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„Die Senatoren⸗- und Landboten-Kammer haben, dem
ihnen von den Reichstags⸗Kommissionen vorgelegten Ent⸗ wurf zufolge, und nach Anhoͤrung dieser Kommissionen, in Betracht, daß durch den Reichstags⸗Beschluß vom 25. Jan. d. J. der dem ehemaligen Koͤnige geleistete Eid fuͤr nicht mehr bindend erkannt worden, ferner in Betracht der Nothwendig—⸗ keit, vor Europa zu erklaͤren, welche Regierungsform fuͤr Po⸗ len die geeignetste sey, in Betracht endlich, daß allen Polen die Beitretung zu dem Volksaufstande durch Eintragung ih⸗ rer Unterschriften in die dazu bestimmten Buͤcher erleichtert werde, beschlossen und beschließen, wie folgt: Art. 1. Die Polnische Nation erklaͤrt, daß sie die conditutionnelle Mo⸗ narchie einer zu erwaͤhlenden Familie mit dem Recht der
— Nachfolge als allein ihren Beduͤrfnissen entsprechend erkennt,
daß sie die Form derselben selbst während des gegenwaͤr— tigen Interregnums aufs das strengste bewahren und dieselbe von Niemand wird beeinträchtigen lassen. Art. 2. Ehe die Nation auf dem Reichstage einen Koͤnig erwaͤhlt, soll dem die Nation repraͤsentirenden Reichstage, in dessen Haͤnden jetzt die Majestaͤts-Rechte ruhen, ein neuer Eid geleistet werden. Diesen Eid sollen leisten: die Geistlichkeit, das Heer, die Beamten, die Gemeinden und Städte, uͤber haupt alle Ein— wohner des Landes, und zwar nach folgender Formel: „„Ich
schwoͤre Treue dem Vaterland und der durch den Reichstag
repraͤsentirten Nation, ich schwoͤre, keine Gewalt anzuerken— nen, außer der, welche der Reichstag eingesetzt hat oder noch einsetzen wird, ich schwoͤre, mit allen Kraͤften die Sache des Volks Aufstandes zur Erreichung einer unabhaͤngigen Existenz und Freiheit der Polnischen Nation zu unterstuͤtzen.““ Art. 3. Es sollen in den Wojewodschaften, Distrikten und Städten Buͤcher eroͤffnet werden, in welchen außer dem zu
leistenden Eide auch der Akt des Volk-Aufstandes, wie er
von der National-⸗Regierung abgefaßt und umhergesandt wer— den wird, unterzeichnet werden soll. Zum Beweis des frei—
willigen Beitritts der Buͤrger und Einwohner jedes Standes
und Glaubens⸗Bekenntnisses sollen diese Buͤcher nach Verlauf
von 6 Wochen, von ihrer Eroͤffnung an gerechnet, in die Haupt⸗
stadt zuruͤckgeschickt und daseibst im Senats Archiv zu ewigem Andenken aufbewahrt werden.“
é Dieser Gesetz Entwurf wurde von dem Kommissions
Mitgliede, Herrn Swidzins ki, vertheidigt, welcher zu—
gleich den Entwurf einer Proclamation des Reichstage an die Nation vorlas, die mit jenem Gesetz in Ver— bindung erlassen werden sollte. Es werden darin die Ein— wohner aufgefordert, in Einigkeit und Lebe ihre Krafte
zu versammeln, jeden Verdacht und jede Unlust zu entfer⸗
nen, ihr Vermoͤgen und Leben dem Vaterlande zu opfern; die Geistlichen aber, daß sie das Volk zum Muth ermahnen und ihm jede Furcht benehmen sollen; die Soldaten endlich, zu bedenken, daß der bevorstehende Kampf der letzte sey, in dem das Land entweder siegen, oder auf immer aus der Reihe der Europaͤischen Reiche verschwinden muͤsse. Dieser Pro— clamation ist der von den Laudboten und Deputirten gelei⸗ stete Eid din ge fu, durch welchen diese sich feierlich ver— pflichten, mit Gemissenhaftigkeit die Auftrage der Nation zu erfuͤllen und unablaͤssig nach Erreichung der National⸗-Unab⸗
haͤngigkeit zu streben. Die Proclamation wurde einstimmig
angenommen und auf Vorschlag des Marschalls von allen anwesenden Mitgliedern unterschrieben, um derselben dadurch mehr Gewicht zu geben. Gegen den Gesetz⸗ Entwurf aber wurden sehr vlele Einwuͤrfe sowohl in Betreff des Inhalts, als auch der Abfassung, gemacht, und viele Mitglieder schlu— en eine ganz neue Nedaction desselben vor. Die Haupt⸗ rage bestand darin, ob der von der Nation zu leistende Eid ch mit der politischen Treue gegen die kuͤnftige Regierungs⸗ orm vereinigen lasse oder nicht? Herr Szaniecki hielt unter Anderm sowohl das Verlangen eines neuen Eides, als eine Erklaͤrung hinsichtlich der kuͤnftigen Reglerun Sform, fuͤr üͤberfluͤssig. Der Marschall vertagte daher die itzung fuͤr heute, um den Kommisstonen zur Abänderung des Gesetz⸗
Entwurfs Zeit zu lassen. k 1 In der 37 der Senatoren⸗Kammer wurde an Tage der Antrag gemacht, den Staats Praͤsident en
Zamoyski, den Fuͤrsten Jablongwski und den General Vin⸗ cenz raslus ki (von dem die Zeitungen neulich irrthuͤmlich
r der Revolution verlassen und sich nach St.
tersburg begeben haben, aus dem Perzeichniß der Sena— toren zu streichen. Daun sprach sich der Kastellan Na kwaski uͤber die vor einigen Tagen in der Ljandboten⸗ Kammer beim Marschallstabe niedergelegte Dankadresse an den Gene⸗ ral Lafayette und andere Franzoͤsische Deputirte aus und forderte den Senat auf, sich in dieser Hinsicht der Landboten⸗
Kammer anzuschließen. Hierauf wurde das von der Landbo—
Emieidet hatten, daß er sich in? Stoch . . ß er sich in Stockholm befände), welche
ten⸗Kammer bestaͤtigte Projekt, hinsichtlich des der Regierung noch vor der Annahme des Budgets vorläufig zu eröffnenden
Kammer durch die Senatoren Bninski und Bielinski davon benachrichtigt. Der Erstere, welcher vor kurzem aus kitthauen in Warschau angekommen und jetzt zum Minsster des oͤffentlichen Unterrichts ernannt ist, wurde in der Land—⸗ boten⸗Kammer mit Beifalls bezeugungen aufgenommen. Die Versammlung ging sodann fuͤr diesen Tag aus einander.
Zum Finanz-Minlster ist (wie noch nachträglich zu der gestrigen Meldung uͤber die Ministerial-Veraͤnderung hinzu⸗ zufuͤgen) der Landbote des Wieluner Distrikts, Aloisius Bier⸗ nackl, bisheriger Stellvertreter des Praͤsidenten der Ober⸗Re⸗
chenkgmmer, ernannt worden. Das Verbot der Weizen-Ausfuhr ist auch fuͤr die Wo⸗
jewodschaft Kalisch aufgehoben worden.
Einem Tagesbefehl des Generalissimus zufolge soll jeder, der einen Soldaten zum Uebergang in das Heer des Feindes beredet, jeder, der als Spion uͤberfuͤhrt wird, und jeder Fremde, der beim Aufnehmen von Plaͤnen der Lager, Befe— stigungen und anderer zur Verthesdigung des Landes gehoͤ— renden Anstalten betroffen wird, mit dem Tode bestraft werden. ; Wojewodschaft Masowien, Dobiecki, ist zum Commandeur des . und 2ten Kavallerie Regiments Masuren ernannt worden.
Durch einen Tagesbefehl des General-Gouverneurs der er werden alle auf Urlaub in Warschau befindliche
ffiziere und Soldaten aufgefordert, sich auf das schleunigste zu . respektiven Corps zu begeben. 36.
Der Befehlshaber des Regiments „Fuͤrst Poniatowski“ fordert alle zu demselben gehorige Mllitairs auf, sich bis zum äten d. M. vollig uniformirt und zum Marsch bereit in Warschau zu stellen, widrigenfalls sie zu strenger Verantwort⸗ lichkelt gezogen werden sollen.
Der Iman der muhamedanischen Tartaren, welche in der Wojewodschaft Augustow wohnen, hat einen Rapport an den Befehlshaber dieser Wojewodschaft erstattet, worin er demselhen anzeigt, daß alle waffenfaͤhige Maͤnner seiner Re— liglon an dem allgemeinen Aufgebote Theil nehmen wollen.
Vor einigen Tagen starben in Warschau der ehemalige
Fenexal der Polnischen Armee, Joseph Wastlewskl, und der
zeistliche Kozmian, Bischof von Ralisch.
— Von der Polnischen Gränze, 7. Febr. Das Russische Heer hat nunmehr in Polen einzuruͤcken begonnen; das Corps des Generals von Pahlen steht bei Augustowa und die Avantgarde soll heute in Grajewo eintreffen. — Al⸗ lem Anscheine nach koͤmmt diese Bewegung der Russen ganz unerwartet und hat daher keine geringe Bestuͤrzung unter den Polen hervorgebracht. Die e fh Armee steht hin⸗ ter Lomza; an mehreren weiter vorwaͤrts belegenen Orten aber, namentlich in Szuczyn, Stawischken, Lomza und Kolno, befinden sich sehr große Magazine, die bei der vorbemerkten Stel⸗ lung der Armee nicht gedeckt sind. Man sucht deshalb jetzt so viel als moglich von den Vorraͤthen zu fluͤchten, der Rest soll unter die Einwohner vertheilt und, insofern solches nicht mehr möglich ist, vernichtet werden. In der erstgenannten Stabt hat sich jedoch die Buͤrgerschaft gegen letzteres aufgelehnt, weil es ihr sonst an Mitteln zur Verpflegung der Russen fehlen wuͤrde. Dem Vernehmen nach s gleichzeitig mit dem General Pahlen auch der Feldmarschall Graf von Diebitsch⸗ Sabalkanski selbst, nebst den uͤbrigen Armee⸗Corps, und zwar auf fuͤnf verschiedenen Punkten, in Polen eingeruͤckt. Erst vorgestern waren noch 800 Mann Polnische Rekruten von Augustowa nach Srajewo abgegangen, von denen jedoch nur 600 Mann an letzterem Orte anlangten, indem 2060 Mann unter weges desertirten. — Wie man vernimmt, sind bei Prenn 30,000 Mann, bei Poniemon 5000 Kosaken und 500 Husaren, und bei Szaki 560 Mann eingeruͤckt. Wahr⸗ scheinlich werden dieselben ihren Marsch . Warschau neh⸗ men und mit der bei Grodno und Bialystock stehenden Haupt⸗Armee gemeinschaftlich operiren. ; ;
Frankre lch.
Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 3. Febr. begannen die Berathungen uͤber die einzelnen Artikel des Municipalgesetz Entwurfs. Zu dem 1sten Artikel hatte Hr. Salverte einen Zusatz des Inhalts vorgeschlagen, daß
die Functionen sowohl des Maire und seiner Adjunkten, als
saͤmmtlicher Mitglieder des Munteipal⸗-Conseils, unentgeltlich
seyn sollten. Das Amt dieser Herren, meinte er, sey ledig—
Kredits von dem Senat angenommen und die Landboten⸗
Der bisherige Befehls haber der beweglichen Garde der
355.
lich ein Ehrenamt; wollte man ein Gehalt damit verknuͤpfen, so würde man dadurch nur das Vertrauen schwaͤchen, das bie Einwohner zu ihren Magistrats⸗Personen haben muͤßten. Der Baron Lepelletier 8d Aulnay bemerkte, daß die Maires und ihre Adjunkten bisher nie ein , , Ge⸗ halt bezogen hatten, daß ihnen aber zuweilen eine ntschaͤ⸗ digung 6 die Repraͤsentations-Kosten bewilligt worden sey; um songch auch diesem Mißbrauche fuͤr die Folge vorzubeu— gen, muͤsse man ausdruͤcklich festsetzen, daß weder der Maire noch seine Adsunkten auf irgend eine Entschädigung der Art Anspruch machen koͤnnten. Der Berichterstatter meinte, daß man in dieser Beziehung den Munielpal-Con— seils nicht die Hände binden duͤrfe, indem, wenn ein Maire u Ausgaben in dem Interesse der Gemeinde veran— gt worden, es nicht mehr als billig sey, daß das Munieipal⸗Conseil ihn dafuͤr indemnisire. Der General De⸗ margay und der Baren Lepelletter d' Aulnay bemerk— ten, daß sich dieses von selbst verstehe, indem in solchen Faͤl— len der Malre Glaͤubiger seiner Gemeinde wuͤrde. Der Ba—⸗ ron Mäͤchin glaubte, daß man sich lediglich an den obigen Vorschlag des Hrn. Salverte halten muͤsse; es gebe im Lan⸗ de einige Städte, z. B. Lyon, wo die Amts-Verrichtungen eines Maire so wichtig waren, daß sie seine Zeit ausschließ⸗ lich in Anspruch naͤhmen; von jeher sey daher auch dem Maire von Lyon eine jaͤhrliche Entschaͤdigung von 12009 Fr. bewil— ligt worden; wolle man nun den Municipal Conseils solcher roßen Staͤdte die Befugniß nehmen, ihren Maires eine eh ed zu Theil werden zu lassen, so zwinge man gleichsam die Regierung, das wichtige Amt des Maire immer nur solchen Personen zu uͤbergeben, die im Besitze eines be— deutenden Vermoͤgens waͤren. Hr. Marchal wandte hier— gegen ein, daß, wenn der Maire sich von dem Municipal— Tonseil, dessen Chef er sey, eine Entschaͤdigung bewilligen lasse, er sich dadurch gleichsam von seinen Amtsgenossen ab— haͤngig mache, und on Ansehen beeintraͤchtige; wolle man den Maires doch eine Entschädigung zukommen lassen, so
muͤsse diese ihnen aus Staats-Fonds, nicht aber aus staäͤdti⸗
schen Kassen, gezahlt werden. — Der 1ste Art. wurde hierauf mit dem Amendement des Hrn. Salverte und dem Unter— Amendement des Hrn. Lepelletier d' Aulnay in folgender Ab— fassung angenommen: .
„Art. 1. Die Municlpal-Behoͤrde einer jeden Ge— meinde besteht aus dem Maire, seinen Adjunkten und den Munieipalräͤthen. — Die Amts⸗Verrichtungen der Maires, ihrer Adjunkten und der uͤbrigen Mitglieder des Munieipal—⸗
onseils sind ihrem Wesen nach unentgeltlich, konnen auch zu keiner Entschädigung fuͤr Repraͤsentatlons-Kosten Anlaß eben.“
1 Als zweiter Artikel wurde nach einer unerheblichen De— batte die nachstehende Bestimmung des Grafen v. Monto— zon angenommen:
„Art. 2. In Gemeinden von 2509 Einwohnern und daruͤber soll es nur einen Adjunkten, in Gemeinden von 2500 — 10, 000 Einwohnern soll es deren zwei, und in Gemeinden von einer staͤrkeren Bevoͤlkerung, auf jede 20,000 Einwohner noch einen Adjunkten mehr geben. — Wo das Meer oder irgend ein anderes Hinderniß die Verbindung zwischen dem Haupt-Orte und einem Theile der Gemeinde schwierig, gefaͤhrlich, oder augenblicklich unmoͤglich macht, soll, außer der gewöhnlichen Zahl, noch ein besonderer Ad⸗
junkt, der unter den Einwohnern dieses vereinzelten Thel— les der Gemeinde zu waͤhlen ist, ernannt werden und in demselben die Functionen eines Beamten des Personen—⸗
Standes verrichten.“ a, . 99
Eine weitlaͤuftige Debatte, die in dieser Sitzung auch noch nicht geschlossen wurde, erhob sich uͤber den Iten und wichtigsten Artikel des ganzen Gesetz- Entwurfes, welcher die Wahl der Maires und ihrer Adjunkten dem Koͤnige oder in seinem Namen dem Präfekten uͤberglebt. Herr Thou— venel trat gegen diese Bestimmung auf und . daß die Ernennung durch die versammelten Waͤhler der Ge— meinde selbst erfolge. Diesem Antrage widersetzte sich Herr Viennet. Es liege, aͤußerte er, allerdings etwas Ver— fuͤhrerisches in dem von Herrn Thouvenel aufgestellten Systeme; er selbst sey eine Zeit lang ein Verfechter desselben gewesen, habe aber bald die entgegengesetzte Ansicht gewon⸗ nen; daß in Zeiten, wo das Faustrecht noch segasten, die Wahl der Maires ausschließlich durch das Volk erfolgt sey, dürfe Niemanden wundern, da das von dem hohen Adel ver⸗ 6 und von der Geistlichkeit erniedrigte Koöͤnigthum da— mals in dem Volke allein seinen Schutz habe suchen muͤssen, um seine Existenz zu behaupten; spaͤterhin, als das Koͤnigthum wieder zu Kräften gekommen, habe es dem Volke alle Vor⸗ rechte, die es ihm fruͤher eingeraͤumt, allmaäͤlig wieder zu
entziehen gewußt, was am Ende die Folge gehabt habe, daß das Volk gegen das Koͤnigthum aufgestanden sey und dasselbe
zuletzt ganz und gar gestuͤrzt habe, bis es, durch die Graͤuel
der Anarchie eines Besseren belehrt, sich endlich genöthigt ge⸗ sehen, aufs neue zu dem Königthume seine Zuflucht zu neh⸗ men. Am Schlusse seines Vortrages suchte der Reiner zu beweisen, daß nach dem Wesen der jetzigen Regierung die Ernennung der Malre's um so mehr dem Koͤnige vorbehal— ten bleiben muͤsse, als dieser sie nur unter den von dem Volke ernannten Mitgliedern der Municipal⸗-Conseils wahlen duͤrfe; diejenigen, die da behaupteten, daß man nur aus Argwohn gegen das Volk ihm nicht die unbedingte Wahl seiner Magistrats— Per sonen uͤberlassen wolle, sagten solches bloß, um ihrer Aeußerung an anderen Orten Glauden zu verschaffen; es komme jedoch in diesem Augenblicke vorzuͤglich darauf an, die Macht des Koͤnigs zu verstaͤrken. Hr. v. Tracy unterstuͤtzte den Antrag des Hrn. Thouvenel; da Frankreich 38,006 Ge— meinden zaͤhle, so lasse sich nicht annehmen, daß der Koͤnig immer mit gehoͤriger Sachkenntniß wählen werde; die Buͤr— ger selbst vermochten solches viel besser, und namentlich sey es in den zahlreichen Land- Gemeinden von großer Wichtig keit, daß die Wahl aller Munteipal⸗-Beamten durch die Ein— wohner erfolge. Hr. Keratry sprach sich in dem Sinne des Hrn. Viennet und Hr. Salverte in dem des Hrn. v. Tracy aus -Der Minister des Innern bemerkte, daß der Maire nicht bloß eln Beamter der Gemeinde sey, son⸗ dern daß er zugleich als ein Agent der vollziehenden Macht betrachtet werden muͤsse; schon aus diesem Grunde aber sey es unerläßlich, daß die Wahl desselben von dem Koͤnige ausgehe. Diese Aeußerung des Grafen v. Montali⸗ vet veranlaßte Hrn. Marchal zu der Bemerkung, daß der Herr Minister wohl erst kurzlich anderen Sinnes gewor— den seyn muͤsse, denn im 5ten Artikel des der Kammer vor⸗ gelegten Wahlgesetz⸗Entwurfes heiße es ausdruͤcklich, daß die Maires gewisser Stadte, so wie ihre Adjunkten, nicht Mit⸗ glieder der Wahl-⸗-Kolleglen seyn sollten, bevor ihre Er⸗ nennung nicht wieder den Bürgern übertragen worden Jey; dieser Grundsatz stehe aber völlig im Wider⸗ spruche mit demjenigen, den die Reglerung jetzt verkuͤndige (Sensation); waͤhrend der hundert Tage sey die Wahl der Maires durch das Volk erfolgt, und Niemand habe Ursache gehabt, sich darüber zu beklagen. Nach einigen Bemerkungen des Ministers des öffentlichen Unterrichts kam Hr. Salverte auf den von Herrn Marchal geruͤgten Wider⸗
spruch zurück, wobei er sich des Ausdrucks bediente, er for=
dere Escobar's saͤmmtliche Schuͤler auf, zwei so widerspre— chende Saͤtze mit einander zu verschmelzen. Herr Dupin d. Aelt. fand diesen Widerspruch nicht so schlagend, indem ja die Kandidaten zu den Maires-Stellen von dem Volke ge⸗ waͤhlt wuͤrden. Der obige Antrag des Hrn. Thouvenel wurde hser⸗ auf mit großer Stimmen⸗Mehrheit verworfen und ein ähnlicher des Hrn. Baudet⸗Lafarge, wonach die von dem Volke gewahlten Maire's dem Könige zur Bestaͤtigung präsentirt werden soll— ten, von seinem Verfasser zuruͤcöenommen. Eine andere Bestimmung des Hrn. Berryer lautete also: „Die Maires und Adjunkten sollen von dem Koͤnige oder in seinem Na⸗ men von dem Praͤfekten unter dreien ihm von dem Munl—⸗ cipal⸗Conseil fuͤr jedes Amt in Vorschlag zu bringenden Kan⸗ didaten ernannt werden.“ Hr. Berryer äußerte bei der Entwickelung dieses Antrages: „Worauf es vorzuͤglich an⸗ kommt, ist, daß wir dem Centralisiren ein Ende machen, das allen Theilen Frankreichs so theuer zu stehen kemmt. Huͤten wir uns wohl, daß die Provinz nicht das ihr von der Haupt⸗ stadt aufgelegte unertraͤgliche Joch zuletzt von selbst abstreift. Als ein Beweis, von welchen nachtheiligen Folgen dieses Centralisiren ist, mag das nachstehende Schreiben eines Praäͤ⸗ fekten an den Maire eines Dorfes seines Departements die⸗ nen: „M. H., ich kann der Art und Weise, wie Sie Ihre Gemeinde verwalten, nur Lob spenden; von keiner Seite ist eine Klage gegen Sie erhoben worden; ich weiß sogar durch amtliche Mittheilungen, daß Sie seit der neuen Orb⸗ nung der Dinge nur in die Beibehaltung Ihres Amtes gewil⸗ ligt haben, weil Sie die G eit erlangt, daß Sie aufs neue die Stimmen Ihrer Administrirten erhalten wurden. Ich habe daher geglaubt, daß ich etwas Nuͤtzliches und Ih—⸗ nen Angenehmes thäͤte, wenn ich Sie in ihrem Posten er⸗ hielte. Doch sind von elner andern Seite zahireiche Re⸗ clamationen hiergegen erhoben worden, und die Wirkungen, die selbige hervorgebracht, lassen mir keinen Zweifel uͤbrig, daß man Sie wuͤrde absetzen müssen, sobald Sie es nicht vor⸗ oͤgen, selbst Ihre Entlassung zu nehmen. Ich ersuche Sie, Kere. als ein Opfer zu thun, das Sie . Ruhe bringen.““ Der Matre erwiederte, daß er seinen Abschied nicht nehmen werde. Er erhielt darauf am 14. Januar