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schen Histortker stimmen damit eiftig uͤberein. Der Ver fasser der sehr gut geschriebenen und der Murter Franz I. zu⸗ geeigneten „Legende de Flamens“ spricht gleich im Ein⸗ gange von der Megaͤre der Zwietracht, welche aus den Sty⸗ gischen Gewaͤssern emporgestiegen sey und durch Anfuͤllung der Herzen der Flamaͤnder und ihrer Geschlechts⸗Verwand⸗ ten mit frevelhaftem Hochmuth und veraltetem Vorurtheil nicht nur im eigenen Hause, sondern selbst bei den Fremden Krieg, Verwirrung und Ungluͤck ohne Ende herbeigefuͤhrt hätte. Ein großer Theil der Kaͤmpfe im Innern., von Frankreich, und diejenigen mit England dazu, seyen groͤßten⸗ theils durch das unheilvolle Geschlecht der Flamänder, Hen— negauer, Attoisier und Burgunder angefacht worden. Billig seyen diese Volker Gegenstand der Verwüunschung von Jeder mann, und die ganze Christenhelt habe ein Recht, sie als die Urheber einer Reihe von Drangsalen und des so vielen un— nuͤtz vergossenen Blutes anzuklagen. Der Verf., welcher dann allerlei uͤber ihre baͤuerische und unverdauliche Sprache, freilich mit Unbilliakeit, spricht, erklärt darauf, daß er das ganze Gemaͤlde dieser traurigen und widerlichen Scenen mit kuͤhnem Muth entrollen und den verläumderischen Angriffen der Flamaͤnder und ihrer Geschlechts- Verwandten mit der Sprache der Wahrheit zu begegnen wissen werde. „Diese Lander, — fährt er darauf weiter fort — sind Jedermann bekannt, wegen ihrer groben Unkunde und Undankoarkeit ge— gen die vielen Wohlthaten, Ehren und Rechte, welche sie von den Koͤnigen empfangen, und welche gleichwohl sie nicht ver— hindert, ein immer währendes Labyrinth von Ver⸗ wirrung und Zerstoͤrung aufzubauen, dakurch, daß sie einem blinden Hange zu Ehrgeiz, Aufruhr und Herrschsucht sich hingegeben und niemals mit dem gegenwartigen Besit ye zufrieden zu seyn, sondern stets die Gränzen zu erwettern, gefucht haben. Im Uebermuth finden sie Alles zu klein und zu eng, und wie die alten Riesen, wollen sie selbst den Him⸗ mel stürmen und fuͤrchten die raͤcherischen Donner und Blitze Jupiters nicht, welche sie niederzuschmettern im Stande sind. Es ist billig und gerecht, daß man ihre Laster, welche offen und notorisch vorhanden sind, bekannt mache und schildere, wie man sie finde, damit die Bessergesinnten daran sich spie— geln und Abscheu nehmen, wiewohl zu befürchten steht, daß sie zuletzt auch noch die Unschuld dieser verpesten werden.“ „Die Sprache ist, nach Cieero, das Band der innigern Freundschaft und Verbruͤderung. Freilich kann Nie—⸗ mand läugnen, noch in Abrede stellen, daß die Flamänder im gewöhnlichen Leben keines weges der Franzoͤsischen, so ndern der Deut schen Sprache sich bedienen, zwar dieser nicht in ihrer Reinheit, sondern etwas bastardisirt und übelgebildet; dennoch kann ich darauf ant— worten: Die Edlen in den Städten gebrauchen mit vie⸗ lem Gluͤcke (indem sie hierfür die uöthige Anlei⸗ tung erhalten haben) die Franzoͤsische Sprache und achten diejenigen, welche sie nicht reden, fuͤr Dumm—⸗ köpfe, Bauern und gem eine Leute (idiotes, atzresles et villains). Desto mehr ist zu verwundern, und es bewelst desto mehr ihre Unvernunft und ihr Unrecht, daß sie mit so großer Hartnaͤckigkeit und mit so eingefleischtem Hasse ihren
wahren und natürlichen Beherrschern, den Allerchristlichsten
Koͤnigen, Widerstand bieten.“ —
Nachdem der Verfasser der Legenbe sein Werk zu Ende gebracht, erlaubt er sich noch folgende Bemerkungen: Dies sind die huͤbschen Touren, welche die Flamaͤnder sich gegen ihre rechtmäßigen und angeboren Herren erlaubt, moͤgen sie ed, und das Gesicht verziehen, so viel sie wollen. Man darf sich demnach nicht wundern, wenn sie zu
unserer Zeit um nichts besser sich zeigen, als ihre Vaͤter und
Vorväaͤter in fruͤheren Perioden gewesen sind; sie sind nur in den Fußtapfen derselben fortgewandelt, und das Sprich⸗ wort har duch an ihnen sich bewährt: Wle der Vater, so der
Sohn. Feiner ,,, hat jemals die gebührende
, ,
andere große Provinzen und Horr⸗
Koͤpfe so sehr verdreht, daß sie nicht wissen, wie hoch sie diesel⸗
ben emporstrecken wollen, und daß jeder von ihnen sich einbil⸗ det, ein Konig zu seyn, so stolz und uͤbermuͤthig sind sie nach und nach geworden. — Mit den Namen und Titeln, welche sie an die Koͤnige der Nachbarschaft verschwenden, wollen wir das Pergament vmerschonen. Allein alle die thoͤrich ten und eiteln Allegationen der Flamaͤnder, Hennegauer und Ar— toisier, mit welchen sie so freigebig, sind eitle Pfeile, von Knaben verschossen. Ein einziges Königreich, zusam— mengehalten durch Liebe und Eintracht und gere— gelt in seinem Innern, ist mehr werth, als ein noch so großes Aggregat von Ländern, darin die Frechheit und die Zwietracht vorherrschen.“ (Fortsetzung folgt.)
Könialtsche Schausptele Mittwoch, 23. Febr. Im Opernhause: Die Mißver— standnisse, Lustspiel in 1 Akt, von Steigentesch. Hierauf:
Der Zoͤgling der Natur, pantomimisches Ballet in 2 Abthei⸗
lungen, vom Koͤnigl. Balletmeister Titus.
Donnerstaa, 24. Febr. Im Schauspielhause: Koͤnig Enzlo, historisches Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von E. Raupach.
Königstädtisches Theater. Mittwoch, 23. Febr. Der Diamant des Geisterkoͤnigs, Zauberspiel in 2 Akten. Donnerstag, 24. Febr. Die welße Dame, komische Oper in 3 Akten; Musik von Auber. (Dlle. Lemke, vom Hof— Theater zu Sondershausen: Jenny, als zweite Gastrolle.)
Berliner Börse. k Den 22. Febrnar 1831. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Prem sis. Cour.) , , St. Schuld- Sch.] 4 S665. So 1 Ustihbr. Etaudtri. Pr. Engl. Anl. 18 5 Pomin. Pfand hrę. br. Engl. Anl. 22 Kür- u Neum do Pr. Engl. O II. 30 Schlesische do. Kurm- Ob. m. C. li st. C. d K- u. X. Neum Int Sch. d. z. . ch. il. C.- u. X. erl. Stadt- Ob. * Königsbg. do. I9ll. volhiv. Dub.
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Hanz. do, in Th. Neue nit — Westpr. Pfdb. Friedriechsd'or,. — 13 Grosshz. Pos. do. 89. disconto .... 34
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Auswärtige Börsen. baris, IJ5. Februgc. . FSproc. Rente pr. compt. Q Fr. 55 C. Rn cour. B2 Fr. 60 Cent. Iproc. Pr. comp. 55 Fr. A9 Cent, fins aur. 6 Fr. i5 Cent. 5proc. 9 prf gompt. 64 Fr. 0 Cent. Kn conr. i Fr. 15 Cent. Sproc. Span. Renie perp. 44.
Hierbei Nr. 8 des Allg e meinen Anzeigers.
4. in unserer Zeit
feen mit Flandern vereinigt worden stnd, hat ihnen die
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uchung, von Vi Con i, gen den Er .
ch cher ift. aufe des gestrigen Vorlnittags noch ent unruhige Auftrttte stattgefunden (wie ieder völlige Ruhe eingetreten. Der Königl. hof .
l Vuxerrdis eingelertet, der Pfhrrer dieser Küche, die Herren eamten und einge anöere Personen sind verhaftet, auch ist ge⸗ Paris ein hl erlassen worden. . . . 9. eute proc. Ren 75. a. 92. 80. Zhyroc. pr. Compt. 59. 0. Kin cour. 39. 46. 1 ] . 4 4. 241 . ? .
er Königl. Gerichtshof hut eine Unter⸗
V. Poln. Loofe 45. 44. Nedacteur John. Mltredacteur Cott el.
Soz. wroe, 733. 763. Täpror. cb. torer. 191. B.
Allgemeine
Preußische Staats-Zeitung.
M 55.
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Unterfoͤrster Taube zu Liencken in der Oberfoͤrsterei Falkenwalde, Regierungsbe— zirks Stettin, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen
geruht.
Bekanntmachung.
Die nach 5§. 6. a. der Allerhoͤchsten Kabinets-Ordre vom 24. April 1824 (Gesetz Sammlung Nr. 869.) zur Tilgung der Schulden des ehemaligen Freistaats und der Kommune Danzig aus Staats-Fonda bewilligte Summe ist fuͤr das Jahr 1830 zur Einziehung von . .
„287,521 Rthlr. 6 Sgr. 2 Pf.“
an Danziger verificirten Obligationen und Anerkenntnissen verwendet worden, welche Dokumente nach vorher erfolgter Cassation und Loͤschung in den Stammregistern heute von uns, Behufs der im 5. g. obiger Allerhoͤchsten Bestimmung angeordneten Vernichtung, an die Königl. Regierung zu Dan zig uͤbersandt worden sind. 8 Eben so sind die gleichartigen Effekten, welche im ver— gangenen Jahre aus den von der Stadt Danzig auf die von ihr und ihrem ehemaligen Gebiete zu leistenden Tilgungs⸗
Beitrage eingegangenen Abschlags⸗- Zahlungen angekauft wor⸗ den, im Betrage von .
„52,239 Rthlr. 5 Sgr. I Pf.“
nach ebenmaͤßig vorhergegangener Loͤschung und Cassation, der
gedachten Königl. Reglerung zur Asservation bei ihr er Haupt— Kasse, bis zur gänzlichen Berichtigung der von dem Gebiete des ehemaligen Freistaats Danzig aus den Jahren 1835 noch restirenden Beitraͤge, uͤberwiesen worden. Berlin, den 14. Februar 1831. Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden. Rother. v. Schutze. Beelitz. Deetz. v. Rochow.
Abgereist: Der Kammerherr, außerordentliche Ge⸗ sandte und bevollmaͤchtigte Minister an verschiedenen Hoͤfen und freien Staͤdten des nördlichen Deutschlands, Graf von
Maltzan, nach Hannover. Der Kaiserl. Oesterreichische Kabinets-Courier Leiden,
nach Wien. Durchgereist: Der Kaiserlich Russische Feldjäger Schmidt, als Courier von Stuttgard kommend, nach St.
Petersburg. ] Der Koͤnigl. Franzoͤsische Kabinets-Courier Gazon,
von St. Petersburg kommend, nach Paris.
Zeitungs-Nachrichten. Au s land.
Frankreich. .
Deputirten⸗ Kammer. Sitzung vom 15. Febr Bei Eroͤffnung dieser Sitzung hatten sich zahlreiche Gruppen von Deputirten in der Mitte des Saales gebildet. Gegen—⸗ stand ihrer Unterhaltung schienen die letzten unruhigen Auf⸗ tritte in der Hauptstadt und die in Folge derselben verfuͤgte Verhaftung des ehemaligen Staats-Ministers Grafen von Vitrolles, so wie des Ex-Deputirten Vicomte von Conny, zu seyn. Nachdem die Herren Deputirten, auf Ersuchen des Praͤsidenten, ihre Plaͤtze eingenommen hatten, wur— den die Berathungen uͤber den Munkteipalgesetz-Entwurf fortgesetzt. Gegen den 16ten Artikel, wonach zwei Drit— theile der Munielpalraͤthe bloß unter den Hoͤchstbesteuerten
Berlin, Donnerstag den 24sten Februar
gewahlt werden sollen, das letzte Drittheil aber unter saͤmmt— lichen Wahlmaͤnnern ernannt werden darf, erhob sich Herr Thouvenel, der diese Bestimmung fuͤr ungerecht und un— politisch hielt, indem sie die Klasse der Reichen auf Kosten der Unbemittesten beguͤnstige. „Auch ich“, äußerte der Red— ner, „hatte gehefft, daß das neue Municipal-ʒGesetz alle Volks- Freiheiten aufrecht erhalten wuͤrde; leider sind diese Hoffnungen nicht in Erfuͤllung gegangen, und hieran sind lediglich diejenigen Schuld, die, nicht in boͤser Absicht, aber aus Schwachheit nicht begreifen wollen, daß zwischen zwei entgegengesetzten Principlen, die in diesem Augenblicke die Welt theilen, ein Vergleich unmoͤglich, daß eine Vereinigung der weißen und der dreifarbigen Fahne un— denkbar ist, (Unterbrechung) ein Neutralisiren der Leidenschaf⸗ ten, ein Verschmelzen der widerstrebendsten Meinungen ist nun und nimmermehr zu erwarten; die Politik gleicht nicht der Naturgeschichte und der Chemie. In der Politik verwirft man die Neutralen als furchtsame Wesen ohne Charakter, als Deserteurs aller und jeder Grundsaͤtze. Auch haben wir 8. m. H., was daraus entsteht, wenn solche politische
astarde an das Staatsruder gelangen. Das Munieipal— Gesetz, womit wir uns beschaͤftigen, stuͤtzt sich weder auf die alten, noch auf die neuen Principien. Indem es den Ge⸗ meinden nicht gestattet, alle ihre Beamten ohne Ausnahme selbst zu wählen, beraubt es dieselben eines Rechtes, das ihnen zu allen Zeiten zugestanden hat. Auf die Gefahr
Hin, für einen Demagogen gehalten zu werden, wie—
derhole ich daher, daß das Gesetz im höoͤchsten Grade ungerecht und unpolitisch ist, und da der itzte Artikel die Fehler desselben nur noch vermehren wurde, indem er die Minderzahl auf Kosten der Mehrzahl begünstigt und mithin das Princip der Gleichheit verletzt, so trage ich auf die Verwerfung desselben an.“ — Hr. Mar ch al unterstuͤtzte diesen Antrag, wogegen Hr. Gellibert sich zu Gunsten des Artikels aussprach, der ihm alle erforderlichen Garantieen zur Erzielung guter Wahlen zu enthalten scheine. Als es nach einigen Bemerkungen des Berichterstatters zur Abstim⸗ mung kam, wurde der 16te Artikel mit großer Stimmen— Mehrheit in folgender urspruͤnglichen Abfassung angenommen: Art. 16. Zwei Drittheile der Munieipalraͤthe muͤs⸗ sen nothwendig unter den im 1sten 5. des 11ten Artikels bezeichneten Wählern, das andere Drittheil kann dagegen unter saͤmmtlichen Buͤrgern, die nach Inhalt des Art. 11 zum Mitstimmen in der Versammlung berechtigt sind, ge⸗ 6 . ie beiden nachstehenden Artikel gingen ohne irgend eine Diskussion durch: . n . z
„Art. 17. Die Munieipalraͤthe muͤssen das 25ste Le⸗ ya, . zuruͤckgelegt haben; sie werden auf 6 Jahre ge⸗ waͤhlt und konnen wieder gewaͤhlt werden. — Die Conseils werden alle 3 Jahre zur Haͤlfte erneuert.“
„Art. 18. Bei eintretenden Vakanzen in der Zeit von einer dreijährigen Wahl-Epoche zur andern muß zur Ergaͤnzung geschritten werden, sobald das Munieipal⸗Con—
seil auf drei Viertheile seiner Mitglieder geschmolzen 8. .
Dem 19ten Artikel zufolge sollen die Munieipal-Con⸗ seils alljährlich, und zwar am 1. Mai, eine Session halten, die noͤthigenfalls 14 Tage lang dauern kann. err Pru⸗ nelle (Maire von Lyon) verlangte, daß man die Conseils vier Sessionen, eine jede von 10 Tagen, halten lasse. Herr
Gillon schloß sich dieseni Antrage, der spaͤterhin auch mit
einigen Modisicationen angenommen wurde, an. Hr. Sal⸗ verte benutzte die Gelegenheit, um im Allgemeinen den Wunsch zu erkennen zu geben, daß man dem Centralisations—
System, das den Grundsaͤtzen wahrer Freiheit so ganz zuwi—
derlaufe, moͤglichst steuern moͤge. Zugleich forderte er den Mlnister des Innern auf, der Kammer einige Aufschluͤsse uͤber die ernsten und betruͤbenden Auftritte zu geben, die sich