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menhaͤngenden Maaßregeln und Verhaͤltnisse enthalten die hie⸗ sigen Blatter folgende Nachrichten: „An der Befestigung ber Hauptstadt, besonders im Innern derselben, in den Stra— ßen und selbst an den einzelnen Haͤusern, wird noch immer gearbeitet; die aͤußeren Waͤlle und Schanzen sind schon mit Beschuͤtz besetzt; aber auch in den inneren Stadttheilen sollen Kanonen aufgepflanzt werden; vorgestern wurden bereits in den Straßen Smolna, Xionzenca, Solec und Neue⸗Welt Bar⸗ rikaden angelegt, woran, der Staats-Zeitung zufolge, be⸗ . die Israeliten thaͤtige Huͤlfe leisteten, welche jetzt aͤmmtlich beschlossen haben sollen, ihre Baͤrte abzulegen und die gewohnliche Landestracht anzunehmen; nach anderen Nachrichten waren jedoch gerade die Israeliten die er— sten, welche in Siedlee und Wengrow den Russischen Trup— pen mit weißen Fahnen entgegen gingen. Municipal⸗Rath der Hauptstadt hat es fuͤr noͤthig befunden, die Einwohner Warschau's waͤhrend des jetzigen Belagerungs— n nochmals dringend aufzufordern, den Befehlen der ehoͤrden schnelle Folge zu leisten. — Bei Warschau selbst 19. der Eisgang noch nicht begonnen, doch soll sich, einge— aufenen Nachrschten zufolge, die Eisdecke der Weichsel bei Krakau in Folge des anhaltenden Thauwetters in Bewegung esetzt und dasselbe soll auch auf dem Bug und der Pilica , . haben. — Angeblich zu steter Beunruhigung des Feindes, Auskundschaften seiner Stellungen und Unterstuͤtzung der aktiven Armee, hat sich in der Hauptstadt unter aver Bro— nikowski und Ludwig Piontkiewiez ein Verein sogenannter Pol⸗ nischer Partisans oder ein Frei-Corps zu Streifzuͤgen nach folgenden Grund saͤtzen gebildet: 1) Es gehort zu keinem an— deren Armee⸗Corps und bindet sich an keinen Bezirk des Koͤnigreichs, sondern wird da agiren, wo es das Beduͤrfniß des Landes verlangt; 2) die Mitglieder desselben bewaffnen
sich auf eigene Kosten und beziehen keinen Sold; 3) sie tre⸗
ten in Wirksamkeit, sobald ihre Zahl in Warschau auf 100 Mann ,, ist; 4) alsdann erwaͤhlen sie aus ihrer Mitte einen Anfuͤhrer und vollenden ihre Organisation. Zum
Befehlshaber des kleinen Krieges von Zawichost, an der Galtzischen Gränze, bis Kazimierz, laͤngs der Weich— sel, ist, wie dasselbe Blatt berichtet, der Oberst Lagowski er⸗
nannt worden. Das Kommando uͤber die Kavallerie der so⸗ genannten Litthauischen Legion hat der Oberst Blendowskl erhalten. Das oben genannte Blatt meldet auch, daß fast alle Redaktoren der periodischen Schrift: „Das neue Polen“, welche (wie fruͤher berichtet worden) auf Anklage der Landboten⸗Kammer vor das Zuchtpolizeigericht geladen worden waren, von letzterem freigesprochen worden und nun in den Dienst der aktiven Armee eingetreten seyen. So
seyen auch 15 Mann aus der Artillerie der National⸗ Garde
als Freiwillige mit 2 Kanonen zur Armee abgegangen.“ Doch scheinen im Ganzen die Buͤrger zum Dienst in der National⸗Garde nicht sonderlichen Eifer zu bezeu⸗ gen, da sich der Befehlshaber derselben, Graf Anton Dstrowski, genoͤthigt sieht, in dieser Hinsicht eine Warnung ergehen zu lassen und an die festgesetzten Strafen zu erinnern; in seiner Proclamation werden besonders Thea—⸗ ter⸗ und Musik⸗Direktoren, Feldmesser, Bau⸗Conducteure,
rivatlehrer, Schauspieler, Maler, Musici, Besitzer von
eweglichem Eigenthum und Rentiers als saumselig und widerspenstig bezeichnet. In Folge dessen hat auch die National⸗Negierung, um dle Organisatlon dieser Garde näher zu bestimmen, noch ein Dekret folgenden Inhalts erlassen: 1) Jeder, der laut Verfuͤgung vom 7J. Dez. v. J. uud 16. Jan. d. J. zur Nationalgarde gehoͤrt, ist ge⸗ halten, sich binnen 3 Tagen, von Bekanntmachung dieser Verordnung an gerechnet, in die Liste des Compag nie⸗Chefs seines Wohnbezirks eintragen zu lassen, widrigenfalls er nach Verhaͤltniß seiner Pflichtversaͤumniß mit einer Geldstrafe von 10 bis 100 Fl. oder persoͤnlicher Haft von 24 Stunden bis 3 Tagen belegt werden soll. 2) Der von seinem Vorgesetzten u irgend einem Dienst kommandirte Nationalgardist hat den⸗ elben in eigener P gleichem Grade auf das puͤnktlichste auszufuͤhren, widrigenfalls er einer Geldstrafe von 4 bis 40 Fl. oder einer persoͤnlichen
Haft von 24 Stunden bis 3 Tagen unterliegt. 3) Diese
festgesetzten Strafen koͤnnen die Regiments Befehlshaber noch ausdehnen; die Vollziehung derselben erfolgt ohne Verzug, und zwar die Verhaftung durch den dazu aufgeforderten Commandeur des naͤchsten Wachtpostens, die Geldstrafen hin— gegen auf exekutorischem Wege durch den Municipal⸗Rath; es soll . freistehen, von dem Ausspruch der Regiments Befehlshaber an den Chef der saͤmmtlichen National⸗Garde u appelliren, die Execution jedoch leidet dadurch keinen ufschub. 4 Wenn der National- Gardist, sobald Ge⸗ neralmarsch geschlagen wird, an dem in der Instruc⸗
Aber auch der
erson oder durch einen Stellvertreter von
tion angewiesenen Orte nicht erscheint, seinen Posten verlaͤßt oder andere vorschriftswidrige Handlungen im aktiven Dienste begeht, soll derselbe, so a
lagerungs-Zustande befindet, nach den zur Zeit des Herzog— thums Warschau fuͤr die Linien⸗Truppen vorgeschriebenen Mi— litair-Gesetzen bestraft werden; die Strafen sollen von einem aus Mitgliedern der National⸗Garde zusammengesetzten Kriegs⸗ gericht verhaͤngt werden. — Am 6ten d. M. hat der Gene— ralissimus, Fuͤrst Radziwill, ehe er das Haupt⸗-Quartier von Warschau nach Okuniew verlegte, noch eine Menge von Of— fizieren zu Lieutenants, Capitains und Majors ernannt; der Tagesbefehl, welcher diese Ernennungen erhaͤlt, nimmt in der Staats-Zeitung 6 Kolummen ein.
Dem Polnischen Kurier von gestern zufolge, fordert
der Anfuͤhrer des „Regiments der goldenen Freiheit“ (der Fuͤrst Michael Radziwill) alle noch in Warschau verweilende Mitglieder desseiben auf, sich ungesͤͤumt beim Regiment, das in den Husaren-Kasernen von Belvedere steht, einzufinden. Er erklaͤrt zugleich, daß er sich mit Schmerzen zu strengeren Maaßregeln genoͤthigt sehen wuͤrde, wenn man seiner Auffor— derung nicht nachkaͤme.
Die Polnische Zeitung aͤußert sich in einem Extra⸗ blatt sehr stark gegen Warschau; es habe bis jetzt noch gar nichts fuͤr die Freiheit gethan, und weder seine Freiwilligen, noch seine Reserve formirt; ein Sibirischer Wind erkalte die Herzen. — „Viele muthige Juͤnglinge,“ sagt ironisch dasselbe Blatt, „sind ins Heer getreten und warten mit ih— rem Abgange zum Regiment nur — bis der Krieg zu Ende ist.“
Ein Brief aus dem Haupt-Quartier der Polnischen Ar⸗ mee, welchen die Warschauer Zeitung mittheilt, meldet,
daß dasselbe gestern von Jablonna nach Grochow verlegt wer⸗
den sollte.
Die Polnische Bank macht bekannt, daß die zur zwei— ten Ziehung gehoͤrige Serie der Partial-Obligationen, dem fruͤher publizirten und auf der Ruͤckseite dieser Papiere be⸗ findlichen Plane gemäß, an dem bestimmten Termin, naͤm— lich den 1. Maͤrz. d. J., verlost werden wird; am 15ten desselben Monats soll dann die Verlosung vor sich gehen, wodurch die fuͤr eine jede Obligation auszuzahlende Summe bestimmmt wird. Dem uber diese Anleihe geschlossenen Kon— trakt zufolge, soll die Realisirung der verlosten Obligationen sodann mit dem 15. Mai beginnen und ohne Verzug nicht nur in Warschau, sondern auch in den Staͤdten des . des, so wie im vorigen Jahre, vollzogen werden. Die War⸗
schauer Zeitung fuͤgt dieser Bekanntmachung hinzu: „Wir
koͤnnen init Gewißheit behaupten, daß, wenn die Zeitumstaͤnde die Verlosung der Partial-Obligationen unterm 1. und 15. Maͤrz verhindern sellten, diese Verlosung an einem anderen Orte statthaben wird, und daß die zur Auszahlung der durchs Loos herausgekommenen Partialen erforderlichen Fonds fuͤr jeden Fall bereit liegen.
Die Staats-Zeitung enthalt unter den amtlichen Nachrichten die Bekanntmachung, daß alle Geld⸗Deposita, welche sich in Folge gerichtlicher Beschlagnahme in der Kasse der Konsumo-Einkuͤnfte⸗Verwaltung in Warschau befanden, in die Bank-Kasse uͤbertragen worden seyen. *
Dem selben Blatte zufolge ist am 10ten d. die Post von der Festung Zamose noch in Opatow an der Galizischen Graͤnze angekommen; die Passage auf der westlichen Seite je— ner Festung waͤre also noch frei. ̃ Das Untersuchungs-Comité in Angelegenheiten der ge— ,, Polizei hat wieder Personen von den Angeklagten bekannt gemacht, gegen welche sich kein Verdachtsgrund er— mitteln läßt. . ĩ Der Landbote Morozewiez ist zum Praͤsidenten der Lu⸗ bliner und Herr Januszewski zum Praͤsidenten der Sando— mirer Wojewodschafts⸗Kommission ernannt worden; ferner hat die National-Regierung den bisherigen Praͤsidenten der Woje—⸗ wodschaft Sandomir, Theophilus Januszewski, zum Pro⸗ kurator bei dem Tribunal in Radom und den Cr ut iber
des Olkusker Kreises und Referenten im Finanz⸗Ministerium,
Herrn . zum Staats⸗-Referendar bei der Regierung ernannt. = ; — — Warschau, 17. Febr. Ein ernster Blick auf unsere Lage erfuͤllt die Seele mit banger Sorge. Seit meh⸗ reren Tagen hoͤren wir deutlich den Kanonendonner, mehrere Hauptstraßen sind bereits barrikadirt, und die bedeutendsten offentlichen Gebaͤude, die Bank ze. sollen zur Vertheidigung eingerichtet werden. — Die Frauen, welche irgend die Mit— tel dazu haben, verlassen die Stadt. Die Noth beginnt ihre Geißel zu schwingen, die Baͤckerlaͤden sind ohne Brod, auf Zufuhr ist nicht mehr zu rechnen, jenseits der Weichsel wird Alles von der Armee konsumirt, diesseits der selben schwaͤrmen die Kosaken und unterbrechen die Verbindung. Die Geld⸗
ch Warschau im Be⸗
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mittel der Regierung und der Einwohner sind erschoͤpft, an den Eingang der Abgaben ist nicht mehr zu denken, man hat selbst die Ziehung der Klassen-Lotterie einstellen maͤssen. — Dies ist das Bild einer Stadt, die noch vor wenig Mon—⸗ den sich eines Wohlstandes und Aufschwunges erfreute, wor— auf mit Recht die kuͤhnste Hoffnung fuͤr die Zukunft gebaut war, und die in ihrer jetzigen Lage sich erst am Vorabende des Geschicks befindet, welches duͤster uͤber derselben schwebt und furchtbar elnzubrechen droht.
Frankreich.
Deputirten⸗ Kammer. Sitzung vom 12. Februar. Aus dem Berichte des Hrn. Thll uͤber den Gesetz-Entwurf
wegen Regulirung der alten Civil-Liste geben wir nachtrag-⸗ lich noch folgenden gedraͤngten Auszu
„Ihre Kommission, m. H.“, so 0 der Bexichterstatter an, „hat dei dem ihr uͤbertragenen Geschaͤft hoͤchst wichtige und schwierige Fragen zu loͤsen gehabt und oftmals Anstand genom⸗ men, irgend einen bestimmten Entschluß zu fassen. Sie verhehlt es sich nicht, daß uͤber verschiedene Punkte ihre Meinung dem Tadel unterliegen kann; doch schmeichelt sie sich im Allgemeinen, die Kammer werde nach reiflicher Erwaͤgung anerkennen, daß, wo ihre Kommission sich von dem strengen Rechte entfernt hat, sol⸗ ches bloß geschehen ist, um der Stimme der Billigkeit Gehör zu geben und um nicht eine große Anzahl von Familien dem Eleude preiszugeben. Um zu ö n, ob der Staat das Passivum der alten Civil-Liste ubernehmen koͤnne, war es nothwendig, zu— vor eine Uebersicht von der Einnahme und den daraus bestritte—⸗ nen Ausgaben u erhalten. Im Monat Oktober v. J. uͤberstie⸗ en diese die Einnahme um 3,886,545 Fr. Zwei Ursachen scheinen en pe (hel diese Schuld herheigefuͤhrt zu haben: einmal das Leichenbegaͤngniß Ludwigs XVIII. und die Salbung Karls X, fuͤr welche beide Gegenstaͤnde die bewilligte Summe der 6 Millionen um 2,242, 874 Fr. üͤberschritten worden ist; und zweitens Vor⸗ schuͤs und Darlehne im Gesammt Betrage von 1,182,609 Fr. an Individuen, die als insolvent zu betrachten sind, und wor⸗ unter sich eine Person befindet, die allein 1,130,000 Fr. erhalten hat. Zu den obgedachten 3, 836,49 Fr. kammen noch 2,32 068 Fr. fuͤr verschiedene von der Civil-Liste angekaufte oder bestellte Gegenstaͤnde; endlich eine Summe von 1,466,129 Fr, als der Miethspreis fuͤr s Logen in der komischen Oper und 5 Logen im Theatre frangais auf eine gewisse Reihe von Jahren, so wie
fuͤr verschiedene Pachtungen von Grundstuͤcken und Laͤndereien.
Die ganze Schuldenmasse belaͤuft sich hiernach auf 672735 Fr. Es fragt sich nun, wie man dieses Passivum decken will. Die Gegenstaͤnde, worauf die Glaͤubiger Anspruch machen koͤnnten,
sind, wahrscheinlich uͤbertrleben, auf 15,909,000 Fr. abgeschaͤtzt
worden. Ohne uns welter in eine Üntersuchung daruͤber einzu⸗ lassen, inwieweit jene Gegenstaͤnde den Glaͤubigern als ein Un⸗ terpfand dienen konnten oder nicht, muͤssen wir doch darauf hin⸗ weisen, daß seit dem Regierungs⸗Antritte Karls X., Lie Eivil Liste etwa füͤr 3 Millionen an Diamanten und sonsti⸗
6j Edelsteinen, Perlen und Kunstgegenstaͤnden angekauft hat, aß sich im Monat Juli in der. Porzellan⸗Manufaktur
von Sevres und in den Teppich⸗Manufakturen der Gobelins und the; denn aus den von uns eingesehenen Dokumenten er⸗
von Beauvais fuͤr 4 Mill. an Waaren befanden, und daß das Mobiliare der Koͤniglichen Schlöͤsser bedeutend vermehrt und ver⸗ schoͤnert worden ist. Zwar wuͤrden sich alle diese Gegenstaͤnde nicht zu dem Kosten⸗Preise wieder losschlagen lassen, indessen bil⸗
den sie doch ein betraͤchtliches Aktivum, das dem Passivum ge⸗
genuͤbergestellt werden muß. Unter solchen Umstaͤnden fragt es sich, ob der Staat die Liquidirung der Civil-Liste uͤbernehmen solle oder nicht. Wir stimmen fuͤr die erstere Alternative, wenn gleich wir anerkennen, daß der Staat von Rechts weg en zur Ukeber⸗ nahme der Schulden Karls X. nicht , werden koͤnnte. In der That sind alle n des vor 6e Koͤnigs Franzosen, die auf Treu und Glauben mit ihm unterhandelt haben, und de⸗
ren Ruin vielleicht unausbleiblich seyn wuͤrde, wenn man ihnen
nicht zu . kaͤme. Sie werden nicht wollen, m. H., daß un⸗ sere Revolution fuͤr dieselben eine Quelle des Elends werde. Ihre Kommission ist daher der Meinung, daß es billig sey, die Schulden der alten Civil⸗Liste zu uͤbernehmen. Ich muß jetzt Ihre Aufmerksamkeit noch auf die Ausgaben senken, deren im 4ten Artikel des Gesetz⸗ Entwurfes Erwaͤhnung geschieht, und die sich zusammen auf 1,481,752 Fr. belau fen.“ 8 Redner meinte hier die bereits gestern einzeln aufgefuͤhrten zummen fuͤr Gratisicationen an die een tigen Truppen im
Juli, für Baarsendungen an Karl X., Kosten der Reise desselben „Die eine dieser Ausgaben,“ fuhr der
nach Cherbourg u. s. w.) d ̃ Redner fort, „naͤmlich 371,051 Fr. fuͤr Geldvertheilungen unter
die Truppen am 28. und 29. Juli, ist einer strengen Untersu⸗ seiner Dependenzen, als eine Apangge fuͤr den H
. worden, woraus sich ergeben hat, daß Herr von Montbel, damaliger Finanz⸗Minister, . dem gedachten Be⸗ hufe 421,000 Fr. aus dem Schatze hergegeben hatte, wovon je⸗ doch 52,6949 Fr. noch gerettet wurden. Indem wir den Rest auf das Passivum uͤbertragen, behalten wir uns ausdruͤcklich die Rechte des Staats gegen den Minister vor, der sich einer solchen Ver⸗ schleuderung schuldig gemacht hat. Was die uͤbrigen von den , , usgaben betrifft, so enthalten wir uns aus Grunden, ie Sie leicht zu wuͤrdigen wissen werden, jeder weiteren Betrachtung Ddaruͤber und gehen sofort zu einem anderen Gegenstande der Civil⸗ Liste, naͤmlich zu den zahlreichen darauf angewiesenen Pensionen, uͤber.
beiden Savres, des Cher, der oberen Marne, der
Auch hier erklaͤren wir vorweg, daß die Pensiongirs durchaus keinen Rechts⸗Anspruch an die Kronguͤter haben, denn diese konnen ge— setzlich weder mit den Schulden des Königs noch mit den von ihm ausgesetzten Pensionen belastet werden. Es giebt aber kaum einen Grundsatz, m. H, der, wie heilsam er auch im Allgemei⸗ nen seyn mag, nicht verderblich oder ungerecht in seinen Felgen waͤre, wenn man ihn uͤberall unbedingt in Anwendung braͤchte. Die Klugheit gebietet oftmals Ausnahmen, und die Gewalt der Dinge erfordert unerlaͤßliche Modificationen. Man verletzt da⸗ durch nicht die Regel, sondern wendet sie nur mit Maͤßigung und Einsicht an und verstaͤrkt sie gleichsam dadurch, daß man sich bloß aus Gruͤnden der Billigkeit und Menschlichkeit von ihr entfernt. Die Gesammt⸗Summe der auf die Civil⸗Liste einge⸗ tragenen Pensionen belaͤuft sich auf „368,300 Fr. Von gn 11,595 Pensiongirs, die hieran Theil baben, beziehen 766 eine Pension von mehr als 1009 Fr., 5997 eine von 251 Fr. bis 1000 Fr. und 4902 eine von 250 Fr. und darunter. Waͤre die größere Zahl dieser Pensionen aus bloßer Gunst, nicht als Lohn fuͤr geleistete Dienste, bewilligt worden, so wuͤrde Ihre Kommisston keinen Augenblick Anstand genommen haben, Ihnen die sofortige Einziehung derselben in Vorschlag zu bringen; aber fuͤr eine große Menge von Pensionairs waͤre eine solche Einziehung der Todesstoß; denn wenn man auch mit Recht einige Verschwen⸗ dungen der alten Civil-Liste tadeln kann, so muß man doch auch anerkennen, daß mancher Ungluͤckliche eine Unterstuͤtzung daraus erhalten hat. Auf der Pensions-Liste finden sich alte und treue Diener, ergraute Militairs, viele Eivil⸗Beamte, huͤlflose Wit⸗ wen und Waisen. Wie mancher Pensionair wurde sich daher nicht aller Subsistenz⸗Mittel beraubt sehen, wenn der Staat alle jene Pensionen ohne Ausnahme einziehen wollte. Gleichwohl hat die Kommission sich von ihrem Gefuͤhl der Menschlichkeit nicht zu weit fortreißen lassen; sie hat nicht vergessen, daß es auch ihre Pflicht sey, mit den öffentlichen Geldern moͤglichst haushaͤlterisch umzugehen, und aus diesem Grunde schlaͤgt sie Ihnen ver, nur einen Kredit von 23 Mill. zu bewilligen, der bei der Verisieirung der Gesammtmasse der Pensionen nicht uͤberschritten werden duͤrfte. Wir wuünschen zugleich, daß man bei der Revision die Summe von 10090 Fr. als den hoͤchsten Pensions-Satz annehme, und daß man dagegen alle Pensionen von 250 Fr. und darunter keiner weiteren Revision unterwerfe, sondern nach wie vor auszahle— Die Gruͤnde, die uns zu diesem Vorschlage veranlassen, leuchten ein und koͤnnen nur Ihren Beifall haben. Was die Revision der hoͤheren Pensionen betrifft, so glauben wir, daß die Regie⸗ rung selbst sie durch eine besondere Kommission vornehmen lassen muͤsse; doch wuͤnschen wir, daß zu dieser Kommission nur Mit⸗ glieder beider Kammern gewaͤblt werden. — Es bleibt mir jetzt noch uͤbrig, Ihnen von zwei anderen wichtigen Gegenstaͤnden zu sprechen. Der erste betrifft die im Jahre 1814 dem vorigen Kö⸗ nige zuruͤckgegebenen Guͤter, die er spaͤterhin dem Herzoge von Berry schenkte, indem er sich den Nießbrauch derselben vorbe⸗ hielt. Diese Guͤter, die in den 7 Departements der Vienne, 8 arne, de Wasgaus und der Ardennen belegen sind, bestehen in Waldun⸗
en, im Umfange von 10,150 Hektaren. In der Schenkungs⸗
rkunde vom Jahre 1815 wurden sie nur auf 3,400, 0900 Fr. ab⸗ geschaͤtzt. Indessen war diese Abschaͤtzung weit unter dem Wer⸗
giebt sich ein jaͤhrliches Einkommen von 600,309 Franken, was zu 5 pCt. ein Kapital von 12 Millionen repraͤsentirt. Nach dem Sten Artikel des Ihnen vorgelegten Gesetz⸗Entwurfes sollen jene Waldungen das Elgenthum Karl's X. und seiner Familie verbleiben. Die Kommission stimmt diesem Antrage bei; denn von dem Augenblicke an, wo sie sich uͤberzeugte, daß es sich hier von keiner Apanage, sondern von einem Privat- CKigenthume des damaligen Grafen von Artois handelt, mußte sie auch die im Jahre 18t9 erfolgte Schenkung an den Herzog von Berry und fim Kinder als guͤltig anerkennen. Eben so ist sie der Mei⸗ nung, daß auch der Nießbrauch der mehrgedachten Waldungen Karl X. auf Lebenszeit belassen werden müsse. — Ein zweiter Punkt, der im Schoße der Kommission zu einer gründlichen Erörterung Anlaß gegeben hat, betrifft die Domaine Chambord,
die man anfangs züm Besten des Staates einziehen wollte. Sie kisen m. H., daß Chambord fuͤr den . von Bordeaur aus Er
ubseriptionen ange⸗
dem Ertrage freiwilliger und erzwungener
kauft worden ist. Bie , Domaine, die über 1
Millionen gekostet hat und einen Flaͤchen⸗Inhalt von 3497 Hel⸗ taren bildet, erfolgte im Jahre 1839 und wurde dadurch unwiderruf⸗ lich, daß Karl X. 9 nen Enkel annahm. In einem Ministerial⸗
fur se 8 Berichte, der uͤber ge Gegenstand unterm. 13. Febr. 1339 an
den König erstattet wurde, ünd worunter dieser sein; Geneh⸗ migt, Karl, gesetzt hat, heißt es indessen; „ Nach den mund⸗ lichen Aeußerungen Ew. Maßjestaͤt schlage ich Ihnen vor, zu er= klären, daß Sie das Anerbieten des Schlosses . — Bordegur, annchmen.““ Es fragt sich hiernach, ist Chambord wirklich eine Apangge oder nicht, und muß es im ersteren ö mit dem ,, , vereinigt werden? Die Kommission hat sich über diese deiden Fragen nicht einigen koͤnnen, doch hat sich die Majoritaͤt dahin erklärt, daß die erstere der Entscheidung der richterlichen Behbrde uͤberlassen werden muͤsse“ * Der Be richterslatter beleuchtete hierauf noch die minder erheblichen letzten Artikel 19 — 16 des Gesetz Entwurfes und schloß sodann mit fol⸗ enden Werten: „Ich endige hiermit einen Bericht, dessen Aus⸗ äͤhrlich keit Sie, r H., niit der Rothwendigkeit entschuldigen
K——
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