1831 / 41 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Schreiben an Herrn Bresson. ö

„Paris, 1. Febr. 1831. Mein Herr. Wenn Sie, wle ich hoffe, der Belgischen Reglerung das Protokoll vom 27. Jan. noch nicht mitge— theilt haben, so wollen Sie sich dieser Mittheilung wider⸗ setzen, weil die Regierung des Koͤnigs den Bestimmungen desselben nicht beigetreten ist. Wir haben es immer dahin verstanden, daß bei der Frage uͤber die Schulden, so wie bei der uͤber die Ausdehnung und die Graͤnzen des Belgischen und Hollaͤndischen Gebiets, die Mitwirkung und die freie Zustimmung der beiden Staaten nothwendig sey. Die Kon⸗ ferenz von London ist eine Vermittelung, und es ist die Ab⸗ ficht der Regierung des Koͤnigs, daß sie diesen Charakter

niemals verliere. enehmigen Sie u. s. w.

166 Horaz Sebastiani.“ Herr Lebeau aͤußerte; „Nach der so eben vernomme⸗ nen Mittheilung ergreift Frankreich eine sehr ehrenwerthe Initiative in unserm Interesse. Es geht daraus herver, daß das Protokoll vom 20. Jan. nur ein Vorschlag zu Un— terhandlungen gewesen sey. Ich glaube daher auch, daß das Schreiben gedruckt werden muͤsse, damit wir, was auch sich ereignen möge, auf ein amtliches Dokument uns berufen können, welches Frankreich zwingt, uns in jeder Lage zu un— terstuͤtzen. Herr Van de Weyer sagte, daß er sich dem Druck nicht widersetze. Herr Jottrand hielt es fuͤr äberfluͤssig, weil man von anderer Seite fruͤher schon als Herr Sebastiani das Protokoll vom 20sten Ja—⸗ nuar richtig aufzufassen gewußt habe. Auf die Frage des Herrn Dey aux, ob das diplomatische Comité den Englischen Botschafter in Bruͤssel uͤber die Wahl des Staats ⸗Oberhauptes und besonders uͤber die Kandidatur der Herzoge von Nemours und Leuchtenberg konsultirt habe, ant⸗ wortete Herr van de Weyer: „Haͤtte uns Lord Ponsonby eine Mittheilung in dieser Hinsicht zu machen gehabt, so wuͤrde er es schrlftlich gethan haben; er hat uns jedoch bis⸗ her keine Mote zukommen lassen. Was die Frage betrifft, ob der Koͤnig der Franzosen im Namen seines Sohnes accepti⸗ ren werde, so habe ich schon gestern erklaͤrt, daß ich zwar Bie Ueberzeugung, jedoch keinen Beweis davon habe. Waͤren Die Elemente dieser Ueberzeugung auf authentische Akten⸗ stuͤcke begruͤndet, so wurden Sie auch bereits Kenntniß da— von haben“ Herr van Meenen sagte: „Wenn Sie per— soönlich von der Annahme uͤberzeugt sind, so mochte es wohl wichtig seyn, uns die Gruͤnde dazu mitzutheilen.“ „Man verlangt“, entgegnete 2 van de Weyer, „daß wir auf dieser Rednerbuͤhne alle Privat -Mittheilun— gen und alle vertrauliche Schreiben, die wir erhalten 1 , mittheilen sollen. (Man ruft „Nein, nein!“) Nun ich erklaͤre, daß sich eben auf dergleichen vertrauliche Schreiben meine persoͤnliche Ueberzeugung gruͤndet. Auf die Fragen des von Herrn van Meenen gestellten Antrages, die m Theil gar nicht zur Sache gehoͤren, welß ich in der hat keine bestimmte Antwort zu ertheilen.“ Hr. Lehon bemerkte, Hr. Bresson habe ihm am letzten Mentage Abends um 19 Uhr gesagt, daß Lord Ponsonby nicht zugebe, gegen irgend Jemand geäußert zu haben, daß er, falls der Herzog v. Nemours erwählt werden sollte, Belgien verlassen wurde, und daß dagegen der Herzog v. Leuchtenberg von den uͤbri— anerkannt werden duͤrfte. „Ich habe uͤbrigens“, ägte dieses Mitglied des diplomatischen Comité hinzu, „eben⸗ falls die Ueberzeugung, daß der Herzog v. Nemours accepti⸗ ren werde; jedoch nicht auf dieser Rednerbuͤhne will ich meine Gruͤnde darlegen, nur in Privat⸗-Unterhaltungen ist eine solche Ueberzeugung mitzutheilen. Was nament— lich den Konig der Franzosen betrifft, so kann man sich wohl denken, daß dieser gar nicht genannt werden darf, denn jedenfalls mußte er es als unter seiner Wuͤrde betrach⸗ ten, in irgend einer Weise fuͤr seinen Sohn um eine Krone —3— bewerben.“ Nachdem noch mehrere Mitglieder sich r und gegen den Herzog von Nemours hatten vernehmen kassen und namentlich Hr. v. Gerlache erklaͤrt hatte, daß der Franzoͤsische Prinz nur der Uebergang zur Franzoͤsischen errschaft, ein Ungluͤck fuͤr das Land und eine Ursache zum rieg seyn wuͤrde, schritt man zur Abstimmung Anwesend waren 191 Mitglieder, worunter die Herren de Sm et und , die beide krank von ihren Freunden sich in den aal bringen ließen, um bloß ihre Stimmen abzugeben. Beim ersten Skrutinium ergaben sich 89 Stimmen fuͤr den

Herzog von Nemours, 67 für den Herzog von Leuchtenberg

und 35 fuͤr den Erzherjog Karl von Gesterreich. Da keiner der Kandidaten die beim ersten Skrutinium erforderliche Majori⸗

tat von 191 Stimmen erhalten hatte, so wurde zu einer

12 Abstimmung geschritten, und es erhielten (da jetzt 92 Mitglieder zugegen waren) der Herzog von Nemours

97 Stimmen, der Herzog von Leuchtenberg 74 und der Erz⸗

herzog Karl 21. Der Praäͤsident verlas hierauf mit lau⸗ ter Stimme das Dekret des Kongresses, wodurch Ludwig Karl von Orleans, Herzog von Nemours, zum Könige der

Belgier unter der Bedingung proklamsrt wird, daß er bie

vom Kongresse dekretirte Verfassung annimmt und die Na⸗ tional⸗Unabhaͤngigkeit, so wie die Integritaͤt des Gebietes, aufrecht erhaͤlt. Unter dem Rufe: „Es lebe der Herzog von Nemours! Es lebe der Koͤnig!“ trennte sich die Versamm— lung. Heute soll durch das Loos die große Deputation er⸗ nannt werden, die nach Paris reisen und dem Herzoge von Nemours die Krone anbieten soll.

Hier sind folgende Proclamationen erschienen:

J. „Buͤ6rgermeister und Schöffen an die Einwohner der Stadt Bruͤssel. Mitbuͤrger! Unsere Vertreter haben so eben unsere glorreiche Revolution konsolidirt. Das Schick— sal Belgiens ist festgestellt. Se. K. H. Ludwig Karl Phi— lipp Herzog von Nemours ist zum Koͤnige der Belgier er— waͤhlt worden. Sohn eines Buͤrger-Koͤnigs, der unser

schoͤnes Land vor fremder Invasion und vor blutigen Reac— tionen bewahrt hat, besitzt er unbestreitbare Anspruͤche auf

unsere Liebe, unsere Erkenntlichkeit. Mitbuͤrger, unter dem Scepter eines Fuͤrsten unserer Wahl werden wir hinfuͤhro eine unabhangige und freie Nation seyn. Es lebe das Bel— gische Volk! Es lebe der Koͤnig!

Bruͤssel, den 3. Februar 4

6 o uppe, Buͤrgermeister.“

II. „Belgier! Ein Auslaͤnder, den die unter uns naturaltsirt hat, und den Ihr wie einen Bruder aufge— nommen hattet, erwiedert so eben Euer Vertrauen durch ei—

nen Versuch zur Empoͤrung. Der Oberst-Lieutenant Ernest

Gregoire, an der Spitze von Truppen, die er verfuͤhrt hatte,

begab sich nach Gent und wollte dort einen Prinzen prokla⸗

miren, dessen Ausschließung das Volk und der Nattonal⸗ Kongreß dekretirt hatten. Der Muth der Genter Pomplers und der Bruͤsseler Jaͤger, unterstuͤtzt von der Treue der Ein⸗ wohner und der Energie der Civil- und Militair-Chefs, hat dieser Verraͤtherei schlennige Gerechtigkeit widerfahren lassen. Die Strafe wird dem Verbrechen folgen, und es soll dieses verhaßte Attentat die letzte Kraftaͤußerung der Feinde unserer Ruhe und unserer Freiheiten seyn. Belgler, Euer Schicksal ist auf dem Punkte, festgestellt zu werden; eben so ruhig nach dem Siege, als Ihr muthvoll im Kampfe gewesen, werdet Ihr vertrauensvoll die hoͤchste Entscheidung des National— Kongresses empfangen, und wird Euer Patriotismus sie zu achten wissen. Bruͤssel, den 3. Febr. 18351. Baron Van—⸗ derlinden v. Hoogvorst. Graf Felix v. Merode. Ch. Rogier. A. Gendebien. Sylvain van de Weyer.“

Die Zeitungen aus Gent vom 3ten Abends, die heute hler eintreffen sollten, sind nicht angekommen. Gestern fruͤh war in jener Stadt Alles ruhig. Der Oberst- Lieutenant Gregoire soll 5 Stunden von Gent gefangen worden seyn.

Masstricht, 3. Febr. Privat⸗Nachrichten zufolge, de— nen man Zutrauen schenken darf, ziehen sich die Belgischen Truppen wieder enger um die Festung zusammen, so daß zu befuͤrchten steht, daß die Verbindung bald wieder unterbro— chen seyn wird.

Luͤtich, 4. Febr. Das hiesige Journal meldet, daß es durch einen vom General Daine begangenen Fehler den Hollaͤndern in Mastricht gegluͤckt sey, auf dem linken Maas— Ufer ihre Vorposten bis 14 Stunden von der Stadt hin auszuschieben und sich der Fortifieatlonen, die man zur Ein⸗ m. Mastrichts aufgeworfen hatte, als Haltpunkt zu

In dem selben Blatte liest man: „Ein Schreiben aus London besagt, daß dort an der Boͤrse das Geruͤcht gehe, es werde sich eine Englische Flotte nach der Schelde begeben, falls der Kongreß den Herzog von Nemours zum Souverain von Belgien erwaͤhlen sollte.““

Polen.

Warschau, 3. Febr. Die hiesige Staats-⸗Zei— tung theilt den vom Minister des Innern, Herrn Vincenz Niemojowski, den Kammern erstatteten Bericht uͤber seine Verwaltung vom 29. Nov. v. J. bis zum 17. Jan. d. J. mit, aus welchem wir folgenden Auszug entnehmen: Die Vational⸗Garde der Hauptstadt besteht gegenwartig aus 192 Offizieren und 5814 Garbisten zu Fuß, und 7 Offizleren und 130 Gardisten zu Pferde. Nach vollstaͤndiger Beendigung ihrer Organisatison soll sie das Doppelte dieser Zahl betragen. Die Israeliten aus 4 Wojewodschaften haben sich bereit er⸗ klaͤrt, die Rekrutirungs⸗Kollekte in zweifachem Betrag zu ent— richten, um vom persoͤnlichen Dienst in der beweglichen Garde befreit zu werden. Dje Regierung hat dies bewilligt und

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auch an die Israeliten der anderen Wojewodschaften die Frage ergehen lassen, ob sie dasselbe thun wollen. Den neu sich bil⸗ denden beweglichen Bataillonen und saͤmmtlicher bewaffneten Macht, welche noch nicht auf den Etat der Kriegs-Kommis⸗— sion uͤbergegangen ist und den angenommenen Grundsaͤtzen zufolge auf Kosten der Wojewodschaften erhalten werden muß, sollen ihre Lebensmittel von den Bezirken, in denen sie kantontren, verabreicht werden. Die Offiziere der in den Wo— jewodschaften sich organisirenden Streitkräfte sollen sich aus eigenen Mitteln unterhalten; die weniger Bemittelten unter ihnen empfangen einen theilweisen Sold aus den Fonds der frei⸗ willigen Beisteuern. Die mit der Einexercierung thaͤtig beschaͤftig⸗ ten Ünteroffiziere erhalten außer den Lebensmitteln noch einen taglichen Sold von 12 Groschen (2 Sgr. Preuß). Zur Befe— stigung von Modlin ist durch Fuhren und Arbeiter aus den Bezirken des rechten Weichsel-Ufers im Umkreis von 4 bis 5 Meilen von der Festung Huͤlfe geleistet worden; zu der Fortification Warschau's aber in derselben Art von den Be— zirken des linken Weichsel-Ufers. Der Stadtrath der Woje— wodschaft Plock hat sich zu unentgeltlicher Lieferung von Fuh— ren und Mannschaften zur Befestigung von Modlin im Na— men der Buͤrger erboten, was jedoch die Regierungs⸗Kom— mission des Innern abgelehnt hat. Die Ausschreibung der zur Verproviantirung der Festung Zamosc noͤthigen Lebens— mittel ist nach Art des Lieferungs-Kontingents auf die naͤch— sten Gemeinden vertheilt worden; der Preis dafuͤr ist einst⸗ weilen bestimmt worden, und die Quittungen daruͤber sollen bei Entrichtung der naͤchsten Ofiara angenommen werden. Die Lieferungen fuͤr die Armee, und zwar besonders diejenige von 1 Pferd auf 109 Feuerstellen, zum Vorspann, so wie die der Fuhren zu 24 Gr. (4 Sgr. Preuß) auf die Meile fuͤr

eine zweispaͤnnige Fuhre, sind ebenfalls mit Quittungen be⸗

zahlt worden, welche in den Steuer-⸗Raten angenommen werden sollen. Die Israeliten haben 1500 Pelze geliefert. Die Sicherheitsmaaßregeln fuͤr den Fall eines feindlichen An⸗ griffs sind folgende: Die bewaffnete Macht soll sich sogleich an den ihr bezeichneten Punken koncentriren. Die oͤffentli⸗ chen Behoͤrden und Beamten sind verpflichtet, alle Staats—

und staͤdtische Kassen, so wie die geheimen Expeditionen und

Kassenbuͤcher in Sicherheit zu bringen; Vorraͤthe von Lebens, mitteln sollen herbeigeschafft werden, fuͤr deren Transport schon gesorgt ist. In der Abtheilung des Handels und der Industrie sind, um das Falliren mehrerer Haäuser zu ver hüten und die Gehuͤlfen in den Werkstaͤtten zu erhalten, auf Verpfaͤndung der Fabrikate und des Erwerbs Geldunterstüz— zungen gewährt worden, man hat nach Verhaͤltniß der Sicher heit die eroͤffneten Kredite verlaͤngert, die auslaͤndischen Fabri— kanten und ihre Sohne vom Kriegsdienste befreit, die Ge— treideausfuhr verboten und den Einfuhrzoll von Vieh ver— mindert. Die Polnische Bank hat erklaͤrt, daß die fuͤr eine Zeit lang unterbrochenen Chaussee-A1rbeiten weiter fortgesetzt werden follen. Alle andere oͤffentliche Unternehmungen sind suspendirt worden, ausgenommen die hoͤlzerne Schaͤlung der Weichsel an der Seite von Praga, welche wegen ihres Zu⸗ sammenhanges mit den Befestigungs-Arbeiten beendigt wor— den ist; die Kosten derselben belaufen sich auf 21,442 Gulden. Hinsichtlich der Polizei hat die Regierung jede gewalt— same Umgestaltung vermieden und sich nur vorbehal— ten, theilweise Veranderungen in derselben zu treffen. Es sind Befehle gegeben worden, die in das Poinische Ge— biet vordringenden einzelnen Russischen Soldaten zu ergrei— fen und tagliche Berichte uͤber die ankommenden und abge— henden Stafetten, Couriere u. s. w. zu erstatten. Das Ge⸗ sinde⸗Buͤreau ist aufgehoben. Auch ist die Abgabe, welche die fremden in Warschau ankommenden Israeliten zahlen muß— ten, abgeschafft. Paͤsse sind seit dem 29. Nov. 587 Stuͤck ertheilt worden. Auf die Russischen Kriegsgefangenen hat man ein wachsames Auge gehabt; die Offiziere sind bis auf weiteren Befehl zuruͤckgehalten, die Uebrigen aber nach Ruß— land abgesandt worden; zu Reisekosten fuͤr die nach Rußland zuruͤckkehrenden Personen hat das National-Conseil 19, 900 Fl. angewiesen. Das Amt des General⸗Direktors der Posten

Iii. von dem des General⸗-Direktors der Posten und der Po⸗

lizei im Ministerium des Innern getrennt worden. Zur Er— leichterung der häufigeren Communication mit den Pro— vinzen gehen jetzt taglich Posten auf den Hauptstra— ßen nach Lomza, Siedlee und Zamose ab; die ande— ren Posten werden dreimal woͤchentlich expedirt. Die Zahl der in der Hauptstadt verpflegten Kranken, Invaliden und Waisen betrug 1858 Köpfe. m Platz fuͤr die Spitaͤler zu gewinnen, hat die Regierung die gesunden Invaliden und die Waisenkinder aus ihrem bisherigen Lokal nach abgeson— derten Behausungen bringen lassen, so daß jetzt gegen 3 00 Kranke mehr aufgenommen werden konnen. In die

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chen Einwande, daß die

Gefängnisse von Lublin, Janow, Sandomir, Kalisch, Petrl⸗ kau, Pyzdry, Lenczye und Brzese sind aus der Festung Za—

mosc 260 CLivilgefangene, aus Warschau 470 abgefuͤhrt wor⸗

den. In Radom und Jendrzejow wurden Militairgefaäͤng— nisse eingerichtet. Auch sind Verzeichnisse von Gefangenen, die wegen geringerer Vergehen zur Haft gebracht worden waren und sich in ihrem Gefaͤngnisse ruhig und ordentlich verhalten, und deren Befreiungszeit nicht mehr fern ist, zu Begnadigung derselben eingereicht worden.

In der Paöolnischen Zeitung befindet sich eine kurze Biographie des Professor Lelewel, jetzigen Regierungs⸗Mit— gliedes, aus der wir Folgendes mittheilen: Joachim Lelewel wurde am 20. Marz 1786 in Warschau von angesehenen Eltern geboren. Im Collegium Nobilium der Piaristen er— hielt er seine erste Bildung, die er dann auf der Universitaͤt Wilna weiter fortsetzte. Hier horte er einen Kursus der Ge— schichte beim Professor Hussarzewski, dessen er nachher in mehreren seiner Schriften mit dankbarer Erinnerung ge dachte. Als der Phtlanthrop Thaddaͤus Czacki in Krzemieniec ein Lyceum gruͤndete und an demselben Gelehrte jedes Faches versammelte, erhielt auch der 19jaäͤhrige Lelewel von ihm im J. 1805 den Ruf fuͤr die Professur der Geschichte. Doch kaum hatte dieser seine Stelle angetreten, als der Krieg ihn wieder noͤthigte, seine Zaflucht nach Warschau zu nehmen. Im J. 1814 endlich begab sich Lelewel, nach langer Unterbrechung seines literarischen Wirkens, nach Wilna, wo er eine Stelle als Professor der allgemeinen Weltgeschichte erhielt. Nachdem Kaiser Alexander, als Konig von Polen, im Jahre 1816 die Universitaͤt in Warschau gegruͤndet hatte, berief dieser Monarch den Professor Lelewel zu einem Lehramt an der⸗ selben, wo ihm damals die Functionen eines Professors der Geschichte des Mittelalters und der Literatur, so wie auch die eines Konservators der gegen 200,000 Baͤnde enthal⸗ tenden National⸗Bibliothek, uͤbertragen wurden.

Dänemark.

Der Altonaische Merkur theilt aus einem anderen dasigen Blatte Folgendes mit: „Dem Vernehmen nach sol— len Se. Königl. Majestäaͤt, in Beruͤcksichtigung der geaͤußer⸗ ten Wunsche der Schleswig-Holsteinischen Unterthanen, die Einfuͤhrung berathender Stande fuͤr jedes Herzogthum aller— gnaͤdigst zu resolviren geruht und die Ausarbeitung eines Entwurfs zu einem Gesetze wegen Anordnung solcher Gecn

um zur allerhoͤchsten Pruͤ fung vorgelegt werden, anbefoh⸗

len haben. Bei der Ausarbeitung dieses Entwurfs sollen

zwar die Grundsaͤtze der im Jahre 1823 fuͤr die Preußischen

Staaten erlassenen, den erwähnten Gegenstand betreffenden, Verfügungen im Wesentlichen zum Grunde gelegt, durch die Einfuhrung der besonderen Stände fuͤr jedes Herzog— thum aber, so wenig in dem Social-Nexus der Schleswig⸗ Holsteinischen Ritterschaft, als in den sonstigen Verhaͤlt— nissen, welche die Herzogthuͤmer verbinden, etwas geaͤndert werden. Ueber die ferneren Maaßregeln zur weiteren Vorbe— reitung dieser Angelegenheit ist, wie man vernimmt, nach geschehener allexhoͤchster Prüfung des erwahnten Entwurfs und des dabei zu erstattenden Bedenkens, in welcher Art bei gedachter weiteren Vorbereitung erfahrne Manner aus sedem Herzogthum zuzuziehen seyn mochten, eine naͤhere Be— stimmung zu erwarten. Auch soll, dem Vernehmen nach,

in beiden Herzogthuͤmern die 8a von der Administration

getrennt und beiden ein gemeinschaftliches Ober ⸗Appellations⸗/ gericht, welches zugleich fuͤr Lauenburg die hoͤchste Instanz bilde, gegeben werden.“ ; n Deutsch lan d.

Leipzig, 7. Febr. Die hiesige Zeitung meldet: Die Stande des Koͤnigreichs Sachsen sind auf den 1. Maͤrz d. J. wieder einberufen worden, besonders in der Absicht, um ihnen den Entwurf einer neuen Verfassung vorzulegen. Da die dermalige staͤndische Verfassung durch landesherrliche Reversalien und Zusicherungen garantirt ist, so kann deren Aufloͤsung und die Ertheilung einer andern, der Natur der Sache nach, nur unter Mitwirkung der zeitherlgen Staͤnde geschehen, und es sind daher fuͤr dieses Mal auch noch durch- gaͤngig nur diejenigen einberufen worden, aus denen bisher die ständischen Corporatlonen zusammengesetzt waren. Auf diesem Wege ist jedem 6 oder spaͤter etwa moöͤgli⸗

Verfassung nicht auf voͤllig legale Weise in das Leben getreten sey, vorgebeugt, den hierauf sich beziehenden Bestimmungen der Wiener Schlußakte Genüge ge— leistet und der zu erwartenden Verfassung die noͤthige Sicher⸗ heit gegen etwanige spaͤtere Zwelfel uͤber die verbindliche Kraft derselben verschafft worden.

Oester rei ch.

Wien, 4. Febr. Im Oesterreichischen Beobach⸗

ter liest man Folgendes: „Ein Korrespondenz⸗Artikel aus