1831 / 41 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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tische Schiefe, während von da ah rechts und links die Ro⸗ fer fn immer 2. scher werden, bis zu den parabolischen l= trabahnen Von dieser Stellung aus sindet er, daß Frankreich iu einer wahren Freiheit nicht gelangen konne, so lange es den Begriff der Verfassung ganz in dem der Reichs⸗Verfassung fuͤr . t, so lange es immer nur an der Spitze seines

tagtsgebgudes zimmert, die von den platten Bleidaͤchern des

reyublitanischen Terrorismus his zu dem schiefen Thurm der Napoleonischen Allcinherrschaft durch alle Formen hindurch gangen, während Kommunal⸗ und Provinzialverfassungen, öͤffent⸗ ö tnterricht und Freiheit der Verwaltung durch Unabsetzbar⸗ keit der Beamten dagegen nur als Nebensache, ja letztere sogar

6.

e für fremde Eigenthuͤmlichkeit, Großes und Schönes darbie⸗

ranzöͤsischer Zuvorkommenheit cher und ein Preuße zu seyn.

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Kweghpt. Piäh.

Augsburg Ait. 1017 Breslau . *.

junmh. 18. 19.

Freiheitshelden, wie Demosthenes, nicht mehr zu dem engen Kreis einer einzelnen Gemeinde sprechen, sondern Weisheit und Thorheit, auf den Schwingen der öffentlichen Blaͤtter, in wenigen Tagen ganz Europa uͤberfliegt, von Millionen gehort, wiederholt, bewundert und verdammt wird, wo diese unermeßliche Mehrung der Gewalt des Geistigen uͤber das Materielle mit ihrem Segen aber auch dem Einschleichen des Boͤsen Thuͤr und Thor offnet, da sind Maͤnner, wie er, so berufen als verpflichtet, als ein geistiges Heer, neben unsern leiblichen Soldaten, in die Schranken zu treten und das Uebel, welches nicht gusgerottet werden kann, wenigstens bezaͤhmen und bannen zu helfen. Möchten wir ihm noch recht oft in der Ausuͤbung dieses Berufs begann n.

Königliche Schau spiele.

Mittwoch, 9. Febr. Im Opernhause: Die Jungfrau von Orleans, romantische Tragoͤdie in 5 Abtheilungen. (Frl. v. Hagn: Johanna, als Gastrolle.)

Im Schauspielhause: 1) Lamour et la raison, co-

J mädie en 1 acte. 2) Jeune et vieille, vaudeville nouveau

en 2 parties.

Koͤnigstädtisches Theater. Mittwoch, 9. Febr. Die Italiaäͤnerin in Algier, komi. sche Oper in 2 Akten; Musik von Rossini. (Dlle. Haͤhnel vom K. K. Hof⸗Opern⸗Theater zu Wien: Isabella, als erste Gastrolle.) ?

Berliner Börse. Den 8d. Februar 1831.

Amtl. Fonds- und Geld- Cours- Zettel. (Prerrss. Cour.)

** ol =

St. Schuld- Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kurm. 0b. m. C. Neum. Iut Seli. d. Ber]. Stadt - Ob. kKönigsbęg. do.

. do. Hanz. do. in Th.

Ostpr. Hlandhrf Pomm. Pfandbrf. Kur- u Neum do- Schlesische do. RkSt. C. d K.-u. N. .- Sch. d.. u. N.

1 C cr e.

lloll. voll. Dub. Neue dito

Friedrielis d'or. Disconto ....

L C C C c G D 7 .

Grolshz. Pos. do.

W 66h sel- Cours. Vier ders.

Anigterdam ' 260 II. Rn 1425 dito 250 FI. 2 Mt. 1415 Hamburg ; urg 150 . 1495

6 21

101

iöoꝛ) Petersburg BN. 3 Rbl. moch. Warschau 1. 6

Aus wärtige Börsen. London, 29. Januar. . Cons. 805. 4. Russ. 921. 4. Span. i164 4. Griech. 27. 28

Port. 433. Dän. 607. Bras. 555. Mex. 353. 385. Co-

Berichtigung. In der Beilage zum gestrigen Blatte

der Staats Zeitung, S. 325, Sp. 2, Z. 18 v. u. st. „Dich⸗ tungen“ l. „Richtun gen“ und S. 328, Sp. 1, 3. 13

v. u. l. „Gleichheit“ st. „Freiheit“. Hierbei Nr. 6 des Allgemeinen Anzeigers.

Nach schräifst. So eben (halb 5 Uhr Nachmittags) kommen uns noch die Pariser Blaͤttet vom 1. u. 2. Febr. zu, welche jedoch nichts ausgezeichnet Bemerkenswerthes enthalten. Die Cours-Notirungen sind wie folgt: . .

!. Pa ris, 1. Febr. 5proc. Rente pr. compi. 93. 70. fin cour g3. 809. Zproc. pr. compt. 61. 20. sin cour. 61. 30. 5proe. Neapol. pr. compi. 63. sin edur. 63. 25. Sproc. Span. Rente perp. 46.

Paris, 2. Febr. 5proc. Rente pr. eompt. 93. 15. sin Cour. 93. 25. Zproc. pr. compt. 60. 80. fin our. 60. 96.

ßproe. Nea pol. Pr. compt. 63. 15. sin cour. 63. 25. 5 roc. Span. 463. : ;

Frankfurt a. M., 5 Febr. Oesterr. 5proc. Metall. 9 5. lag. 4proc. 793. 793. 24proc. 453. proc. 203. B. Bank⸗ Aetlen 1213. 1240. Part. Obl. i175. Loose zu 100 Fl. 703. B. Poln., Loose 443. 4.

Gehruckt bel A. B. Haßn.

*

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Nedacte nr John. Mitredaeteur Cottel.

.

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

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w 41.

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Se. Majestäͤt der König haben dem aun Allerhoͤchstihrem Hofe residirenden Königl. Hannsverschen Gesandten, Staats— Minister Freiherrn von Reden, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse zu verleihen .

Se. Majestaͤt der Konig haben dem pensionirten Com- mandeur vom 1sten Bataillon (Mindenschen) des 15ten Landwehr⸗Regiments, Ohberst-Lieutenant von Eller-Ebher— stein, dem vormaligen Landrath des Templiner Kreises,

von Arnim, und dem Superintendenten Grünewald zu

Achen, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen

geruht.

Ihre Durchlauchten der Herzog und die Herzogin von Anhalt⸗-Köthen sind von hier nach Köthen abgegangen.

Daß dieser Tage das 5te Sachregister zur Gesetzsamm⸗— lung, und zwar fur die Jahre von 1826 1830, erschienen ist, welches den Gesetzsammlungs-Abonnenten unentgeltlich verabreicht wird, und in kurzem auch das große Sachregister fuͤr die Zeit von Entstehung der Gesetzsammlung ab und

einschließlich des Nachtrags von 1806 1810 bis zurn Jahr

1830 gegen eine billige Kosten⸗Verguͤtigung nachfolgen nmaede;

davon benachrichtigt das Debits-⸗Comtoir mlt der Erinne⸗

rung: daß seit dem 1sten Januar d. J. ein neuer Prä— numer atio us-Termin begonnen hat. Berlin, den 10. Februar 1831. Deb its ⸗Comtoir.

Durchgereist: Der Kaiserlich Russische Felejäger Schmidt, als Courier von St. Petersburg kommend, nach Weimar.

Zeitungs⸗Nachrichten. Ausland.

Frankrehch.

Pairs-Kammer. In der Sitzung vom 1. Febr. erfolgte zunaͤchst die einer Kommission zur Pruͤ⸗ fung des Gesetz⸗ Entwurfes uͤber den Tilgungs-Fonds. Sodann begannen die Berathungen uͤber das Gesetz wegen künftiger Besoldung der Rabbiner. Der Vice⸗Admiral Ver⸗

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hu el widersetzte sich diesem Gesetze; eine aufgeklärte Regle⸗

rung, meinte er, duͤrfe nicht eine Religion salartren, wo durch der Irrthum fort en fing, werde; die Juden, die Jahrhun⸗ derte lang den wahren Gott allein angebetet, weigerten sich seitdem/ das Licht des heiligen Evangeliums zu empfangen;

in Folge ihrer Vorurtheile hätten sie ihr eigenes Gesetz ver⸗

ssen und lebten absichtlich in der Unkunde der geoffen barten 6 ꝑrheiten, indem sie den Talmud befolgten, der von eini⸗ gen Rabbinern in den fruͤhesten Zeiten abgefaßt worden sey, und den sie ihr muͤndliches Gesetz nennten; dieses Buch, das in einem geheimnißvollen und kaum zu r , . Style geschrieben, hindere sie, ihre Augen uͤber den wahren Sinn ihres alten heiligen Buchs zu oͤffnen und die Offenbarung es Evangeliums anzunehmen; nicht die Anhänger Mosis, sondern die Sektirer bes Talmud wuͤrde der Staat bezah⸗ len, wenn er den Nabbinern ein Gehalt bewilligte, so lange diese sich zu einer antichristlichen Religion bekenn⸗ ten, duͤrfe die Regierung nicht einen Thell der Staats

Einnahme dazu verwenden, 2 und Vorurtheile

zu nähren. Der Berichterstatter, Graf PmLßrtalis, erwiederte,

Berlin, Donnerstag den 10ten Februar

16831.

=

es handele sich gar nicht darum, zu untersuchen, ob die Rab⸗

biner die religisse Wahrheit lehrten oder nicht; der Staat bezahle mehrere Kulte, obgleich nicht alle von ihnen die Wahrheit lehrten, denn diese konne nur eine und dieselbe seyn; es frage sich bloß, ob es dem Staate nuͤtzlich sey, daß die Rab— diner den Unterricht, mit dem sie beauftragt wären, fort— setzten; man spreche von dem Talmud, seinen Fabeln und seiner Unduldsamkeit; Niemand wisse aber, welchen Grad von Einfluß dieses Buch auf die Franzoͤsischen Israeliten habe; um dergleichen Einwendungen vorzubeugen, habe er schon in seinem Berichte zu beweisen gesucht, daß die Ent⸗ scheidungen des großen Sanhedrin den Religions-Unterricht der Rabbiner in Frankreich mit der Civilisation und den Ge⸗ setzen in Einklang gebracht, daß sie die damit im Wider⸗ spruch stehenden Grundsätze des Talmud verdammt, und so⸗ nach den Franzoͤsischen Israeliten einen Gesetzes-Text gelie⸗ fert hätten, der in den Synagogen, wie das Gesetz selbst, ausgelegt werde. Man duͤrfe also die Franzoͤsische Synagoge nur nach den Entscheidungen des großen Sanhedrin, nicht aber nach den rabbinischen Compilationen, beurtheilen. Der Graf Verhuel entgegnete hierauf, daß, wenn der Mensch auch in seinem Glauben unabhängig sey, diese Unab- häaͤngigkeit sich doch nicht auf seinen Stand als Büuüͤr⸗ ger und Unterthan erstrecken konne; in letzterer Be⸗ zehung müsse vielmehr der Staat zu ergründen suchen, ob jener Glaube auch nicht mit den gesellschaftlichen Principien im Widerspruche stehe; in dem vorliegenden Falle sey dies aber unmoͤglich, da es sich von einer Religion handle, die der Regierung voͤllig unbekannt sey, und von der man annehme, daß sie auf einer antichristlichen und antiso⸗ cialen Grundlage beruhe. Als bei diesen Worten der Graf Mols den Redner mit der Bemerkung unterbrach, daß selt dem großen Sanhedrin die Gesetze der juͤdischen Religion be⸗ kannt seyen, erwiederte Letzterer, dieses wuͤrde nur der Fall seyn, wenn die Rabbiner ihre fruͤhere Erklaͤrung, daß in den Synagogen nichts gelehrt werde, was den christlichen Ver⸗ einen zum Nachtheile gereiche, erneuert hatten; Jedermann wisse aber, daß die Juden in den uͤbrigen Landern sich uͤber jene der Kalserl. Regierung abgegebene Erklärung nur lu—⸗ stig gemacht hatten. Der Graf Mols bestieg hierauf die Rednerbuͤhne und bemerkte, daß es sich in dem vorliegenden Falle bloß um die Juden in Frankreich handle. Nach der Erklarung, fügte er bir g, die der große Sanhedrin abgege⸗ ben habe, und die das Symbol fuͤr alle Franzoͤsische Isra⸗ eliten geworden, sey kein Grund mehr vorhanden, die im Talmud enthaltenen Lehren zu fuͤrchten; in jener Erklärun g aber, auf welche man allein jetzt rekurlren muͤsse, um zu erfah⸗ ren, was die juͤdische Religion vorschreibe, sey durchaus kein Grundsatz enthalten, der die Besorgnisse einiger Personen rechtfertige. Der betreffende Gesetz⸗ Entwurf wurde hierauf mit 57 gegen 32 Stimmen angenommen. 2

Deputirten⸗Kammer. Die Sitz ung vom 31sten an. eröffneten die Herren v. Berig ny und Landry⸗ illon mit zwei Berichten über 7 Gesetz⸗ Entwürfe von

oͤrtlichem Interesse. Der Praͤsident trug sodann ein Schrei⸗ ben des Hrn. Gallot vor, wodurch dieser Deputirte des Departements der niedern Charente seine Eutlassung einreichte.

Hierauf wurden die Berathungen uͤber den Municipal⸗Ge⸗ * ntwurf fortgesetzt.

r. Daunonu lie 4 gegen den⸗ n vernehmen und gab eine kurze historische Uebersicht von den Gemeinde⸗Raͤthen seit den Zeiten der Romer bis auf die neuesten Tage. „Seit der Kaiserl. Regierung“, so schloß er seinen Vortrag, „beruht unser Kommunalwesen le⸗

diglich in der Einbildung: wir sind aber bereits in solchem

, , on jetz Existenz von Municipalitaäͤte t. finden . Namen ö Aktenstuͤcken und an zen elt en Ge⸗