1831 / 87 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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dem tapfersten Widerstande von

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sein Dienst berechtige, um dem Heer die nothduͤrftigsten Le⸗ bensmittel zu verschaffen, daß er aber damit keine Rechnun— gen und Forderungen befriedigen konne, die sich aus fruͤherer Zeit herschrieben, und daß daher die Befriedigung derselben auf anderem Wege gesucht werden muͤsse.

Die hiesige Staats-Zeitung meldet unter Ande— rem: „In der Gegend von Zombki, Kobylka und Radzymin ist kein feindliches Corps mehr zu sehen. Seit zwei Tagen kommen Landleute aus diesen Doͤrfern in Warschau an; je— doch ohne Lebensmittel zum Verkauf bringen zu koͤnnen, da die Russen in jenen Gegenden Alles verbraucht haben; das Einzige, was sie in die Stadt bringen, ist Holz, Kohlen und 3 Es sollen sich jedoch in der Nähe jener Orte noch zuweilen einzelne Kosaken⸗-Trupps zeigen, welche aber wieder abziehen, weil sie nichts zu essen vorfinden. So wurden am 10ten d. zwei Polnische Veteranen⸗Offiziere, welche, ohne zu wissen, daß Kosaken in einem anstoßenden Waͤldchen im Hin— terhalt lagen, unbewaffnet jenseits Grochow unterweges wa— ren, in einem Augenblick von 5 Kosaken umringt und soll— ten schon gefangen genommen werden, als der Buͤrger Drew— nicki zu Pferde von der Seite herbeistuͤrzte, durch gut gerich— tete Schuͤsse die Kosaken zersprengte und die beiben Ofiziere befreite. Drewnieki macht oft dergleichen Ausfaͤlle und sprengt allein in den Wäldern umher. In diesen Tagen ist eln Buͤrger aus Lublin hier angekommen, welcher nähere Nach— richten uͤber die Ereignisse mitgebracht hat, die daselbst statt— gefunden haben, nachdem das Corps des Generals Dwer— nicki von dort vertrieben worden und die Russen, unter Ge— neral Creutz, wieder die Stadt eingenommen hatten.“ Neue offizielle Armee⸗Berichte enthält dieses Blatt jedoch noch immer nicht; statt deren bringt es noch nachtraͤglich ei— nen Detatl-⸗Bericht des Generals Dwernicki uͤber das am 14. Februar bei Stoezek stattgehabte Gefecht.

In der Warschauer Zeitung liest man Folgendes: „Vorgestern wurde ein starkes Schießen in der Gegend von Ostrolenka gehoͤrt; wir erwarten eine amtliche Mittheilung daruͤber, da es heißt, daß eine dort gelieferte Schlacht gluͤck— lich fuͤr uns ausgefallen sey. Nachrichten vom rechten Weichsel-Ufer zufolge, ist das Corps des Generals Witt am 2. Marz in Maciejowice eingeruͤckt. In jedem Hause wur— den 15 Russen einquartiert. Die Nacht darauf setzten gegen S0 Polen uͤber die Weichsel und beunruhigten den Feind. Dle Russen blleben 3 Naͤchte hindurch zu Pferde, und die Artillerie wachte bei den Geschuͤtzen, indem sie glaubten, daß von unserer Seite ein Uebergang bei Tarnowek bewerkstelligt werden sollte. Am 7ten marschirte General Witt von Ma— ciejowice nach Bobrowniki; der Feldmarschall Dlebitsch aber verlegte sein Hauptquartier von Garwolin nach Mactejo— wice. Unterweges ließ er die Einwohner durch die Geistli⸗ chen von den Kanzeln herab auffordern, nicht die Flucht zu ergreifen, da sie nichts zu befuͤrchten hätten, und am 9gten mußten die Bewohner von Maciejowice dem Kaiser Nikolas von neuem den Eid der Treue leisten.“

Die zur staͤdtischen Garde von Warschau gehörenden Israe⸗ liten erfuͤllen, dem Warschauer Kurier zufolge, jetzt die ihnen vorgeschriebenen Pflichten und haben die Uniform an— genommen, ihre Baͤrte jedoch nicht abgelegt.

Der Oesterreichische Beobachter meldet: „Ver⸗ moͤge Nachrichten von der Russisch-⸗Polnischen Graͤnze war das zweite In fanterie⸗Corps (Pahlen II.) gegen Brzese⸗ Li⸗ tewski im Anmarsch und die ersten Echelons schon daselbst eingetroffen. Die Garden setzten ihren Marsch auf den Straßen von Grodno und Kowno nach Pultusk fort.“

In demselben Blatte liest man: „Brlefe aus Warschau vom 12. d. M., die in Krakau eingelaufen waren, melden: So einmuͤthig die Ernennung des Generals Skrzy⸗ necki zum Ober⸗Befehlshaber der Polnischen Armee anfaͤng; lich ausgesprochen schien, so hat dieselbe in der Folge und besonders in der letzteren Zeit, dennoch vielfältigen Stoff zur Unzuftiedenheit und zu Reibungen bereitet, die bei dem hef— tigen Charakter dieses Generals und seinem gänzlichen Man, gel an Zuvorkommenheit gegen die älteren Generale und Corps. Kommandanten, die sich durch seine Erhebung , fuͤhlen, nicht wohl ausbleiben konnten.

ie Schlacht vom 25sten v. M., in welcher sich, bei Gelten der Polen, die

entschiedene Ueberlegenheit der Nussischen Armee in allen Waf⸗ fengattungen, namentsich in der Artillerie, entwickelte, und Wr e g n n , Waffenruhe haben einen großen Theil der Polnischen Truppen, = , ö und Kommandanten, zu eint ruhtgeren Prüfung ihrer bes denklichen Lage gebracht, Seit dem Nückzjug des Polni, schen Heeres nach Warschau hat der schwierige Geist der

dortigen Buͤrgerschaft auch auf den Gelst der Truppen ge—

wirkt, so daß, wenn das Russische Haupt-Heer vor der Hand.

auch nicht zu neuen Operationen schreitet, die innern Spal— tungen der Polnischen Armee, der Geist der Unzufriedenheit der Stadt Warschau und der unverkennbare Wunsch der großen Masse aller Einwohner, vorzuͤglich der Guͤter- und Haͤuser-Besitzer und Aller, die noch etwas zu verlieren ha— ben, nach Ruhe und Herstellung der Ordnung, aller Wahr— scheinlichkeit nach eine den Russen guͤnstige Wendung der Dinge zur Folge haben duͤrften.“

Dänemark.

Kopenhagen, 19. Marz. Die der Ostseeischen Com— pagnie unterm 2. Juni 1825 auf 20 Jahre ertheilten Pri⸗ vilegien sind an die hier errichtete Central-Kasse fuͤr densel— ben Zeitraum uͤbertragen worden, so wie Se. Majestaͤt auch das Reglement der benannten Central-Kasse zu konfirmiren geruht haben. Nachdem der Hafen einige Tage frei vom Eise gewesen, ist er jetzt wieder dermaßen mit Treibeis angefuͤllt, daß die Schifffahrt abermals voͤllig stockt.

Deutsch lan d.

Muͤnchen, 22. Maͤrz. In der gestrigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten legte der Justiz-Mi⸗ nister, Freiherr v. Zentner, einen Gesetz⸗Entwurf uͤber die neu revidirten Gesetzbuͤcher, und der Staats-Minister von Schenk einen zweiten uͤber die Anwendung des §. 44 des Edikts uͤber die Staͤnde⸗Versammlung vor. Eine von mehr als

20,000 Individuen unterzeichnete Vorstellung wegen Ueber—

buͤrdung der Grundbesitzer des Rezatkreises, ward, nebst meh⸗ . anderen Anträgen, an die betreffende Kommission ver— wiesen.

Vermoͤge eines Reskripts des Koͤnigl. Kriegs-Ministe⸗ riums, sollen von den Beurlaübten der Armee bei jedem In— fanterie⸗Regiment 100 Mann, bei jedem Jaͤger-Bataillon 200 Mann und bei jedem Artillerie Regimen, 2600 Mann, und zwar bei letzteren 100 Kanoniere und 190 Fuhrwesen— mannschaft, zur Uebung einberufen werden. Dieselben sollen aus der Altersklasse von 1809 genommen werden und die Uebungszeit vom 19. April bis 5. Mai dauern. Auch die neu ausgehobenen Rekruten muͤssen sogleich exereirt werden. Die zur Ergaͤnzung der Armee fuͤr das Jahr 1831 aus der Altersklasse 1899 angeordnete gewoͤhnliche Aushebung be⸗

trägt, nach dem Sechstel des formationsmaͤßigen Heeres⸗

Bestandes berechnet, gꝗgl? Mann.

Karlsruhe, 21. Marz. In der gestrigen oͤffentlichen Sltzung der zweiten Kammer trug unter Anderem der Staats⸗ rath Nebenius ein Großherzogl. Reskript vor, wonach er selbst, nebst dem Geh. Rath v. Weiler und Geh. Referendar Ziegler, beauftragt ist, der Kammer den Entwurf einer Pro⸗ ceßordnung in buͤrgerlichen Rechtsstreitigkeiten vorzulegen.

Luxemburg, 20. Maͤrz. Das Journal de Luxem⸗ bourg eathaäͤlt folgende Bekanntmachung: „Der Ge—⸗ neral⸗ Gouverneur des Großherzogthums Luxemburg, Ge⸗ neral⸗Lieutenant, Herzog Bernhard von Sachsen⸗Wei⸗ mar: Zufolge des 26sten Artikels der Wiener Schluß⸗ Akte vom 15. Mai 1820 hinsichtlich der Organisation und Vertheidigung der Laͤnder, die . Deutschen Bunde gehoͤren, und der folgendermaßen lautet: „„Wenn in einem Bundesstaate die innere Ruhe durch den Widerstand⸗ der Unterthanen gegen die Regierung direkt gestoͤrt wird und die Ausbreitung aufruͤhrerischer Bewegungen zu befuͤrchten steht, oder wenn ein Aufstand ausgebrochen ist und die Re⸗ gierung nach Erschsöpfung aller constitutionnellen und gesetzli⸗ chen Maaßregeln den Beistand des Bundes verlangt, so ist dieser verpflichtet, ihr zur Wiederherstellung der Ordnung die schnellste Huͤlfe zu leisten. Wenn es in letzterem Falle noto⸗ risch ist, daß die Regierung sich in der Unmdͤglichkeit befin⸗ det, den Aufstand mit eigenen Kraͤften zu unterdruͤcken und daß sie zugleich durch Umstaͤnde verhindert wird, den Bei⸗ send des Bundes zu verlangen, so ist die Bundes⸗Versamm⸗ lung nichtsdestoweniger verpflichtet, felbst ohne dazu aufgefor⸗ dert worden zu seyn, zur Wlederherstellung der Ordnung und Sicherheit zu schreiten. 5 keinem Fall aber duͤrfen die zu diesem Zweck getroffenen Maaßregeln langer dauern, als es die Reg erung, der man zu Hülfe gekommen, fuͤr noͤthig er⸗ achtet.“ Ferner zufolge des 14ten Artikels des Beschlusses der Bundes- Versammlung vom 3. Aug. 1820 uͤber die Art und Wesse der Vollstreckung ihrer Verfuͤgungen und uͤber die Bezahlung der dadurch veranlaßten Kosten, in welchem Ar⸗ tikel es heißt: „„Die Vollstreckun gs⸗Kosten duͤrfen die wirkliche und dem Zweck entsprechende Aus gabe nicht uͤbersteigen. Diejenige Bundes⸗Regierung, gegen welche die Execution angeordnet ward,

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muß die Kosten, insofern sie liquid sind, ohne Zoͤgern dek— ken oder fuͤr selbige hinlaͤngliche Buͤrgschaft leisten. Warh die Execution nicht auf foͤrmliche Weise angeordnet, so muͤs⸗ sen etwanlge Reelamationen oder Beschwerben von der Bun, des⸗Versammlung abgemacht werden; geschah es aber auf Befehl einer Austraͤgal⸗Behoͤrde, so muͤssen diejenigen Mit—⸗ glieder derselben, welche den Befehl erließen, auch uͤber die Reclamationen entscheiden. In den im LAasten Artikel der Schlußakte angefuhrten Fallen bleibt es der Regierung uͤber— lassen, die Schuldigen zur Bezahlung der durch sie verur sach⸗ ten Kosten gerichtlich zu verfolgen.““ In Erwaͤgung, daß diese Verfuͤgungen, indem sie die Kosten einer militairischen Besetzung denjenigen Landern auferlegen, die sich em— pörten, zu gleicher Zeit auch diesen naͤmlichen Landern den Regreß gegen die Urheber oder Theilnehmer der Unruhen, so wie gegen diejenigen sichern, die sich entweder mit gewaffneter Hand, oder indem sie sich in oͤf— fentlichen Aemtern behaupten wollen, die mit Wiederherstel⸗ lung ber Ruhe unvertraͤglich sind, oder auf irgend eine an— dere Weise gegen die Ruͤckkehr zur gesetzlichen Ordnung auf⸗ lehnen; ferner, daß es in Uebereinstimmung mit den vaͤter⸗ lichen Absichten Sr. Majestaͤt des Königs Großherzoges han— deln heißt, wenn man dle betreffenden Personen auf dle Fol— en ihres bei dieser Gelegenheit zu beobachtenden Betragens aufmerksam macht; nach Anhoͤrung der Kommission der Groß⸗ herzoglichen Reglerung beschließt: Die oben angefuͤhr⸗ ten Artikel der Wiener Schluß⸗Akte vom 15. Mai 1820 und des Beschlusses vom 3. Aug. desselben Jahres sollen mit der gegenwartigen Bekanntmachung in beiden Sprachen pu— blizirt und oͤffentlich angeschlagen und außerdem im Verwal⸗ tungs⸗Memorial des , verzeichnet werden. Luxemburg, den 14. Marz 1831. . (Gez) B. Herzog von Sach sen⸗Weimar. Das nämliche Blatt meldet: „In der Nacht vom 16ten auf den 17ten ward die Brabanter Fahne im Dor fe Eich niedergerissen. Am nächsten Morgen pflanzte man un— ter Musik, Feuerwerk und dem Freudengeschrei einer Menge Menschen, die der Feier beiwohnten, wieder eine neue auf. Ein Trunkener kam bis zum Glacis der Festung und schoß eine Pistole ab. Man versichert, daß am 18ten Morgens eine aͤhnliche Scene stattgefunden habe. Alle einsichts volle Leute, die mit Ueberdruß solche lächerliche Theaterscenen spie⸗ len sehen, koͤnnen nicht umhin, die Marionetten zu bedauern und diejenigen zu tadeln, die sie in Bewegung setzten. Sehr wahrscheinlicher Weise wird bald Jedermann diese Ansicht theilen.“ 9 Schreiben aus Gottingen vom 22. Maͤrz. Auf der hiesigen Universitaͤt ist die Verfugung getroffen, daß die⸗ jenigen Studirenden, welche in der Zeit der Unruhen in be⸗ fonders straͤflichen Verbindungen gestanden, insbesondere die⸗ jenigen, welche die sog enannte Burschenschaft ausgemacht oder in engerer Verbindung mit ihr gestanden haben, falls sie sich in Gottingen wieder einfaͤnden, entfernt werden sol⸗ len. Auch wird jedem Ruͤckkehrenden ein dieser Maaßregel entfprechender Revers zur Unterschrift vorgelegt werden.

Oesterreich.

Wien, 22. Marz. Der Oesterreichische Beobach— ter bemerkt im gestrigen Blatt, bei Mittheilung der Nachricht von der neuen Zusammensetzung des Franzoͤsis * Ministeriums: „In dieser Zusammensetzung leuchtet der Name des Herrn Eäsimir Périer hervor, dessen bekannte Gesinnungen den Werth eines w, . Dammes gegen dle leidigsten und in⸗ nigst verbundenen Uebel der Zeit, gegen Anarchie und Krieg, darbieten. Das Ministerlum der auswärtigen Angelegenhei⸗ ten ist in den Haͤnden des Grafen Sebastiani geblieben, des⸗ sen Ansichten sicher nicht von denen des gegenwartigen Praͤ⸗ sidenten des Consells abweichen.“

Im heutigen Blatte sagt der genannte Beobachter; „Die Ernennung des neuen 2 hen Ministeriums ist in einem Augenblick erfolgt, wo das Mißbehagen und der Unwille des Franzoͤsischen Volkes uͤber einen Stand der Dinge, der alles Eigenthum, alle Gewerbe, den oͤffentlichen und Privat⸗Kredit, selbst die persoͤnliche Sicherheit der

Staats⸗Buͤrger mit täglichen Gefahren bedrohte, so laut

und lebendig ausgesprochen hatten, daß es hohe Zeit war, ah,, , ergreifen, denen nur noch eine kleine Anzahl verzweifelter Demagogen und ein Haufe ausgelassener Jour⸗ nalisten ihr Veto entgegensetzte. Unter den Ausschweifungen der anarchischen Faetion in der . hatten die Haͤᷣup⸗ ter und Organe derselben auch ein wildes Geschrei nach Krieg mit Europa erhoben; die einen in der D nn,, Habsucht durch Beute im Auslande zu befriedigen, die an⸗ dern, um ungestoͤrt im Innern die letzte radikale Umwaͤlzung

der noch bestehenden buͤrgerlichen Ordnung zu vollfuͤhren.

Durch wiederholte Volksaufstaͤnde, die sich besonders seit dem

1. Maͤrz täglich erneuerten, sollte, wie es scheint, die ent—

scheidende Krisis beschleunigt werden. Die bessere Masse des

Volkes, von den Ruhestoͤrern stets und uͤberall unterschieden,

hatte sich schon laͤngst von dem Felde dieser Umtriebe entfernt

gehalten. Selbst der Zulauf des eigentlichen Poöͤbels war

in den letzten Tagen auffallend geringer geworden, um so

mehr, als den Handwerksgesellen und Tagelöhnern der Nach⸗—

theil, den sie sich in ihtem Erwerb durch Theilnahme an

den tumultuarischen Scenen stifteten, empfindlicher und an—

schaulicher geworden war, so daß am Ende fast nur noch

Studenten auf dem Schauplatze der anarchischen Großthaten

die thaͤtigen Rollen uͤbernehmen wollten und selbst einige

von diesen, bei einem im Quartier des Pantheons versuch—

ten Aufstande von ihren fruͤhern Spießgesellen gemißhanvelt,

mit Muͤhe ihr Leben zu retten vermochten. Das neue Mi—

nisterium erklart sich bestimmt fuͤr Aufrechthaltung des poli—

tischen Friedens und der innern Ordnung und Ruhe im

eignen, wie in den uͤbrigen Staaten, und gegen das verbre—

cherische Treiben einer ruchlosen Propaganda. Die uͤberwie— gende Mehrzahl der Franzöͤsischen Nation ist diesen Grund—

saͤtzen zugethan. Ganz Europa theilt sie; Regierungen und

Volker denn welches Volk moͤchte eine anarchische Faction in seinem Schoße dulden werden ihnen Beifall zollen. Nur

allein durch Erhaltung der äußern, durch Wiederherstellung der innern Ruhe der Staaten, konnen die Uebel, die heute so schwer auf den Voͤlkern lasten, gehoben, das Eigenthum gesichert und geschuͤtzt, der allenthalben danieder liegende Han— del wieder erweckt und der Kredit ins Leben zuruͤckgefuͤhrt werden. Das ist die Stimme, die heute durch Europa er— toͤnt; die Oesterreichische Regierung erklaͤrt sie ausdruͤcklich fuͤr die ihrige; jeder Oesterreicher, der seinen Monarchen und sein Vaterland) liebt, huldigt ihr.“

Die Wiener Zeitung giebt heute in Deutscher Ueber⸗ setzung den am 9. Marz v. J. zwischen den Abgeordneten Sr. K. K. Majestäͤt und denen des Sultans von Marokko zu Gibraltar unterzeichneten Friedens- und Handels⸗-Traktat, wovon (wie bereits gemeldet) die Ratifications-Urkunden am 29. Okt. zu Mequinez ausgewechselt worden sind. ;

Italien.

Bologna, 13. Maͤrz. Der Praͤsident der provisori⸗ schen Regierung, Herr Vieini, hat vorgestern eine Procla— mation an die unirten Italiaͤnischen Provinzen erlassen, worin er die Einwohner auffordert, sich hinsichtlich des Einruͤckens Oesterreichlscher Truppen in Ferrara und Modena zu beru⸗ higen; dasselbe sey nicht als eine Verletzung des Princips der Nicht-Einmischung zu betrachten, da Oesterreich in ersterer Stadt das Besatzungsrecht haͤtte und Modena sogar im Falle des Aussterbens der Linie Franz IV. an das Haus Oesterreich zuruͤckfalle. Auch habe der von der provisorischen Reglerung abgeschickte Parlamentair die friedlichsten Versicherungen von Oesterreichischer Seite erhalten.

Die Allgemeine Zeitung meldet in einem Schrei⸗ ben aus Rom vom 10. Maͤrz: „Am 6ten d. M nahmen die Insurgenten ohne Widerstand den Flecken Magliano, drei Miglien von Civita Castellana; allein am Sten des Morgens verlie⸗ ßen sie ihn bereits freiwillig und zogen sich nach Otricoli zu— ruͤck, wo 700 Mann versammelt sind. In Ternt befinden

ch 1200 Mann und 2 Kanonen. Der Paͤpstliche General esta mit 300 Mann und 60 Dragonern unter dem Obersten Manley (einem Engländer in Papstlichem Dienste) zogen nach Correse, einem Flecken an dem Fluͤßchen Correse, das sich nicht weit davon in die Tiber ergießt, in der Mittel⸗ Entfernung zwischen Rom und Rieti. Man vermuthet nam. lich, daß die Infurgenten von Terni aus wieder nach Rieti vordringen werden; in diesem Falle wuͤrde der General Resta der Stadt zu Huͤlfe kommen, waͤhrend zu gleicher Zeit das Corps in Ciwitd Castellana ausruͤcken und Otrieoll angreifen soll. Die Truppen in Civita Castellana sind bedeutend ver⸗ aͤrkt worden. Der Oberst Zambonl fuͤhrt jetzt dort den Ober⸗ efehl, und Lazzarini kommandirt unter ihm. Die 3 der Paͤpstlichen Truppen im Felde belaͤuft sich nunmehr au 2600 Mann und 10 Kanonen; erst vorgestern kamen 6 Kanonen auß Genua an. Rom selbst ist jetzt ganzlich von Truppen entblößt, weshalb die . en Staats dienst versieht. Seit man mit Hewißheir vesß, daß Desterrzichischs = Truppen die insurgirten Provinzen betreten haben, ist jede Besorgnih vor einer ünternehmung gegen Noam verschwunden. Wohl., aber sieht man mit der gespanntesten Aufmerksamkelt den Nachrichten aus Frankreich entgegen. Wir haben heute die

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Französtschen Bluͤrter bis zum Isten erhalten; bis dahin