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tocki, und zu Mitgliedern dieser Kommission sind die Staats⸗ raͤthe Badent und Piwnicki berufen worden. Auch hat die⸗ ses Conseil den Finanz-Minister bevollmaͤchtigt, dem Justiz⸗ rath Karl Hoffmann und dem Chef des Bank-Comtoirs, Felix Szymanowski, die Directions-Geschaͤfte der Bank zu
uͤbergeben. . . J Die von dem Oberst-Lieutenant Dobrzanski am 11ten
d. beim Diktator des Verraths beschuldigten Herren Joachim Lelewel, Minister des oͤffentlichen Unterrichts, Boleslaw Ostrowski, General⸗Secretair im Justiz⸗Ministerium, Xaver Bronikowski und Franz Grzymala sind von den Kriminal— Gerichten freigesprochen, dagegen aber ist ihr Ankläger den Mi— litair⸗Gerichten zur weiteren Entscheidung uͤber denselben uͤber— liefert worden; indem sich aus den Verhoͤren ergeben hat, wie der Justiz-Minister oͤffentlich bekannt macht, daß auch nicht der geringste Beweis gegen die Angeklagten eine von ihnen nach dem 29sten Nov. gehaltene Versammlung konsta— tire, noch weniger, daß sie die Sappeure zu Empoͤrung gegen den Ex⸗Diktator (wie sich der Justiz⸗Minister in seinem Be— richt ausdruͤckt) aufgereizt haͤtten, und indem der Klaͤger Al— les, was er in seinem Schreiben erwaͤhnt, nur durch Hoͤren— sagen wissen wolle.
Der vor kurzem neu ernaunte Vice-Praͤsident der Stadt Warschau, Herr A. Schuch, fordert die Buͤrger auf, ihm in der Obhut uͤber die allgemeine Sicherheit behuͤlflich zu seyn, und verpflichtet einen Jeden, wenn er irgend von geheimen Zusammenkuͤnften oder boͤswilligen Plaͤnen etwas er ffaͤhrt, es sogleich bei der naͤchsten Behoͤrde anzuzeigen.“ 364
Ignaz Dembowski, Deputirter fuͤr Plock, war dasjenige Mitglied der Reichstags-Deputation, welches seinen Namen unter die Akte nicht unterzeichnen wollte, durch welche jene Deputation dem General Chlopicki schriftlich eine unumschraͤnkte Militair⸗Gewalt antrug.
Dem Warschauer Kurier zufolge soll das Verbot der Weizenausfuhr naͤchstens zuruͤckgenommen werden.
Im Przasznuyscher Kreis bildet sich eine Schwadron leichter Kavallerie, unter dem Namen „Schwadron des wei— ßen Adlers“, welche bloß aus freiwilligen Edelleuten beste— hen wird.
(Die Warschauer Zeitungen vom 2Zösten d. M. sind heute nicht in Berlin eingegangen.)
Warschau, 26. Jan. (Aus einem Handelsschreiben.) In der gestrigen Sitzung des Reichstags ist durch einstim— migen Beschluß der Polnische Thron fuͤr erledigt erklärt wor— den. — Nach den neuesten Nachrichten von der Graͤnze
haben die Feindseligkeiten noch nicht begonnen; die Polnischen
Truppen stehen en echellons von Praga aus bis Brescz und Kauen. Hier ist es vor der 6 noch ruhig; in Folge der Proclamation des Feldmarschalls Diebitsch hat man die welße Kokarde mlt der dreifarbigen vertauscht.
Frankreich.
Deputirten⸗Kammer. Sttzung vom 21. Jan. Zu dieser Sitzung hatten sich, da es noch manchen Deputir— ten giebt, der den 21. Jan. als einen Tag der Suͤhne in Ehren haͤlt, anfangs nur so wenige Mitglieder der Kammer eingefunden, daß selbst um halb drei Uhr der Praͤsident die Berathung noch nicht eroͤffnen lassen konnte. Herr Petou meinte, es sey unbegreiflich, wie die Deputirten so wenig Eifer in der Erfuͤllung ihrer Pflicht zeigen koͤnnten. Einige der Anwesenden verlangten, daß man mit den Berathungen immer den ae ng mache, Andere dagegen hielten dies fuͤr vollig uͤberfluͤssig, indem weder der Finanz⸗Minister, noch der Koöͤnigliche Commissair, noch der Berichterstatter zugegen waͤ⸗ ren. Es wurde sonach abermals eine Viertelstunde gewartet; endlich gegen 3 Uhr erklaͤrte der Praͤsident die Sitzung fuͤr eroͤffnet. Eigentlich, aͤußerte er, sey die Fortsetzung der Be⸗ rathung uͤber das Amendement des Herrn Sappey (siehe das gestrige Blatt der Staats⸗-Zeitung) an der Tagesord⸗ nung; indessen muͤsse er zupörderst die Versammlung von einem neuen Vorschlage der Kommission, den sie im Einver⸗ staͤndnisse mit der Regierung mache, in Kenntniß sez— en. Derselbe lautet also: „Vom 1. Januar 1831 an i die Personalsteuer von der Mobiliarsteuer geschieden und Gegenstand einer besondern Taxe werden, wozu die Bei—⸗ traͤge nicht mehr auf die Departements, Bezirke und Gemein, den auszuschreiben sind. — Die Mobiliarsteuer dagegen soll auch ferner eine Repartitionssteuer bleiben, und das Kon⸗ tingent fuͤr dieselbe soll fuͤr das Jahr 1831 zu der Gesammt— summe berechnet werden, worauf im Jahre 1830 die Per so⸗ nal⸗ und Mobiliarsteuer abgeschaͤtzt war. — Doch soll dieses Kontingent, durch eine Erleichterung derer Departements,
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von 24 Mill. reduzirt werden.“ Herr Annlsson⸗-Duper⸗ ron stimmte fuͤr diesen Antrag und gegen das Amende⸗ ment des Herrn Sappey. Herr LachLdze hielt dagegen die Annahme dieses Amendements fuͤr am geeignetsten, um der langen Debatte auf einmal ein Ende zu machen. Herr Voyer d Argen son beschwerte sich daruͤber, daß das große Geraͤusch der Privat-Conversationen ihm nicht er— laube, sich verstaͤndlich zu machen. „Meinetwegen“,
fuͤgte er hinzu, „schenken Sie mir kein Gehoͤr; nur
bitte ich Sie, sich nicht so laut zu unterhalten, daß ich dadurch gestoͤrt werde.“ Der Redner stimmte zuletzt fuͤr das Amendement des Hrn. Sappey, das mindestens den Vortheil gewaͤhre, daß es Alles in dem gegenwaͤrtigen Zustande so lange belasse, bis es moͤglich sey, eine wahrhafte Verbesse— rung in den Steuer-Erhebungs-Modus einzufuͤuͤhren. Herr Sappey seinerseits erklärte sich bereit, nachdem die Kom— mission im Einverstaͤndnisse mit der Regierung darauf ange—⸗ tragen, bloß die Per sonal-Steuer zu einer Quotitaͤts⸗ Steuer zu machen, sein Amendement zuruͤckzunehmen, insofern man sich nur anheischig mache, die Institution der oͤrtlichen Steuer-⸗Ausschreiber beizubehalten. Der Berichterstarter Hr. Saunac hielt dies fuͤr unbedenklich, und das gedachte Amendement ist sonach als beseitigt zu betrachten. Herr Sauna entwickelte hierauf die Gruͤnde zu dem oben auf— gefuͤhrten Antrage der Kommission; er bemerkte, daß die Personal⸗Steuer danach 227 Millionen, die Mobillar⸗Steuer 246 Millionen und mit Hinzufuͤgung der Zusatz-Centimen 32 Millionen, mithin beide Steuern zusammen etwa 547 Mill. eintragen wuͤrden; bisher haͤtten sie nur 41 Millionen eingetragen, woraus sich ein Ueberschuß von 133 Mill. ergebe. Die Thuͤr⸗ und Fenstersteuer ihrerseits werde statt 14 Mill. kuͤnftig 25 Mill. eintragen, und beide Ueberschuͤsse von 247 Mill. köͤnn—⸗ ten zur theilweisen Deckung des Deficits verwandt werden, das sich von der Herabsetzung der Getraͤnk-Steuer erwarten
lasse. Der Antrag des Hrn. Gillon, den ganzen Gesetz⸗
Entwurf noch einmal an die Kommission zu verweisen, wurde verworfen. Hr. Aug. Périer erklaͤrte sich zu Gunsten des
neuen Projektes. Zugleich bemerkte er, daß er fuͤr seinen
Theil auch in Betreff der Mobiliar-⸗Steuer dem Quoti⸗ taͤts⸗System vor dem Repartitions⸗Systeme den Vorzug gebe. Hr. Voyer d' Argen son meinte, daß, wenn man jenes Projekt annaͤhme, die Reichen ihren Prozeß gewinnen, die Armen aber den ihrigen verlieren würden. Der Graf v. Rambuteau (ein Mitglied der Kommission) hielt diese Aeußerung fuͤr beleidigend; das Interesse der Unbemittel⸗ ten sey in dem Gesetze gehoͤrig wahrgenommen wor— den; wenn ein Deputirter die abermalige Ueberweisung des Entwurfes an die Kommission verlangt habe, so koͤnne dies nur in der Absicht geschehen seyn, damit die folgenden Artikel desselben mit dem 1sten in Einklang gebracht wurden; hierzu sey es aber immer noch Zeit genug, nachdem der (ste Artikel angenommen worden. Als der Praͤsident uͤůber diese Ueberweisung, fuͤr die sich auch Hr. v. Tracy erklaͤrte, ab— stimmen lassen wollte, bemerkte Hr. v. Berbis, daß die Kommission durch eine abermalige Zufertigung des ganzen Entwurfs nur in Verlegenheit gesetzt werden wuͤrde, indem sie nicht wisse, ob das in dem 1sten Artikel enthaltene neue Princip Eingang gefunden habe oder nicht. Man kam end⸗ lich dahin uͤberein, sich, vor der Ueberweisung des Entwur— fes an die Kommission, erst uͤber den 1sten §5. des 1sten Ar⸗ tikels, worin die vorgeschlagene Neuerung enthalten ist, zu entscheiden und die Berathung daruͤber auf den folgenden Tag zu verlegen. -
Paris, 22. Jan. Der Koͤnig fuͤhrte gestern in einem viertehalbstuͤndigen Minister⸗Rathe den Vorsitz. .
Der heutige Moniteur meldet, der Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten habe dem Koͤnige den Grafen v. Celles als Hef fr tre der provisorischen Regierung Bel⸗ giens vorgestellt. —**a
Herr v. St. Aignan, der sich mit einer diplomatischen Sendung nach der Schweiz beglebt, ist zugleich beauftragt, die Geldangelegenheiten zwischen Frankreich und der Schweiz in Ordnung zu bringen und die durch die Militair⸗-Capitula— . * chen beiden Laͤndern entstandenen Beziehungen ab⸗ zuschließen.
Der Sohn des Fuͤrsten von Liewen ist gestern mit De⸗ peschen fuͤr den Grafen Pozzo di Borgo aus London hier angekommen.
Herr A. Gultraud ist an die Stelle des mit Tode abge⸗ gangenen Herrn Guilhem vom Wahl-Kollegium der Maine und Loire zum Deputirten gewaͤhlt worden. .
Der Deputirten⸗Verein, welcher seine Zusammenkuͤnfte
die fur zu hoch besteuert gelten, bis auf die Gesammtsumme ) bei Lointier haͤlt und bereits 132 Mitglieder zaͤhlit, war ge⸗
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stern Abend unter dem Vorsitze des Herrn Las⸗Cases versam⸗ melt. Gegenstand der n, . war wieder das Wahl—⸗ gesetz; in der vorhergegangenen Sitzung war, wie man sich erinnern wird, der Wahl⸗Census auf 200 Fr. festgesetzt wor⸗ den; gestern wurde die Anzahl der Waͤhler jedes Kollegiums auf wenigstens 200 bestimmt. Wenn also die Anzahl der 200 Fr. an Steuern zahlenden Waͤhler in den weniger wohl—⸗ habenden Departements nicht 200 beträgt, so soll sie durch die zunaͤchst am hoͤchsten besteuerten Einwohner vervollstaͤn— digt werden.
Das Journal du Commerce aͤußert uͤber das der Kammer vorliegende Wahlgesetz: „Die aus den Departements eingehenden Briefe und Journale legen die Ungeduld dar, mit welcher man dort dieses Gesetz erwartet; es wird der Probierstein seyn, an welchem man den Grad der zwischen dem Lande und den Deputirten noch bestehenden Verwandt— schaft erkennen wird. Die Kommission der Deputirten⸗Kam— mer wird ohne Zweifel von den besten Absichten geleitet; die Amendements, welche sie vorbereitet, konnen moͤglicherweise das Gesetz verbessern; aber sie moͤgen sich beeilen, ihre Arbeit zu beendigen, denn der Gesetz-Entwurf der Minister ist in den Departements so gut aufgenommen worden, daß längere Zoͤgerungen den Verdacht erregen wuͤrden, man habe geheime Absichten im Hinterhalte. Mit einem guten Wahlgesetze koͤnnte die Regierung noch einige Zeit mit der jetzigen Kammer zusammen gehen. Wird dieses Gesetz ver— worfen oder auf unbestimmte Zeit vertagt, so wuͤrde die Re— gierung berechtigt seyn, eine Aufloͤsung mit dem transitori— schen Wahlgesetze zu wagen, und es konnte leicht der Fall eintreten, daß die Dedartements, uͤber die Gesinnungen ihrer Abgeordneten aufgeklaͤrt, das Mandat derselben nicht er— neuerten.“
Dasselbe Blatt meldet: „Der gestern unter dem Vorsitze des Koͤnigs gehaltene Minister-Rath war sehr leb— haft; man verhandelte darin die Belgische Angelegenheit.“
Einer telegraphischen Depesche des Praͤfekten des Rhone— Departements an den Minister des Innern zufolge, rottirten sich am 19ten d. M. Vormittags um 117 Uhr in Brotteaux bei LSjhon 6 — S800 Arbeiter in der Absicht zusammen, nach der Stadt zu ziehen, dort Arbeit zu verlangen und im Falle einer abschlägigen Antwort zu Gewaltthaͤtigkeiten gegen die . Banquiers und religioöͤsen Stifte zu schreiten.
ie Behörde, von diesem Vorhaben unterrichtet, hatte jedoch
Vorkehrungsmaaßregeln getroffen. Mehrere Redner, welche
die Menge aufzuwiegeln suchten, wurden verhaftet und den Gerichten uͤbergeben. Um 5 Uhr Abends war es gelungen, die Haufen zu zerstreuen.
Der Herzog von Orleans hat sein Billet zu dem heute
stattfindenden Subseriptlons⸗Balle zum Besten der Armen mit 2000 Fr. bezahlt. Es sind im Ganzen etwa 6000 Bil— lets abgesetzt worden, die, jedes nur zu dem festgesetzten Preise von 20 Fr. gerechnet, eine Einnahme von 120,060 Fr. ergeben. Die Gazette de France und die Quotidienne sind heute nicht erschienen. ᷣ Die erste Kammer des Koͤnigl. Gerichtshofes hielt ge— stern unter dem Vorsitze des Baron Seguier eine Sitzung; mehrere Advokaten plaidirten in verschiedenen Prozeßsachen, doch wurde kein Urtheil gefallt. Die dritte Kammer des Königl. Gerichtshofes, so wie der Assisenhof, hielten dagegen keine Sitzungen. Auch das Tribunal erster Instanz war ge— stern geschlossen, mit Ausnahme einer Kammer, in welcher die Frage zur Sprache kam, ob die Gerichte am 21. Jan. Sitzungen halten und rechtsgultige Urtheile faͤllen koͤnnten, da das Gesetz vom 16. Jan. 1816, welches diesen Tag zu einem Feiertage mache, nicht aufgehoben sey. Das Tribunal ent⸗ schled, daß, da in der Kriminal⸗Gerichts⸗Ordnung keine Vor⸗ schrift vorhanden sey, welche den Gerichten untersage, an be⸗ stimmten Tagen Sitzungen zu halten, welche Bedeutung uͤbri—⸗ ens auch diese Tage in politischer oder religiöser Beziehung 2 mächten, da ferner der Art. 70 der neuen Charte alle mit derselben unverträgliche fruͤhere Gesetze aushebe, das Gesetz uͤber die Jahresfeier des 21. Januar aber im offenen Wider spruche mit dem 19ten Art. derselben stehe, indem es
die Erinnerung an einen traurigen Tag der Franzoͤsischen
Geschichte fortzupflanzen und den Zwiespalt unter den Buͤr⸗ gern zu unterhalten bestimmt sey, — aus allen diesen Gruͤn—⸗ den der Gerichtshof seine Verhandlungen fortsetzen werde.
Der Temps haͤlt das Geruͤcht, daß die Herren Pey⸗ rennet und Guernon de Ranville von dem Fort Ham uach Amiens gebracht werden wuͤrden, fuͤr ungegruͤndet.
Großbritanien und Irland.
London, 21. Jan. Se. Majestaͤt der König haben den Viee⸗Admiral Sir Henry Hotham zum Nachfolger des
Sir P. Malcolm als Ober⸗Befehlshaber ber Flotte im Mit⸗ tellaͤndischen Meere ernannt, sobald die Dienstzeit des Letz⸗ teren heendigt ist.
Der Prinz von Oranien hatte gestern im auswaͤrtigen Amte eine lange Unterredung mit Lord Palmerston. Gleich nach Beendigung derselben fand eine Konferenz der Repräͤ— sentanten der großen Maͤchte uͤber die Belgischen Angelegen⸗ heiten statt, die ungefähr 3 Stunden dauerte. An demsel— ben Tage hatten die Belgischen Commissaire eine Zusammen— kunft mit Lord Palmerston.
Am 18ten d. M. wurden die Herren O Connell, Steele, Barrett, John Reynolds und Lawleß auf Befehl des Lord— Lieutenants Marquis von Anglesea in Dublin verhaftet. Berichte von dorther melden daruͤber Folgendes: „Am 18ten um 10 Uhr Morgens erschien der Ober⸗-Konstabel von Dub lin mit einem Friedensrichter in der Wohnung des Hrn. O'Con— nell und kuͤndigte ihm an, daß er von der Ober-Behoͤrde den Befehl habe, ihn (Hrn. O'Connell) zu verhaften, als einer Verschwoͤrung angeklagt, um die neulich vom Lord-Lieutenant erlassenen Proclamationen zu umgehen und zu vereiteln. Hr. QConnell sandte darauf nach zwei Schnelsschreibern einer Dubliner Zeitungs-Redaction, mit der Bitte, sich vor ihm in
das Polizei⸗Amt zu begeben, um Alles, was sich dort zutra⸗
gen mochte, genau aufzuschreiben. Bevor Hr. O'Connell sich dahin versuͤgte, hatten sich Herr M. O'Connell, Hr. Steele und Hr. Barret bereits dahin auf den Weg gemacht. Als beide Letztere in den Verhoͤrsaal traten, kuͤndigte man ihnen an, daß auch gegen sie Verhaftsbefehle erlassin waren, und daß sie Buͤrgschaft zu leisten hatten. Bald nach 11 Uhr er⸗ schien Herr O'Connell, trat rasch auf die Richter zu und sagte, daß er zu wissen wuͤnsche, ob sie oder eine hoͤhere Behörde es fuͤr gut befunden, ihn, einen Dubliner Hausbe⸗ sitzer und Mitglied des Parlaments, wie einen Dieb mit Polizei-Beamten durch die Straßen fuͤhren zu lassen? Nachdem der Vorsitzer der Behoͤrde geantwortet hatte, daß letztere in Folge hoͤherer Befehle verfahren sey, forderte der Angeklagte die Vorlesung der gegen ihn gerichteten eidlichen Aussagen seiner Ankläger; diese wurde ihm bewilligt. In diesen (hierauf verlesenen) Aussagen bekraͤftigen zwei acht— bare Bewohner Dublins eidlich, daß sie am 10ten d. M. einer Versammlung beigewohnt haͤtten, in welcher lange Re⸗ den uͤber verschiedene Gegenstaͤnde, als: uͤber Aufloͤsung der Union, uͤber die Proclamation des Lord-Lieutenants und uͤber die Unterdruͤckung eines in Folge dleser Proclamation ge⸗ stifteten Vereins gehalten worden seyen; daß Herr O Con⸗ nell zuerst zur Versammlung gesprochen, scharfe Anspielun⸗ gen auf jene Proclamation gemacht und geäußert habe, sie waͤre ein Akt des Despotismus gegen sein ungluͤckliches Va— terland, ja selbst in den Annalen des Despotismus ein schwarzer Fleck, und jeder rechtlicher Mann müusse im Angesicht Gottes auf Vergeltung den“ ken; daß Hr. QTonnell ferner gesagt habe, seiner Meinung nach mache jeder Versuch, der Freiheit zu nahe zu treten, ein immer staͤrkeres Aufregen nothwendig, und nach Ünterdruͤckung eines Vereins müßten gleich andere gestiftet werden, weshalb er drei verschiedene Wege vorschlagen wuͤrde, um die Aufre— gung fortzusetzen. Diesen Aussagen fuͤgen jedoch die Anklaͤ— ger hinzu, Hr. O' Connell habe am Ende seiner in jener Ver— sammlung gehaltenen Rede erklart, das Volk muͤsse dem Ge⸗ setz, ja dem Schatten des Gesetzes Gehorsam leisten. — Als die Aussagen bis zu dieser Stelle vorgelesen waren, wurde dem weitern Vorlesen von Seiten der Behoͤrde Einhalt ge— than. Dagegen erhob sich Herr O Connell sehr lebhaft, wle⸗ wohl vergebens, und begnuͤgte sich zuletzt damit, daß ihm der gegen ihn gerichtete Verhaftsbefehl vorgelesen ward. Während er, nachdem dieses geschehen, 6 die in selbigem angegebe⸗ nen Bewegungsgruͤnde seiner Verhaftung protestirt hatte, öͤff⸗ nete ein eintretender Beamter die Thuͤre elnes Nebenzimmers, welches Herrn O Connell Gelegenheit gab, einen hann der Thuͤre stehenden Mann zu sehen, den er fuͤr den Privat⸗Se⸗ cretair des Lord⸗Lieutenants, Baron Tuyll, erkannte. Er nannte dessen Namen laut und wandte sich zu seinen Schnell⸗ schreibern, mit dem Andeuten, die Gegenwart des genannten Herrn im Nebenzimmer anzumerken. Als hierauf die Be⸗ hörde verlangte, er solle Buͤrgschaft leisten, weil er des Un⸗ n, gegen eine Proclamation des Lord⸗Lieutenants an⸗ geklagt sey, erwiederte er unter Anderem: „„Die Proela—
mation des Lord-⸗Lieutenants, als ein von den Gesetzen nicht
autorisirtes Dokument, ist nur ein nichtssagendes Papier. Ungehorsam gegen diese Proelamation ist kein Vergehen. Das Gesetz sagt hinsichtlich zu verbietender Ver sammlungen: es muß erstlich eine Proclamation erlassen werden, welche dergleichen Versammlungen verbietet; dann muß zweitens die Versammlung wirklich stattfinden; drittens muͤssen 2 Magistrats⸗
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