1831 / 34 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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haupt saͤchlich durch Niebuhrs er, , Entgegenkommen die Spannung zwischen ihm un? Angelo Mal verloren hatte, nahm er den lebendigsten und unermuͤdetsten Antheil an der Herausgabe der von Letzterem entdeckten kostbaren Bruchstuͤcke de repuhlirn. Daß der Aufenthalt in der ewigen Roma auf den Geschicht⸗ nn , derselben den großten Einsluß ausuͤben, daß Vieles sich hin bei eigener Untersuchung der Lokalitaͤten neu und lebendig estalten mußte, stand zu erwarten, so wie es die vielen in der , seines unsterblichen Werkes berichtigten oder fester begründeten Ansichten bezeugen, Zugleich wurde durch ihn die von den Herren Plattner und Bun sen unternommene Beschrei⸗ bung der Stadt Rom, von welcher kuͤrzlich der erste Band er⸗ schienen ist, angeregt. Zur Ankuͤndigung desselben schrieb er jenen meisterhaften Aufsatz uͤber Wachsthum und Verfall der alten und Wiederherstellung der neuen Stadt Rom, welcher zuerst im Tuͤ—

binger Kunstblatt, dann erweitert in der Sammlung seiner klei⸗

nen Schriften und eben so in dem ersten Bande des zuvor er⸗ waͤhnten Werkes erschien; Mehreres von ihm werden noch die folgenden Baͤnde mittheilen. Außerdem gehören in diese Periode einige Lateinische Abhandlungen in den Atti dell, acaliemiz di Archeolozia, uͤber von Gau aus Nubien mitgebrachte Griechische Inschriften; und eine Deutsche uͤber das Zeitalter des Curtius und Petronius, in den Schriften der hiesigen Akademie der Wis— senschaften. Vor seiner Ruͤckkehr nach Beutschland (im Jahre 1823), welche er nach vollbrachtem Auftrage vorzüglich qus Sorge fuͤr die geschwaͤchte Gesundheit seiner Gattin beschleunigte, wiö⸗ mete er noch wenig: Wochen dem Besuche des schoͤnen Neapels; aber auch hier gl er mitten unter der Fulle von Kunst- und Natur⸗Schdönheiten, im Umgange mit seinem lieben Freunde, dem Grafen de Serre, dortigen Franzoͤsischen Botschafter, sich täglich mehrere Stunden zur Vergleichung der besten Handschrift des Grammgtikers Charisius auf der Bibliothek auszusparen. Auf seinem Ruͤckwege verweilte er sechs Wochen zu St. Gallen; seine muͤhsamen Nachsuchungen auf der dortigen Bibliothek, von wel— cher er sich wohl 3 Gewinn versprach, belohnten we⸗ nigstens ig Reste der spaͤtesten Roͤmischen Poesie, naͤm⸗ lich die Gedichte des Fl. Merobaudes. Seine Reise uͤber Heidelberg, Frankfurt, die Taunusbaͤder erhielt ein fast ufaͤlliges Ziel auf der wenige Jahre vorher neu gegruͤn⸗ eten Universitaͤt Bonn; das Vorgefuͤhl ungestoͤrter Muße und segensreicher Wirksamkeit, verbunden mit Freundes Rath und Bitte, ließ ihn ohne vorgaͤngigen Entschluß diese Wahl treffen. Im Winter 1823 24 f rieb er hier in heiterer Ruhe mit der ganzen Freude des Schaffens dasjenige, was zum dritten Bande ausgearbeitet in seinem Nachlasse sich befindet. Nach sei⸗ ner . von Berlin, wohin er zu den Sitzungen des Stgats⸗ Rathes berufen war, wurde ihm das Gefuͤhl eines Mißverhaͤlt⸗ ö. zwischen den beiden ersten vor 12 Jahren geschriebenen Baͤnden und der r,. Fortsetzung so lebhaft, daß er vor der ferneren Bekanntmachung die Umarbeitung alles Aelteren beschloß. Zu gleicher Zeit ergriff Niebuhr den lange verlassenen Beruf eines öffentlichen Lehrers wieder. Seine Vorlesungen uber Römische Geschichte und Alterthuͤmer, Geschichte der alten und neuesten Welt, Griechische Geschichte, alte Laͤnder- und Voͤlker— kunde fesselten durch Fuͤlle des Stoffes, tiefe Forschung und Fri⸗ sche der Behandlung die jugendlichen Zuhörer, auf welche er auch gußerdem durch seine herzliche Vertraulichkeit auf das vortheil⸗ hafteste wirkte. Das Honorar seiner Vorlesungen verwendete er hald ganz, bald größtentheils zu wissenschaftlichen Preisaufga—⸗ ben oder zur un erffsg n, armer Studirender. 3 Inzwischen wurde unter seinen Haͤnden die Umgestaltung der beiden ersten Baͤnde seiner Roͤmischen Geschichte zu einer neuen Schöpfung. Der erste Band erschien im Jahre 1327 und wurde in und außer Deutschland mit einer Achtung qufgengmmen, die auf Niebuhr ermunternd wirkte und sehr bald eine dritte Auflage (ir. Bd. 1823.) nothwendig machte, dem er seinen nachbessernden leiß nicht entzog. Der zweite Band wurde in der neuen Bear⸗ eitung erst wenhze Monate vor seinem Tode vollendet. Wenn, wie er selbst es aussprach, der niederschlagende Eindruck der juͤng⸗ sten Weltbegebenheiten gegen den Schluß desselben nicht zu ver⸗ kennen seyn sollte, so werden diese leisen Tone einer tiefen Weh⸗ muth gef if in vielen Herzen anklingen. Dem schon geschriebe⸗ nen Theile des dritten Bandes, der die Geschichte Roms vom Licinischen Gesetze bis in das letzte Viertel des hit Jahr⸗ hunderts der Stadt fortfuͤhrt, werden die zahlreichen Ver⸗ ehrer des Entschlafenen hoffentlich nicht zu lange en geg en ehen. Erwaäͤgt man bei der ersten Ausgabe die seltene Kraft, ie zur Hervorbringung eines solchen Werkes noͤthig war, so muß man noch 3 den tiefen Ernst und die Lebendigkeit des Geistes hewundern, die ihn zu einer ganzlich neuen Ausarbeitung den Entschluß fassen und ihn ausführen ließ. Aus der Verglei⸗ ung der verschledenen Ausgaben geht klar hervor, wie deutlich ihm bie höchste Aufgabe k vorschwebte, und wie sehr es ihm re n, war, . Ziel ju erreichen. Seine rastlose Thaͤtigkeit trie 1 neben seiner großen Ar⸗ best, den lange gehegten Gedanken eines nicht weniger umfang⸗

Vanz. do. in Th.

Ausgabe der Byzantinischen Geschichtschreiber, zur Ausfuͤhrung u bringen. Er selbst ging mit der kritischen Bearbeitung den gathias voran und gewann sich r, Mitarbeiter für den von ihm entworfenen Plan, uͤber dessen Kus führung er mit ge⸗ wissenhafter Sorgfalt wachte. Zugleich veranstaltete er eine Sammlung seiner in den Schriften der Berliner Akademie und in dem seit 12 mit Branders gemein schaftlich herausgegebenen Rheinischen Museum zerstreuten Abhandlungen. Sechs Jahre lang hatte Niebuhr auf diese Weise im Be⸗ wußtseyn segensreicher Bemuhungen und der steigenden Anerken⸗ nung im Vaterlande und im Auslande an seinem neuen Wohn⸗ orte ee. als ihn am ersten Weihnachtsfeiertage eine heftige Erkaͤltung ans Lager fesselte; ein anfangs wenig bedenkliches Fie⸗ ber schlug am fuͤnften Tage in eine toͤdtliche Lungen⸗Entzundung um, welche am 2. Jan. 1831 fruͤh um 23 Uhr seinem thaͤtigen Leben ein fruͤhes Ziel setzte. Seine Gattin, die bereits fruͤher an demselben Uebel litt, das durch die Unruhe der Pflege und durch seinen unerwarteten schnellen Tod nothwendig gesteigert wurde, ist ihm am 14ten fruͤh um 1 Uhr mit el relgast ng von vier unmuüͤndigen Kindern nachgesolgt.

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Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 2. Febr. Im Schauspielhause: Konig Phi— lipp, historische Tragoͤdie in 5 Abtheilungen, von Raupach.

Donnerstag, 3. Febr. Im Schausplelhause: Christinens Liebe und Entsagung, Drama in 2 Abtheilungen. (Fraͤulein v. Hagn: Christine.) Hierauf: Der Jurist und der Bauer, Lustspiel in 2 Abtheilungen. (Fräulein v. Hagn: Rosine.)

Freitag, 4. Febr. Im Opernhause: Fidelio, Oper in 2 Abtheilungen; Musik von L. van Beethoven. (Mad. Schroͤ— der-Devrient, Fidelio als Gastrolle.)

Koöoͤnigstädtisches Theater. Mittwoch, 2. Febr. Der Diamant des Geisterkoͤnigs, Zauberspiel in 2 Akten. ö . Wegen eingetretener Unpäßlichkeit der Dlle. Vio kann dle angekuͤndigte Oper die beiden Nächte nicht gegeben werden.

Berliner Börse. Den 1. Februar 1831.

St.- Schuld- Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 kurm. Gb. m. i. Neum Int. Sch.d. Berl. Stadt - Ob. Königsbg. de.

Elbinger do.

Ostpr. Ptandbri. PFomm. Pfandbrf. Kur- u. Neum. do. Schlesische do. Rs t. C. d. R.- u. I. J. Sch. d. . u. X.

Holl. vollw. uk.

Rene dito 9i1J Friedrichsd'or JiLriseanto ....

2 . g 0 8 . . O O

Woestpr. Pfab. x sohꝝ. Pas. do.

Prem /o Conmx.

wWechse! Cours. . ö Brief. Geld.

Amsterdam . Kurz dito ; 2 Mt. EKurz 2 Alt. London . 3 Mt. Paris x. 2 Mt. Wien in 20 Xr 50 E. 2 Mt. Augsburg 2 Mt. Breslau 2 Mt. Leipzigs... Ihl. S Tage Frankfurt z. M. VT. .. ;. 2 Mt. Petersburg BN 3 Woch. Warschau . ( Kurz

Auswärtige Börs en. . Amaoterdam. 27. Januar. Niederl. wirkl. Schuld 413. Kanz-Bill. 166. Oesterr. 5proc.

Metall. 865. Russ. Engl. Anl. S533.

Paris, 25. Januar. 5proc. Rente sin cour. 985 Er. J0 G. 3proc. sin eour. 66 Er. 55 C. 5proc. Neap. sin cour. 63 Fr. 60 C. 5proc. Span. perp 461.

Hierbei Nr. 5 des Allgemeinen Anzeigers.

reichen als derdienstlichen Unternchmens, nämlich einer neuen

Neueste Börsen-Nachrichten. Paris, 26. Jan. 5proe. Rente pr. Compt. 93. 70. sin cour. 99. 75. Zproc. Pr. compt. 6ti. 89. fin cour. 61. S5. 5proc. Neapol. pr. comht. 63. 75. fin cour. 63. 80.

Frankfurt a. M., 29. J

an. Hesterr. 5proe. Metall. 902. 907. 4proe. 9. T9 3. 2zproc. 453. Iproc. 20. B. Bank⸗

Aetien 17755. 12772 Part. Obl. 1163. i185. Cosse zu i Fi. 1713. 170. Poln. Loofe 53. 45. *

Gedruckt bei A. W. Hahn.

Redacteur John. Mitrebaeteur Cottel.

Allgemeine

Preußische St

34.

Amtliche Nachrichten. KKronik des Tages. Des Königs Majestaͤt haben den bisherigen Ober⸗-Regie—⸗

tungs⸗Rath Vahlkampf zum Geheimen Finanz, und zum

Geheimen Post⸗Rath zu ernennen geruht.

Seine Königliche Majestaͤt haben den bisherigen Ober— Landesgerichts Assessor Zimmermann zum Rath bei dem Oher⸗Landesgerichte in n, Allergnädigst ernannt.

Se. Majestaͤt der König haben dem bei der Regierung

9. Gumbinnen angestellten ñ Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruüht.

Zeitungs-RNachrichten. 2 Aus fand.

Frankreich. Depu tirten Kammer. Die Sitzung vom Zösten Januar eröffnete Hr. Amilhau mit einem Berichte uͤber den Antrag des Vicomte v. Cormenin, das Kumullren von

Gehalten und Pensionen zu verbieten, und stimmte, nach 5

einer sehr ausführlichen Eroͤrterung des Gegenstandes, fuͤr die Annahme der Proposition, indem er zugleich folgende

Abfassung derselben in Vorschlag brachte: „I) Niemand darf!

hinführo die Besoldungen mehrerer Functionen, Aemter oder Kommisstonen, unter welchem Vorwande es auch seyn mag, kumuliren. 2) In dieser Bestimmung mit inbegriffen sind die bei den verschiedenen Ministerien und Verwaltungen be— willlgten Gehalte, die dem Staate zur Last fallen. 3) Aus— genommen von dem Verbote des Kumulirens der Gehalte sind die Geistlichen der verschiedenen Glaubensbekenntnisse fuͤr die Besoldung ihrer Amts-Verrichtungen, so wie die Gelehrten, Literaten und Mitglieder des offentlichen Unter—

richts, fur ihre wissenschaftlichen oder literarischen Aemter,

fuͤr die Unterweisung der Jugend und fuͤr die Ver— waltung des offentlichen Unterrichts. 4) Ausgenommen von jenem Verbote sind ferner alle Gehalte, die zu— sammen nicht die Summe von 2000 Franken uͤberstei⸗ gen.“ Nach Beendigung dieses Berichts erhob sich eine weitlaͤuftige Debatte uͤber die Frage, wann die Din ihre Berathungen daruͤber eröffnen wolle. Einige Deputirte ver— langten, daß man der Proposition des Herrn v. Cormenin den Vorzug vor dem Munielpal, und dem Wahl ⸗Gesetze gebe, Andere, daß man sich erst späͤterhin damit beschaͤftige. Zu Letzteren gehörte Herr Aubernon. Das Publikum, meinte er, sehe mit der groͤßten Ungeduld dem neuen Wahl— und Munieipal⸗Gesetze entgegen, und nach einer großen poli⸗ tischen Krschuͤtterung, wie die des Monats Juhl, verdienten auch politische Gesetze, wie die in Rede stehenden, vor allen andern den Vorzug, indem dadurch einem laͤngst gefuͤhlten Beduͤrfnisse abgeholfen werden solle; die Verfassüng lasse sich erst dann als fest begruͤndet betrachten, wenn sie ein gutes Wahl⸗System fuͤr die Gemeinden, fuͤr die Departements und fuͤr den Staat zur Grundlage habe; so lange dlese Luͤcke noch nicht ausgefuͤllt worden, schwebe, seiner Meinung nach, die constitutionnelle Monarchie in steter Gefahr; die vorige Dy⸗ nastie habe sich nur deshalb der Einführung einer Munieipal— Verfassung wider etzt, weil sie gefuͤhlt, daß es ihr nach einem solchen Zugestaͤndnisse unmoglich seyn werde, die Charte zu verletzen; jetzt sey es nicht der Absolutismus, sondern der Nepublikanismus, der zu temporisiren strebe, um zu dem ent⸗ gegengesetzten Extreme zu gelangen; auf solche Weise aber muͤsse der Staat, da er der Splelball bald der einen, bald der andern Partei sey, zuletzt nothwendig seinem Verderben

Berlin, Donnerstag den 3ten Februar

anzleidiener Leitmeier das

nelle schloß sich dem

werden sollte, die jetzige aufzulosen, und dies s

a ats ⸗Zeitung.

1831.

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entgegengehen, wenn die Grundgesetze des Landes nicht ver— vollstaͤndigt wurden; das Heil des Staates knüpfe sich we— der an das Rekrutirungs⸗Gesetz noch an die Gesetze uͤber den Elementar⸗Unterricht, uͤber das Theaterwesen, uͤber den Skla— venhandel, uͤber das Kumuliren der Gehalte u s. w., son— dern hänge wesentlich von dem Budget und dem Wahl- und Municipal-Gesetze ab, und es sey um so gefaͤhrlicher, das Land noch länger seinem bisherigen provisorischen Zustande zu überlassen, als jeden Augenblick ein Krieg mit dem Aus— lande ausbrechen koͤnne: er verlange sonach, daß man sich vor Allem mit dem Muniecipal⸗Gesetze beschaͤftige. Hr. Sal— verte meinte, daß man besser thaͤte, dem Wahl-Ge— setze den Vorzug zu geben, indem, so lange dieses Gesetz nicht publicirt worden, die verfassungsmaͤßige Monarchie sich eines ihrer wichtigsten Vorrechte, namlich desjenigen, die Deputirten⸗ Kammer , beraubt sehe. Hr. Pru⸗—

fle sch J ntrage des ersten Redners an und bestritt die Ansicht des Hrn. Salverte, daß die Regierung vor der Publication des neuen Wahl-Gesetzes die Kammer nicht aufloͤsen duͤrfe; er seinerseits sey der Meinung, daß diese Auflfung schon im Monat September v. J., gleich nach der Bekanntmachung des transitorischen Wahl-Gesetzes, haͤtte erfolgen muͤssen. In derselben Weise sprach sich auch Hr. v. Tracy aus. „Ich will“, äußerte dieser sich unter Anderm, „die Handlungen der Kammer nicht tadeln; eine un⸗ bestreitbare Thatsache aber ist die, daß diese Versammlung aus völlig heterogenen Theilen besteht. Ohne Zweifel kann einer von uns für dasjenige verantwortlich gemacht werden, was durch die Gewalt der Umstaͤnde e n g. worden ist; es bleibt deshalb aber doch nicht minder wahr, daß ein Theil der Deputirten kraft solcher Gesetze gewählt worden ist, die nicht mehr bestehen, und die unsere neue Eharte ver— wirft. Es ist nothwendig, daß die sem provisorischen Zustande ein Ende gemacht; nothwendig, daß durch neue Wahlen die De— putirten⸗ Kammer möglichst bald auf eine gleichartige Weise zusammengestellt werde.“ Hr. Etienne verlangte die Prio⸗

ritaͤt fuͤr das Municipal⸗Gesetz, als das volksthuͤmlichste von

allen, und von dem Frankreichs ganze Existenz abhänge; wo— gegen der General Demargay sich in dem Sinne des Hrn. v. Tracy aͤußerte. Nach einigen Bemerkungen des Hrn. Pelet 26 r. v. Trach zum zweitenmale die Redner— buͤhne und bemühte sich, zu bewelsen, daß bei der gegenwaͤr— tigen Lage der Dinge, und so lange es kein desinitives Wahl— gesetz gebe, der König die Kammer nicht auflssen könne; das transitorische Wahlgesetz vom Monat September sey nur zur Wiederbesetzung thetlweise erledigter Stellen geeignet, und man wuͤrde mit Huͤlfe desselben die Kammer eben so wenig durchweg neu zusammenstellen ksnnen, als mit den Wahlge— setzen der Jahre 1817 und 1820. Es gebe so nach kein Mit—⸗ tel, sich eine neue Kammer zu schaffen, falls es ,, ohne Zwe

die seltsamste Anomalie, die sich in einem Repraͤsentativ⸗ Staate nur denken lasse. Herr v. rn glaubte da⸗ gegen, daß man schon deshalb dem Munieipal-Gesetze vor allen uͤbrigen den Vorzug geben muͤsse, weil ein solches in der neuen Charte dem ,, versprochen wor⸗ den sey. Nachdem noch Hr. Voper d Argen son in dem Sinne des Herrn von Tracy, der Baron Mächin aber in dem des Herrn Salvandy gestimmt hatten, wurde endlich uͤber die Frage, welchem Gesetze die Priorität einzuräͤumen sey abgestimmt. Die Mehrheit der Versammlung erklaͤrte sich dahin, daß unmittelbar nach dem vorliegenden Gesetz-Ent— wurfe uͤber die Personal⸗ und Mobiliar⸗Steuer das Mun i⸗ etipal-Gesetz und spaͤterhin erst die Eingangs erwahnte , . des Herrn v. Cormenin uͤber das Kumuliren der

ehalte zur Berathung kommen solle. Eine sehr lebha

Bewegung folgte auf diese Entscheidung, wodurch das Wahl⸗ Gesetz noch auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben wird. Zahl⸗

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