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Pibl. Riccardianag daselbst, 2 der Valicana zu Rom, 2 dem Me⸗ diceischen Archiv zu Florenz. 1 der Marcus⸗Bibliothek zu Vene⸗ dig u. s. w. Sie sind zum Cheil aus dem Ende des 15ten, meist auz dem 16ten Jahrhundert, groͤßtentheils auf Papier, einige jedoch auf ,, und mit Minigturen geziert. Mehrere tragen das Wappen der Familie Medici. Der interessanteste von allen ist der Toder, welcher 14655 Friedrich von Aragon zu Pisa dargeboten wurde (. oben), spaͤter im Besitz der Familie Fosca—= rin? zu Venedig war, wö Apostolo Zeno ihn gesehen zu haben erwaͤhnt, 1800 nach Wien in die Kaiserliche Bibliothek und spaͤ⸗ ter durch Tausch nach Florenz kam...
Die vor unt liegende Ausgabe enthaͤlt in ihrem 1sten Bande: die Sonette (154), Balladen (19), Kanzonen (9 und ein Ma⸗ drigal. Ueber die Sonette faͤllt Roscoe das richtige Urtheil: „hne die Rettigkest der Sonette Dantes (vil navza), noch pie Harmonie Petrareg's zu erreichen, besitzen sie unbezweifelte Anspruͤche auf hohen poetischen Werth. Wenn Dante's Gedichte der ernsten Große Michel Angelo's gleichen, und jene Petrarcg s uns an Raphaels Lieblichkeit und Grazie erinnern, so kann man Lorenzo's Werke den minder korrekten, aber lebhafteren und glanz vollen Arbeiten der Venezianischen Schule vergleichen.“ Lorenzo selber spricht in folgenden Worten seine Ansicht vom Sonett aus: „Sie Kuͤrze dieses Gedichtes erlaubt nicht, daß ein einziges Wort Überfiüssig sey. Sein wahrer Gegenstand und Stoff muß ein bestimmter und poctischer Gedanke, mit Geschicklichkeit er⸗= zahlt und auf wenige Verse beschraͤnkt seyn, von denen eben soÿ sehr Dunkelheit als Haͤrte entfernt bleiben sollen.“ Als eine Probe dieser Gedichte moͤge hier eine Lebersetzung des 15ten der⸗ felben stehen, welches durch seine Antithesen an das bekannte, von Freuden feld so schoͤn uͤbersetzte, Sonett Fordis des Trou⸗ badours erinnert; .
Was mir mißfaͤllt, dem folg' ich voll Begehren, Zum höhern Leben wuͤnsch ich oft mein Ende, Ich ruf den Tod, und fleh', daß er sich wende, Ich suche Ruh, wo Friede nie kann waͤhren. Ich streb' nach dem, zyas selbst ich will entbehren, Voll Liebe reich' ich meinem Feind' die Hande, Ich scheue nicht vor bitt rer Nahrungspende⸗;⸗ Frei wüͤnsch' ich mich, und lieb der Knechtschaft Lehren. In Flammen frier ich, muß in Lust verzagen, . Such Tod im Leben, Friedensgluͤck im Kriegen, Ich möͤchte fliehn und dennoch Fesseln tragen. So lenk mein Schiff ich durch den Sturm der Wogen: Nicht segeln kann es, noch im Hafen liegen, Und vor der Furcht ist der Verdacht entflogen.
Ueber den größten Theil der Sonette schrieb der Dichter sel⸗= ber einen erlaͤufernden Kommentar, welcher den 4ten Vand die⸗ ser Ausgabe einnimmt. Anzumerken ist noch, daß die Dame, an welche dtese Gedichte, gerichtet sind. Madonna Lucrezig de Donati war. (S. die Epistel von Verini; Ad Lucretia Do- natam, ut amet Laurentium Medicem,“ bei Roscoe — Ed. Ba⸗ sel, 1759. Bd. 3. S. 50. — Von Lueg Pulei giebt es eine Epistel: von Luerezia an Laurus.) Dem Wunsche seines Vaters gemaͤß vermählte er sich indessen schon im Jahre 1469 mit Clariee Orsini. ̃
Der II. Band beginnt mit der Stanze, o sia Selva d'amore, einer Jugend- Arbeit, welche den Stanzen Polizian's zum Vor⸗ bilde diente. Hierauf folgen; Ambra, eine freundliche Idylle, welche die Zerstbrung einer kleinen, von Lorenzo fehr geliebten Insel im Flusse Ombrone bei Poggio a Cajang Eustschloß in der Raͤhe von Florenz) schildert; La Cagcia col Falcone, ein beschrei⸗ bendes Gedicht, worin mehrere der Freunde des Saͤngers person⸗ lich auftreten; eine Elegie; La Mencia da Barberino, eine erzaͤh⸗ sende Dichtung in der Lingua centadinesca; von Luigi Pulei in feiner Beca d. Dicoman nachgeahmt; eine Kanzone; die Al- tercazione, ein Gedicht in . . zur Erlaͤuterung der Plato⸗ nischen Philosophie, und ein religibses Gedicht: Orazionęe a Dio.
Den III. Band erffnet die Ke ppregentazione di S. GCiezanni e Paslo, eine Art von religissem Schauspiel, welches 1489 durch die Kinder des Verfassers ünd andere adelige junge Leute aufge⸗ ef wurde; diesem folgen die geistlichen Gedichte (9 ιiοni und Laude) und die ausgelassenen burlesken Poesieen, welche aus den
Feoni, den Canzoni a ball und den Canti carnascialeschi beste- hen. Drei Sonette beschließen die Sammlung, welcher, der *. Band den schon genannten Comment di Lorenzo de' Medici 361 alcuni des suoi soneiti nachbringt, welcher nach ber Aldina m
älfe eincs Laurenzianischen und eines Palgtinischen Koder
verbessert ward. — Die verschiedenen, nicht in den Text aufge⸗
nommenen Lesarten der Handschriften, sind zu Ende jedes Ban
des vollstaͤndig nachgetragen.
Zwei Bildnisse Lorenzo's *) zieren dieses praͤchtig gedruckte Werk. Das erste ist nach dem in der Florentinischen Gallerie benin dlichen Gemaͤlde Giorgio Vasari s, von Raff ⸗Meorghen sehr schoͤn gestochen, nur haͤtte man wuͤnschen konnen, daß die Bei⸗ werke — woruͤber Vasari selbst in einem Schreiben an den Her⸗ zog Alexander sich ausfuhrlich erklaͤrt (s. auch: Galleria di Fi, renze; Qu dri di Sturia, Vol. 2. p. 3 sd. 1824, wo ein Umriß gegeben wird) — nicht weggelassen worzen waͤren. Das zweite Portrait stach Faustin Anderloni nach der bekannten Buͤste.
Florenz Alfred Reumont.
*) Lorenzo's Bild in sehr jugendlichem Alter, nebst dem Cosimo's d. A., Piero's und Giuligne's, findet sich in dem schönen Fresko von Ben zo Goz⸗ oli: Ehanb's Verfluchung, im Gampo Santos zu Pisa. Ein fünftes Bild fol Poliziano feyn, woran man aber wegen des Alters zweifeln könnte.
Königliche Schau spiele.
Dienstag, 22. Maͤrz. Im Schauspielhause: Der Maurer,
Oper in 3 Abtheilungen, mit Tanz; Musik von Auber,
Mittwoch, 23. März. Im Gpernhause: Die Vestalin, lyrisches Drama in 3 Adtheilungen, mit Tanz; Musik von Spontini. (Mad. Schroͤder-Derrient: Julta, als vorletzte Gastrolle.) . .
Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten Ranges 1 Rthlr. ꝛcé.
Im Schausplelhause: 1) Jeune et vieille, vaudeville en 2 parties. 2) Le sourd, piece comique en 1 acte.
Königstädtisches Theater. Dienstag, 22. Maͤrz. Der haͤusliche Zwist, Lustspiel in 1 Akt, von Kotzebue. Hierauf: Liebe kann Alles, Lustspiel in 4 Akten, von Holbein. (Herr Ziegler, vom Hof-Theater zu Kassel, im ersten Stuͤcke:;: den Mann, im letzten: den Oberst, als zweite Gastrolle.) ö
Berliner Börse. Den 21. März 1831.
Amtl. Fonds. und Geld- Cours-Vettel. (Preusis. Cour.)
, , 577 S6 1Gsipr. Plandhrt. — 974 ] Pomm. Pfandbrf. 4 103 — Kur- u Neum do. 103 Schlesische do. 163 R kSt. C. d. R- u. N. — 54 z. Schi.d. &. u. N. 55
St. Schald- Sch. ü Er. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kurm. Ob. m. I. C. Neun. Int. Sch. d. Berl. Stadt- Ob. Königsbg. do.
Elbinger do.
Danz. do. in Th. Westpr. Pidb.
Grossha. Pos. do.
A uĩs wärtige Börsen. Frankfurt a. M., 17. März. oa. Oesterr. 5proc. Metall. 83 8533. 4proc. 694. 693. 23pror- 44. 1proc. 185 Br. Bank- Actien 1156. 4152. Part. Obl. 114. 1133. Loose zu 100 Fl. 159. Br. Poln. Loose 452. 452.
1 952
oll. vollw. Duk. Neue dito Friedrichsd'or . Disconto ..
— 1
e . e . . . 0 .
. Hamburg, 19. Märæ. Oesterr. 4proc. Metall. 58. Bank-Actien pr; ult. d. 935, pr. April 533. Kuss. Engl. Anl. S6. Russ. Anl. Hamb. Cert. So Din. 543. Poln. 90.
London, 15. Mar. 3rroc. Cons. J6. Bras. 563. Russ. S9?.
Paris, 14. Mara. proc. Rente pr. compt, 83 Fr. 99 C. fin cour. S3 Er. 95 Cent. 3prac. Pr. eompt. 55 Fr. 55 Cent. fin eour. 55 Er. S0 Cent. 5proe. 4 pr. Compt. 57 Fr. 15 Cent. fin cour. 57 Fr. 20 Cent. 5proc. Span. Rente perp. 453.
3 Wien, 16. März. *. Metall. 8355. 4proc. J0. Loose zu 100 Fl. 15521. Partial-Oblig. 1123. Bank- Actien gö6. .
Neueste Böorsen Nachrichten.
Paris, 15. Marz. 52. 15. 5proc
Frankfurt a. M., 18. März. Oesterr. 5proc. Meta Loose zu 1
Bank⸗Actlen 1147. 1145. Part. Obl. 1133. 1133.
Gedruckt bei A. W. Hayn.
proc. Rente pr. compt. 83. 0. in eaur. 83. 15. 3proc. pr. eompt. 52. 10. fin cour. Reapol. pr. xomp̃i. 57. 26. 5proc. Span. Rente perp. 2. .
ll. 83. 821. O0 Fi. 159. B. Poln. Loose 443. 44.
proc. 693. 93. 2zproc. 44. 1proc, 173. VB.
Allgemeine
Preußische Staats-⸗-Zeitung.
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* gz.
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Seine Majestaͤt der Koͤnig haben die Kaufleute Chri— stian August Stolz zu Vergeruz, Heinrich Moritz Hebenstreit zu Matamoros und Johann Georg Heim zu Tampico, zu Vice-Konsuln in ihren gedachten Wohnor—⸗ ten zu ernennen geruht.
Des Koͤnigs Majestaͤt haben geruht, den bisherigen Regie⸗ rungs-Assessor Löffler zu Königsberg zum Regierungsrath bei dem Regierungs-Kollegium daselbst Allergnaͤdtgst zu er nennen.
Angekommen: Der Fuͤrst Serge Dolgorucki, von Frankfurt a. Main. Der Katserl. Brasilianische Geschaͤftstraͤger am hiesigen ofe, A de Menzes Vasconzellos de Drumond, von Damburg. — Der Kaiserl. Oesterreichische Kabinets Courier Rettig, von Wien.
Zeitungs-Nachrichten.
Ausland.
r ner e
Deputirten⸗ Kammer. In der Sitzung vom 15. Maͤrz trug zunaͤchst Hr. Baude seine Tages zuvor dem Praͤstdenten eingereichte (bereits gestern mitgetheilte) Propo⸗ sition vor, indem von den 9 Buregus 7 fuͤr die Vorlesung derselben gestimmt hatten. Dem Wunsche des Herrn Baude gemaͤß, genehmigte die Versammlung, daß derselbe seinen An— trag bereits am folgenden Tage naher entwickele. — Es be, gannen hierauf die Berathungen uͤber den Gesetz-Entwurf wegen der künftigen Pensionirung der Militairs der Land— macht. Nach Inhalt des 1sten Artikels erlangt man das Recht auf eine Pension nach zuruͤckgelegtem Z0sten Dienst⸗ Jahre. Der Oberst v. Leydet wollte, daß man die Pen⸗ sions-Berechtigung der Unteroffiziere und Gemeinen schon mit dem 20sten, der General Remond, daß man sie mit dem 25sten, und der Oberst P̃a&ä̃xhauns, daß man sie fuͤr die Offiziere mit dem 30sten, fuͤr die Unteroffiziere mit dem 25sten und fuͤr die Gemeinen mit dem 20sten Dienst⸗ Jahre eintreten lasse. Der Königl. Kommissar, Hr. Maxrtineau, widersetzte sich allen diesen Anträgen, indem dadurch dem Lande sine Mehr⸗Ausgabe von 1,660,000 Franken erwachsen wurde. Herr Karl Du pin wies darauf hin, doß diese Summe sich in 10 bis 15 Jahren noch bedeutend vermehren wurde, und hielt es auch aus andern Gruͤnven nicht fuͤr rathsam, das Alter, welches zu einer Pension berechtige, all zu fehr herabzusetzen. Der ehemalige Kriegs- Minister, Vi comte Decaux, stimmte fur das 25ste Dien , nn als dasjenige, womit fuͤr alle Militairs die Pensions- Berechti, gung billigerweise eintreten muͤsse. Alle diese Amendements wurden indessen verworfen und der 1ste Artikel in seiner ur— spruͤnglichen Abfafssung angenommen. Der Antrag des Hrn. Pairhans, daß man wenigstens der Reglerung die Befug— niß einraͤume, in besondern Fällen den Korporalen und Ge⸗ meinen auch schon mit dem 2östen Dienst-Jahre eine Pẽch⸗ 69. zu bewilligen, wurde gleichfalls verworfen. Dem 2ten
rtikel zufolge, der ohne Welteres durchging, sollen die Dienst—⸗ ahre erst von dem Alter angerechnet werden, wo der freiwillige
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iintritt in das Heer gesetzlich erlaubt ist, also von dem 18ten
Lebensjahre an. Der 3te Artikel, wonach den in die Land— Armee eingetretenen Seeleuten ihre fruheren Dienst-Jahre zu
Berlin, Donnerstag den 24sten Marz
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1831.
gute kommen sollen, gab dem neuen See-Minister, Vice—
Admiral v. Rig ny, Gelegenheit, zum erstenmale die Red⸗ nerbüͤhne zu besteigen. Er erklärte, daß er vielleicht schon
am folgenden Tage ein Gesetz uͤber die Pensionirung der
Militalts der Seemacht vorlegen werde, worin die Regie— rung darauf antrage, die Dienst-Jahre, die kuͤnftig zu einer Pension berechtigen sollten, von dem 16ten Lebensjahre an zu rechnen, so daß hinsichtlich der Pensions-Berechtigung zwi— schen der Land- und der Seemacht nur ein Unterschied von 2 Jahren bestehen wuͤrde. Die Ankuͤndigung des Ser-Mi—⸗ nisters veranlaßte mehrere Deputirte zu der Bemerkung, es scheine danach nicht, daß man die Absicht habe, die Kammer aufzuloͤsen. Der 4te Artikel verfuͤgt, daß die Zeit, die ein Militair in einem Civil-Amte zugebracht hat, ihm bei seiner Pensionirung in Anrechnung gebracht werden soll, insofern er mindestens 20 Jahre lang aktive Militair⸗Dienste geleistet hat. Den Zoͤglingen der polytechnischen Schule soll, dem 5ten Artikel zufolge, bei ihrem Eintritte in das Heer ihre Studienzeit fuͤr 4 aktive Dienstjahre angerechnet wer⸗ den. Nach der Annahme des unerheblichen 6ten Artikels be⸗ schäftigte man sich mit dem 7ten, welcher folgende Bestim⸗ mungen enthaͤlt: „Die Dienst-Jahre sollen den Kriegsgefan⸗ genen im Auslande doppelt angerechnet werden; eben dies soll der Fall seyn, wenn der Dienst 1) auf dem Kriegs fuße, 2) auf fremdem Gebiete, es sey in Kriegs- oder Friedens zeiten, 3) wahrend des Ueberschiffens bei einem Seekriege⸗
4) außerhalb Europa in Friedenszeiten geleistet worden ist.
Bei einem Kriege sollen im letztern Falle die Dienstjahre faͤr das Dreifache gerechnet werden. Fuͤr anderthalb Jahre soll jedes Dienst⸗Jahr der bei einem Seekriege mit der Vertheidigung der Kuͤsten beauftragten Militairs gelten; fer⸗ ner jedes Dienst-Jahr, das in Friedenszeiten die Truppen am Bord eines Schiffes zubringen.“ Diese, so wie die folgen⸗ den Bestimmungen, gingen ohne irgend eine Debatte von Belang durch: „Nach 30 Jahren eines aktiven Dien⸗ stes erlangt man das Recht auf das Minimum der gesetzlichen Pension; mit jedem Jahre daruͤber steigt der Pen⸗ sionssatz um , so daß man nach zuruͤckgelegtem 50sten Dienst⸗ Jahre auf das Maximum der Pension Anspruch hat. Die Pension richtet sich nach dem Grade des Militairs, dem die⸗ selbe bewilligt werden soll; es sey denn, daß der zu Pensio⸗ nirende seinen letzten Grad noch keine 2 Jahre inne hat, in welchem Falle die Pension nach dem unmittelbar hinter dem— selben folgenden Grade berechnet wird. Wer 12 Jahre nicht avaneirt ist und pensionirt werden soll, hat Anspruch, daß ihm seine Pension um Z höher berechnet werde. (Dem An⸗ trage des Herrn Paiyhans, daß man den Artillerie- und Ingenieur -Offizieren diefe Verguͤnstigung schon zu Theil wer⸗ den lasse, wenn sie ihren letzten Grad 10 Jahre lang inne hatten, wurde keine Folge gegeben) Blessuren und Gebrech⸗ lichkeiten berechtigen zur . wenn sie unheilbar und im Dienste erlangt worden sind. Die Pensionsberechtigung tritt unmittelbar ein, wenn Blindheit, Amputation oder der absolute Verlust des Gebrauchs eines oder mehrerer Glieder die Fol⸗ gen der Blessur oder der Gebrechlichkeit sind. Die Pension betraͤgt in diesen Fällen das Minimum, wie lang auch die Dienstzeit gewesen seyn mag. Zu einer lebenslängllchen Pen sion sind berechtigt: 1) die Wittwen der auf dem Schlacht felde oder sonst im Dienste gebliebenen Militgirs; Y die Wittwen der Militairs, deren Tod durch die Kriegs-Ereig? nisse oder durch ansteckende Krankheiten, denen sie in ihrem Dienste ausgesetzt gewesen, herbeigefuͤhrt worden lst; endlich 3) die Wittwen der an den Folgen erhaltener Wunden ge— storbenen Militairs, insofern namlich die Ehe schon vor der Verwundung bestand. War ein Militair mit seiner Gattin von Tisch und Bett geschieden, so hat nach seinem Tode die Wittwe keinen Anspruch auf -Pension, und die Kinder wer— den wie Waisen betrachtet. Stirbt die Wittwe eines
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