1831 / 33 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 02 Feb 1831 18:00:01 GMT) scan diff

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ner Zeitung meldet) auch durch die Beobachtungen eines aus Odessa hier angekommenen zuverlaͤssigen Augenzeugen weiter bestaͤtigt. Gemaͤß den Angaben dieses Augenzeugen wurden auch in den Kaiserl. Russischen Provinzen vorzuͤglich nur Individuen der aͤrmsten, schlecht genaͤhrten und unor— dentlich lebenden Menschen-Klasse von der benannten Krank— heit ergriffen und getoͤdtet; seltener aber Personen, welche ihrer Lage nach besser wohnen, sich besser naͤhren und entsprechend kleiden konnen, welche auch, wenn sie erkrank— ten, fast durchgehends geheilt wurden. Wenige Ausnahmen abgerechnet, blieben in den Spitaͤlern zu Cherson, Nikolajew, Taganrog u. s. w., wo die Cholera morbus herrschte, sowohl die Aerzte als Kranken-Waͤrter von der Krankheit verschont, welche sich aber auf andere Per onen fortpflanzte, die mit den Kranken in einer eingesperrten kleinen Wohnung laͤngere Zeit zusammen lebten. Selten wurden die Einwoh— ner eines nebenstehenden Hauses, wenn auch in dem Nach— bar⸗Hause Kranke sich vorfanden, von der Cholera ergriffen. Reinlichkeit, gute gesunde Nahrung, Luͤftung der Wohnun— gen und Maͤßigkeit erwiesen sich als die besten Praͤservative.

3 gg Gir h,

Neapel, 11. Jan. Das hiesige Giornale enthaͤlt im heutigen Blatte eine wichtige Koͤnigl. Verordnung uͤber den Zustand der Finanzen. Der Koͤnig erinnert an das bei seiner Thronbesteigung gegebene Versprechen; die tiefen Wun— den, welche besonders die Ereignisse von 1820 den Finanzen geschlagen, allmaͤlig heilen und dabei zugleich die offentlichen Lasten erleichtern zu wollen. Am traurigsten sey der Finanz— Zustand in den Besitzungen diesseits des Faro. „So trau— rig aber auch dieser Zustand ist“ (sagt die Verordnung wei— ter) „so haben wir dennoch kein Geheimniß daraus machen wollen. Diese redliche Offenheit wird Unserer wuͤrdig seyn.“ Es wird hierauf verkuͤndigt, wie das von Jahr zu Jahr durch die Zinsenlast noch vergrößerte Defizit, obgleich von den neueren Finanz-Theorleen mit dem geheimnißvollen Titel einer schwebenden Schuld belegt, darum nicht minder eine Schuld sey, und zwar eine um so druͤckendere Schuld, als die Tilgungsmittel nicht dazu ausreichen. Dieses Defizit be— lauft sich jetzt auf 4,345,251 Ducati. Diese Summe muß allmaͤlig getilgt werden. In dem neuen Budget fuͤr 1831 sind, mit Einschluß der Zinsenzahlung fuͤr einen Theil der schwebenden Schuld, 1,128,161 Ducati fuͤr die Tilgung angewiesen. Außer den bereits nachgelassenen 180,009 Ducati läßt der König abermals 190,000 Ducati von seiner Civil⸗-Liste nach. Bei dem Kriegs—⸗ wesen und der Marine ist eine Ersparniß von 340,000 Du— cati, und bei den verschiedenen Ministerien durch strenge Sparsamkeit eine Reduction von 531,667 Ducati ausgemit— telt. Nachdem hierdurch die Einnahmen und Ausgaben von 1831 in Gleichgewicht gebracht sind, bleibt eine disponible Summe von 113,500 Ducati uͤbrig, welche der Koͤnig zur Erleichterung des duͤrftigsten Theils seines Volkes verwenden will. Das Dekret schreibt ferner verschiedene Abzuͤge an Be— soldungen und Pensionen vor, die im Ganzen 474,000 Du⸗ cati ausmachen. Die Mahl⸗Steuer ist um die Haͤlfte herab⸗ gesetzt. Durch ein anderes Dekret werden auch die Gehalte und Emolumente der Gemeinde⸗Aemter nach Maaßgabe der Mittel und Beduͤrfnisse der verschiedenen Gemeinden ermaͤ— igt. Andere Dekrete enthalten zahlreiche Befoͤrderungen bei der Land- und See⸗Armee und den Ritter⸗Orden. Durch eine weitere Verordnung sind 21 Individuen, welche, wegen Theilnahme oder Mitwissenschaft an geheimen Gesellschaften, zu . theils zum Tode, theis zu langjähriger Ketten— strafe verurtheilt waren, vollstaͤndig begnadigt worden.

Inland.

Berlin, 31. Januar. Aus Koͤln wird gemeldet: „In der Kreisstadt Wipperfürth ward vor kurzem das neu begruͤndete Pro⸗Gymngsium feierlich eingeweiht. Die Gnade Seiner Majestaͤt des Koͤnigs hatte der genann—

wollen.

Danx. do. in Th. Westpr. Pfdb.

Von mehreren Seiten ist der unterzeichneten Redactlon der Wunsch zu erkennen gegeben worden, Behufs leichteren Aufsuchens und Nachschlagens von Artikeln aus einem fruͤhe⸗ ren Jahrgange, mit einem alphabetischen Inhalts Verzeichniß versehen zu werden. Gern bereit, den Wuͤnschen unserer geehrten Leser nach Moͤglichkeit zu entsprechen beabsichtigen wir einen Abdruck des (bereits fuͤr den eigenen Gebrauch der Redaction angefertigten) Inhalts. Verzeichnisses vom Jahr⸗ gang 18360 besorgen und demnaͤchst den Interessenten unent— geltlich zugehen zu lassen. Da sich indeffen annehmen laͤßt, daß Mancher unserer Leser die Blaͤtter nicht aufbewahrt und daß mithin das fragliche Verzeichniß fuͤr diese ohne Werth seyn wuͤrde; so bitten wir, um die erforderliche Staͤrke der Auflage bestimmen zu koͤnnen, sich daruͤber, ob man das Verzeichniß zu erhalten wuͤnscht, haldgefaͤlligst außern zu Die diesfälligen Aufgaben wurden an demselben 6 . seyn, wo die Bestellung des Blattes selbst erfolgt ist.

Dte Redaction der Allg. Preuß. Staats-Zeltung.

Königliche Schauspiele. Dienstag, 1. Febr. Im Opernhause: Der Jude, Schau— spiel in 5 Abtheilungen. Hierauf: Das Landhaus an der Heerstraße, Posse in 1 Akt. ꝛ—

Im Schauspielhause: Représentation au bénéfice de Mademoiselle Lancestre: 1) 3 premiere représentation de: Jeune et vieille, vaudeville nouveau en Z actes, par Zeribe. 2) La première représentation de la reprise de: Lxamhassadeur, vaudeville en 1 acte, par Scribe.

Billets zu dieser Vorstellung sind in der Wohnung der Mlle. Lancestre, Friedrichs Straße Nr. 182., zu folgenden

Preisen zu haben:

Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten Ranges 1 Rthlr. re. Die Abonnements sind nicht guͤltig.

Mittwoch, 2. Febr. Im Schausplelhause: Die Braut,

Oper in 3 Abtheilungen; Musik von Auber. Donnerstag, 3. Febr. Im Schauspielhause: Christinens

Liebe und Entsagung, Drama in 2 Abtheilungen. FFraäuiein v. Hayn, Christine. 5 Hierauf: Der Jurist und der Bauer,

Lustspi⸗ in 2 Abtheilungen. (Fräulein v. Hagen: Rosine.)

Königstädtisches Theater. lenstag, 1. Febr. Zum erstenmale: Braut und Braͤu— tigam in elner Person, Posse in Z Akten, von Kotzebue. Vorher: Kuͤnstler-Liebe oder die moderne Galathee, Lustspiel iͤn 1. Akt, von Seidel. Zwischen beiden Stuͤcken werden die Steyrischen Alpensaͤnger mehrere Gesangstuͤcke mit Instru— mental Begleitung vortragen. Mittwoch, 2. Febr. Die beiden Naͤchte, komische Oper in 3 Akten. .

Berliner Börse. Den 31. Januar 1831.

Amtl. Fonds- und Geld- Cours. Zettel. (Prenri/sss. Cour.) ? nnn n nnr, a , .

St.- Schuld-Sch. 3 1Ostpr. Ffandbri. Pr. Engl. Anl. 18 8 Pomm. Plandhrf. Er. Eꝛugl Anl. 22 95 Kur- u. Neum. do, Er. Engl. Obl. 36 811 Ichlesische do. Kurm. Ob. m. l. 877 8 Kkst. C. d. K. u. N. Neum Int. Sch.d. SI7 8 . Sch.d. K. u. N.

Berl Stadt · Ob. fan, 89 Holl. voll. Buk.

Königsbg. do. Elbinger do. G96 564 ö. Nene dito 9175 Friedrichsd or. 922 1Disconto ....

r. R . . . . . O O .

Grossssa Pos dᷣ.

Aus närt i g Bi rz en. Hamburg, 31. Januar.

Allgemeine

M 33.

Amtliche Nachrichten Kronik des Tages. Se. 22 der König haben dem Krels-Steuer-Ein⸗

nehmer Sa

Klasse zu verleihen geruht.

Des Koͤnigs , . haben geruht, den Landgerichts

Nath von Lockstedt zum Rath bei dem Ober-Landesge⸗ richt zu Insterburg zu ernennen.

Durchger ei st: Der Raiserlich Russische Feldlager Alexejew, 286 Courter von Paris nach St. Petersburg.

Zeitungs⸗Rachrichten Ausland. 3 rautre lch Depu tirten⸗ Kammer. Die Sitzung vom 24sten Januar konnte wegen U . der anwesenden Mit glieder erst um 23 Uhr eröffnet werden. An der Tagesord⸗ nung war die Fortsetzung der Berathungen uͤher den *, Entwurf wegen der P al⸗ und Mobiliar⸗Steuer. f den Antrag des Herrn Voyer d'Argen son wurde der 2te 5§. des 1sten tr spaͤrerhin dem 2ten Kapltel, welches von der Mobiliar⸗Steuer handelt, angehängt zu werden.

olgen dermaßen: 9 * 1. Vom 1. Jan. 1831 an soll die Personal⸗

Steuer von der Mobillar-Steuer geschieden und Gegen— stand einer besonderen Taxe werden, wozu die Beitraͤge nicht mehr auf die Departements, Bezirke und Gemeinden auszuschreiben sind.“ ; Der 2te Artikel, wonach die Personal-⸗Steuer von je⸗ dem Franzosen, ohne Unterschied des Geschlechts, insofern er nicht zu der Atmenklasse gehort, wie auch jedem Auslaͤnder,

der 6 Monate in der Gemeinde wohnt, entrichtet werden soll, gab zu einer sehr lebhaften Debatte Anlaß. Herr von

Las Cases verlangte statt dessen, daß man von allen In⸗ dividuen, die die Mobiliar⸗Steuer zu entrichten hatten, auch die Personal⸗Steuer erhebe, alle uͤbrige Personen aber, die, ohne die Mobiliar ⸗Steuer zu zahlen, der Personal⸗ Steuer unterwor⸗ sen werden sollten, von den resp. Maires und Steuer aus schreibern selbst bezeichnen lasse. Hr. v. Las Cases wollte durch diese Be⸗ stimmung verhindern, daß nicht wahrhaft Arme besteuert wuͤr⸗

den. Mehrere Deputirte unterstuͤtzten den Antrag; Herr

Laffitte dagegen widersetzte sich demselben. Es sey klar,

meinte er, daß, wenn die Negierung nicht selbst die Steuer ausschreibe, die Reichen nur noch Wohlhabende und die Wohl⸗

habenden Arme werden wurden; Staͤdte von 20 9000 Seelen wurden nur 15, 00h angeben, Städte von 15, 000 Seelen nur 10,000, um eine geringere Taxe zu erlangen; durch das der

Kammer vorgelegte Gesetz solle keine neue Steuer, sondern nur eine regesmaͤßigere Vertheilung der bisherigen eingefuͤhrt

u Glogau den Rothen Adler-Orden vierter

rrikels nochmals von diesem getrennt, um Der 1ste Artikel lautet also

im Genusse seiner Rechte ist und nicht für einen Armen gilt, so wie von jedem nicht Franzoöͤsischen Einwohner, der seit 6 Monaten in der Gemeinde wohnt, erhoben werden. Als Individuen, die im Genusse ihrer Rechte sind, sollen alle unverheirathete Männer und Mädchen betrach⸗ tet werden, die ein persoͤnliches 1 oder irgend ein Gewerbe treiber, das unabhangig von dem Etablissement ihres Vaters oder ihrer Mutter besteht, oder der Patent⸗Steuer unterworfen ist; so wie ferner die Wit⸗ wen und solche Frauen, die von ihren Gatten getrennt leben. Die Liste der Steuerpflichtigen wird von dem Maire und seinen Adjunkten, unter Assistenz der Control leurs der direkten Steuern und der Steuerausschreiber, welche Letzteren die den Armen gleichzustellenben Personen nahmhaft zu machen haben, angelegt. Die Repartitions⸗ Vorschlage werden dem Präfekten zur Genehmigung vor⸗ gelegt. Zur Entrichtung der Personal⸗Stener ist man nur in der Gemeinde, wo man sein eigentliches Domicil hat, verpflichtet.“

Der Zte Artikel handelt von der den Offizieren der Land, r jr. * cier wider setzte einer so ; s sey nicht mehr a billig, meinte er, die Offiziere von der Mobsliar⸗Stener zu befreien; dagegen müßten sie wenigstens das Minimum der

sonal⸗Steuer entrichten. Herr Maugukn bemerkte, der

od der Offiziere sey ohnehin so gering, daß man denselben unmoglich noch verkürzen könne; es zeuge von keiner guten Vrwaltung, wenn man, was man mit der einen Hand ge⸗

12 , mit der andern wieder nehmen wolle; das Offtzier⸗

orps habe sich hochverdient um das Land gemacht und werde sich vielleicht bald aufs neue in dem Falle befinden, Proben seiner Vaterlandsliebe und Tapferkeit abzulegen. „Ich benutze diese Gelegenheit“, fuͤgte der Redner hinzu, „um die Kammer zu benachrichtigen, daß es meine Absicht ist, am nächsten Donnerstag (27sten) von dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten einige Aufschluͤsse uͤber die Belgischen und Polnischen Angelegenheiten und uͤber den politischen Gang des Ministeriums zu verlangen,. Diese Angelegenheiten sind von so großer Wichtigkeit und be⸗ schaͤftigen in so hohem Grade die Kammer und die ganze Nation, daß die Regierung mir es hoffentlich verzeihen wird, wenn ich sie zu jenen Aufschluͤssen auffordere.“ Aller Blicke wandten sich bei diesen Worten nach der Ministerbank, wo sich in diesem Augenblicke bloß Herr Laffitte befand. Der Zte, 4te und 5te Artikel des der Berathung vorliegenden Ge⸗ setz⸗ Entwurfes gingen hierauf in folgender Abfassung durch: „Art. 3. Die Offijiere der Land⸗ und Seemacht, die kein bestimmtes Domieil und nur an dem Orte, wo sie in Garnison stehen, eine Wohnung haben, sollen auch ferner von der Personal⸗ und Mobiliar⸗Steuer befreit seyn. Diejenigen unter ihnen jedoch, die noch eine beson⸗ dere Wohnung, entweder fuͤr sich, oder fuͤr ihre Familie 8 sollen, gleich den ubrigen Stenerpflichtigen, in die teuerrolle der Gemeinde, wo jene Wohnung gelegen ist, eingetragen werden.“ K „Art. 4. Die nach dem Betrage eines Ztaͤgigen Tagelohns berechnete Personal-⸗Steuer wird dem nach⸗

ten Stadt das dem Domainen⸗ Fiskus anheim gefallene Metalls ö e, ,n, , , , , , n, , nenz zu uͤberweisen geruht. Dur än. 58. Poln., Fr. ult. Febr. 89 7 S9; pt. 31. März 85. freiwlllige Beitrage der Buͤrger von Wipperfuͤrth im Be . an. n n, , 3

trage von 2000 Thlr.) sind die nicht unbedeutenden Kosten Wien, 26. Jmnuar. 5proc. Metall. 96z. 4proc. J93. 2Iproc. 45.

des Ausbaues bestritten worden. 100 FI. 91. Part- Oblig. 17. Bank- Acihen 1024.

Neu este Börsen-Nachrichten— Frankfurt a. M., 28. Jan. Hesterr. ßproe. Metall. 91. 903. 4proc. 793. 793. 21proc. 453. Iproc. 20. B. Bank-Aetien 1280. 1376. Part. Obl. 1183. 1183. Loose zu 100 Fl. 1714. 171. Poln. Loose 455. 45.

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werden; mau habe sich überzeugt, daß manche Gemeinden zu stehenden Tarlfe gemäß festgesetzt und erhoben; x viel, andere zu wenig, noch andere gar nichts zahlten; wollte V ag des Betrag der man das Amendement des Hrn. Las Cases annehmen, so . Tagelohns. Steuer. wuͤrde es bald gar keine Personal⸗Steuer mehr geben; die in Städten von 50, 000 Seelen er . Steuerausschreiber würden sich zwar populair machen, der und darüber.... 1 Fr. 50 Cent. 4 Fr. 50 Cent. Schatz aber kein Geld erhalten. Das gedachte Amendement in Städten von 20, 000 50, 0)00q wurde hierauf auch verworfen und der 2te Artikel, nachdem Seelen.... 6 , , , 3 * 30 2

Loose zu

eine große Menge anderer Amendements beseitigt worden, in Staͤdten von ib / oo = 30,

zuletzt in folgender Abfassung angenommen: Seelen. I 10 ⸗⸗ ͤ 4 2. Die Jen ne Steuer soll von jedem Fran in Städten von 5000 10, 009

zöͤsischen Einwohner, ohne Unterschied des Geschlechts, der Seelen, so wie in den Haupt

Redacteur John. Mitredacteur Cottel.

Gedruckt bei A. W. Hayn.