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als der Apfel der Eris in der Mitte der europaäͤlschen Machte? Der Kongreß zu Bruͤssel beginnt mit der Forderung eines Dotation auf Kosten des Königreichs der Niederlande und des deutschen Bundes. Staatsflandern, Mastricht und Venlo nebst dem hollaͤndischen Gebiete auf dem rechten Ufer der Maas, Besttzungen der alten niederländischen- Republik seit 1648, sollen ihm uͤberliefert werden. Was von vormals deut— schen Reichslanden langs der Maas unterhalb Mastricht im wiener Kongresse dem Königreiche der Niederlande uͤbereignet wurde, um ihm den Besitz dieses Flusses zu sichern, soll fortan diesem neuen belgischen Staate zu gehören; und es gilt fuͤr eine Maͤßigung, wenn die Uebergabe der Festungen Bergen op Zoom, Breda und Herzogenbusch, welche die Republik zu ihrem Schutze auf dem seit 1648 eroberten Boden Nordbra— bands erbaute, nicht auch noch zur Mitgift verlangt werden. Luxemburg, der Schluͤssel zu dem Lande zwischen der Maas und Mosel, eben deshalb mit ernster Erwägung der Vertheidigungsllnie Deutschlands angeschlossen, soll gleichfalls diesem neuen belgischen Staate von dem deutschen Bunde abgetreten werden. Der einzige Rechtsgrund fuͤr alle diese Forderungen ist eine vermeinte Konvenienz. Die aufgestand— nen Provinzen halten die Selbstständigkeit, wornach sie stre— ben, nur gesichert, indem sie dieses Besitzthum erlangen. Was aber wuͤrde aus Europa werden, wann wurde jemals ein fe⸗ ster Ruhestand fuͤr dasselbe eintreten konnen, wenn ein Recht anerkannt wuͤrde, Abtretungen von Grundbesitz unter solchen Verhaͤltnissen zu fordern? Hat ein Staat, durch Verletzun— gen seiner Rechte zur Vertheidigung derselben aufgefordert, seinen Gegner besiegt: so mag er als Unterpfand künftiger Sicherheit auch solche Gebietsabtretungen von ihm fordern, welche die Wiederholung neuer Feindseligkeiten erschweren. Dieser Fall ist aber hier gar nicht vorhanden.
Ein Theil der Provinzen des Koͤnigreichs der Nie⸗
derlande kuͤndigt seiner Regierung den Gehorsam auf, und verlangt einen eignen Staat zu bilden: so lange nur zwischen der Regierung und den Insurgenten ein Zwist hieruͤber besteht, ist dieses eine innere Angele—
genheit, und es sindet nach dem angenommnen Grund Veraͤndert gigen Regierung, wenn er nicht in fruchtlosen Kaͤmpfen zu einer blinden Macht entarten soll, die sich selbst nicht ver⸗
satze keine fremde Einmischung in diefelbe stait. in Folge dieser Begebenheiten sich die innre Verfassung des Staats; so wird auch dieses so lange keine Veranlassung zu fremder Einmischung barbieten, als die aͤußern Verhaͤltnisse desselben dadurch nicht veraͤndert werden. Das Roͤnigreich der Niederlande wuͤrde dieselbe aäͤußre Stellung behalten, wenn auch die Verwaltung der suͤdlichen Provinzen gaͤnzlich von der Verwaltung der noͤrdlichen getrennt ware; wenn selbst in jenen wieder eine Scheidung der wallonischen Lan⸗ destheile von den flamaͤndischen erfolgte: so lange nur der— selbe Monarch die gemeinschaftliche Selbststaͤndigkeit des gan⸗ zen Staats mit dessen ganzer Macht vertheidigen, und mit gleicher Verbindlichkeit für alle Landestheile desselben mit aus“ wärtigen Maͤchten verhanbeln konnte. Es scheint nicht wahr—
scheinllch, daß irgend ein Widerspruch von auswaͤrtigen Maͤch⸗
ten wider eine solche abgessnderte Verwaltung der Haupt— theile des niederlandischen Reichs erheben worden ware, wenn der König dieselbe sogleich bei der ersten Bildung des Staats angeordnet, oder nach geäußerten Wuͤnschen der Nation ge— nehmigt hätte. Auch in der Folgezeit scheint eine solche Trennung kein aͤußres Intresse zu vertetzen; und wenn jetzt
nichts Andres beabsichtigt wurde: so könnte nur bedauert
werden, daß dieselbe nicht auf dem Wege friedlicher Unter— handlung erfolgte, obwohl die , g. Verfassung selbst die Mittel dazu böt. Auch scheint bis jetzt nur die Befugniß zu einer Trennung der Verwaltunzen beider Landes theile, nicht aber deren Vereinzelung en gaͤnzlich ab⸗ gesonderte, den Umstaͤnden nach nur feindselig einander ge— genüber stehende Staaten, von den vermittelnden Maͤchten ausdkuüͤcklich gebilligt worden zu sein. . . Luxemburg aber liegt ganzlich außer dem Bereiche dieser Verhandlungen. Es gehoͤrt dem Hause Nassau als wesent— licher Bestandtheil des deutschen Bundes, welchem verfassungs—⸗ mäßig die Erhaltung der innern Ruhe im ganzen Umfange des
Bundesgebtetes obliegt. Anerkannt in dieser Befugniß von . a ᷣᷣ— —
Gedruckt bei A. W. Hayn—
zu neutralisiren vermochte.
allen europäͤischen Mächten wird er die Mittel zu waͤh—⸗ len wissen, wodurch die Unverletzlichkeit dieses Gebietstheiles gesichert wird, wenn der Aufstand im Königreiche der Nie— derlande dieselbe beharrlich antasten wollte.
Vergebens werden Erinnerungen an eine schöne Vorzeit in Anspruch genommen, um das Beginnen des Augenblicks zu rechtfertigen. Ein burgundisches Reich des Mittelalters kann nicht wieder auferstehen. Seine suͤdliche Hälfte ist fran— zoͤsischer Boden, seine nördliche ward urspruͤnglich dem deut— schen Kaiserreiche als burgundischer Kreis angeschlossen. Die Provinzen, welche jetzt aufgestanden sind, waren der Reihe nach spanisch, oͤstreichisch, franzoͤsisch, niederlandisch: aber zu keiner Zeit bildeten sie einen abgesonderten selbststaͤndigen Staat. Dieser dreihundertjaͤhrige Schauplatz der Kriege zwischen Frank⸗ reich und dem Hause Oestreich spanischer und deutscher Linie, mit Festungen besaͤt und mit dem Blute aller Volker Europas ge⸗ träͤnkt, sollte endlich eines dauerhaften Friedens unter dem Schirme einer Mittelmacht genießen, welche faͤhig seinem Kunstfleisse den Weltmarkt zu eröffnen, und seinen Verkehr in beiden Indien zu schuͤtzen, seinen verhangnißvollen Boden den fernern Kämpfen um Uebermacht zu entziehn, und im friedlichen Aufbluͤhen seiner Bildung und seines Wohlstandes
Welches auch das kuͤnftige Schicksal dieser Laͤnder werde: sie koͤnnen in einem dauerhaften Friedensstande niemals in einem Abhaͤngigkeitsverhaͤltnisse zu irgend einer der großen Machte stehen. Eben so wenig Bestand kann aber die Selbst—⸗ staͤndigkeit haben, wornach sie jetzt ringen. Die Entwickelung ihres Kunstfleißes bedarf einer Seemacht, die sie nicht besitzen. Die Sicherung des Ruhestandes in ihrem Innern bedarf einer Bildung des Velks, welcher der herrschende Fanatlsmus widerstrebt. Es ist unmsglich, daß immitten von Deutschland, Frankreich und Großbritannien ein Staat bestehe, worin die
Verewigung des Gewissenszwanges, der Unduldsamkeit und
der Unwissenheit der großen Masse des Volks das leitende Prinzio der Regierung wäre. Der edlere Sinn, welchen der friedliche Wohlstand und die wachsende Einsicht der hoͤ— hern Klassen auch im Lande selbst unausbleiblich entwickelt, bedarf der Unterstuͤtzung einer von der Hierarchie unabhaͤn—
steht und diese Unabhängigkeit kann bei dem jezigen Zustande des Landes nur eine Verbindung mit anderm Landbesitz ge— währen, worin die Regierung bereits auf der Grundlage der
allgemeinen Bildung befestigt steht. 9
Königliche Schauspiele— Donnerstag, 27. Jan. Im Schauspielhause: Der Blitz, Lust plel in 1 Akt. Hierauf, zum Erstenmale: Die Natur— kinder, Lustspiel in 3 Aufzuͤgen; nach Juͤnger's: „Geschwister vom Lande“ bearbeitet von Älex. Cosmar. Und: Die Muͤller, komisches Ballet in 1 Akt. (Herr Fleury, erster komischer Taͤnzer des K. K. Hoftheaters am Kaͤrnthnerthore zu Wien, wird hierin die Parthie des Lambin ausführen.)
König städtisches Theater— Die Brautschau auf Kronstein,
Amsterdam, 21. Junnar. Niederl. virkl. Sciuld 40. Kapæz-Bill. 453. Metall. S6. Russ. Engl. Anl. 889.
Gestern. proc.
liamhurg. 24. Januar.
Oesterr. Z3proc Metall. Sxz. BankeKRetien 1013. Engl. Russ. S83. Russ. Anl. Hamb. Cert. Sß. Dän. 573. Poln. pr. 31. Jan. Si. Fale. 613.
Wien, 21. Jm uar.
oproc. Metall. 914. 4pruc. 793. pre. 211. 190 FI. 169. Bank- Actien 130.
Redgeteur John. Mitredacteur Cottel-
Loos z
Allgemeine
preußische Stanats-Zeitung
e In.
Amtliche Rachrichten. Kronik des Tages.
Des 2 Majestaͤt haben die von der hiesigen Aka— demie der * enschaften getroffene Wahl des Hofraths und Professors Heeren in Göttingen zu ihrem ordentlichen aus— wärtigen Mitgliede zu bestaätigen geruht.
Abgereist: Der Kaiserl. Russische Legations⸗Secretair von Adelung, als Courier uͤber Wien nach Neapel.
— — — —
Zeitungs⸗Nachrichten.
A us land. Rußland.
St. Petersburg, 19. Jan. Se. Majestaͤt der Kai— ser haben den General von der Infanterie Rimski-Korßa— koff seines Postens als Kriegsgouverneur von Litthauen in Gnaden enthoben und zum Mitgliede des Reichsrathes er— nannt; dagegen hat der Katserliche General-Adjutant, Ge— neral Lieutenant Chrapowitzky die Stelle eines provisorischen Kriegs gouverneurs von Wing und Grodno und eines Diri— irenden der Civil, Angelegenheiten jenes Gouvernements er— 6 mit Vorbehalt aller diesem Amte zustehenden Ge—⸗ rechtsame und Obliegenheiten.
Am 15ten d. M. ist hier der Senator und Ober⸗Hof⸗ meister am H aus Shitomir und der General-Adjutant Graf Krasinski aus Polangen angekommen.
Bald nach Eingang der ersten Nachrichten uͤber die in Warschau ausgebrochene Meuterei, gaben Se. Majestaͤt der Kaiser durch besondere Reskripte an die Vorgesetzten der an das Koͤnigreich Warschau graͤnzenden Gouvernements den Befehl, das Vorgefallene in den ihnen anvertrauten Gou⸗ vernements bekannt zu machen und ihnen die feste Zuversicht Sr. Majestaͤt zu erkennen zu geben, daß der Adel und saͤmmt—⸗ liche Stande jener Gouvernements, vollkommen mit allen wahren Soͤhnen Rußlands, den gerechten Unwillen gegen die verbrecherischen Stoͤrer der allgemeinen Ruhe theilend, nicht unterlassen werden, unter den gegenwartigen Verhaͤltnissen, ihre treu unterthaäͤnige Ergebenheit durch die That zu bewei— sen, indem sie sich unbedlngt den Maaßregeln unterwerfen, welche die Regierung ergreift; Ruhe und Ordnung strenge
beobachten und alle durch die Gesetze vorgeschriebene Oblie⸗
genheiten puͤnktlich erfuͤllen. — Der provisorische Kriegs- Gou⸗ verneur von Podolien und Wolhynien hat bei dieser Gelegen⸗
heit von dem Adel des letztgenannten Gouvernements, hurch
dessen dienstthuenden Adelsmarschall, ein Schreiben vom 22. Dezember (3. Jan.) folgenden Inhalts erhalten:
Der Adel des Wolhynischen Gouvernements hat nach Vor⸗ trag des durch Ew. Ege 9 a n n an Sie n , Al⸗ ler a. ui, Sr. Katser . at vom J. Dezember, der auf Veranlasfung des die allgemeine Ruhe stöͤrenden meineidi⸗ ken Verfahrens im Königreiche Polen veranlaßt worden ist und en vaͤterlichen Aufruf des Monarchen an die Bewohner der Graͤnz⸗Gogvernements enthaͤlt, den Pflichten ihrer Unterthanen⸗ treu 6 enhaft nachzukommen, — zugleich von aufrichtigen Gefühlen fur den Thrgn ergriffen ünd mit den wahren Eine, Rußlands eine unbegraͤnzte Liebe un y . fuͤr ihren groö⸗ ßen Kaiser theilend, — aus der Fulle des Herzens, einmuͤthig
mit den übrigen Stäͤnden, vor Ew. Excelleng sich bereitwillig er=
klaͤrt, allen von der Regierung ergriffenen Maaßregeln zu gähor— samen und mit allen Kraͤften urge warn, . uhe kb he nung in diesem Gouvernement mitzuwirken, welches von Gott gegen die — 7 der offentlichen Nuhe beschuͤtzt worden ist. Indem der Adel Wolhyniens mich zu seinem Vertre⸗
Berlin, Freitag den 28st Januar
ofe des Koͤnigr eichs Polen, Fuͤrst Jablonowoti
terhin erklärte er, die regulairen Truppen vermehrten der Buͤrger greife zum. Schwerdt, der Bau 9 .
nalgeist sammle frische Kraͤfte, Abgesandten
sung der Nation seyn. sondern nur auf die Gesinnung. — Die censtitutionn eilen Vile
—— —
1831.
ter beruft, hat er mich beauftragt, Ew. Excellenz nochmals sei⸗ nen lautern Wunsch zu bezengen, sich des i g mn, . trauens Sr. Kaiserl. Maj. wuͤrdig zu machen und die Versicherung r n, daß die Heiligkett der Verpflichtungen, unter deren Aufrechthaltung bis jetzt der Wolhynische Abel verfaͤhrt, und der herrliche Gedanke, daß daz Schicksal nie das Vaterherz des Mo⸗ narchen beträhen duͤrfte, ihm Muth en, Ew. Excellenz gehor⸗ samst zu bitten, zu den Füßen Sr. Kaiscrl. Majcstät di⸗ = rung Fer graͤnzenlosen Dankbarkeit , , welche wir fuͤr die Allergnaͤdigste Sorgfalt des landesvaͤterlichen Kaisers fuͤr unser Wohl empfinden und unverletzt unseren spätesten Nachkommen überliefern vollen; zugleich aber auch unsern Schwur zu wieder⸗ holen, un serm Unterthanen⸗Eide nicht abtruͤnnig zu werden, son⸗ dern durch Aufopferungen aller Art, den gerechten Erwartungen, die Se. Kaiserl. Majestaͤt von der getreuen Herzensmeinung des Wolßynischen Adels hegen, zu entsprechen. . Im Namen die⸗ ses Adels bringe ich Ew. Excellenz dieses offenherzige Bekennt⸗ 16 1 9 36 en r . und bitte Sie, die aufrich⸗ Versicheru er lebhaftesten Hochachtun mit der ich die Ehr. habe, zu feyn 2 561 217 a m Auf Allerhöchsten Befehl sollen in Zukunft alle Mili⸗ tair-Kantonisten, deren Vater in der Garde gedient haben, zum abgesonderten Garde-Corps gerechnet werden und in fab, de. 2 antreten. :
Auf den Antrag des Finanz⸗Ministers ist ein Kaiser licher Befehl et schienen, demzufolge alle Waaren, Einfuhr * 2 Königreiche Polen bis auf weitern Befehl verboten, und die Verordnung erlassen ist, keine Ursprungs⸗Zeugnisse der Woje⸗ an, ,, und anderer Behoͤrden mehr anzu⸗
ehmen
m 8. Januar erkrankten in Moskau an der Cholera
16 Personer; es genasen 5 und ster ben 6. Am 9gten erkrank ⸗
ten 13; es genasen 7 und starben 6. Am 10ten erkranken 5; es genas 1 und 4 starben. Am 11ten erkrankten 5; es genasen 24 und starben 4. Am 2ten des Morgens waren 68 Kranke übrig, von denen 31 eine balbige Genefung er, warten ließen.
Ein inlaͤndischer⸗ Kaufmann, Namens Stolbkoff, hat gin
zehnjahriges Privilegium erhalten, Dampfschiffe auf den
2. Boloje⸗Osero und Onega zu erbauen und zu unter⸗ alten. n
Polen.
War sch au, 24. Jan. Als sich am 19ten d. die Lan d— boten⸗Kammer zu ihrer ersten Sitzung versaminelt hatte, eroͤffnete der Marschall Ostrowski dleselbe mit einer Rede, in welcher er darstellte, daß es nothwendig sey, sich jetzt ent⸗ scheidend uͤber das kuͤuftlge Schicksal Polens u berathen. Man hätte dies, meinte er, vielleicht schon fruͤher thun sol⸗ sen, jedoch sey die Zwischenzeit von der ersten Zusammen⸗ kunft des Reichstages bis zu seiner jetzigen Wieder vereini⸗ ng nicht verloren gewesen. „Die Einen von uns“, sagte er Redner, „welche am Steuerruder der Regierung saß en, bemuͤhten sich, die innere Ordnung zu sichern, nach außen hlu aber sich in unseren Verhaͤltnissen zu den Volkern Europa s und 1. Ansichten zu orlentiren; bie Anderen erweckten an allen Enden des Königreichs den Geist der Eintracht, wel⸗
cher unsere Dezember ⸗Berathungen auszeichnete, und über⸗
zeugten sich uberall davon, mit welchem Eifer die ga tion den Verordnungen der Reiche kammer dare. erwaltung kehre ee e ,,, atlo⸗ ; ssandten der Nation werde von befreundeten Nationen Unterftützung zugesichert.
alle Zwelge der
sey daher der entscheidende Augenbll „ wo dle versammeiten
Volks Repraͤsentanten das begonnene Werk vollenden muͤß— ten. Lieber untergehen, als sich unterwerfen, müsse die Lo— Man duͤrfe nicht auf die Zahl sehen,