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Lord Althorp waren beide Parteien uͤbereingekommen, daß Sir J. Graham im Unterhause jede absichtliche Anspielung auf Herrn O Gorman Mahon depreciren werde, was denn auch geschah. Sir J. Graham fuͤgte noch hinzu, er habe eigentlich Hrn. O Connell gemeint; aber auch dies habe ihm leid gethan, als er sich erinnert, daß der genannte Herr einmal erklart habe, er halte eine männliche Genugthuung suͤr persoͤnliche Beleidigungen fuͤr religionswidrig, so wie, daß derselbe sich im gegenwaͤrtigen Augenblicke in einer gerichtlichen, von der Regierung verhaͤngten, Untersuchung befinde. r. O Con⸗ nell erklaͤrte darauf, er werde sich uͤber diesen letzteren Um— stand in der morgenden Sitzung einigen Aufschluß erbitten. — Als sich das Haus in einen Geld bewilligungs⸗Ausschuß verwandeln sollte, machte der Marquis v. Chandos den Antrag, den traurigen Zustand der Westindischen Pflanzer in Untersuchung zu ziehen. Zweck dieses Antrages war eine Reduction der Zucker-Abgaben, die fruher einmal von Herrn Charles Grant vertheidigt worden war. Dem gemaͤß nahm dieser Minister auch heute das Wort fuͤr den Antrag des Marquis, wiewohl alle seine Kollegen erklaͤrten, sie muͤßten sich ihm widersetzen. Sir Rob. Peel war fuͤr die Ansicht der Mehrheit der Minister und bewog den Marquis, seinen Antrag zuruͤckzunehmen, weil man nse— mals kinen Theil der Staats, Revenue sollte reductren wol— len, bevor man nicht ein Mittel habe, um den Ausfall zu decken, auch, fuͤgte er hinzu, sey er nicht geneigt, dem Mini— sterium eine Niederlage bei einer Frage beizubringen, in der er (Sir R. Peel), wenn er in das Amt einträte, eben so ver— fahren mußte, wie die jetzigen Minister. Lord Althorp zeigte bei dieser Gelegenheit an, daß er den vorgeschlagenen Einfuhr-Zoll auf rohe Baumwolle von 1 auf 5 Pee. herab⸗ setzen wolle. Das Haus ging sodann zur ferneren Berathung uͤber die Geldbewilligungen fuͤr die Armee über.
gonden, 22. Febr. Ihre Majestaͤten sind gestern von Brighton hier angekommen. 9 Abend erwartet man den Koͤnig und die Koͤnigin im Drurylane Theater.
Im Hof⸗-Journal heißt es: „Wir koͤnnen, auf die beste Autoritaͤt gestuͤtzt, erklaͤren, daß der Konig sein großes Mißvergnuͤgen uber den Versuch einer gewissen Partei be⸗ zeugt hat, der Regierung aus ruhestöͤrenden Absichten in der wichtigen Reform-A Angelegenheit zu opponiren, Seine Maje⸗ staͤt haben geaͤußert, eine vernuͤnstige Reform sey unerlaͤß— lich noͤthig, und nur Feinde der guten Ordnung koͤnnten sich ihr widersetzen. Des Koͤnigs Gesinnungen in Betreff der Reform waren uͤbrigens schon unter der Verwaltung des Herzogs von Wellington bekannt.“
Herr Serjeant Wilde ist nun wirklich anstatt des abge⸗ tretenen Herrn H. Willoughby zum Parlamentsgliede fäͤr Newark gewahlt worden.
In der Grafschaft Chester fand neulich eine Versamm— lung der in Aemtern stehenden Geistlichkeit statt, in welcher einstimmig beschlossen wurde, an den Konig und das Ober haus
eine Bittschrift zu senden, deren Inhalt die Ueberzeugung
der genannten Geistlichkeit ausdruͤckt, daß einige Veraͤnde⸗ rungen in der bestehenden Liturgie der Kirche von wohlthaͤti⸗ gem Einflusse seyn duͤrften, und zugleich ihre Bereitwilligkeit
darlegt, hinsichtlich ihrer Einnahme und namentlich des Zehn⸗
ten sich in alle Maaßregeln zu fuͤgen, welche als raͤthlich oder nothwendig erscheinen moͤchten.
„Das dieser Tage nach der in England er folgten Ankunft eines Schlffes, wel hes am 7ten d. aus dem Taso abgesegelt war, hier verbreitete Geruͤcht von einer Insurrection, die in Lissabon zum Ausbruch gekommen seyn sollte, hat sich, dem Courier zufolge, als völlig grundlos erwiefen. Die lebhafte Bewegung, welche die Mannschaft jenes Schiffes bei seiner Abfahrt in Lissabon bemerkt hatte, war nämlich, nach spaͤte⸗ ren Nachrichten, keinesweges durch einen Volks ⸗Aufstand, sondern durch eine Festlichkeit verursacht worden.
Lord Stuart scheint seinen Vorsat, in Paris wohnen
zu bleiben, aufgegeben zu haben und ist hier angekommen.
Nieder lande.
Aus dem Haag, 25. Febr. Dem Vernehmen nach werden Se. Masjestaͤt in der naͤchsten Woche zur Armee ab⸗ reisen, um sowohl das Heer, als die Graͤnz⸗Festungen zu be⸗ sichtigen. Mit der Besichtigung von Nymwegen, wo bereits der Herzog von Sachsen⸗/ Weimar angekommen ist, soll der Anfang gemacht werden. Das Heer ist seit einigen Tagen bedeutend verstaͤrkt worden. .
Das Kriegs-Ministerium hat vom General Chassé die Anzeige erhalten, daß in Antwerpen am 2ssten d. alle bereits . . Vertheidigungs⸗Arbeiten ausgesetzt wor⸗ en sind.
Brüssel, 25. Febr. Herr Dev aux schlug lu der ge— strigen Sitzung des Kongresses vor, daß die Dekrete vom 18. und 24. Nov uͤber die National- Unabhängigkeit und die Aus schließung des Hauses Nassau der Constitution einverleibt werden, bevor noch der kuͤnftige Regent den Eid darauf leiste. Nachdem dieser Vorschlag den Seetionen zur Untersuchung uͤberwiesen worden war, scheitt man zur Erwählung des Re⸗ genten. Von 157 Aunwesenden stimmten 103 für Herrn Surlet de Chotter, 43 (worunter dle meisten geistlichen Mitglieder der Versammlung) fuͤr den Grafen Felix v. Me⸗ rode und 5 fuͤr Heren von Gerlache; ein Bulletin war nicht unterzeichnet und daher unguͤltig. Der Präsident (Herr v. Gerlache) verlas die auf Ernennung eines Regenten Bezug habenden Artikel der Constitution und sagte dann: „Ich proklamire Erasmus Surlet de Chokier zum Regenten des Koͤ— nigreiches. Ehe er seine Functionen antritt, wird der Regent im Schoße des Kongresses den Eid leisten, daß er die Consti⸗ tution und die Gesetze des Belgischen Volkes beobachten und die National-Unabhaängigkeit, so wie die Integritaͤt des Ge— bietes, behaupten wolle.“ Man beschloß darauf, den Regen⸗
ten am folgenden Tage feierlich zu installiren. Eine Kom—
mission von 10 Mitgliedern wurde ernannt, um dem Herru Surlet de Chokier die auf ihn gefallene Wahl anzuzeigen, und die Sitzung suspendirt, bis die Kommission zuruͤckgekehrt war. Nach Verlauf von 3 Stunden stattete Hr. v. Ger⸗ lache mit bewegter Stimme einen Bericht uͤber die ruͤhrende Scene ab, die so eben dei Hrn. Surlet de Chokier, der die Wahl angenommen, vorgefallen sey. Hr. van Meenen stattete auch sogleich den Bericht der Central-Section über den beim Beginn der Sitzung von Hrn. Devaux gemachten Vorschlag ab; der Bericht lautete dahin, daß man die belden erwahnten Dekrete fuͤr con stitutionnel erklären moͤge. In Folge eines von Hrn. Beyts entworfenen Amendements wurde endlich von 92 gegen 39 Stimmen die Resolution ge⸗ faßt, daß der Kongreß jene beiden Dekrete als kon stitu l⸗ rende Gewalt erlassen habe.
Hiesige Blätter enthalten das von dem General— Verwalter der Abtheilung der offentlichen Sicherheit und stellvertretenden Ceremonienmeister, Herrn Plaisant, unterm 24sten d. erlassene und vom Praͤsidenten des National ⸗Kon⸗ gresses, von Gerlache, bestaͤtigt⸗ Programm uͤber die bei In⸗ stallation des Regenten von Belgien zu beobachtende Feier⸗ lichkeit. Nach demselben wird heute um 8 Uhr Morgens durch die Glocken aler Bruͤsseler Kirchen die Feier des Ta— ges verkuͤndet. Mittags setzt sich der Zug in folgender Ord⸗ nung in Bewegung: ein Piket Kavallerie; der Wagen des Ceremonienmeisters; der Wagen des Regenten, und zu seiner Rechten der General⸗Béesehls haber der Provinz, zu sei⸗ ner Linken der die Bruͤsseler Buͤrqergarde befehligende Abersi; die Generalstabe der Buͤrgergarden und der Armee— Der zug geht von der Montagne de la Eour nach
dem National Palast. Die Deputation des Kongresses em⸗
pfaͤngt den Regenten unten an der großen Treppe. Die Ei⸗ desleistung des Regenten wird durch eine Salve von 21 Ka— nonen⸗Schüssen und durch das Gelaͤute aller Glocken der Stadt verkündet. Der Zug wird den Regenten auf die oben beschriebene Weise und auf dem nämlichen Wege zuruͤck be⸗ gleiten. Die Buͤrgergarde wird waͤhrend der Feierlichkeit in der ue de la Loi in Schlaͤchtordnung aufgestellt seyn. Dle Glocken aller Stabtkirchen werden um 6 Uhr Abends gelaͤu⸗ tet. Gleich darauf wird die Erleuchtung stati finden. Das Journal d' An vers enthalt über das bisher noch nicht bekannt gewordene Protokoll vom 27. Jan. Folgendes: „Der Nicht⸗Einmischung Frank eichs un eachtet, hat Lord Pon⸗ sonby so eben dem diplomatischen Ausschuß das Protokoll
vom 77. Jan. uͤber die Theilung der Schulden mitgetheilt. Die Konferenz erklart offen, daß sie die Vertraͤge von is i5
als Grundlage annimmt, — die Schulden ohne Ruͤcksicht auf ihren Ursprung in Masse betrachtet, und daß sie bei der er, , me, , Theilung nur die finanziellen Huͤlft quellen Belgiens und Hollands in Erwaͤgung zleht; als Basts der
*
Theilung nimmt sie die Durchschnitissumme der direkten und indirekten Abgaben und der Accisen an, die in den Jahren 1827, 18285 und 1829 in die Staats kasse flossen; sis legt folglich den sieben Provinzen, die Belgien bilden sollen,
die Zahlung von 35 und Holland die Zahlung von zz der
ganzen Schuld auf. Zur Entschädigung follen, die Belgier
an dem Handel mit den Kolonieen so lange Theil nehmen, als der Konig von Holland sie beherrscht, mit der Bedingung jedoch, daß sie zu den erforderlichen Vertheidigungskosten beitragen. Der Sequester auf das Eigenthum und die Domainen des Königs soll aufgehoben werden und Se. Majestt wieder in vollen Besitz treten. Die Liquidation zwischen Belgien und Holland soll im Haag stattsin den, bis dahin aber Bel⸗
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ien gehalten seyn, provisorisch seinen Antheil an * gun fen für 3? herbeizuschaf fen. Der Hafen von Antwerpen soll auch kuͤnftig nur ein Handelshafen seyn. Die ganze Marine soll Holland gehoͤren. Da dis Bevoll— mächtigten das Friedenswerk als beendigt ansehen, dekre— tiren sie, daß die Bestimmungen aller Protokolle in ein Gan— zes vereint und eine gleichfoͤrmige Reihefolge von Artikeln unter dem Titel: „„Grundlagen der Trennung Belgiens von Holland““ bilden sollen. Sie schließen ungefahr mit dle— sen Worten: „„Die Maͤchte stehen nicht an, sich fuͤr berech— tigt zu halten, diese Grundlagen festzustellen, ohne anderen wichtigen Fragen zu nahe zu treten oder etwas uͤber die Souverainetaͤt Belgiens entscheiden zu wollen; sie halten sich zu der Erklaͤrung befugt, daß in ihren Augen der Sou— verain dieses Landes nothwendigerweise den Grundsaͤtzen der Existenz desselben selbst entsprechen, durch seine persoͤnlichen Verhaͤltnisse der Sicherheit der Nachbarstaaten genuͤgen, da— her auch die im gegenwärtigen Protokollsverzeich— neten Bestimmungen annehmen und im Stande seyn muͤsse, den Belgiern den ruhigen Genuß derselben sichern zu können.““ . =. Vorgestern ist eine Deputation aus Antwerpen hier an⸗ gekommen, die, wie es heißt, den Auftrag hat, der Regie— rung wegen der Befestigungs-Arbeiten, die neuerdings dort angeordnet worden, Vorstellungen zu machen. . Der Standaert erzaͤhlt, daß in mehreren Staͤdten von West„Flandern Bittschriften umlaufen, in denen die Er— richtung einer Republik nachgesucht wird. Unter die Mitglieder des Kongresses ist eine aus der in Paris erschienenen „Biographie der Zeitgenossen“ ausgezo— gene Lebens-Beschreibung des Fuͤrsten von Salm-Kyrburg vertheilt worden.
Polen.
— — Polnische Gränze, 24. Febr. Sehr glaubwuͤrdi⸗ en Nachrichten zufolge, befand sich das Hauptquartier des eneral⸗Feldmarschalls Grafen Diebitsch am 18. Febr. zu Minsk ( Meilen von Warschau). Die Russische Armee war von Wen⸗ row und Siedlee, ungeachtet des an einigen Orten von den nsurgenten geleisteten Widerstandes, vom 15ten bis 18ten, bis bei Milosna, 17 Meilen von Warschau, vorgeruͤckt und hatte in den verschiedenen Gefechten ungefaͤhr einen Verlust von 7560 Mann Todten und Verwundeten gehabt; die In surgen⸗ ten hatten 1 Kanone und einige hundert Gefangene verloren, und ihr Verlust an Todten und Verwundeten war bedeutend großer als der Russische. In Kaluszyn, Stanislawow und vorzuͤglich in De n. waren den Russen bedeutende Magazine in die Hände gefallen.
k ch ö. 25. Febr. Der Municipal⸗Rath macht be⸗ kannt, daß in den Stadt-Bezirken von Warschau neue Wahlen zu Municipalraͤthen, und zwar 3 auf jeden Bezirk, vorgenommen werden sollen. Das Wahlrecht in diesen Be— zirksVersammlungen haben alle Grundbesitzer, Vorsteher von Werkstaͤtten, Kaufleute, Pfarrer, Vikare, Kuͤnstler, durch ihre Talente, Kenntnisse und Verdienste bekannte Buͤrger, Pro⸗ fessoren, Lehrer und andere mit dem oͤffentlichen Unterricht beschaͤftigte Personen, Advokaten und Sachwalter jeder Art, die in die Buͤrger⸗Liste eingetragen sind. Wer in 2 oder mehreren Bezirken Stimmrecht hat, soll dem Munieipal⸗ Rath erklaren, in welchem Bezirk er stimmen will. Alle oben erwahnte Personen konnen auch zu Munieipalraͤthen gewaͤhlt werden, und außerdem noch unabsetzbare Gerichts⸗Beamten, auf Pension gesetzte Beamten und Militairs, von diesen je— doch nur einer in jedem Bezirk. Die Amtsfuͤhrung der Munieipalraͤthe soll 4 Jahr dauern, alle 2 Jahre jedoch zur Haͤlfte veraͤndert werden und dreimonatliche Sessionen hal⸗ ten. Eroͤffnen sollen die Bezirks⸗Versammlungen entweder ein von dem Munleipal⸗Rath dazu berufener Friedensrichter oder ein Buͤrgerrath; leiten aber soll sie ein durch Stimmen⸗ Mehrheit von derselben gewaͤhlter Praͤsident.
Die National⸗Regierung hat eine Verordnung erlassen, der zufolge alle von den Landes⸗Behoͤrden gira ate Regie⸗ rungs⸗Siegel ihre Signaturen verandern und von jetzt an auf einem getheilten Schild den weißen Adler und die ir mit dem Säbel (das Litthauische Wappen) im rothen
ren den Namen der Behoͤrde fuͤhren sollen.
Die Bewohner der Haupistadt werden von dem Muni— elpalrath gewarnt, den Verwundeten keinen Branntwein zu reichen, da schon mehrere bloß aus dieser Ursache gestorben seyen; statt dessen möchten sie lieber Fleischbruͤhe, Suppen und warme Speisen, woran großer Mangel sey, an die La—
zarethe verabreichen.
elde,
über dem Schild aber die Polnische Krone und in dem obe— ren Felde die Inschrift: „Koͤnigreich Polen“, in dem unte—
Der Zoll auf Hopfen bei dessen Einfuhr in das Konig reich Polen, ist von der National-Regierung ganzlich aufge— hoben worden.
Die Polnische Bank macht bekannt, daß sie die bei ihr versetzten silbernen oder goldenen Gefäße, welche die Eigen⸗ thuͤmer derselben zu verkaufen wuͤnschten, direkt an die Muͤnze senden und von den nach der gesetzlichen Taxe daraus einge—⸗ loͤsten Baarschaften die ausgelsehenen Summen abziehen, den Rest aber den Eigenthuͤmern zuruͤckstellen werde.
Oesterreich.
Wien, 25. Febr. Der Oesterreichische Beobach⸗ ter enthaͤlt im heutigen Blatte einige Notizen uͤber die (schon bekannten) Ereignisse in Rom, indem er zugleich be— merkt, daß bereits mehrere Tage vor dem wirklich erfolgten Ausbruch der revolutionnairen Bewegung in Rom, man in Bologna solche als bevorstehend öͤffentlich verkuͤndet habe. Das genannte Blatt fuͤgt hinzu: „Wenn es noch mehr als der bereits vorhandenen Beweise beduͤrfte, in welchem Grade die revolutionnairen Unternehmungen der Zeit von der anarchischen Faction zu Paris, die der heutigen Franzoͤ— sischen Regierung eben so feindlich als allen uͤbrigen Regie— rungen entgegensteht, ausgehen und angeordnet werden, so wuͤrde sich eine neue Bestaͤtigung in dem beinahe gleichzeiti⸗ gen, von den Pariser Journalen der Faction zur naͤmlschen Zeit angekuͤndigten, Ausbruche von Insurrectionen am linken Po-⸗Ufer finden, die nur das Faktum des Aufruhrs, der be⸗ fohlen worden, gemein haben, uͤbrigens aber in ihren Rich⸗ tungen und letzten Zwecken getrennt sind. Es ist erwiesen, daß unter den Revolutionnairs in den Roͤmischen, Parme— sanischen und Modenesischen Staaten großes Schwanken und viele Unbestimmtheit herrschen. Sie dekretiren Bewaffnun— gen, aber es findet sich Niemand, oder nur Wenige, welche die Waffen ergreifen wollen. Sie wissen nicht, welche Form sie ihren Reglerungen geben sollen. Einige wollen fremde Fuͤrsten herbeirufen, Andere sich zu einer Foͤder ativ Republit gestalten; um sich zu vereinigen, sind an das Comité direc- teur nach Paris, von welchem der Impuls zum Aufruhr im Allgemeinen ausgegangen war, Deputirte abgesendet worden, die sich daselbst nun weiteren Raths erholen und die Befehle und Weisungen des Comité fuüͤr das fernere Verfahren ent⸗ gegennehmen sollen.“ .
Italien.
Der Hesterrerchische Beobachter meldet; „Am
18. Febr. Nachmittags haben Ihre Maj. die Frau Erbgroß⸗ herzogin Marie Luise, Herzogin von Parma ꝛc., unter gro— ßem Enthusiasmus Ihren Einzug in Piacenza gehalten; die ganze Bevoͤlkerung war ihr entgegengestroͤmt, der gesammte 2 ihr entgegengefahren. — Ihre Maj. haben vor der Ruͤckkehr in Ihre Staaten nachstehende zwei Dekrete aus Casalmaggiore vom 17. und aus Cremona vom 18. Febr. er⸗ lassen: ⸗ J. Wir, Marie Luise, Kaiserl. Prinzessin, Erbherzogin von Oesterreich, von Gottes Gnaden, Herzogin von Parma, Placenza und Guastalla c. ꝛc. 24. haben dekretirt und dekre⸗ tiren: Art. 1. Unser Geheimer Rath, der Baron Ferdinand Cornachia, wird seine Functionen, als Praͤsident des In⸗ nern, wieder antreten. Art. 2. Unser Geheimer Rath, der Baron Vincenz Mistrall, ist zum Praͤsidenten des Finanz⸗ Departements ernannt. Art. 3. Unser Praͤsident des In⸗ nern ist mit Vollziehung gegenwaͤrtigen Dekrets beauftragt. Gegeben zu Casalmaggiore, den 17. Febr. 1831.
Il. Wir, Marie Luise, Kaiserliche Prinzessin, Erzherzo⸗ gin von Oesterreich, von Gottes Gnaden Herzogin von Parma, Piacenza und Guastalla ꝛc. ꝛc. haben dekretirt und dekretiren: Art. 1) Bis auf weitere Verfuͤgung ist Unsere Residenz nach der Stadt Piacenza verlegt. 2) Diese Stadt wird demnach der Mittelpunkt der der, e, Staaten seyn, mit welcher, unter Unseren unmittelbaren Befehlen, die Praͤsiden⸗ ten des Innern und der Finanzen beauftragt sind. Gegeben zu Cremona, den 18. Februar 1831.“
Die Gazzetta di Milano enthält unter der Auf⸗ schrist: Modena den 16. Februar, folgenden Artikel: 2 13ten d. M. wurden hier von der provisorischen Modenesischen Regierung verschiedene, theils von dem Diktator, theils von dem Kommandanten der National⸗Garde unterzeichnete Pro- elamationen und Verordnungen bekannt gemacht. In einer derselben wird erklart, daß sämmtliche Akten im Namen . Regierung der Stadt und Provinz Modena erlassen — sollen; eine zweite Verordnung betrifft die Bildung der Na⸗ tional⸗Garde aus den Individuen von 18 bis 50 . Eine dritte Proclamation wendet sich an die Bewohner
mine er, , r K 2 . K 2 2 dr s. 3 w ,
1 / . ? .
Herzogthums Modena und der uͤbrigen Italiaͤnischen Staa⸗
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