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hobenen Steuern gleichgeschaͤtzt. Man wendet Drohungen, Gewalt und alle Mittel des Schreckens an, um Klagen zu unterdruͤcken und die Unzufriedenheit nicht laut werden zu lassen. Auf diese Weise meinen die schuldigen Haͤupter der 12 Revolution, ihr Land wieberherzustellen und das
luͤck desselben zu sichern.“ f Am , . M. starb hier der in der Russischen Lite— ratur ruͤhmlichst bekannte Fabeldichter und Herausgeber ver⸗ schledener Zeitschriften, Staatsrath Ismailoff, nach kurzer
Krankhelt in einem Alter von 52 Jahren.
Polen.
War schau, 7. Febr. Die hiesigen Blätter enthal— ten die Reichstags-⸗Verhandlungen vom Zten, Aten und öten d. M. In den ersten beiden Sitzungen heschaͤftigte man sich unter anderen geringfuͤgigeren Gegenstaͤnden vorzuͤglich mit Diskutirung eines Gesetz⸗Entwurfes uͤber den Eid, wel⸗ chen die ganze Nation gegenwaͤrtig dem Reichstage leisten, und mit dem Entwurf einer Procsamation des Reichstages an die Nation, welche sich an jenes Gesetz anschließen sollte. Dasselbe wurde jedoch in der Sitzung des letzten Tages von der Senatoren⸗Kammer nach einigen Eroͤrterungen mit einer Majoritaͤt von 16 gegen 6 Stimmen verworfen und soll nun, dem Reichstags⸗Gesetz zufolge, noch den vereinigten Kammern ur Untersuchung vorgelegt werden. In derselben Sitzung eschloß die Senatoren Kammer, daß die Polnische National⸗ farbe weiß und hochroth seyn soll, weil das Wappen des Koͤ⸗ nigreichs Polen ein weißer Adler in rothem Felde ist. (Die nahere Mittheilung uͤber diese Verhandlungen behalten wir uns vor. ) ö J
Das Geruͤcht von einer Ministerial⸗Veraͤnderung hat sich bestaͤtigt, und zwar sind durch mehrere Verordnungen der National⸗Regierung vom 2ten d. der Senator Kastellan Vik⸗ tor Rembielinski zum Minister der Justiz, der bisherige Stellvertreter des Justiz-⸗Ministers, Bonaventura Niemo— jowskt, zum Minister des Innern und der Polizei, der Land— bote des Szydlower Distrikts, Graf Gustav Malachowski, zum stellvertretenden Minister der auswaͤrtigen Angelegenhei⸗ ten, der bisherige Stellvertreter des Kriegs-Ministers, Ge— neral der Jufanterie, Isidor Krasinski, zum Minister des Krieges, und durch eine Verordnung der selben Regierung vom Aten d. der Senator Kastellan Alexander Buinski zum Minister der Kulte und oͤffentlichen Aufklärung ernannt
worden. Außerdem hat die National-Regierung durch eine Ver—⸗
ordnung vom 3Zten d. den General⸗Seeretair des ehemaligen
National-Conseils, Andreas Plichta, zu ihrem Rath und
General⸗Secretair, und den Secretait und Protokollfuͤhrer
der Sitzungen jenes Conseils, Stanislaus Kunatt, zum Staats-Referendar und Protokollfuͤhrer ihrer Sitzungen er⸗
nannt.
neralissimus, Fuͤrst Radziwill, mehrere Befoͤr derungen und Versetzungen unter den Offizieren niedern Ranges in der Armee vorgenommen. Die Warschauer Zeitung vom heutigen Tage meldet: „Schon vorgestern erhielt die Regierung von mehreren Orten unde von dem beabsichtigten Einruͤcken der Russischen Truppen in das Polnische Gebiet. Diese Nachrichten bestaͤ— tigten sich, und gestern ging bereits die unzweifelhafte Mel— dung ein, daß sich unterhalb Biala Kosaken gezeigt haͤtten. Wie groß die Streitkraͤfte des Feindes an jenem Punkt sind, und ob das Geruͤcht begruͤndet ist, daß derselbe an 4 Punk— ten eindringen wolle, ist noch nicht bekannt. Gestern ruͤckte die Brigade des Generai Szembek von hier aus, um die Weichsel zu passiren,.“ . Die Allgemeine Staats-Zeitung berichtet in Uebereinstimmung mit Obigem, die Regierung habe gestern durch eine Stafette die Nachricht erhalten, daß die Kosaken unterhalb BrzeseLitewski uͤber den Bug gesetzt sind. Einige Regimenter der von den Bewohnern des linken Weichselufers eblldeten Kavallerie sollen in diesen Tagen an verschiedenen unkten uͤber die Weichsel gehen. . Dasselbe Blatt meldet unter den amtlichen Nachrich⸗ ten: „Die Bewohner der Wojewodschaft Krakau haben, nachdem sie schon ein aus 6 vollstaͤndigen Schwadronen be⸗ stehendes Regiment Krakusen zum Kriegsdienst gestellt, die Erklärung abgegeben, daß sie in kurzem noch ein anderes Kavallerie⸗Regiment auf eigene Kosten bilden wollen.“ Wie es in der Warschauer Zeitung heißt, werden die jungen Isrgeliten der Hauptstadt eine Schwadron leich—⸗ ter Reiterei errichten. Die Fuͤrsten Maximilian Jablonoweki und Joseph Lu— bomirski, Sengtoren des Königreichs Polen, welche sich zur
Durch einen Tagesbefehl vom 1sten d. M. hat der Ge⸗
Zeit der Revolution vom 29sten Nov. auf ihren Guͤtern in
Rußland befanden und anfänglich verhaftet wurden, sind
demnaͤchst auf Befehl Sr. Majestaͤt des Kaisers nach St. Petersburg abgesuͤhrt worden. ö
Frankre ich.
Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 2. Febrar. Nach der Aufnahme einiger neu gewaͤhlter Deputirten (die des Generals Athalin wurde bis zu Beibringung seines Tauf— scheins ausgesetzt) berichtete Hr. Martin Über den von der Pairs⸗Kammer berelts angenommenen Gesetz⸗Entwurf wegen Unterdruͤckung des Sklavenhandels und trug auf die Annah⸗ me desselben mit einigen Amendements an, in die das Mini— sterium groͤßtentheils gewilligt hat. Die Berathungen uͤber diesen Gegenstand wurden bis nach denen uͤber den Wahl— gesetz- Entwurf und uͤber den Gesetzes-Vorschlag wegen des Kumulirens der Gehalte ausgesetzt. — Hr. Faure faßte hierauf die allgemeine Diskussion über den Municipalgesetz⸗ Entwurf zusammen; er widersetzte sich namentlich den Amen⸗ dements des Hrn. Marchal, wonach bei der Wahl der Mu—⸗ nicipal⸗Raͤthe alle muͤndige Buͤrger, die eine direkte Steuer von resp. 3 — 10 Fr. zahlen, und zu den Municipal-⸗Fune⸗ tionen alle Buͤrger, die das 25ste Jahr zuruͤckgelegt haben
und resp. 30 — 100 Fr. an direkten Steuern zahlen, zuge⸗
lassen werden sollen. Dieses System, bemerkte der Bericht— erstatter, sey dasselbe, das die konstituirende Ver sammlung in Jahre 1789 angenommen habe, dessen Erneuerung aber in den jetzigen Zeiten sehr gefaͤhrlich seyn wuͤrde; er koͤnne nicht umhin, darauf hinzuweisen, mit welcher Freude der Gedan⸗ ke einer solchen Neuerung von den unversoͤhnlichen Feinden der
gegenwärtigen Ordnung der Dinge herausgestrichen worden
sey. Die Kemmission sey keinesweges eine Feindin von Theorien, wie man ihr solches vorgeworfen habe; nur dann aber lasse sich von einer Theorie behaupten, daß sie gut sey, wenn sie sich in der Praxis bewahre. Der Berichterstatter schloß, indem er bei den Anträgen der Kommission beharrte. Bevor jetzt die Berathung uͤber die einzelnen Artikel des Gesetz⸗Entwurfes begann, erhob sich eine weitlaͤuftige Debatte uͤber die obenerwaͤhnten Amendements des Hrn. Marchal. Der Präsident bemerkte nämlich, daß diese unter dem bescheidenen Namen eines Amendements gemachten Vor⸗ schläge an und fuͤr sich ein ganz neues Gesetz begruͤndeten, indem dadurch die politischen Rechte der Buͤrger speziell fest⸗ gestellt werden sollten; es frage sich hiernach, ob die Ver— sammlung sich zuvoͤrderst mit dem Gesetz-Entwurfe der Kom⸗ mission, oder mit den Amendements des Hrn. Marchal be⸗ schaͤfigen wolle. Hr. Marchal bemerkte, daß ihm eine Erklärung der Rechte der Buͤrger als Einleitung zu dem Mu— nicipalgesetz⸗Entwurfe nothwendig geschienen und daß er sonach eine Reihefolge von Artikeln uͤber diesen Gegenstand abgefaßt habe; er verlange, daß man seinen Antraͤgen die Prioritaͤt ein⸗ raͤume. Der Minister des Innern hielt dafuͤr, daß diese An⸗ träge nicht amendementsweise in den Municipal Gesetz⸗Entwurf eingeschaltet werden konnten, indem die Feststellung der Buͤr⸗ gerechte ein ganz besonderer Gegenstand der Gesetzgebung sey. Hr. Salverte beschuldigte dagegen den Minister, daß er die Rechte der Kammer ganz und gar verkenne, wenn er erkläre, die Regierung koͤnne nicht darein willigen, daß man den Amendements des Hrn. Marchal die Prioritaͤt einraͤume; die Initiative in der Gesetzgebung gehoͤre nach der neuen Charte allen dreien Zweigen der gesetzgebenden Gewalt an, und keine derselben sey befugt, die andere in der Ausuͤbung dieses Rechts zu beschränken. Hr. Berryer aͤußerte sich in demselben Sinne, was eine lebhafte Sensation in der Ver— sammlung erregte. Den Einwand, daß die Amendements des Hrn. Marchal ein ganz neues Gesetz enthielten, wollte er nicht gelten lassen; auch die Gesetze uͤber die National-Gard e
und die Mobiliar-Steuer, bemerkte er, habe man amende⸗
mentsweise gaͤnzlich verandert, indem man dort die Kanto— nal⸗Organisation verworfen, hier das Repartitions⸗System beibehalten habe; er verlange daher, daß man Herrn Marchal seine Anträge entwickeln lasse, wenn gleich er fuͤr die Annahme derselben nicht stimmen könnt. Der Minister des offentlichen Unterrichts erklaͤrte, daß es ihm und seinen Kollegen niemals in den Sinn kom— men koͤnne, die Vorrechte der Kammer zu beeinträchtigen; da die Regierung indessen in letzter Instanz uͤber die Zulaͤs— sigkeit der Vorschlaͤge des Hrn. Marchal zu entscheiden habe, so muͤsse es ihr wohl vergoͤnnt seyn, im voraus ihre Mei— nung daruͤber abzugeben; nun scheine ihm aber der Antrag des Herrn Marchal ein besonderes Gesetz uͤber den Stand
des Burgers, nicht nur in dessen Beziehungen zu der Ge—
meinde, sondern im Allgemeinen, zu enthalten, wodurch die ganze bestehende Gesetzgebung iber diesen Gegenstand ver—
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andert werden wuͤrde; unmoͤglich aber koͤnne es in den Ab⸗— sichten der Kammer liegen, eine solche Reform durch ein blo— ßes Amendement einzuführen. Hr. Guizot sprach sich in
demselben Sinne aus; allerdings, meinte er, habe ein jeder
Deputirte das Recht, einen neuen Gesetzes⸗Vorschlag zu ma⸗ chen, indessen muͤsse solches in den vorgeschriebenen Formen geschehen, d. h., der Vorschlag muͤsse zuvor dem Praͤsiden—⸗ ten uͤbergeben, in den Bureaus gepruͤft, verlesen, entwickelt und, wenn er fuͤr zulässig befunden worden, einer Kommis⸗— sion uͤberwiesen werden, die daruͤber berichte. X. v. Tracy bestritt diese Ansicht und wollte darin nichts als eine Beschraͤnkung des Amendirungs⸗Rechtes erblicken. Herr Berryer erklaͤrte, daß es ihn hoͤchlich wundern muͤsse, zu sehen, wie die Kam— mer, nachdem sie sich das Recht der Initiative errungen, vor ihrem eigenen Werke zuruͤckweiche. Die Herren von Ber— bis und Thil verlangten, daß man die Antraͤge des Herrn Marchal durch die vorlaͤufige Frage beseltige, wogegen der General Demargay Herrn Marchal Gluͤck wuͤnschte, daß er so herrlich die Gelegenheit zu benutzen gewußt habe, um einen ungewissen Punkt in der Gesetzgebung naher fest— zusetzen. Herr Voyer d' Argen son fuͤgte hinzu, die Kam— mer sey ohne Zweifel befugt, die Vorschlaͤge des Herrn Mar— chal zuruͤckzuweisen, indessen konne sie ihn unmoͤglich des Rechtes berauben, diese Vorschlaͤge zu entwickeln. Der Pr aͤ— sident selbst theilte diese Ansicht; man konne, bemerkte er, ein Amendement nicht durch die vorlaͤufige Frage beseitigen, bevor dasselbe nicht von seinem Verfasser entwickelt worden. Herr Girod berief sich dagegen, im Widerspruche mit Herrn Viennet, darauf, daß der Antrag des Herrn Marchal kein eigentliches Amendement sey. Als der Praͤsident, aestuͤtzt auf diese Ansicht, uͤber die vorlaͤufige Frage (wonach keine weltere Berathung uͤber den Gegenstand der Debatte stattfinden darf) abstimmen lassen wollte, erhob sich ein ungeheurer Tumult. Mehrere Deputirte rie⸗ fen durch einander, daß eine Abstimmung uͤber die vorlaͤufige Frage reglementswidrig sey, so lange das betreffende Amen⸗ dement nicht entwickelt worden. Als Hr. v. Corcelles die Bemerkung machte, daß in der Zeit, die man einer erbaͤrm⸗ lichen Foͤrmlichkeit wegen nutzlos verbringe, Hr. Marchal sich schon zehnmal haͤtte vernehmen lassen konnen, erwiederte der Präsident, es sey besser, seine Zeit zu verlieren, als die Ordnung und Reife der Berathungen zu kompromittiren. Er fuͤgte hinzu, das einzige Mittel, den Streit zu endigen, sey seiner Meinung nach, daß man Hrn. Marchal das Wort bewillige. Nach vielem Hin- und Herreden gelang es diesem endlich, sich Gehoͤr zu verschaffen. Er motivirte hierauf seine verschiedenen Antraͤge, wovon der wesentlichste also lautete: „Buͤrger sind alle Franzosen, die das 21ste Jahr h, ,,. haben, in Frankreich wohnen und eine direkte Steuer von 3 Fr. in Gemeinden von 500 Seelen und daruͤber, von Fr. in Gemeinden von 500 — 1500 Seelen, von 5 Fr. in Gemeinden von 1500 — 5000 Seelen, von 6 Fr. in Gemeinden von 5000 bis 10,000 Seelen, von 8 Fr. in Gemeinden von 10,000 — 20,000 Seelen, und von 10 Fr. in Gemeinden von mehr als 20, 000 See⸗ len, mit Ausnahme von Paris, zahlen.“ Waͤhrend der langen Rede des Hrn. Marchal herrschte indeß im Saale ein solches Ge⸗ raͤusch, daß der groͤßte Theil derselben fuͤr die Versammlung verloren ging. Kaum hatte der Redner seinen Vortrag zu Ende gebracht, als Hr. v. Berbis aufs neue verlangte, daß man die Antraͤge des Hrn. Marchal durch die Tages— ordnung orlgt Hr. Berryer widersetzte sich diesem Verlangen. „Einige werden mich vielleicht der Halsstarrig— keit beschuldigen“, aͤußerte er, „hierin thut man mir aber Unrecht; ich spreche nur nach meiner Ueberzeugung. Nach— dem Hr. Marchal seine Vorschlaͤge entwickelt hat, bin ich mehr als je entschlossen, sie zuruͤckszuweisen, indem danach die Ausuͤbung der Buͤrger-Rechte je nach der Bevoͤlkerung ab— wechseln wuͤrde, so daß, wer z. B. in Marly Buͤrger waͤre, es in St. Germain nicht mehr seyn wuͤrde; nichts destowe— niger halte ich aber jene Vorschlaͤge fuͤr eigentliche Amende— ments und glaube daher, daß man sie ohne eine vorherige Diskussion nicht verwerfen duͤrfe.“ Herr Dupin der Aeltere stuͤtzte sich darauf, daß die Eigenschaften, die das w verliehen, in der Verfassung vom Jahre VIII., so wie durch verschiedene andere gesetzliche Bestimmungen, definirt worden seyen, und daß es sonach eines besonderen Gesetzes daruͤber nicht beduͤrfe. bert meinte, daß diese gesetzlichen Bestimmungen, wenn auch nicht abgeschafft, doch außer Gebrauch gekommen und seit 20 Jahren nicht mehr angewandt worden waͤren. Hr. Jae— quinot de Pampelune bestritt diese Behauptung; die Be— stimmungen der Verfassung vom Jahre VIII. uͤber die Rechte der Buͤrger seyen noch immer in Kraft und durch die Charte
foͤrmlich bestaͤtigt worden. — Als es hierauf zur Abstim⸗
Hr. J sam⸗
mung kam, wurde die vorlaͤusige Frage mit einer starken Stimmen Mehrheit angenommen, die sich aus den beiden Centris und fast der ganzen Abtheilung der linken Seite, die gegenwartig aus Mangel an Platz auf der rechten Seite sitzt, bildete. Am folgenden Tage wollte man sich, da hler⸗ nach die Amendements des Herrn Marchal als ver worfen zu betrachten sind, mit den verschiedenen Artikeln des Gesetz⸗ Entwurfes der Kommission beschaͤftigen.
Parts, 3. Febr. Der Koͤnig ertheilte gestern dem Grafen v. Celles, dem General Lafayette und den Praͤstden⸗ ten der belden Kammern Privat-Audienzen und fuͤhrte dem— naͤchst den Vorsitz in einem dreistuͤndigen Minister-Rathe.
Der heutige Moniteur enthaͤlt fuͤnf Koͤnigl. Verord—⸗ nungen. Durch die erste derselben wird das Handels- und Kolonial-Bureau einstweilen wieder hergestellt, und sollen die Funktionen desselben unter der Autoritaͤt des Praͤsid enten des Ministerraths durch eine aus sieben Mitgliedern beste⸗ hende Kommission, zu deren Praͤsident Herr von St. Cricg ernannt ist, ausgeuͤbt werden. Die Mitglieder dieser Kom—⸗ mission sind: Graf Mollien und Baron Portal, Pairs von Frankreich, die Deputirten Gautler, Duvergier de Hau⸗ ranne und Jacques Lefebvre und der Staatsrath Baron Fre— ville. Zum General-Secretair der Kommission ist der Re— queten-Meister Herr David ernannt. Der Praͤsident und die Mitglieder der Kommission werden ihre Funktionen un— entgeltlich ausuͤben, der General-Secretair wird dagegen ein Gehalt von 15,000 Fr. beziehen. Der Koͤnig behaͤlt es sich in der Verordnung vor, den Praͤsidenten der Kommisston in das Conseil zu berufen, damit er an den Ersͤrterungen uͤber alle den Handel und Gewerbfleiß betreffende Fragen Theil nehmen konne. — Durch die zwelte Verordnüng wird das Finanz Ministerium in folgender Weise organisirt: 3 v. Boubers General⸗Secretair und Direktor, Jourdan,
irektor der direkten Steuern, Rielle, Direktor der Gene— ral-Fonds- und Kassen⸗-Direetlon, von Audiffret, Di— rektor der eingeschriebenen Schuld, Rodier, Direktor des all⸗ gemeinen Rechnungswesens, Delaire, Direktor der streitigen An⸗ gelegenheiten. Durch drei fruͤhere Verordnungen wurden bereits die gleichfalls zum Ftnanzministerium gehoͤrigen Direktionen der Einregistrirung und der Domaͤnen, der Zoͤlle, der indi— rekten Steuern, so wie der Tabacks⸗ Post, Forst⸗ und Lotterie⸗ Verwaltung, organisirt. Das Gehalt aller Direktoren besteht in 20,000, das der Unter-Direktoren in 12,000 Fr. — Durch die dritte Koͤnigl. Verordnung wird die Kommission 2 Vertheilung der den ehemaligen Pflanzern von St. mingo bewilligten Entschaͤdigung neu organisirt und der Staatsrath Baron Malouet zum Praͤsidenten der ersten Section, der Vicomte Lainé zum Praͤsidenten der zweiten Section und der Graf von Pontécoulant zum Praͤsidenten der dritten Section dieser Kommission ernannt. — Die vierte Verordnung beruft das große Wahl -Kollegium des Depts. des Morbihan, die ersten Bezirks⸗Wahl⸗Kollegien der Depts. des Lot und der Garonne, der Mosel und der Seine und das vierte Bezirks-Wahl-Kollegium des Departements der Niedern Seine auf den 10. Maͤrz in die Staͤdte Van⸗ nes, Agen, Briey, Paris und Yvetot zusammen, um statt der ausgeschiedenen Herren Milleret und Teulon und der zu Staatsaͤmtern befoͤrderten Generale Leridant und Mathleu Dumas zu fuͤnf neuen Deputirten-Wahlen zu schreiten. — Durch die fuͤn fte Verordnung wird dem General⸗Lieutenant Grafen Lobau als Befehlshaber der hiesigen National⸗Garde eine jaͤhrliche Entschaͤdigung von 50,000 Fr. und dem Ober⸗ sten Jacqueminot als Chef des Generalstabes derselben eine jaͤhrliche Entschaͤdigung von 20,000 Fr. bewilligt.
Der Contre⸗Admiral Mallet ist zum Marine⸗Praͤfekten von Lorient statt des Grafen Redon ernannt worden. —
Mittelst einer Koͤnigl. Verordnung vom 23sten v. M. ist das Gehalt der Minister auf 100,000 Fr. festgesetzt, und sind ihnen außerdem fuͤr die Kosten der ersten Elnrichtung 12,000 Fr., dem Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten aber 20, 000 Fr. bewilligt worden.
Dem Messager des Chambres zufolge will die Regierung den am 18. Oktober v. J. zwischen dem General Clausel und dem Bey von Tunis abgeschlossenen Vertrag fuͤr unguͤltig erklaͤren.
Die mit der Entwerfung eines Departemental⸗Gesetzes beauftragte Kommission versammelte sich gestern unter dem Vorsitze des Ministers des Innern; sie besteht außer diesem aus dem See⸗Minister, den Deputirten Augustin Perier, Felix Faure, Graf von Rambuteau, v. Berenger, Prosper v. Hauranne, Aubernon, dem General⸗Seeretair des Mini⸗ steriums des Innern, Herrn Didier, und dem Chef der er—
'sten Abtheilung in demselben Ministerlum, Herrn Labiche.