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nen regiert werden, wenn sie selbst nur so regiert wird, wie sie es wuͤnscht. Wollte Europa einen ungerechten Angriff auf Frankreich machen, so wuͤrde dieses sich kräftig vertheidigen; eben so wuͤrde Frankreich aber auch mit Abscheu jeden Krieg zuruͤckweisen, den man ihm in der Absicht vorschluͤge, das System unserer jetzigen Regierung auch nach anderen Staa⸗ ten zu verpflanzen.“
Der Messager des Chambres bemerkt in seinem Boͤrsen⸗Berichte uͤber die vorige Woche: „Der Wechsel⸗Agent Herr L.. ., der fuͤr einen der reichsten Kaufleute galt, hat das ungeheure Sinken unserer Fonds, das seit acht Monaten dauert, nicht aushalten koͤnnen und befand sich zuletzt in der Unmoͤglichkeit, seine Verbindlichkeiten zu erfuͤllen. Seine Lage wurde an der Boͤrse vom 1sten d. M. unter einigen seiner Kollegen bekannt, und sogleich suchte jeder sich so viel wie moͤg— lich zu decken; zahlreiche Offerten druͤckten den Cours, ohne daß das von der Ursache nicht unterrichtete Publikum uͤber den Grund dieses unerwarteten Sinkens klar werden konnte. Am folgenden Tage, als man erfuhr, daß Hr. L.... sich aus Verzwelflung das Leben habe nehmen wollen, daß er noch eine Masse unverkaufter Renten haben, stieg der Schrecken aufs Hoͤchste und man sah gar kein Ende des Sinkens ab. Das Parquet verliert ungefahr eine Million bei diesem Fallissement, und unter den Privat-Personen verliert z. B. die Herzogin von Angouléme allein 800, 000 Fr. Da die besondere Lage des Herrn L. .. die Hauptursache des Sinkens wahrend der bei—
den ersten Tage dieses Monats gewesen war, so glaubte man, daß, nachdem diese Krise voruͤbegegangen, die Course wieder etwas steigen wurden; dem ist aber nicht so gewesen. Man hat sich dieses Sinken durch das Fallen der Englischen Con- sols und durch die Ereignisse in Polen zu erklaren gesucht; das erstere ist aber so zu sagen fuͤr England individuell unde,
durch seine inneren Angelegenheiten herbeigefuͤhrt; die Pol— nischen Ereignisse koͤnnen keinen unmittelbaren Einfluß auf uns haben, und man weiß, daß die Spekulanten sich wenig um noch entfernte moͤgliche Falle kuͤmmern und gewohnt sind, ihre Operationen nicht auf die Wahrscheinlichkeiten ei— niger Monate, sondern einiger Tage zu basiren. Unter den vielen Ursachen, die ohne Zweifel auf die Erschuͤtterung un— seres Kredits mehr oder weniger einwirken, ist die wichtigst— und entscheidendste die Aufloͤsung der Deputirten-Kammer; nicht daß diese Maaßregel von der Majoritaͤt der Natlon gemißbilligt wuͤrde, sondern weil die Verstandigen sich nicht verhehlen koͤnnen, daß wir noch eine schwere Krisis zu übee— stehen haben. Alle Parteien werden einander gegenuͤberstehen und werden ihre Anstrengungen verdoppeln, um ihrer WMei— nung den Sieg zu verschaffen. Die Regierung wird allein dastehen, um ihre Feinde zu bekaͤmpfen, ohne andere Hülfe, als diejenige, die sie in ihrer eigenen Energie findet. Nur diese Energie kann Alles retten; sie ist mit der Freihest, welche Frankreich zu fordern ein Recht hat, keinesweges unverträg— lich, und wenn sie sich mit Festigkeit vereint zeigt, wird die Wahrscheinlichkeit eines Krieges geringer seyn als je, die Factionen werden sich im Schatten verbergen oder eine ge— rechte Strafe erhalten, der Handel und Gewerbfleiß werden
ihren alten Glanz wieder gewinnen, und der oͤffentliche Kre⸗
dit wird sich schnell von den Erschuͤtterungen erholen, die er erlitten hat und noch taglich erleidet.“
Der Unter⸗Praͤfekt von Sceaux, Hr. Alexis v. Jussien, hat am 2ten d. M. folgendes Rundschreiben an die Matres dieses zum Seine⸗Departement gehorenden Bezirks erlassen: „Ein Geist der Unruhe scheint sich in dem sonst so ruhigen Bezirke, dessen Verwaltung mir anvertraut ist, ausbreiten zu wollen; in mehreren Gemeinden haben ernsthafte Unordnun⸗ gen stattgefunden, aber die Ruhestoͤrer sind mir bekannt, und ich habe sie dem Königl. Prokurator zur Bestrafung ange⸗ zeigt. Alle gesetzliche Wege, ihre Beschwerden anzubringen, stehen jetzt den Buͤrgern offen; wer andere anwendet, ist daher nicht zu entschuldigen und soll bestraft werden. Die Unruhe⸗ stifter sind in kleiner Anzahl. Die Massen der Buͤrger und die National⸗Garden wollen uͤberall die öffentliche Ord— nung. Sie muͤssen aber auch sehen, daß die Behoöͤrde be⸗ reit ist, sie mit Kraft und Festigkeit zu unterstuͤtzen. Ich fordere Sie daher auf, in Ihrer Gemeinde die thaͤtigste Wachsamkeit zu uͤben und inir sogleich den Namen jedes In⸗ dividuums, das die öffentliche Ordnung zu stöoͤren versucht, anzugeben; ich werde fuͤr schnelle und strenge Bestrafung Sorge tragen. In mehreren Ortschaften sind die Pfarr— wohnungen der Gegenstand gemeiner Angriffe, und die Per— son der Geistlichen niedrigen Beleidigungen ausgesetzt gewe⸗ fen. Das Zeichen einer bestehenden und von den Gesetzen beschuͤtzten Religion ist nicht geachtet worden. Die in, würde durch diese Attentate zu sehr leiden, wenn wir sie dul⸗
den wollten, und ich lenke daher Ihre ganze Wachsamkelt
vornehmlich auf diesen Gegenstand.“
Nachstehendes ist der wesentliche Inhalt des unterm 4ten d. M. publieirten Gesetzes wegen Unterdruͤckung des Sklaven handels (dessen Mittheilung wir uns in Nr. 20 der St.. vorbehalten hatten): Wer ein Schiff fuͤr den Sklavenhan— del ausruͤstet oder ausruͤsten laßt, soll, wenn das Schiff noch vor dessen Auslaufen in Beschlag genommen worden, eine 2 — 5jaͤhrige Gefaͤngniß-Strafe erleiden; dieselbe Strafe trifft denjenigen, der wissentlich die Gelder dazu hergegeben hat, so wie den Assekuranten, den Schiffs-Capistain und den Superkargo. Wird das Schiff erst auf offenem Meere, ehe aber noch der Sklavenhandel selbst getrieben worden, ange— halten, so wird der Rheder mit 10 — 20 jaͤhriger Zwangs— arbeit bestraft. Den Assekuranten und denjenigen, der die Fonds hergegeben hat, so wie die Schiffs-Offiziere, trifft die Strafe der Reklusion, den Schiffs-Capitain aber und den Superkargo 5 — 10jaͤhrige Zwangsarbeit. Die Schiffsmann⸗
schaft wird mit 1 — 5 jaͤhriger Gefaͤngniß-⸗Strafe belegt.
Hatte bei der Beschlagnahme der Sklavenhandel bereits stattgefunden, so werden der Schiffs-Capitain und der Superkargo ebenfalls mit 10 — 20jähriger, die Schiffs⸗Offi⸗ ziere mit 5 — 10jaͤhriger Zwangsarbeit, die uͤbrige Schiffs—
mannschaft aber, so wie alle uͤbrige Individuen, die an dem
Unternehmen Theil genommen hatten, mit der Reklusion bestraft. In allen obigen Fallen werden Schiff und Ladung in Beschlag genommen und verkauft. Hat man des Schiffes und der Ladung nicht habhaft werden konnen, so werden der Rheder, der Assekurant und derjenige, der das Geld zu dem Handel hergegeben hatte, solidarisch zu einer dem Werthe der— seiben gleichkommenden Geldstrafe verurtheilt. In allen Faͤl— len koͤnnen die Schuldigen außer den obigen Strafen solida— risch auch noch zu einer Geldbuße kondemnirt werden, die nicht geringer als der Werth des Schiffes und seiner Ladung, und nicht staͤrker als das Doppelte dieses Werthes seyn darf Wenn Einer von der Schiffsmannschaft, mit Ausnahme des Capitains, der Offiziere und des Superkargo's, spaͤtestens 14 Tage nach der Landung, sey es auf den Kolonisen oder in ir— gend einem Europaͤischen Hafen, der Orsbhehoͤrde anzeigt, daß das Schiff, wozu er gehort, den Sklavenhan— dei getrieben hat, so soll ihn keine“ Strafe treffen. Alle Verbrechen und Vergehen, die gegen einen eingeschifften Schwarzen begangen worden, werden nach dem Inhalte des Strafgesetzbuches geahndet. Wer sogenannte Sklavenketten fabricirt, verkauft oder kauft, den trifft eine Gefaͤngnißstrafe von 1 —2 Jahren. Wer dergleichen Ketten schon jetzt besitzt, muß innerhalb 14 Tagen eine Anzeige davon machen und sie, bei monatlicher Gefaͤngnißstrafe, binnen einem Viertel— jahre vernichten. Wer einen seit der Bekanntmachung des gegenwartigen Gesetzes in irgend eine Franzoͤsische Kolonle eingefuͤhrten Neger kauft oder verkauft, wird mit 6monat— licher bis jähriger Haft bestraft. Alle Schwarzen, die auf einem in Beschlag genommenen Schiffe gefunden worden, werden bei der Landung durch ein richterliches Erkenntniß fuͤr frei erklaͤrt, eben so alle Schwarzen, die noch nach der Bekannt— machung des Gesetzes in eine der Franzoͤsischen Kolonieen eingefuͤhrt werden mochten. Doch konnen dergleichen Neger, von dem Tage ihrer Befreiung an, zu FTjaͤhrigen Dienstlei⸗ stungen in irgend einer der Regierung gehoͤrigen Werkstatt angehalten werden. Ueber das Verbrechen des Sklavenhan— dels, sowohl auf dem Festlande als in den Kolonteen, erken— nen die Assisenhoͤfe. Der Ertrag der Geldstrafen, so wie die aus dem Verkaufe der Schiffe und ihrer Ladungen her— ruͤhrenden Fonds, sollen, mit Ausnahme des den Kapern hieraus gesetzlich zustehenden Antheils, zur Verbesserung des Schicksals der freigelassenen Schwarzen verwandt werden.
. Graf v. Sainte, Aulair ist gestern nach Rom ab⸗ gereist.
Unter den zu General-Lieutenants beförderten General⸗ Majors befinden sich die Generale Daumesnil, Delort und Lallemand. General Gourgaud ist als General-⸗Major mit
dem Anciennetaͤts⸗Range von 1816 wieder in die Ar mee⸗Liste eingetragen worden. ag
Zu den Gelehrten, welche in der letzten Zeit den Orden der Ehren⸗Legion empfangen haben, gehoren auch die Herren Amaury Duval und 22 Thureau, Mitglieder des Instituts. 6 1
Die Akademie der schoͤnen Kuͤnste hat in ihrer vorgestri⸗ gen Siutzung den Bildhauer Roman statt des mit Tode ab⸗ gegangenen Hrn. Lesueur zu ihrem Mitgliede erwaͤhlt.
Der bisherige Koͤnigl. Prokurator am hiesigen Königl. Gerichtshofe, Herr Comte, ist entlassen und hat den Instrue⸗ tions⸗Richter Desmortiers zum Nachfolger 1
Beilage
617 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung M 74.
Der See⸗Minister hat Befehl ertheilt, die ganze Kuͤste des Departements des Morbihan, so wie die an demselben liegenden Inseln, sorgfaͤltig zu bewachen. .
Alle sich in Lyon aujhaltende Italiaͤnische Fluͤchtlinge haben am Zten d. M. von der dortigen Polizei die Weisung erhalten, die Stadt binnen 24 Stunden zu verlassen.
Die in Beschlag genommene vorgestrige Nummer des Figaro enihielt einen satyrischen Artikel uͤbec den neuen Po⸗ lizei⸗Präfekten Herrn Vivien; dieser hat jedoch vie 1*hter—
liche Behoͤrde schriftlich ersucht, der Sache, insoweit sie den
gegen ihn gerichteten Artikel betrifft, weiter keine Folge zu geben.
Großbritanien und Irland.
Parlaments Verhandlungen. Oberhaus. Sitzung vom 4. Maͤrz. Mehrere Bittschriften, die der Lord-Kanzler zu Gunsten der Parlaments-Reform uͤber— reichte, veraulaßten den Herzog von Norfolk, eine Freude uber die vom Ministerium in das ünterhaus eingebrachte Reform-Bill zu erkennen zu geben. Er zweifle nicht, sagte er, daß diese Maaßregel vollkommen geeignet sey, alle Kassen der Königl. Unterthanen zufrieden zu stellen, und hege er auch das Vertrauen, daß man sich damit von einem Ende Groß— britaniens bis zum andern unendlich freuen werde. Bereits haͤtten der Londoner Gemeinde-⸗Rath und eine in Wen in ster gehaltene Versammlung ihre vollstandige freudige Beistim— mung zu erkennen gegeben. Mehr als irgend etwa. warde diese Maaßregel die Aufregung und das . be⸗ seitigen, die sich seit einiger Zeit eines großen Theiles der Bevölkerung, besonders aber der niederen Staͤnde, be mäch— tigt haͤtten. Er werde darum auch die Maaßregel aus allen Krafeen unterstuͤtzen; ein Vertheidiger der Reform, wie er es ser n ganzes Le⸗ ben lang gewesen, wurde er auch bleiben, denn werde er auch pripa— tim eine Einbuße dadurch erleiden, so hielte ihn dies voch acht von seiner Pflicht zuruͤck, und er wurde einen Ruhm da- fin— den, ein solches Opfer zu bringen, wenn auch sein per ali— cher Verlust zehn Mal großer wäre. Diese Eiklac ng wurde von einem Theile des Hauses mit großem Bei le aufge— nommen; im Verlaufe derselben trat Se. König! Yoheit der Herzog von Sussex ein und nahm auf Lr Mein (erial— Bank neben dem Grafen Grey Platz. Der . von Wicklow uͤberreichte eine von vielen Einwohnern ee Graf— schaft Wicklow (Irland) unterzeichnete Bi tichret, ie von jedem Wunsche einer Aufloͤsung (er Union sich losl« en und die Regierung ersuchten, streige Maaßregeln zu gebmen, um alle auf uͤhreüsche Bewegungen zu unterdrücken. Gras Grey äußerte, er stimme mit den Bittstellern hinsi rüch eessen, was sie uͤber die schädliche Tendenz einer Aufregu s gesagt, welche man „Unions-Frage“ nenne, vollkommen uͤder—, ein und wurde die Regierung, falls sie es suͤr noth⸗ wendig erachten sollte, ihre Gewalt zur Unterdruͤckung der Umtriebe in Irland in Anwendung zu bringen, den Veistand des Parlamentes auch sofort in Anspruch nehmen. Vorlaͤu⸗ fig sey dies indessen nicht noͤthig, da das bestehende Gesetz vollkommen ausreichend sey. Die Frage des Herzogs von Wellington, ob die Minister auf Erneuerung der Irlän— dischen Proclamations⸗Akte (zur Unterdrückung unge setzlicher Vereine), deren Dauer bald abgelaufen seyn wurde, antra— gen wollten, wurde vom Grafen Grey bejaht. Der Marq ais von Londonderry stattete dem Minißerium seinen Gluͤck⸗ wunsch dazu ab, daß es ihm gelungen sey, in so kurzer Zeit schon so vlel Gutes fuͤr Irland zu bewirken.
— Im Unterhause erstattete am 4. Februar Herr F. Lewis den Bericht des Ausschusses uber die Erwählung des Herrn OGorman Mahon fuͤr die Grafichast Clare (Ir— land). Der Bericht lautete dahin, daß die Wahl, als nicht in gehöriger Weise erfolgt, null und nichtig sey; Hr. O Gor⸗ man Mahon hahe sich durch Vermittelung seintr Freunde der Bestechung schuldig gemacht und konne daher nicht laäͤn—
ger mehr seinen Sitz im Unterhause behalten. Es wurde
demnach der Antrag auf ein neues Ausschreiben fuͤr die Graf— schaft Clare gemacht und bewilligt; Hr. O Gorman Ma—⸗ hon, der sich während der Erstattung des Berichts im Haufe befunden hatte, stand, nachdem er das Resultat ver⸗ nommen, sogleich gon seinem Platze auf, verneigte sich gegen Hrn. G Connsll und verließ gas Haus.? erwähnte) Ueberreichung der Bittschrift von Seiten des Lon⸗ doner Gemeinde Raths zu Gunsten der Reform gab zu einer leohaften Debatte Anlaß, in der Hr. Hunt erklärte, er sey
Die (bereits
nicht so wie Hr. Hume und Andere mit der vorgeschlagenen Maaßregel so vollkommen einverstanden, denn sie beraube zu viele Leute aus der niedern Volksklasse ihres Wahlrechts; seiner Meinung nach habe Jeder, der zur Vertheidigung des Vaterlaudes (zum Eintritt in die Miliz) berufen sey, auch ein Recht, an gen Wahlen Theil zu nehmen. — Hr. Wynn (der Keiegs-Minister) sprach sich in dem (ebenfalls bereits erwähnten) Vortrage folgend maßen aus: „Ich betrachte diese Angelegenheit völlig unparteiisch, nur natuͤrlich mit der Achtung, die ich meinem edlen Freunde, der sie zur Sprache gebracht, und den verschiedenen Mitgliedern des Kabinets schuldig bin, mit denen ich seit langer Zeit in vertraulichen Verhäͤltnissen st he. Ich hege nicht den falschen Stolz, eigen sinnig auf einer einmal gefaßten Meinung bestehen zu wollen, sen—⸗ dern hafte, mit dem geehrten Hrn. gegenuber, nichts für veraͤcht⸗ licher, als wissentlich beit einem Irrthum zu beharren. Mit dem höchsten Interesse hatte ich seit Jahren den dermaligen Gegen— stand unserer Debatten vor Augen und war jederzeit gegen gro⸗ ße und allgemeine Verängerungen unseres Ver fassungs-⸗Systems. Dennoch theilte ich nie die Scheu einiger meiner früheren vert auten Freunde wider Neuerungen äberhaupt, weil ich uͤberzeuzt bein, Laß unsere Verfassung ihrer bedarf, und daß bestarn ige Verbesserungen zu ihren Hauptgrundsaͤtzen gehoͤren. Doch muͤsseg diese immer nur allmaͤlig stattfinden, indem große auf einmal eingeführte Veränderungen die Sicherheit des Ganzen bedrohen konnten. Aus diesem Grunde unter— stüͤtzte ich immer solche Bills, die zu allmäligen Verbesse⸗ rungen hinführten, und namentlich auch die, deren Zweck es war, solchen Burgfläcken die Wahlfreiheit zu entziehen, die sich des Bestechungs-Systems schuldig gemacht hatten. Ja, ich war sogar der erste, der im Parlament einen solchen BDorschlag machte. Wenn in fruheren Jahren dergleichen Borschlage gemacht wurden, so that das Haus seine Schul— digkeit und nahm sie jederzeit an. Leider aber wur— de in der letzten Zeit die Gewoh heit, auf die aller— genauesten gerichtlichen Beweise geschehener Bestechungen hartüäckig zu bestehen, der Felsen, an dem dergleichen Vor⸗ schlage, besonders im Oberbause, icheiterten. Nennen will
ich diejenigen nieht, die dergestalt ve fuhren, glaube aber,
daß bei ihnen die Gewohnhei, zum Grunde lag, rein politi⸗ sche Fragen als jurinische zu betrachten. Ich bin dafuͤr, daß große Sta te reprasentiet werden. Wie ist das aber anzu—⸗ fangen? Die sichon u große Zahl der Parlamentsmitglieder zu vermehren, in nicht rathsam — den großen Staͤdten kann aithin die Wahljrecheit nicht anders zugestanden werden, als wenn man sie au deren Orten entzieht. Mein edler Freund (cord Palnerston) ist mein Zeuge, Laß ich diese Angelegen⸗ halt imme far àsßerst schwierig ansah Die neue Verwal— tung verpflichtete sich zu vernünftigen Einsränkungen; aber immer war ich gegen jede ausgecehnte Reform-Maaßregel. Ich glaube, mir diese Aeußen ung schuldig zu seyn, und hoffe, da Haus wird mich entschulsigen, wenn ich von mir selbst spreche Als ich mein Amt annahm, machte ich die aussruͤckliche Bedingung, daß ich in Betreff der R praͤsentaͤtien, wenn diese im Parlament zur Sprache kommen sollte, mir das Recht vorbehielte, bei Seite zu tre⸗ ten und sie nicht zu unterstuͤtzen, ich hatte mir die Freiheit ausbedungen, meine Meinung uͤber diesen Gegenstand zu aͤußern, und diese weicht so sehr von der meiner Kollegen ad, daß sie ein Ausscheiden aus der Dell, rung e f ziehen muß. Naruͤrlich hatte ich an der Bildung des dem Parlamente gemachten Vorschlages keinen Antheisl, und der Vorichlag selbst ward mir erst 8 Tage vor seiner offentlichen Berathung mitgeiheilt. Ich habe ihn sehr reiflich erwogen und billige ihn in vielen Punkten recht sehr; das vorgeschla⸗ gene Comité aher des Geheimen Rathes kann ich nicht billi⸗ gen. (Hört, hört!! Der Einfluß, der dadurch zugestanden wird, ist weiner Meinung nach größer, als das Haus berech tigt ist, 3 dividuen zuzugestehen. Sollen Grafschaften in Bezirke
eingetheilt werden, so kann es nicht fuͤglich durch die Regierung, sondern es muß im Gegentheil durch das Pariament geschehen. Das Parlament kann und darf diesem Recht nicht entsagen und es eben so wenig dul en, daß die Krone es an Judmvi—
duen uͤbertrage. Die neue Maaßregel hat noch viele anzere Maͤngel, die ich jetzt nicht nacher unter such.n will, nur muß sch bemerken, daß ich nicht der Meinung derjenigen Mirglie⸗ der bin, die dem Parlament das Recht absprechen wollen, das Wöpirecht von Einem auf den Andern 59 uͤbertragen. Es ist nicht nur ein dem Parlament zustehendes Recht, sendern