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Dranten ausgebracht werden sey, und daß nur zwei
einigen Tagen in Löwen, wo er die Buͤrgergarden in and sie zu dem Ruf n, ö ,,,, K 1 Aus Gent wird gemeldet, daß ein großer Theil der Besatzung die Stadt verlassen und sich nach der Graͤnze zu
1515 * dit eg ; un dig ven hier ent feenten Kon⸗ greß· Mitglieder eine hringen * . rer lasse n. wor⸗ gli
org, Die Zeitung nn,, 2 J, Abend Gesellschaft, die kurzlich bei Lord P ; 2
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nig hauptsaͤchli desselben selbstsuͤchtigen Ehrgeizes angeklagt zu werden, der Napoleon verleitete, die Mitglieder seiner Familie auf fremde Throne zu setzen; er will nicht, daß man ihn anklage, er habe, um seinen Sohn zu kroͤnen, einen Krieg entzuͤndet, der, nach allen Anzeichen, immer umsichgreifender werden durfte, wenn er unseren Vorschlag annaͤhme. Indessen muß ich Sie bitten, mein Herr Praͤsident, wohl zu bemerken, daß wir bis jetzt nur Privat-Audienzen bei Sr. Majestaͤt hatten, und daß wir bis zu dem nahe bevorstehenden Tage, wo wir eine feierliche Audienz und folglich die amtliche Antwort des Koͤnigs erhalten werden, die Verweigerung nicht als gewiß und fest beschlossen ansehen durfen. Was wir uͤbrigens in unseren Konferenzen mit dem Herrn Minister der auswaͤr— tigen Angelegenheiten als ganz bestimmt erfahren haben, ist, daß die Wahl des Herzogs von Leuchtenberg von den Maͤch— ten nicht wuͤrde anerkannt worden seyn (wovon der Kon— greß sich bald durch amtliche Mittheilungen uͤberzeugen wird); ferner: daß sie sich jedem Versuche des Prin— zen von Oranien, um sich in Belgien in Besitz einer Macht zu setzen, die ihm und seiner Familie entgangen, einem Versuch, der nur die Ruhe unseres Vaterlandes und der benachbarten Staaten gefährden koͤnnte, widersetzen wuͤr— den; und endlich, daß Frankreich unsere Interessen immer wie seine eigenen unterstuͤtzen wird, und daß wir, in Betreff der Staatsschuld, unserer Graͤnzen und unserer Unabhaͤngig— keit, auf seine Unterstuͤtzung und seinen unveraͤnderlichen Schutz rechnen durfen. Ich glaube nicht, mein Herr Praͤsident, daß die Deputation des Kongresses dem Koͤnige der Franzo— sen fruͤher als in den ersten Tagen der näachsten Woche vor— gestellt werden wird. Moͤgen die vom Throne herab gespro— chenen Worte den Erwartungen und Wuͤnschen aller Belgier entsprechen! Moͤgen sie dazu dienen, in unserem Vaterlande den Frieden, die Eintracht und die Freiheit zu befestigen! Empfangen Sie, mein Herr Praͤsident, die Versicherung mei— ner hoͤchsten Achtung.
Paris, 10. Febr. 1831.
. (Unterz) Surlet de Chokier.“
Nachdem dieses Schreiben verlesen worden war, trug Hr. Lebeau auf folgendes Dekret an. „Im Namen des Belgischen Volkes dektetirt der National-Kongreß: Art. 1.
N. N. wird zum General-Statthalter des Koͤnigreichs er⸗ nannt. Art. 2. Der Geaeral⸗Statthalter soll die Gewalten
des Staats- Oberhauptes, wie sie festgestellt worden, und in den von der Constitution vorgeschriebenen Formen ausuͤben. Er
soll seine Functionen nicht eher antreten, als bis er den vom
Art. 80 der Verfassung vorgeschriebenen Eid geleistet hat. Art. 3. Die Gewalten des General-Statthalters hoͤren so— fort auf, wenn der vom National⸗Kongresse erwählte Konig die
Krone angenommen und geschworen hat, die Constitution zu beob⸗
achten. Art. 4. Die Constitution tritt in Kraft, sobald der Gene⸗ ral. Statthalter seine Functionen uͤbernommen hat.“ — Nachdem Hr. Lebeau seinen Antrag mit wenigen Worten entwickelt atte, wurde derselbe den Sectionen uͤberwiesen 1 Tages-Ordnung war die Diskussien uͤber das Wahl-⸗Gesetz, dessen erster Artikel folgende Bestimmungen enthalt: „Um Wähler zu seyn, muß man 1) Belgier von Geburt seyn oder
die große Naturalisation erlangt haben; 2) das 25ste Jahr .
zuruͤckgelegt haben; 3) in den Stag4ts-Schatz so viel an di—
rekten Steuern zahlen, Patent Steuer mit einbegriffen, als
in der beigefügten Tabelle (fuͤr jede Provinz ünd Stadt nach einem andern Verhaͤltuisseꝰ angegeben worden,, Hre van, Snick machte das Amenbement, daß alle Doktoren, If.
u. 6. w. von selbst Wöhler seyn sollten, was seöbsch nicht
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nommen. Als man aur Berathung (bes e.
durchging. Der erste Artikel wurde ohne, Aenderun .
. mehr beisammen, und die alb aufgehoben. 66 Nene gs ist gestern an
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h, bei Lord zhsontz funden, ein Toast auf dle baldige Ruͤckkehr des Prinz
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diesen Toast nicht eingestimmt hatten.
Sr. van de Weyer befand sich u wen vor
ch von der Furcht zuruͤckgehalten werde,
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keis schreiten wollte, befand sich die erfgrper liche Anzahl von Mit ü 1 Saen n ee ,
in der stattge⸗ Sing wurden unter Anderem noch lotgen * on ehngereicht; voh Hrn, Zwaserkotsti, daß der Senat, aus ste in
dan in spleirte : „Es lebe der Herzog von Nemours,
begeben hat, weil man einen Einfall der Hollander von Sas
van Gent aus befuͤrchtet.
— — A mster dam, 12. Febr. Die Preise der Staatspaplere gingen waͤhrend dieser Woche merklich herunter und erhoben sich auch wieder bedeutend. Dieser erhebliche Wechsel wurde durch politische Nachrichten verursacht; denn in Folge der Ernennun des Herzogs von Nemours zum Köoͤnige von Belgien waren alle Fonds gedrückt, und auf die gestern eingegangene Nachricht der Weigerung dieses Fuͤrsten gingen die Preise wieder in die Hohe. Die große Frage, ob die gegenwaͤrtige Krisis ohne Krieg ablau— fen werde, ist auch zugleich der Maaßstab der Preise von den Staatspgpieren, und hach Maaßgabe die Meinung fuͤr Erhaltung des Friedens mehr oder weniger allgemein ist, findet sich größere und geringere Neigung zum Einkaufen. In Englisch⸗Spanischen Obligationen war großer Verkehr, weil man von Unterhandlun— gen spricht, welche wegen dieser Schuld im Gange seyn sollen. — Am gestrigen Getreide⸗Markt blieb Weizen preishaltend, und we⸗ gen geringen Vorrathes sind einige roöthe Sorten sehr gesucht und verhaͤltnißmaͤßig hoͤher bezahlt worden; die Verbraucher zeig— ten im Ganzen wenig Neigung zum Einkaufen. Roggen wurde zu den letzten Preisen gusgeboren, weshalb, obgleich einige Auf⸗ traͤge aus dem Binnenlande vorhanden waren, großere Partieen nur durch Preis⸗Erniedrigung anzubringen gewesen seyn wuͤrden. Unter Schloß zahlte man fuͤr 12tpfuͤndigen bunten Polnischen Weizen 385 Fl., fuͤr 130pfuͤndigen rothen Koͤnigsberger 409 Fl., fuͤr 122 — 125pfuͤnd. dito 375 — 392 Fl., fuͤr 133pfuͤnd. schoͤnen bunten Polnischen 403 Fl. im. Verbrauch fuͤr 124pfuͤnd. bunten Polnischen 394 Fl., fur 121pfuͤnd. rothen Koͤnigsberger 380 Fl., fur 1186pfuͤnd. Rostocker 355 Fl.; fuͤr 115 — 117pfuͤnd. Preußi⸗ schen Roggen unter Schloß 24 — 227 Fl; im Verbrauch fuͤr 115419. Lnpfüͤnd. Preußischen Roggen 223 240 24135 Fl., fuͤr 118pfuͤnd. Pernauer 236 Fl., fuͤr 116 — 117pfuͤnd. getrockneten 225 — 230 Fl.
Dänemark.
Kopenhagen, 12. Febr. Am gten d. M. endete durch einen fanften Tod der Geheime Staats-Minister und Chef des Departements der auswärtigen Angelegenheiten, Graf v. Schimmelmann, seine irdische Laufbahn. Weit uͤber ein halbes Jahrhundert waren seine Krafte dem Dienste des Staates gewidmet. Seit 47 Jahren stand er als Rath un— serm Koͤnige zur Seite, und an Vieles von dem, was wir
Allerhschstdessen Regierung verdanken, und was vom Volke
und vom Auslande als Muster anerkannt wird, knuͤpft sich sein geachteter Name. Der Koͤnig, welcher Geist, Herz und Wissen stets erkennt, weiht dem Andenken des edlen hinge— schiedenen, Sr. Maj. stets mit unwandelbarer Treue ergebe⸗
nen, Gteises ein Bedauern, welches die ihm im Leben be⸗
wiesene vertrauensvolle Gnade und immer gezeigte volle Wuͤrdigung seines ausgezeichneten Wirkens auf eine für den Herrscher und den Entschlafenen gleich ehrenvolle Weise be⸗ thaͤtigt. Die Schwachen eines hohen Alters, denen sein Ir—
disches zületzt erlag, vermochten nur wenig uͤber die Staͤrke
seiner Seele und selner Thätigkeit; sein rastloser Elfer fuͤr seinen geliebten . und das theure Vaterland erloschen nur mit seinem Daseyn hienieden. — Se. Maj. haben dem
Ches der Daͤnischen Kanzelei, dem hochverdienten Geheimen
Staats, Minister v. Steinmann, Prevhsstisch die Führung des Departements der auswaͤrtigen Angelegenheiten zu uͤbertragen
is i, Sr gseh ez Se. Ma⸗ eskrlpts zur Einfuͤhrung be⸗ chleswig Hohkein⸗
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Anderem noch folgende Petitibnen
Senatoren ohne den Ünterschied der Titel Wojewode und Kastellan, die 5.
gastellan, die Lathen änmner aber aus Nepräsentanten hne den Unterschied von Landbote und Deputfrten bestehen
olle, daß endlich ein? ade Kämmer ihre Rügen für sich dis⸗ kutiren und die r tn der Landtage der Land⸗ boten, Kammer h . solle; ferner, daß die Paͤchter
eine Steuer von 16 pCt. von ihren Pacht Raten bezah⸗ len, und daß auch andere Personen, die keine Lasten
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truͤgen, eine gebuͤhrende Steuer zur Ausruͤstung der neu organisirten Regimenter entrichten sollten; endlich, daß man
di? Russischen Gefangenen fuͤr einen Krjyzanowski, Lukasinski,
Mafewski und Andere austauschen solle; von Valentin Miklaszews ki, vermittelst des Plocker Deputirten Koz⸗ sowoki, daß die Kassen des Landes revidirt werden sollten; und von dem Radzyner Landboten Malachowski, daß der Reichstag nach Kielce verlegt werden mochte. Hierauf wur— den noch eine Adresse des Krakusen⸗Regiments, worin dasselbe seine Ergebenheit fr das Vaterland beschwort, und der Ein⸗ wohner der Wojewodschast Masowien vergelesen, in welcher diefelben dem Akt der Unabhaͤngigkeits-Erklärung und Aner⸗ kennung der Revolution als einer nationalen in seiner ganzen Ausdehnung beitreten. Alle diese Antraͤge und Adressen wur—
den an die Kommissionen verwiesen.
Am 11Iten dieses wurde der Gesetz-Entwurf hinsichtlich der inneren Einrichtung der Landboten⸗ Kammer zum drittenmale in dieselbe eingebracht. Die Haupteroͤrterungen fanden daruͤber statt, ob die Landboten und Deputirten, welche gegenwaͤrtig in den Kriegsdienst getreten sind, ihren Sitz in der Kammer verlieren sollten, und ob diejenigen Repraäͤsen— tanten ihre Stellen behalten sollten, welche wahrend der Pro⸗ rogation des Reichstages ein Amt angengmmen, wenn sie auch dasselbe wieder niedergelegt haͤtten. Hinsichtlich des er— sten Punktes unterstuͤtzte der Landbote Swirski aufs hef—⸗ tigste die Meinung, daß jene Mitglieder ihres Rechts, in der Kam⸗
mer zu sitzen, verlustig gingen, da dies den bestehenden Statuten gemaͤß sey, von denen man nicht abweichen duͤrfe, um so
mehr, da die Erfuͤllung der Deputirtenpflichten eine so wich⸗ tige und heilige sey, daß man keiner anderen den Vorzug einräumen muͤsse. Der Landbote Ledochowski und An⸗ dere vertheidigten die entgegengesetzte Ansicht mit der Be⸗ hauptung, daß es sich nicht gezieme, denjenigen Mitgliedern der Kammer eine Strafe irgend einer Art zu Theil werden zu lassen, die im ersten Augenblick des Aufstandes der Na⸗ tion das Schwerdt ergriffen hätten, um fuͤr die Sache des Vaterlandes zu kaͤmpfen. Die letztere Meinung behielt die Oberhand, und die Kammer nahm den Gesetz⸗ Entwurf in
folgender Abfassung an:
„Die Senatoren⸗ und Landboten⸗Kammer haben, in Be⸗ tracht der Nothwendigkeit, die erledigten Stellen in der Land⸗ boten⸗Kammer auszufüllen, und zwar in der den jetzigen drin— genden Umstaͤnden entsprechenden Art und Weise, auf. An⸗ trag ihrer Kommissionen beschlossen und beschließen, wie folgt:
Art. 1. Für die in Folge der entweder durch noch nicht statt⸗ gefundene oder noch nicht bestaͤtigte Wahlen, oder durch Tod,
Annahme besoldeter Remter und Enrfernung aus dem Lande ohne Erlaubniß des Reichstages erledigten Stellen von Land⸗ boten und Deputirten, sollen sogleich neue Wahlen erfolgen. Art. 2. Fuͤr diesen gegenwattigen Reichstag sollen diejeni⸗ en Landboten und Deputirten, welche bis zu dem Tage die— es Beschlusses eine Stelle in der aktiven Atmee angenom— men haben, ihren Sitz in der Kammer nicht verlieren; die⸗ jenigen Landboten und Deputirten aber, welche seit dem Beginn der Revolution Aemter angenommen haben, mit denen ein Gehalt verbunden ist, koͤnnen dieses Amt niederle⸗
gen und verlieren dann ihren Sitz in der Kammer nicht; wenn sie aber in ihrem Amt verbleiben, so sollen sie nur wywoch so lange in ,,, bis neu gewaͤhlte
epräfentanten ihre Stelle einnehmen. Art. 3. Bei Be⸗
zeichnung der fur jetzt zusammen zu berufenden Landtage oder g een , , di, sollen micht die in den Artikeln
33 und Ja des organtschen Statuts uͤber die National⸗Re—⸗
präsentation vorgeschriebenen Foͤrmtichkeiten beobachtet, son⸗ dern statt des im Art. 35 geforderten t5taͤgigen Termins fuͤr
die Landtage und Gemeinde. Ver sammlungen in Warschau nur
ein Termin von 3 Tagen, in der Provinz aber von 10 Ta⸗ 9 nach der Zusammenb 283. 6. werden. Den *r ch d
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sen Abwesenheit, ein Buͤrgerrath des betreffenden Di—⸗ strikts, der Anciennetät nach, fuͤhren. Sollte aber weder ein Friedensrichter noch! ein Bütger Rath auf dem Land— tage oder in der Versammlung sehn, so soll der Unter Richter
sesn e Stelle verrreten. Art. 4. Im Fall) daß irgend ein Mitglied der Landboten ⸗ Kammer
sterben oder in die Gewalt des Feindes kommen follte, beruft die Nartonal⸗Regierung sogleich,
dem gegenwärtigen Gesetz zufolge, die betreffenden Landtage ver einde⸗ we e e ihne. Art. 5. Die Voll⸗ 4 irn rrigen Beschlusses wird der National⸗Regie⸗ 26 5
ragen.“, . erner wurde noch ein zweiter Gesetz⸗Entwurf, ebenfallt
die innere Organisation betreffend, in dieser Sitzung von der Kammer in fölgender Abfassung angenommen:
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e betruffende Verwal⸗ eingereicht, worin sie ihre völlige
tungs, Behsrde aufgefordette Friedensrichter aver, in des⸗
lere aus der Hauptstadt aus gerückt.
„Dle Senatoren und Landboten⸗ Kammer haben, um die gesetzliche Vollstaͤndigkeit in den Sitzungen der Landboten⸗ Kammer zu sichern, auf Antrag der Reichstags⸗Kommissio⸗ nen, beschlossen und beschließen, wie folgt: Art. 1. Jedes wahrend des jetzigen Reichstages in Warschau anwesende Mitglied der Landboten⸗Kammer, wenn es sich ohne schrift⸗ liche Bevollmaͤchtigung des Marschalls von seiner Stelle ent— fernt oder auch von dem ihm fuͤr eine Zeit gestatteten Ur— laub, ohne Darlegung triftiger Gruͤnde, nicht zuruͤckkehrt, verliert das Recht, in der Kammer zu sitzen, und es soll eine neue Wahl an die dadurch erledigte Stelle vorgenommen werden. Art. 2. Sobald uͤber die im Art. 162 des organi⸗ schen Statuts vorgeschriebene Vollstaͤndigkeit der Landboten⸗ Kammer nur noch 10 Mitglieder der Kammer gegenwartig sind, darf der Marschall keinen Urlaub mehr ertheilen. Nie⸗ mals durfen solche Urlaubs-Bewilligungen auf laͤnger als 15 Tage gegeben werden, die Zeit jedoch nicht mit eingerechnet, welche zur Hin- und Ruͤckreise nothwendig erforderlich ist. Art. 3. Die Vollziehung dieses Beschlusses wird dem Mar— schall der Landboten⸗Kammer und der National-Regierung, so weit er einen jeden angeht, uͤbertragen.“
Zum Oberbefehlshaber uͤber alle Streitkräfte der Polen am linken Weichselufer, ist der Divisions-General Klicki vom Generalissimus ernannt worden, und zeigt derselbe den ihm untergebenen Kriegern an, daß ihr Hauptbestreben da— hin gerichtet seyn muͤsse, gedeckt von der Weichsel, uͤber die der Feind so leicht nicht uͤbersetzen werde, die in den Woje— wodschaften zerstreuten Streitkraͤfte zusammenzuziehen, um damit im Fall der Noth die auf dem Kriegsschauplatz be⸗ findlichen unterstuͤtzen zu koͤnnen.
Zum General-Chirurgus in der Armee hat der Genera— lissimus den Doktor Kaczkowski ernannt; der Generalstabs⸗ arzt Stuͤmer verbleibt bei der medizinischen Section in der Kommission des Krieges und wird noͤthigen falls die Organi— sation der Reserve⸗Spitaͤler uͤbernehmen. e,
Der Oberst-Lieutenant Kwiatkowski ist zum Infanterie⸗ Befehlshaber der sogenannten Litthauischen und Wolhynischen Legion ernannt worden.
Die Bewohner der Hauptstadt jedes Standes, Alters und Geschlechts werden nochmals vom Municipalrath auf— gefordert, zur voͤlligen Beendigung der Schanzen und Waͤlle Hand aus Werk zu legen. Döejenigen, welche es unentgelt— lich zu thun nicht im Stande sind, sollen, wenn sie von fruͤh bis Abends ununterbrochen arbeiten, eine Verguͤtigung
ven 2 Fl. (10 Sgr. Preuß) taͤglich erhalten.
Thomas Morawsky, ein Buͤrger von Warschau, hat von der Kriegs⸗-Kommission die Exlaubniß erhalten, eine Ab— theilung Wall-AUrtillerie aus Freiwilligen zu bilden, die nach ihrer Organisation auf den Regierungs- Etat uͤbergehen und 1 Unterscheidung von der National-Garde bang hochtotht
uͤtzen, so wie die reitenden Jaͤger, tragen soll. Dem Warschauer Kurier zufolge ziehen sehr viele von den Bewohnern der Vorstadt Praga jetzt nach Warschau
heruͤber, und alle Einwohner der Haupistadt versorgen sich
mit Lebensmitteln.
Dieses Blatt meldet auch, daß die Vice⸗Praͤsidenten und Secretaire des patriotischen Vereins, unter denen sich Moritz Mochnacki und Raver Bronikowski befinden, zur Armer abgegangen seyen, und daß deshalb an ihre Stelle neue Wahlen stattgefunden haben. Zum Pꝛäͤsidenten se 24 Lelewel und zum ersten Vice⸗Präsidenten Noman Spltyk er⸗ waͤhlt worden; auch habe in dieser neuen Zusammensetzung
des Vereins ciner der Vler⸗Praͤsidenten, J. B. Ostrowski,
bereits eine ⸗ Sitzung abgehalten. Den Lazarethen der HLauptstadt fehlt / es noch an. Betten;
der Muniecipalrath isieht sich daher genßthigt, die Buͤrger von
Abhuͤlfe die ses Beduͤr fnisses aufzufordern.
Die n hlanen ; Division Renn, eine Adr esse
ngehung ⸗ fuͤr die Sache der Nation zun erkennen / igiebt. J Außer den schon ⸗ erwahnten Truppentheilen sind, wie die
Staats / Zeit u ng mberichtet, gestern auch noch die Com⸗ pagnieen der Eh remg apde, dien 1ste Schwanro .
ten Posener Kavasserie und ein Meglment.⸗ val⸗
Das Eorßs der Gendarmerie ist vom Generalissimus zum aktiven Dienst beordert worden und fuͤhrt jetzt den Na⸗
men: „Karabiniere zu Pferde.“
Vie Ausruͤstung und Verpreviantir ung der enn
Mo dlin soll, hie sigen Bl att ern zufolge, jetzt vollst indig beendigt seyn.
ren Joseph Glinskt
zre Rational Regierung hat die J Die National, Regierung dat di aats / Referendarien
und Prot Lelewel zu etatsmaßigen
ernannt.
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