1831 / 40 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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macht, daß durch eine Verordnung des Natlonal-Conseils das Verbot der Weizen-Ausfuhr ins Ausland fuͤr die Wojewod⸗

schaften Krakau und Augustow in Folge von Vorstellungen, welche die letzteren bei den betreffenden Stadtraͤthen einge— reicht haben, wieder aufgehoben worden ist, und daß, wenn die Stadraͤthe anderer Wojewodschaften nach gewissenhafter Erwaͤgung, ob die Weizen⸗Vorraͤthe in denselben eine solche Ausfuhr gestatten, in dieser Beziehung Vorstellungen machen, die allmaͤlige Zuruͤcknahme des bestehenden Verbots der Reihe nach dem National⸗Conseil zur Entscheibung vorgelegt wer⸗ den könne. .

Dle hiesigen Blätter enthalten auch noch nachtr aͤg⸗ lich mehrere Verordnungen, welche der General CEhlopicki

wahrend selner Diktatur erlassen hat; die eine derselben be⸗

trifft die Post und verfuͤgt, daß dieselbe nicht ermaͤchtigt ist, ohne vorhergegangene Bezahlung oder. Bevollmaͤchtigung durch die Regierung Extraposten, Couriere oder Estafetten zu bewilligen; ferner wird darin allen Kriegs- und Verwal—⸗ tungs⸗Behoͤrden aubefohlen, den mit Geld beladenen Fahr⸗ posten ein unentgeltliches Geleit aus der beweglichen Garde oder der Sicherheltswache nach Verhaͤltniß der Umstaͤnde beizu⸗ geben, da der zu diesem Zwecke fuͤr das laufende Jahr be— stimmte Fonds zur Deckung anderer Ausgaben verwandt werden soll. Wer dem Lauf der Posten ein Hinderniß in den Weg legt, soll zu strenger Rechenschaft gezogen werden; auch wird allen Genexalen und Truppen⸗Chefs aufgetragen, die Posten vor jeder Gewaltthaͤtigkeit zu sichern und ihnen im Fall der Noth thaͤtige Huͤlfe zu leisten. Durch eine an— dere Verordnung wird der Einfuhrzoll auf Schlachtvieh her—⸗ abgesetzt, und zwar sollen fuͤr jetzt von einem Ochsen nur 4 Gulden (20 Sgr. Preuß), von einer Kuh und Ferse 1 Fl. 20 Gr. (8 Sgr. 4 Pf.), von einem Schaaf 12 Gr. (2 Sgr.) und von einem Schwein 1 Fl. 6 Gr. (6 Sgr.) an Abgaben gezahlt werden. Noch eine andere Verordnung erlaubt, in ira! des Beduͤrfnisses der Fabriken, die Einfuhr von roher Cichorie mit einer Abgabe von 4 Gulden fuͤr den Centner. . . Der Oberst Lieutenant Dobtzanski, welcher den (in Nr. 17 der Staats / Zeitung mitgetheilten) Auklage⸗Bericht an den ehemaligen Dittator abgestattet hat, und der nach Widerle⸗ 66 Anklage von dem Krimingl⸗Gericht an die Kriegs⸗ Gerichte ausgeliefert worden war, ist jetzt, nach Durchsicht der —— fkten und er folgtem Ausspruch, daß derselbe nur Besorgniß fuͤr Erhaltung der offentlichen Ruhe zu Sicher⸗ helts mitteln seint Zuflucht genommen, auf freien Fuß gestellt worden und hat folgenden Artikel zu seiner Rechtfertigung in die Allgemeine Staats-Zeitung einruͤcken lassen: „Von der höheren Behörde fuͤr ganzlich unschuldig er⸗ lannt und im Bewußtseyn der Reinheit meiner Absich⸗ ten, halte ich mich fuͤr verpflichtet, in den offentlichen Blättern meinen Landsleuten noch einen kurzen Abriß des Ereignisses vorzulegen, welches die Ursache zu seo vielen widersprechenden Geruͤchten in Warschau war. Meine Absicht war die, jedem Blutvergießen in der Haupt⸗ l , ich bemerkte, wie Jeder, der nur irgend ber die Verhaͤltnisse nachdenkt, in den letzten Tagen der Diktatur in den Gemuͤthern eine ungewohnliche Aufregung; fortwährende Geruͤchte in der Hauptstadt, sogar unter der unbescholtenen Volksklasse, von dem bevorstehenden Ausbruch einer neuen Revolution, aufruͤhrerische Proelamationen in den oͤffentlichen Blaͤttern, namentlich im „Neuen Polen“, die strengen Maaßregeln, welche schon einigemale von der National Garde und Warschauer Garnison getroffen worden waren, und viele andere Umstaͤnde von geringerer Bedeutung bestarkten mich in der Ueberzeugung, daß das Wohl des Lan⸗ des fordere, die Artillerie zur Aufrechthaltung der Ordnung in Bereitschaft zu halten. Ich theilte Herrn Bontemps (wel⸗ chem vom Diktator die Vollmacht uͤbertragen war, sich jeg⸗ licher Mittel zur Sicherung des Arsenals und Artillerie⸗Trains 6 in dieser Hinsicht mit, und auf seine Bevollmächtigung ließ lch die Reservo⸗Artillerie bewa ff⸗ nen, das , , dhl he. sich bereit zu halten, um jeden Augenblick Ladung zu einpfangen; niemals aber gab ich die Ordre, wie man in der Hauptstadt verbreitet hat, 10 Kano⸗ nen zu laden, was unnöthig und laͤcherlich gewesen waͤre. Von einer Unpaͤßlichkett behaftet; begab ich mich spaͤt Abends um 7 Uhr zum Diktator, und indem ich ihn von den Sei⸗ tens der Artillerie getroffenen strengen Maaßregeln benach⸗ richtigte, machte ich ihm zugleich eine kurze Schilderung von den Veranlassungen zu diesem Schritt. Der Diktator be⸗ fahl mir unerwartet, aus dem, was eine bloße Warnung war, einen Rapport anzufertigen und die von dem Geruͤcht

bezeichneten Namen darin zu erwaͤhnen. In einem Uebelbe⸗

finden, wie ich schon gesagt, und außerdem Über diesen Befehl

bestuͤrzt, schrieb ich in Eil den von den oͤffentlichen Blaͤt— tern mitgetheilten Bericht auf, und berief mich nur, da ich nicht gern die Rolle des Anklägers ubernehmen wollte, auf einige von den Geruͤchten, welche ich unter Anderm von mehreren der unter mir stehenden Offiziere gehoͤrt hatte. In der That hatten der Lieutenant Nieszokroe und die anderen erwaͤhnten Offiziere nicht offiziell, nicht in Form eines Rap⸗ ports, sondern nur im gewohnlichen Laufe des Gespraͤchs bei gegenseitiger Mittheilung der Tages-Neuigkeiten auch mit mir von diesen gesprochen; ich selbst aber, so wie die genann⸗ ten Offiziere, schenkten dem Geruͤcht keinen Glauben, daß ein so patriotisches und in so engen Beziehungen zu der Artille= rie stehendes Corps, wie die Sappeure, sich zu einer gesetzlo⸗ sen Meuterei sollte gebrauchen lassen. Auf diese Weise glaubte ich, Allem vorgebeugt zu haben, und war weit von der Meinung entfernt, daß aus diesem Bericht ein Akt der Anklage gegen einen so ehrenwerthen Buͤrger, als Herr Le—

lewel ist, gemacht werden wuͤrde. Das Resultat der von mir

eingezogenen Nachforschungen und des Zeugen⸗-Verhoͤrs hat nicht nur, wie bekannt, nichts Uebles gegen die angeklagten Personen und gegen die Sappeurs erwiesen, sondern auch kund gethan, daß ich selbst und meine Offiziere das, was ich in dem Rapport gesagt, nur als Geruͤchte angesehen haben. Der ganze Irrthum beruht in der von mir nicht beabsich⸗ tigten Umkehrung meiner hinsichtlich der noͤthigen Sicherheits⸗ Maaßregeln fuͤr das Arsenal und den Artillerie-⸗Train im Allgemeinen ertheilten Warnung zu einer besonderen Anklage. Diese wenigen Worte werden, meiner Meinung nach, hin⸗ reichen, um das Publikum uͤber die wahre Lage der Dinge aufzuklaͤren, so wie meine Kollegen, die Sappeure, die an= geklagten Personen und die zu Zeugen aufgerufenen Offiziere zu befriedigen.“ 39 3 Frankreich.

Paris, 31. Jan. Nachstehendes ist ein Auszug aus dem Kommissions⸗Berichte, den der Graf von Portalis in der vorgestrigen Sitzung der Pairs-Kammer uͤber den Ge⸗ setz- Entwurf wegen kuͤnftiger Besoldung der Israelitischen Geistlichkeit abstattete: „SGhne die durch die Charte und durch

die Erfahrung entschiedene Frage zu unter suchen, ob es an⸗

emessen sey oder nicht, daß der Staat die Geistlichkeit be⸗ lde und die Kosten des Gottesdienstes bestreite, bemerken wir, daß diese Besoldung den hat, neben der Auf⸗ rechthaltung und Unterstuͤtzung der Kulte den Staat mehr in den Stand zu setzen, das ihm zustehende Recht der Be⸗ aufsichtigung uͤber die religiösen Lehren und uͤber das Be⸗ nehmen der Geistlichen auszuüuͤben. Das Gehalt, das diese vom Staate beziehen, gruͤndet einen synallagmatischen Ver⸗ trag zwischen der religioͤsen und der politischen Gesellschaft, wodurch diese jener ihren Schutz und jene dieser ihre Unter⸗ werfung zusagt. Der einen wird Sicherheit und Freiheit zu Theil, die andere sorgt fuͤr die Ordnung und oͤffentliche Ruhe. Dieser Vertrag, mittelst dessen der geistlichen Unabhaͤngigkeit durch die zeitllche Dazwischenkunft ge wisse Graͤnzen angewie⸗ sen werden, beugt mancherlel Unordnungen und Stoͤrungen vor. Der Staat kann aber nur dann den Geistlichen einer Religion ein Gehalt zu Theil werden lassen, wenn er es als nuͤtzlich und nothwendig erkennt, mit dieser Neligion in gewlsser Hinsicht ein Buͤndniß einzugehen und sie zu dem Range der gesetzlich begruͤndeten Religionen zu erheben. Von diesem Gesichtspunkte aus hat Ihre Kam⸗ mission die Frage, ob den Rabbinern der Israelitischen Re⸗ ligion ein Gehalt aus den Staatskassen zu bewilligen sey, einstimmig bejahend beantwortet; ihre Beweggruͤnde dazu wa⸗ ren folgende: Wie entfernt auf den ersten Anblick auch die Hebraͤische Religilon von dem Christenthume zu seyn scheint, so ist sie doch von allen Religionen diejenige, die im innigsten Zusammenhange mit demselben steht; das Christent thum . aus ihrem Schoße hervorgegangen; sie betet den⸗ selben Gott an, sie gruͤndet sich auf dieselben Religions buͤ— cher; Theologie, Kosmogonie, Genealogie, Alles ist ihnen ge⸗ meinsam; die Christen betrachten sich als die geistige Nach⸗ kommenschaft des Patriarchen des Hebraͤischen Volkes und

ruͤhmen sich seiner Dre . Die Existenz der Juden la

ist daher für den christlichen Glauben von Wichtigkelt. Der Israelitische Kultus ist unter allen nicht⸗christlichen derjenige, dessen Dogmen mit den christlichen am meisten uͤbereinstimmen, und gegen dessen Erhebung zu einer im Staate begründeten Religion die Christen daher am wenigsten Abneigung hegen koͤnnen. Der Rang, der der Israelitischen Religion ertheilt

wird, kann Niemandes Gewissen verletzen und wird

fuͤr die bestehenden Religionen nichts Gefährliches haben, zu⸗ mal wenn derselbe nicht in Folge einer tadelnswerthen Gleich

guͤltigkelt, sondern des Prineips der Nuͤtzlichkeit wegen er⸗

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theilt wird. Was kann man nach dem Gesagten gegen die jädische Religion einwenden? Will man den von den Phi— losophen des vorigen Jahrhunderts so oft wiederholten Vor— wurf der Ungeselligkeit gegen dieselbe geltend machen? Will man einwenden, daß, wenn die Hebraͤischen Religions⸗Buͤcher als die Einleitung zu dem Evangelium betrachtet werden koͤn⸗ nen, sie gerade da aufhören, wo die Verkuͤndigung dieses Gesetzes der Gnade und christlichen Liebe beginnt, das die Welt civilisirt und die Sitten, selbst die der barbarischsten Voͤlker, gemildert hat; daß sie ferner Lehren politischer Selbst— sucht und Isolirung enthalten und, wenn sie zur Zeit ihrer Be— kanntmachung nicht gut waren, es jetzt noch weniger sind, wo die

Kinder Israels unter den Nationen umherirren und deren Gast⸗

freundschaft in Anspruch nehmen muͤssen? Man muß die verschie⸗ denen Zeiten und Verhaͤltnisse beruͤcksichtigen und in dem Gesetze Mosis die rein politischen Dogmen von den religioͤsen, so wie die Reglerungs-Maximen von den religioͤsen Lehren unterschei— den. Ohnehin sind auch die Juben von dem Alles durch— dringenden Einflusse des Christenthums nicht Frei geblieben. Philo im Alterthume, Maimonides und so viele andere Ge— lehrte in spaͤterer Zeit, endlich, im vorigen Jahrhundert jener weise Mendelssohn, den das philosophische Deutschland gern mit Plato zusammenstellte, haben den Beweis davon gege— ben. Wenn, ungeachtet der Einsicht dieser Gelehrten, der

orurtheilen des Aberglaubens befangen ist, die durch den der Voͤlker und durch die Verfolgungen des Mittelalters

. en Jude in einem großen Theile der Welt noch in den H

neue Kraft erhalten haben, so duͤrfen wir nicht vergessen,

daß wir auf die Israeliten Frankreichs insbesondere Ruͤck— sicht nehmen muͤssen. Und wer koͤnnte besser als wir bezeu— gen, welche Fortschritte die Israeliten in unserm Vaterlande gemacht haben, und wie viel Erfreuliches fuͤr die Zukunft ihr gegenwaͤrtiger Standpunkt hoffen laßt. Es sind bald 20 Jahre her, seit der ehrenwerthe Präsident dieser Kammer, ein an— deres Mitglied derselben und ich beauftragt waren, bei einer aus Abgeordneten der Franzoͤsischen und Italiaͤnischen Judenschaft bestehenden Versammlung, so wie bei dem nachmaligen großen Sanhedrin, die Functionen von Kommissarien der Regierung zu versehen. In diesen Versammlungen, in welchen Fustado, Sigro, Colegna und Isaac Berr sich auszeichneten, wur den

die größten und wichtigsten Fragen verhandelt. Alles, mag

das Familienwesen, die buͤrgerlichen und politischen Beziehun⸗ gen der Juden zu ihren Mitbuͤrgern, das Amt und die Fune— tionen der Rabbiner, die von dem Gesetze Mosis verbotenen unerlaubten Gewerbe, den Wucher ꝛe. betrifft, wurde unter unserer Leitung gepruft und eben so gruͤnollch als gewissen⸗ haft erörtert. Der große Sanhedrin erkannte an, daß in buͤrgerlichen und politischen Dingen die Unterwerfung unter den Staat eine Pflicht sey, und gab uͤber alle diese Gegen—⸗ staͤnde wichtige Vorschriften. Seit der Zerstreuung der Stamme, der Zerstoͤrung des Tempels und der Aufhebung des Priesterthums entbehren die Israeliten einer konstituirten kirchlichen Hierarchie. Die Rabbiner, deren Name Lehrer des Gesetzes bedeutet, versahen ehemals unter den Juden die Verrichtungen der Notare und Richter erster Instanz in Civil⸗ sachen; sie entschieden in hoͤchster Instanz uͤber Alles, was die reli⸗ ioͤsen Ceremonien betraf. Durch einen Beschluß der Israelitischen

ersammlung vom 20. Dez. 1806 wurde verordnet, daß ste sich kuͤnftig nur mit dem Unterricht in der Religion und in der Lehre des großen Sanhedrin, so wie mit dem Einsegnen der Ehen, beschaͤftigen sollten. Eine neue Organisation der Synagogen wurde durch ein Kaiserl. Dekret vom 17. Maͤrz 1808 bestaͤtigt und die Ernennung der Geistlichen der juͤdi⸗ schen Konsistorien und der Rabbiner der Genehmigung der Regierung anterworfen. Seitdem ist der Israelitische Kultus nach dem Vorbilde der christlichen organisirt und unterschei⸗ det sich von ihnen fast nur dadurch, daß seine Diener kein Gehalt vom Staate beziehen. Es handelt sich also nicht um eine Gleichstellung, denn diese ist schon vorhanden, sondern um Befestigung derselben durch Aussetzung einer Summe, welche die Ausgaben des Staates nur unbedeutend vermeh⸗ ren wird. Die Rabbiner, deren Existenz dann unabhängig ist, werden deshalb neuen Grund haben, unter ihren Glau— bensgenessen die Verbreitung der Aufklaͤrung der wahr haften gesellschaftlichen Prineiplen zu beschleunigen. Der vor⸗ liegende Gesetz⸗Entwurf ertheilt den Geistlichen des Israelitischen Kultus Anspruch auf Gehalt. Der Aus druck „Geistlichen“ tst nicht genau, und wir bezwelfeln, daß die Juden selbst ih⸗ ren Rabbinern einen warhaft priesterlichen Charakter belle, gen; sie sind vielmehr oͤffentliche Religions-Lehrer, und seit dem angegebenen Zeitpunkte lehren sie die Gesittung, die

Achtung vor dem Gesetze, die Liebe zum Vaterlande, dle

Ausuͤbung mildthaͤtiger Werke und die Liebe zu ihren Mit—

bruͤdern. Sie werden, m. H., 5 Anstand nehmen, 6

nuͤtzliche Lehren durch Aussetzung eines Gehalts fuͤr die Leh— rer aufzumuntern. Ihre Kommisston hat die Ehre, Ihnen die Annahme des Gesetz⸗Entwurfs vorzuschlagen.“

Ueber die in derselben Sitzung der Pairs-Kammer ge⸗— nehmigte Einsperrung des Vicomte Dubouchage wegen einer

Wechselschuld bemerkt der Messager des Chambres: „Es ist dies das erstemal selt der Wiederherstellung der Monarchie,

daß gegen ein Mitglied der erblichen Kammer auf solche Weise verfahren wird; wir wollen wuͤnschen, daß es auch das letztemal seyn möge. Der Graf Chaptal hatte den Vor— schlag gemacht, daß man den Pairs dasselbe Vorrecht ein⸗ räume, das den Mitglledern der andern Kammer gesetzlich zusteht, daß man nämlich ihre Verhaftung im Laufe der Session fuͤr unzulaͤssig erklaͤre. Man wandte indessen hier⸗ gegen sehr richtig ein, daß in diesem Falle der Pair seinem Gläubiger viel weniger Sicherheit bieten wurde, als der De⸗ putirte; denn dieser falle, nach dem Ablaufe seines Mandats, seinem Glaͤubiger von Rechts wegen anheim, wogegen der Pair seine Wärde auf Lebenszeit behalte; da sonach die Lage beider nicht identisch sey, so könne die Frage auch nicht auf eine und dieselbe Weise geloͤst werden. Das Resultat des Skrutiniums ergab daher auch uͤber zwei Drittheile der Stimmen fuͤr die Verhaftung.“

Der Courrier frangals aͤußert sich uber das Mini—⸗ sterium folgendermaßen: „Die Lage des Ministeriums ist hinsichtlich der Belgischen Frage jetzt besser, als sie es vor zwei Tagen war; gleichwohl besteht diese Frage noch immer sammt ihren mannigfachen Schwierigkeiten. Alles scheint darauf hinzudeuten, daß der Belgische Kon⸗ greß doch den Herzog von Nemours wahlen werde. Als— dann duͤrften die Verlegenheiten sich haͤufen. Die Gruͤn⸗ de, weshalb die Krone fuͤr diesen . vorweg ausgeschlagen worden ist, und die fast ausschließlich auf den Opposition des Englischen Kabinets beruhen, gelten noch heute so gut, als sie gestern galten. Andererseits scheint es uns fast unmoglich, daß, wenn die Wahl wirklich erfolgte, Frankreich sie zuruͤckweisen koͤnnte. Spaͤtestens inner alb 146 Tagen wird das Ministerium sich in dem Falle sehen aber malige Aufschluͤsse zu geben, und dann möchte die Auf⸗ , . 1 schwieriger seyn, denn es handelt nicht um eventuelle Plane, sondern um die Ankuͤndi eines entscheidenden Entschlusses, wonach kein Ruͤ mehr moͤglich ist.“ . 626

(Die Pariser Zeitungen vom 1. Februar waren beim Schlusse dieses Blattes noch nicht hier eingegangen.)

Straßburg, 1. Febr. Mehrere Doktoren und Stu⸗ denten der Unhversitaͤt Göttingen, die an dem in dieser Stadt ausgebrochenen Aufstande thaͤtigen Antheil genommen, sind vor einigen Tagen hier angekommen. .

In wenigen Tagen wird unsere Stadt der Vereinigungs⸗ punkt dreier beruͤhmter Virtuosen seyn. Paganini befindet sich bereits hier, und gegen Ende dieser Woche werden die Gebruͤder Bohrer erwartet.

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Großbritanien und Irland.

London, 29. Jan. Die Times erwähnt elner neullch hier erschienenen Flugschrift, welche Betrachtungen uͤber die so vielbesprochene Parlaments⸗Resorm enthält. „Der Vor⸗ schlag zu einer solchen Reform,“ sagt der Verfasser unter Anderem, den die Minister in der näͤchsten Sitzung 44

en wollen, ist ohne Zweifel eine der wichtigsten Maaßregeln, die jemals einer berathenden Versammlung 6 wurden. Sie möge nun von der ganzen gesetzgebenden Versammlung angenommen oder durch den maͤchtlgen Einfluß des Eigen⸗ nutzes, der Vorurtheile und der Meinung ,, werden, so koͤnnen die jedesmaligen Folgen nicht ohne Wi kung auf dle oͤffentliche Wohlfahrt und Ruhe bleiben. E kann nicht in Abrede gestellt werden, daß die Minister sich eine außerordentlich schwierige Aufgabe gestellt haben. Sie haben die thätige, eifrige und dis eiplinirte Feindse⸗ ligkeit der ganzen Masse der au , n. e rw ab tung und ihrer Anhänger, so wie die Interessen vieler mäͤch⸗ tigen und achtbaren re, . und einer Kla 97 bekaͤmpfen, zu der sie selbst gehören, und die seit einer Relhe von Jah— ren den Vorzug eines direkten Einflusses auf die Wahl 6. großen Anh von Mitgliedern des Unterhauses genoß. Hinsichtlich der vom Verfasser vor ausgesetzten Feindseligkeit der Mitglieder der vorigen Verwaltung theilt die Times dessen Meinung und sagt: „Nach glaubwuͤrdigen Berichten existirt wirklich ein Pian, um der beabsichtigten Parlaments—