1831 / 36 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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die Hollaͤnder davon entfernt liegen; dem Vernehmen nach haben diese Militair-Chefs versprochen, der Aufforderung nachkommen zu wollen. .

Die General-Majors, Herzog Bernhard von Sachsen⸗

Weimar und Dibbets, sind zu General -Lieutenants befoͤrdert

worden.

Bruͤssel, 30. Jan. Nachdem in der gestrigen Kon— greß-Sitzung von den eingegangenen Bittschristen und na— mentlich auch von einer Petition mehrerer Offiziere und Un— teroffiziere der Bruͤsseler Buͤrgergarde, die den Baron Van⸗ derlinden-Hooghvorst zum Koͤnige der Belgier vorschlugen, Mittheilung gemacht worden war, verlas ein Mitglied des diplomatischen Comité folgenden, bei dem Letzteren eingegan—

enen ̃

6a g des Protokolls Nr. 11., der am 20. Jan. 1831 im auswärtigen Amte von London, in Anwesenheit der Bevollmächtigten von Oesterreich, Frankreich,

Großbritanien, Preußen und Rußland, gehaltenen Konferenz.

Die Bevollmaͤchtigten der Hoͤfe Oesterreich, Frankreich,

Großbritanien, Preußen und Rußland haben von dem beigefuͤg⸗ ten an ihre Kommissarien in Bruͤssel im Namen der proyisori⸗ schen Regierung von Belgien gerichteten Schreiben Kenntniß ge⸗ nommen; einem Schreiben, in welchem, in Gemaͤßheit des Pro⸗ tokolls vom 9. Jan. 1831, die Anzeige gemacht wird, daß die Belgischen Truppen, die in die Umgegend von Mastricht vorge⸗ ruckt waren, den Befehl erhalten häben, sich sofort zuruͤckzuzie⸗ hen und in Zukunft jeden Anlaß zu Feindseligkeiten zu vermei⸗ den. Da sie aus den Mittheilungen ihrer Kommissarien sich uͤberzeugen durften, daß dieser Ruͤckzug der Belgischen Truppen der Stadt Mastricht die völlige Freiheit der Communieation, die sie genießen soll, auch sichern werde; da sie ferner nicht zweifeln koͤnnen, daß Se. Maj. der ,,. Niederlande der Erfuͤllung des Protokolls vom 9g. Jan. nachgekonimen sey, und 6 die noth⸗ wendigen Beschluͤsse festgeseht worden fuͤr den Fall, daß die Be⸗ stimmungen dieses Protokolls verworfen oder verletzt werden; da

nun endlich die Zeit gekommen ist, wo die Einstellung der Feind⸗ seligle ten nach den

werder

welche sie zu

en kann, fo sind diese zur Untersuchung der Fragen geschritten, 1. en haben, um den Zweck ihres rer fg. vom 30. Dez. 1830 zu erreichen, um eine nutz eiche Anwendung der Grun z⸗Prin⸗ eipien . welche dieses . die kuͤnftige unabhaͤngig⸗ keit vo Helglzn en ft ain zu befestigen, dessen Erhaltung das erste Interesse Ruirt, 2 wie es auch den vornehmsten Wunsch der in der Konferenz zu London vereinigten Maͤchte ausmacht. Zu diesem Zwecke haben die Maͤchte fuͤr unerlaͤßlich erachtet, vor Allem die Grundlagen

hinsichtlich der Graͤnzen festzustellen, welche fortan das Hollaͤndi⸗ 6 trennen sollen. n,. beldck 86 ;

sche vom Belgischen Gebiete : sind ihnen in diefer Hinsicht Vorschlaͤge gemacht worden. Nach⸗ dem sie selbige reiflich erwogen, sind sie unter sich uͤber folgende Grundlagen uͤbereingekommen: „Art. 1. Die Graͤnzen von Holland werden alle Gebiete, Plaͤtze, Staͤdte und Orte in sich begreifen, die der ehemaligen

epublik der Vereinigten Provinzen der Niederlande im Jahre

1790 , . .

Art, 2. Belgien wird aus dem ganzen uͤbrigen Theile des Gebiets hestehen, welches im Traktate von 1813 die Be⸗ nennung des Koͤnigreichs der Niederlande erhalten hat, unbe⸗ schadet ö. 86 Greßherzogtbums Luxemburg, welches, als ein Be⸗ sitzthum der m e. Hauses Nassan unter einem andern Titel, ein Theil des Deutschen Bundes ist und ferner auch bleiben wird.“

„Art. 3. Es versteht sich, daß die Bestimmungen der Art.

108 bis einschließlich 117. der allgemeinen Wiener Kongreßakte,

hinsichtlich der freien Beschiffung, der Ströme und schiffbaren

Fluͤsse, fuͤr die Fluͤsse und Strome, welche das Hollaͤndische und i la fh. Gebiet durchschn lden, guͤltig bleiben.“ 6, 4̊.

en e , n, n, , Enklaven besitzen wurden, so sollen dur ermittelung der fuͤnf Hofe diejenigen Austau⸗ schungen und Anordnungen unter den beiden Laͤndern stattfin⸗ den, welche noͤthig seyn werden, um ihnen den ge , . Vortheil eines vollstaͤndigen Aneinanderliegens der 3 ungen

und einer freien Communiegtion unter den Staͤdten und Str⸗

men zu sichern, die innerhalb ihrer Graͤnzen sich befinden.“ Nachdem . über diese enn, . wa⸗ ren, haben die Maͤchte ihre Aufmerksamkeit auf bie Mittel ge⸗ richtet, das Werk des e, ,, dem die fuͤnf Maͤchte eine ,. Sorgfalt i. haben, und die Grundsaͤtze, die ihre gemelnsame Politsk leiten, in ihr wahres Licht zu st Sie sind einmuͤthig der Meinüng, daß die fuͤnf Me

welchen , . n den guf Belgien Bezug habenden An⸗

i

ordnungen, so wie bei allen anderen Gelegenheiten, die sich n darbieten , ,,,. , keen . lichen Einfluß, keinen abgesonderten Vortheil zu fuchen und die⸗ sem Lande selbst, so wie allen Staaten, die es umgeben, die besten

un schen der fuͤnf Maͤchte vollstaͤndig bewirkt

pft, und um dergestalt den i f n e n kon eich, den 183 Mitgliedern einstimmig angenommen. darauf zur Berathung uͤber die Wahl des Staats-Oberhaupts.

noch vor), Beifalle begruͤßt,

vom TQästen d. zu antworten.

a inzwischen aus den in den Artikeln 1 und 2. au sa g r, Grundlagen sich ergiebt, daß Holland und Belgien

ellen. te ihrem wohlverstandenen Interesse, ihrer Eintracht, der Ruhe von Eu⸗ ropa und der Erfüllung der in ihrem Protokolle vom 20. Dez. angegebenen Zwecke eine feierliche Darlegung und einen glaͤn⸗ zenden Beweis des unerschuͤtterl g n , nn mn,

Sig enn der Ruhe und der Sicherheit zu verleihen. In

Gemaͤßheit dieser Marimen und in diesen heilsamen Ahsichten

haben die Maͤchte beschlossen, den vorstehenden Artikeln die nach⸗ a,,, .

„Art. 5. Belgien, in den Graͤnzen, wie sie in Gemaͤßheit

der in den Artikein 1, 2 und 4 des gegenwaͤrtigen Protokolls

gegebenen Grundlagen festgesetzt und abgesteckt werden, soll

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einen immerwaͤhrend neutralen Staat bilden; die fuͤnf Maͤchte

garantiren ihm diese immerwaͤhrende Neutralitaͤt eben fo wie

die Integrität und Unverletzlichkeit seines Gebiets in den oben

erwaͤhnten Graͤnzen.“ö“' „Art. 6. Nach einer billigen Reeiproeitaͤt soll Belgien ge⸗

halten seyn, dieselbe Neutxalitaͤt gegen die anderen Staaten

zu beobachten und weder . innere, noch gegen deren

aͤußere Ruhe einen Angriff zu unternehmen.“ Fuͤr gleichlautende Abschrift: gez. Pon sonby.“

Die Mittheilung dieses Aktenstuͤckes veranlaßte eine sehr lebhafte Debatte, an der auch die Tribunen durch lauten Beifall und eben so lautes Zischen Antheil nahmen. So wurde zunaͤchst der Antrag des Herrn v. Robaulx, gegen den Beschluß der Konferenz sofort zu protestiren, mit Bei— fallsbezeugungen aufgenommen, dagegen Hr. van de Weyer, der die Berathung dieser Protestation auf den naͤchsten Tag verschoben wissen wollte, von den gezischt. Endlich kam man uͤberein, daß der Praͤsi⸗ dent sofort eine Kommission ernenne, die einen Protesta⸗

tions- Entwurf anfertigen und der Kammer vorlegen soll.

Der Praͤsident ernannte demgemaͤß eine aus Mitgliedern aller Provinzen zusammengesetzte Kommission, die noch am selbigen Abende sich versammeln sollte. Es wurde hierauf von Herrn Raikem auf folgenden Entwurf einer Proela— mation angetragen: „Im dekretirt der National-Kongreß;: Art. 1. N. zum Koͤnige der Belgier proklamirt, mit der Bedin⸗ gung, daß er die Constitution so annimmt, wie sie vom National- Kongreß dekretirt werden wird. Art. 2. Er nimmt nicht eher Besitz vom Throne, als bis er im

Schoße des Kongresses den nachstehenden Eid geleistet hat: ch die Constitution und die Gesetze des Belgischen Volkes zu beobachten und die National⸗Unabhaäͤn⸗

M Ich schwoͤre,

gigkeit, so wie die Integritaͤt des Gebietes, aufrecht zu er⸗ halten //“. Diese Proclamation wurde von den anwesen⸗

Es ließen sich zunaͤchst funf Redner zum Theil fuͤr den Her— zog von Leuchtenberg und zum Theil fuͤr den Herzog von Nemours vernehmen. Hr. Lebeaun, der mit großer Leben—⸗ digkeit zu Gunsten des Erstern sprach, (eine fernere Mitthei⸗ lung aus den Debatten dieser Sitzung behalten wir uns wurde von den Tribunen mit so lautem ifall daß deren Raͤumung von mehreren Mitgliedern verlangt wurde. Der Praͤsident entschloß sich jedoch nicht, den Befehl dazu zu ertheilen, weil, wie er sagte, das ganze Publikum nicht wegen der Unschicklichkeiten elni⸗ ger Individuen bestraft werden koͤnne. Die Diskussion wurde

Tribunen aus⸗

Namen des Belgischen Volkes N. wird

eine Zeit lang ganz unterbrochen, und erst nach einer Pause

ließen wieder vier Redner, worunter drei zu Gunsten des Herzogs von Leuchtenberg, sich vernehmen. Herr Ch. Vi— lain XIV. verlas darauf folgende, dem diplomatischen Comits zugekommene Note: An Herrn Bresson.

„Mein Herr! Ich beeile mich, auf Ihr Schreiben e Der Rath des Koͤnigs, der heute versammelt gewesen, hat einstim mig die Nothwendig⸗ keit erkannt, der provisorischen Regierung zu erklaͤren, daß die Franzoͤsische Regierung die Wahl des Herzogs von Leuch— tenberg zum Beherrscher von Belgien als einen gegen Frank— reich begangenen Akt der Feindseligkeit ansehen wurde. In dem Falle, daß der Kongreß, ungeachtet dieser Erklarung, zu jener Erwaͤhlung schreiten sollte, wollen Sie Bruͤssel sofort verlassen. Genehmigen Sie u. s. w.

Paris, den 26. Januar 1831.

(gez. Horaz Sebastiani.

Fuͤr gleichlautende Abschrift: der Marquis v. Law estin e.“

Die Vorlesung dieses Aktenstuͤckes machte nicht den ge⸗

ringsten Eindruck auf die Versammlung, die, nachdem sie

noch einen Redner zu Gunsten des Herzogs von Nemours

angehoͤrt hatte, um 5 Uhr sich trennte. Auch gestern haben vor den Thuͤren des Gebäudes, in welchem sich der Kongreß versammelt, bedeutende Zusammen⸗ laͤufe stattgefunden; von veruͤbtem Unfug ist jedoch bisher noch nichts bekannt geworden. Pole n. Warschau, 31. Jan. Bei Eroͤffnung der Sitzung

Man schritt

der Landboten⸗ Kammer am LZ6sten d. beschloß die

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Ver sammlung zuerst auf einen Antrag, des Landboten Swirski, welcher anzeigte, daß der Landbote Andreas Walchnowskt trotz seiner Kraͤnklichkeit, von Buͤrgersinn ge— leitet, in Warschau angekommen sey, demselbem dafuͤr ih⸗ ren Dank abzustatten und dieses Faktum in das Pro tokoll der Kammer eintragen zu lassen.

dann darauf an, daß die Liste der Mitglieder vorgelesen werde, welche die Entthronungs-Akte unterschrieben haͤtten, um die— selbe durch die Unterschriften der in der gestrigen Sitzung nicht gegenwartigen Mitglieder zu vervollständigen. Viele

der Anwesenden sprachen den Wunsch aus, daß oͤffent⸗ liche Buͤcher angelegt werden möchten, worin das ganze Heer

und die fämmtlschen Buͤrgerschaften jene Akte unterzeichnen konnten. Auf den Antrag der Reichstags-Kommissionen be— schloß die Kammer, einen Vorschlag des Landboten Trzeinski, daß ein Comité fuͤr die Landes-Vertheidigung eingesetzt werde, dem Generalissimus zur Begutachtung zu uͤbersenden. Mehrere Antraͤge einzelner Mitglieder, namlich einen vom Landboten Slaski, daß denjenigen, welche die Revolution begonnen

haͤtten , eine öffentliche Danksagung votirt, daß den Wittwen und Waisen der in der Revolution Gebtiebenen Unterstuͤtzung

gewahrt, und daß denen, welche ihr Vermoͤgen im Auslande durch Confiscation verloren hätten, eine Entschaͤdigung er, stattet werde; einen anderen vom Landboten Lempicki, auf Untersuchung der vom Ex⸗Diktator der Unter suchungs-Kom— mission uͤber die geheime Polizei ertheilten Insiruction; einen dritten vom Deputirten Klemens Witkowski, daß der

Armee uͤber die Fortschritte der Revolurion Kunde ertheilt

und ein neuer Eid von den Truppen und Beamten geleistet werden sollte; einen vierten vom Deputirten Chomen tows ki, den ehemaligen Diktator unter Aufsicht zu stellen, damit er

nicht ferner noch der offentlichen Sache schaden koͤnne; einen fuͤnften vom Landboten Moro zewicz, mit Hinsicht auf die

von Seiten Rußlands erfolgte Beschlagnahme aller Fonds

der Polnischen Bank, diesseitig dagegen die Fonds des Rus⸗

sischen ? Schatzes im Königreich in schiag zu nehmen; end—

lich einen vom Deputirten Zwierko ws ki, auf Erdffnung

von Buͤchern zur Einzeichnung der neuen Elde / auf Zuruͤck⸗

beru der im Auslande befindlichen Polen und auf Ver⸗ . der Bestimmung der zu einem Denkmal fuͤr den

Kaiser Alexander gesammelten Beitraͤge; alle diese Vor⸗ , n. k den Kommissionen zu uͤberweisen.

Hierauf folgte die (bereits gestern erwahnte) Verhand⸗

lung in Betreff der Adresse des sogenannten patriotischen Vereins. Der Landbote Swidzinski, ein Mitglied der Kommission, trug sodann der Kammer den Gesetz⸗Entwurf uͤber die Landes⸗Regierung zur Erwaͤgung vor, indem er zugleich des⸗ sen Hauptgrundsatz, durch welchen die Attribute des Koͤnigs einer von den Ministern abgesonderten und aus drei Mit—⸗ gliedern bestehenden Behoͤrde uͤbertragen werden sollten, recht⸗ fertigte. Hiernaͤchst bemerkte der Deputirte Wolowski, daß die Redaction des neuen Gesetzes dem gestern von den Kammern als Erwiederung auf die Proclamattonen des Feld⸗ marschalls Diebitsch⸗Sabalkanski erlassenen Beschluß ange— paßt und namentlich darin erwähnt werden muͤßte, der 1ste Titel und das 2te Kapitel des Zten Titels der Polnischen Constitution haͤtten ihre bindende Kraft verloren; die andern Vorschriften derselben aber blieben insofern in ihrer Guͤltig— keit, als sie nicht durch bereits erlassene oder noch zu erlas— sende Gesetze veraͤndert wuͤrden; die Wohlthaten der Censti—⸗ tution muͤßten sich auch uͤber Litthauen, Wolhynien, Podo— lien und die Ükraine erstrecken; endlich wurden wahrend des jetzigen Interregnums die Vorschriften des 1 sten, Zten und 4Aten Kapfstels im Zten Titel der Constitution aufgehoben, und an ihre Stelle traͤten die Vorschriften des neuen Entwurfs. Darauf entgegnete jedoch Herr Sw id— zin ski, daß dieser letztere Antrag, da er nicht durch die Kommissionen gegangen, jetzt nicht weiter eroͤrtert werden koͤnnte.

Derselben Meinung waren auch mehrere andere Mitglieder,

und in Folge desselben uͤberwies die Kammer den von Hrn. Wolowski vorgeschlagenen Eingang zu dem Gesetz⸗- Entwurf den Kommissionen und schritt zur Diskussion des letzteren. Der Landbote Biernacki berichtete der Kammer, daß sich in den Kommissionen ein Streit daruͤber erheben habe, ob die Regierungs- Gewalt von der exekutiven, d. h. von den

Ministern, getrennt werden sollte, und trug darauf an, daß, obgleich die Majoritàͤt fuͤr die Trennung gewesen sey, die

Kammer doch das Projekt in seiner ersten Abfassung anhoͤ— ren und selbst den Zweifel heben moͤge. Dem widersetzten sich die Landboten Wenzyk und Swidzinski und der De— putirte Jablonski; als sich jedoch Herr Biernacki auf die Anhörung des Wolowskischen Entwurfs, der auch nicht durch

die Kommissionen gegangen war, berlef, erwiederten jene, dle

Der Landbote Trzeinski und der Deputirte Zwierkowski trugen so⸗

Proposition des Herrn Wolowski habe auch nur in Zusatz! Artikeln, nicht in einem vollig neuen Projekt bestanden. Der Landbote Tymowski erklaͤrte sich sodann ge⸗

gen zwei Principien des vorgelegten Entwurfs, naͤmllch

gegen das uͤber die Prorogirung des Reichstages und das, welches die Form der Regierung selbst betrifft. Was den ersten Punkt anlangt, so war er der Meinung, daß nicht ein besonderer Ausschuß, sondern die gang. Volks⸗/ Repraͤsentation immer auf der Wache um den Freiheitsbaum stehen muͤsse, und zwar deshalb, weil nach der Prorogirung des Reichstages der Zusammenberufung desselben bei drin⸗ gender Nothwendigkeit leicht ein Hinderniß in den Weg tre— ten koͤnne und außerdem die Prorogation, welche keine Auf— loͤsung sey, neue Wahlen nicht gestatten wuͤrde, die man doch neben der Permanenz des Reichstages sehr wohl vornehmen konnte. Hinsichtlich des zweiten Punkts berief sich der Red— ner auf das Betspiel der Franzoͤsischen Revolution, in wel— cher sich die Zusammensetzung der höͤchsten Behoͤrde von eini⸗ gen und zehn Personen nach und nach auf immer wenigere reducirt habe, dis sie zuletzt einem Einzigen zugefallen sey, und meinte, man solle, von dieser Erfahrung Nutzen ziehend, sogleich die wirksamste Regierung wählen, indem man die hoͤchste Gewalt einem Einzigen uͤbergaͤbe und demfelben vom Reichstag gewaͤhlte verantwortliche Minister zur Seite stelle. Nachdem sich noch mehrere andere Mitglieder (aus deren Gutachten wir uns aus Mangel an Raum einen Auszug auf morgen vorbehalten muͤssen) fuͤr und wider den Entwurf aus⸗ gesprochen hatten, schritt die Kammer zur Abstimmung dar⸗ über, ob die Regierung von den Ministern getrennt werden oder dem Ministerrath mit einem Praͤsidenten an der Spitze uͤbergeben werden sollte, und entschied sich mit einer Majori⸗ taͤt von 73 gegen 25 Stimmen fuͤr das Erstere. Die wei⸗ tere Diskusston uber den Gesetz⸗Entwurf wurde sodann auf den folgenden Tag verschoben.

Die Polnische Zeitung theilt folgendes Schreiben des Generals Chlopieki an Se. Majestät den Kaiser Nikolas

mit, welches am 24sten d. in den vereinigten Kammern vor⸗

gelesen wurde: .

, Allerdurchlauchtinster Monarch! Die Rathsver summ⸗ lung der Reichstag) ist troptz des Talents, ja sogar der Popularität ihrer Mitglieder, stets zu zuͤgellos in ihren Ente scheidungen, zu schwach in ihren Verordnungen, um mitten unter dem Sturm die Ruhe wiederherzustellen. Von dieser Wahrheit um so mehr uͤbetzeugt, da ich die Erfahrung der eben erst verflossenen Schreckenstage noch vor Augen hatte, beschloß ich, die vollziehende Gewalt in ihrer ganzen Ausdeh⸗ nung zu uͤbernehmen, damit sie nicht eine Beute der Auf⸗ wiegler und Unruhestifter wurde, welche, in der Gefahr ver⸗ zagend, doch die Kunst besitzen, den großen Haufen durch Luͤgen zu verleiten und die edlen Gesinnungen des Volks zu ihrem eigenen Vortheil zu lenken. Ein Feind der Anarchie, mußte ich durch dieselbe in wenigen Tagen drei verschiedene Regierungs- Combinationen umstuͤrzen sehen und faßte daher den Entschluß, die provisorische Regierung durch eine orga⸗ nisirte Macht zu unterstuͤtzen und die Gewalt einem Einzigen wieder zuzuwenden, indem ich sie mit der Mitwirkung des Heeres und dem Gehorsam des Volkes umgab.“

„Dieser Beschluß, Allerdurchlauchtigster Herr, hat die allgemeine Beruhigung der Gem uͤthek zur Folge gehabt. Der Soldat erkennt das Gesetz der militaireschen Disciplin wieder an; der Poͤbel kehrt zu seinen gewohnlichen Beschäͤftigungen zuruͤck; Alle vertrauen ohne Furcht ihre theuetsten Intere en einer Gewalt an, welche das allgemeine Beste wuͤnscht, und der es auch gelungen ist, dasselbe zu erreichen; mit einem Wort, der Sturm hat sich gelegt, und die Sputen der Un— ordnung fangen an, sich zu verwischen.“

„Aber die Gesinnungen, Sire, welche im Verlauf weni⸗ ger Stunden die ganze geit te bewaffneten, welche das ganze Heer unter eine Fahne versammelten, diese Gesinnun⸗ gen, welche wie ein elektrischer Funken alle Wosewodschaften durchdrangen und in allen gleiche Wirkung hervotbringen, diese Gesinnungen, sage ich, glimmen in allen Herzen und werden nur mit dem letzten Athemzuge erlöschen !!

„Es ist nicht anders, gnaͤdigster Herr; die ganze Nation

fordert eine vernuͤnftige Freiheit; sie will dieselbe nicht miß⸗

brauchen, aber eben deshalb will sie dieselbe gegen alle Ge⸗

waltthaͤtigkeiten und Angriffe gesichert wissen; sie verlangt eine dem praktischen Leben angemessene Constitution. Da ste sich durch ein unerwartetes Zusammentreffen der Ereignisse

in einer vielleicht zu muthvollen Lage befindet, ist ö

Alles fuͤt die theuerste Angelegenheit, fůr bie nationale Selbst⸗

staͤndigkeit, aufguopfern. Bel alledem, Sire, ist jedoch bie Nation weit entfernt von dem Gedanken die gl n e