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sey, doch nicht eher sich bewogen gefuͤhlt habe, gegen ihren eigenen Koͤnig zu kaͤmpfen, bis die Nation durch ihre Re— praͤsentanten den Thron fuͤr erledigt und das Reich als im Interregnum befindlich erklaͤrt hatte; jetzt stelle sie sich fre und offen zum Kampf, denn sie habe sich als ein unabhaͤngiges und durch Jahrhunderte zur Freiheit bestimmtes Volk aner— kannt; die National-Garde fuͤhle ganz die Wichtigkeit ihres
Berufs; sie werde stets uͤber die Reichstags⸗Befehle, die Be⸗
wahrung der Landes-Gesetze, die Sicherheit des oͤffentlichen und Privat⸗Eigenthums und den innern Frieden wachen und nicht aufhoͤren, fuͤr die Unabhaͤngigkeit ihres Vaterlandes zu kaͤmpfen. Diese Adresse wurde an die Kommissionen uͤber— wiesen. Man schritt sodann zur weitern Diskussion uͤber Rie oberste Landes⸗Regierung. Die Reichstags-Kommissionen schlugen der Kammer vor, die von dem Deputirten Wolowski in Antrag gebrachten Zusatz⸗-Artikel zu dem Entwurf, wodurch alle von dem Kaiser und Koͤnig und von den politischen Be— ziehungen zu Rußland handelnden Artikel aus der Constitu— tion entfernt, andere aber, welche hei Erledigung des Thro— nes keine Kraft haͤtten, während des Interegnums suspen— dirt und durch andere Vorschriften ersetzt werden sollten, in einen besondern Gesetz Entwurf umzuwandeln und von dem gegenwartigen zu trennen. Dies gab zu langen Eroͤrterungen An— laß, bis die Lammer mit einer Majorltaͤt von 59 gegen 49 Stim— men beschloß, jenen Entwurf mit Ruͤcksicht darauf, daß eine neue Ordnung der Dinge nicht eingefuͤhrt werden koͤnne, ehe die alte aufgehoben sey, mit dem Hauptgesetz-Entwurf zu verbinden und aus demselben die 3 ersten einleitenden Arti— kel abzufassen. Die ferneren Berathungen beschaͤftigten sich mit dem eigentlichen Gesetz-Entwurf, welcher dem Inhalt nach theilweise abgeaͤndert, in der Form der einzelnen Artikel aber ganz umgearbeitet wurde. Nachmittags ging die Kam⸗ mer auf einige Stunden aus einander, kam jedoch um 6 Uhr wieder zusammen, wo ihr der Marschall anzeigte, er sey vom
Justiz⸗Minister benachrichtigt worden, daß durch einen Aus⸗
spruch des Kriminal-⸗Gerichts der Wojewodschaften Masowien und Kalisch Joseph Lubowidzki vor Gericht gezogen werden sey und sich unter polizeilicher Aufsicht uͤber die Befoͤrderung der Flucht seines Bruders verantworten solle. Man berath— schlagte sodann uͤber die Zahl der Regierungs-Mitglieder und entschied sich mit einer Majoritaͤt von 63 Stimmen gegen 38 dafuͤr, die Regierung aus 5 Personen ohne Stellvertreter, jedoch mit Hinreichung von dreien zur Berathung, zusammenzusetzen. Die Sitzung wurde erst um 11 Uhr Abends aufgehoben. Am folgenden Tage, den 28sten, fanden zunaͤchst uͤber die gin lle en der Presse einige Diskussionen statt. (Wir haben dieselben schon in Nr. 35 der St. Z. mitgetheilt; nur ist noch hinzuzufuͤgen, daß außer dem Professor Lelewel auch Peter 26 ocki erklaͤrte, er wolle sich von der Redaction
des Blattes: „das neue Polen“ zuruͤckziehen.) Hierauf be⸗
schloß die Kammer, die Adressen der Warschauer National— Garde und der Einwohner der Wojewodschaft Plock (vergl. Nr. 32 der St. 3.) durch den Druck bekannt zu machen. Es wurden sodann mehrere Vorschlaͤge einzelner Mitglieder beim Marschallsstab niedergelegt; unter Anderen trug Herr Wenzyk darauf an, die weiße National⸗Kokarde beizubehal⸗ ten, — Herr Zwierkows ki, weiß und roth fuͤr die fe. tional⸗Farben anzuerkennen, — Herr Chelmicki, den Aus— spruch des Reichs-Gerichts oͤffentlich bekannt zu machen, — Herr Chomentowski, die inneren Statuten der Kammer est zu begruͤnden, — und Herr Tymowski reichte eine
dresse der Veteranen-Offlziere ein u. s. w. Die Kammer uͤberwies saͤmmtliche Antraͤge an die Kommissionen und ging wieder zu den Bergthungen uͤber das Reglerungs⸗Gesetz uͤber, welche von 10 Uhr Morgens bis 2 Uhr Nachmittags und von 6 Uhr Abends bis 11 Uhr Nachts dauerten. Die Erörterungen uber die einzelnen Artikel waren von wenigem 4 nachdem man jedoch damit zu Ende war, wurde das Gesetz noch ein⸗ mal im Ganzen vorgenommen, und hierbei warf zuerst der Landbote Kaezkowski die Frage auf, ob die durch den Ent—⸗
wurf herbeigeführten Reichstags⸗Kommissionen, welche der
Regierung während Prorogation des Reichstages als Waͤch—
ter dienen sollten, uͤberhaupt noͤthig seyen? Seiner Meinung
nach waren sie uͤberfluͤssig, und selbst der Reichstag muͤßte
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nach Feststellung der Regierung aufgeloͤst werden, indem sonst
zwei mit einander unverträgliche Gewalten neben einander bestehen wuͤrden; dasselbe finde bei einer Reichs⸗Deputation zur Seite der Regierung statt. Dieser Meinung pflichtete auch der Deputirte Jablons ki bei, wogegen Roman Sol— tyk die Reichstags, Beputationen fuͤr unumgaͤnglich nothwen— dig hielt, um den Reichstag selbst in solchen Faͤllen zu ver— treten, wo die Regierung sich an die legislative Gewalt zu
Gedruckt bel A. W. Hayn.
ser sey es, dem Boͤsen vorzubeugen, als es zu be
reer
wenden habe; der Marschall fuͤgte noch hinzu, daß die— selben auch zur Zusammenberufung des Reichstages, zur Bestaäͤtigung des Budgets, wenn der Reichstag damit nicht fertig wuͤrde, und zur Beschaffung der fuͤr die Unterstuͤtzung bes Schatzes und der Armee noͤthigen Mittel durchaus er forder⸗ lich seyen; auch die Berathung in den Faͤllen, in welchen ein Minister die Verordnungen der Regierung nicht kontra— signiren wolle, melnte der Landbote Jasins ki, sey ein nicht weniger wichtiges Attribut der Reichs-Deputation. Dagegen erwaͤhnte der ge an, n n Graf Jelski, daß ihm alle diese Maaßregeln unnuͤtz schienen, so lange noch von keiner Prorogirung des Reichstages die Rede sey; sobald diese ein— trete, sey es immer noch Zeit, an eine Reichstags-Deputation zu denken und deren Pflichten zu bestimmen. Die Mehrheit der Mitglieder stimmte diefer Ansicht bei, und so beschloß
die Kammer, die Erwaͤhnung einer solchen Deputation aus
dem Entwurf ganz fortzulassen und sich selbst die Functionen derselben vorzubehalten. Die erste dieser Functionen war die
Bestaͤtigung des Budgets; ehe diese jedoch erfolgte, ermaͤch⸗
tigte die Kammer, auf Antrag des Landboten Swi— dzinski und des Regierungs-Mltgliedes, Kastellan Dem— bowski, die Regierung, ein Projekt hinsichtlich des ihr einstweilen zu bewilligenden Kredits vorzulegen. — In der Abendsitzung handelte es sich zuerst um die Frage, wem die Ernennung des Generalissimus, der Minister, des Praͤsidenten der Ober-Rechenkammer und der Bischoͤfe zu⸗ fallen sollte? Was den Generalissimus anlangt, so waren
mehrere Mitglieder, unter ihnen der Landbote Morozewiez,
der Meinung, daß mit Ruͤcksicht auf das Vertrauen, womit man die neu zu erwaͤhlende Regierung auszeichnen muͤsse, die⸗ ser das Recht, denselben zu ernennen, uͤberlaffen werde, um so mehr, da dieser Chef, bei seinem gewoͤhnlichen Aufenthalt auf dem Kriegsschauplatz, nicht als ein Mitglied der Regle— rung angesehen werden koͤnne; die Stimmenmehrheit sprach sich jedoch dafuͤr aus: da der Generalissimus ein Regierungs— Mitglied sey und eine entscheidende Stimme im Conseil habe, so stehe das Recht seiner Ernennung dem Reichstage zu, mit dem Vorbehalt fuͤr die Regiexung, daß sie, im Fall der Reichstag nicht versammelt sey, bei eintretender Nothwen— digkeit einen Stellvertreter des Generalissimus ernennen duͤrfe. Hinsichtlich der Minister meinte der Deputirte Po— sturzynski: da nicht nur in allen constitutionnellen Reichen, sondern auch in Republiken, die Ernennung der Minister der Regierung zustehe, so muͤßten auch die Polen diese
Gerechtsame nicht der gesetzgebenden Gewalt, sondern der
vollziehenden uͤberlassen. Der Redner bemerkte ferner, daß der Reichstag bei Ernennung der Minister nicht die gehoöͤrige Buͤrgschaft fuͤr ihre Tuͤchtigkeit haben konnte, weil diefelben dann außer Furcht vor Verantwortlichkeit und vor Verlust ihres Amtes waͤren; auch wuͤrde die Regierung ihrer Thaͤ— tigkeit nicht die noͤthige Eil verleihen koͤnnen, sobald die Mi— nister, so wie sie selbst, vom Reichstag erwaͤhlt und unab— setzbar, ihre Absichten immerwaͤhrend zu paralysiren vermoͤch⸗ ten; endlich wuͤrde, wenn die Reglerung doch das Recht haͤtte, die Minister abzufetzen, die Praͤrogative des Reichs—⸗ tags, sie zu ernennen, ganz nichtig seyn, da die Regierung jene sogleich wieder entfernen koͤnnte. Diese Meinung theil⸗ ten sehr viele Mitglieder der Kammer. Die entgegen⸗ esetzte Ansicht unterstuͤtzte unter Anderen der Deputirte r indem er bemerkte, die der Regierung zuerkannte Macht, die Minister abzusetzen, koͤnne die Rechte des Reichstags nicht beeinträchtigen, da die Absetzung nicht ohne Grund geschehen duͤrfe; wenn die Ernennung derselben dem Reichstage uͤbertragen werde, so erspare man dadurch auch der Regierung eine Beschwerde, und was die durch das Projekt verbuͤrgte , , der von der Regierung er⸗ nannten Minister betreffe, so gewähre dieselbe der Nation keine Sicherheit, da sich ein Minister durch Entfernung aus dem Lande dieser Verantwortuͤng leicht en in koͤnne; bes⸗
estrafen; deshalb moͤge der Reichstag Maͤnner 8. Ministern ernennen, welche das Vertrauen sämmtlicher Volks-Repraͤsentanten besaäßen.
Als es jedoch zur Abstimmung hleruͤber kam, entschied die
Majoritaͤt dafuͤr, daß der Regierung die Ernennung ⸗ der Mi— nister zustehen solle. Das Recht, den Praͤsidenten der Ober⸗ Rechenkammer zu waͤhlen, erkannte die Kammer aber dem Reichstag selbst zu, weil auf jenem Amt die Kontrolle der Enden Regierung beruhe. Dasselbe wurde hinsichtlich der
rnennung der Bischoͤfe beschlossen, weil dlese als Senato— ren der Constitution gemäß jetzt vom Reichstag zu erwaͤhlen seyen, Hiermit schloß die Kammer fuͤr diesen Tag ihre Ver— handlungen.
Redacteur John. Mitredaeteur Cottel.
nr 39.
Allgemeine
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Im Bezirk der Koͤnigl. Regierung zu Königsberg ist die durch Errichtung eines Kirchen— Systems fuͤr die evangelische Stadt- und Land-Gemelnde in Wormditt an der Kirche daselbst zur ersten Besetzung ge— kommene Pfarrstelle dem Pfarrer George Friedrich Wil
helm Ebuard Weiß aus Mehlsack verlieh en und an sei⸗ ner Stelle der Rektor und Katechet Emtl Gebauer zu
Frauenburg zum Pfarrer in Mehlsack ernannt worden; fer—
ner ist die in Reimerswalde bei Heilsberg erledigte Roömisch⸗
katholische Pfarrstelle dem dortigen Kommendarius Jakob die Vorschriften hinsichtlich der Proviant-Vertheilung an das
Krieger verliehen;
zu Magdeburg st der Superintendent, Prediger Sä⸗ necke zu Cruden, zum evangelischen Ober-Prediger zu See⸗ hausen in der Altmark, mit Beibehaltung der blsher schon⸗ von ihm verwalteten Superintendentur, ernannt und der
Dieteriei aus Tangermuͤnde, an die Stelle des vensionir— ten Predigers Arndt, zum evangelischen Pfarrer zu Groß— und Klein⸗Ballerstedt und Grävenstz, Disces Osterdurg, de— rufen und bestaͤtigt worden.
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Durchgereist: ĩ 4. Leeter, von St. Petersburg kommend, hach Paris.
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Zeitungs⸗Nachrichten Ausland.
Rußland.
St. Petersburg, 29. Jan. Se. Majestäͤt der Kai— ser haben den Geheimenrath und Senateur von Diwoff zum Ritter des St. Alexander⸗Newski Ordens und den General— Major Fuͤrsten Abchasoff zum Ritter des St. Annen⸗-Ordens Ister Klasse ernannt. .
Die hiesige Akademische Zeitung enthält ein Schrei— ben des Inspektors der Medizinal-Behöͤrde des Slobodsko— Ukrainischen Gouvernements, Staatsraths und Ritters Dr.
Meyer, in welchem derselbe die in einer Schrift des Dr
Luͤders zu Kiel uͤber die Cholera aufgestellte Ansicht, daß das diese Krankheit erzeugende Prineip sich in der Atmosphärebefinde, und daß dle Unterdrückung der⸗
selben, durch Feuer, welches einen starken anhal⸗
tenden Rauch erzeugt, zu erlangen wäre, bestreitet, und seine entgegengesetzte Meinung mit Hinweisung auf ge—
machte Erfahrungen belegt. . ᷣ In der Festung 3 auf der Orenburgischen
Linie, an der Graͤnze der oͤden Kirgisischen Steppen, ist am 18ten v. M. eine alte Kirche wieder eroͤffnet und zugleich das Namengs⸗Fest Sr. Majestaͤt des Kalsers gefeiert worden. Die nomadisirenden Kirgisen stroͤmten aus ihren Wander— Lagern haufenweise herbei und theilten die Freude der Russen.
Die Regierung hat den Kaufleuten von Kiachta den Zahlungs-Termin der von ihnen fuͤr die Zoll-Abgaben aus— gestellten, in den Monaten Oktober, November und 12 ber faͤlligen Wechsel, gegen Verguͤtung der gesetzlichen Zin⸗ sen, auf 2 Monate verlaͤngert.
Vor einigen Tagen starb hier der Baron Anton von Delwig, in der Russischen Literatur durch seine lleblichen Dichtungen bekannt.
Pole n.
Warschau, 3. Febt Die Nactkonal, Regierung hat eine Proclamation an die Polen erlassen, worin ste ihre,
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Berlin, Dienstag den Sten Februar
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Der Koͤniglich Frauzoͤsisch?e Courien 133,1 1 2,646 Fi. 19 Gr.,
Preußische Staats -Zeitung.
1831.
durch das Reichstags Gesetz vom 29sten d. geschehene Ernen—
nung anzeigt und versichert, daß unerschuͤtter liches Streben
nach Unabhängigkeit alle ihre Handlungen leiten werde.
Durch mehrere Tagesbefehle des Generalissimus, Fuͤrsten Radziwill, sind wieder einige Veraͤnderungen in der Armee
vorgenommen worden; unter Anderen ist der Oberst, Graf
Stantelaus Wonsowiez, zum Chef des dem Generalissimus
beigegebenen Stabes, und der Graf Vincenz Krasinski, der DOdetst Ludwig Kieki, der Oberst-Lieutenant Theodor Szy—
dlswekt, der Capitain Januarius Suchodolski und die Liente— nants Stanislaus Leski und Ignaz Kruszewski sind zu Ad— jutanten des Generalissimus ernannt worden. In eigem an? dern Tagesbefehl desselben werden den Magazin-Vorstehern
Heer erth eilt 4 Die hiesige Allgemeine Staats-Zeitung enthält
den in den vereinigten Kammern vom stellvertretenden Fi—
nanz,Minister Graf Jelskl, uͤber seinen Verwaltungszweig
ö Bericht, aus welchem wir folgenden Auszug mit⸗ Kandidat des Predigt⸗Amtes, Christian Wilhelm Eduard heilen. Der Minister giebt darin eine Uebersicht der setzigen D. ⸗ Landesbedurfnisse, der zu ihrer Deckung noͤthigen Fonds, der gemachten Ersparnisse und der außerordentlichen Huͤlfs quel⸗ len, welche das Land in sich selbst, ohne fremde Unterstuͤtzung,
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* den einhetmischen Vorräthen und in dem noch wicht ersospften Staats-Kredit, sinden koͤnne. Die allgemeine muthmaßtiche Einnahme für das Jahr 1831, heißt es, betragt die Ausgabe dagegen 122, 189, is Fl. 7 Gr., 10 daß ein Ueberschuß von 19,923,018 Fl. 12? Gr. bleibe. In der Einnahme sind begriffen L. Die direkten Einkünfte, im Betrage von 14,315,543 Fl., welche durch die Aufhebung des Lieferungs Kontin⸗ gents um Jäß2,5'ß9 Fla is Gr. verringert worden seyen. 2) Die indirekten Einkünfte, im Betrage von 40, 050, 594 Fl., welche durch den Ausfall der Zoͤlle von Seiten Rußlands, den ungewlssen Ertrag der Fleisch-Verbrauchsteuer von Sei— ten der Israeliten, die Herabssetzung der Warschauer Schank— Abgabe, das verminderte Einkommen aus dem Verkauf des Stempelpapiers und den gehemmten Verkauf des Holzes aus den National- und Kronforsten nach dem Auslande die Summe von 6,441,992 Fl. 2 Gr. perloren haben. Zu diesem Ausfall komme noch die durch Aufhebung des Getränk Mo⸗ nopols entstandene Verminderung der Verbrauchssteuern im ungefähren Betrage von 1,865,600 Fl. Die Salz⸗Einnahme ist mir 17028, 993 Fi. 21 Gr. aufgefuͤhrt. 3) Die Einkuͤnfte aus den Domainen und Regierungs-Forsten, im Betrage von S. 120, 029 Fl. 2 Gr. 4) Die verschiedenen Einkuͤnfte, im Be⸗ trage von 67,686,260 Fl., von welchen die auf 688, 367 Fl. 2 Gr. sich belaufenden Zinsen von den im Besitze des Schatzes befindlichen Pfandbriefen abgehen. In diese Kategorie ist mit eingerechnet der Gewinn der Bank, im Netto- Betrag von 2, 72, 419 Fl. und die Regierungs⸗Kapitalien, im Betrage von 60, 289, 078 Fl. 23 Gr. Diese Kapitalien, „die einzige Aus. sicht/, wie sich der Minister ausdruͤckt, um die außerordentlichen einjährigen Beduͤrfnisse des Landes zu bestreiten, und zugleich der Gordische Knoten saͤmmtlicher Verrichtungen des Lubecki⸗ schen Ministeriums“, bestehen: a) aus dem Rest der Anleihe von 42 Mill., im Betrage von 22,607, 8c0 Fl. 20 Gr. ; b) aus dem Rest der bei dem landschaftlichen Kredit⸗Verein auf die Kron und Nationalguͤter gemachten Anleihe, im Be⸗ trage von 14,670,900 Fl.; e) aus dem Verkauf der Kron⸗ und Nationalguͤter, im baaren Betrage von 204,011 Fl. und von 2, 321, 606 Fl. in Pfandbriefen; d) aus allen anderen, theils im Besitz des Schatzes befindlichen, theils durch den Staats⸗-Kredit zu gewinnenden Kapitalien, im baaren Be⸗ trage von 13,499,316 Fl. 14 Gr., und von 9g, 99ä, 400 Fl. in Pfandbriefen. — Zu den Ausgaben des Jahres 1831 wer⸗ den gerechnet: 1) Die Tilgung der Staats schuld, naͤmllch die Tilgung der Anleihe von 42 Mill., die Zinsen und der Amorti⸗