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putirten⸗ Kammer ist aber noch weiter gegangen und will,
daß z der Stimmen zur Verurtheilung erforderlich seyn, 5
aber einer Freisprechung gleich gelten sollen. Wir konnen die— sem Vorschiage nicht bespflichten. Allerdings hat derselbe eine große Autorität fuͤr sich. Der verstorbene Laplace ver langt naͤmlich, in seinem philosophischen Versuche uͤber die Wahrscheinlichkeiten, sehr bestimmt, daß die Verurtheilung eines Angeschuldigten nur mit 9 gegen 3 Stimmen erfolge; er bemuͤht sich, durch eine Berechnung zu erweisen, daß, wenn ein Geschwornen-Gericht, das aus 12 Personen
bestehe, mit 8 gegen Stimmen erkenne, die Wahrschein⸗
lichkeit des Irrthums etwa ein Achtel ausmache, wogegen sie 1 gesch . z 4 31 j greifen, wie das Ministerium dies nicht selbst eingesehen habe.
bein 9 gegen 3 Stimmen nur ein Zweiundzwanzigstel betrage. So groß die Achtung ist, die dem bewun— dernswürdigen Genie Laplace's auch gebuͤhrt, so moͤchte es doch unmoglich seyn, seine Berechnung, deren Richtigkeit ich im Uebrigen nicht bestreite, auf die Grundlagen der Kri— minal⸗Justizpflege anzuwenden. Herr von Laplace geht von dem Gesichtspunkte aus, daß die Meinungen der Geschwor— nen gleichsam Quantitäten wären, die sich, den Zahlen gleich, addsiren, subtrahiren, multipliciren ober dividiren ließen. Diese Voraussetzung suͤndigt aber von Grund aus. Zur Ver— urtheilung ist Ueberzeugung nothwendig; zur Freisprechung reicht der bloße Zwelfel hin. Nicht durch Zahlen also, son— dern durch die gesunde Vernunft und durch die Ergebnisse der Erfahrung muß man die vorliegende Frage loͤsen. Es glebt ein System, nach welchem die Stimmen nicht sowohl gezahlt, als erwogen werden; dies ist das System der Ein— muͤthigkeit, das in England und den Vereinigten Staaten gebraͤuchlich ist; bei diesem Systeme muß immer von zweien Dingen eines geschehen: entweder ist die Einmuͤthigkeit reell, oder sie ist nur anscheinend. r . kann dem Gesetzgeber nichts weiter zu wuͤnschen uͤbrig blei— ben; wo alle Stimmen sich auf eine und dieselbe Weise aus—⸗ sprechen, da kann weder von einem Wagen, noch von einem Zählen derselben die Rede seyn. Ist dagegen die Ein—
muͤthigkeit nur anscheinend, so hat die eine Partei uͤber die andre den Sieg davongetragen und sie gezwungen, sich wider ihren Willen zu ergeben. Mag die siegreiche Meinung der Majoritaͤt, oder der Minoritaͤt, mag sie nur einem einzigen Geschwornen angehoͤren, der die andern eilf uͤber—
redet hat, gleichviel; der Gesetzgeber achtet dafuͤr, daß jene Meinung aus der innigsten Ueberzeugung hervorgegangen sey, daß diese Ueberzeugang ein groͤßeres Gewicht habe, als diejenigen, die von ihr besiegt worden, und daß die Vermu⸗ thung der Wahrheit ihr von Rechtswegen gebuͤhre. m. H., haben uns mit diesem Systeme nicht weiter zu be— schaͤftigen; die Regierung hat uns dasselbe nicht vorgeschla— gen, und als in der andern Kammer einer der Deputirten damit hervortrat, beeilte die Versammlung sich, es von der Hand ju weisen. Wir gehören dem Systeme an, wonach
die Stimmen gezahlt werden und das die Vermuthung der
Wahrheit aus Zahlen-Verhältnissen herleitet. Da es nun aber ein solches Zahlen-Berhaͤltniß nicht giebt, dem man a priori trauen konnte, so sehen wir uns gendͤthigt, ver suchs⸗ weise zu Werke zu gehen.“ Der Redner bemuͤhte sich hier— auf, zu bewelsen, daß der von der Regierung gemachte Vorschlag einer Majoritaoͤßs von 8 gegen 4 Stimmen den Vorzug verdiene; wollte man das Verhältniß von 9 zu Z gelten lassen, wie solches bie konstituirende Versammlung angeordnet gehabt habe, so wuͤrde, wie damals, die! schrelend⸗ ste Ungestraftheit die Folge davon seyn; er trage sonach im Namen der Kommisston darauf an, den betreffenden Artikel des Gesetz-Entwurfes in seiner urspruͤnglichen Gestalt: „die Entscheidung der Jury muß mit einer Majoritäͤt von mehr als 7 Stimmen erfolgen,“ wiederherzustellen. —
in ihrer Sitzung vom 11ten d. M zu kbeschaͤftigen, statteten die Grafen Cliément de Ris und Bastard zwei Bitt⸗
schriften⸗Berichte ab, die indessen für das Ausland von kei⸗
nem wesentlichen Interesse sind, auch groͤßtentheils durch die Tages-Ordnung beseitigt wurden. — Am Schlusse der Siz— zung wurden noch der Baron Portal, der Graf Mollien und der Graf Chaptal mittelst Kugelwahl zu Kandidaten fuͤr die Praͤsidentschaft der Kommission zur Beaufsichtigung des Tilgungs⸗Fonds, deren Erneuerung mit dem 14. Maͤrz ein— tritt, ernannt. S5, der zweite 80 und der dritte 70 Stimmen. — Nach Aufhebung der oͤffentlichen Sitzung trat die Verfammlung Behufs der Berathung ihres besondern Budgets in einen geheimen Ausschuß zusammen und vertagte sich sodann bis zum naäͤchsten Freitag. ;
Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 7ten
Febr. entwickelte zuvoöͤrderst der Vicomte von Cormenin
Im erstern Falle
Wir, einzuführen, ließen sich noch die Herren v Berbis, Sal—
l — Nachdem die Versammlung beschlossen, sich mit diesem Gescetz⸗Entwurfe
Von den 91 Abstimmenden erhielt der Erstere
seine Proposition in Betreff des kuͤnftigen Verfahrens des
Staats-Raths bei dessen Entscheidungen in Streitsachen. Er verlangt darin namentlich, daß den Parteien die doppelte Buͤrgschaft der Publicitaͤt und der muͤndlichen Vertheidigung zu Theil werde. In dem Augenbücke, bemerkte er, wo er die Gruͤnde zu diesem Vorschlage naher habe angeben wollen, sey eine Königl. Verordnung erschienen (s. Nr. 44. der Staats-Zeitung), die bereits die wesentlichsten Bestimmungen desselben enthalte; eine Verordnung komme ihm aber nicht hinreichend vor, um die beabsichtigte Aenderung einzufuͤhren; er halte vielmehr dafuͤr, daß solches durch eine bloße Verord— nung gar nicht habe geschehen duͤrfen, und koͤnne nicht be⸗
Wenn er die gedachte Verordnung ihrer Form und ihrem Inhalte nach tadle, so sey es uͤbrigens nicht seine Absicht, den Minister, der sie kontrasignirt habe und dessen Gesin—
nungen er mehr als irgend Einer Gerechtigkeit widerfahren
lasse, zu verletzen; doch koͤnne er nicht umhin, bemerklich zu machen, daß durch die Verordnung ein Verfahren eingefuͤhrt werde, das von dem der uͤbrigen Gerichtshoͤfe voͤllig abweiche und durchaus unzulaͤssig sey. Der Redner beleuchtete hierauf
sehr ausfuͤhrlich die mehrerwaͤhnte Verordnung und glaubte,
daß die beabsichtigte Aenderung jedenfalls nur mitteist eines
trausitorischen Gesetzes hatte eingefuhrt werden koͤnnen. Der
Minister des offentlichen Unterrichts bemerkte, daß die Nothwendigkeit einer voͤlligen Reorganisation des Staats- Raths von Jedermann gefuͤhlt werde; die Sache sey indeß von solcher Wichtigkeit, daß der betreffende Gesetz-Entwurf unmoͤglich im Laufe der diesjährigen Session vorgelegt wer— den koͤnne; unter diesen Umstaͤnden, und da das Reglement des Staats-Raths die Oeffentlichkeit nicht ausdruͤcklich ver— biete, sey die mit der Pruͤfung dieses Gegenstandes beauf— tragt gewesene Kommission einstimmig der Meinung gewesen, daß die Thuͤren des Staats-Raths sofort dem Publikum geoͤffnet werden muͤßten. Daß die Regierung die Absicht ge—
habt habe, durch die betreffende Verordnung die Proposition
des Hrn. v. Cormenin zu hintertreiben, sey eine ganz unge⸗ gruͤndete Vermuthung, denn ehe noch einmal diese Proposi⸗
tion auf das Bureau niedergelegt gewesen, habe das Mini⸗
sterium schon die Verordnung dem Redacteur des Moniteurs zur Insertion zugefertigt gehabt. Im Uebrigen wider— setze die Regierung sich keinesweges dem Vorschlage des Herrn von Cormenia, pflichte vielmehr demselben unbedingt bei. Nach einigen Bemerkungen des Hrn. De— vaux des Inhalts, daß das Ministerium nicht befugt gewe— sen sey, eine neue Gerichtsform mittelst Königl. Verordnung
verte und Dupin uͤber die Sache vernehmen. Der Erstere hielt die Proposition des Hrn. v. Cormenin, nachdem der
dadurch beabsichtigte Zweck bereits durch eine Koͤnigl, Ver⸗
ordnung erreicht worden, fuͤr uͤber fluͤssig, wogegen die beiden Andern dieselbe unterstuͤtzten. chefoneauld und Herr Isambert gaben den Wunsch zu
erkennen, daß die Regterung recht bald ein umfassendes Ge⸗
setz Behafs einer voͤlligen Reorganisation des Staats-Raths vorlege; der Praäsident verlas hierauf die Proposition des Vicomte von Cormenin, und die Versammlung entschied mit großer Stimmen⸗Mehrheit, daß der Vorfchlag in Erwaͤgung
zu ziehen sey. — An der Tagesordnung war jetzt die Fort-
setzung der Berathungen uͤber den Munieipalgesetz- Entwurf. Der Jte und gte Artikel wurden nach einer voͤllig unerhebli—
chen Diskussion, an welcher zwoͤlf Redner Theil nahmen, der erstere mit einem Amendement des Grafen v. Montzaul-⸗
nins, in folgender Abfassung angenommen:
„Art. 7. Gleichwohl koͤnnen die stellvertretenden Rich⸗
ter bei den Tribunalen erster Instanz, so wie die Stell— vertreter der Friedensrichter, zu Maires oder Adjunkten
gewaͤhlt werden. — Die besoldeten Beamten des Malre
durfen nicht zugleich seine Adjunkten seyn.“ „Art. 8. Die Verrichtungen eines Maire oder Ad⸗
junkten sind mit dem Dienste bei der National-Garde un⸗
vertraglich.“ Man ging hierauf zu dem Ilten Kapitel des Gesetz⸗Ent⸗ wurfes uͤber, dessen 1ste Section von der Zusammenstellung der Munieipal⸗Conseils handelt. Dem 1sten (9gten) Artikel
zufolge soll das Minimum der Mitglieder eines Munsecipal⸗
betragen. Der Graf
Tonseils 12, das Maximum aber 3
v. Montozon verlangte, daß man das erstere auf 10 her⸗
absetze. Dieser Antrag gab zu einer weitläuftigen Debatte
Anlaß, in deren Laufe der General Demargay als Unter-
Amendement den Vorschlag machte, die Zahl der Municipal—
raͤthe in Staͤdten von 50,009 Seelen und daruͤber bis auf Die Proposition, die einiges Gelaͤchter er⸗
100 zu erhoͤhen. regte, wurde natuͤrlich verworfen, und der gte Artikel ging
Der Graf Gaetan v. Laro⸗
zuletzt mit dem Amendement des Hrn. v. Montozon, dem der Berichterstatter seine Zustimmung gab, in nachstehender Abfassung durch: „Art. 9. Eine jede Gemeinde hat einen Munleipal— Rath, bestehend, mit Einschluß des Maire und seines Ad— junkten, aus 19 Mitgliedern in Gemeinden von 500 Ein— wohnern und darunter; 12 in denen von 5090 bis 1500; 16 in denen von 1500 bis 2500; 21 in denen von 2500 bis 3500; 23 in denen von 3500 bis 10,000; 27 in denen von 10,000 bis 30,000 und 36 in denen von 30,000 See— len und daruͤber. — In Gemeinden, wo es mehr als 3 Adjunkten giebt, soll das Munieipal-Conseil um so viel Mitglieder vermehrt werden, als mehr als 3 Adjunkten
vorhanden sind. — In denen, wo, in Gemäßheit des ZTten
§. des Art. 2. des gegenwaͤrtigen Gesetzes, ein oder meh— rere besondere Adjunkten ernannt werden, soll vas Mu— nieipal⸗Conseil ebenfalls um eine, diesen Adjunkten gleich— kommende Zahl vermehrt werden.“ Nachdem auch noch der 10te Artikel folgenden Inhalts: „Art. 10. Die Municipalräthe werden von den ver— sammelten Wählern der Gemeinde gewaͤhlt“, angenommen worden, bemerkte der Präsident, daß die Kammer, da es schon spaäͤt und noch ein anderer Gegenstand an der Tagesordnung sey, besser thue, ihre Berathung uͤber den wichtigen 11ten Artikel, welcher von den Bedingungen zur Theilnahme an dem Wahl-⸗Geschaͤfte handele, und wozu nicht weniger als 26 Amendements eingereicht worden seyen, bis auf den folgenden Tag zu verschieben. — Die Ver samm⸗ lung ging auf den Vorschlag ein und beschaͤftigte sich sodann mit der Wahl der beiden uͤbrigen Kandidaten fuͤr die Kom— mission zur Beaufsichtigung des Tilgungs Fonds. Von den 264 anwesenden Deputirten erhielt bei der ersten Abstim⸗ mung kein einziger die erforderliche absolute Majoritaͤt von 133. Es mußte daher zu einer zweiten geschritten werden, woran nur noch 211 Deputirte Theil nahmen; von diesen 211 Stimmen erhielt jetzt der Baron Louis 144 und Herr Baillot 110. Unter ihnen und den in der Sitzung vom 5ten ernannten Herren B. Délessert, Odier, C. Pé— röier und Lefebvre hat der Koͤnig nunmehr dle beiden Kom— missarien zur Beaufsichtigung des Tilgungs⸗Fonds zu ernen⸗ nen. Die Sitzung wurde um 6 Uhr aufgehoben.
Paris, 8. Febr. Der Koͤnig hielt vorgestern Abend einen viertehalbstuͤndigen Mlnister-⸗Rath. Gestern arbeiteten Se. Majestäͤt mit den Ministern des oͤffentlichen Unterrichts, der Marine und der Justiz und empfingen eine Deputation der zehnten Legton der hiesigen National Garde, welche darum bat, daß Ihre Majestaͤten den Ball, den die genannte
Legion am 26sten d. M. zum Besten der Armen veranstal⸗
ten wird, mit Ihrer Gegenwart beehren mochten. Der Koͤ— nig hat fuͤr sich und seine Familie zugesagt. . Das der Schwester des Koͤnigs angehoͤrige Hotel, wel—
ches die Belgische Deputation bewohnt, liegt in der Straße die Bedienung
Varennes, im Faubourg St. Germain; der Deputirten besteht aus Koͤniglichen Hausbedienten. Gestern machten die sechs Abgeordneten, welche spaͤter als ihre Kollegen angekommen waren, dem Koͤnige und der Koͤ— nigin ihre Aufwartung. Der Minister der auswärtigen An— gelegenheiten stattete ihnen fruͤh einen Besuch ab, und der Minister des Innern ließ sie benachrichtigen, daß sie taglich zehn fuͤr sie vorbehaltene Plaͤtze in der Deputirten-Kammer finden wuͤrden. Man erwartet, daß heute oder morgen uͤber diese wichtige Angelegenheit sich eine politische Debatte in der Kammer entspinnen wird.
Der Temps sagt in seinem Buͤlletin vom 7ten: „Vier der Belgischen Kommissarien sind gestern fruͤh hier angekom— men. Der Koͤnig hat sie mit seiner gewohnlichen Guͤte empfangen. Die Geschäfte auf morgen, soll Se. Ma— jestät gesagt haben, um sich ganz dem Vergnuͤgen hingeben zu koͤnnen, einem Volke fuͤr die schmeichelhafte Huldigung gegen eines Ihrer Kinder zu danken und die Tages zuvor nach Bruͤssel gesandte Ablehnung zu mildern. Aufnahme, der Befehl, den Abgeordneten in dem der Ma— demoiselle d Orleans gehoͤrigen ehemaligen Hotel Monaco ihre Wohnung anzuwelsen, und das Stillschweigen des offi— ziellen Blattes haben die Hoffnungen der Kommissarien der— gestalt ermuthigt, daß sie sich ihrer Sache sicher glaubten und sich gestern das Geruͤcht verbreitete, der Minister der auswärtigen Angelegenheiten habe dem Franzoͤsischen Ge— schaͤftstraͤger in Bruͤssel in einer telegraphischen Depesche an— gezeigt, daß er die Depesche mit der Ablehnung der Krone einstweilen als nicht vorhanden betrachten moͤge. Wir wollen die Vermuthungen uͤber diese einzelnen Dinge zu berichtigen ver su— chen. Die gute Aufnahme von Seiten des Köoͤnigs ist zu natuͤrlich
*
Diese guͤtige
und zu erklaͤrlich, als daß sie einen politischen Sinn haben konnte. Sie lag im Charakter Ludwig Philipp's, und außerbem sprach sich hier auch das vaͤterliche Gefuͤhl aus. Die Aeußerung: Die Geschaͤfte auf morgen, wuͤrse beweisen, daß man dein
ͤ a, vom 4 ten Zeit lassen wollte, seinen Auftrag zu er— en. ten sich unterweges mit dem die Ablehnung meldenden Eou—
Die am ten hier angekommenen Abgeordneten hat—
rier, dessen Sendung ihnen unbekannt waß, gekreuzt. Der von hier am 4ten um 2 Uhr Nachmittags abgegangene Couriet muß am Hten gegen 5 Uhr Nachmittags in Bruͤssel angekom— men seyn. Eine telegraphische Depesche braucht wenigstens 15 Stunden, um bis nach Lille und von da durch Estafette nach Bruͤssel zu gelangen; sie moͤchte daher am 6ten abgefertigt werden seyn, zu welcher Stunde sie wollte, so wuͤrde sie im— mer zu spaͤt gekommen seyn, um Gegenbefehle zu bringen. Wir gehen in diese Details nur ein, um die faktische Un— moͤglichkeit einer in sich absurden Annahme darzuthun; denn unsere Strenge gegen den Minister der auswaͤrtigen Ange— legenheiten wird niemals bis zur Ungerechtigkeit fortgehen, und die Vermuthung, der Minister habe am ten durch ei— nen Courier die von dem Courier vom 4àten uͤberbrachte Ab— lehnung der Krone zuruͤcknehmen lassen, ware eine beleidi— gende Ungerechtigkeit. In so wichtigen Angelegenheiten sind binnen 24 Stunden zwel durchaus entgegengesetzte Beschluͤsse nicht moglich. Die einzige wahrscheinlich? Erklaͤrung der Sache ist daher die Wirkung, welche die Leutseligkest des Koͤnigs auf die Bruͤsseler Deputation hervorgebracht hat, und ihre Unkenntniß der vor ihrer Ankunft abgesandten Ableh— nung. Daher ihre Hoffnungen und die Geruͤchte, welche in einigen Blattern Zugang gefunden haben. Was das Still— schweigen des amtlichen Blattes uͤber die Wahl des Kongres— ses und uͤber die Entscheidung der Regierung betrifft, so wol len wir sie weder erklaren, noch entschuldigen. Das sind Kunst⸗ griffe aus der Kaiser-Zeit, uͤber welche die Rednerbuͤhne und die Presse endlich den Stab brechen werden. Wenn falsche Freunde aus Eigennutz den Ministern zu Heimlichkeitskrä— mereten rathen, so wollen wir der Regierung unaufhoͤrlich wiederholen, daß in Frankreich nur dasjenige Ministerium auf Vertrauen und Erfolg rechnen kann, das jeden Morgen mit lauter Stimme im Moniteur zu regieren versteht. Wir koͤnnen diese Bemerkungen nicht schließen, ohne unser Be—
dauern daruber zu äaͤußern, daß wir durch die Wider spruͤche
unsecer Diplomatie genöthigt sind, zwei Tage hinter einan—⸗
der Uns und utrsere Leser uͤber das Festhalten an einem be— reits gefaßten Entschlusse beruhigen zu muͤssen. Die Leich— tigkeit, mit der das Publikum die entgegengesetztesten Nach—⸗ richten aufnimmt, ist fuͤr die obersten Lenker unserer Diplo— matie nicht schmeichelhaft. Auf morgen also der Aufschluß uber diese ganze Angelegenheit. Das letzte, diesen Abend im
Umlauf befindliche Geruͤcht ist, daß die Regierung vier Tage
Bedenkzeit verlangt hat, um zu antworten.
ö Ist dies wahr, so glauben wir die öffentliche Meinung genüg zu kennen, um uͤberzeugt zu seyn, daß die Reglerung am vierten Tage gensthigt sey, mit Nein zu antworten, wie am ersten Tage.“ — Das Journal des Debats bemerkt: „Wir haben selbst auf die Schwierigkeiten, die sich der Annahme der Bel— gischen Krone entgegen setzen, aufmerksam gemacht. Wir fanden eine Majoritaͤt, die im Englischen Parlamente nicht fuͤr ein Gesetz hinreicht, fuͤr eine Krone zu gering. Die Nachrichten aus Belgien und die Sprache der Deputirten, der Beifall, mit dem die Wahl in den Belgischen Staͤdten aufgenommen worden, modifieiren in Etwas den Eindruck, den jene geringe Stimmenzahl auf uns gemacht hatte. Es scheint uns heute erwiesen, daß die Wahl des Herzogs von Nemours die große Masjoritäͤt der Stimmen des Landes fuͤr sich hat, und daß sein Name bei der ersten Abstimmung auf dem Kongresse stegreich aus der Wahl-Urne hervorgegan⸗ gen seyn wuͤrde, wenn man nicht eine abschlägige Ant- wort von Seiten Frankreichs befuͤrchtet haͤtte. n den Schwankungen eines provisorischen Zustandes ermuͤdet, allen von einer politischen Regeneration untrennbaren Bewegun⸗ gen preisgegeben, betrachtet Belgien die Wahl des Her—
zogs von Nemours wie einen . shafen; es glaubt darin angelangt zu seyn, und der e ; entflieht seinem Blicke. Auch fuͤr den parteilosesten Beobachter dieses langen
und schmerzlichen Dramas liegt hierin etwas Trauriges. ö
ist inzwischen zu thun? Dieses Koͤnigthum n n, Frank⸗
reich unter Farben, die nicht die seinigen sind, in einen ern—
sten Kampf fuͤhren? Dle . fuͤr diesen Rath ist groß, und wir wagen nicht, sie zu uͤbernehmen.“
Der Kriegs-Minister hat saͤmmtliche Regiments-Com⸗ mandeure der Armee in einem Rundschreiben aufgefordert, alle Kollektiv⸗Subseriptionen zu Gansten der Polen in ihren Regimentern zu untersagen.