Treue durch die Ereignisse der Zeit nie und an kleinem Brte erschüttert werden würde. Mit um so. gerechterem Schmerze und tiefem Unwillen haben Se Königl. Majestat den Ausbruch eines Aufruhrs in den Staͤdten Ssterode und Göttingen erfahren muüssen. Das Wohl des Staats erfor— derte die sofortige 1 dieser Emporung. Nachdem diefer naͤchste Zweck, mit Huͤlfe der goͤttlichen Vorsehung, durch die Maaßregeln, bei denen Ich durch Sr. Koͤniglichen Ma⸗ jestaͤt Truppen und treugesinnte Unterthanen redlich unterstůützt bin, glücklich ohne Blutvergießen erreicht worden, überlgsse Ich den Landes- Gerichten, uͤber die gerechte und ernste Bestrafung der Schuldigen zu erkennen. Bei der durch diese Vorfaͤlle, durch pbiegEreigniffse der Zeit und durch mannigfache Noth vergnlaß— ten Aufregung, und da unabwendliche Verhaͤltnisse Se, Königl. Majestaͤt berhindern, in die Mitte Ihrer bedraͤngten Unterthanen
ch zu begeben, um allhier fuͤr deren Wohl zu wirken, hahen Allerhöͤchsthieselben rathsam erachtet, Mich zum Vikce⸗Koͤnig des Königreichs Hannover gu ernennen. Hiervon die Staͤnde des Kö⸗ nigreichs persoͤnlich in Kenntniß setzen zu koͤnnen, habe Ich aber um so lebhafter en n ef, um denfelben muͤndlich zu bezeugen, daß Ich biesen Beweis des Königl. Vertrauens um so dankbarer verehre, gls Ich dadurch vielleicht eine Gelegenheit mehr erhalte, Meinem Könige Meine unwandelbare Treue, den Bewohnern dieses Landes aber zu bewelsen, daß Ich gern Meine Krafte, so weit diese reichen, der Verbesserung ihrer Lage und der Erfuͤllung der huldreichen Absichten Sr. Königl. Majestaͤt widme. Um dieses Ziel zu errei⸗ chen, bedarf aber auch Ich wiederum des Vertrauens bei den Staͤnden, wie bei den Bewohnern der Staͤdte und des Landes; Ich rechne darauf selbst da, wo Meine pflichtmaͤßige Ucberzeu⸗
ung Mich hindern sollte, Wuͤnsche zu erfuͤllen, welche in dieser
eit in vielfaͤttigen Petitionen Mir zu erkennen gegeben sind, und denen Ich eine sorgfaͤltige Prufung gewidmet habe. Diejenigen von diesen Petitionen, welche an Se. Koͤnigl. Majestaͤt unmit⸗ telbar gerichtet sind, habe Ich Mich um so mehr becilt, Aller— höchsidenen felben unverzuͤglich vorzulegen, als es der von jeher befolgte und bei der gegenwaͤrtigen Veranlassung ausdrüc⸗ lich wiederholte Grundsaß Sr. Koͤnigl. Majestaͤt ist, das Pe⸗ titlons⸗Recht Allerhoͤchst Ihrer getreuen Unterthanen nicht zu beschraͤnken und deren Vorstellungen, wenn sie ordnungsmaͤ— fig und in geziemender Weise abgefaßt sind, huldreichst anzuneh—⸗ men und zu eigner Entschließnng sich vorlegen zu lassen. Un⸗
ter diesen unmittelbar an Se. Königl. Majestaͤt oder an Mich
gerichteten Petitionen habe Ich haͤnsig den Wunsch nach einer
deraͤnderten Verfassung ausgedruͤckt gefunden. Die Erwaͤgung . solcher Antraͤge erfordert die groͤßte Vorsicht; denn ruͤcksichtslose l wen-⸗Kasse fur die Staats-Dienerschaft, welche die Staͤnde wie⸗
Veranderungen fuͤhren immer zu Haß und Verxwirrung; das wahrhaft Güte wird nur durch agllmaͤlige, mit ruhiger Besonnen⸗ heit und , aller Verhaͤltnisst zu treffende Reformen, durch die Achtung des Rechts der Einzelnen begruͤndet, Um diese ruhige, besonnene Erwägung zu sichern, erscheint die Bei behaltung zweier Kammern äls ein nothwendiges Erforderniß Die Art und Weise, wie die Deputirten der Staͤdte erwaͤhlt werden, scheint Mir dagegen einer Verbesserung zu dem Zwecke beduͤrftig, damit die angesessene Buͤrgerschaft einen großeren An⸗ theil an dieser wichtigen Handlung nehine. — Dem Wun sche gemaͤß, welchen die vorjaͤhrige Versammlung der Staͤnde vorge⸗ tragen hat, werden Ihnen im Laufe die ser Diaͤt die Grundlagen eines Gesetzes zur Berathung 1 g. werden, welches zum Zweck hat, die Ablöͤsbarkeit der Zehnten, so wie aller das pflichtige . belastenden gutsherrlichen und Eigenbehdrig⸗ keits⸗Gefaͤlle, auszusprechen und die desfallsige Entschaͤdigung der
Gutsherren zu reguliren Bei dem unverkennbaren Einflusse, den
ein solches Gesetz auf die inneren Verhaͤltnisse des Landes, inson⸗ derheit des Bauernstandes, aͤußern muß, werden die auf eine Theilnahme an den staͤndischen Verhandlungen gerichteten Wuͤn⸗ sche desselben eine sorgfaͤltige Erwaͤgung erfordern. — Die Ent⸗ wärfe zu einem allgemeinen Kriminal-Gesetzbhuche und des fall⸗ siger Prozeß⸗Ordnung sind bereits der von den Staͤnden nieder⸗ esetzten Kommission vorgelegt Se. Königl. Maj. wuͤnschen, daß eren Prufung im Laufe dieser Sitzung beendigt werde. Eine noth⸗ wendige Folge dieser Entwuͤrfe ist eine Veraͤnderung in der Bestim⸗ mung ünz Vertheilung der Strafanstalten weshalb Ihnen un verzuͤg⸗ lich Vorschlaͤge in der Art werden vorgelegt werden, damit hieraus für jetzt dem Lande keine neue Ausgaben erwachsen moͤgen. Die Berichte über den Ausfall der vorjaͤhrigen Ernte, insonderhelit in allen Marschen, Mogren und Niederungen, sind höchst betruͤ⸗ bender Art. Zu Abhülfe der hieraus entstehenden Noth scheint es unvermeidlich, die bedeutenden aus der landesherrlichen Kasse bereits r Disyosition gestellten Mittel durch Bewilligungen aus der Landes⸗Kasse zu vermehren. — Das Verhaͤltniß der Gewerbe lin den Staͤdten zu denen auf dem Lande hat seit laͤngerer Zeit su mannigfachen, unter den gegenwaͤrtigen Zeitverhgltnissen aber le ft erneuerten, Klagen n, . egeben. Je schwerer es ist, die widerstreitenden irre n zu vereinlgen, desto großere Sorg falt wird der Erwaͤgung dieses wichtigen Gegenstandes zu widmen seyn.
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gebrudt bej 4. B. Hayn.
— Von den meisten Staͤdten ist die Suspension oder Aufhebung des Mahl- und Schlacht⸗Licents dringend gewuͤnscht worden. Die großen Aus faͤlle an den direkten Steuern haben die Administration außer Stand gesetzt, daneben auch noch eine Suspension des Licents zu bewilligen, und wenn es auch in einzelnen Orten rathsam seyn wird, den Ligent in bisheriger Art aufzuheben, so wird doch dessen e,. Aufhebung um deswillen Schwierigkeiten sin⸗ den muͤssen, weil jede andere Art der Besteuerung fuͤr die Staͤdte einen groͤßern Druck herbeifuͤhren durfte, als wenn der Licent, unter wesentlichen den Staͤdten zu bewilligenden Erleichterungen, fortbestehen wird. — Hei den betraͤchtlichen Lasten, welche außer der Grundsteuer durch Zehnten und gutsherrliche Gefaͤlle guf einem großen Theile des Grund⸗Eigenthums ruhen, scheint Mir das Grundsteuer⸗Gesetz nothwendig einer Modifiegtion in der Art zu bedürfen, daß den solchen Lasten unterworfenen Grund⸗ besitzungen ein desfallsiger angemessener Absatz an der Grundsteuer bewilligt wird. Ein solcher Absatz setzt aber voraus, daß die Be⸗ rechtigten einen verhaͤltnißmaßigen Beitrag fuͤr dergleichen Ge⸗ faͤlle einstweilen zur Landes⸗Kasse steuern, da dieselbe ohne einen solchen Ersatz den Ausfall nicht wuͤrde tragen konnen. So ungern Ich daher auch in einem Augenblicke, wo Erleichtzerun⸗ gen allgemein ersehnt werden, die Huͤlfe der Berechtigten fuͤr die naͤchsten 6 Jahre in Anspruch nehme, und so druͤckend eine solche Ahgabe seldst der mit Ausfallen und Ausgaben aller Art uͤber⸗ lasteten Domanial-Kasse werden muß, so glaube Ich doch, daß dieses Opfer, fuͤr wenig Jahre gehracht, den patriotischen Gesin⸗ nungen der zu solchen Gefaͤllen Berechtigten nicht zu schwer scheinen wird, wenn es darauf ankommt, den pflichtigen Grund⸗ besitzern den Druck der gegenwaͤrtigen Zeit tragen zu helfen. Wenn auch die Personen⸗Steuer in den unteren Klassen aus dem Grunde nicht vollig erlassen werden kann, weil dadurch allzu große Ausfaͤlle bei der Kasse entstehen wuͤrden, so scheint doch eine Milderung fuͤr die unteren Klassen rathsam und die Her⸗
stellung eines richtigeren Beitrags-Verhaͤltnisses insofern thun⸗
lich, daß die oberen Klassen zu einer erhoͤhten Abgabe herbeige⸗ zogen werden. — Unerwartete Ereignisse haben der Ausfuhrung des Eimbecker Vertrages unuͤbersteigliche Hindernisse bisher in den Weg gelegt. Inmittelst scheint es bis dahin, daß hierdurch die begbsichtigten Erleichterungen des Handels und Verkehrs zur Ausfuͤhrung kommen koͤnnen, rathsam daß in dem Eingangs⸗Steuer⸗ Tarife einige Aenderungen in dem Interesse der inlaͤndischen Ge⸗ werbe vorgenommen werden. Zu gleichem Zwecke kann Ich die baldige Anlegung und Vollendung einiger dem inneren Verkehr und dem Transito unenthehrlichen Straßen den allgemeinen Staͤnden nicht genug empfehlen. — Der Entwurf einer Witt⸗
derholt der Aufmerksamkeit der Regierung empfohlen haben, wird Ihnen zur Berathung vorgelegt werden. Da dieses wichtige Institut, wodurch die Hinterbliebenen der Staats-Diener ge⸗ gen die dringendste Noth geschuͤtzt werden sollen, nicht wuͤrde
zu Stande kommen koͤnnen, wenn die Beitraͤge allzu hoch ge⸗
stellt werden muͤßten⸗ so haben Se. Koͤnigliche Majestaͤt sich be⸗ reit erklaͤrt, die Ausfuͤhrung des 6 durch Ueberweisung eines Kapitals zu Fundirung des Instituts zu erleichtern. — Dabei haben Se. Majestaͤt der Koͤnig Mich ausdruͤcklich zu autorisiren geruht, Allerhoͤchstdero getreuen Staͤnden zu erklaͤren, daß es Sr. Koͤnigl. Majestaͤt fester Wille jederzeit war und seyn wird, daß bei Besetzung aller Staatsämter nicht das Ansehen der Geburt, in sofern nicht den bestehenden verfassungsmaͤßigen Bestimmungen gemaͤß ein Anderes stattfindet, sondern lediglich Talent, Kennt⸗ nisse, Geschaͤfts Erfahrung und unbescholtener Charakter in Frage kommen sollen. — Der Traktat mit der Krone Preußen uͤber die gegenseitigen Forderungen der Unterthanen ist, wie Sie aus den desfallsigen naͤheren , , , . ersehen werden, zur Ausfuͤh⸗ rung gebracht, und der groͤßte Theil aller Interessenten ist bereits befriedigt. Diese Befriedigung, welche gerade jetzt besonders er⸗ wünscht war, wenn sie in bänrem Gelde erfolgte, wurde nicht haben erwirkt werden können, wenn nicht aus der landesherrlichen Kasse dafur Rath geschafft worden waͤre. So betraͤchtlich die Opfer sind, welche diesem Zwecke aus der General-Kasse haben gebracht werden muͤssen, so haben Se, Königl. Majestaͤt dieselben leichwohl nicht scheuen zu muͤssen ah nnn, um in Zeiten mannig⸗ acher Noth den Unterthanen auch hierdurch zu beweisen, wie gern Allerhöͤchst Die selben zu helfen bereit sind, und wie ö. r Ih⸗ nen das Wohl . Unterthanen am Herzen liegt. Diese Ge⸗ sinnungen Sr. Majestaͤt des Kbnigs, Meines erhabenen Bruders, dem Lände zu erhalten, das Band der Liebe und des Vertrauens zu befestigen, und dadurch zu dem Glücke dieses Königreichs bei⸗ a, en, wird jederzeit Mein f gh, Bestreben, wie Mein chönster Lohn seyn. Kann Ich zu Erreichung dieses Zieles bei⸗
tragen, so wird Mir selbst die gegenwartige Zeit nicht zu schwer
seyn, allein Ich rechne dabei auf die Unterstuͤtzung der Staͤnde auf das Vertrauen eines treugesinnten Volkes 2 Ein rucht, Ruhe und Frieden.
KRedaeteur Joh n. Miteehaettur Cottel.
. — ö
Allgemeine
aats-Zeitung.
Preußische St
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Dem Zögling des Königlichen Gewerbe⸗-Instituts, Bau— Conducteur Hoffmann hierselbst, ist unterm 19. Februar 1831 ein Patent:
1) auf eine von ihm erbaute, in der ganzen Zusam— mensetzung ihrer Bewegungs-Theile und in mehre— ren Einzelnheiten fuͤr neu und eigenthuͤmlich er— kannte Vertikal⸗Fein⸗Spinn⸗-Maschine fuͤr Wollen⸗ Streichgarn;
2) auf seine, durch Zeichnung und Beschreibung nach— gewiesenen, fuͤr neu und eigenthuͤmlich erkannten, an Streichmaschinen fuͤr Wolle anzubringenden Vor— a n Locken ohne Ende oder Vorgespinnst zu ertigen;
3) auf i Anfertigung und den Gebrauch einer eben— falls durch Zeichnung und Beschrelbung erlaͤuterten, und in der Art ihrer Zusammensetzung und Anwen— dung auf Spinnen von fasrigen Stoffen fuͤr neu und eigenthuͤmlich erkannten Spindel,
fuͤr die beiden ersteren Gegenstäͤnde, zehn, fuͤr den letzteren aber nur acht hinter einander folgende Jahre, vom Tage der Ausfertigung an gerechnet und im ganzen Umfange der Mo— narchie gültig, ertheilt worden.
Zeitungs-RNachrichten. . Ausland
Frankreich.
Pairs-Kammer. In der Sitzung vom 4 Maͤrz wurden die letzten 24 Artikel des Municipal⸗Gesetz⸗Entwurfs ohne irgend eine erhebliche Diskussion angenommen. Das ganze Gesetz ging hlerauf mit 95 gegen 4 Stimmen durch. — Der Graf v. Tascher stattete sodann einen Petitions⸗ Bericht ab. Unter den Eingaben, woruͤber er der Kammer Vortrag machte, befand sich eine von einem gewissen Esca— lier in Paris, welcher die Koͤnigl. Verordnungen tadelte, wodurch die polytechnische Schule unter das Kriegs-⸗Ministe⸗ rium gestellt und die Königl. Gymnasien einer Art von mi— , , unterworfen worden sind. Hr. v. Ta— scher bemerkte, es lasse sich nicht in Abrede stellen, daß man durch die Verordnung vom 13. Nov. v. J., welche die poly⸗ technische Schule dem Ministerlum des Junern entzlehe, die
beiden Gesetze vom 30. Vendémiaire IV und 25. Frimalre
Vll verletzt habe; es sey zu bedauern, daß eine solche Ver— letzung in der gedachten Verordnung nicht wensgstens moti— virt worden sey, und daß man uͤber eine so wichtige Neue— rung nicht zuvor den Staats- Rath zu Rathe gezogen habe;
wenn die Organisation der polytechnischen Schule wirklich fehler⸗ haft gewesen, so hätte sie durch ein Gesetz verandert werden muͤssen,
und die vollziehende Gewalt allein habe dazu kein Recht . die Kommisston schlage sonach vor, den ersten Theil der Eingabe in Betreff der polytechnischen Schule dem Präsidenten des Minister⸗Rathes zu aͤberweisen, den zweiten Theil aber we— gen der in den Ey
ciplin, auf das Nachweis-Buͤreau niederzulegen. Der Mi— nister des Innern berief sich darauf, daß der Immediat— Bericht, in Folge dessen die Königl. Verordnung uͤber die polytechnische Schule erlassen worden, von den ehrenwerthe— sten und aufgeklaͤrtesten Männern Frankreichs unterzeichnet . sey. Den Vorwurf, daß diese Verordnung gegen an! estehende Gesetze verstoßen, wies der Minister dadurch juruͤck, daß die Gesetze der Jahre 17 und Vlll nicht mehr
Berlin, Sonntag den 13ten Marz
mnasien eingefuͤhrten militairischen Dis
1831.
als guͤltig betrachtet werden konnten. Das System der Kom=
mission, fuͤgte er hinzu, wuͤrde sehr weit fuͤhren, wenn man die Regierung zwingen wollte, alle Gesetze zu vollziehen, die sich noch aus der Zeit der Republik herschrieben und die ie der gegenwaͤrtigen Verfassung nicht mehr in Einklang stän— den. Der Berichterstatter erwiederte: hiervon sey auch gar keine Rede; nur haͤtte, wenn man es fuͤr noͤthig und nuͤtzlich gehalten, die Organisation der polytechnischen Schult zu andern, solches durch ein Gesetz und nicht durch eine Ver— ordnung geschehen muͤssen. Der Baron v. Montville be⸗ hauptete, daß Niemand der Regierung das Recht streitig ma⸗ chen koͤnne, die Befagniß eines Ministeriums dem andern zu uͤbertragen. Der Graf Portalis dagegen unterstuͤtzte die Konklusionen der Kommission; wollte man, bemerkte er, von dem Grundsatze, daß ein Gesetz nur durch ein Gesetz za⸗ rückgenommen oder verandert werden koͤnne, jemals abwenr chen, so wuͤrde man die Staats⸗Verfassung von Geund aus zerstoͤren, und es wuͤrde fuͤr die Freiheiten des Landes keine Buͤrgschaft mehr bestehen. Der See⸗Minister war der Mel⸗ nung, daß es keine Regel ohne Ausnahme gebe; im Uebrigens sey die polytechnische Schule, die ihr Entstehen einem Ge⸗ setze verdanke, nicht aufgeloͤst, sondern nur einem andern Mi⸗ nisterium untergeordnet worden, und dies koͤnne man bei der jetzigen Regierungsform wohl nicht eigentlich eine Gesetzes⸗ Verletzung nennen; nach der gegenwartigen Gesetzgebung seyen die Minister befugt, die verschiedenen Zweige der Ver⸗
waltung unter sich zu theilen, und wenn es z. S.
dem Könige einfiele, die Portefeuilles des Innern und des Krieges in eine und dieselbe Hand zu legen, se
kör ne Trier and etivas dawider haben; Alles was man verlane
gen koͤnne, sey, daß das Ministerium für seine Ver fügur= gen verantwortlich bleibe. Die Eingangs erwähnte Vor⸗ stellung wurde hierauf, dem Antrage der Kommission zuwider, durch die Tages⸗-Ordnung beseitigt. — Zwei andere Petitions⸗ Berichte wurden von dem Grafen v. Ca stellane und dem Herzoge von Valentinois abgestattet. Der Letztere trug eine Bittschrift der Mitglieder des Conseils der General Agentschaft fuͤr die Vertheidigung der religiöͤsen Freiheit, Herren v. la Mennais, Lacordaire, Decoux und v. Monta= lembert, vor, worin diese die Kammer ersuchten, fuͤr die Auf⸗ rechthaltung des in der neuen Charte gegebenen Versprechens in Betreff der Unterrichts⸗Freiheit 2 zu tragen und daruͤber zu wachen, daß, bis ein Gesetz uͤber diesen Gegen⸗ stand erscheine, jene Freiheit nirgends und unter keinem Vor⸗ wande gestoͤrt werde. Da keiner der Minister zugegen war, so beschloß die Kammer, auf den Antrag des Vleomte Lainé, diese Vorstellung an einem andern Tage wieder zur Sprache zu bringen.
Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 4ten wi eroͤffnete Herr K. Dupin mit einem Berichte über Gesetz⸗Entwurf, wodurch das Loos der in den 33
den 1814 —17 auf Penston gesetzten Marine⸗Offiziere ver
werden soll. Dse Jahi derselben beläuft fich auf gi7; diese bezogen bisher an Pensionen die Gesammt- Summe von
669,536 Fr. Die Regierung schlaͤgt vor, diese Summe auß gh Hoh 3. und die n f ü sie auf g5õ0, 000 Fr. za
erhöhen, fo daß jede Pension kuͤnftig etwa die Halfte mehr, als bisher, betragen wurde. Der Tag, an welchem die Be rathungen uͤber diesen Gegenstand beginnen sollen, ist noch
nicht näher fe t worden. — An der Tages Ordnung war jetzt die . etzung der Diskusston uͤber das Wahlgesek⸗ Dem Departement des Pas de Calais wurden statt7 De⸗ putirten, die es bisher hatte, deren 8 zuerkannt; das des Puy ⸗-de⸗Dome erhielt 7 Deputirte, das der niederen 83 renaͤen 5, das der oberen Pyrenäen 3 und das der
Pyrenäen ebenfalls 3 Deputirte (statt 2, die es bisher hatte). Dem Antrage der Herren Saglio und Koͤchlin, auch den
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