1831 / 59 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

treffen, damit der Reichstag sich in jeder Lage des Vaterlandes unbehindert und erfolgreich berathen koͤnne, beschlossen und be⸗ schließen, wie folgt: Art. 1. Der Reichstag erklaͤrt sich fur per⸗ manent. Die Vertagung der Kammern, um sich an einem an⸗ deren Ort, als in Warschau, zu versammeln, kann nur in den vereinigten beiden Kammern erfolgen. Der Ort der Versamm⸗ lung des Reichstages kann sowohl im Inlande als im Auslande

ewählt werden. Art. 2. In dem Fall, daß der jetzt im Senat

raͤsidirende oder der Marschall der Landboten⸗Kammer die Be⸗ rathungen nicht leiten konnen, soll jenen der aͤlteste Senator nach ihm, seiner Ernennung nach, im Senat vertreten, und in der Landboten⸗Kammer soll eine Sitzung unter der Praͤsidentur

des den Jahren nach aͤltesten Landboten oöder Deputirten stattfin⸗

den, in welcher die Kammer zur Wahl eines Marschalls oder seines Stellvertreters schreitet. Art. 3. Im Fall sich die Kam⸗ mern in Warschau versammeln, soll die geringste Vollzaͤhligkeit fuüͤr den Senat aus 11 und fuͤr die Landboten- Kammer aus 33

Mitgliedern bestehen. Die Zusammenberufung und Berathung

irgend einer Anzahl von Mitgliedern einer oder beider Kammern, an einem unter der Herrschaft des Kgisers von Rußland befind⸗ lichen Ort, wird zugleich mit ihren Wirkungen und Folgen fuͤr unguͤltig erklaͤrt. Art. 4. Im Fall sich die Kammern im Aus⸗ lande versammeln, so wie in dem Fall, daß die im vorhergehen⸗ den Artikel bestimmte Vollzahl nicht zusammenkaͤme, sollen sich immer beide Kammern in Vereinigung und unter dem Vorsitz

des von ihnen erwaͤhlten Praͤsidenten berathen, und ist fuͤr die⸗

sen Fall zur Vollzaͤhligkeit die Anwesenheit von mindestens 33 Mitgliedern erforderlich.“

Durch eine Verordnung der National-Regierung ist der dringenden Umstaͤnde wegen und, wie es darin heißt, im Ver—⸗ trauen darauf, daß die Polnische Nation stets zu Opfern be— reit seyn und mit denselben in den jetzigen entscheidenden e. nicht zuruͤckhalten werde, Folgendes verfuͤgt worden: ,

1). Die laut Verordnung des ehemaligen Diktators organi⸗ . 16 Infanterie⸗Regimenter sollen die 1ste Reserve bilden,

nsofern nicht einige dieser Regimenter von dem Generalissimus schon eine andere Bestimmung erhalten haben. 2) Zur isten Re⸗ serve sollen auch die Cadres der beweglichen Garde von der Wo⸗

jewodschaft Masowien und die von der Militair⸗Behoͤrde zu die⸗

sem Zweck bestimmte Kavallerie gehoͤren. 3) Die auf diese Weise

organisirte Reserve 6 ich in der Hauptstadt, in deren Ing. e ie

. und am linken Weich sel Ufer entlang zu sammenziehen. .

te Reserve soll bestehen; a) aus den Cadres der beweglichen Garde aller Wojewodschaften, mit Ausnahme der Masowischen, die sich in den betreffenden Wojewodschafts⸗-Staͤdten zusammen⸗ ziehen; b) aus den Bataillons der beweglichen Garde, welche laut

Verordnung vom Iten d. bis zur Zahl gon 89,900 Mann erganzt werden sollen; die Vereinigungs⸗Orte fuͤr dieselben werden ihnen

nach gegen seitiger Verstaͤndigung der Ministexien des Innern und des Krieges bezeichnet werden; () aus den Kavallerie Schwa⸗ dronen, welche durch Stellung eines Reiters von je 159 Feuer⸗ stellen der Staͤdte und Gemeinden gebildet werden sollen; die Belleidung und Bewaffnung der Kaballeristen wird das Mini⸗ sterium des Innern mit Ruͤcksicht auf eine Verfügung des ehema⸗ ligen Diktators anordnen. 5) Die letzte Landesvoertheidigung bildet

die oͤffentliche Sicherheits Garde, welche aus Fußvolk und Rei⸗ terei besteht; zu dieser gehoren, einer Verordnung des ehemaligen

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Administrations Rathes vom 2. und 3. Dezember v. 5. uf. e, alle Einwohner des Landes; die Kavallerie wird von saͤmmt k n delleuten und Paͤchtern gen . welche sich zu equipiren im tande sind. Die Art und Weise der Ch althrel heits⸗Garde ist durch die Verordnung vom 3fen d. bestimmt. 6) Die 1ste Reserve soll auf dem Etat der Kriegs- Kommission ste⸗ hen, die 2te aber auf Kosten der Wojewodschaften so lange un⸗ terhalten werden, bis sie aus den Graͤnzen derselben ausruͤckt, ausgenommen die Kavallerie. I) Diese letztere wird von den sel⸗ bige Stellenden auf 3 Tage mit Lebensmitteln und Fourage ver⸗ sorgt, nach deren Ablauf aber auf Kosten des n Schatz es erhalten. s) Zu Befehlshabern dieser Garde soll die Kriegs Kom⸗

mission so bald als moͤglich der National-⸗-Regierung und dem

Generaglissimus Kandidaten vorschlagen.

Der Warschauer Zeitung zufolge, hat der Senator Kastellan Graf Paz das Kommando des isten aktiven Re— serve⸗Cerps uͤbernommen. 1

Die Staatszeitung berichtet Folgendes uͤber die . a. 2

„Am 21. und 22. d. fanden auf dem rechten Weichsel⸗ leine Feindseligkeiten statt; am 3 3. e len 3

. ,

ussen eine weiße Fahne wehen, als Zeichen, daß sie einen Parlamen⸗ tair abzusenden wuͤnschten. Von unserer Seite wurde ihnen durch ein ähnliches Zeichen geantwortet, und in Folge dessen kam ein Offizier bei ünserer Avgnt Garde an, welcher erklärte, daß er vom General Witt abgesandt sey, ber sich mit dem auf diesem Punkt lommandirenden General unterreden wolle; der getztere war Generg! Krukowiecki. Nachdem der Genceralis⸗ simus seine Einwilligung dazu gegeben hatte, begab sich General Krukowiecki, von einigen 8 zieren begleitet, zu einer Zusammenkunft mit General Bitt. Bie Unterredung schloß da— mit, daß man Russischer Sests einige Zeit zur Bestattung der Todten verlangte, worin unserersests eingewilligt wurde. Waͤh— rend dieses Waffenstillstandes herrscht in unferen Linien große

a =/,

t dieser Sicher⸗

Ruhe, und unsere Vorposten reiten ruhig an den feindlichen vor⸗ uber. Am 22sten war eben falls dune een fer 6 Kriegs-Linien; jedoch erwartete man, da beide Heere einander nä⸗ her geruͤckt sind, jeden Augenblick neue Ereigniffe⸗ In der Haupt⸗ die Russen uns so wollten, bis sie sich die verbrauchte Mu⸗ afft und neue Ver⸗ meinte man auch, deren Suͤmpfe und

stadt hat sich die Besorgniß verbreitet,

lange hinziehen und in Verwirrung halten verschanzt, in dem Walde Verhaue gemacht, nition ergaͤnzt, frische Lebensmittel herbe

staͤrkungen herangezogen haben wurden.

men koͤnnten. unterdessen lehnt sich Weichsel und an die Befestigungen von

genommen haben.“

In der Warschauer Zeitun Anderm folgende Nachrichten uͤber die „Aus dem Augustowschen wird geme

mit einem Corps K

ere Gefangenschaft gergthen. Auch be saken, wie aus dem Sandomir

ihm ei isio n

1.

wird sich dah und Gemeine,

S. das gestrige Bl. der St. Zeit.

Lurpen gegen die feindli unternehme. Am 2osten d. ist ein Kosaken Mann bei Karezew oberhalb Warschgu uͤbe hat sich aber, von einer Abtheilung Polen, a , wieder zuruͤckziehen muͤssen; einige K

. erangez o

daß, wenn sie sich in unsere Waͤlder vertieften, Moraͤste in kurzem aufthauen werden, leicht Alle darin umkom—⸗ unser Feldlager an die so daß die nahe In dem

raga Hauptstadt dasselbe ununterbrochen e ee Kampf am 2hsten d. M hat un sere Artillderie dem Feinde beson⸗ ders viel Schaden verursacht, Zwei Russische Generale wurden verwundet und mehrere Geschüͤtze demontirt. Der Polnische Ma⸗ jor Marussewski, dessen der Rapport des General Krukowieck! ) erwaͤhnt, ist nicht geblieben. Der Adjutant des General Witt hat ausgesggt, daß ihn die Russen schwer verwundet gefangen

g befinden sich unter Kriegsbegebenheiten:

ldet, daß Zaliwski dort che Armee Streifzůͤge Corps von etwa 150 r die Weichsel gesetzt, die von Gora h osaken sind in un⸗

.

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ten und derjenigen, welche sich besonders auszeichneten, zu nennen. Ich erwaͤhne hier nur der Division des 3Zten Uhlanen⸗ Regiments, welche zuerst daz Geschuͤtz angriff und am meisten von' dem Kartaͤtschen⸗Feuer litt, und den Lieutenant Nyko, der sowohl bei der Infanterie als bei der Kavallerie ununterbrochen thaͤtig war. Der Oberst Blendowski, welcher den Befehl erhal⸗ ten hatte, nach dem Hauptquartier zuruͤckzukehren, und schon eine Meile hinter Ryczywol ö. der Straße . Warschau sich be⸗ fand, kehrte sogleich um, als er das Feuern oͤrte, und war waͤh⸗ lend des gahzen Treffens musterhaft thaͤtig. linter den Ver⸗ wundeten anner sich der Lieutenant Grotkoöwski vom tsten Re⸗ iment der Krakauer Krakusen, der ein Bein verloren hat, und der

ohn des Generals Sierawski, der sich bei dem Angriff auf die feind⸗ fiche Kavallerie an meiner Seite befand und in die Hand ver⸗ wundet wurde. Das Schlachtfeld wurde ganz vom Feinde ge⸗ zubert, und jetzt steht meine Avant⸗Garde auf demselben. Die Hrtillerie des Generals Sierawski, die aus 4 Dreipfuͤndern und 2 Einpfündern besteht, welche letztere ich von den bei Stoczek ge⸗ nommenen Geschuͤtzen hinzugefügt hatte, war sehr thaͤtig und aqirte erfolgreich; der Lieutenant Freilich befehligte dieselbe.“ glußerdem enthalt dasselbe Blatt folgenden, als amtlich be⸗ zeichneten Bericht aus Zamese: „Am (5ten und 16ten d. M. wurden Ausfaͤlle aus der Festung Jamos gemacht, und zwar der erste nach Alt⸗Zamose, wo, die Kosaken ihre Piquets aufgestellt hatten, bie von dort aus die Festung bedrohten; es wurden da⸗

1

elbst 4 Kosaken getoͤdtet und einer gefangen genommen; schon . hatte * 2 mit sammt den Pferden unterweges getoͤd⸗ tet. Der andere Ausfall geschah durch den Lieutenant Brzezinski vom ten Linien Regiment mit 10 Soldaten und einem Tam⸗ böour; er wurde nach der Kreisstadt Hrubieszow gemacht und da—⸗ selbst der Russische Kommandant dieser Stadt, Licutenant Hu⸗ wald, vom Herzog Wuͤrtembergschen Dragoner⸗Regiment, mit 4. Gemeinen, einem juͤdischen Spion und 3 Pferden gefangen ge⸗ nommen, welche man insgesammt am 1bten Abends in die Festung

ose brachte.“ ̃ * . 6 dem neuesten Blatte der Schlesischen Zeitung

) 25. Febr.) bestaͤtigt es sich, daß der linke Fluͤgel der Gn aschen . . dem Befehl des General Kreutz die Weichsel passirt und Radom besetzt hat.

Frankreich.

Pairs⸗-Kammer. Sitzung vom 19. Febr. Gleich nach Eröffnung der Sitzung bestieg der Finanz⸗Minister die Rednerbuͤhne und legte der Versammlung den von der Deputirten⸗Kammer bereits angenommenen Gesetz⸗ Entwurf Aber die Personal⸗, Mobiliar⸗ und Thuͤr- und Fenster⸗Steuer vor. Ber Graf Ta scher beschwerte sich hierauf, daß der Präsident in der letzten Sitzung dem Grafen von Sc gur Lamoignon, als dieser von den Ministern einige Aufschluͤsse verlangen wollte, das Wort verweigert habe. (S. Nr. 51 d. St. 3. Der Praͤsident wiederholte, was er schon damals als Grund seiner Weigerung angegeben, daß naͤmlich eine solche Aufforderung an die Minister in der Pairs ⸗Kammer bisher nicht ablich gewesen sey, auch das Reglement daruͤber schweige. Die Wahl⸗Kammer, fuͤgte er hinzu, konne der erb⸗ lichen Kammer hierin nicht als Richtschnur dienen: auch habe jene Kammer selbst anerkannt, daß die Deputirten sich des ihnen zustehenden Rechtes nur in seltenen Fällen bedienen durften. Herr Lainsé meinte, es gebe Gegenstaͤnde, die im— mer an der Tagesordnung waren; er verlangte sonach, daß bei einer von einem Pair beabsichtigten Aufforderung an die Minister, die Kammer kuͤnftig immer befragt werde, ob sie denselben hören wolle, oder nicht. Der Baron Mounier pflichtete diesem Antrage bei, wogegen der Graf von Mon⸗ talembert eine solche Bestimmung fuͤr uͤberfluͤssig hielt, in⸗ dem es sich von selbst verstehe, daß jeder Pair das Recht habe, von einem Minister Aufschluͤsse zu verlangen. Nach⸗ dem noch der Graf Portaliris auf die Nothwendigkeit hingewiefen, das Reglement der Kammer zu vervollstaͤndigen, indem dasseibe jetzt, wo der Kammer die Initiative zustehe, manche Luͤcke enthalte, wurde das Protokoll der letzteren Siz⸗

zung, das zu der obigen Reschwerde des Grafen Tascher an. Kickehlrsehnn en e stiahnnl- neden enen d snlivas.

kaß gegeben hatte, ohnt Weiteres angenommen. Hier naͤchst . ö. iiblichen Förmlichkeiten ein Bote der Depu—

tirten⸗ Kammer eingefuͤhrt, welcher dem Praͤsidenten in einem versiegelten Pakete den von jener Kammer in ihrer Sitzung

vom 17ten angenommenen Municipal⸗Gesetz⸗ Entwurf uͤber⸗

2

reichte. Nachdem der Marquis von Mortemart denselben

vorgelesen hatte, ernannte der Präsizent eine Kemmissien

zur Prufung der der Kammer in ihrer letzten Sitzung ver—

gelegten 7 Gesetz⸗Entwäarfe von oͤrtlichem Interesse Die Ver⸗

sammlung vertagte sich sodann bis zum nächsten Dien stag gw sie den Kommissions⸗ Bericht über den Gesetz⸗ Entwurf wegen Organisation der National⸗ Garde erwartete.

Devputirten⸗Kammer. Sitzung vom 18. Febr. Mair) Herr Per sil äußerte sich im Laufe der durch Herrn B. Delessert angeregten Debatte folgendermaßen:

anders aber ist es außerhalb derselben; dort traͤumen rn

„Meine Herren! Ereignisse von hoͤchster Wichtigkeit habett sich vor unseren Augen zugetragen; wahrhafte Verschwoͤrer haben sich an hellen Tage und zwei Schritte weit von der Wohnung des Monarchen versammelt; unter dem Vorwande, fuͤr die Todten zu Gott zu beten, haben sie Hoffnungen und Wuͤnsche fuͤr eine verbannte Familie geaͤußert. Beklagenswerthe Scenen sind auf dieses verwegene Unternehmen gefolgt. Unxuhestifter, welche die Unordnung lieben, um zu pluͤndern und das Prineip der Regierung zu veraͤndern, haben das Volk aufgereizt und Handlungen des Van⸗ dalismus herbeigefuͤhrt, von denen nur die Jahrhunderte der Bar⸗ barei Beispiele darbieten. Nachdem man die oͤffentlichen Denk⸗

maͤler verstuͤmmelt, wollte man sich auch an den Personen und

an den konstituirten Koͤrperschaften vergreifen. Mit Mordgeschrei 63 man nach der Wohnung eines unserer beruͤhmtesten Rechtsge⸗

lehrten und eines ehrenwerthen Deputirten, dem man keinen an⸗ dern Vorwurf machen kann, als daß er diese Rednerbuͤhne im⸗ mer zuerst besteigt, um, trotz der Beleidigungen, mit denen man

ihn taͤglich uͤberhaͤuft, die Principien der Revolution des Jul in ihrem verstaͤndigen Sinne zu vertheidigen. Das Wuthgeschrei jener Wahnsinnigen verhallte zuletzt, wie gewoͤhnlich, an den Tho⸗ ren dieses Palasses, auf welchen die Unruͤhestifter die Leiden scha des Volks stets zu lenken suchen. Dies sind die Vorfaͤlle, wel⸗ che die Hauptstadt mit Betruͤbniß erfullt haben und in den Provin⸗ zen vielleicht Schrecken verbreiten werden. Einige wollen die Ursache derselben in den Principien und der Schwaͤche des Ministeriums finden, dem sie vorwerfen, daß es keine vorbeugende Maaßregeln etroffen habe und nicht zu rechter Zeit mit Strenge verfahren . Unmoͤglich kann aber die Ursache der letzten Ereignisse in den Grundsaͤtzen des Ministeriums liegen, denn Jedermann weiß, daß die Meinungen jedes der Mitglieder der jetzigen Verwaltung auf der Ausschließung des aͤltern Zweiges der Bourbonen beru⸗ hen. Der Praͤsident des Minister Raths wurde von Karl X zum Tode verurtheilt; sein persoͤnliches Interesse wuͤrde fuͤr seine Ge⸗ sinnung buͤrgen, wenn diese nicht durch sein ganzes Leben darge⸗ legt wurde. Wenn also schlecht gesinnte Menschen dem nur zu leichtglaͤubigen Volke sagen, daß man im Interesse Karls X, oder seines Enkels regiere, dem Ludwig Philipp spaͤter seine Krone abtreten wurde, so taͤuschen sie wissentlich das Volk durch eine abgeschmackte Erfindung. Andererseits glaube ich, daß das Mi⸗ nisterium eben so wenig dem Republikanismus, als der vorigen Dynastie geneigt sey; es weiß aus Erfahrung, daß die letztere um Absolutismus, die erstere aber er Zuͤgellosigkeit, der unver⸗ nl ion Feindin der Freiheit, fuͤhrt. Die Principien des Mini⸗ steriums sind diejenigen, die auf dem Stadthause versprochen, in die⸗ ser Kammer am J. Aug. verwirklicht, vom Könige am 9. dess. Mo⸗ nats beschworen und hierauf durch den perssnlichen Eid eines jeden von uns verbuͤrgt wurden. Wenn es diese Grundsaͤtze sind, die man 6 die 3. N 64 nn , . 7 e , u erselben gehören. Ich weiß, daß diese Grundsaͤtze mit denen nm , 3. wi in allen Aufstaͤnden, in allen Komplotten eine Rolle spielen sehen, und die nach ihrem Ausdruck den Zweck verfolgen, die 17 wieder in den Zu stand zu⸗ rückzuversetzen, in welchem sie sich am 29. Juli be⸗ fanden, im Widerspruch stehen; ich weiß auch, 3 . der Lehre derer entgegengesetzt sind, die der Kammer ihre Gesetzlich⸗ keit streitig machen und an eine konstituirende Verfammlung ap⸗ pelliren wollen. Ich verabscheue diese verbrecherischen Lehren und kann dreist behaupten, daß auch das Ministerium sie verab⸗

scheut. Es will, und wir wollen mit ihm, die Festigkeit der Re⸗

gierung und unserer Institationen; wir haben Ludwig Philipp und der Charte vom J. Aug. Treue geschworen, und nur Mein⸗ eidige konnen jetzt die Rechte und Autoritaͤt beider bestreiten. Alles ist bei uns konstituirt, Regierung und Verfassung, und man fordert zu einer neuen Revolution auf, wenn man etwas anderes als o. nothwendigen Folgen unserer Institutionen ver⸗ langt. Das Ministerium ünd die Kammer haben seit 6 Monaten unaufhoͤrlich an der Entwickelung der Verfassung gearbeitet, sie arbeiten noch daran, und wenn einige Maͤnner von aufrichtiger Gesinnung daruͤber klagen, daß man für das Volk nicht genug thue, so darf man sie nur auf un sere 6 im Beginn des Juli v. J. zuruͤckweifen; wurde damals das Volk gewagt haben, alles dies zu verlangen, was es schon erhalten hat und noch er⸗ halten wird? Wurde Herr Mauguin, gls er am Mittwoch den X. Jull vom Herjoge von Ragufg die Zuruͤcknahme der Verord nungen und die Entlassung 5 verlangte, sich wohl in scinen Hoffnungen bis zur unbeschraͤnkten Preßfreiheit, 9. setze, das ein Zchntheil der Bevßlkerung zur Theilnghme an den Municipal Angelegenheiten berechtigt, und zu einem Wahl⸗Gesctze erhoben haben, das statt S0, 00 Waͤhler deren 300, 00 beruft? So weit waͤre Herr Mauguin in seinen Forderungen a

gegangen. In einem Repräͤsentativ⸗Stagte muß Alles allmaͤlig

and nach Mänßgabe der Bedärfnisse vorschreiten, zum Unter⸗ schie de von . republikanischen Staate, wo Alles dem Volke preisgegeben ist und Gefahr laͤuft, in Verwirrung zu gerathen oder unterzugehen. In dieser Kammer will man keine Neyublik;

e

Menschen von einer solchen; ich sage dies, weil die Statuten die= ser ern in meinen Händen find und die Gerichte diese An⸗ elegenheit bald ans Tageslicht iel gen werden. Die Angeklagten be⸗

ar, ihre reyublikanischen Grundsstze mit einer Verwegen eit und Offenhejt, von der man sich keine vor ming n chen kann. wa dem Minifferium den Borwurf macht, daß es seine e, ie satze nicht genug dargelegt habe, so kann es durch seine Handlungen,