1831 / 33 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 02 Feb 1831 18:00:01 GMT) scan diff

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und. mit. dem. Ausrhfe schtteßen: Unglucköher König! un

ckseliges Belgien! 2 [nu twerpen, 25. Jan. Das erste Seeschiff ist heute wieder hier angekommen; es ist das aus Norwegen kommende

t Stockstschen ye n . Fahrzeug „Per severance/!!.

Das hiesige Journal berichtet: „Vorgestern Nach— mittags hat ein Vorposten⸗Gefecht auf der Seite von Esschen stattgefunden. Die Namurer haben sich ausgezeichnet, wie⸗ 63 es ihnen an Patronen fehlte, da man sich wahrschein— lich auf die Einstellung der Feindseligkeiten verlassen hatte. Juzwischen versichert man, daß unsere Truppen nicht immer die Graͤnze respektiren. Dieser Muth muß jedoch etwas zu— ruͤck gehalten werden, denn er kann nur Kaͤmpfe herbeifuͤhren, die kein nuͤtzliches Resultat haben.“

Auf unserer Rhede befinden sich dermalen noch 8 Hol— ländische Kanonterboote und das Dampfschiff „Surinam“.

Brüuͤssel, 27. Jan. In der gestrigen Kongreß⸗-Sitzung kamen wiederum mehrere Bittschriften von Einwohnern Bruͤls— sels, Offizieren im Heere, Buͤrgergarden des Hennegau n. s. w. zur Sprache, die saͤmmtlich darum nachsuchten, daß der Herzog von Leuchtenberg zum Könige der Belgier er— wählt werden moge; eine von 119 Einwohnern von Berger— hout unterzeichnete Bittschrift lautete jedoch zu Gunsten des Fuürsten Florentin von Salm Salm. An der Tages Ordnung war die fernere Berathung uͤber den ggestern erwaͤhnten) die Finanzen betreffenden Vorschlag des Hrn. Ch. v. Brouckere. . einer langen unerheblichen Debatte wurde endlich fol— gendes Dekret von 150 gegen 7 Stimmen angenommen: „Die Grundstener fuͤr die letzten 6 Monate des Jahres 1831 wird auf denselben Fuß, wie die fuͤr die ersten sechs Monate, erhohen. Den Steuerpflichtigen, welche ihren Steuersatz vor dem 15. Marz entrichten, soll ein Nachlaß von 4 pCt. ge— stgttet werden. Der Betrag der Abgabe für die letzten J . e ist am 1. April zahlbar. Diese letzte Bestimmung soll 6 zärz revidirt werden, wenn der Kongreß oder die Kammern um diese Zeit versammelt sind.“ Nachdem sodann noch einige Artikel der neuen Ver fassung angenom— men worden, wurde die Sltzung um 44 Uhr aufgehoben.

Der Franzoͤsische Oberst Lawestine ist nicht, wie einigt

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3 Blatter gemeldet, schon wieder abgerelst, sondern be— udet sich noch in unsern Mauern.

Folgendes ist der vollstäͤndige Inhalt der (bereits er—

waͤhnten) Verbal⸗Note des diplomatischen Comité vom 19. Januar, als Antwort auf das Londoner Konferenz⸗Protokoll

vom gten d. M: y . „Der Praͤsident und die Mitglieder des Comités der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten haben die Ehre gehgbt, von Lord Pon⸗ sonhy und Hrn. Bresson durch eine Verbal Note vom 14. Jan. eine beglaubigte Abschrift von dem Protokolle einer Kon ferenz zu erhalten, argh. die Bevollmaͤchtigten der fuͤnf großen Maͤchte 14 „Jan. in London gehalten haben. Die provfsgrische Regie⸗= rung von Belgien kann den am 9. Jan. von den fuͤnf Maͤchten . Entschluß nur fuͤr eine Folge von ihrem Verlangen z en, dem unter ihrer freundschaftlichen Vermittelung zwischen den beiden streitenden Parteien geschlossenen Waffenstillstande Er⸗ folg zu verschaffen und so das Geschaͤft zu vollenden, welches sie zur Versohnung und aus Menschlichkeit ͤbernommen hahen; nur allein in diesem Sinne wurde in der That die Vermittelung der 6 n . Belgien durch das Protokoll vom 4. Nov. frejwil⸗ ig. angeboten und von der provisorischen Regierung in ihren Antworten vom 10. und 21. Nov. und vom 18. Dez,. angenom⸗ men. Die Belgische Regierung, treu dem gegebenen Worte, und

in der Erwartun

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in dieser gerechten Hoffnung neuerdings getaͤuscht, bliebe die Schelde nach n, ge t nr 6. und vergeblichem Harren lossen, so ist es Pflicht des Comité s, zu erklaͤren, daß es sehr schwer halten wurbe, das Kriegsgeschrei des Volkes und den Eifer der Armee zuruͤckzuhalten. In diesem Betrachte

kann das Comité nicht unterlassen, daran zu erinnern, daß nach

den Worten der dem Lord Ponsonby und Herrn Bresson am 24. Nov. eingereichten Note die Regierung von Belgien nicht ver⸗ standen hat, sich gegen die Maͤchte durch eine Verpflichtung zu verbinden, von welcher dieselbe durch keine Umstaͤnde ö. 2 chen werden köͤnnte; daß sie vor Allem nicht auf das 3: ver⸗ zichtet hat, welches jede Nation besitzt, durch die Gewalt der Waffen die Gerechtigkeit ihrer eigenen Sache zu unterstüͤtzen, wenn die Gesetze der Gerechtigkeit gegen sie verletzt oder ver= kannt würden. Ferner scheint es dem Comité unbestreitbar, daß jeder Vertrag, dessen Ergebniß die Auflbsung der r en uͤber Gebiets Umfang oder Finanzen waͤre, oder die Ünabhaäͤngig⸗ keit, oder jedes andere absolute Recht der Belgischen Nation betheiligte, wesentlich in der Macht des National- Kongresses liege, und daß diesem allein der desinitive Beschluß daruber zu⸗ stehe. Da die Vorschlaͤge der Maͤchte keines dieser Rechte und dieser hohen Interessen gerletzten, da, weil sie einen durchaus provisorischen und vorübergehenden Zustand zum Gegenstand hatten, der vollig der Natur seiner eigenen Attribute ent⸗ spricht, glaubte das Belgische Gouvernement seine Zustimmung dazu geben zu koͤnnen, und gab sie wirklich. as Comité fuͤgt die wichtige Betrachtung hinzu, daß jede andere Erklarung von dem Geiste der bis heute gen ligten Unterhandlungen und deren Ergebnissen die freundschaftliche Bemuͤhung der Maͤchte offenbar in eine direkte und bestimmte Einmischung in die Angelegenhei⸗ ten von Belgien verwandeln wurde, eine . deren Grundsatz der Kongreß foͤrmlich verworfen hat, und der dem Fomit? mit dem allgemeinen Frieden Europas eben so unvertraͤg= lich scheinen wurde, wie mit der , der Nation.

Der Nachricht, daß die Herren Van de Weyer und Vilain XIV. in London eine Zusammenkunft mit dem Prin⸗ zen von Hranien gehabt, wird jetzt in hiesigen Zeitungen wider sprochen. .

Einige Blatter berichten, der Graf von Aerschott 8 nach Paris abgereist; nach anderen jedoch ist nicht dieser, sondern Herr Bresson, von hier abgegangen.

Die Anklage⸗Kammer hat gestern entschleden, daß gegen den hier festgenommenen Franzosen Parent, Hauptmann Caroly u. s. w. kein Grund zu gerichtlicher Verfolgung vor⸗ handen sey. Die aus Löwen hierher gebrachten Anstifter bei der Ermordung des Obersten Gaillard befinden sich noch im

Gefaͤngnisse

Die Stadt⸗Achener Zeitung meldet unter Achen, 27. Jan.: „Gestern sind zwel Hollaͤndische Offiziere aus der Festung Mastricht hier angekommen *) Sie hatten unter Stillstands⸗ Flagge die Belgischen Posten passirt. General Daine hat sich mit dem Corps unter seinen Befehlen nach Tongern zurückgezogen. General Mellinet hatte gestern sein Hauptquartier noch in Falkenberg bei Mastricht, auch seine Freiwilligen sollen heute von der Festung zuruͤckgezogen wer— den. Die Belgier demoliren die von ihnen aufgeworfenen Schanz - Arbeiten. Die Hollaͤndischen Offiziere, welche hier in den Belgischen Zeitungen die Berichte lasen, die dieselben

uͤber die Gefechte in der Umgegend von Mastricht enthalten,

haben mit vielem Vergnuͤgen die Erzählungen von Helden— thaten ihrer Gegner auf dem Paplere gelesen, von welchen die Besatzung von Mastricht sonderbarer Weise gar nichts erfahren hatte,“

Polen.

War sch au, 27. Jan. Bel Eröffnung der Senats,

Sitzung am L2ästen d. war ein Antrag des Praͤsidenten an der Tages⸗Ordnung, daß namlich densenigen Senatoren, uͤber deren Recht, in der Kammer Platz zu nehmen sich in der letzten Sitzung ein Zweifel erhoben hatte, eine Frist von 3 Monaten gestattet werde, um sich uͤber ihre Berechtigung auszuweisen. Hierauf kam eine aus den Herren Pesturzynsti und Chobrzynski bestehende Deputatien aus der Landboten⸗ kammer an und legte dem Senat die von jener Kammer

angenommene Proelamation an die Armee vor, wodurch die

Truppen aufgefordert werden, sich durch die letzten Ereignisse nicht in ihren Gesinnungen lauer machen zu lassen und unter der Fuͤhrung des neuen Oberhauptes mit demselben Muth, den ste fruͤher gezeigt, zum Kampf fuͤr ,,. und Nationalfreiheit zu eilen. Der Senator, Kastellan Lewins ki,

berief sich aber auf die Vorschriften des in der letzten 8 zung von beiden Kammern angenommenen Gesetzes uͤber die

H. Vergl. die im gestrigen Blatte der St Zeit. unter „Cut tich⸗ zh ch hen ö

Beilage

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Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung 33.

Initiative und behauptete, daß die eben dem Senat zur Bestaͤtigung vorgelegte Proelamation, da sie nicht vorher in den Kommissionen geprüft worden, ohne von jenem Gesetz abzuweichen, nicht angenommen werden koͤnne. Dagegen meinte zwar der Kastellan Kochanowski, der Einwurf

des Senators Lewinski passe nicht auf den gegenwaͤrtigen Fall,

weil das von ihm citirte Gesetz nur die Initiative bei Ge— setz⸗Entwuͤrfen, nicht aber bei ähnlichen Proelamationen, wie die vorliegende, betreffe; er stimme indessen auch fuͤr die Verwerfung dieser Proclamation, weil er faͤnde, sie sey nicht mit der von den jetzigen Umstaͤnden erforder— lichen Eindringlichkeit ünd Energie verfaßt. Auch die Senatoren Malachowski, Meneinski, Bronikowski, Na— kwaski und Blenkowski waren der Meinung, daß die Vor— schriften jenes Gesetzes auf den gegenwaͤrtigen Fall nicht anwendbar seyen, sprachen sich aber, mit Ruͤcksicht auf die Zeitersparniß, dahin aus, daß man sich nicht mit Eroͤrterun— gen uͤber diesen Gegenstand aufhalten solle, um so mehr, als dieser Kammer, nachdem die beregte Proclamation von der anderen angenommen worden, weiter nichts uͤbrig bleibe, als dieselbe entweder auch ganz anzunehmen oder ganz zu ver— werfen. Anderer Meinung war der Praͤsident, Fuͤrst Cz ar—⸗ toryski, indem er erklaͤrte, daß das von den Kammern in ihrer letzten Sitzung angenommene Gesetz im Allgemeinen von der Initiative in jeder Hinsicht, nicht bloß bei den Ge—

setz⸗ Sutwuͤrfen, handele; denn letztere seyen, ehe sie durch An⸗

nahme beider Kammern zu Gesetzen wuͤrden, mit allen an— deren Entwuͤrfen und Anträgen n der Senator Gliszezynki aber thellte die Ansicht des Herrn Kocha— nowsti, daß besagte Proclamation nicht ihrem Zweck ent— spraͤche. Wegen der Verschiedenheit der Meinungen schritt man zur Abstimmung daruͤber, ob die Pfiroclamation angenommen wer⸗ den sollte, oder nicht; sie wurde jedoch mit einer Majoritaͤt von 15 gegen 11 Stimmen abgelehnt, worauf der Senats⸗ Praäͤsident eine aus den Senatoren Kochanowski und Le— winski bestehende Deputation in die Landboten⸗Kammer sandte, um diese davon zu benachrichtigen und ihr zugleich

anzuzeigen, daß kraft des bestehenden Reichs-Gesetzes die in h tlich Rede stehende Proelamation in den , ,. so nachtheiliger Schritt hätte furchtsame Gemuͤther wohl ine andere De⸗

putation aus der Landboten⸗Kammer, die Herren Tymowski anden nicht; die Polen ließen sich durch Widerwaͤrtigkeiten

und Ignaz Wenzyk, uͤberbrachte darauf dem Senat den von jener Kammer angenommenen Entwurf, wodurch die Gse⸗ walt des Ober-Befehlshabers der Armee naher bestimmt wird. Nach Vorlesung desselben und nachbem der Senator Lewinski, Mitglied der Kommissionen, daruͤber Bericht er! stattet hatte, nahm die Senatoren⸗-Kammer diesen Entwurf

noch einmal vorgenommen werden solle.

einstimmig, wie folgt, an: „Art. 1. Der Befehlshaber der Polnischen Truppen soll den Titel eines Generalissimus der bewaffneten National-⸗Macht fuͤhren, die doppelte Stickerei der Generals-Uniform und auf den Epaulettes zwei uͤbers Kreuz gelegte Hettmannsstäbe tragen. Art. 2. Der Ober— befehl uͤber die bewaffnete Macht, so wie die Ernennung der Chefs und Offiziere bis zum Majors Rang einschließlich, kommt ihm allein zu; zu hoheren Graden aber schlaͤgt er der ober sten Staats⸗Behörde Kandidaten vor, welche diese erst

bestätigt. Alle Beamten und Offizianten bei der Verwaltung des Kriegswesens ernennt allein der Generalissimus. Art. 3.

Alles, was die Vertheidigung des Landes und die Vermeh— rung der Bewaffnung, Unisormirung und Unterhaltung des Heeres betrifft, soll die vollziehende Behöoͤrde auf Verlangen des Generalissimus ersuͤllen und bewerkstelligen. Art. 4. Das Recht, Verträge und Waffenstillstände zu schließen, kommt dem Generalissimus zu. Art. 5. Auch hat er allein das Recht, militairische Ehrenzeichen und Orten, den bestehenden Gesetzen gemäß, zu ertheilen. Art. 6. Der Generalissimus kann die Militair-Personen jedes Ranges, welche sich gegen die Disciplln vergehen, vor ein Kriegsgericht stellen, er kann die Ausspruͤche des letzteren bestaͤtigen und vollziehen, oder

begnadigen. Art. 7. So lange, bis das Strafgesetz fuͤr die

Armee vom Reichstage festgestellt seyn wird, soll der fuͤr das ehemalige Großherzogthum Warschau verpflichtende Straf— Kodex befolgt werden. Art. 8. In den Gegenden, wo Truppen-Bewegungen stattfinden, und welche in Kriegszu— stand erklaͤrt sind, sollen alle Civil-Personen, die durch irgend eine Veranlassung jenen Bewegungen ein Hin—

derniß in den Weg legen, auf Befehl des Genera—

lissimus sestgenommen und sogleich nach der Arretirung an die betreffenden Civil Gerichte abgeschickt werden.

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Art. 9. Der Generalissimus hat auch das Recht, Personen, von denen entdeckt wird, daß sie sich vom Feinde als Spione gebrauchen lassen, vor das Kriegsgericht zu stellen. Art. 10. Der Generalissimus soll eine entscheidende Stimme in der Regterung bei allen Kriegs Angelegenheiten haben, und zwar so lange, als dies die oͤrtliche Lage des Hauptquartiers, ohne den militairischen Bewegungen Eintrag zu thun, erlauben wird.“ Dieselbe Senats-Deputation, welche die Landboten—

Kammer von der Verwerfung der Proelamation an die Ar— mee benachrichtigen sollte, hatte zugleich den Auftrag, dersel⸗

ben anzuzeigen, daß der letztgenannte Gesetz-Entwurf heute in der Senatoren-Kammer an der Tagesordnung sey, and sie einzuladen, sich mit dem Senat zu vereinigen, um den Bericht uͤber die Thaͤtigkeit der verschiedenen Verwaltungs zwelge anzuhören. Es kam nun eine dritte, aus den Land boten Lelewel, Niesiolowski und Biernacki bestehende Depu— tation in die Senatoren⸗Kammer, und Herr Lelewel legte im Namen der Landboten- Kammer die (gestern erwahnte) Adresse der in Warschau anwesenden Litthauer, Podolier, Wolhynier und Ukrainer im Schooß des Senats nieder, in— dem er zugleich eine Rede zu Gunsten dieser Voͤlkerschaften hielt; der Fuͤrst Czartoryski erwiederte dieselbe mit einigen Worten, worin er die befreundeten Gesinnungen der Polni—⸗ schen Nation fur die ihr verwandten Volksstämme aussprach und sodann den Kommissionen den Auftrag ertheilte, jene Adresse zu pruͤfen und der Kammer daruͤber Bericht zu er— statten, damit sie die erforderlichen Maaßregeln in Bezug auf den darin gemachten Antrag treffen konne.

Nachdem sich beide Kamm ern vereinigt hatten, las zuerst der Staats⸗Secretair Niemeewiez, in Folge der Verwer—⸗ fung oben erwähnter Proclamation an das Heer, eine an— dere, von ihm abgefaßte, veraͤnderten Jahalts vor, welche von den Kammern einstimmig angenommen wurde. Es heißt darin: das National -2onseil habe schon vor einigen Tagen die Armer von der Niederlegung der von dem Reichstag dem General Chlopicki fast unumschräͤnkt anvertrauten Diktatur

durch denselben benachrichtigt; ein so unerwarteter, so schmerz⸗

licher und hinsichtlich des dadurch verursachten Zeitverlustes zuruͤckschrecken können; solche aber gebe es unter den Reichs—

nicht einschuͤchtern, sondern ihr unerschuͤtterlicher Muth erhalte dadurch nur neue Festigkeit, neue Kraft und neue Ausdauer; der Reichstag gehe von seinem unwiderruflichen Beschluß nicht ab, lieber mit Ehren, das Schwert in der Hand, zu unterliegen, als sich unter nachtheiligen Bedingungen zu un— terwerfen; der neu erwaͤhlte Feldherr sey in jeder Ruͤcksicht des Vertrauens der Nation und der Armee wuͤrdig; die ge— setzgebenden Gewalten verdoppelten ihren Eifer in den zur Vertheidigung des Landes und zur oͤffentlichen Sicherheit ab— zweckenden Maaßregeln; der Reichstag wende sich an das Polnische Heer mit dem festen Vertrauen, daß es die Stand⸗

haftigkeit und Ausdauer der Nation mit seinem Muth un— terstuͤtzen, daß es als eine eherne Mauer zum Schutz fuͤr die theuersten Interessen des Landes dastehen, daß es der Nation

die Unabhaͤngigkeit erkaͤmpfen und sich die Dankbarkeit der jetzigen und kuͤnftigen Geschlechter verdienen werde. Hierauf schritt man zur Berichterstattung der Verwaltungs- Behörden, und zwar wurde dieselbe durch eine Rede des Herrn Niemojowski, Ministers des Innern, eingeleitet, worin derselbe, nach kurzer Erwaͤhnung der Veranlassung des Aufstandes, bemerkte, wie in dessen Folge an die Stelle des Administrations-Rathes die provisorische Regierung getreten sey, aus deren Mitte sich ein Mann erhoben und nach un⸗ umschraͤnkter Gewalt gestrebt habe; diese sey ihm auch von der Nation mit demjenigen Vertrauen verliehen worden, wel⸗ ches immer der Grundzug des Polnischen Charakters gewe⸗ sen er habe jedoch dasselbe getaͤuscht. Er (der 3 wolle indeß hier kaum verharrschte Wunden nicht wieder auf⸗ frischen und nicht die Nachtheile aufzählen, welche eine mehrwoͤ⸗ chentliche Zoͤgerung in der Vervollstaͤndigung und Ausruͤ— stung des Heeres hervorgebracht habe; General Chlo— pieki habe seine Plaͤne den Umstaͤnden anschmiegen und mit den Ereignissen Abrechnung treffen wollen, während die jetzige Lage der Polen nur Muth und Festigkeit erfordere; jetzt aber solle man einen Vorhang uͤber dieses traurige Ereigniß werfen und zur Berichterstattung uͤber die besondere Thaͤtigkeit eines Jeden der stellvertretenden Mini— ster schreiten; dieser Bericht werde sich ubrigens auf die Zeit