1831 / 28 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 28 Jan 1831 18:00:01 GMT) scan diff

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schied darin, seine Ansichten und Meinungen von der Redner⸗ buͤhne herab zu verkuͤndigen oder sie in Schriften niederzulegen: hier spricht man durch logische Deductionen, denen die Intelligenz folgen kann, zu der Vernunft des Einzelnen; dort dagegen wendet man sich an die Massen. Von einem Meinungs⸗ Austausche, einer auf Ueberlegung gegruͤndeten Kontroverse kann dabei keine Rede seyn; der Zuhoͤrer giebt sich dem er⸗ sten Eindrucke hin, der ihn fesselt, bezaubert, verblendet. Die Jugend vorzuͤglich gehoͤrt sich in solchen Faͤllen selbst nicht an; sie folgt einer aͤußeren Gewalt, die sie be— 2 und mit sich fortreißt. Ohne Zweifel ist hier die Freiheit in ihren Resultaten weit gefaͤhrlicher, als irgendwo. Man wird es daher auch natuͤrlich finden, daß der von uns abgefaßte Gesetz Entwurf von der Schaubuͤhne staͤrkere Buͤrg⸗ schaften verlangt, als von jedem andern Mittel und Wege, seine Gedanken mitzutheilen. Die Schauspiel-Dichter sind in neuerer Zeit bis in das innerste Heiligthum der Familien eingedrungen; sie haben vor ihr Tribunal beruͤhmte Zeitge— nossen berufen, uͤber welche die Geschichte allein zu richten berechtigt ist. Der Gesetz⸗Entwurf enthaͤlt sonach eine Reihe⸗ folge von Buͤrgschaften fuͤr die verschiedenen Interessen der Gesellschaft und sichert auf solche Weise Jedwedem das Ver— gnuͤgen des Theaters, ohne ihn der Gefahr auszusetzen, in demselben durch den Anblick seiner eigenen Figur in der Per— son eines Schauspielers, oder durch bas Parodiren eines nahen Verwandten oder Freundes, gestoͤrt zu werden.“ Nach diesem Eingange ging der Minister die verschiedenen Bestim— mungen des neuen Gesetzes durch, dessen wesentlicher Inhalt folgender ist: Von jedem neu aufzufuͤhrenden Stuͤcke soll 1 Tage vor der ersten Vorstellung eine genaue Abschrift mit Angabe des Theaters, auf dem es gegeben werden soll, des Namens des Stuͤcks so wie des Verfassers desselben, wenn er sich nennen will, bei der Behoͤrde, und zwar in Paris beim Ministerium des Innern und in den Provinzen auf der Praͤ— fektur, eingereicht werden. Auf die Nichtbefolgung dieser Vor— schrift steht eine Strafe von 500 bis 2000 Fr. Als eine Auf— reizung zu Verbrechen und Vergehen soll jeder Angriff auf die Person des Koͤnigs, jedes aufruͤhrerische Geschrei, jede Be— schimpfung oder Verspottung irgend eines Glaubensbekennt— nisses, jede Aufforderung, sich dem Buchstaben des Gesetzes zu entziehen, betrachtet werden. Wer die oͤffentliche oder re— ligißse Moral, so wie die guten Sitten, beleidigt, soll 2 mo— natliche bis 2 jährige Haft und eine Geldbuße von 50 bis 2000 Fr. erleiden; 6 monatliche bis jährige Haft und eine Geldbuße von 5090 bis 10,000 Fr. steht auf die Beleidigung der Person des Königs; monatliche bis 3jaͤhrige Haft und eine Geldbuße von 100 bis 5000 Fr. auf die Beleidigung der Mitglieder der Koͤnigl. Familie und der Kammern. Wer einen fremden Souverain beleidigt, den soll eine Gefaͤngniß— strafe von 1 Monat bis 2 Jahren und eine Geldbuße von 100, bis 3000 Fr. treffen. Als ein Vergehen gilt jedes Mit— tel, irgend eine lebende Person auf die Buͤhne zu bringen, sey es, daß man sie namhaft macht, oder sie auf eine unverkennbare Weise bezeichnet. Den Theater Direk⸗

tor und Schauspieler trifft in solchen Faͤllen, wenn

der Verfasser des Stücks bekannt ist, 1monatliche bis Zjaͤh⸗ rige Haft und eine solidarische Strafe von 500 bis 5000 Fr.; ist der Verfasser unbekannt, oder will er sich nicht nennen, so erleidet der Direktor eine Gefaͤngnißstrafe von 3 Mona⸗—

ten bis 2 Jahren. Wird ein bereits verstorbenes Indivi⸗

duunm, das aber noch keine 25 Jahre todt ist, auf die Buͤhne gebracht, so soll dies ebenfalls als ein Vergehen betrachtet werden, insofern der Minister des Innern nicht zuvor seine Erlaubniß dazu ertheilt hatte; es steht darauf eine Gefaͤng— nißstrafe von 14 Tagen bis 41 Jahr und eine Geldbuße von 3090 bis 3000 Fr. Keine dieser Strafbestimmnngen schließt uͤbrigens die gerichtliche Klage aus, wozu ein Dritter sich

etwa wegen Verleumdung eines nahen Verwandten veran⸗

laßt finden moͤchte. Die gerichtliche Belangung geschleht auf

Ansuchen des Prokurators, und zwar wo ein auswaͤrtiger

Souverain oder sein Repräsentant, ein Koͤniglicher Beamter oder irgend eine Privat⸗Person sich fuͤr beleidigt halten, nur auf die Klage der verletzten Partei. Halt die Raths⸗Kam⸗ mer die Klage fuͤr zulaäͤssig, so wird sie an die Anklage⸗Kammer yerwiesen, die innerhalb 3 Tagen darüber entscheidet. Von hier

aus gelangt der Prozeß vor die Assisen, die in ihrer naͤchsten Session

das Urtheil faͤllen. Wird der Angeklagte fuͤr schuldig be—

funden, so kann zugleich das Stuͤck, dessen Vorstellung zu

dem Vergehen Anlaß gegeben hatte, ganz oder theilweise verboten werden. Der ganze Gesetz⸗Entwurf besteht aus

IIlUl Titeln und 51 Artikeln. Der genauere Inhalt desselben

wird im Laufe der Berathungen darüber naher zur Sprache

lassen hatte, wurde die Diskussion uͤber den Gesetz⸗ Entwurf

gung des H

Studirenden, 13 an der Zahl, erschienen.

wegen der Personal⸗ und Mobillar⸗ Steuer wieder aufge⸗ nommen. Der General Demar gay wollte zur Widerle⸗

ihm indessen bemerklich, daß noch acht Redner vor ihm ein⸗ geschrieben waren. Von diesen ließ sich, da es bereits 5 Uhr war, im Laufe der Sitzung nur noch Herr Delpont, welcher die verschiedenen Bestimmungen des Entwurfes leb— haft bekaͤmpfte, vernehmen, worauf die Fortsetzung der Be⸗ rathung bis zum folgenden Tage ausgesetzt wurde.

Paris, 20. Jan. Vorgestern hatten der Admiral Du⸗

perré, der Vice⸗Admiral v. Rigny, der Herzog von Tarent und der Englische Admiral Sir Edw. Codrington, die Ehre, zur Königl. Tafel gezogen zu werden. Gestern arbeitete der König mit den Ministern der auswaͤrtigen Angelegenheiten, des Innern, der Justiz und der Marine.

Der Koͤnig hat den Grafen v. Sussy, Pair von Frank— reich und Obersten der 11ten Legion der hlesigen National— Garde, zum Commandeur des Ordens der Ehren-Legion ernannt. ö ;.

Durch eine Koͤnigliche Verordnung vom 18ten d. M. wird das auf den 8. Februar zusammenberufene große Wahl— Kollegium der Maine und Loire, welches bereits dem verur⸗ theilten ehemallgen Minister von Guernon-Ranville einen Nachfolger zu waͤhlen hat, nachtraͤglich auch noch zur Er— waͤhlung eines zweiten Deputirten an die Stelle des kuͤrzlich aus der Kammer geschiedenen Herrn Desmazieres angewie— sen. Eine zweite Verordnung von demselben Datum, hebt die Bestimmung einer fruͤhern Verordnung auf, wonach die jungen Leute, welche sich dem Studium der Midiein widmen

wollten, genoͤthigt waren, vorher den Grad eines Bacca⸗

laureus der Wissenschaften zu erwerben.

Der Praͤsident des Minister-Raths, Herr J. Laffitte, bisheriger Chef des Banquierhauses J. Laffitte und Comp., hat nachstehen des Rundschreiben an die Korrespondenten die⸗ ses Hauses erlassen: „Mein Herr! Die Functionen, zu denen das Vertrauen des Koͤnigs mich berufen, zwingen mich wider meinen Willen, mein Banquierhaus aufzuloͤsen, das nur noch um Behufe der Liquidirung bestehen wird. Da einer meiner Assoeies, Herr Baigneres, gestorben ist und der andere, Herr Thomas Philippe, sich zuruͤckziehen will, so wird die Liqui— dation durch meinen Neffen, Herrn Ferrare Laffitte, gesche⸗ hen, den, wenn es noͤthig werden sollte, Bevollmaͤchtigte, die zu ernennen ich mir vorbehalte, unterstuͤtzen werden. So

lange, bis guͤnstigere Umstaͤnde die Wieder-Errichtung eines

Hauses gestatten, an das sich einige ehrenvolle Erinnerungen

knuͤpfen, bildet mein Neffe ein provisorisches Haus, damlt

in die Verhaͤltnisse mit meinen alten Freunden, die ich gluͤck⸗ lich seyn werde ihn mit Sorgfalt unterhalten zu sehen, keine Unterbrechung kommt. Ich bitte Sie, die guͤtige Gesinnung, mit der Sie mich beehrten, auf ihn übertragen zu wollen; er ist derselben durch seine Talente, seine Verständigkeit und Rechtlichkeit wuͤrdig. Mit schmerzlichem Gefuͤhl verlasse ich eine Laufbahn, der ich mein ganzes Leben gewidmet zu haben glaubte. Möge es mir gelingen, nach meinen schwachen Kräften zum öffentlichen Gluͤcke beizutragen, und ich werde entschaͤdigt seyn. Empfangen Sie ꝛe. J. Laf fitte.“

Das Conseil des oͤffentlichen Unterrichts hatte durch einen

Beschluß vom 15ten d. M. die Unterzeichner einer in den

hiesigen Blaͤttern erschienenen Erwiederung auf die Proelama⸗

tion des Ministers des offentlichen Unterrichts an die Stu— direnden auf gestern vor sich gefordert. Die vorgeladenen Das Conseil be⸗ stand aus 25 Mitgliedern und wurde vom Minister des Un— terrichts, Herrn Barthe, praͤsidirt. Der Dekan der Rechts— Fakultaͤt, Herr Blondeau, war abwesend. Einer der Unter⸗ zeichner jener Erwiederung, Namens Plocque, wurde aufge⸗

rufen, weigerte sich aber, auf die an ihn gerichteten Fragen

zu antworten, und las folgende Erklaͤrung vor: „Die vor den akademischen Rath geladenen Studirenden und Mitglie⸗

der des provtsorischen Comité's des Schubereins, welche die Erwiederung auf die Proelamation des Herrn Barthe unter⸗

zeichnet haben, kennen keine andere Gerichte, als diejenigen,

welche durch das Gesetz gegruͤndet stnd, um in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen uͤber die in den Gesetzen bedachten Vergehen zu entscheiden. Sie wissen nicht, was ein vorgeb—

liches Tribunal bedeuten soll, das sich Koͤnigl. Conseil des oͤf= fentlichen Unterrichts nennt und die Klagesachen vor ein anderes vorgebliches Tribunal verweist, das den Namen eines akad e⸗ mischen Conseils annimmt. Demzufolge erklaren sie, daß,

1 wenn die Mitglieder dieser Art von Prevotal⸗Gerichtshof es kommen. Nachdem der Minister die Rednerbuͤhne ver, ; 6 nn

Beilage

errn Thiers auftreten. Der Praͤsident machte

auf sich nehmen, als Richter zu verfahren und einen Akt der Gewaltthaͤtigkeit dadurch in eine gerichtliche Verurtheilung zu verwandeln, dieselben auch die Verantwortlichkeit auf sich waͤlzen, in welche man geraͤth, wenn man sich auf kein an—

deres Recht, als auf das der Gewalt, stuͤtzt, und ver—

trauen fuͤr die Wiedergutmachung des Unrechts, dessen Opfer se etwa werden mochten, auf eine nahe Zu— kunft.“ (Folgen dretzehn Unterschriften.. Nach Vorlesung dieser Protestation fragte der Minister die Vorgeladenen, ob sie keine andere Vertheidigungsmittel einzureichen hätten, worauf sie verneinend antworteten und sich entfernten. Ge— gen die Meinung des Herrn Persil, welcher darauf antrug, daß sogleich zum Urtheilspruch geschritten werden moͤchte, wurde dieser bis auf nächsten Sonnabend verschoben. Der Messager des Chambres vertheidigt heute das Verfahren des Ministers des oͤffentlichen Unterrichts in einem Artikel, worin es unter Anderm heißt: „Seit einigen Tagen überhäuft die Presse Herrn Barthe mit Schmaͤhungen und läßt kein Mittel unversucht, um ihm Reue uͤber die Festig— keit einzufloͤßen, mit welcher dieser junge Minister seine Pflich— ten begriffen und erfuͤllt hat. Nichts ist in der That leichter, als

Alles geschehen zu lassen und die Fenster aufzumachen, um Haufen von Studenten durch die Stadt ziehen zu sehen, welche die Ein⸗

wohner beunruhigen, den Kredit herunterdruͤcken und die Ge— schaͤfte lahmen. Aber hat man damit seine Pflicht gethan? Populair wuͤrde man allerdings bei gewissen Leuten seyn; dies genugt aber nicht Jedermann. Was soll, wir fragen alle verstaͤndige Leute, aus der Ordnung, aus der Achtung gegen die bestehenden Köͤrperschaften des Staats werden, wenn junge Leute, die nicht wissen, was sie wollen und uͤber einem unbestimmten politischen Zweck ihre Pflichten als Studirende vergessen, sich einmischen durfen. Der Minister des oͤffent— lichen Unterrichts suchte ein Mittel, irregeleitete Juͤnglinge im Guten zu ihren friedlichen Arbeiten zuruͤckzufuͤhren, und er fand in den Verordnungen der fruͤheren Minister bestimmte Disciplinar-Strafen fuͤr den Fall politischer Verbindungen; er hat sich auf dieselben bezogen und wohl daran gethan. Jede Unordnung, von welcher Seite sie auch kommen mag, muß unterdruͤckt werden. Ein Minister des offentlichen Un— terrichts ist gegen die Aeltern fuͤr die Studien ihrer Sohne, gegen die Fakultaͤt fuͤr den Fleiß und das gute Betragen der Zoͤglinge, gegen die Gesellschaft fuͤr das ordentliche und ruhige Verhalten der Jugend, gegen die Studirenden selbst fuͤr die Freiheit ihrer Studien verantwortlich; denn wir koͤn— nen versichern, daß die Mehrzahl der Studirenden, namentlich der des Rechts, jenen politischen Leidenschaften, jener excen— trischen Thaͤtigkeit ganzlich fremd ist. Hätte man diese Lei— denschaften gewähren und durch die Ansteckung des Beispiels zunehmen lassen, so ware man spaͤter vielleicht gendthigt ge— wesen, die Schulen fuͤr einige Zeit zu schließen.“ . Herr Royer⸗-Collard, gegen welchen sich mehrere hiesige Blaͤtter, und namentlich der National, die Tribune, die Re⸗ volution, der Courrier francais, die Gazette de France und die Quotidienne, die heftigsten Ausfälle erlaubt hatten, hat ein vom 19. Januar datirtes Schreiben in den Moniteur, das Journal des Debats und den Temps einruͤcken lassen, worin er sagt: „Mein Herr! in Erwiederung auf gehaͤssige, 6 einiger Zeit in Umlauf gebrachte Luͤgen bitte ich Sie, 6. Erklaͤrung in Ihr Blatt a n , u wollen: Ich * e waͤhrend der letztverflossenen funfzehn Jahre die Ver— ältnisse, in denen ich in anderen Zeiten zu dem Könige Lud— wig XVIII. gestanden, niemals geltend gemacht; heute bin

ich weit entfernt, dieselben zu verlaͤugnen. Folgendes ist

die bis jetzt noch wenig bekannte Wahrheit uͤber jen: Ver⸗ haͤltnisse; sie nahmen sechs Monate nach dem 18. Fructidor 1798 ihren Anfang; zu wiederholten Malen unterbrochen, horten sie gegen die Mitte des Jahres 1803 gaͤnzlich auf. Sie bestanden darin, daß ich durch die Wahl Ludwigs XVIII. an einem aus vier Personen, von denen drei noch leben, be⸗ stehenden politischen Conseil Theil nahm. Alles, was ich uͤher dieses Conseil, das vor dem Beginn der Kaiserlichen Regierung aufgelßst wurde, zu sagen habe, ist, daß es in direkter Verbindung mit dem Oberhaupte der Regierung, dem damaligen General Buonaparte, stand, daß es ihm die Briefe Ludwigs XVIII. uͤbergab und von ihm seine eigenhäaͤndigen Antworten in Empfang nahm. Wir sind zu dem Glauben berechtigt, daß jede andere Erklarung von unserer Seite, jede , , , ,, seyn wurden; wir werden uns nie zu einer solchen herablassen.“

. 235 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung 28.

Die mit der Pruͤfung des Wehlgesetzes beauftragte Kom⸗ mission hat bereits mehrere der Grundlagen ihres Berichts festgestellt. Was die Zulassung steuerfreier Waͤhler betrifft, so dehnt die Kommission dieselbe nicht auf alle in dem mi— nisteriellen Gesetz⸗ Entwurf aufgefuͤhrte Klassen aus und ver⸗ wirft namentlich die Zulassung der nicht auf der Advokaten⸗ Liste eingetragenen Rechts-LiFeentiaten, ertheilt dagegen das Wahlrecht den Notaren, wodurch allein die Zahl der Waͤh⸗ ler um 8000 vermehrt wird.

Mehrere Blaͤtter melden die Ankunft des General Clausel in Mar seille.

Nach Briefen aus Madrid vom 10. Jan. wird der Graf von Ofalia von seinem hiesigen Botschafter-Posten ab— berufen und durch den Herzog von Villahermosa erfetzt werden.

Die Nachricht vom Tode Dom Miguels bestaͤtigt sich nach Briefen aus Lissabon vom 5. Jan. nicht. Ein Blatt bemerkt, dies Geruͤcht sey eine Boͤrsen-Speculation gewesen, die den Zweck gehabt habe, den Abschluß der Anleihe der Regentschaft von Terceira in London zu erleichtern, gegen welche sich die Kommission der dortigen Stockboͤrse feindselig gezeigt habe.

Dem Vernehmen nach wird der bisherige Sieilianische Botschafter am hiesigen Hofe, Fuͤrst v. Castelcicala, von hier abberufen und durch den Grafen Ludolph, der seit einer lan— gen Reihe von Jahren Sicilianischer Gesandter in London ist, ersetzt werden.

Niederlande.

Aus dem Haag, 22. Jan. Die erste Kammer der Generalstaaten hat vorgestern ebenfalls eine Sitzung ge⸗ halten, in der der Minister der auswärtigen Angelegenhelten die . zweiten Kammer gemachten Mittheilungen ebenfalls vorlegte.

Se. Majestaäͤt der Koͤnig haben dem Hrn. von Geusau, Mitglied der deputirten Staͤnde der Provinz Nord-Brabant, die Erlaubniß ertheilt, ein Corps Nord-Brabanter Jaͤger zu errichten, zu dessen Befehlshaber Hr. v. Geusau zugleich er nannt worden ist. r

Die Staats-Courant enthaͤlt neuerdings einen Be⸗ richt ven mehreren Streifzuͤgen, welche sich die Insurgenten kurzlich auf diesseitigem Gebiet erlaubt. In dem Dorfe Bladel, wird hinzugefuͤgt, hatten sie sich foͤrmlich als Raͤuber benommen, da sie dem Friedensrichter und einem Israeliten, Namens Emanuel de Groot, das Bajonet auf die Brust ge— setzt, um Geld von ihnen zu erpressen.

Der General⸗Major Graf v. Bylandt, der am 26 Aug. den Ober⸗Befehl uͤber die Truppen in Bruͤssel fuͤhrte, läßt hier eine Schrift uͤber die ersten Ereignisse der Belgischen Empoͤrung erscheinen, worin er zugleich sein eigenes Verfah— ren in das Licht zu stellen und zu rechtfertigen sucht.

Aus Herzogenbusch schreibt man unterm 20. Nov.: „Die Nachrichten uͤber die Bewegungen des feindlichen Hee⸗ res in der Provinz Limburg lauten sehr widersprechend. Wie man vernimmt, naͤhern sich die Insurgenten in groͤßerer An— zahl, als je zuvor, den Graͤnzen von Nord⸗Brabant; demzu⸗ folge ist auch gestern Abend wieder eine Abtheilung von etwa 10600 Mann unserer Truppen aus Eindhoven aufgebrochen, um den Vortrab in Valkenswaard zu verstaärken.

Der Baron v. Heeckeren, Mitglied der ersten Kammer der Generalstaaten, ist mit Tode abgegangen.

Bruͤssel, 22. Jan. In der gestrigen Sitzung des Kongresses kamen wieder sehr viele Bittschriften vor, in de⸗ nen von Einwohnern der Wallonischen Provinzen auf die Vereinigung Belgiens mit Frankreich angetragen wurde. Ein Buͤrger von Bruͤssel begehrte, daß die Mitglieder der katholischen Geistlichkelt vom Volke erwaͤhlt werden sollten, welcher Antrag große Froͤhlichkeit in die Versammlung brachte. Herr Janssens reichte seine Dimission als Deputirter von Gst-Flandern ein. Ein fruͤherer Antrag des Herrn v Ro—

baulx, wonach in der Landesverfassung das Recht des Volks⸗

widerstandes gegen ungesetzliche Handlungen der ausuͤbenden Gewalt als ein Princip aufgestellt werden sollte, wurde auf den Antrag der Central⸗Section durch die Tages⸗-Oerdnung besei⸗ tigt. Dagegen wurde folgender Antrag des Herrn Thorn: „Es bedarf keiner vorangehenden Befuügniß, um oͤffentliche Beamte wegen Vergehen in ihrer Administration gerichtlich zu verfolgen; mit Vorbehalt dessen, was hinsichtlich der Mi⸗ nister festgestellt ist“,E, angenommen. Auf den ebenfalls schon vor einiger Zeit gemachten Antrag des Herrn Beyts