1831 / 57 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 26 Feb 1831 18:00:01 GMT) scan diff

4

betrug 1817 ein Sechstheil, 1828 ein Siebentheil des Ein— kommens, also zu dem erstgenannten Zeitpunkte 1219 Fr., zu dem letztern 1098 Fr. Bringt man nun auch die un— gleiche Vertheilung des Vermoͤgens in Anschlag, welcher zu⸗ folge ein Theil des Adels weniger und ein anderer mehr als die angegebene Summe an Grundsteuer bezahlt, so leuchtet dennoch ein, daß die Haͤlfte oder drei Viertheile dieser Grund— besitzer von 7000 Fr. Grund⸗Einkommen, wenigstens 1000 Fr. direkter Steuern zahlen und in den Wahl-Kollegien eine Masse von 12 bis 13,000 Waͤhlbaren bilden. Die Gesammt— Zahl der wählbaren Waͤhler betrug im Jahre 1817: 16,140, im Jahre 1828 nur 12,763. Der alte Adel bildete also ziemlich die Totalitaͤt der Waͤhlbaren. In den 78 großen Wahl— Kollegien, unter dem bescheidenen Namen der Hoͤchstbesteuer⸗ ten versammelt, waͤhlte der Adel aus seiner Mitte 170 De— putirte und nahm dann in den kleinen Kollegien abermals an der Wahl von 260 Deputirten Theil, die auch nur aus seiner Mitte genommen werden konnten, indem sich, mit Ausnahme einiger großen Staͤdte, in jedem Bezirks-Wahl— Kollegium unter 50 Waͤhlbaren 46 48 Adelige befanden.“

Das Aviso de Toulon meldet: „Alle Frauen, deren Maͤnner sich bei der Oecupations-Armee in Afrika befinden, haben Erlaubniß erhalten, sich zu ihren Maͤnnern zu bege— ben. Aus dieser, so wie aus mehreren anderen Maaßregeln der Regierung, folgert man, daß sie den Plan hat, die Re— gentschaft Algier zu kolonisiren.“

Großbritanien und Irland.

Parlaments-Verhandlungen. Als der Graf v. Shrewsbury in der Sitzung des Oberhauses vom 15. Febr. mehrere Irlaͤndische Bittschriften zu Gunsten der Auf— loͤsung der Großbritanisch-Irlaͤndischen Union uͤberreichte, wurde er vom Marquis von Londonderry gefragt, ob er gesonnen sey, diese Bittschriften zu unterstuͤtzen? Der Graf antwortete, daß er, wiewohl er die Ueberreichung der Peti— tionen uͤbernommen, doch den Bittstellern zu erkennen gege— ben habe, daß er unter den gegenwaͤrtigen Umstaͤnden sich nicht veranlaßt sehe, etwas zu ihren Gunsten hinzuzufuͤgen, vielmehr empfehle er ihnen, sich aller Aufregungen zu ent— halten, indem die den Irlaͤndischen Interessen unverkenn— bar feindliche Verwaltung zu bestehen aufgehoͤrt habe. Sie sollten zu den guten Absichten der gegenwaͤrtigen Minister volles Vertrauen hegen, denn diese hätten sich im— mer als wahre Freunde Irlands erwiesen und verdienten die Ehre einer allgemeinen Popularitaͤt in diesem Lande. Der Herzog von Wellington bemerkte hierzu: „Ich habe durch— aus nichts dagegen, daß der edle Graf den gegenwaͤrtigen Ministern diejenigen Komplimente mache, die er fuͤr ange— messen halt; ich muß jedoch ausdruͤcklich protestiren, wenn er von der vorigen Verwaltung sagt, daß sie den Irlaͤndischen Interessen unverkennbar feindlich gewesen sey (Beifall). Ich glaube doch, daß die Maaßregel, die ich vorzuschlagen die Ehre hatte, im Vereine mit anderen Maaßregeln, die die letzte Irlaͤndische Verwaltung zum Theil schon eingefuͤhrt und zum Theil so vorbereitet hatte, daß die jetzige Verwal—⸗ tung im Begriff ist, sie einzufuͤhren, den edlen Grafen haͤt⸗ ten überzeugen sollen, daß wir dem Irlaͤndischen Interesse nicht unverkennbar feindlich waren.“ Der Graf von Shrewsbury entschuldigte sich, indem er sagte, daß er die Frage des Marquis von Londonderry mit etwas zu großer Uebereilung beant— wortet habe. Er habe das Wort „unverkennbar“ nicht ab— sichtlich gebraucht und das Wort „feindlich“ in dem Sinne verstanden, daß die vorige Verwaltung, als sie die große Maaßregel der Emancipation gewaͤhrt, erklaͤrt habe, sie ordne sie nicht aus dem Wunsche an, das Irlaͤndische Volk zu versoͤhnen, sondern einzig und allein, weil die Zeit gekom— men sey, in der man nicht laͤnger sich widersetzen koͤnne. Der Viscount Strangford verschob seinen Antrag wegen der Handels, Verhaͤltnisse mit Portugal bis zum 21. Febr. Der Bischof von London nahm einen Anlaß wahr, um zu

erklaͤren, daß sich das durchschnittliche Einkommen, weiches die

Englischen Geistlichen von den 464 bezoͤgen, auf nicht mehr als 185 bis 200 Pfund fuͤr jeden Geistlichen be— lief. Den Ertrag saͤmmtlicher Zehenten in England gab er auf 2, 300, 0909 Pfund an; doch werde ein Thei nge an Layen bezahlt, welche die Zehenten als Eigenthum er— worben haͤtten. .

r, 2 8 . der Win n f e, n diesen Tagen, in besonderen Audienzen ir Rob. Pee und den Grafen Muͤnster. . 4 Nach den letzten Berichten aus Dublin hatte dort am 13ten eine Versammlung stattgefunden, um eine Bittschrift an das Parlament wegen Aufloͤsung der Union abzufassen,

4

die Herr Hunt uͤberreichen und Herr O'Connell unterstuͤtzen sollte. Letzterer wohnte der Versammlung bel und hieit eine

Rede, die durch stuͤrmischen Beifall unterbrochen wurde.

Er begann sie mit der Erklarung, daß er in den naͤchsten aä8 Stunden auf Englischem Boden zu stehen hosse, um sich nach London zu begeben. Dann beschwerte er sich uber eine Behauptung der Dubliner Abendpost, als habe er sich zu 14 Anklagepunkten fuͤr schuldig erklaͤrt, und nannte sie grundfalsch, mit dem Hinzufuͤgen, er wolle sich lieber ei⸗ nen Arm abnehmen lassen, als sich auch nur zu einem einzigen Punkt fuͤr schuldig erklaren. Auch protestirte er foͤrmlich gegen eine andere Angabe der genannten Zei— tung, daß er sich mit der Regierung in eine Uebereinkunft eingelassen und in Folge dessen im Gerichtshofe der Dubli— ner Kings-⸗Bench sein „Nicht schuldig“ hinsichtlich der ersten

14 Anklagepunkte zuruͤckzenommen habe. „Ich habe“, sagte

er, „diesen Schritt nur gethan, um meine Angelegenheit, in der Ueberzeugung, daß man die Gesetze falsch auf mich an—

gewendet, vor eine Special-Jury und durch diese vor das.

Oberhaus zu bringen, indem ich dann und nicht fruͤher diese

Ueberzeugung oͤffentlich darzulegen gedenke; ich bleibe meinen

fruͤheren Ansichten getreu und will fuͤr Irland unter dem Scepter des Königs von England eine besondere und einhei— mische Gesetzgebung; ich kann durch uͤberwaͤltigende Vernunft⸗ gruͤnde besiegt werden und will dann mein Unrecht eingeste— 3 nie aber Bestechungen oder gewaltsamen Maaßregeln weichen.

Niederlande.

Bruͤssel, 20. Febr. In der gestrigen Kongreß⸗Sitzung erschien der GeneralAdministrator des Departements fuͤr die oͤffentliche Sicherheit, Herr Plaisant, um die geforderte Aus— kunft uber die Hindernisse zu ertheilen, die der Versamm— lung der St. Simonianer in den Weg gelegt worden. Er erklärte zuvoͤrderst, daß von keinem Polizei-Agenten irgend ein Verbot ausgegangen sey, vielmehr habe er den Befehl

ertheilt gehabt, alle Storungen, die bei einer solchen Ver—

sammlung vorfallen sollten, zu unterdruͤcken. Nur der Gast⸗ wirth, dessen Lokal die St. Simonianer gemiethet gehabt, habe sich von den Drohungen des Poͤbels und von dem Umstande erschrecken lassen, daß die Anschlagezettel, auf denen die Ver⸗ sammlung angekuͤndigt worden, mit Koth beworfen worden seyen. Hr. v. Robaulx sagte, es scheine sich in dieser Hin— sicht aller Eigenthuͤmer von Privatsaͤlen ein großer Schrecken bemaͤchtigt zu haben; er habe daher den Predigern der St. Simons Lehre den Rath ertheilt, sich an den Minister des Innern zu wenden, um von diesem die Erlaubniß zur Benuz—⸗ zung der fuͤr den oͤffentlichen Unterricht bestimmten Saͤle zu erlangen. Hr. Raiken erstattete hierauf den Bericht der Central, Section uͤber den Vorschlag des Hrn. Lebeau we— gen Ernennung eines General-Statthalters des Koͤnigreichs.

Die zehn Sectionen hatten sich sehr verschiedenartig, allein

fast saͤmmtlich gegen die Ernennung eines General-Statt⸗ halters, dafuͤr aber fuͤr die eines Regenten ausgesprochen, doch auch mit dem Hinzufuͤgen, daß man erst das Resultat der nach Paris gesandten Deputation abwarten sollte. Dem⸗ zufolge und in Betracht, daß ein General-Statthalter, der

das Staats⸗Oberhaupt vertritt, gemeinschaftlich mit den Kam⸗

mern, Abaͤnderungen in der Constitution bewirken kann, was indessen, dieser Constitution zufolge, eine bloße Regent— schaft nicht darf, ferner in Betracht, daß die Ruͤckkunft der Belgischen Deputation mit Naͤchstem erwartet wer—⸗ den duͤrfe und das Resultat ihrer Mission bekannt sey, schlug die Central-⸗Section vor: 1) einen Regenten des Koͤnigreichs zu ernennen; 2) die Constitution an dem Tage in Kraft treten zu lassen, an welchem der Regent seine Functionen uͤbernehmen wuͤrde; und 3) dem Regenten einen aus fuͤnf Mitgliedern gebildeten Geheimen Rath beizugeben. Auf die Frage des Herrn Wer broek-⸗Peeters ant⸗ worteten sowohl Herr van de Weyer, welcher sagte, daß

nicht die provisorische Regierung, sondern der Vice⸗Präsident

des Kongresses mit der Deputation in Korrespondenz sich

befände, als der Vice⸗Präsident selbst, daß sie uͤber die

Audienz beim Koͤnige noch keine Nachricht erhalten hatten. Man ging sodann zur ferneren Diskussion des Wahl⸗Gesetzes

uͤber. Hr. Detheux verlangte, statt der vorgeschlagenen 100 Deputirten und 50 Senatoren, 102 von den r r und 51 von den letzteren. Auf die Bemerkung, ob dies mit den

Vorschriften der Constitutlon, welche einen Deputirten auf 40,0090 Seelen festsetze, uͤbereinstimmen wuͤrde, antwortete Hr. Nothomb, daß die Bevölkerung Belglens die Zahl von 4,080 9000 Seelen noch uͤbersteige. Demzufolge wurde der neue Vorschlag von 114 gegen 7 Stimmen angenommen.

Unsere heutigen Zeitungen enthalten bereits die erste

475

Nachricht von der feierlichen Koͤnigl. Audienz, die den Bel— gischen Deputirten in Paris ertheilt wurde.

Der Vrai Patriote äußert: „Wir haben bereits ge— sagt, daß in diesem Augenblicke keine Regierung mehr in Belgien vorhanden sey, wenn namlich unter Regierung eine

Autoritaͤt verstanden wird, die im Stande ist, die Achtung

vor den Gesetzen, den Personen und dem Eigenthum auf— recht zu erhalten. Der Vorfall, der sich kuͤrzlich mit den

St. Simonianern ereignet hat, ist ein neuer Beweis von der

Anarchie, in der wir leben. Hr. Gendebien und Konsorten sagen: „„Das Volk ist es, das nicht will!““ Ei, wenn die Maffe, die Ihr das Volk nennt, das nicht will, was der Kongreß und die Regierung dekretiren was soll uns

dann der Kongreß mit sammt der Regierung? So moͤgen

ie doch die Massen, die sie nicht in Zaum halten konnen, mmerhin auch regieren lassen. Wenn eine Regierung nur die Macht hat, Auflagen einzuziehen, da aber, wo es gilt, Men— schen und Meinungen gegen die verfuͤhrte Menge zu beschuͤz— zen, ohnmaͤchtig ist, so gewahrt sie uns in der That nichts ur Schadloshaltung fuͤr die Opfer, die wir ihr bringen, und f wird demnach unnuͤtz, oder sie ist vielmehr gar nicht mehr vor— handen, weil sie die wesentlichsten Bedingungen ihrer Existenz nicht erfuͤllt. Es wuͤrde betruͤbend seyn, wenn unsere Nach— barn, und besonders die maͤchtigen Nationen, die sich zu Buͤrgen der Ruhe Europa's gemacht, von dem, was bei uns vorgeht, Kenntniß und es zum Vorwande nähmen, in un— sere inneren Angelegenheiten sich einzumischen; eine Einmi— schung, welche unsere Unabhaͤngigkeit und alle unsere Frei— heiten aufheben wuͤrde, der wir aber nicht entgehen werden, wenn der gegenwartige Zustand Belgiens, wir wollen nicht sagen einige Monate, nein, nur einige Tage noch fortdauert. ünsere Machthaber, die Herren von der Klertsei, die immer sehr gut berathen sind, sobald es ihr eigenes Interesse gilt, haben das Schwierige ihrer Lage sehr wohl empfunden und daher zwei ihrer Vertrauten, die Herren Vilain XIIII. und Andries, beauftragt, im Kongresse die Liberalen zu spielen. Es ist jedoch gewiß, daß man erst das Volk gegen die St. Simonianer auf das hoͤchste erbittert hat, und daß diese vor dem religioͤsen Fanatismus in Lebensgefahr kommen wuͤrden, wenn sie oͤffentliche Versammlungen hielten.“ Das Bildniß des Papstes Gregors XVI. ist hier bereits im Steindruck erschienen und wird von mehreren Blaͤttern sehr empfohlen. . General Nypels in Antwerpen hat eine Proclamation

erlassen, in der er die Einwohner daruͤber beruhigt, daß er mit den angeordneten Schanzen⸗Arbeiten einen Angriff beab— sichtige. Er werde, sagt er, Alles in dem statu quo lassen, wie es die Londoner Protokolle vorschrieben.

Deutschland.

Kassel, 22. Febr. Se. Koͤnigl. Hoheit der Kurfuͤrst haben den Staats-Minister im außerordentlichen Dienste, von Meysenbug, zugleich zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Sr. Majestaͤt dem Kaiser von Oesterreich ernannt. U .

Gestern haben hier tumultuarische Auftritte stattgefun— den, in dertn Folge nachstehende Bekanntmachung erschie—

2.

nen ist:

„Eine freisinnige Verfassung schuͤtzt die Rechte des Thro— nes und der Staatsbuͤrger, sie verbuͤrgt n, . Beschwer⸗ den gesetzliche Abhuͤlfe. Ein feierlicher Eid hat sie besiegelt. Mit tiefem Schmerz mußten wir dennoch gestern die traurige Erfahrung machen, daß es in unsern Ringmauern Unruhestif⸗ ter giebt, welche es wagen konnten, das errungene theure Pfand unfrer buͤrgerlichen Freiheit anzugrelfen und die all— gemeine Achtung zu gefaͤhrden, welche die Buͤrger unsrer Stadt durch ihre Mäßigung und ihren rechtlichen Sinn sich erworben 66 Das öffentliche Vertrauen, welches von uns die Er⸗

altung der gesetzlichen Ruhe und Ordnung, so wie die Ver— theidigung des Privat-Eigenthums gegen rechtswidrige An—⸗ riffe erwartet, stellt hierdurch die Versassung auch unter un⸗ . besonderen Schutz. Jene Ruhestoͤrer hoͤren daher von uns das ernste Wort, daß wir bel künftigen tumultuarischen Bewegungen, nach vorgaͤngiger Beobachtung der vorgeschrie⸗ benen Formen, unnachsichtlich durch Waffengewalt, noöͤthigen⸗ falls mit Huͤlfe der hiesigen Garnison, dem Gesetze die er— forderliche Achtung verschaffen werden.

Kassel am 22. Februar 1831.

Die Buͤrger⸗Garde der Residenz.“

Göttingen, 21. Febr. Unterm heutigen Datum hat der akademische Senat bekannt gemacht, daß der eilfte April als bestimmter Tag zum Anfang des Nachholens der selt dem Sten Jan. d. J. unterbrochenen Vorlesungen festgesetzt ist, daß die eigentlichen Sommer ⸗Vorlesungen aber

erzens zu feyn. Mögen jene ungl s ö . * kn nn Herzen ihres Vaters geschlagen.

aufrichtigem Herzen beweinen,

in der Woche vom 25sten bis Z30sten Aprll d. J. anfangen werden.

Italien.

Rom, 12. Febr. Das heutige Diario enthalt nach— stehendes Publikandum: ö!

„Gregor XVI. an Seine geliebtesten unterthanen. Von der goͤttlichen Vorsehung, ungeachtet Unserer schwachen Kraͤfte, zur hoͤchsten Wuͤrde des Papstthums und zur Regierung sener Staaten, welche das Erbtheil desselben ausmachen, berufen, eilen Wir, Unseren Unterthanen vertrauensvoll Unser Herz zu er⸗ dffnen, damit sie baldigst inne werden, von welchen Gesinnungen Wir fuͤr sie von dem Augenblicke an durchdrungen waren, wo sich der Wille desienigen an Uns kund gegeben hat, in dessen Haͤnden die Schicksals der Menschen liegen. Bestimmt, fuͤr sie, mehr als Regent, der liebevollste Vater zu seyn, sprechen und handeln Wir auch als Vater mit ihnen, der allein das Wohl sei⸗ ner Kinder im Auge hat und alle seine Sorgfalt nur ihrem Be⸗ sten widmet. Um Allen Alles zu seyn, haben Wir augenblicklich Unsere Gedanken auf die verschiedenen Klassen derjenigen, die Uns Gott zu Kindern gegeben hat, gerichtet, und mit Betruͤbniß Unseres Herzens die ungluͤcklichen Umstaͤnde wahrgenommen, welche al⸗ lenthalben in so verschiedenartiger Gestalt Noth und Unordnung verbreiteten. Auch Unsere glorreichen Vorfahren, stets theuren Gedaͤchtnisses, haben, von gleicher Liebe und Sorgfalt beseelt, alle Maaßregeln ergriffen und alle Mittel ang zn er, die ihre erleuchteten Ansichten und ihre vaͤterliche Zaͤrtlichkeit für das Volk ihrem wohlthaͤtigen Sinne einzugeben vermochten. In der Ueberzeugung jedoch, daß gegenwaͤrtig noch weitere Maaß⸗ regeln zur Erleichterung der unterthanen erforderlich sind, haben Wir Uns mit denselben beschaͤftigt und werden Uns ohne ünterlaß damit beschaͤftigen, obgleich die vielfaͤltigen Sor⸗ gen, welche Uns die Regierung der Kirche auferlegt, Unsere Gedanken noch in anderer Weise und hoͤchst ernsthaft in Anspruch nehmen. Gott ist Unser Zeuge, daß Wir, bei der Beschraͤnktheit Unserer Huͤlfsquellen und bei dem Andrang un⸗

luͤcklicher Ereignisse, welche sie noch mehr erschoͤpfen, den festen rm haben, Alles ins Werk zu setzen, was dazu beitragen kann, daß diejenigen, die Uns Gott anvertraute, unter den Seg. nungen des Himmels, der Guͤter dieser Erde im Schatten des Friedens und der Ruhe froh genießen mogen, Dahin sind Un⸗ sere Gedanken gerichtet, dahin zielen die Weisungen, die Wir er⸗ theilt, die Maaßregeln, die Wir den betreffenden Behoͤrden zur Vollziehung angeordnet haben, damit ein Jeder, und insonderheit diejenigen, welche die Dorfe ng, in den Stand der Duͤrftigkeit gesetzt hat, erfahre, wie sorgfaͤltig ihr neuer Vater bemuͤht ist,

leichtern. Allein, waͤhrend Wir Uns eben mit dem frohen Gedanken beschaͤftigten, Unsere Kinder zu tröͤsten, waͤhrend Wir auf Mittel dachten, Unsere wohlwollenden Absichten auszu⸗ fuͤhren, sind Uns die traurigsten Nachrichten von leidigen Um⸗ waͤlzungen, die in einigen Provinzen Unserer Staaten stattgefun⸗ den haben, zugekommen. Aber fest auf jenen Beistand hauend, welcher ka, in der Bedraͤngniß verleiht, demuͤthigen Wir Uns unter der maͤchtigen Hand des Herrn, wenn Wir be⸗ denken, daß die ersten Augenblicke Unseres Pontifikats, gerade an dem Tage, der bestimmt war, in Unserer Riedrigkeit die Würde des Fürsten der Apostel, an der auch der unwuͤrdige Erbe dersel⸗ ben Theil nimmt, mit der Feierlichkeit erhabener Ceremonien zu ehren, auf eine so betruͤbende Weise bezeichnet worden sind. In dieser großen Bewegung staͤrkt Uns der Gedanke, daß der himm⸗ lische Vater, welcher durch jene Rathschluͤsse, die fuͤr die Kurz⸗ sichtigkeit der Menschen unerforschlich sind, Leben und Tod aus⸗ spendet, seine Diener mit liebevoller Barmherzigkeit aus der Tiefe emporzuheben weiß, in die er sie gestuͤrzt hat, und nicht gestat⸗ tet, . die Drangsale, mit denen er unz heimsucht, un sere Kraͤfte übersteigen. In diesen Gesinnungen sprechen Wir guch zu de⸗ nen, die, wenn 6 sich auch unüͤberlegt von Unserem Herzen los- er sen haben, nichtsdestoweniger demjenigen werth und tbeuer leiben, der den Geist der Liebe und des Erbgrmens fuͤr sie bé⸗ wahrt. In der ͤeberzeugung, daß der ümstand, daß fie noch nicht wußten, daß sie bereits einen Vater wieder erhalten hatten, welcher den Verlust desjenigen, dessen Tod sie beweinten, er⸗ etzen könnte, die Verirrung, der sie sich uͤberließen, ihnen min⸗ er graͤßlich darstelte, wenden Wir ung an sie mit, Worten der r e. und der Verzeihung, wie sie demjenigen zie⸗ men, welcher weiß, daß er der Stellvertreter eines Men ch⸗ gener nen Gottes ist, der es sich, gleichsam als ein beson. eres Vorrecht, zum Ruhme rechnet J 66 und demuͤth *

ihre Noth, so viel in seinen Kraͤften steht, zu mindern und . er⸗

ckfeligen bedenken, we

welche Ruhe sie verloren, welchen Gefahren sie sich gusgesetzt 3 243 27 sie, bei dem schmerzlichen Anhlidk des Züstan- des der ünordnung und der ünruhe, in den sie sich stürzten, mit . uellen entfernt und zu vertrockneten Cisternen gewe dib irrt mid und versßhnende Wuͤnsche hegen, nur das Beste derer, bie wir stetz als Kinder lichen werden, suchen⸗ 6 Fffnen Wir ihnen die Arme des Wohlwollens, der Milde un er Verzeihung, da Uns der bloße Gedanke, daß Wir in die Nothwendigkeit versetzt werden konnten, 6 , der Strenge schreiten zu muͤssen, um so tiefer 3 als es un⸗ ser fester Vorsatz iht fuͤr die Wohlfahrt jener Orte, eben so wie