; die Wahl , der National⸗ Garden, die 3 B. in von 100/900 Seelen durch 10,000 Buͤrger erfolge und uͤber⸗ all befrledigend ausgefallen sey, wogegen nach dem vorliegen,
die Wahl der Mitglieder des Munleipal⸗-Conseils nur durch
ö . 338
zznden, waͤhrend der That nach die Verwaltung unserer Ge ⸗
meinden nur Kommissarien anvertraut ist, die von der Regie⸗ zung eingesetzt werden und aus angeblichen Maires, Adjunkten and Rathen bestehen. Das Ihnen vorgelegte Gesetz soll die⸗ sem Schattenbilde nur einen Anschein von Wahrheit geben;
es enthaͤlt aber nicht das Mindeste, das auch nur im entfern⸗
zesten Sinne den Institutionen gliche, die im Laufe der Jahr⸗ hunderte unter dem Namen von Munieipalitaͤten bekannt waren. Es 5, die muͤßigen Aemter und entstellt die eigentlichen Amts-Verrichtungen, indem es mehr als je die örtliche Verwaltung mit der Central-⸗Regierung vermischt, durch unvorsichtige Transactionen sowohl die eine, als die an⸗ dere dieser großen Triebfedern der inneren Verwaltung schwaͤcht, und ein Privilegium einfuͤhrt, welches den Hoͤchst⸗ besteuerten saͤmmtliche Wahlrechte vorbehaͤlt.“ Hr. Petou hob die Vortheile des Gesetz⸗utwurfes hervor, wodurch, be— merkte er, einem laͤngst gefuͤhlten Beduͤrfnisse abgeholfen werde.
Gleichwohl war er der Meinung, daß die Grundlage, wor—
auf der Entwurf beruhe, nicht ausgedehnt genug sey; die
Zahl der Wähler in den kleinen Gemeinden scheine ihm zu gering; je mehr man dieselbe erhoͤhe, um so populairer und achtungswerther wuͤrden auch die zu wählenden Magisttats-⸗
Personen seyn; den besten Beweis fuͤr diese Behauptung . taͤdten
den GesetzEntwurse in Staͤdten von derselben Seelenzahl
FHöchstens B00 Burger erfolgen würde. Herr Thouvenel
trat gegen den Gesetz⸗ Entwurf auf; er verlangte, daß die
Maires sowohl als ihre Adjunkten von den ver sammelten
waltung der allgemeinen
Nechte ausdehne, meinteé er, um
Wählern, deren Zahl er uͤbrigens ebenfalls viel zu gering
fand, ernannt würden,. Herr Landry⸗Gillon stimmte
jwar im Allgemeinen fuͤr das Gesetz, machte jedoch zugleich verschle dene Verbesserungs⸗Vorschlaͤge. Hr. Ggujal glaubte, daß es besser gewesen . Gesetze vor dem Munieipal⸗Gesetze den Vorzug gegeben Hätte; unter Anderm verlangte er, daß man nicht bloß die
waͤre, wenn man dem Departemental⸗
Munielpalraͤthe, sondern auch die Mꝛoires auf 6 Jahre ernenne, Herr Gautier gab zu, daß jn demselben Maße, wie das Grund⸗Eigenthum in Frankreich zersplittert worden,
anch das Beduͤrfniß fühlbarer geworden sey, die verschiede⸗
gen Klassen der Gesellschaft nicht allein an der Ver= Interessen, sondern auch an den Entscheidungen über oͤrtliche Interessen Theil neh⸗ men zu lassen, Da dlese letzteren ohne Zweifel von den Bürgern selbst besser wahrgenommen werden konnten, als
von der Regierung, so sey es auch nothwendig, daß sie die
Theil nehmen, deren gesellschaftliche Lage dafuͤr buͤrge, daß sie von einem gewissen Geiste der Erhaltung und von der Kennt— niß der Bedingungen zur Bewahrung der oͤffentlichen Ruhe and Ordnung durchdrungen wären; dieser Geist der Erhal— tung aber finde sich hauptfaͤchlich in den Grundeigenthuͤmern; er seinerseits glaube, daß in dem vorliegenden Gesetz⸗-Ent⸗ wurfe die Wahlfaͤhigkeit so weit ausgedehnt worden sey, als es die Vorsicht nur immer gestatte. Hr. Thabaud⸗Line—
tiere bekämpfte die verschiedenen Bestimmungen des Ge⸗
setzes, wogegen n Kératry sich zur Vertheidigung dessel— ben vernehmen ließ. Hr. Salverte aͤußerte sich etwa in demselben Sinne, wie Hr. Petou; . mehr man die politischen
so fester schlinge man auch
das Band, das den Barger an sein Land knäpfe; schen B
Coustant habe bemerkt, daß selbst der Bettler seine Rechte
habe, die man ehren muͤsse; und dies sey insofern richtig, als der Bettler, wenn er das conseriptionsfaͤhige Alter erreicht,
so gut wie jeder Andere fuͤr die Vertheidigung seines Landes . fen muͤsse; die Wahl ver Gen, h.
tmöglichsten gens nehme es 22 Wunder, daß in dem
h u muͤ e n Zahl von Buͤrgern uͤber 1
von der Stadt Paris gar keine Rede sey. .
erstatter Hr. Faure bemerkte hierauf, daß die Hauptstadt
einen besonderen Artikel am Schlusse des Gesetzes habe bil⸗ den sollen, und daß die Weglassung desselben nur auf einem
r. Salverte fuhr fort; Nach dem 4ten Artikel des der Tammer vorgelegten Wahl Gesetz Entwurfes gewinne es das Ansehen, als ob die Maires und ihre Adjunkten von dem
. beruhe, den die Kommission redressiren werde. n
Volke gewahlt werden sollten; in der That erblicke er hierin
auch gar keine Gefahr (Murren); es gebe in seinen Augen nichts Betruͤbenderes, als jenen bestãndi sen Argwohn . die Gesinnungen seiner Mitbuͤrger; er seinerseits theile die⸗ fes Mißtrauen in keinerlei Weise, und eben so wenig, wie er
nen annehmbar scheine.
die Wahl der Maires durch das Volk fuͤr gefaͤhrlich halte, eben so wenig glaube er auch, daß man eine Aufloͤsung der Kammer zu scheuen brauche. ; In der Sitzung vom 1. Febr. wurde die Berathung fortgesetzt. Da bei Eroͤffaung der Sitzung nur 50 Deputirte zugegen waren, so wollte der Graf e tan v. La roch e⸗ fou cauld, als zunaͤchst eingeschriebener Redner, erst gar nicht die Tribune besteigen. Zuletzt entschloß er sich doch dazu, ließ sich in eine gruͤndliche Eroͤrterung der verschiede⸗ nen Bestimmungen des Gesetz Entwurfes ein und verwarf die meisten derselben, als den Beduͤrfnissen der Zeit nicht hinlänglich entsprechend. Unter der vorigen Charte, meinte er, habe Niemand sich daruͤber wundern durfen, daß die Re— gierung mit der Forderung hervorgetreten sey, die Einrich— tung des Kommunalwesens von dem Koͤnige ausgehen zu lassen; heutiges Tages mußten aber die Buͤrger selbst sich da⸗— mit beschaͤftigen. Der Redner tadelte es bei dieser Gelegenheit im Allgemeinen, daß man bei den Gesetz Entwuͤrfen, die seit der letzten Revolution vorgelegt worden, so sehr ins Detail eingegangen sey. Da die Ausfuͤhrung eines Gesetzes in so vielen Fällen von den ortlichen Verhaltnissen abhaͤnge, so gleiche dasselbe, wenn es allzu detaillirt sey, nur einem schlech⸗ ten Praͤfektur⸗Beschlusse, und es gebe daher auch jn der That keinen einzigen Präfekten, der, wenn er ein solches Gesetz
erhalte, nicht zu sich selbst sage: „dies haͤtte ich Alles allein verfugen konnen und hatte es besser verfuͤgt.“ Hr. Del— pon hielt dafür, daß der Municipal⸗Gesetz⸗ Entwurf in sei—⸗
ner gegenwartigen Abfassung angenommen werden muͤsse. Herr Isambert nahm sich haupffaͤchlich derjenigen Bestim—⸗ mung des Gesetzes an, wonach die Wahl der Malres dem Koͤnige zustehen soll. Es sey nothwendig, daß es in jeder Munjeipalität einen Mann gebe, der die Regierung rep raͤ⸗ sentixe; wollte man, wie Einige solches verlangt, einen be⸗ sonderen Regierungs⸗Commissair dazu ernennen, so wuͤrde dieser den Einwohnern der Gemeinde stets feindlich gegen⸗ uͤberstehen; er wurde die Vollziehung der Gesetze nur mit Muͤhe erlangen konnen und zuletzt fast eben so verhaßt wer— den, als es unter gewissen Umständen die Agenten des Fis—
kus sind; es sey daher unter allen Umstaͤnden angemessen,
daß raan den Königl. Commissair unter den Mitgliedern der Munlcipal⸗Räthe wahle, und am besten, daß derselbe zu—⸗ gleich Maire sey. Gleichwohl raͤumte der Redner ein, daß der Gesetz⸗Entwurf noch Manches zu wuͤnschen uͤbrig lasse. Er ließ sich in eine gelehrte Untersuchung des Kommunalwe— sens unter den alten barbarischen Völkern ein und berief sich, nach dem Sallust, auf die Meinung des Jugurtha in dieser Beziehung. Eine lange Lateinische Citation erregte einiges Gelaͤchter auf der den Damen vorbehaltenen Tribune. Nach um blot⸗
Berathung verlangt. Doch gelang es noch Hrn. H
Contsé, als dem Urheber des Gesetz-Vorschlages, sich Gehoͤr
! Er bemerkte, daß er den Amendements der Kommission beitrete, stch jedoch zugleich einige Unter-Amen— dements vorbehalte. Den Beschluß der Berathung machte Hr. Baudet-Lafarge mit einer Rede, worin er erklaͤrte, daß ihm der Gesetz⸗Entwurf nur unter großen Modificatio— Am folgenden Tage wollte man sich, nachdem der Berichterstatter sein Résumé gemacht, mit den einzelnen Artikeln des Gesetzes beschäftigen. Die oͤffentliche
zu verschaffen.
Sitzung wurde um 35 Uhr aufgehoben, und die Versammlung trat in einen geheimen Ausschuß zusammen, um sich einen Bericht uͤber ihr besonderes Budget abstatten zu lassen.
Paris, 2. Februar. Gestern ertheilte der Konig dem
Grafen v. Celles und dem Baron Bignon Privat⸗Au dienzen. Ersterer blieh mit dem Minister der auswärtigen Augelegen⸗ * 1 dem Großsiegelbewahrer anderthalb Stunden bei E r . — 44
ajestaͤt. 66 Durch eine Königl. Verordnung vom 28sten Januar ist
die Bekanntmachung der Paͤpstlichen Bulle uͤber die lanoni⸗ bri⸗ sche Einsetzung des Herrn von Arbou zum Bischofe von
Bayonne erlaubt worden. Herr von Arbou hat in dieser
Eigenschaft bereits den Eid in die Haͤnde des Königs gelel⸗
stet. Durch eine Königl. Verordnung vom 14. Dez. v. J.
6 . Ratllon, bisheriger Bischef von Dijon, zum Erzbi⸗ ofe
von Alx, statt des mit Tode abgegangenen Herrn von Richery, ernannt worden. r an 2 Der Moni teur promulgirte gestern das Gesetz uͤber
den Rechnungs⸗Abschluß fuͤr das Etats, Jahr 1823
Der Kriegs⸗Minister hat den Praͤfekten mittelst Rund schreibens angezeigt, daß die Rekruten von der Klasse von
1830 gleich nach beendigter Aushebung in aktiven Dienst tre ten und wahrscheinlich schon in den ersten Tagen des Aprils von ihren Wohnsitzen zu ihren resp. Regimentern abmarschi⸗
ren werden.
nießen koͤnnen.
Hrn. Isam⸗
Mitglieder der Municipal-Conseils selbst waͤhlten; damit aber bert wurde von mehreren Seiten der Schluß der allgemeinen
die Wahl gut ausfalle, duͤrften nur solche Buͤrger daran
Jedermann nur als eine Frage des
erregen
greiflichen als gef
559
Durch einen Beschluß des Generals Lobgu, als Befehls habers der hiesigen National- Garde, ist die Stelle eines Se neral⸗-Seeretairs der National-Garde, welche Herr Billing bekleidet, aufgehoben worden.
Der General⸗Lieutenant Berthezene ist, wie das Jo ur—
nal du Commerce meldet, zum Gouverneur von Algier w Verl gien selbst waͤre nicht in diejenige gerathen, in die es sich
und Ober-Befehlshaber der in Afrlka zuruͤckleibenden Crup— pen ernannt worden und wird sich unverzuͤglich dahin be—
geben.
genwaͤrtigen Umstaͤnden verdient folgende Antwort des Koͤ⸗ nigs an die Deputation der Stadt Gaillae erwahnt zu wer—
den:; „„Wenn die Beduͤrfnisse des Vaterlandes Mich in
den Fall setzten, die National⸗-Garden und alle Buͤrger zur Vertheidigung unserer Unabhängigkeit gegen freinden Angriff aufzurufen, fo wurde Ich dies mit pollem Vertrauen thun. Ich hoffe aber, daß diese Nothwendigkeit nicht eintreten wird.
ir muͤssen nicht nur den Frieden lieben, sondern auch Alles vermeiden, was den Krieg herbeifuͤhren konnte. Nur die Ehre und die Interessen der Nation koͤnnten uns dazu bewegen. Es wird uns aber gelingen, ihn zu vermeiden, und Frank⸗ reich wird der glorreich erkaͤmpften Vortheile in Frieden ge— Ueber diese Vortheile muͤssen wir uns jedoch
verständigen. Man darf nicht glauben, daß sie in einer
Ausdehnung aller Freiheiten uͤber die von der offentlichen Ordnung und dem Geiste unserer Institutionen gesteckten
Gränzen hinaus bestehen. Die Revolution des Juli muß allerdings ihre Fruͤchté tragen; dieser Ausdruck wird aber
nur zu oft in einem Sinne gebraucht, der weder dem Geiste
der Natjon, noch den Beduͤrfnissen des Jahrhunderts, noch der e gen öun. der offentlichen Ordnung entspricht, und dennoch sind es diese, die uns unseren Weg vorzeichnen
müssen. Wir werden uns in einer richtigen Mitte zu halten suchen, gleich weit entfernt von den Ausschweifungen der Volksgewalt, so wie von dem Mißbrauch der Koͤniglichen
Gewalt. Als Freund der Freiheit, als aufrichtiger Patriot habe ich stets die Unordnungen beklagt, welche die Folge der
revolutlonairen Bewegungen waren, und bin mit dem Wun—⸗
sche und in der Absicht gekommen, mein Land vor diesen Bewegungen, so wie vor allem Mißbrauch und aller Will⸗ kuͤhr in der Ausübung der Gesetze, zu bewahren.
Herr von Berenger wird, wie es heißt, naͤchsten Mon— tag seinen Kommissions-Bericht uͤber das Kommunal-⸗Gesetz abstatten.
In der vorgestrigen Sitzung der Deputirten⸗ Kammer legte der General Lamarque eine mit 1000 Unterschriften ver—
sehene Petitlen der Stadt Verviers, wegen der Vereinigung
mit Frankreich, auf's Bureau nieder. Der Schlußsatz dieser Bittschrift lautet: „Wir erklaͤren im Angesichte Europas, daß, wenn unsere Abgeordneten uns schwach und von Frank—
reich getrennt bleiben lassen, wir dieser Nothwendigkeit einst⸗
weilen nur aus Abscheu vor dem Buͤrgerkriege nachgeben und stets die Hoffnung auf Erfuͤllung unserer Wuͤnsche in unse— ren Herzen bewahren werden.“
Der Temps äußert hinsichtlich der Wahl des Herzogs von Nemours zum Könige von Belgien, an welcher er nlcht zweifelt, unter Anderem Folgendes: „Die Erhebung eines Franzöͤsischen Prinzen auf den , . Thron erscheint
rieges; sie würde alle der Vortheile einer gaͤnzlichen Vereinigung darbieten. denselben Argwohn in Europa ohne dem National, Stolze eine Befriedigung zu gewaͤhren. Begnuͤgen wir uns mit diesen acht Franzoͤsi⸗ . Grunden unferer Weigerung. Die förmliche Ableh—⸗ nung der Belgischen Krone von Seiten der Dynastie Or, leans bedarf keiner anderen Ruͤcksichten; sie gruͤndet sich auf
Uebelstaͤnde, aber keinen
jenes heilsame . der Nicht- Einmischung, das unsere Reglerung zuerst und eben so fuͤr sich wie fuͤr die anderen aufgestellt hat, auf die Beobachtung der von uns eingegan—
enen Verpflichtungen und die Erhaltung unserer Ruhe, eud— lich auf die positiven 3 . unseres Handels und Ge—
werbfleißes, die man bel dieser Frage zu wenig beruͤcksichtigt. Die Wahl des Kongresses wird auf den
ie 9 Herzog von Ne—⸗ mours fallen und von Frankreich abgelehnt werden. Wir wollen hoffen, 4 die Belgier dann endlich einsehen werden, was wir ihnen so oft a . haben, daß sie naͤmlich mit einer eben so unbe⸗
faͤhrlichen Uebereilung verfahren sind. Man macht ein Staats- Oberhaupt, ehe noch ein Staat da ist, wahlt einen
Köoͤnig, noch ehe das Koͤnigreich fertig ist, man diskutirt und
votirt, wie wenn Belgien eine mitten im Meere liegende Insel ohne nachbarliche Verbindungen ware. Auf drei Pro— tokolle, welche den Waffenstillstand, die Unabhängigkeit und die Neutralität Belgiens aussprachen, antwortet man mit unbesonnenen Prahlereien. Man mußte weder so schnell,
m Courrier fran gais liest man; „Unter den ge⸗
noch so weit gehen: nicht so schnell, denn die Zukunft Bel— giens hängt mit der von Europa und vornehmlich mit der von Frankreich zusammen; nicht so weit, denn man konnte aus der Belgischen Nation ein pr ovi or ischẽs Oberhaupt, ei⸗ nen Praͤsidenten auf bestimmte Zeit wählen. — Dadurch waͤren Europa viele Verlegenheiten erspart worden, und Bel—
vielleicht mit der Absicht gestuͤrzt hat, uns wider unsern Wil— len hineinzuziehen. Belglen wird zu der Einsicht kommen, daß es damit schließen muß, womit es haͤtte beginnen sollen.“
Demselben Blatte zufolge, hat der Minister des In— nern eine Kommission zur Entwerfung eines Departemental⸗Ge— setzes ernannt. Dasfelbe Blatt spricht von der nahe be— vorstehenden Vorlegung des Budgets und meldet, daß die Koͤnigl. Verordnung uͤber die Wiedererrichtung des Handels Bureau's in wenigen Tagen erscheinen werde.
Der Minister des Innern hat auch zwei Kommissionen er— nannt, von denen die eine den finanziellen Zustand der hüe— sigen großen Oper, die Anspruͤche der Kuͤnstler und Pensio— nairs untersuchen und Vorschlaͤge fuͤr die bessere und spar— samere Verwaltung dieses Theaters machen soll. Sie bestehr aus dem Herzoge von Choiseul, als Praäsidenten, Hru . polyte Royer ⸗ Collard, i der Abtheilung fuͤr die Wissen— schaften und Kuͤnste im Ministerium des Innern, dem Ad—
vokaten Herrn Blanc, dem Redacteur des Journal des De—
bats, Armand Bertin, und Herrn v. Henneville. Die zweite Kommission, deren Präsident der Deputirte Herr Jars ist, soll in der kuͤrzesten Frist einen Bericht uͤber den gegenwaͤr⸗ tigen Zustand des Théatre frangais abfassen und Mittel vor— schlagen, wie man das Interesse der Aetlonaire dieses Thea— ters R dem Beduͤrfnisse einer neuen Organisatien vereini— gen koͤnne. , ,
Die France Nouvelle giebt Folgendes als die Haupt⸗ Bestimmungen des den Kammern naͤchstens vorzulegen den Ge— setz Entwurfs über die farbigen Einwohner der Franzoͤsischen Kolonieen an: Von Rechts wegen sollen frei seyn: alle von einer freien oder freigelassenen Mutter geborenen Indivi⸗ duen, alle Männer, die acht Jahre bei der Miliz oder den Truppen der Kolonteen gedient haben; die Freilassung wird stattfinden: durch die Verheirathung eines Freien mit seiner Sklavin, durch die Anerkennung der von dem freien Herrn mit seiner Sklavin erzeugten Kinder, durch die Einsetzung eines Sklaven zum Testaments-Vollzieher oder zum Univer— sal-⸗Erben. Jeder Sklave, der in einen Hafen des Franzo⸗ sischen Kontinents kommt, wird dadurch frei und kann sich
bei seiner Ruͤckkehr nach der Kolonie in die dortigen Civil⸗
Register einschreiben lassen. Die mit vollem Rechte freien Personen werden alle buͤrgerliche und politische Rechte ge⸗
aießen; die Freigelassenen treten sogleich in den Genuß der
bürgerlichen Rechte, in den der politischen aber erst zehn Jahre nach ihrer Freilassung.
Dem Courrier frangais zufolge hat in der vorge— strigen geheimen Sitzung der Deputirten⸗Kammer, wo diese sich mit ihrem eigenen Budget beschaͤftigte, der Praͤsident der Kammer, dessen Gehalt 100,900 Fr. betragt, in eine Reduction von 20,000 Fr. und die Quaästoren, welche bisher ein Gehalt von 25,000 Fr. bezogen, in eine Verminderung von 5000 Fr. gewilligt. Die Miethe fuͤr den Palast Bourbon be— a .. Fr., die fuͤr das Hotel des Praͤsidenten . T. ; 7
In Havre wird die Englische Fregatte „Tine“ erwar— tet, welche den mit einer außerordentlichen Sendung nach r WD. Englischen Diplomaten Fox an Bord nehmen soll. tri r, dn g nn nnn
Das Journal „la Revolution“ ist in Beschlag genommen worden, weil es die gesetzliche Caution nicht geleistet und die Stempel⸗Vorschriften uͤbertreten hat.
Die Abbeé's von ee eg iz 1 Lacordaire erschienen vorgestern vor dein Assisenhofe unter der doppelten Anklage der . zum Ungehorsa . r , und der Aufreizung zum Hasse gegen die Regierung. Diese An— klage gruͤndete sich auf, zwei von ihnen verfaßte Ar⸗
tikel in dem Journal Avenir, von denen der eine *. n ung
choͤfe Frankreichs“, der andere; „Unter druͤck der Katholiken“ betitelt war. Herr Janvier, ein junger Ad⸗ vokat aus Angers, vertheidigte den Abbé von Lamennats in einem Piajdoyer, welches uͤber drei Stunden dauerte. Der Abbé Lacordaire, der fruͤher selbst Abvokat war und sich neuerdings wieder zum Eintritt in den hiesigen Advokaten stand gemeldet hat, fuhrte eine gen , ,, Verhandlungen wurden erst um i Uhr Abends geschlossen und die beiden Angeklagten, nach elner einstuͤndigen Bera⸗ thung, von der Jury 6 13 Die Functionen des öͤffentlichen Ministeriums versah Herr Ber ville.
die i