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Szembek ist zu seiner Division abgegangen; das erste Kaval⸗ lerie Corps wird von dem Divisions⸗General Klieki angefuͤhrt werden; außerdem haben die einzelnen Divisionen der Ka— vallerie folgende Befehlshaber: die Generale Tomieki, Sucho⸗ 1 Lubienski, und die Obersten Jankowski und
Nuttie.
Ehe die weitere Diskussion des Gesetz⸗Entwurfs hinsicht—⸗ fich des von der Nation zu leistenden Eides am 4ten d. M. in der Landbotenkamm er fortgesetzt wurde, ersuchte der
Landbote Johann Ledochowski die Kammer im Namen der Kommissionen, die Session fuͤr einige Tage aufzuheben, um ihnen zur Vorbereitung mehrerer Entwuͤrfe Zeit zu ge— währen. Nach Anhoͤrung der Meinungen einiger Mitglieder ßeschloß die Kammer, vor Allem das am Tage vorher in dieser Beziehung von dem Marschall gemachte und den Kom— missionen uͤberwiesene Projekt zu diskutiren. Im weiteren Verfolg der Verhandlungen uͤber den oben erwaͤhnten Gesetz⸗ Entwurf theilten die Kommissions-Mitglieder Swidzins ki und Morozewiez die Veranderungen mit, welche in
Bezug auf die fruheren Eroͤrterungen in diesem Ent— wurf gemacht worden waren, worauf die besondere Un— tersuchung der einzelnen Artikel begann. Roman Sol— tyk nahm an der Einleltung Anstoß und verlangte darin eine ausdruͤcklichere Erklaͤrung, daß die ganze jetzt in Rußland herrschende Dynastie von dem Polnischen Thron ausgeschlossen werde; aber Morozewiez und Wolows ki erklaͤrten, daß die Kommissionen nicht bevollmaͤchtigt gewesen wären, etwas mehr darin zu sagen, als was in dem Reichs— tagsbeschluß vom 25. Jan. enthalten sey. Hierauf erhob sich der Minister des Innern, Bonaventura Niemojows ki,
und erwaͤhnte zuerst, daß er nur allgemeine Bemerkungen
äber den eingebrachten Entwurf machen koͤnne, weil bie Kom— missionen der Regierung nicht gestatteten, sich vorher mit den Gesetz⸗Entwuͤrfen bekannt zu machen und an deren Abfassung thaͤtigen Antheil zu nehmen; dann aͤußerte er, daß man, da der Zweck des Projekts die Anerkennung der Nothwen— digkeit sey, daß von den Beamten und Einwohnern des Kkandes insgesammt ein neuer Eid geleistet werde, des— halb Alles aus demselben ausscheiden mässe, was sich mit der erwaͤhnten Absicht nicht vertrage. Hier lenkte der Redner die Aufmerksamkeit vorzuͤglich auf den Punkt in dem Gesetz— Entwurf, wo uͤber die kuͤnftige Form der Regierung eine Erklarung abgegeben wird, und meinte, er koͤnne, wie sehr er auch uͤberzeugt wäre, daß die monarchisch⸗constitutionnelle Regierung die wuͤnschenswertheste sey, doch damit nicht ein— verstanden seyn, daß eine Erklarung in dieser Hinsicht der egenwartig versammelten Kammer nach ihrem Mandat zu⸗ mme. Die Landboten Swidzinski und Ledochowski rechtfertigten dagegen sowohl das Verfahren der Kommissio— nen, als auch den Inhalt des Entwurfs, und erinnerten, daß die kurze Zelt ihnen nicht erlaube, der Regierung alle Gesetz⸗ Entwuͤrfe vor ihrer Einbringung in die Kammer mitzuthei— ken, die Erklarung aber uͤber die Grundsaͤtze, an welche die Polnische Nation sich hinsichtlich der Regierungsform halte, diene zur besten Erwiederung auf alle irrthuͤmliche Geruͤchte, die sowohl im In- als Auslande uͤber ihr Stre— ben verbreitet seyen. Darauf setzte der Deputirte Po stu— eézyonski 3 Punkte aus einander, welche die Einleitung des Projekts enthalte, nämlich: 1) die Erklarung, daß durch den Reichstags-Beschluß vom 25. Jan. die Eide von der Nation aufgeloͤst worden, welche dieselbe dem Kaiser Nikolas und des⸗— sen Nachfolgern geleistet habe; 2) die Andeutung der Absich⸗ ten hinsichtlich der kuͤnftigen Regierungsform; I) die Aner⸗— kennung der ,, daß Buüͤcher eroͤffnet wuͤrden, worein sich alle Buͤrger einzeichnen sollen, die dem Akte des National⸗Aufstandes beizutreten beabsichtigen. Was den er— sten Punkt anbetreffe, meinte der Reböner, so sey nicht erst am 25sten v. M. der dem Kaiser Nikolas geschworne Eid gebrochen worden, sondern dies sey schon in der Nacht des 29sten No— vember geschehen; es sey ferner durch den Aufstand und die Bewaffnung der ganzen Nation vor dem 181ten Dezember bekräftigt worden, an welchem letzteren Tage der Reichstag die Aufkuͤndigung des Gehorsams gegen den Kaiser und Köoͤ— nig bloß öffentlich verkuͤndigt und zugleich erklart habe, daß am 29sten Nov. der dem Monarchen von der Ration ge— leistete Eid aufgeloͤst worden sey. Auch hielt es der Redner nicht fuͤr noͤthig, die Nachfolger des Kaisers Nikolas der Rechte auf den Polnischen Thron fuͤr verlustig zu erklaren, denn wenn der Katser diese Rechte verloren hätte, fo könne er etwas, was er nicht besaͤße, auch nicht auf feine Nach— kommen fortpflanzen. Dieselbe Meinung sprach er hin— sichtlich des neuen Eides aus, indem er bemerkte, daß, sobald der Thron fuͤr erledigt erklart worden, die höchste Ge walt in den Handen der
berufen, den sie dessen fuͤr wuͤrdig erachten werde.
ation ruhe, und daß, wenn man
die Nothwendigkelt eines solchen Eides zugebe, die Nation K thag wuͤrde, den selben gleich sam sich selbst zu schwoͤren.
aß aber ein solcher Eid zür Staͤhlung der Nationalkraft erforderlich sey, laͤugnete er auch, indem er behauptete, in der Kraft der Nation muͤsse man de Buͤrgschaft far ihre Si— cherhelt suchen, diese Kraft aber beruhe auf der Begeisterung und auf den Gesetzen. Mit Ruͤcksicht auf den zweiten Punkt aͤußerte Herr Posturzynski, daß wegen der innern Bedraͤngniß jetzt nicht die Zelt sey, sich daruͤber zu erklaͤren, welche Regie— rungsform in Zukunft bestehen solle, selbst wenn sich dies der auswaͤrtigen Verhaͤltnisse halber rechtfertigen lasse; doch sey eine solche Erklaͤrung auch schon in dem Reichstags Be⸗ schluß vom 25. Jan. abgegeben worden, dadurch, daß man gesagt, die Pelnische Nation wolle denjenigen auf den Thron ; in sicht⸗ lich des dritten Punktes endlich meinte derselbe, de,. — sten Tagen der Revolution, als die Zahl ihrer Anhaͤnger noch nicht bekannt gewesen, haͤtte die Sammlung von Unterschrif⸗ ten zu diesem Zweck wohl Grund gehabt; aber jetzt, wo die ganze Natlon sich mit allgemeiner Einstimmung der That des 29. Nov. angeschlossen habe, sey dleses Mittel ganz uͤberfluͤssig und konne nur dazu dienen, innere 3Zwistigkeiten zu bewirken und Zwelfel daruͤber zu erregen, ob die ganze Vation wirklich zu dem Aufstande gehöre. Die Landboten Joseph Ledochowski, Tymewski und der Deputirte Dem bowski unterstuͤtzten die einzelnen Ansichten des vori— gen Redners. Dagegen sprachen fuͤr das Projekt J. Ledo⸗ chowski, Swirski und Andere; jedoch auf Antrag des Herrn Wolows ki wurde die Entscheidung uͤber den Eingang des Gesetz Entwurfes bis zum Schluß der Diskussion hinsichtlich der einzelnen Artikel aufgeschoben. Der letztgenannte Depu— tirte vertheidigte den 1sten Artikel des Entwurfs, welcher von der Regierungsform handelt, und aͤußerte, daß, wiewohl in dem Neichstags-Beschluß vom 25sten v. M. gesagt wor⸗ den, die Polnische Nation wolle denjenigen auf den Thron berufen, den sie fuͤr wuͤrdig halte, man doch nicht erklart ha— be, welche Form der Monarchie angenommen werden und ob die Monarchie auf das Recht der Erbfolge oder auf die Wahl gegruͤndet seyn solle; hieruͤber also bebuͤrfe es einer Aufklaͤ⸗ rung. Hiergegen bemerkte der Deputirte Dembowski, daß es nach dem 1sten Artikel des Gesetz- Entwurfs scheinen wurde, als verfolge die Polen das Gespenst der Republik, welches freilich in dem „Neuen Polen“ sich blicken lasse, aber wohl mehr, um diesem Blatt irgend eine Farbe zu ge⸗ ben, als aus Ueberzeugung der Mitarbeiter. Hierauf las der Redner einen aus auswaͤrtigen Blaͤttern entlehnten Auszug vor, woraus hervorginge, daß im Auslande die Mei— nung wenigstens nicht einstimmig sey, als begehrten die Po⸗ len eine räHublikanlsche Verfassung; daher halte er den ersten Artikel fuͤr uͤberfluͤssig. Auch der Deputirte Szanieeki sprach sich gegen diesen Artikel aus, indem er ihn fuͤr zweck⸗ und nutzlos hielt, nachdem der Reichstags-Beschluß vom 25. Januar, und mehr noch der uͤber die Regierung, den politi⸗ schen Glauben der Nation hinlaͤnglich an den Tag gelegt haͤt⸗ ten. Auf den Fall aber, daß es der Kammer gefiele, sich in dieser Hinsicht anders auszusprechen, schlug derselbe vor, in Betracht, daß dieser Artikel der Grundpfeiler einer kuͤnftigen Tonstitution werden und daß eine constitutionnelle Regierung sich entweder auf aristokratische oder demokratische Prineipien gruͤnden muͤsse, das letztere Princip, als das schon fruͤher in Polen geltende, anzunehmen und naͤher zu bezeichnen, wenn nicht durch Anwendung des Ausdrucks „onstitutionnell, de— mokratische Regierung“, so doch wenigstens durch die Bemer— kung, daß sich dieselbe auf die Principien der buͤrgerlichen
Gleichheit stuͤtzen solle. Nachdem sich noch mehrere Mitglieder
uͤber den Gesetz- Entwurf hatten vernehmen lassen, wurde derselbe endlich, auf die Bemerkung des . Ledo⸗ cho ws ki, daß der vorgeschriebene Eid ein solcher sey, den die ganze Nation dem Vaterlande ablege, und durch welchen der Reichstag und die Nation gemeinschaftliche Sache mach—⸗ ten, in der veraͤnderten Abfassung, die der Deputirte Wo lows ki vorlegte (so wie wir denselben gestern mitgetheilt haben), mit einer Majoritaäͤt von 67 gegen 5 Stimmen an— genommen und liegt nun noch, da ihn die Senatoren-Kam— mer abgelehnt hat, der Diskussion beider vereinigten Kam— mern vor.
. Polnischen Granze, 9. Februar. Nach einer glaubwürdigen Nachricht hat der Kaifer!⸗ Russi⸗ sche General von Mauderstjerna mit dem unter seinem Be—
— — Von der P
fehl stehenden Detaschement anf seinem Einmarsch in Polen am 6. d. M. Augustowo ohne Schwertstreich in Besitz ge— nommen. — Ein Tages- Befehl des General- Feldmarschalls Grafen von Diebitsch-Sabalkanski macht bekannt, daß uͤber—
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all, wo die in Polen einruͤckende Russische Kriegs macht auf Polnische Truppen oder Insurgenten⸗Haufen stoͤßt, diese erst soͤrmlich aufgefordert werden, sich ihrem rechtmaͤßigen Herren unterwerfen und daß die Gewalt der Waffen immer erst dann angewandt werden soll, wenn diese Aufforderung fruchtlos
bleibt. Schweden und Norwegen..
— — Stockholm, 28. Jan. Der 26ste dieses Mo⸗ nats, Geburtstag des Koͤnigs, wurde von allen Klassen der hlesigen Bewohner mit der lebhaftesten Theilnahme gefeiert. Abends gab man im Schauspieihause eine neue Oper: Gie— rusalemme liberata. Der Koͤnig, die Koͤnigin und der Kronprinz nebst Gemahlin befanden sich in der großen Koͤ— niglichen Loge, umringt von allen hohen Staats-Beamten und dem ganzen Hofe. Beim Eintritt wurde die Koͤnigliche Familie mit außerordentlichem Enthusiasmus und dem mehr— mals wiederholten Rufe: „es lebe der Koͤnig!“ empfangen. Darauf verlangte das Publikum die National⸗Hymne, in deren Gesang Alles mit einstimmte. Ein gleicher Enthusias— mus sprach sich aus, als die Königl. Herrschaften das Haus verließen; auf der Fahrt vom Schlosse zur Oper und zuruͤck wurden sie vom zahlreich versammelten Volk mit lautem Freudenruf begruͤßt. Nach dem Schauspiel gab die Koͤnigtn ein Souper, zu welchem 300 Personen und unter diesen, wie gewohnlich, mehrere buͤrgerliche Familien eingeladen waren.
m heutigen Namenstage des Koͤnigs giebt der Kronprinz;
im Schloß einen mit einem Souper verbundenen , Ball, zu dem gegen 1000 Personen eingeladen sind. An bei⸗ den bieser Festtage machten Ihre Majestaͤten den Armen der Residenz Geschenke an Brennholz. Der Frost ist sehr streng. — Der Staatsrath Graf d'Ugglas ist zum Seraphinen-⸗-Ritter und der General von Holst, einer der aͤltesten Adjutanten des Koͤnigs, zum Commandeur-Großkreuz des Schwert-Or— dens ernannt worden. — Der Konig hatte den Staats⸗Se— cretair Herrn Skogman nach Westgothland gesendet, um an Ort und Stelle Erkundigungen uͤber den dort stattgehabten Mangel an Lebensmitteln einzuziehen. Dem Bericht desselben ufolge war die letzte Ernte in einem Theile dieser Provinz sogar chlechter gewesen, als im Jahre 1826, im Ganzen aber war hin— länglicher, ja sogar uͤberfluͤssiger Vorrath an Lebensmitteln vor— handen. Diesen Ueberfluß kaufte die Regierung an, um damit man⸗ gelleidenden Provinzen zu helfen. In Ost-Gothland kaufte sie zu demselben Zweck 3000 Tonnen Getreide. Die offizielle Zeitung enthalt folgende Notizen uͤber das Fabrikwesen West— Bothlands. Es wurden dort nämlich im Jahre 1829 fabri— zirt: 571,000 baumwollene Tuͤcher, 48,900 baumwollene Jacken, 762,000 Ellen Leinwand verschledener Gattung, I, 200, 000 Ellen Baumwollenzeug und 781, 000 Ellen ordi— naires Tuch. Was Aufmerksamkeit verdient, ist, das der groͤßte Theil der Leinen, und Baumwollenzeuge von Bauern verfertigt wurde, was vor 15 Jahren nicht der Fall war.
Deutschland. Hannover, 8. Febr. Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem General-Major von dem Bussche das Großkreuz des
Guelphen-Ordens zu verleihen geruht.
Mittelst General⸗-Ordre an die Armee vom 5ten d. M. haben Se. Koͤnigl. Hoheit der General-Gouverneur den vor Göttingen unter dem Befehle des General-Majors von dem Bussche vereinigt gewesenen Truppen die besondere Zufrie—
denheit Sr. Majestaäͤt des Koͤnigs mit ihrem bei dieser Ge⸗
legenheit bewiesenen vorzuͤglichen Betragen bezeugt.“
Die Hannoͤverschen Nachrichten enthalten folgende
roelamatlon: .
* In Gefolge ausdruͤcklichen Befehles Sr. Majestaͤt des Koͤnigs, Unsers allergnaͤdigsten Herrn, de dato Brighton, den 24. Januar 1831, wird hierdurch oͤffentlich bekannt ge— macht: daß Se. Majestaͤt mit gerechtem Unwillen die in einem Theile Allerhoͤchstihrer Deutschen Staaten ausgebroche— nen Unruhen und stattgehabten Umtriebe vernommen haben; daß Allerhoͤchstsie stets bemuͤht gewesen sind, das Wohl der Ihnen von der Vorsehung anvertrauten Unterthanen zu be— fördern, und niemals Ihr Ohr gerechten Bitten verschlossen haben; daß Sie auch fortan solche gern anhoͤren und nach Moglichkeit erfuͤllen werden, wenn dieselben auf ordnungs— maͤßigem Wege an Sie gelangen; daß Se. Majestaͤt aber die elgenmaͤchtige Errichtung von Vereinen zu politischen Zwecken und von Buͤrger- und Kommunalgarden nicht gestat—
ten werden; daß von jetzt an jeder rebellischen Bewegung in den Staͤdten und auf dem Lande von den Behoͤrden, dem Mili— tair und der Polizei mit der groͤßten Schnelligkeit wider⸗ standen und die, welche daran Theil genommen haben, nach der Strenge der Gesetze gegen Aufruhr und Hochverrath be— straft werden sollen; daß Se. Majestaͤt am wenigsten ge—
statten koͤnnen, daß Veraͤnderungen in der bestehenden Lan⸗ des⸗Verfassung auf tumultuarische Weise begehrt werden, da Allerhoͤchst Ihren Unterthanen nicht unbekannt seyn konne, wie es zu ihrer eigenen Sicherheit gereiche, daß in den Staa⸗ ten des Deutschen Bundes Veränderungen in den bestehen— den Landes⸗-Verfassungen nur auf verfassungsmaͤßigem Wege, das heißt, nach gehöriger Berathung und mit Einverständniß der Landstaͤnde, verfuͤgt werden koͤnnen.
Hannover, den 4. Februar 1831. ö Koͤnigl. Großbritanisch-Hanndͤversche zum Kabinets⸗Ministe⸗ rium verordnete General⸗ Gouverneur und Geheime⸗Räthe.
Adelphus Frederick.
Darmstadt, 5. Febr. Nach Inhalt einer im neue— sten Regierungsblatt enthaltenen Verordnung haben Se. Koͤnigl. Hoheit der Großherzog beschlossen, Se. Hoheit den Erb⸗Großherzog, in Gemaͤßheit des Art. X. der Verordnung vom 28. Mai 1821, nunmehr in den Staats-Rath eintreten zu lassen, sodann die bisher besonders ernannten Mitglieder dieses Kollegiums bis zu Ende des Jahres 1831 in jener Function wieder zu bestätigen und zugleich fuͤr denselben Zeitraum den Geheimen Rath und zweiten Praͤsidenten des Ober⸗-Appellations⸗Gerichts, Freiherrn von Guͤnderrode, so wie den Geheimen Reglerungsrath von Grolmann, zu den Sitzungen des Staats-Raths zu berufen.
Schweiz.
Zuͤrch, 4. Febr. Die Verfassungs⸗Kommission hat ihre Sitzungen beendigt und bei dem kleinen Rath auf die Ein— berufung des großen Rathes auf den 15. Febr. angetragen. In etlichen Tagen werden die Abdruͤcke des Verfassungs⸗Ent— wurfs in den Haͤnden aller Glieder des großen Rathes sich befinden.
Der kleine Rath des Kantons Zuͤrch giebt in einer un— term 1. d. erlassenen Kundmachung seine lebhafte Mißbilli⸗ gung zu erkennen, daß sich vor kurzem einige Privatperso⸗ nen erlaubt haben, eine allgemeine Versammlung der Kan— tons-Buͤrger zur Verhandlung uͤber oͤffentliche Angelegenhei⸗ ten zu berufen; ein Verfahren, das zumal bei der dermali— gen Spannung der Gemuͤther leicht zu Unruhen Anlaß ge— ben könnte. Die Kantons-Buͤrger und Einwohner werden deshalb dringend ermahnt, den vaterlandischen Bemuͤhungen der hohen Tagsatzung und unseres großen Raths volles Ver— trauen zu schenken und in Zukunft nicht nur an keinen ord— nungswidrigen Ver sammlungen Theil zu nehmen, sondern auch allen ungesetzlichen Schritten solcher Art moͤglichst vor— zubeugen.
In der Sitzung vom 29. Jan. ward der Tagsatzung ein an den Vorort gerichtetes Schreiben von Buͤrgermeister und Rath des Kantons Basel vom 25. vorgelegt. Dasselbe enthalt eine Schilderung der letzten Militairzuͤge, welchen die Unterwerfung des Landes folgte, mit der Versicherung, daß die Strenge in engen Schranken gehalten und dagegen Nach— sicht und Schonung geuͤbt werden sollen, auch daß nach her— gestellter Ordnung nichts wuͤrde versaͤumt werden, was die Eintracht befestigen kann. Das Einschreiten der eidgenoͤssi⸗ schen Repraͤsentanten ward theilweise gemißbilligt, alsdann aber große Klage uͤber die Umtriebe der gefluͤchteten In surgenten— Chefs und die Theilnahme, die sie besonders auch in dem Kan— ton Zuͤrch gefunden, ausgedruͤckt. Der Gesandte von Zuͤrch gab hinsichtlich der Stimmung seines Kontons beruhigende Aufschluͤsse und bemerkte übrigens, daß das Baseler Schrei— ben sich mit den juͤngsten Beschluͤssen der Tagsatzung gekreuzt habe und hoffentlich diesen in Basel nun wurde Folge gege⸗ ben werden.
Im Kanton Luzern ist am 30. Januar die neue Ver⸗ fassung mit großer Mehrheit der stimmenden Buͤrger ange— nommen worden. Nur in 8 Wahlkreisen (es sind deren 25) uͤberwog die Zahl der Verwerfenden jene der Annehmenden. An einigen Orten ward das gesetzlich vorgeschriebene Verfah⸗ ren nicht beobachtet. Am 4. Februar versammelte sich der große Rath, um weitere Anordnungen zu treffen. Neuer⸗ dings sind Abgeordnete der äußeren Bezirke des Landes Schwyz in e nen, und vermuthlich wird ihre Angelegen⸗ heit die Tagsatzung neuerdings beschaͤftigen.
Turkei.
Der Courrier de Smyrne eathält Nachrichten aus Konstantinopel vom 28. Dezember, wonach die Pforte sich weigert, den von Rom ernannten Erzbischof der Arme⸗ nischen Katholiken anzuerkennen. „Sie scheint,“ sagt er, „mit Recht, als kirchliches Oberhaupt eines großen Theils ihrer Unterthanen, einen Mann nicht anerkennen zu wollen, der von einem fremden Staate seine Vollmacht erhalten,
und schlaͤgt daher der Armenischen Natlon vor, einen andern