1831 / 72 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sun, 13 Mar 1831 18:00:01 GMT) scan diff

beiden Departements des Ober- und Nieder⸗Rheins jedem 1 Deputirten mehr zu bewilligen, wurde keine Folge gegeben; demgemaͤß hat das Dep. des Nieder-Rheins, wie bisher, 6 Deputirte und das des Ober⸗-Rheins 5. Auch dem Dep. des Rhöne wurden, wie bisher, nur 5 Deputirte bewilligt, ob— gleich Hr. Jars sehr darauf drang, der Stadt Loon noch 1 Depuͤtirten mehr zu geben. Dem Dep. der oberen Saone wurden 3 und den beiden Dep. der Sasne und Loire und der Sarthe einem jeden 7 Deputirte zuerkannt. Das Dep. der Seine erhielt ? Deputirte mehr, als bisher, namlich 12 fur Paris und 2 fuͤr das Weichbild der Hauptstadt. Die Herren v. Laborde, K. Dupin und M. Dumas verlangten, daß man dem Seine-Departement 16 Deputirte gebe; es wurde indessen auf diesen Antrag keine Ruͤcksicht genommen. Das Dep. der niedern Seine erhielt statt 10 Deputirten, die es bisher hatte, deren 11, das Dep. der Seine und Marne 5, das der Seine und Oise 7, das der beiden Sevres 4 (statt 3), das Dep. der Somme 7, das Dep. des Tarn 5 (statt 4, das Dep. des Tarn und der Garonne 4, das Dep. des Var 5, das Dep. der Vaucluse 4 (statt 3), das Dep. der Vendée 5, das Dep. der Vienne 5 (statt 4), das Dep. der obern Vienne 5 (statt 4), das Dep. des Was— gau's 5, und endlich das Dep. der YJonne 5 Deputirte. Die Versammlung genehmigte hierauf das ganze Tableau und beschaͤftigte sich sodann mit den naͤchstfolgenden 19 Artikeln des Gesetz⸗ Entwurfes, die zu keiner erheblichen Debatte An— laß gaben, und wovon Folgendes der wesentlichste Inhalt ist: „Die Wahl-Kolleglen werden von dem Koͤnige zusammenbe— rufen; sie duͤrfen sich nur mit der Deputirten⸗Wahl beschaͤf— tigen; jede andere Berathung ist ihnen untersagt. Beträgt die Zahl der Waͤhler nur 6065, so treten sie in eine einzige Versammlung zusammen; ist das Wahl⸗Kollegium staͤrker, so wird es in Sectionen, eine jede mindestens von 300 Waͤhlern, getheilt. Die ersten Operationen des Kollegiums betreffen die Wahl des Praͤsidenten und der Skrutatoren. Es dar weder in dem Sitzungssaale, noch in der Naͤhe desselben, ir⸗ gend eine bewaffnete Macht aufgestellt werden; eben so darf kein Waͤhler bewaffnet im Wahl⸗Kollegium erscheinen. Die Handhabung der Polizei steht dem Praͤsidenten zu. Waͤh⸗ rend der Wahl⸗Operationen muß die Liste der Wähler in dem Sitzungs-Lokale oͤffentlich angeschlagen seyn. Niemand darf mitstimmen, dessen Name nicht in dieselbe eingetragen ist. Jeder Waͤhler muß zuvor den verfassungsmaͤßigen Eid lei⸗ sten, worauf er von dem Praͤsidenten einen Wahlzettel er— haͤlt, den er ihm demnaͤchst beschrieben und gefaltet zuruck stellt. Der Praͤsident wirft diesen Zettel sofort in die Wahl Urne. Die Eroͤffnung dieser letztern muß so geschehen, daß alle Waͤhler um den Tisch, worauf dieselbe sich befindet, frei herumgehen und dem Entfalten der Zettel zusehen koͤnnen. Die Wahl-Urne bleibt mindestens 6 Stunden lang zur Abstimmung geoͤffnet. Das Resultat des Skrutiniums wird sofort oͤffentlich bekannt gemacht, und die Stimmzettel werden gleich darauf im An— gesichte der Waͤhler verbrannt. Die Wahl ist nur guͤltig, wenn der Gewaͤhlte mindestens den dritten Theil saͤmmtlicher Waͤhler des Kollegiums und mindestens die Haͤlfte der wirk—

lich abgegebenen Stimmen fuͤr sich gehabt hat. Hat nach

zwei Abstlmmungen keiner der Kandidaten die erforderliche Stimmenzahl erhalten, so wird zwischen den beiden, denen die meisten Stimmen zu Theil geworden, ballotirt. Die Session eines jeden Kollegiums darf höchstens nur 10 Tage dauern, und nie darf an einem Tage mehr als ein Skruti— nium stattfinden.“ Nach der Annahme dieser verschiedenen Bestimmungen gelangte man endlich zu dem V. Titel des Gesetzes, welcher von der Wählbarkeit handelt.

r. Salverte machte den Vorschlag, die , . uͤber diesen wichtigen Theil des Gesetz⸗Entwurfes bis zum naͤchsten Montag zu vertagen, damit dieselbe nicht unterbrochen werde. Die Versammlung entschied indeß, als der Praͤsident sie die⸗ serhalb befragte, daß sie die Diskussion sofort eroͤffnen wolle. Der 1ste und wesentlichste Artikel des V. Titels (der 59ste des ganzen Gesetzes) lautet nach den Vorschlaͤgen der Regie— rung also. „Niemand darf zum Deputirten gewaͤhlt werden, wenn er nicht 30 Jahre alt ist und 500 Fr. an direkten Steuern zahlt, mit Ausnahme des im 33sten Artikel der Charte vorhergesehenen Falles ). Die Kommission hatte dar⸗ auf angetragen, den Waͤhlbarkeits-Census auf 750 Fr. fest— zusetzen. Hr. von Las Cases verlangte dagegen, daß jeder Wähler von mindestens 30 Jahren, und Hr. Salverte

) Diesem Artikel zufolge sollen, wenn sich in einem Depar⸗ tement keine 59 Personen finden, die 30 Jahr alt sind und den erforderlichen Waͤhlbarkeits⸗Census zahlen, die Höͤchstbesteuerten . werden, um jene Zahl der 50 Waͤhlbaren voll zu

sogar, daß jeder Franzose von 30 Jahren und im Ge— nusse seiner buͤrgerlichen Rechte, auch wählbar sey. Ueber diesen letzten Vorschlag, als den ausgedehntesten von allen, wurde zuerst berathschlagt. Hr. v. Salverte hatte dabei die Absicht, all' den Maͤnnern, die keine direkte Steuer zahlen und von den Wahl⸗Kollegien zuruͤckgewiesen worden sind (als z. B. den Mitgliedern der General⸗Conseils, den Maires, den Richtern, den Professoren und Doktoren, den Advokaten und Notaren u. s. w.), den Eintritt in die Deputirten⸗Kammer zu verschaffen. Er motivirte seinen Antrag also: „Nachdem die Kammer so viele ehrenwerthe Maͤnner von den Wahl⸗ Kollegien ausgeschlossen und die Wahl-Bedingungen so ge⸗ wissenhaft festgesetzt hat, muß man auch annehmen, daß sie jetzt die Waͤhler fuͤr fähig halte, ihre Deputirten gut zu wahlen. Ist dies der Fall und einen andern Gedanken kann die Kammer nicht fuͤglich gehabt haben so muß sie auch der Wahl der Waͤhlenden unbedingt vertrauen. Noch eine Waͤhlbarkeits-Bedingung vorschreiben, hieße in einen schlagenden Widerspruch mit sich selbst gerathen, denn von dem Augenblicke an, wo wir so große Sorge getra—⸗ gen, das Wahlrecht nur solchen Mannern einzuräu⸗ men, die uns die moͤglichste Wahrscheinlichkeit fuͤr ihre Faͤhigkeiten darbieten, haben wir auch nichts weiter von ih— nen zu begehren. Der Waͤhler fragt nicht, ob der Mann, den er in die Kammer schicken will, reich sey; er fragt bloß, ob er Verstand und Talent besitze. Lassen Sie uns ihm da— her nicht noch eine neue Fessel dadurch anlegen, daß wir von ihm verlangen, er solle seinen Kandidaten nur in der Klasse der Reichen suchen. Ich beharre bei meinem An— trage.“ Die Fortsetzung der Berathung wurde, da der folgende Tag, als ein Sonnabend, den Bittschriften gewid— met war, bis zum naͤchsten Montage ausgesetzt und die Siz— zung um 6 Uhr aufgehoben.

Paris, 5. Maͤrz. Der heutige Moniteur meldet in seinem amtlichen Thelle die Ernennung des Vice⸗Admirals und Pairs von Frankreich, Grafen von Verrhuel, zum dies⸗ seitigen Gesandten am Koͤnigl. Preußischen Hofe, des Gra— fen von Rumigny, bisherigen Gesandten am Koͤnigl. Baier schen Hofe, zum Botschafter bei der Schweizerischen Eidge⸗ nossenschaft, und des Pairs von Frankreich, Grafen von Sainte ⸗Aulaire, zum Botschafter in Rom.

Dem Courrier frangais zufolge sind die Contre⸗Ad⸗ miraäͤle Rosamel, Bergeret und Jurien zu Vice-Admiraͤlen und die Schiffs-Capitaine Cuvillier, Hugon und Arnoux zu Contre⸗Admiraäͤlen ernannt.

Herr Michael Goudchaux, Mitglied des General-⸗Con⸗ seils des Seine⸗Departements und Praͤsident des hiesigen Israelitischen Konsistoriums, ist zum General⸗-Zahlmeister des Departements des Nieder-Rheins ernannt worden.

Naͤchsten Donnerstag wird der Staats⸗Rath zum ersten Male eine oͤffentliche Sitzung halten.

Unter den wieder in Akftivitaͤt gesetzten Generalen der alten Armee hefindet sich auch der General Grouchy. Dieser nimmt jetzt in einem Schreiben an den Kriegs⸗Minister den ihm in den hundert Tagen von Napoleon ertheilten Mar— schalls Titel in Anspruch und bemerkt, die Guͤltigkeit der in jener Zeit gemachten Ernennungen werde gewiß von dem Marschall Soult, dem Major⸗General der damaligen großen Armee, nicht bestritten werden.

Die Regierung hat befohlen, den Plan zu einem Kanal von Straßburg nach dem Rhein, zur Vervollstaͤndigung der Canalisation zwischen dem Rhone und dem Rhein, entweder mittelst des kleinen Rhein⸗Kanals oder der Ill, zu entwerfen.

Der Minister des Innern hat die Erbauung eines neuen Strafgefaͤngnisses angeordnet, das die Stelle des Bicetre vertreten soll. Die Kosten dieses Baues, der einer großen Anzahl von Arbeitern Beschaͤftigung gewaͤhren wird, sind auf anderthalb Millionen Franken veranschlagt. Auf Befehl desselben Ministers sollen außerdem mehrere Ausbesserungs⸗

bauten unternommen und ein neues anatomisches Amphi—⸗

theater errichtet werden.

Herr v. Berenger, Deputirter des Drome⸗Departements, erklaͤrt in einem Schreiben an die Redaction der Tribune die von diesem Blatte gegebene Nachricht, daß er sich um den Posten eines Rathes am hiesigen Cassatianshofe bewerbe, fuͤr ungegruͤndet.

Die Gazette de France macht folgende Bemerkung: „Der Liberalismus, der es sich nicht mehr verhehlen kann, wie wenig er seit seinem Siege der Erwartung Frankreichs entsprochen hat, behauptet, alles Uebel entspringe daraus, daß man die Maͤnkter der linken Seite, die Maͤnner von Grundsaͤtzen, noch nicht angestellt und nicht offen in die vor— waͤrtsschreitende Richtung eingegangen sey. Wir wuͤrden

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diesen Betrug begreiflich finden, wenn die Doctrinairs am

Ruder waren; jetzt aber fragen wir, wen will man mit solchen Redensarten unterhalten? Was sind die Herren Laf— fitte, Barthe, Merilhou, Sebastiani u. s. w. anders, als Maͤ6nner der linken Seite, Maͤnner des revolutionnairen Princips? Was haben sie bisher der Partei der Bewegung, mit Ausnahme der Republik und des Krieges gegen Europa, verweigert? Wollen diejenigen, welche man Maͤnner von Grundsaͤtzen nennt, die Republik und den Krieg? Man sehe wohl zu; diese belden Ereignisse koͤnnten leicht den Sturz der Revolution und der von ihr geltend gemachten Princi— pien herbeifuͤhren.“

Die Akademie der Wissenschaften hat in ihrer gestrigen Sitzung die Herren Villeneuve de Bargemont hierselbst, Mal⸗ ter in Straßburg, Boͤttiger in Dresden, Peyron in Turin und Leach in London zu ihren korrespondirenden Mitgliedern ernannt.

Der ruͤhmlich bekannte Botaniker und Direktor des Pflanzengartens zu LDron, Professor Balbis, ein geborner Piemonteser, ist, 70 Jahr alt, hierselbst mit Tode abge— gangen.

Die Spanische Regierung hat das bisher auf mehreren Franzoͤsischen Blattern haftende Verbot der Einfuͤhrung und des Debits in Spanien aufgehoben, so daß jetzt saͤmmtliche hiesige Zeitungen dahin verschickt werden konnen.

Großbritanien and Irland.

Parlaments-Verhandlungen. Ehe das Unter— haus in der Sitzung vom 3. Maͤrz zur Fortsetzung der am vorhergehenden Tage abgebrochenen Diskussion uͤberging, er— regte schon ein ganz beilaͤufiger Antrag des Lord J. Russell eine sehr lebhafte Debatte. Dieser trug naͤmlich auf die Vorlegung von Nachweisen uͤber die Bevoͤlkerung, die Zahl der Waͤhler und die der mit 10 Pfd. jaͤhrlich besteuerten Einwohner aller Burgflecken in England und Wales an, die im Jahre 1821 *) weniger als 2000 und weniger als 4000

Einwohner gezaͤhlt hatten. Hr. Calcraft glaubte aus die⸗

sem Antrage den Schluß ziehen zu duͤrfen, daß der Lord selbst noch am Tage vorher, ehe er seinen Reform-Plan mitgetheilt, nicht recht gewußt habe, worin dieser eigentlich bestehe. Lord F. L. Gower hielt die verlangten Nachweise fuͤr uͤberfluͤssig, da sie bereits in anderen vorliegenden Pa— pieren mit einbegriffen seyen. Sir Charles Wetherell sagte, es sey mindestens sehr sonderbar, daß der edle Lord erst, nachdem er seine Bill abgefaßt, um die noͤthigen Be— lehrungen bitte, was ein anderes Oppositions-Mitglied zu der Bemerkung veranlaßte, daß die jetzige Verwaltung es immer so mache; auch in Bezug auf das Budget habe sie die Maxime beobachtet, erst Gesetze zu geben und hinterher Erkundigungen einzuziehen. Lord Nugent dagegen meinte, der begehrte Nachwels, der nur faßlicher und uͤbersichtlicher das darstellen solle, was schon aus anderen Quellen bekannt sey, werde als Berichtigung zu der Meinung dienen, daß z. B. die Flecken Calne (dessen Vertreter Hr. Macauley ist) und Knaresborough (vertreten von Sir J. Mackintosh) nicht aus besonderen Ruͤcksichten, sondern weil sie dazu durch ihre Be— völkerung berechtigt seyen, auf der Ausschließungs-Liste sich nicht befanden. Hr. Slaney tadelte den bittern Ton der Opposition, der sich auch da nicht verlaͤugne, wo es bloß dar— auf ankomme, Licht und Aufklaͤrung k erhalten. Das kom⸗ me inzwischen daher, weil sie das Licht uͤberall scheue und jede Aufklaͤrung zu vermeiden suche. Der Antrag auf Vor— legung der Nachweise wurde endlich mit dem Hinzufuͤgen, daß auch die Schottischen Wahl⸗-Orte von gleicher Bevoͤlke⸗ rung mit einbegriffen werden sollten, genehmigt. Nachdem man Eur Tages-Ordnung uͤbergegangen war und zunaͤchst Hr. G. Bankes, der (wie bereits . auf die Auto⸗ ritaͤt des verstorbenen Huskisson sich berief, gegen die neue Maaßregel, die er eine revolutionnaire nannte, sich ausge⸗ sprochen hatte, erhob sich Hr. Hobhouse: „Wenn man,“ sagte derselbe, „den Rednern zuͤhoͤrt, die sich der vorgeschla⸗ genen Maaßregel widersetzen, so sollte man wirklich glauben, daß die Ver fassung, die Monarchie und die drei Staͤnde des Reichs: Koͤnig, Lords und Gemeine, untergehen muͤssen, wenn die Bill durchgeht. Hat aber auch nur Einer den Bewels dafuͤr geliefert? Das ehrenwerthe Mitglied

fuͤr Corfe-Castle (Herr G. Bankes)h hat sich auf die

Autorltät des Herrn Huskisson berufen. Nun habe ich diesem Staatsmanne zwar, besonders in der letzten Zeit seiner parlamentarischen Laufbahn, mehr Aufmerksamkeit geschenkt,

Die Beydͤlkerung dieses, und nicht des Jahres 1631, ist es, die in der Reform⸗Bill bei der Ausschließun isser Orte vom Wahlrecht zum Grunde gelegt , ans an

als vielleicht das ehrenwerthe Mitglied fuͤr Corfe-Castle; ein schlechter Seitenhieb ist es jedoch, wenn man 23 treffen glaubt, indem man sich auf diese Autoritaͤt beruft, denn ich bin kein Juͤnger des Hrn. Huskisson und habe seine An— sichten uͤber Parlaments-Reform nie getheilt. Ganz unhalt— bar ist die Berufung auf Pitt, denn eben so, wie man aus einer Stelle seiner Reden nachweisen will, daß er gegen alle Reform gewesen sey, kann ich aus einer andern Stelle das Umgekehrte deduziren. (Herr H. verlas hier eine solche Stelle, aus der das Gesagte hervorging und fuhr dann fort:) Es geht hieraus am Besten die Nichtigkeit dessen hervor, was uͤber Corporations-Beraubungen und die Inkompetenz des Parlaments in solchen Dingen gefagt worden ist.“ Der Redner suchte nach einer Abschweifung, die dem Sir Ch. Wetherell galt, auch den Sir R. Inglis zu widerlegen, von dem er sagte, er habe eben so, wie einmal die Universität Oxford, die er vertrete, die Englische Geschichte falsch darge—⸗ stellt, indem er behauptet habe, die Hinrichtung Karls J. sey unter einem populairen Parlamente erfolgt. In glei— cher Weise widersprach er noch einigen 2 Red⸗ nern der Opposition und fuͤgte hinzu: „Die Gestalt des Hauses hinsichtlich der Mitglieder, die ihm zugesendet werden, wird durch die Reform-Bill keine große Veraͤn⸗ derung erleiden; nur die Motive zur Erwaͤhlung vleler Mit— glieder werden ganz anders geworden seyn. Das Parlament wird, nach dem Plane des edeln Lord (Russel) zu seinem fruͤhern verfassungsmaͤßigen Principe zuruͤckgefuͤhrt, und des⸗ senungeachtet werden in diesem Hause die vorzuͤglichsten Maͤn⸗ ner sich befinden, welche dessen Konstituenten zur Unterstuͤtzung ihres Interesses und zur Vertheidigung ihrer Rechte finden koͤnnen. Will man dem Volke etwa die Faͤhigkeit absprechen, diejenigen Vertreter aufzufinden, die dazu das meiste Talent haben? In der Regel habe ich noch immer da, wo eine Volks⸗Wahl stattgefunden, talentvolle und rechtliche Leute er⸗ wahlt gesehen. Man hat die Vertheidiger der Maaßregel beschul⸗ digt, daß sie Furcht vor dem Volke einzufloͤßen suchten; nun, ihre Gegner floͤßen ebenfalls eine Furcht, aber eine viel ärgere selbstsuͤchtigere, ein: an die sogenannte Aristokratie des Lan⸗ des wenden sie sich naͤmlich und drohen ihr mit dem Ver⸗— luste des Grundzinses, der Zehenten, ja sogar des Eigenthu— mes aller Art, wenn die vergeschlagene Maaßregel durchgeht. Man moͤchte gern das Volk irre machen und sagt hier, es sey mit dem Reform-Plane noch nicht zufrieden; das Gegen—⸗ theil ist jedoch der Fall; ist auch der Plan erst seit 48 Stun⸗ den bekannt, so habe ich doch schon Gelegenheit gehabt, die allgemeine Zufriedenheit kennen zu lernen, die man mit der Maaßregel hegt.“ Der Redner wandte sich nun an Sit Rob. Peel und erinnerte ihn an sein männliches Verfahren bei Gelegenheit der katholischen Emancipations-Bill, erinnerte hn an die Schmaͤhreden, die er damals von Sir Charles Wetherell eben so gegen „Peel u. Comp.“, wie jetzt gegen „Althorp u. Comp.“, habe hoͤren muͤssen, und daß er dessen⸗ ungeachtet in der Achtung der ganzen Welt gestiegen sey. Damals habe er (Sir R. Peel) einen denkwuͤrdigen Sieg uͤber sich selbst davongetragen; jetzt fordere er (Hr. H.) den sehr ehrenwerthen Baronet auf, der Buͤrgerkrone, die er be⸗ reits besaͤße, noch einen neuen Lorbeer⸗Zweig einzuflechten und den vielen wohlthaͤtigen Maaßregeln, die das Land schon sei⸗ ner Mitwirkung zu verdanken habe, auch noch die der Par— laments⸗Reform hinzuzufuͤgen. Das ganze Haus war sehr gespannt, als nun Hr. Baring sich erhob, und da dieser gleich im Eingange seiner Rede sagte, die vorgeschlagene Maaßregel sey keine bloße Aenderung in der Zusammensetzung des Unterhauses, sondern in der That eine ganz neue Con— stitution, so ließ sich von den Oppo k. ein unge⸗ mein lauter Beifall vernehmen. „Die einzige Verfassung““, sagte er, „die jemals mit Gluͤck versucht worden, um eine populaire Regierungsform mit einer Monarchie und einer Aristokratie zu verbinden, ist die in England eingefuͤhrte, die, wenn auch nicht durch die Weisheit unserer Vorfahren, doch durch den Lauf der Ereignisse, oder vielmehr mit Huͤlfe der Vorsehung, uns zu dem Wohlstande und der Sicherheit verholfen hat, die bisher einen Gegenstand des Neides der uͤbrigen Welt und, wie ich glaube, bis vor kurzer Zeit noch, den Stolz und die Zufriedenheit der Engländer ausgemacht haben. Bisher nahm man an, die Constitution des Landes sey auf drei Stände: Köoͤnig, Lords und Gemeine, r . det; tritt jedoch die neue Maaßregel ins Leben, fo f rchte ich, daß, wenn jene Staͤnde auch bestehen bleiben, wir sie doch jedenfalls in umgekehrter Ordnung werden zu nennen haben. Das bisherige System mag immerhin verderbt und veraltet seyn; es hat doch dem Lande den Grad des Wohlstandes und der Freiheit verschafft, der in keinem andern Theile der Welt wiedergefunden wird. Ich behaupte, daß, wenn auch