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Brasilien. — In England sind Zeitungen aus Rio Janeiro bis zum 16. Dezember eingelaufen; sie enthalten folgende Rede des Kaisers bei dem Schluß der außerordentlichen Ver samm— lung der Kammern am 30. November: „Erhabene und sehr wuͤrdige Repraͤsentanten der Nation! Ich erscheine, um diese Sitzung zu schließen und jede Kammer insbesondere wegen der treuen Ausuͤbung des Artikels 61 der Reichs-Ver— fassung, so wie die General-Versammlung uͤber die Beendi— gung eines großen Theiles ihrer Arbeiten, zu beloben. — Das Kriminal-Gesetzbuch, das Gesetz fuͤr die Einnahmen und Ausgaben, das Gesetz, welches die Land- und Seemacht be— stimmt, sind genuͤgende und unzweideutige Beweise des In— teresses, welches die General-Versammlung fuͤr die von ihr
repraͤsentirte treffliche Nation hegt. — Ich bedaure indessen,
daß im Laufe der ordentlichen und der außerordentlichen Siz— zung, so wie waͤhrend der Prorogation, nichts zur Verbesse— rung der pekuniaͤren Cireulationsmittel hat geschehen können, die so nachtheilig fuͤr Brasilien, und namentllch fur diese Pro— vinz, gewesen sind; außer Zweifel ist jedoch nur durch jene nuͤtz⸗ lichen, viel Aufmerksamkeit und Zeit erfordernden, Arbeiten die General⸗Versammlung abgehalten worden, uns auch diese Wohlthat angedeihen zu lassen. — Erhabene und sehr wuͤr—
dige Repräsentanten der Nation Ich hoffe, daß die Gene—
ral⸗Versammlung diese so wichtige, dringende und wesentliche
Angelegenheit, von der die Wohlfahrt meiner getreuen Unter⸗
thanen, die Besestigung des monarchisch-constitutionnellen Systems und der Ruhm der General-Versammlung abhaͤn— gen, in der naͤchsten ordentlichen Sitzung beendigen werde. Die Sitzung ist geschlessen. Der constitutionnelle Kaiser und bestaͤndige Vertheidiger Brasiliens.“ Dle Zeltungen erwähnen uͤbrigens, daß in Folge betraͤcht—
licher Einschraͤnkungen, sich die Finanzen in sehr guͤnstigem
Zustande befaͤnden. Das durch belde Haͤuser gegangene Kri— minal-Gesetzbuch bedarf, wie es ferner heißt, nur noch des
Kaisers Zustimmung, um den Brasilianern Geschwornen-Ge—
richte and eine Habeas-Corpus- Akte zu sichern.
Inland.
Berlin, 21. Febr. Aus Köln schreibt man unterm 16. d..
Das Karneval ist in diesem Jahre mit einem gröoͤßern Frohsinne und einer weit allgemeineren Theilnahme als in den letztver—
gangenen Jahren gefeiert worden, und es ist dabei wieder er,
freulich gewesen, zu bemerken, wie gut die Gesinnung der
Enwohner hlesiger Stadt und wie groß ihre Zufrleden⸗
heit mit der Regierung ist. Franzoͤsische Blatter moͤch— ten freilich gar zu gern ihren Landsleuten andere Ansich— ten beibringen, wie unlaͤngst in dem luͤgenhaften Berichte des Constitutionnel vom 30. Nov. v. J. und neulich in dem Schreiben des National vom 10. Febr. d. J. versucht wor— den, die angeblich aus Koͤln herruͤhren sollten. — Die Kar nevals⸗Lustbarkeit war, wie gewohnlich, in dem Karne—
vals-Comité unter manchen Scherzen berathen worden; man
hatte sich aber — was besonders zu loben ist — aller Per— soͤnlichkeiten und Anzuͤglichkeiten enthalten und also den Vor— wurf vermieden, der ein in den fruͤheren Karnevals heraus—
egebenes Blatt mit Recht traf. Am 13ten Abends, dem
Tage vor der eigentlichen Feier, ward Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen General-Gouverneur von den saͤmmtllchen Mit— gliedern des Comité ein feierlicher Fackelzug dargebracht und
von Höͤchstdemselben huldreichst aufgenommen. Der Masken
zug am 1äten war glänzend und zahlreich: man rechnet, daß
an 3580 Masken an demselben Theil genommen haben. Der
Vereinigungspunkt desselben war auf dem Neumarkte, wo ein thurmartiges Gebäude fuͤr die Spiele des Hans wursts
aufgerichtet war, welcher nach der leitenden Idee des dies-
jäͤhrigen Karnevals, in rascher Entwickelung die Stadien des menschlichen Lebens vom kindlichen bis zum Mannes Al— ter durchlaufend, erschlen. Se. Königl. Hohelt der Prinz Wilhelm nebst der Frau Prinzessin Koͤnigl. Hoheit, die Prin— zessin Ellsabeth, die Prinzen Adelbert und Waldemar KK. „so wie des Prinzen Friedrich von Preußen Königl. oheit geruhten, die Spiele, so wie den Zug aus den Fen⸗ stern eines am Neumarkte gelegenen Haufes anzusehen und sich mehrmals sehr belfälll zu uͤußern. Der weite Platz war
. mit Menschen, Einheimischen und Fremden ganz angefüllt,
die nicht allein aus den Fenstern, sondern auch von den Daͤchern zuschauten, wobei sie das herrliche Wetter nicht wenig beguͤn⸗
stigte. Vom Neumarkte nahm der Zug, wie e bahn ich sei⸗
nen Weg durch die Hauptstraßen und auch bei dem Hotel Sr. Koͤnigl. Hoheit voruͤber. — Der gi oße Ball am Abend desselben Tages auf dem Kaufhause Guͤrzenich war weit zahl— reicher besucht, als in den letzten Jahren. War nun auch gleich der große Saal nicht „in einen Tempel der Wonne umgezaubert“, wie es im diesjaͤhrigen Karnevals-Programme etwas zu pomphaft hieß, so war doch seine Aus schmuͤckung recht geschmackvoll und seine Erleuchtung sehr glaͤnzend. Die Hoͤchsten Herrschaften erschienen ebenfalls hier, wurden un— ter lautem Jubel empfangen und verweilten uͤber eine Stunde daselbst. Auch hier wurde, wie schon am Morgen dleses Tages, die Freude durch keine Unordnung gestoͤrt. Alles war froh und helter, jedoch uͤberall anstaͤndig und geßttet. — Am 15ten d. endlich durchzogen kleinere Masken⸗Gesellschaften die Straße und fuͤhrten dramatische Vorstellungen in einzelnen Privat⸗ haͤusern auf. Der unter dem Namen „die Kraͤhwinkler Opern⸗ Gesellschaft“ hier seit mehreren Jahren bekannte Berein junger Maͤnner zeichnete sich auch jetzt wieder aus und hatte die Ehre, seine Vorstellung ebenfalls bei Sr. Koͤnigl. Hoheit dem Prinzen Wilhelm und Hoͤchstdessen Familie zu geben. Die Hoͤchsten Herrschaften nahmen diefe Karnevalsscherze mit derselben Herablassung und wohlwollenden Theilnahme auf, welche Hoͤchstdieselben seit ihrer Anwesenheit in Koln bei al— len Gelegenheiten zu beweisen pflegen.“ — Am gten d. M. hat die Eisdecke des Rheins bei St. Goar sich aufgeloͤst; zu Köln betrug am 16zten d. die Rhein⸗
hoͤhe 12 Fuß 4 Zoll Rheinl. Maaß.
; Königliche Schau spiele.
Dienstag, 22. Febr. Im Opernhaufse: Don Juan, Oper in 2 Abtheilungen, mit Tanz; Musik von Mozart. (Mad. Schröder-Devrient:; Donna Anna, als Gastrolle. Mad. Seidler: Donna Elvira. Frl. v. Schaͤtzel: Zerline.)
Im Schauspielhause: 1) Le Consident, vaudeville en 1 acte, par Scribe. 2) La demoiselle à marier, vaude- ville en 4 acte, par Scrihe. 3) La chatte métamorphosée
en femme, vaudeville comique par Scribe.
. Köniastädtisches Theater. Dienstag, 22. Febr. Zum erstenmale wiederholt: Der Tischler und der Emigrant, Drama in 3 Abtheilungen, nach dem Franzoͤsischen von Louis Angely. Hierauf: Schneider Fips, oder: Die gefaͤhrliche Nachbarschaft, Lustspiel in 1 Akt.
Berliner Börse. Deu 21. Februar 1831. Amtl. Fonds. und Geld Gours Zettel. (Preusss. Cour.) ,, Brite, Ged. är . Osipr. Flandbrę. Pomm. Pfandbrf. Kur- u Neum do. Schlesische do.
RkEst. C. d. K- u. N. J. Sch.d.K.· u.N.
St. Scliuld- Sch Pr. Engl. Anl. 18 Er. Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Ovl. 30 Kurm. Ob. m. Il. C. Neum Int Sch. d. Berl. Stadt - Ob. Königshg. do.
Elbinger do.
Danz. do. in Ih. Woestpr. Pfdb.
Grosshaæ. Pos. do.
W 27 a es
Holl. volliv. Du. Neue dito
Friedrichsd' or.
Disconto ...
— — 6 .
1
Auswärtige Börsen. Hamburg, 19. Februar. Oesterr. 4proc. Metall. 5. Part- Oblig. 1165. Bank- Actien 1015 bezahlt, Engl. Russ. Anl. pr. Cassa S883; pr. März 8] 3. Russ. Anl. Hamb. Vert. S646. Dan. 573. Peln pr. ult. Febr. 90.
. London, 15. Februar. 3proc. Cons. S803. Bras. 58. Pin. 60. Griech. 27. Mex.
363. Port. 4. Russ. g3 Span. 173
Wien, 16 Februar. 5 Ihre. Metall. 903. 4proc. I. Loose zu 100 Hl. 1680. Partial. Ohlig. 1153. Bank Actien 9913.
Neueste Börsen⸗Nachrichten. Frankfurt a. M., 18. Febr. Oesterr. 5proc. Metall. 903. g0z. 4proc. 77. 77. 21proe. 453. 1proc. 193. B. Bank⸗Aetien 1211. 1209. Part. Obl. 163. 1153. Loose z 6 Fl. 168. 3 Poin. Loose 455. 465.
Gedruckt bei A. W. Hayn.
Redacteur John. Mltredgeten r Cottel.
Allgemeine
Freu ßische Staat
M 54.
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von Preußen ꝛc. ꝛc., finden Uns bewogen, in Verfolg der. auf Unsern Allerhöchsten Befehl durch Unsern im Großher— zogthum Posen kommandirenden General und Unsern Ober— Praͤsidenten dieser Provinz, unterm 21. Dez. v. J., an die nach Polen ausgetretenen Unterthanen aus der genannten Provinz erlassenen Aufforderung zur Ruͤckkehr, nunmehr, in Erwaͤgung der seitdem eingetretenen Verhaͤltnisse, hiermit zu verordnen, wie folgt: —
§. 1. Jeder ÜUnterthan Unserer Staaten, welcher sich gegenwärtig im Koͤnigreich Polen befindet, ohne sich uͤber die Vera nlassung zu seiner Entfernung und uͤber seinen dortigen Aufenthalt genugend ausweisen zu konnen, wird hiermit auf— gefordert, ungesuzumt nach seinem bisherigen Wohnorte zu— ruͤckzukehren, sich ver der betreffenden Regierung per söͤnlich zu gestellen und derselben von seinem Austritte, seinem Auf⸗— enrhalte im Königreich Polen und dem Zeitpunkte seiner Ruͤck⸗ kehr vollstaͤn dige Rechenschaft zu geben.
§. 2. Wir ertheilen allen denjenigen Unterthanen, welche diesem Aufruf binnen vier Wochen, vom Tage der Publica— tion desselben ab, getreulich nachfolgen, hiermit Unsern lan— desherrlichen Pardon, dergestalt, daß dieselben, sie moͤgen zum Militair, oder Cipil-Stande gehoren, von allen gesetzli⸗ chen Strafen, welche mit dem verbotenen Austritt aus Un—
sern Königlichen Landen, so wie aus Unsern Militair, und
Tivil⸗Diensten, verbunden sind, gaͤnzlich befreit bleiben sollen, insofern mit ihrem Austritt nicht noch ein anderes, durch he—
sondere Strafgesetze verpoͤntes, Verbrechen in Verbindung
stehen sollte; wobei Wir jedoch in Ansehung der Staatsdiener Unsern Allerhoͤchsten Beschluß, wegen ihres Wieder⸗-Eintritts in den Staatsdienst, auf den Bericht des betreffenden Mi— nisteriums vorbehalten. Es sollen auch denjenigen Unserer Unterthanen, deren Besitzthuͤmer wegen ihres Austritts mit Sequestration belegt worden, dieselben unter der vorher er— wähnten Bedingung und gegen eine ihnen daruͤber von der
betreffenden Regierung zu ertheilende Bescheinigung wieder
zuruͤckgegeben und sie nur fuͤr schuldig erachtet werden, die
mit diesem Verfahren nothwendig verbunden gewesenen Kosten aus ihrem Vermoͤgen zu erstatten.
§. 3. Dagegen wollen und verordnen Wir, daß diejeni— en Unserer Unterthanen, welche die ihnen aus landes väͤter— icher Gnade dargebotene Gelegenheit zu einer straffreien Ruͤckkehr zu ihren Unterthanen⸗Pflichten nicht annehmen und den vorhergehenden Bestimmungen nicht genuͤgen, vielmehr durch ihr Verbleiben im Koͤnigreiche Polen sich einer Auf— lehnung gegen Unsere landesherrliche Macht und Verordnung schuldig machen, mit Ruͤcksicht auf die daselbst stattfindenden w, f als Landesverraͤther angesehen und bestraft wer— den sollen. 9 , ü S. 4. Zur Ergaͤnzung der, in Unserm Allgemeinen Land⸗ recht Th. II. Tit. 20 enthaltenen Strafgesetze gegen die Lan— desverräͤtherei verordnen Wir mit Ruͤcksicht auf die vor— handenen, besonderen, in jenem Gesetze nicht vorausgesetzten Umstaäͤnde, daß gegen diejenigen Unserer Unterthanen, welche diesem Aufruf nicht gehorsam nachkommen, folgende Strafen eintreten sollen:
1) die Confiscation ihres gesammten be- und unbeweglichen gegenwartigen nud zukunftigen Ver moöͤgens, worauf von
Unsern Gerichten auf den Antrag der betreffenden Regie—
rung erkannt werden soll, sobald von der letzteren der
Beweis gefuͤhrt worden, daß die in Anspruch genom⸗—
menen InLdivicuen nach ihren Verhaͤltnissen dieser Vor—
schrift unterliegen. Unsere Gerichte sollen dabei das in
der Allgemeinen Gerichts Ordnung Titel 2, Abschnitt 2
Berlin, Mittwoch den 23sten Februar
vorgeschriebene Verfahren beobachten; es bedarf jedoch zur Vorladung des Abwesenden nur eines vierwoͤchent— lichen Termins, und es genugt an der Bekanntmachung dieser Vorladung durch die Amts- und Intelligenz— Blaͤtter der Provinz;
die Strafe der Desertion nach Maaßgabe der Krieges— Artikel gegen alle diejenigen Mitglieder des stehenden Heeres, der Krieges-Reserve, so wie der Landwehr er— sten und zweiten Aufgebots, welche eniweder ihre Fah— nen treulos verlassen, oder welche der an sie ergange—⸗ nen Ordre zur Gestellung an den ihnen bestimmten Sammelplätzen nicht genügt haben; t diejenigen Soͤhne der in Unsern Landen ansaͤssigen El— tern, welche noch kein eigenes Vermoͤgen besitzen, sollen ihres Erbrechtes an dem elterlichen Vermoäͤgen fuͤr verlustig und außerdem zu jeder Anstellung in Ünsern Staats—
Diensten fuͤr unfaͤhig erklärt werden, dagegen aber nach
ihrer etwanigen Ruͤckkehr ihren dreijährigen Militair⸗
Dienst, insoweit sie dazu geeignet sind, in einem von
Unserm Kriegs⸗Minister zu bestimmenden Truppentheil
abzuleisten verbunden seyn;
4) diejenigen Unserer Unterthanen, welche nach dem vorher bestimmten Zeitraum in Unsere Lande zuruͤckkehren und nicht etwa als Militair-Personen den fuͤr diese beste⸗ henden besonderen Straf-Bestimmungen unterworfen sind, sollen auf den Grund des §5. 119. Titel 20. Th. Il. des Allgemeinen Landrechts zur Kriminal-Untersuchung gezogen und außer der Confiscation ihres Vermoͤgens, nach Maaßgabe der ihren Austritt begleitenden Um— staͤnde, mit der darin bezeichneten Gefängniß- oser Fe— stungsstrafe von 6 Monaten bis 2 Jahren belegt werden.
S. 5. Wir befehlen Unserm Ober⸗Praͤsidenten der Pro—⸗ vinz Posen, fuͤr die Publication dieser Unserer Allerhöchsten Verordnung zu sorgen, und außerdem allen unsern Militair«, , . und Verwaltungs-Behoͤrden, ihr puͤnktliche Folge zu leisten.
Es soll aber die Publication dieser Verordnung fuͤr ge⸗— hoͤrig bewirkt erachtet werden, wenn dieselbe in den betref— fenden Amtsblaͤttern, so wie in der Staats -Zeitung, bekannt gemacht worden.
Urkundlich unter Unserer Allerhoͤchsteigenhändigen Unter— schrift und beigedrucktem Koͤniglichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 6. Februar 1831.
t (L. S) (gez Friedrich Wilhelm.
(kontrasign.) Freiherr v. Brenn. Fuͤr den Justiz-Minister: v. Kamptz.
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Kammerherr, Freiherr Alexander von Hum boldt, nach Paris.
Der Kalserl. Russische General-⸗Major, Graf von Stroganoff, als Courier nach Dresden.
Der Königl. Daͤnische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Kaiserl. Oesterreichlschen Hofe, Graf von Bernstorff, nach Wien.
?.
Zeitungs-RNachrichten. Ausland.
Frankreich.
Deputirten-Kamm er. In der Sitzung vom 14. Febr. setzte die Kammer ihre Berathungen uͤber den Mu— nicipal Gesetz Entwurf, und namentlich uͤber den Aten Para— graphen des 11ten Actikels, welcher von der Zulassung nicht besteuerter Personen zu den Wahl- Versammlungen handelt,
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