1831 / 32 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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„Erwiederung Sr. Majestäͤt des Koͤnigs der Niederlande auf das Londoner Konferenz⸗

Protokoll vom 9. Januar d. J.

Der Konig der Niederlande hat gern ersehen, daß im Konferenz-Protokolle der Bevollmaͤchtigten von Oesterreich, Frankreich, Großbritanien, Preußen und Rußland vom hten d. M. Maaßregeln angeordnet worden, damit die wieder be⸗ gonnenen Feindseligkeiten, hauptsaͤchlich in der Gegend von Mastricht, ohne den geringsten Verzug eingestellt werden und die Truppen der Belgischen Insurgenten sofort in die Stel— lungen zuruͤckkehren, die sie am 21. Nov. 1830 eingenommen hatten Maaßregeln, welche durch die gegen die fuͤnf Maͤchte eingegangene Verpflichtung zur Einstellnng der Feindseligkeiten sanctionnirt sind. Der Koͤnig schmeichelt sich, daß sie Ihm die peinliche Nothwendigkeit ersparen werden, zu den in Seiner Gewalt befindlichen materiellen Mitteln zu greifen, um auf diese Weise die vollstaͤndige Freiheit der Civil und Militair⸗Verbindun⸗ en zu erhalten, von denen Er, so wie von den zur genannten

eit durch die Koͤnigl. Truppen eingenommenen Stellungen, Gebrauch machen will. Der Theil desselben Protokolles, der sich auf die Schifffahrt der Schelde bezieht, hat auf den König einen ganz verschiedenen Eindruck gemacht. Der Koͤ— nig wuͤrde glauben, Seiner Wuͤrde Eintrag zu thun, wenn er der Konferenz von London Bemerkungen über die Paral— lele machte, welche sie zwischen ber von den Insurgenten ge— schehenen offenbaren Uebertretung der Waffenruhe und den vertheidigenden Maaßregeln der innern Polizei und Sicher— heit gezogen, die auf der Schelde beobachten zu lassen Sr. Maj. veranlaßt worden ist. Als der Koͤnig die Freundschafts— Dienste Seiner Verbuͤndeten anrief, damit Seine rebelli— schen Unterthanen zur Pflicht zuruͤckgefuͤhrt werden, durfte Er gewiß nicht vermuthen, daß die Londoner Konferenz Seine rechtmaͤßige, durch Vertraͤge verbuͤrgte und durch bie engsten Bande der Freundschaft und des guten Verneh⸗ mens befestigte Autorität auf gleiche Linie mit derjenigen stellen werden, welche die revolutionnaire Belgische Regierung ch angeeignet hat. Allein ganz abgesehen von dieser Zu— mmenstellung zweier Dinge von so uͤberaus verschiedenem Charakter, wuͤrden auch die Form und der wesentliche Punkt des gedachten Protokoll: Abschnittes von Sr. Majestaͤt nicht

gut geheißen werden koͤnnen. In der That hat die Vereini, gung der Konferenz, von der das neunte Protokoll entsprun—

gen ist, eine Angelegenheit zum Gegenstande gehabt, die be— sonders mit den Interessen des Koͤnigreichs der Niederlande 1 6616 und doch haben die Bevollmächtigten des Königs keinen direkten Theil daran genommen, wiewohl ih— nen dieses Recht durch den §. 4 des Achener Protokolls vom 15. Nov. 1818 vorbehalten worden. Noch mehr; dieses Prin⸗ eip wurde eigentlich ganz uͤberfluͤssiger Weise in Achen in Er— innerung gebracht, denn keine Vereinigung von Bevollmaͤchtigten, wie zahlreich sie auch und wie mächtig die Staaten seyn moͤ— gen, welche sie repraͤsentiren, hat die Befugniß, die besondern und Territorial⸗Interessen anderer Voͤlker zu reguliren. Zwar hat die Londoner Konferenz sich auf den Wunsch des Koͤnigs der Niederlande vereinigt, jedoch nur mit dem Zwecke, die gesetzliche Ordnung in einem Theile Seines Koͤnigreiches wie— der herzustellen, keinesweges aber, um seine Vertheidigungs— mittel zu verringern oder der Souverainetaͤt der von Alters ö. vereinigten Provinzen der Niederlande Eintrag zu thun.

emnach . das Voͤlkerrecht und das Achener Protokoll der Konferenz eben so wenig die Schelde⸗Frage zugetheilt, als ihr Ursprung, der die Behauptung der Rechte des Koöͤnigs zum Zweck hatte. Was den wesentlichen Punkt der gedachten Frage betrifft, so besagte das Protokoll vom 4 Nov., daß von beiden Seiten die Feindseligkeiten gaͤnzlich aufhoͤren wurden. Nun hat die Niederlaͤndische Reglerung, nachdem sie dem beigetreten war, diefe Bestimmung gewissenhaft beobachtet; niemals hat jedoch ein Aufhoͤren der Feindseligkelten, das bloß die Einstellung von Angriffs⸗Maaßregeln zum Zwecke hat, einer Macht die Befugniß genommen, auf ihrem eigenen Gebiete ihre militai⸗ rischen Vertheidigungs Linien zu bewahren und darauf zu se— en, daß diese nicht vom Feinde oder von Neutralen uͤber⸗ chritten werden; man kennt kein Beispiel in der Geschichte, daß in dieser Hinsicht zwischen den Festungen und dahin fuͤh⸗ renden Landstraßen und den Stroͤmen ein Unterschied ge— Wenn nach dem unter Lit. B. dem Protokolle Nr. 2 beigefuͤgten Aktenstuͤcke die sogenannte pro⸗ visorische Regierung von Belgien sich verpflichtet hat, Be— fehle zu ertheilen und Maaßregeln zu ergreifen, damit alle . eligkeiten gegen Holland von Seiten der Belgier auf— doren, so beweisen die fortwährenden Einfaͤlle der Belgier in Seelaͤndisch Flandern und Nord⸗Brabant, besonders aber ihre . gegen Mastricht, auf das augenscheinlichste, Raß sie ihre Verpflichtungen nicht erfuͤllten. Diese Thatsachen,

die . die sie in offenbarer Widersetzlichkeit gegen den Inhalt der Protokolle ferner sich gestatten, um den Auf⸗— stand des Großherzogthums Luxemburg in die Laͤnge zu zie— hen, ihre Weigerung, die in ihre Haͤnde gefallenen, aus den noͤrdlichen Provinzen stammenden Militairs zuruͤckzusenden, die harte Behandlung, die diese von ihnen erfahren, endlich eine große Anzahl neuer, von Seiten der Belgier bereits vor— gebrachter Bedingungen und besonders ihre Antwort auf das Protokoll vom 20. Dez. machen die Ueberzeugung, daß ihr Bettritt zum Protokoll vom 17. Nov. nicht bloß illusorisch gewesen sey, sehr schwierig. Nach diesem letzten Protokolle sollte man von beiden Seiten die Befugniß behalten, sowohl zu Lande als zu Wasser mit den Gebieten, Plaͤtzen und Punkten, welche die respektiven Truppen außerhalb der Graͤn⸗ zen einnehmen, die Belgien von den Vereinigten Provinzen der Niederlande vor dem Pariser Vertrage vom 30. Mai 1814 trenn⸗ ten, frei zu kommuniziren; diese Stipulation gilt jedoch aus— schließlich fuͤr isolirt von den resp. Truppen außerhalb des Gebiets besetzte Punkte, wie die Citadelle von Antwerpen und Venloo. In keiner Weise konnte sie von den Belgiern geltend ge— macht werden, um eine See-Verbindung mit der Stadt Antwerpen herzustellen, die nicht, wie Venloo, außerhalb der Graͤnzen Belgiens liegt. Wenn gesagt wird, daß man Reisende oder Kauffahrteischiffe belaͤstige, oder daß man Feindseligkeiten gegen dieselben begehe, wenn man sie an der Passirung eines festen Platzes oder einer Fluß-Vertheidi— gungslinie im Innern eines Landes verhindere, so wird da— durch eine durchaus unhaltbare Thesis aufgestellt. Endlich bestaͤtigt auch die im Protokoll vom 9. Jan. geschehene Er—

waͤhnung von Wasserzoͤllen und Visitirungs⸗Rechten die Wahr—

heit, daß es sich um innere Angelegenheiten des Koͤnigreichs der Niederlande handle. Demgemaͤß und nachdem Se. Maj. Kenntniß genommen von dem Verlangen der Londoner Kon— ferenz, wonach am 20. Jan. 1831, gleichviel ob man alsdann

uͤber die Grundsaͤtze der Trennung uͤbereingekommen seyn

wird oder nicht, die freie Schifffahrt der Schelde gaͤnzlich wiederhergestellt seyn soll, und zwar ohne andere Wasserzoͤlle und Visitirungen, als diejenigen, die im Jahre 1814 vor der Vereinigung Belgiens mit Holland zu Gunsten der neutra— len und der den Belgischen Hafen angehoͤrenden Schiffe festgesetzt waren, so wie Kenntniß genommen von der Er— klärung, daß die Abweisung dieses Verlangens von den fuͤnf Mächten als eine gegen sie begangene Handlung der Feindseligkeit angesehen werden wuͤrde, und daß, wenn am 20. Jan. die Maaßregeln, welche die Schifffahrt der Schelde hemmen, nicht in dem oben bezeichneten Sinne aufhoͤrten, die suͤnf Maͤchte sich vorbehalten wuͤrden, solche Beschluͤsse zu fassen, die sie zur schleunigen Vollziehung ihrer Verbind— lichkeiten fur noͤthig erachten wuͤrden, so erklart der Koͤnig, daß Er das Wort „„Feindseligkeiten““ mit dem dargelegten Wun— sche, Europa den allgemeinen Frieden zu erhalten nicht hat vereinigen koͤnnen, und daß er jenes Verlangen sowohl als die Erklärung als einen Eingriff in Seine Souverainetaͤt und in die Unabhaͤngigkeit der von Alters her Vereinigten Pro— vinzen der Niederlande, als eine Umstuͤrzung des Voͤlkerrechtes und als keinesweges vereinbar mit den Gesinnungen der Freundschaft ansieht, welche die fuͤnf Hoͤfe bisher fuͤr Se. Majestaät bewiesen haben. In Erwaͤgung jedoch, daß Europa von den Mitteln eines einzelnen Staates, wie glorreich auch dessen geschichtliche Erinnerungen seyn moͤgen, die Ruͤckkehr zum wahrhaften Systeme der Nicht-Einmischung, das auf die den Rechten jedes Volkes schuldige Achtung begruͤndet seyn muß, nicht erwarten darf, hat sich der Konig entschlos— sen, sich der Uebermacht nicht zu widersetzen und daß er fuͤr den Augenblick, vom 20. Jan. 1831 ab, Zuschauer bleiben wird bei der Schlfffahrt von neutralen oder Belgischen Hafen angehoͤrigen Fahrzeugen auf der Schelde, unter dem Vorbehalte und der foͤrmlichsten Protestation so—⸗ wohl in Hinsicht der besagten Schifffahrt selbst, als der Abgaben, welche Se. Majestät die Befugniß hat, von den die Schelde beschiffenden Fahrzeugen zu erheben.

Dem gemaͤß hat der 66 befohlen, daß vom besagten Tage

ab der Ausfuͤhrung der hinsichtlich der Schelde Schifffahrt angeordneten Maaßregeln provisorisch Anstand gegeben wer⸗ den soll. Da inzwischen nach dem Protokoll vom 9. Jan. die Aufhebung dieser Maaßregeln mit der puͤnktlichen Voll⸗— ziehung der Verbindlichkeiten verknuͤpft ist, welche die Kon⸗

ferenz durch dasselbe Protokoll der sogenannten provisorischen

Regierung von Belgien auferlegt hat, und davon unzer— trennlich erscheint, so erklaͤrt Se. Majestaͤt, daß im Falle der Nicht-Ausführung oder der spaͤtern Uebertretung dieser Verbindlichkeiten und eines eventuellen Verzuges von Seiten der Konferenz, um Gewalt dagegen anzu— wenden, Sie sich vorbehalten, neuerdings und unver—

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zalich von Ihrem guten Rechte Gebrauch zu machen und ö. bloß a en me, ln auf der Schelde, sondern auch die See⸗Blokade wiederherzustellen; welchen Vorbehalt der Konig auch fuͤr den Fall macht, daß die Haupt-Grund— lagen der Trennung der von Alters her Vereinigten Pro— vinzen der Nlederlande und Belgiens, die unverzuͤglich fest— gestellt zu sehen Ihm so sehr wichtig erscheint, unerwartete Verzögerungen erleiden sollten.“ Nachdem der Minister die Versammlung wieder ver— lassen hatte, erklaͤrten die Herren Callot d' Escury, Lu— zac, van Nes und van Alphen, die vor einiger Zeit den bekannten Antrag auf definitive Trennung Hollands von Bel— gien gemacht hatten, daß sie diesen Antrag wieder zuruͤckneh— men. Nach einer langen und lebhaften Debatte, die daran sich schloß, faßte die Bersammlung mit 32 gegen 13 Stim— men den Beschluß, die vom Ministerium heute und am 20sten d. geschehenen Mittheilungen ins Protokoll aufzuneh—

men und mit Ruͤcksicht auf dieselben dem Koͤnige eine Adresse

zu uͤberreichen. Das Verlangen elniger Mitglieder, daß so— gleich bestimmt werde, es solle in dieser Adresse uͤber die Be— ziehungen zum Auslande nicht allzuviel gesagt werden, fand keine Annahme. Mit der Entwerfung der Adresse sind die Herren Dykmeester, Donker-Curtius, de Jonge, Byleveld und van Sytzama beauftragt worden.

Der Baron Durand de Mareuil, außerordentlicher Ge— sandter und bevollmächtigter Minister des Koͤnigs der Fran— zosen am hiesigen Hofe, ist hier angekommen.

Der See- Capitain Polders ist zum Contre⸗Admiral er⸗

nannt worden. . Bruͤssel, 26. Jan. Unter den Bittschriften, die ge⸗

stern im National⸗Kongresse zur Sprache kamen, befanden sich mehrere von r,, Antwerpens, Bruͤssels, Gents, Nivelles, Doorniks, Namurs und. Bruͤgge's, die, angeblich 2000 an der Zahl, die Erwaͤhlung des Herzogs von Leuchten⸗ berg begehren. Einer der Secretaire des Kongresses verlas den von 47 Mitgliedern desselben unterzeichneten Antrag, daß man den Herzog von Nemours zum Koͤnige der Belgier erwaͤhle. Unter den Unterzeichneten befanden sich der Präͤ⸗ sident des Kongresses, die Herren v. Gerlache, Barthelemy, v. Robaulr, Gendebien, Felix v. Merode, Ch. v. Brouckere, v. Seeus der Aeltere, Huysman d' Annecroix und Andere. Herr Barrhelemy erhob sich zuerst zur Vertheidi— gung des Antrages. „Der Vorschlag“, sagte er, „den Her— zog von Nemours auf den Belgischen Thron zu berufen, ist durch legitime Wuͤnsche und durch die Nothwendigkeit der Umstände, in denen wir uns befinden, erzeugt worden. Man besteht freilich, ungeachtet des von Frankreich bewiesenen Widerwillens, auf der Erwaͤhlung des Herzogs von Leuch— tenberg; hierdurch werden wir jedoch unserm einzigen Ver— buͤndeten in einem Zustande der Feindseligkeit und Undank— barkeit gegenuͤber gestellt; man macht unser Gebiet zum kuͤnf— tigen Schlachtfelde, entsagt allen Vortheilen, die uns Frank— reich gewaͤhren kann, und bringt unsere Interessen der eit— len Idee zum Opfer, ein Oberhaupt unserer Wahl, ein Ober— haupt ohne Unterstuͤtzung zu haben, das, um diese zu fin— den, sich genoͤthigt sehen wurde, sich in die Arme der Feinde unserer Institutionen zu werfen. In dieser Lage haben wir es vorgezogen, uns lieber dem Vorwurfe auszusetzen, daß wir die väterliche Guͤte des Franzoͤsischen Monarchen in Anspruch nehmen, als dem, daß wir alle Schicklichkeits—⸗ Vorschriften außer Acht gelassen haben. Es kann zwar eingewandt werden, daß wir uns einer moͤglichen Zu— ruͤckweisung aussetzen; doch untersuchen wir einmal, ist wohl die schon vor einem Monate ausgesprochene Wei— gerung absoluter unwiderruflicher Art gewesen? Ge— wiß nicht, sie war vielmehr nur beziehungsweise; ja, wir wagen es, zu behaupten, daß sie gar keine reelle Grund— lage hatte. Die Furcht, daß man Frankreich ehrgeiziger Ab— sichten beschuldigen und dadurch einen allgemeinen Krieg hervorrufen werde, kann nicht mehr stattfinden, denn wir sind es, die wiederholentlich Frankreich mit unseren Wuͤnschen ermuͤden und, lediglich in unserm Interesse handelnd, keines— weges zum Werkzeuge seines Ehrgeizes dienen wollen. Um England zu beruhigen, brauchte nur festgestellt zu werden, daß Antwerpen niemals zu einem Hafen fuͤr militairi⸗ sche , , n, gemacht werden soll. Es wuͤrde also eigentlich Nichts unseren Wuͤnschen sich entgegenstellen konnen. Herr v. Gerlache erklaͤrte, er stimme besonders

fuͤr den Herzog von Nemours, weil die Erwaͤhlung des Her⸗

zogs von Leuchtenberg unstreitig eine Uebereilung seyn wuͤrde. Herr Lebeau rechtfertigte 1 als habe er durch seine Pro⸗ position des Herzogs von L

der Wahl auf einen so nahen Zeitpunkt die Versammlung in Verlegenheit bringen und nothwendig fuͤr diesen Kands—

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euchtenberg und die Festsetzung

daten stimmen wollen. Mehrere Mltglieder, welche den Antrag in Bezug auf den Herzog v. Nemours unterzeichnet hatten, erklaͤr⸗ ten, daß sie sich dadurch nicht als verbunden hielten, keinem ande⸗ ren Kandidaten ihre Stimme zu geben, denn sie hätten jenen Antrag nur unterzeichnet, damit nicht der Herzog von Leuchtenberg ausschließlich als der zu Erwaͤhlende bezeichnet werde. Große Verwirrung und vielen Laͤrm erregten diese und ahnliche Bemerkungen in der Versammlung. Endlich beschloß man, den vorliegenden Antrag an die Sectlonen zu uͤberweisen. Nachdem hierauf noch einige Artikel des neuen Verfassungs⸗Entwurfes angenommen worden waren, ging die Versammlung um 4 Uhr Nachmittags auseinander. Um 8 Uhr Abends trat sie wieder zusammen und be— schaͤftigte sich mit dem Antrage des Herrn Ch. von Brouckere, wonach bie Grund- und Patent, Steuern fuͤr das ganze Jahr 1831 schon jetzt im voraus erhoben werden sollen. Herr v. Brouckere, als General-Verwal⸗ ter der Finanzen, schilderte den dermaligen Zustand derselben als fuͤr die Beduͤrfnisse des oͤffentlichen Dienstes durchaus unzureichend. Er wandte sich beim Schlusse seines Vortra— ges an den Patriotismus der Nation und fuͤhrte das Bei— spiel der Hollander an, die, ohne sich daruͤber zu beklagen, viel haͤrtere Lasten als die Belgischen truͤgen. Die Meinungen daruͤber, ob man mehr von der Grund- oder mehr von der Patentsteuer sofort erheben solle, waren inzwischen sehr getheilt, und es kam an diesem Abende noch zu keiner Enscheidung.

Als gestern Nachmittags die Mitglieder des Kongresses den Sitzungs-Saal verließen, kamen ihnen viele Menschen— Massen entgegen, in deren Mitte ein gekroͤntes Bild des Herzogs von Leuchtenberg getragen wurde. Die Wachen der Buͤrger⸗Garde waren ins Gewehr getreten; da man jedoch durch jene Demonstration nichts welter beabsichtigte, als die Kongreß-⸗Mitglieder mit den Wuͤnschen der Menge bekannt zu machen, so ging diese auch auseinander, als jene sich entfernt hatten.

Luͤttich, 24g. Jan. Der General Dibbets hat vor meh⸗ reren Tagen folgende Proclamation erlassen: „Einwohner von Mastricht! Als noch der Meineid und der Verrath den groͤßern Theil der unter meinen Befehlen stehenden Besatzung bildeten, wurde kein Mittel gespart, um einen Aufstand zu erregen und mich, so wie meine ihrem Eide und ihrer Pflicht treuen Waffenbruͤder, zittern zu machen. Diesen Feigen, wie jetzt ihre eigene Partel selbst sie nennt, ist es jedoch nicht gelungen, mir die Spitze zu bieten. Seit vier Monaten fuͤhre ich den Ober-Befehl und uͤbe die hoͤchsten Gewalten aus; ich berufe mich aber auf das Urtheil aller wohldenken— den Mastrichter, mir zu bezeugen, ob ich nicht ihr Interesse mit der Sicherheit der Festung so viel als moglich verbunden habe. Jetzt, da ich mich an der Spitze von 6000 tapfern und friedfertigen Soldaten und 300 Feuerschluͤnden befinde, regen sich einige Uebelwollende aufs neue, um, wo moͤglich, das Ungluͤck des friedlichen Buͤrgers und den Ruin der Stadt zu bewirken. Sie machen sich durch einen Mangel an Achtung gegen die tapfere Garnison und an Respekt bemerkbar, den ich in diesem Augenblicke fordere. Die Haͤup⸗— ter unter diesen Unruhestiftern sind mir eben so bekannt als der ganzen Besatzung. Moͤgen sich diejenigen in Acht neh— men, die in den wahrscheinlich schon im Dunkeln gesponne⸗— nen Komplotten beharren. Das Schwerd des raͤchenden Gesetzes hangt uͤber ihrem Haupte, und seit lange schon habe ich den unerschuͤtterlichen Entschluß gefaßt, Alles der Erhal— tung dieser Festung aufzuopfern.

Haupt⸗Quartier Mastricht, 16. . 1831.

Der General⸗Major, Ober⸗Befehlshaben der Festung,

Dibbets. Gestern hat der General Dibbets seinen Adjutanten, Major Sybers, nach Achen gesandt, um die dort seit einiger Zeit mit der Post fuͤr ihn angekommenen und liegen gebliebe— nen Depeschen in Empfang zu nehmen. Ein anderer Offi— zier vom Generalstabe ist nach dem Haag abgegangen. Oe ster reich.

Wien, 26. Jan. Kuͤnftigen Sonntag wird zum Be— sten der oͤffentlichen Wohlthaͤtigkeits⸗Anstalten in den Kaiserl. Koͤnigl. Redouten⸗Saͤlen ein maskirter Ball gegeben wer⸗ den. Mit dieser Redoute ist eine Lotterle verbunden, welche aus einhundert, groͤßtentheils ansehnlichen, Gewinnsten von Gold, Silber und Porzellan besteht, die in dem großen Re⸗ douten Saale aufgestellt seyn werden.

Die von der Graͤnze Gallztens eingegangenen, letzthin mitgetheilten, beruhigenden Nachrichten uber die Beschaffen⸗ heit der Cholera morbus *) werden (wie die heutige Wie⸗

) Siehe Nr. 23 der Staats Zeitung.