1831 / 73 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

der Opposition.)

610

te Maͤnner der letzten 30 bis 49 Jahre, namentlich Lord North, verurtheilten Verbrecher, 21 an . Mai

Burke, Pitt, For, Lord Grenvllle, Marquis Wellesley, Perceval, ben i gn. rn n,, m r rn,

Wrd Piuntetf ie,. (Wengßam, Hus sison, Prougham. Nach Berichten als Dublin vom 28. v. M. ist Lord

2 83, a, , . ganleres gh, Tierney, 2 Grey Duncannon zum Parlamentsgliede fuͤr Kilkenny ernannt f von Liverpool, seyen s mmtlich zuerst als Ver⸗ wa eg, gm ren, nue de, Gh est Math laute.

treter von Burgflecken ins Parlament gekommen; ja Sheri⸗ ; dan, Tierney u. A. seyen sogar von elhenß Flecken erwaͤhlt wor⸗ ten zufrieden stellend; die Haupt-Unruhestifter sind verhaftet,

den, nachdem sie in großeren Orten, die sie fruͤher vertreten, und die Ruhe ist uͤberall wieder hergestellt. durch Andere verdraͤngk worden wären. Der Redner machte so⸗ Der Graf von Euston hat einer Pension von 400 Pfd., . 2 ae, n n , u,, . die er feit langerer Zeit von der Regierung bezog, mit Rück— s 1 e j j 1 ? ; i. e , zeig sen , n,, Lr w n , 6 die dermaligen Zeitumstaͤnde, aus eigenem Antriebe von Nord⸗Amerika, als einzige Ausnahme, uͤrfte nicht in Be⸗ ö . . / . tracht kommen, da bort ganz andere Bedingungen und Elemente ti ,, rn, Abend gegen 8 Uhr fand in Dover ein hef— voörhan ben seyen, als in den geselschafklichen Einrichtungen tiges Erobeben statt, das die Häuser von einem Ende der der alten Welt. England sey öh Jahre lang kund, in einer Stadt bis zum anderen erschuͤtterte. Der Schrecken war Zeit, da es in ganz Europa gestuüͤrmt habe, unerschůtterlich fest allgemein, nicht nur in der Stadt, so ndern auch in den um— estanden und auf der Bahn der Wohlfahrt immer mehr vorge— liegenden Doͤrfern, wo die Erschuͤtterung gleichfalls gefuͤhlt 9 ten. Hier habe Lein militaͤsrischer Ruhm die Macht der wurde. Nach Berichten aus Margate, Ramsgate und Deal e n ümstuͤrzen konnen, und eben so wie der Kommando- zitterte zu derselben Zeit die Erde so hestig, daß namentlich Fab Markboroughs, sey auch der von Napoleons Besieger zor in letzterem Orte mehrere Personen ohnmächtig wurder rcinem Votum des Unterhauses in Atome zerstoben, (Hort, hort!) Einer der eifrigsten e, n m. 9 Et ö Jederman wisse, daß bei einer demokratischen Regierungssorm 1 Johanna South 5 g 3h ekannten Schwaͤrme⸗ Feine Sicherheit gegen den Krieg vorhanden seyg, eben so habe auch he⸗ n Johanna Southeote, Namens Shiloh, waͤre vor einigen reits die reformirende Verwaltung erklaͤrt, daß sie im Staats haushalte Tagen in Ashton-under-Line, eines bekannt gewordenen un— sittlichen Betragens wegen, fast ein Opfer der Volkswuth

keine Ersparniffe mehr bewirken konne. Oftmals schon, sagte er weiter⸗ . hin, schen in England, wenn Unruhen auf dem Kontinente ausgebro⸗ geworden; nur mit Muͤhe gelang es ihm, zu entkommen.

chen oder andere politische Veranderungen in der Welt stattge⸗ , , ,,. zu , , . , n Ri, worden, aber immer, und zwar mit Recht, ohne Erfolg, Im Aus b 5 8 X . Jahre 1730, als die Nord Amerikaner ihre lingbhangizkeit er, und . . , . , w. ere ng Fämpft gehübt, ey Pitt der Verfechter der Neform gewesen, doch, abgebröch 6 geltrige r Staats, Zeitung hald wieder davon zurückgekommen. Im Jahre 1790 habe die 8u9* rochenen) ondoner Konferenz- Protokolls vom 27. Französische Revolution dieselbe Frage ins Lehen gerufen For Janugt⸗: ‚. . . und Flood haͤtten damals ih r r ; Regierung als Muster . Sh Erwaäͤgung, daß der gegenwartige Zeitpunkt guͤnstig da⸗ al ent, doch die Zeit habe sie bald widerlegt. Im Jahre 1821 fuͤr ist, Anordnungen zu treffen, wodurch diese Bedingungen ohne habe man die Ereigniffe in Spanien zum Vorwändẽ eines Reform- weit eri Aufenthalt festgestellt werden kunnen, und daß, wiemohl lanes gemacht; damals habe Lord Durham die Spanische Frei⸗ 686 der Billigkeit gemaͤß ist, daß ein solches Vorrecht von Sr. eit . von der jetzt bekanntlich nicht mehr die Rede sey— Majestaͤt dem Koͤnt e der Niederlande den Einwohnern von Bel⸗ Endlich kam er In die neueste Zeit und sagte: „Mit Hinblick gien nicht anders als gegen eine angemessene Vergütung gestat= nuf die Ereignisse in der letzten Franzbsischen Revolution, die tet werde, es doch auch andrerseits, owohl um das Gleichgewicht kal dem ganzen Lande in frlschem Angedenken sind, kann ich es bon Euröpa zu behaupten, als um dte Zwecke, wel he de fünt mir nicht derhehlen, daß der oft gemachte Versuch neuerdings Maͤchte im Auge haben, zu erreichen, vn Wichtigkeit erscheint, wiederholt wird, und das Land den Glguben hat, jenes Beispiel daß Belgien, als ein blühender und wohlhahender Staat, in den in Frankreich därfte seinen eigenen Zustand verbesern, O. las⸗ Bedingungen jeiner neuen politischen Eristenz die Huͤlsmittel sen Sie uns doch warten, bis wir niehr von den Nesultaten die- sinde, deren eg bedarf, um sich aufrecht zu erhalten, so⸗ . Fersuches sehen, denn besser ist es, daß wir zoͤgern, ehe wir sind . Bevol maͤchtigten der Ansicht gewesen, daß die hn selöß in unfereñ eidgenen glücklichen Lande machen. Sébor hierunter folgenden Vorschlaͤge geeignet seyn durften, ci⸗ wie ihn wagen, laffen Sie uns uͤberzeugt seyn, daß die in Frank⸗ nen Wunsch vollkommen, zu erfüllen, der sowohl das all⸗ elch! etzt é fehen be Freiheit, wenn sie die Frucht einer rechtmäe gmeint Wohlseyn Europass, als das der beiden, Laͤnder bercuhrt, Figen Umwälzung ist, auch jene Freiheit sey, die Gerechtigkeit zeren Versbhnung und beiderseitig es Interesse fuͤr die Hofe von und Tugend zu ihren Begleitern und Friede und Wohlfahrt in Desterreich, Frankreich, Großbritanien, Preußen und Rußland ein jhrem Gefolge hat. In diesem Augenblick sehe ich noch keinen Hegenstand der Aufmierksamkett ist. Sie haben geglaubt, daß rund, solche Resultate von der letzten Franzdsischen Revolution Belgien, statt seine alten Schulden wieder ganz zu übernehmen crwarten zu dürfen; ganz besonders aber bin ich weit davon ent⸗ Und mit den oben aufgezaͤhlten Lasten theils ganz und theils nach fernt, diest Revolution al gin Weispiel für un fer Land au fustellen. hen gleichmaͤhlgen Verhaͤltnisse beschwert zu werden, einen Begüuügen wir uns vielmehr mit der ruhigen Freiheit, deren wir Theil der Schulden des Königreichs der Niederlande, wie sie jetzt ung jetzt erfreuen, und die wir unz erhalten önnen, wenn wir dem Königl. Stgatsschatze zur Last fallen, auf sich nehmen, nnd mit gewöhnlicher Klugheit zu Werke gehen. Ich bedaure es un⸗ daß diese Schulden unter die beiden Lander nach dem Verhaͤlt⸗ endlich, daß fich die Regierung entfchloffen hat, einen Gegen⸗ nisse des durchschnittlichen Betrages der von jedem Lande waͤh⸗ stand, wie cine Reforin, gerade in der dermaligen Krists zur rend der J isn, 182. und. 1829 aufgebrachten dirckten und in⸗ Sprache zu bringen; es wurde, meiner Meinung nach, weiser ge⸗ direkten Steuern und Accisen, vertheilt werden müsse; daß diese wesen feyn, diefen neuen Hrund zur Aufregung vermieden zu Grundlage, welche mit den peeunigiren Huͤlfsmitteln der Holan⸗ haben, denn, verlassen sie sich darauf, diese Angelegenheit streute der und der Belgier vbllig, Käberfinstimmt, billig und gemäßigt in unserem Vaterlande zuerst den Sagmen des Mißverghügens erscheinen wurde, da in Fölge derselben, ohne daß die lng eich heir Und! her gwterracht! aus Tauter Befall von der Sppösttihn,; der Berdlternug dabes in Erwägung gezogen wird, durch Festsetzung * jeder Stadt wird ein Kampf, stattfinden, ein moralischer 4 der ganzen Schuld zu Lasten Belgiens kommen und *. der= anpf zwischen den bisherigen Besitzern alter Vorrechte elben zu Lasten Hollands verbleiben wurden; daß übrigens, wenn und . ., an, n n werden sollten. aus dieser Angrznung eine Bermehrung der Lasten für Belgien Ach, Über alle Maßen beklgge ch es, daß die inn fart en gäer r, senandẽ den

nicht so vorsichtig war, derselben gemäßigten Politik treu 6 * n Genuß des Handels in allen i ef, 6th e bel i. . , nh, ; Sr. Majestaͤt dem Könige der Niederlande gehbrenden Kolonieen

legenheit befolgte. l ß haben sollen. Demzufolge sind die Bevollmächtigten w * ch beklage eg, daß, wenn sie es für noͤthiäß, fand, bei der eee h chin, h n eh, chtig egen fol

etmaligen aufgeregten bffentlichen Stimmung im Lande Linen irn, ah , . sie fich nicht auß gie engen Graͤnzen Art. 1. Die Schulden des Koͤnigreichs der Niederlande, beschtänkte, die sich mit der Sicherhelt des andes ünd ihrer = wie sie ju Lasten des Königl. Stantsschatzes bestehen, namlich:

gelten Wärde vereinbaren licßen. Sig hat, in dessen geglaubt, 1) die wirkliche zin sentragen de Schuld; A die ausgeseh te Schuld; einen anderen Weg einschlagen zu müssen; sie hat den Feuer⸗ 3) die verschledenen Schuldscheine des mortisatio ns ⸗Syndika⸗ brand der gef r nn bi Gag and geschlel dert. (Heifell von tes; h endlich, die speczel . Demainen⸗Loos⸗-Ren⸗ . eicht ist es freilich, dem gewaltigen Feinde ten sollen unter Holland und Belgien ,, nach dem dd

ö. en und uͤberall Gefahr un recken zu verbreiten; nich zer Fahre 1827, 1823 f rekten un ö ; . s J elt h ten Steuern, so wie an Aceisen des Königreichs, bezahlt haben“

entspringen durfte, die Belgier dagchen andererseits auf demsel⸗

ö leicht aber, Hälfe zu schaffen, wenn das Unglück da ist. In . Fhrer jetzigen schwierigen Lage sollten Sie n Lebenzkrafte ver⸗ verthęilt werden Tmnigen und sich hüten, gif ihre eigene Vernichtung hinzuwei⸗ Art. 2 Da in Gemaͤßhelt des Frwähnten Durchschnittè— en, indem sie die Saͤulen des Tempels Ihrer Freihrlt herabzie= Betrages, durch Festsetzung, auf Holland 7 und auf Belgien en, der mit aller seiner unden fon enheft noch immer den edel⸗ * der oben verzeichneten Schulden kommen wurden, so wird sten Verein freier Maͤuner in sich schließt, den die bewohnte Belgien mit einem danach gleichmaͤßig festgestellten Antheil Ee Kennt“ (Großer Beifall Es war m uhr Morgens, ais der Zinsen Zahlung belastet bleiben. Sir Rob. Peel seine Rede beendigte und das Haus sich vertagte. Art. 3 Üüm der so vertheilten Schulden des Königreichs ) der Riederlande halber, werden die Belgier den Genuß der London, 4. Marz. Vorgestern erstattete der Recorder Fahrt und des Handels nach den an Holland gehärenden Ko— dem Koͤnige Bericht uͤber die im Gefangniß von Newgate ontcen auf demfelben Fuße und mit denselben Rechten und befindlichen und im letzten Dezember und Januar zum Tode Bortheilen, wie bie Einwohner von Holland, genießen.

611

Art. 4. Die oͤffentlichen Bauwerke zu allgemeinem oder besonderem Nutzen, wie Kanaͤle, Landstraßen u. dergl. m, die anz oder zum Theil auf Kosten des Königreichs der Nieder⸗ kuh angelegt worden, werden mit den darän geknuͤpften Vor= theilen und Lasten dem Lande gehbren, in welchem sie gelegen sind. Es ist aber gemeint, daß die Kapitalien, welche zu An⸗ legung dieser Werke aufgenommen worden und besonders darauf haften, unter die genannten Lasten begriffen werden sollen, und jwar so welt, als sie noch nicht abgelbst sind, und ohne daß die k . f ehen en Ablösungen zu einer Ausgleichung Anlaß eben sollen.

ü Art. 5. Der Beschlag, der in Belgien waͤhrend der Un⸗

ruhen auf das Privat⸗Vermbgen und die Domginen des Hau⸗

fes Oranien⸗Nassau gelegt worden, wird unverzuͤglich aufgeho⸗ ben werden; der Genuß dieser Guͤter und Domginen wird un⸗ verweilt den . Eigenthümern zuruüͤckgestellt werden.

Art. 6. Belgien wird, mit Räcksicht auf die Vertheilung der Schulden des Königreichs der Niederlande, mit keinen an⸗ deren Lasten beschwert werden, als die in den Artikeln 1, 2 u. hes gegenwartigen Protokolls angegeben sind.

Art. 7. Die Ausmittelung der in den genannten Arti⸗ keln angegebenen Lasten wird in Gemaͤßheit der in denselben Rrtikein angenommenen Prineipien stattfinden, und zwar durch eine Konferenz Hollaͤndischer und Belgischer Kommissarien, die in möglichst kurzer Zeit im Haag zu sammentxeten sollen, weil alle zu einer solchen Ausmittelung erforderliche Akten⸗ stuͤcke und Aufschluͤßse in diefer Stadt sich befinden. :

Art. 8. Bis die Arbeiten dieser Kommissarien beendigt seyn werden, wird Belgien verpflichtet seyn, vorläufig und mit Vorbehalt der naͤheren Ausmittelung seinen schuldigen Antheil an der Zinsen- Zahlung und Amortisirung der Schulden des Kbnigreschs der Niederlande beizutragen, und jwar nach dem aus en Artikeln J und 2 des gegenwartigen Protokolls sich ergebenden gleichmaͤßigen Verhaͤltnisse⸗

Art. 9. Falls belt den Arbeiten der genannten Kommissa⸗ rien, oder im Allgemeinen bei der Anpassung der oben angege⸗ benen Grundlagen, Differenzen entstehen soöllten, die in der Guͤte nicht beigelegt werden können, werden. die fün Maͤchte vermittelnd eintreten, um die Differenzen auf cine mit densel⸗ . een am meisten uͤbereinstimmende Weise auszu⸗

eichen.

; Um die Tesmm ngen ren Protokolls Nr. 41 vom 23 Jan. 1831 zu erfuͤllen, sind die Bevollmaͤchtigten noch wegen folgen⸗ der Punkte uͤbereingekommen:

Art. 19. Binnen moͤglichst kurzer Zeit werden Belgische und Hollaͤndische Graͤnzscheidun s⸗Kommissarlen zusammentre⸗ ten, um die Graͤnzlinien, welche Belgien fortan von Holland trennen sollen, zu ziehen und festzustellen, in Gemaͤßheit der in den Artikeln J, 2 uͤnd 4 des Protokolls Nr. 11 vom 2. Jan. 1831 angenommenen Prineipien, Falls bei dieser Arbeit. Diffe⸗ renzen unter ihnen entstehen sollten, die nicht in der Guͤte aus dem Wege gergumt werden koͤnnen, werden die fuͤnf Höfe als Vermittler zwischen beiden eintreten, um die Differenzen so viel als möglich in Gemaͤßheit der , zu schlichten. .

Artz 11. Der Hafen von Antwerpen wird, in Gemaͤßheit der im Art. 15 des Pariser Vertrages vom 30. Mailt ent⸗ haltenen Bestimmungen, fortwaͤhrend und ausschließlich ein Handels⸗Hafen bleiben. .

Nachdem die Bevollmaͤchtigten dergestalt die vornehmsten Bestimmungen, die ihnen das Friedenswerk, mit welchem sie sich beschaͤftigen, zu erheischen schien, festgesetzt, haben sie auch noch beßimmk, daß die Artikel des gegenwärtigen Protokolls denjeni⸗ gen des vorigen Protokolls Nr. 41 vom 30, Jan. hinzugefuͤgt werden sollen, und daß dieselben, in zweckmäßiger Ordnung ran⸗ girt, zufammen eine Beilage dieses Protokolls unter der Benen⸗ nung? Grundlagen zur Befestigung von Belgiens nnäbhängigkeit und zukünftiger Existenz ausmachen sollen. lu erbem ist angeordnet worden, daß die fuͤnf Hoͤfe, die Kber diefe Grundlagen vollkommen einig sind dieselben an die unmittelbar dabei interessirten Parteien milthellen und sich uͤber die besten Mittel verstaͤndigen sollen, diese Grundlagen annehmen und zur Ausfuhrung gelangen zu laͤssen, so wie auch zu gelege⸗ ner Zeit zu bewirken, daß die übrigen Höfe von Europg, welche die Kkten' der Kongresse von Wien und Paris unterzeichnet ha⸗ ben und denselben beigetreten sind, sich mit denselben vereinigen. Die fuͤnf Maͤchte, die an der Erhaltung des allgemeinen Frie⸗ dens arbeiten, die sich ,., haben, daß ihre Einigkeit die inf e Buͤrgschaft dieses Friedens ist, die in der Ange egenheit Belglens mit vollkommener Uncigennuͤtzigkeit zu Werke gegangen sind, haben keinen anderen Zweck gehabt, als diesem Lande einen unschaͤdlichen Platz im Euroͤpäͤischen Staaten Systeme anzuwei⸗ sen und ihm eine Existenz anzubieten, welche dessen eigenes Wohlseyn und demnächst auch die rechtmäßige Sicherheit, der anderen Staaten befestigt. Sie stehen nicht an, sich das Recht L Feststellung dieser Hincssfiiñ anzuerkennen, und ohne in die

eurtheilung anderer wichtigen Fragen sich einzulassen, ohne im mindesten e n g über die Souverginetät Belgiens entscheiden zu wollen, sind sie doch zu der Erklarung befugt, daß, ihrer An: sicht nach, der 66 dieses Landes den Bedingungen der Existenz des Landes selbst nothwendig entsprechen, daß er durch seine per⸗ soͤnlichen Verhaͤltnisse der Sicherheit der benachbarten Stagten genuͤgen, daß er zu diesem Ende die in dem gegenwaͤrtigen Pro= tokolle enthaltenen Anordnungen annehmen und sich im Stande

, n me, den Belgiern den friedlichen Genuß derselben zu ersichern. (Gez Esterhazy Wessenberg. Talleyrand. Pal⸗ mer ston. Bülow. Lieven Matuszewiez.“ Außer den im obigen Protokolle erwaͤhnten Grund- lagen u. s. w., die aus 18 Artikeln bestehen, welche saͤmmt⸗ lich aus den Protokollen vom 20. und 27. Januar entnom⸗ men sind, enthalt die Staats-Courant auch noch fol—⸗

gendes: „Protokoll der im auswärtigen Amte zu London am 18. Febr. 1831. gehaltenen Konferenz.

In Anwesenheit der Bevollmächtigten von Desterreich i Großbrit anien, den Niederlanden, Preußen und

ußland.

Die Bevollmächtigten Sr. Maj. deg Koͤnigs der Niederlan de, die sich mit den Bevollmaͤchtigten der fuͤnf Hofe zu einer Konfe⸗ renz vereinigt, haben erklaͤrt, daß der Koͤnig, ihr Erlauchter Herr, sie dermaͤchtigt habe, zu allen Artikeln der Grundlagen zur Trennung Belgiens von Holland, welche aus den Lon⸗ doner Konfcrenz-Protokollen vom 20. und 27. Jan. 1831 ent⸗ springen, ihre vollstaͤndige und durchgehende ʒusiumung zu er⸗ theilen. Die Bevollmaͤchtigten der fünf Hoͤfe, die zum Empfange diefer Mittheilung von Seiten Sr. Maj des Königs der Nie⸗ derlande sich Glück wuͤnschen, haben beschlossen, dieselbe in dem gegenwaͤrtigen Protokolle zu verzeichnen.

Gez Esterhazy Wessenberg. Talleyrand. Pal⸗ merston. Fall H. Zuylen van Nyevelt. . Bülow. Lieven Ma tu sze wiez.“

Bruüͤͤssel, 8. März. Der General Mellinet hat sich aus seinem Haupt⸗Quartiere hierher begeben, um sich vor dem Re⸗ genten zu rechtfertigen.

„Es giebt Leute“, heißt es in Belgischen Blättern, „die sich eln Vergnuͤgen daraus machen, die beunruhigend⸗ sten Nachrichten im Volke zu verbreiten. Bald soll ein Bel—⸗ gisches Truppen-Corps bei Maaseyk von dem Herzoge von Sachen? Welmar, der sich, beilaͤufig gesagt, jetzt in Luxem⸗ burg befindet, geschlagen worden seyn und bald ist eine oran—

istische Bewegung in Gent oder Antwerpen ausgebrochen.

eulich behauptete man sogar, Belgische Kanonen seyen durch unsichtbare Verraͤther vernagelt worden. Die Urheber solcher armseligen Geruͤchte, die zu gleicher Zeit an mehreren Orten cirkuliren, werden sehr leicht errathen.“

Man spricht von einem neuen Journale, das unter den Auspicien des jetzt in Paris befindlichen Herrn de Potter er⸗ scheinen soll.

Deutschland.

Munchen, 7. Maͤrz. Gestern hatten Deputationen beider Kammern die Ehre, Sr. Majestät dem Koͤnige die Dankadressen derselben auf die Thron⸗-Rede zu uͤberreichen. (Die Mittheilung dieser beiden Adressen behalten wir uns

auf morgen vor.)

Oesterreich.

In einem (von der Schlesischen Zeitun mitgetheil⸗ ten) Schreiben von der Ungarischen Gränze, vom 4. Maͤrz, heißt es: „Das Koͤnigreich Ungarn wird gegen— waͤrtig von Militair sehr entbloͤßt, indem alles entbehrliche gegen Westen entweder selbst nach Italien, wo das Oester⸗ reichisch Armee Corps auf 100,000 Mann verstaͤrkt wird, oder nach Stetermark als Referve marschirt, oder auch fuͤr un vor⸗ hergesehene Faͤlle in dem Erzherzogthum Oesterreich oder vor⸗ läufig nur an der Deutschen Gränze aufgestellt werden soll.“

tat eng.

Piacenza, 727. Febr. Ihre Majestaͤt die Frau Erz— herzogin Marie Luise, Herzogin von Parma ꝛc., hat unterm e eisen Tage nachstehende roclamation erlassen: „Marie

uife, Katserliche Prinzessin, Erzherzogin von Oesterreich, von Gottes Gnaden, Herzogin von Parma . und Guastalla ꝛc. c. ꝛc. An Ihre Unterthanen. Die Gruͤnde, die Mich bewogen haben, Parma zu verlassen und Mich in Meine getreue Stabt Piaggenza zu begeben, sind Euch bereits bekannt. Vor Meiner Abreise hatte Ich die erforderlichen Anordnungen getroffen, um fuͤr die Beduͤrfnisse Meiner Staaten bis zu Meiner Ruͤckkehr zu sorgen; allein mittler⸗ weile hat es ein Theil Meiner Unterthanen, seine Pflich⸗ ten gegen Mich vergessend, gewagt, in Parma eine soge⸗ nannte provisorische Regierung zu errichten, welche die Ee tigkeit der von Mir eingesetzten Behoͤrden hemmte und nach eigenem Gutduͤnken Befehle in Meinem Herzogthume er— ließ. Da es Mein fester Entschluß ist, Mich nicht von aufruͤhrerischen Unterthanen in der Mir von Gott anver⸗ trauten Macht beschränken oder stoͤren zu lassen, so er— klaͤre Ich durch Gegenwaͤrtiges alles dasjenige, was die ei⸗ genmäͤchtig geschaffene Regierung bisher angeordnet hat oder