue Koͤnigreich der Niederlande, gleich unabhaͤngig von beiden Nachbarn, sollte wider beide stark ge— nug sein, die Benutzung eines verhaͤngnißvollen Bodens ehr— geizigen Plaͤnen zu entziehn, und mit seinen großen Huͤlfs— mitteln nur der Wiedereroberung eines dauerhaften Friedens dienen durfen, wenn dessen Erhaltung unmoͤglich geworden sein sollte. Nicht allein die 25 geogr. Meilen lange Linie gegen Frankreich zwischen dem Meere und der Maas bei Na—⸗ mur beut eine Reihe von Festungen und Stellungen dar, welche der Vertheidigung guͤnstig sind: sondern auch die Linie von Huy bis Nimwegen wird durch die Maas und eine Reihe Festungen langs derselben gedeckt. Die staatswirth— schaftlichen Ruͤcksichten, welche wohl gebieten konnten, das rechte Ufer der Maas, wenigstens zum Theil, bei Deutsch— land zu erhalten, und die Schiffahrt auf diesem Fluße mit den Niederlaͤndern zu theilen, sind willig dem politischen In— tresse untergeordnet worden, welches den Niederlanden auch

laͤngs ihrer Ostgraͤnze eine ganz unabhängige Wasserverbin—

dung und eine moͤglichst feste Stellung zu geben gebot. Die Maͤchte, welche mit solcher Unbefangenheit, entfernt von einseitigen Ansichten, das neue Köoͤnigreich ausstatteten, konnten sich nicht verheelen, daß eine Abneigung zwischen den Bewohnern der nördlichen und der suͤdlichen Provinzen be— stand. Sie hofften jedoch mit guten Gruͤnden, daß diese der ruhigen Erwägung des gegenseitigen Intresse weichen, und daß wenigstens in der zweiten Generation auch die Gewohn— heit das Band verstaͤrken wuͤrde, das die Vernunft knuͤpfte. Die Verschiedenheit der Sprachen schien kein unuͤber— steigliches Hinderniß einer Vereinigung Belgiens mit Holland zu sein. Die bevoͤlkertste Gegend der oͤstreichischen Nieder— lande, Ost⸗ und Westflandern, Antwerpen, der groͤßte Theil von Suͤdbraband spricht flammändisch, das ist eine Sprache, die von der hollandischen nicht verschiedner ist, als einzelne deutsche Mundarten unter sich. Die jezige Provinz Limburg spricht theils platdeutsch, theils holländisch. Nur in den suͤdoͤstlichen Provinzen, Hennegau, Namur, Luͤt— tich mit einem kleinen Theile von Suͤdbraband herrscht die wallonische Mundart der franzoͤsischen Sprache. Etwan ein Drittheil der Einwohner der suͤdlichen Provinzen, das ist etwan ein Fuͤnftheil der Einwohner des ganzen Koͤnigreichs der Niederlande redet demnach eine Sprache, welche von der hollaͤndischen gaͤnzlich verschieden ist. Aber selbst dieses Fuͤnf⸗ theil genießt eines Vorzuges, dessen die Slaven im Osten Deutschlands, die Galen, Bergschotten und Iren im britischen Reiche, die Bewohner der Wenden und die Navarresen in Frankreich, sich keinesweges erfreuen; namlich dessen, daß ihre Muttersprache die franzoͤsische keinem gebildeten Manne unter ihren Landsleuten fremd ist. Der Nachtheil der Ver— schiedenheit der Sprachen beruͤhrt grade die Wallonen am wenigsten: sie werden viel allgemeiner in Flandern, Holland und Deutschland verstanden, als Flamänder, Hollaͤnder und Deutsche sich in wallonischen Gegenden verstandlich machen koͤnnen. Hat die Sprachverschiedenheit eine innige Verbin⸗ dung Hennegaus und Namurs mit Flandern und Antwer— pen nach der Erfahrung von Jahrhunderten und bis auf den heutigen Tag nicht gehindert: so konnte sie auch einer Ver⸗ einigung mit Holland niemals ernstlich entgegen stehn. Die Verschiedenheit des Gewerbsintresse konnte eben so wenlg ein Hinderniß der Verbindung werden. In der That ist dieselbe zwischen den einzelnen Provinzen fast aller . Staaten bei weitem betraͤchtlicher, als zwischen dem uͤden und Norden des Koͤnigreichs der vereinigten Nieder lande. Sorgsame Benutzung des Bodens und emsiger Be⸗ trieb der veredelnden Gewerbe, wenn auch in Folge der guͤn⸗ stigern Natur in den suͤdlichen Provinzen ausgedehnter und erfolgreicher, waren doch den noͤrdlichen seit mehr als einem Jahrhunderte keinesweges fremd; und der uͤberseeische Han—⸗

del ist so wenig ein ausschließliches Eigenthum Hollands,

daß Antwerpen bald einen sehr gluͤcklichen Wetteifer mit Am—=