1831 / 66 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 07 Mar 1831 18:00:01 GMT) scan diff

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sungswort aller Parteien; Regiert und zeigt Kraft! rufen alle Parteien den Regierenden zu. Das Alles ist schoͤn ge— sagt; wenn aber Ordnung herrschen soll, muß man sich der Ordnung unterwerfen, wenn regiert werden soll, muß man sich nicht taͤglich bemuͤhen, Alles, was zur Regierung gehört, zu untergraben, wenn die Regierung Krast zei— gen soll, wie Ihr verlangt, muß man ihre Wirksamkeit nicht durch allerhand Auslegungen zu laͤhmen suchen. Wenn Ihr die Monarchie wollt, so muͤßt Ihr derselben die Attri— bute der Verehrung lassen. Comentirt daher nicht spoͤttisch die Worte des Monarchen, sagt nicht unaufhoͤrlich, daß er das Werk Eurer Haͤnde sey, verbuͤrgert ihn nicht zu sehr, damit Ihr, wenn Ihr eines Tages einen Koͤnig sucht, nicht bloß einen Buͤrger findet.“

Der fuͤr die Bevormundung der Kinder des Fuͤrsten v. Polignac niedergesetzte Familien- Rath, aus dem Grafen Melchior v. Polignae, Bruder des Verurtheilten, dem Her— zoge v. Grammont, Schwager desselben, dem Grafen v. Orglandes, dem Vicomte v. Martignace, dem Advokaten Mandaroux⸗Vertamy und dem Manufaktur-Besitzer Herrn Barbet bestehend, versammelte sich vor einigen Tagen und ernannte den Grafen M. Balthasar zum Haupt-Vormunde, Herrn Mandaroux⸗Vertamy zum Neben-Vormunde der Kin— der erster, und Herrn Barbet zum Neben-Vormunde der Kinder zweiter Ehe; die Vormundschaft uͤber letztere steht gesetzlich der Fuͤrstin v. Polignac zu.

Der Sohn des Herzogs von Mortemart ist aus der Kriegsschule von St. Cyr entlassen worden, weil er sich un— ter den Zoglingen befand, die am 14ten d. M. der Todten— feier fuͤr den Herzog v. Berry in der Kirche St. Germain l'Auxerrois beiwohnten.

Herr Horaz Vernet erklart in einem Schreiben an den

Minister des Innern das Geruͤcht, daß die Pensionaire der Franzssischen Maler-Akademie zu Rom an den dortigen Unruhen Theil genommen haͤtten, fuͤr ungegruͤndet.

Die Regierung hat Befehl ertheilt, die auf Franzoͤsischem Gebiete an der Savoyischen Graͤnze versammelten Piemon— tesischen und anderen Italiänischen Fluͤchtlinge zu entwaffnen.

Der Redacteur der Quotidienne ist auf den 9. Maͤrz vor die Jury geladen worden, um uͤber die Thatsachen, die ihm wegen dreier in den Nummern vom Tren, gten und 10. Januar erschienener Artikel schuldgegeben werden, ver— nommen zu werden. .

Nieder lande.

Aus dem Haag, 1. Maͤrz. Neuerdings sind Berichte vom General Dibbets aus Mastricht bis zum 24. Febr. ein⸗ gegangen. Es geht daraus hervor, daß den Versicherungen des Generals Daine wegen Eroͤffnung einer freien Commu— nication mit Achen und Eindhoven keinesweges schon nachge— kommen worden. Vielmehr ist am Mittwoch d. 23. Febr. das Gehoͤfte Schaan vom Feinde wieder besetzt worden, der die Landleute, die sich mit Lebensmitteln nach der Festung

begeben wollten, nach wie vor beraubt hat. Am 23. Abends

zeigten sich die Belgier auch wieder in Smeermaas, und zwar so nahe an der städtischen Barriere, daß die Besatzung ge— noöͤthigt war, Feuer auf sie zu geben. General Dibbets hat

darber in einem Antwort-⸗Schreiben an General Daine Be⸗

n. gefuhrt und erklart, daß unter solchen Umstaͤnden al

, und Soldaten, die sich der Festung genaͤhert, s 0 betrunken gewesen. Ungeachtet nun Smeermaas und La⸗—

naken darauf wieder geraͤumt worden seyn sollen, hat doch der Lieutenant Zehelein, der die letzte Depesche aus Mastricht

mitnahm, bei dem Belgischen Vorposten von Riemst einen uͤberaus unfreundlichen Empfang gefunden.

Unsere Zeitungen enthalten die Danksagung des Ober⸗ Stabs- Arztes der Citadelle von Antwerpen, wo aus meh

reren Distrikten Hollands freiwillige, meistens von Damen

herruͤhren de, Geschenke, bestehend aus Früchten, Weinen und anderen Labsalen fuͤr die Kranken und Rekonvalescenten der

Citadelle angekommen sind.

Bruͤffel, 1. März. Auch gestern e n . a ikem der . wurde, das im buͤrgerlichen Gesetzbuche erbot der Ehen zwischen Schwägern und Schwäͤ⸗ gerinnen der Art zu modisielren, daß die Reglerung aus be⸗ en en Gruͤnden die nöͤthige Dispensation soll ertheilen innen. Dleser Vorschlag wurde von g gegen 9 Stimmen angenommen. An der , ,, , war das Gesetz uͤber isen, dessen fuͤnf erste

Vorgestern verfügten sich der Praͤsident und die Rathe

Destouvelles im Kongresse, wo von Hrn.

bestehen de

die erhoͤhte Aßage von auslaͤndischem Artikel angenommen wurden.

es Korrespondiren mit ihm ganz uͤberfluͤssig ware. Von

rieb General Dibbets, sie seyen wie gewöhnlich

des Rechnungshofes zum Regenten, um ihm ihre Gluͤckwuͤn— sche zu seiner Erwählung abzustatten; der Regent dankte ihnen in gemessenen Ausdrucken. Derselbe wird an jedem Sonnabend, die Minister aber jeder an einem andern Tage der Woche, oͤffentliche Audienz ertheilen.

Aus Belgien, 15. Febr. (Bemerkungen eines Deutschen Reisenden.) Belzische Revolution auf alle Quellen des Handels und Ge⸗ werbes geaͤußert hat, zeigen sich uͤberall und werden auch von allen rechtlichen Leuten hier im Lande anerkannt. Viele, die wohl anfangs von ihren Meinungen irre geleitet seyn mochten, koͤnnen doch jetzt nicht umhin, das Unheil und den vielleicht unersetzlichen Schaden, der dem Lande zugefuͤgt wor⸗ den ist, einzusehen und zu beklagen. Es gesellt sich dazu als das Charakteristische, was dem Reisenden in Belgien jetzt auffaͤllt, eine große Furcht aller Rechtlichen vor den niederen Volksklassen, deren Pluͤnderungen und Excessen wohl hier und da gesteuert worden ist, deren wieberholter Ausbruch aber jeden Augenblick gefuͤrchtet wird, ohne daß die hoͤheren Stande die Entschlossenheit zu haben scheinen, sich dem Poͤbel und seinen etwanigen tollkühnen Hauptern kraͤftig zu widersetzen; gewohnlich sucht man diesen vielmehr mit der groͤßten Aengst— lichkeit durch Nachgeben und Schmeicheleten immer zu be— schwichtigen. Zwei Bruͤsseler Kaufleute, die auf der Diligence während der ganzen Reise von Paris bis zur Belgischen Graͤnze die traurige Lage ihres Vaterlandes unter seinen jetzigen unverstaͤndigen Führern im Gegensatz zu dem wohl— thaͤtigen Wirken der fruͤheren Niederlaͤndischen Regierung

geschildert hatten, baten aͤngstlich, als wir uns der Belgischen

Graͤnze naͤherten, doch ja nichts von ihren Reden in Bruͤs— sel zu erwaͤhnen. Die RNohheit und Ungezogenheit, mit wel⸗ cher sich die geringeren Klassen gegen die höheren benehmen, ist uͤberall in Belgien auffallend, so wie die dagegen bewie— sene Langmuth und Geduld der Letzteren. Deutlich zu be⸗ merken ist der Unterschled zwischen den Wallonisch und Fran⸗ zoͤsisch und den Flamaͤndisch oder Brabantisch redenden Bel⸗ giern, und es fallt auf, wie dieser Name eigentlich Bestand⸗ theile zweier ganz verschiebener Volker bezeichnet. Im Henne—

gau und dem Franzoͤsisch redenden Theile von Suͤd-Bra⸗

bant äußert sich uͤberall die Vorliebe fuͤr Frankreich und der Wunsch einer Vereinigung mit diesem Lande, worin man das einzige Rettungsmittel aus der jetzigen bedruͤckten Lage er— blickte. Aber schon in Hall, in welcher Gegend die Flamaͤn— dische Sprache anfaͤngt, aͤndert sich dies, und ich habe nord⸗— warts solche Wuͤnsche nicht mehr aussprechen hoͤren. Aeu— ßerlich schien eine Art von Gesetzmaͤßigkeit zuruͤckgekehrt zu

seyn. Douanen und Barrièren wurden wie vormals verwal⸗

tet und geachtet. Freiheitsbaͤume (die ich in Frankreich nir⸗ gends bemerkt hatte) waren in allen Ortschaften aufgepflanzt, in mancher zwei neben einanber. Das Steinkohlen⸗Berg⸗— werk Hornu, zwischen Valenciennes und Mons, dessen herv⸗ liche, von der Niederlaͤndischen Regierung in prachtvollen Ge—

baͤuden gegruͤndete, Anlagen von den Empoͤrern verwuͤstet und dessen Maschinen zerstoͤrt worden waren, bot einen traurigen

Anblick dar; an einzelnen Stellen dieser Anstalt schien indes⸗ sen die Arbeit wieder begonnen zu haben. In den kleinerem

Staͤdten Soignies, Bräme le Comte und Hall höoͤrte man aus

den Wirthshäusern laͤrmendes Geschrei und Absingen von soge⸗ nannten patriotischen Liedern. In Bruͤssel ist außer lich Alles u hig und scheint einen gesetzmaͤßigen Gang zu gehen. Es herrscht aber dabei die groͤßte Niedergeschlagenheit und Bangigkeit. Die ntfernung des Hofes und der Regierungs-Behoͤrben, die Ab⸗

reise der zahlreichen Fremden, die Bruͤssel bewohnten, und

worunter allein 5 6009 Engländer gerechnet wurden, die Auswanderung vieler reichen Kaufleute und Eigenthuͤmer, die Furcht vor noch bevorstehenden Uebeln verbreiten eine

allgemeine Stockung alles Handels und Gewerbes. Dazu haben die Einwohner lange Zeit hindurch eine Anzahl Frei⸗ willigen und Freleorps unterhalten muͤssen, die 10, 000 Mann und zuletzt, als Mehrere sich wieder nach Hause begeben hatten, noch 7,909 Mann betragen haben sollen, welche Allen

Quartler, reichliche Bekoͤstigung und dazu täglich 25 Cents erhielten. Endlich ist es der Stadt gelungen, diese beschwer⸗

lichen Gaͤste zu vermoͤgen, sich nach der Gräanze von Norde Brabant und der Gegend von Mastricht zu begeben, wo sie nun die Bauern drucken. Das Bedauern uͤber die Ren volution zeigt sich uͤberall und darf sich nur vor den wenigen

dreisten Schreiern nicht recht laut äußern. Die Ruͤckkehr der Niederlaͤndischen Regierung scheint zwar wohl nicht gewuͤnscht zu werden, da die Meisten sich selbst dafuͤr zu sehr kompro⸗ mittirt glauben; fuͤr den Prinzen von Oranten sprechen sich aber noch viele Stimmen aus, und wenn sie es auch nicht

Beilage

Die traurigen Folgen, welche bie

Stadt immer fortschreiten muͤßte. Die Celebritaͤt der einzel—

tionnaire Partei muß aus Furcht vor dem Volk ihre wahre

reichsten Kaufleute sind nach Deutschland, Frankreich, Eng⸗

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Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung Æ 66. m e iKup—QvC a.ᷣ2ᷣRQu—f. ,

ganz laut zu thun wagen, so hoͤrt man doch sehr haͤufig, halb tadelnd, halb billigend erwaͤhnen, daß dieser Prinz noch eine zahlreiche Partei habe, und daß in Gent, wie in ganz Flandern, in Antwerpen u. s. w. Alles fuͤr ihn gestimmt sey. Obgleich Bruͤssel in dem Theile der Niederlande liegt, wo das Flamäͤndische Landessprache ist, so wird doch in der ganzen Oberstadt, wie von allen Gebildeten, das Franzoͤsische vorzugs— weise gesprochen, und eine Vorliebe fuͤr Frankreich ist un— verkennbar; jedoch wird hier kein Wunsch zur Vereinigung gehort, da sie wohl einsehen, daß alsdann, bei dem Verlust aller Hoffnung, wieder Hauptstadt zu werden, der Verfall der

nen Volksfuͤhrer scheint rasch zu vergehen. Von de Potter wurde wenig und nur aus Erinnerungen gesprochen; von van Halen habe ich nicht einmal erfahren koͤnnen, wo er sich jetzt aufhaͤlt; uͤber van de Weyer aͤußerte man sich veraͤchtlich; Rogier wurde dagegen als ein zwar noch junger, aber ausge— zeichneter Mann erwähnt; Stassart soll bei den Franzoͤsisch Gesinnten, Robiano bei der Geistlichkeit viel gelten; uͤber Graf Merode wurde mit Achtung gesprochen. Von den Generalen scheint keiner eine uͤberwiegende Popularitaͤt und großes Ansehen zu besitzen. In den Aeußerungen uͤber die diplomatischen Verhandlungen herrscht eine große Unver— schaͤmtheit und bei hen Besseren wenigstens eine gewaltige Unwissenheit und eine ungeheure Ueberschaͤtzung ihrer eigenen Wichtigkeit. Auch uͤber die damit verbundene Luxemburger Streitfrage hoͤrt man Aeußerungen von großem Uebermuth. Manche schienen jedoch in dieser Hinsicht nachgiebigere Maaß— regeln zu wuͤnschen, als das provisorische Gouvernement bis jetzt verfuͤgt hat. Der Umstand, daß die Einwohner von Bouillon in einer Petition an den Kongreß zu beweisen suchten, daß sie nicht zum Großherzogthum Luxemburg ge— horten, schien zu zeigen, daß man seiner Sache nicht so ganz gewiß sey. Die Einwohner des Distrikts Marche suchen ebenfalls neue Beweisgruüͤnde hervor, daß sie nicht zu Luxemburg gehoͤren, und stuͤtzen sich darauf, daß dieser Distrikt in den Jahren 1814 und 1815 noch zur Provinz Luͤttich gehörte und erst spaͤter durch ein Koͤnigl. Nieder ländisches Dekret zum Großherzogthum geschlagen wurde. Die Vergnuͤgungs-Oerter in Bruͤssel sind meist leer; Alles erscheint still und traurig. Die zahlreich ausgehaͤngten Karri— katuren, so entsetzlich frech und abgeschmackt sie sind, schei—⸗ nen hier mehr Beifall zu finden, als in Paris. Die Geist— lichkeit steht in großem Ansehen, und die Franzoͤsisch- revolu—

Meinung in dieser Hinsicht wohl etwas verdecken. Die Kir—⸗ chen sieht man haͤufig besucht und, auch wenn nicht Gottes— dienst ist, Offiziere ünd Soldaten, National⸗Gardisten und Buͤrger darin knieen und beten. In Antwerpen ist dle Niedergeschlagenheit noch großer, als in Bruͤssel, auch sind die erlittenen Verluste bedeutender. Man tragt sich wohl noch hin und wieder mit schmeichelnden Geruͤchten, daß Autwerpen zu einem Freihafen erklaͤrt werden solle u. s. w., aber Jeder erkennt, daß der jetzt zerstoͤrte Flor so bald nicht wieder keh— ren wird, und ist voll banger * fuͤr die Zukunft. Die

land oder selbst Holland gefluͤchtet. Einige Journale hier und in Gent haben den Muth, ihren Unwillen ziemlich dreist auszusprechen, da sie durch die oͤffentliche Meinung aller rechtlichen Leute in ihren Städten und die unwidersprechlich traurigen 3 welche die Revolution fuͤr dieselben gehabt hat, unterstuͤtzt werden. Der Poͤbel jedoch scheint bis jetzt noch ein Vergnuͤgen daran zu finden, gewissermaßen den Herrn zu spielen. Eine Hauptsorge der Buͤrger und Kauf— leute ist die fuͤr den Unterhalt der vielen nahrungslos gewor⸗ denen Arbelter. Mehrere werden zur Aufräumunng der durch das Bombgrdement zertruͤmmerten Gebäude gebraucht. Ein Paar Tausend sind von den Kaufleuten in Sold genom⸗ men worden, um ihre Waaren⸗Lager zu bewachen, die sonst vielleicht Gefahr laufen wuͤrden, von denselben Leuten, welche jeßt fuͤr ihre Sicherheit bezahlt sind, gepluͤndert zu werden. Eine große Besorgniß fuͤr die n nt iebt nicht bloß die Schwierigkeit, bei wieder eintretendem ger ene, and alle diese Leute zu ke af gen, ondern auch der Umstand, daß sie nunmehr, an eine umhertreibende Lebensart gewohnt, schwerlich wieder zur Arbelt Lust finden werden. So wi⸗ man zwischen St. Trond und Lättich wieder in das Gebiet

Steuerverwaltung angehörten, eintreten lassen.“ Die

der Franzzsisch. Wallsonischen Sprache tritt, spricht sich der Wunsch einer Vereinigung mit * lebhafter

aus. In Luͤttich hatte am 2. Jan. ein Mensch eine Fahne mit den Franzoͤsischen drei Farben herumgetragen, nur irr⸗ thuͤmlich auf Art der Hollaͤndischen Flagge gestellt; er war arretirt worden, wie es hieß, unter dem Vorwande, die Hol— laͤndische Fahne herumg etragen zu haben, was gewiß die Ab⸗ sicht nicht war. In Verviers und der Umgegend ist schon mehr⸗ mals der Versuch gemacht worden, die Französische Fahne

aufzupflanzen; die Franzoͤsischen Farben an Kokarden und

Baͤndern in den Knopfloͤchern werden dort ungescheut getra— gen. Die in jener Gegend amtlich aufgepflanzte Fahne ist vierfarbig, die 3 Franzoͤsischen Farben und gelb dazu, welches die alte Fahne des Pays de Franchimonk ist. Petitionen zur Vereinigung mit Frankreich sind aus allen diefen Ge— genden haͤufig an den Kongreß eingereicht worden, jedoch bekanntlich unbeachtet geblieben.

Dentsch lan oh.

Dresden, 1. Maͤrz. Das heute an die Landstaͤnde erlassene Dekret, den Entwurf der Verfassungs-Urkunde fuͤr das Koͤnigreich Sachsen betreffend, enthaͤlt Folgendes: Se. Majestaͤt der Konig und Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Mit“ regent haben die Stände (Praͤlaten, Grafen und Herren, die von der Ritterschaft und Staͤdten) auf heute zur Wie— dereroͤffnung der unter dem 8. Juli v. J. vertagten Landes— Versammlung berufen, um sich mit ihnen hauptsaͤchlich uuͤbWer eine zeitgemäße Abaͤnderung der Landes-Verfassung und Re— praͤsentation zu berathen. Den von den Staͤnden dies falls schon fruͤher gemachten Antraͤgen hatte der Koͤnig bisher Anstand gegeben, well Er in den von dem verewigten Koͤnige uͤber ein halbes Jahrhundert hindurch beobach⸗ teten Grundsaͤtzen die hinreichende Ueberzeugung gefun— den, daß Er, diese Grundsaͤtze ferner befolgend, auch ohne Veraͤnderung der bisherigen Verfassung, seinen Unter— thanen den Segen der vorigen Regierung zu erhalten und sie ferner zu begluͤcken im Stande seyn werde. Seit der Annah⸗ me des Prinzen Friedrich August Koͤnigl. Hoheit zum Mitre— genten aber haben Se. Maj, in Uebereinstimmung mit Demsel— ben, den in den fruͤheren Vorstellungen der Staͤnde enthaltenen Ausdruck des allgemeinen Wunsches einer zeitgemaͤßen, auf Re— praͤsentation des Volkes gegruͤndeten und den in andern Deut— schen Bundesstaaten vorangegangenen Beispielen sich anschlie⸗ ßenden Verfassung nochmals erwogen und Beiderseits sich entschlossen, zur Begrundung einer Ihrem Volke zu gebenden Verfassung Ihren Staͤnden die Hand zu bieten. Indeß, ein⸗ gedenk der Bestimmungen der Deutschen Bundesgesetze und der von Ihren Vorfahren und von Ihnen Selbst ertheilten Versi— cherungen, wollen Se. Masjestär und Se. Koͤnigl. Hoheit dle in Ihren Landen bestehende landstaͤndische Verfassung auf ver— fassungsmäßigem Wege, durch Uebereinkunft mit den jetzt an⸗ wesenden Ständen, abaͤndern, wobei Ihnen die patriotische Gesinnung der Staͤnde selbst die Hoffnung einer baldigen Uebereinkunfe verbuͤrgt. Ueber den Inhalt des Entwurfs einer Verfassungs⸗ Urkunde fuͤr das Königreich Sachsen,“ nebst dazu gehörigen Beifugen, druͤckt sich das Allerhöchste Dekret so aus: „Höͤchstdieselben wollen wichtige Negierungs⸗ rechte, deren alleinige, von staͤndischer Einwilligung uünabhän—⸗ zie Ausübung den Regenten Sachsens bisher ver ffassungs⸗ maͤßig zugestanden hat, freiwillig den Bes⸗ r, . einer den Bed nutte der farin, Zeit angemessenen Verfassung unterwerfen. le wollen das in der Landes⸗Verfassung be⸗ gruͤndete uad von Ihren Vorfahren ererbte Recht, uͤber das Kammer⸗Vermoͤgen und alle fiskalische Einnahmen, welche nicht auf ar ng Bewilligung beruhen, ohne davon Ehr bende Rechenschaft zu verfuͤgen, gegen Festsetzung einer Civ Liste und der uͤbrigen hausgesetzlichen Gebuͤhrnisse fuͤr die Mi der Ihres Hauses, aufgeben und eine völlige Vereinigung Ihre zur Hauptkasse geflossenen Einkuͤnfte, so wie aller anderen fis kali⸗ schen Einnahmen und Kassen, mit denjenigen . ben und Kassen, welche bisher der abgesonderten staͤndi

si⸗ n Bei⸗

lagen enthalten die dermaligen Etats der Finanz⸗ und Steuer⸗ Einnahmen und Ausgaben. .

Ferner sagt das Dekret, daß Se. Majestaͤt und Se. Koͤnigl. Hoheit der Landschaft das von dem Könige und dem Pri . Mitregenten in Uebereinstimmung mit den uͤbrigen 3. n . des Königl. Hauses zu err e Haus⸗ gesetz zur Einsicht vorlegen lassen werden, welches über die außer der Civilliste vorbehaltenen Gebuͤhrnisse der Mitglieder der Königl. Famllie Bestimmungen enthalten soll.

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