1831 / 90 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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mit einer oder mehreren Handels⸗-Lompagnieen zu unterhan⸗ deln) nicht weiter widersetzen wolle, obgleich diese Bestim—

mung vorher in relfliche Erwägung gezogen worden sey und

nur ünter dringenden Umstaͤnden zu einem letzten Nothbehelfe habe dienen sollen, fuhr derselbe also fort:

„Da ich seit meinem Eintritte in das Ministerium heute zum erstenmal diese Rednerbuͤhne besteige, so halte ich es fuͤr meine Pflicht, Sie von der Lage des Landes zu unterrichten und Ihnen die Absichten zu erkennen zu geben, zu deren Erreichung die Regierung Ihr Vertrauen in Anspruch nimmt. Und zwar bitten wir zunaͤchst um u r Vertrauen im Namen der Grund⸗ ier die bei der Bildung des Conseils vorgewaltet haben. Mit

em Vertrauen des Königs beehrt, glaubte ich demselben nicht 1er entsprechen zu konnen, als wenn ich Sr. Majestaͤt ein Mi⸗ nisterium ,,. das, stark durch die vollkommene Ueberein⸗ stimmung aller Mitglieder desselben, von den verschiedenen Be— hörden die naͤmliche Einheit und Mitwirkung zu verlangen be⸗ rechtigt waͤre. Unter dem Schutze der Verfassung wollen wir die uns nözthige Unterstuͤtzung nur auf parlgmentarischem Wegt suchen. Cine große Maaßregel ist angekuͤndigt worden; die Kroöne will die Ration befragen; damit aber die Antwort aufrich⸗ tig sey, e. Ruhe im Lande herrschen. Fur die Wahlfreiheit ist der öffentliche Friede unerläßlich, und nie war jene Freiheit nothwendiger, als bei der Zusammenstellung einer Kammer die eine der . verfassungsmaßigen Fragen loͤsen soll. Weder , noch die Regierung duͤrfen vergessen, daß die bevor⸗

ehende Session die Konstituirung der Pairs-Kammer, die⸗ ses unentbehrlichen Elements der gesetzgebenden Gewalt, zu vollenden hat. Wir haben daher unsere Blicke zunaͤchst auf die innere Lage Frankreichs gewandt. Ueherall fuͤhlt sich das Land gluͤcklich und ist stol;z auf seine Revolu⸗ tion, seine Institutionen, seinen Konig. Gleichwohl zeigt zeigt sich unter den Gemuͤthern eine gewisse Unruhe und ein ÄArg⸗ wohn, die den materiellen Interessen der Gesellschaft schaden und schon mehr als einmal in offenen Widerstand gegen die Regie⸗ rung ausgegrtet sind. Gluͤcklicher Weise hat der gesunde Sinn des Volks oftmals den Mangel an Subordination ersetzt und die Ruhe im Allgemeinen zu behaupten gewußt. Indem die Natio⸗ nal⸗Garde überall den Versuchen des Parteigeistes die Gewalt der Gesetze a n n, zeichnete sie, unseres Bebuͤnkens, allen gat fn ien Buͤrgern ihre Pflicht vor. In der That muüͤssen

iese . daß die Meinungs- Freiheit keinesweges das Recht verleiht, seine Ansichten gewaltsam durchzusetzen, und daß es au⸗ ßerhalb der Charte nur uünsinnige Wuͤnsche und truͤgerische Hoff⸗ nn giebt. Wir werden also vor Allem darauf bedacht seyn, Huünfligen Unruhen vorzubeugen; zu diesemZwecke sind bereits Maaß⸗ regeln getroffen und Gesetze vorgelegt worden. Die finanzielle Lage des Landes hat, wir muͤssen es gestehen, durch die Volksbewegun⸗ gen gelitten; indessen ist dieses Gestaͤndniß ohne Gefahr. Frank⸗ reich hat ja so viel Huͤlfsquellen! Mit der Ordnung und dem

rieden wird die Wohlfahrt gar bald zuruͤckkehren. Aus diesem

esichtspunkte betrachtet, haben wir geglaubt, daß das Land in seine Angelegenheiten nicht tief genug eingeweiht werden konne. Wir wünschen, wie Sie wissen, m. H. daß uͤber die Lage des Schatzes eine genaue Untersuchung angestellt werde. Wir konnen uns fuͤr die Zukunft nur verbuͤrgen, insofern die Gegen⸗ wart vorher gehörig konstatirt wird, und die Theilnahme beider Kammern ag jener untersuchung soll uns daher die Last un serer Verantwortlichkeit erleichtern. Nur wenn Ordnung im Innern wal⸗ tet un? die Finanzen sich in gutem Stande befinden, kann Frankreich . aͤußeren Verhaͤltnisse fo ordnen, wie fein Bestes solches er⸗

eischt; nur wenn Freiheit und Kredit im Lande herrschen, kann Frankreich uͤber Krieg und 66 entscheiden. Wie maͤchtig unser Einfluß ist, dafur spr , . dessen Unabhaͤngigkeit

uns beweist, daß Frankreich wieder den ihm gebührenden Rang

in Europa eingenommen hat. M. H., ich wuͤnsche Ihnen die

ö des Ministeriums klar und deutlich darzulegen. Wo von o wichtigen Interessen die Rede ist, muß es uns n u thun een, daß Jedermann unsere Grundsaͤtze kenne. unn und ein Konig wollen den Frieden. Auch Europa will ihn, denn es gi in Europa keine Macht, die bel einem Kriege nicht mehr

fahr liefe, als derselbe ihr Vortheil verspraͤche. Ohne Zweifel

HJ teirt und ihre Freihelten wicbererrungen. Im ginn der verletz⸗ ten estreue hat sie . 2 ffen gm en und die bestehen gle ch

ich nach errungenem Siege war aber auch ihre naͤchste Sorge, Thron und Gefetze ,,

Macht nur zerstoͤrt, weil die l t K . , . se selbst gegen die Institutionen ellen. Euroyg weiß dieg; auch weiß es, daß in cinem frelen

de g nen; es

hen

nde 6 6. r Maͤnner, en one jener Partei als die Sprache weiß

lle Meinungen und Wunsche sich Gehör verschaffen kön⸗ , . daher nicht die 3 4 r . . die⸗

nnungen Frankreichs und seiner Regierung. Endli 6 Euröpa. guch, daß unsere Revolution, enn uur ktunge getreu, eine unermeßliche Kraft besiht ünd nöthigen⸗= 1 Allen ihren Feinden Trotz bieten könnte. Kaum war iese Revolution aber vollendet, so stellte Frankreich auch den Grundsatz der Nicht⸗Einmischung auf, den ich in den Reihen der Opposition zu vertheidigen gelernt habe. Indessen hält die ö. die den Auftrag hat, vor Allem . nd d

. neip derselben alle Throne

ie den Ehre und den das Landes wahrjunehmen, sich nicht fuͤr verpflichtet,

alle Insurrectionen ohne ane i in Schutz zu nehmen und zu vertheidigen, Dies ist die Richtschnur unsers Verhaltens; wir werden das Prineip der Nicht⸗Einmischung uberall anwenden, wo unser Interesse uns dazu auffordert, uͤberäll, wo eine Verletzung desselben unsere National⸗Unabhaͤngigkeit bedrohen und der Wurde

des Landes zu nahe treten wurde; alsdann werden wir nöthtgen⸗ falls jenes Princip auch mit bewaffneter . behaupten. Aber es ist icht⸗Einmischung dem ge⸗

nicht un sere Absicht, das Prineip der sammten Europa gewaltsain aufzulegen oder ein neutrales Land zu durchziehen, um demselben uberall Achtung zu verschaffen. Wir behalten uns die Wahl des Orts und der Zeit vor. Also, m. H Friede, aber niemals auf Kosten der Ehre, der Unabhaͤn⸗ igkeit, oder auch nur des allgemeinen Besten! Einer dieser drei aͤlle trete ein, und man wird bald sehen, ob wir die Verant⸗ wortlichkeit eines nothwendigen Krieges scheuen. Wahrlich, m. H.,

nicht in dieser Kammer, worin so viele erprobte Feldherren sitzen,

nicht in Gegenwart dieses lebendigen Andenkens eines unver⸗ aͤnglichen Ruhmes darf man Anstand nehmen, zu behaupten, daß rankreich den Krieg nicht fuͤrchtet. Europa, glauben Sie mir, braucht nicht erst hieran erinnert zu werden. Durch eine angemes⸗ sene Entwickelung unserer Krafte und durch eine offene Politik hoffen wir aber die einzig mögliche Buͤrgschaft des Friedens eine gemein sa⸗ me Entwaffnung, gestuͤtzt auf ein gern eitiges Vertrauen, zu erlangen. Alle Maͤchte haben uns die be daß sie den Frieden wuͤnschen; wir halten diefe Versicherungen fuͤr aufrichtig, denn auch wir geben dieselbe Erklaͤrung ab, ünd zwar mit der groͤßten Aufrichtigkeit. Möge daher bald der Tag kommen, wo wir uns gegenseitlg den besten Beweis hiervon da⸗

durch geben können, daß wir mit unserm Mißtrauen zugleich

guch unsere Waffen ablegen. Von Frankreich haͤngt es ab, die⸗ sen von allen Völkern sehnlich can n e r Tag u echten en. Die Kraft einer Regierung, m. H., zeigt sich auch in den Mi—⸗

teln, die sie zur Vertheidigung des Landes⸗Gebiets entwickelt,

so wie in der Energie, womit sie im Innern den Gesetzen Ge⸗

horsam zu verschaffen weiß. Wir werden alle unsre Kraͤfte auf⸗

bieten, um keine dieser beiden Pflichten zu verabsaͤumen. Ein Ministerium, das, eben so wenig wie seine Vorgaͤnger, um

die Leitung der offentlichen Angelegenheiten nachgesucht hat und

wie diese aus den großen Ereignissen des Jull hervorgegangen ist, darf, indem es öh fur Alle perantwortlich macht, ö. 1 6 erwarten, daß Alle es in der Loͤsung der ihm gewordenen Auf⸗ gabe unterstuͤtzen werden. Die Verwaltung sichert ihren Schutz

allen ergebenen und faͤhigen Maͤnnern zu; sie betrachtet als ihre

Freunde, als ihre Vertheidiger Alle, die redlich an der Sache

der Verfgssung gearbeitet haben. Was die Institutionen betrifft,

dexen allmaͤlsge Entwickelung gus den Wrundsatzen unferer

Charte hervorgehen muß, so drehen sich die in dieser Bezlchung herr⸗

schenden scheinbaren Meinungs-Verschiedenheiten vielleicht bloß um Ort und Zeit; die Einen wollen rascher, die Andern langsamer vorschreiten. Dies war auch der einzige wahre Unterschied, der zwi⸗ schen den verschiedenen Anhaͤngern der von uns besiegten Contre⸗Re⸗

volution bestand; vergessen wir nicht, daß wir bei diesem Stege

gerade von denen unterstüͤtzt wurden, die zu rasch zu vollbringen trachteten, was die Klügeren nur zu gelegener Zeit versuchen wollten. Möge dieses Beispiel uns zur Lehre dienen! Huͤten wir uns vor der Gefahr, unsern Feinden die Waffen in die Ha d . .. n 35642 ger fr . kenn ö . M. 3 en, daß unser Vaterland groß und maͤchtig sey; wir sin

stolz auf dle letzte Revolution unk .

derselben; wir , aber nicht, daß sie, um ihre Macht zu beweisen, sich blind oder verzweislungsvoll in den Kampf zu stuͤr⸗ zen brauche. Die vorige Regierung ging unter, well fie ihre

Schwaͤche nicht kannte; möge die jeßige ihre Kraft erkennen, und

sie wird nicht untergehen.“

Nach dieser, mit großem Beifall aufgenommenen Rede trat der Graf v. Montalembert auf und erklärte, daß er dem Ministerium die verlangten Summen nicht bewilli—

en konne, da diese Summen nur dazu dienen sollten, das

seit 6 Monaten befolgte System der Schwäche und des Zau⸗

derns fortzusetzen; unmoglich koͤnne er das Geld der Steéuer— pflichtigen einem Ministerlum bewilligen, das, seiner Mei⸗ nung nach, die Lage des Landes noch nicht richtig erkannt habe; er wisse gar wohl, daß seine Weigerung unter den ge— genwaͤrtlgen Umstaͤnden sehr ernster Natur sey, indessen konne er a, benen seine Ueberzeugung handeln; man verlange 260 Mill. zur Aufrechthaltung des Friedens; doch frage er, welches Friedens? Etwa des Pariser Friedens vom Jahre. 1815? e,, Traktat bestehe aber nicht mehr, seit hem die letzte Revolution ihn zerrissen habe; was die Londoner Pro⸗ tokolle anbetreffe, so sey es höͤchst auffallend, in welchem Siyle dieselben abgefaßt worden; man sollte danach glauben,

daß gar keine Revolution stattgefunden hatte; Frankreich ge⸗

winnge dadurch das Ansehen, als ob es mit dem gegenwart:

gen Systeme von Europa im höchsten Grade zufrieden sey und man gerathe in Versuchung, sich in das Jahr 1829 z ruͤckzuversetzen und statt des Namens Talleyrand den Nar en

v. Polignae zu lesen; das Ministerium bilde sich ungemein

viel darauf eln, daß es das Princip der Nicht- Einmischung

in Bezug auf Belgien geltend gemacht habe; Belgien ser,

ee, g. das Steckenpferd des Ministers der auswaͤrtigen

ngelegenheiten. Der Umstand, daß kei diesen Wor⸗

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immtesten Versicherungen gegeben,

duͤrsten nach den Resultaten

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ten der Graf Sebastiani ironisch laͤchelte, verdroß den Redner. „Ich muß mich wundern“, aͤußerte er, „daß der Herr Minister lacht; lieber wuͤrde es mir seyn, wenn er sich

darauf vorbereitete, mir zu antworten!“ Von Belgien, des⸗

sen Unabhängigkeit Herr von Montalembert noch gar nicht fuͤr so ganz gesichert hielt, so lange die Luxemburgische Frage noch nicht geloͤst sey, wandte derselbe sich nach Polen. Es sey unverantwortlich, meinte er, daß Frankreich diesem Lande keine huͤlfreiche Hand geleistet habe; er wisse sehr wohl, was

man ihm antworten werde, daß namlich eine Armee sich nicht

in Luftballons nach Polen transportiren lasse; hierauf er—⸗ wiedere er aber, daß dies auch gar nicht noͤthig sey, und daß

es hinreichend gewesen ware, wenn Frankreich, dem St.

Petersburger Kabinette gegenuͤber, eine feste und energische Sprache gefuͤhrt hatte, um es von einem Einmarsche in Po— len abzuhalten. Der Redner schloß mit folgenden Worten: „Man wird mich beschuldigen, daß ich den Krieg um jeden Preis will, dies ist aber nicht der Fall; ich nehme ihn nur als eine unvermeidliche Folge unserer Lage an, indem die ge— genwaͤrtige Ordnung der Dinge mit dem Systeme des Wie⸗ ner Kongresses unvereinbar ist. Hieruͤber kann nur eine Stimme , e. Welcher Arm waͤre maͤchtig genug, um nach dem Ausbruche eines feuerspeienden Berges der Lava eine Gräanze zu ziehen, ihr ein Bett zu bereiten und ihren Lauf zu bestimmen? Doch genug, m. H; noch viel mehr koͤnnte ich sagen, um zu beweisen, daß eine Verwaltung keine Unter—⸗ stuͤtzung verdient, deren aͤußere und innere Politik seit 6 Monaten nur darin bestanden hat, sich stark mit den

Schwachen und schwach mit den Starken zu zeigen.“ (Ge⸗—

laͤchter ) Der Marquis v. Pange glaubte, daß man die dem Staate annoch zugehoͤrenden Waldungen zu hoch ver⸗ asschlage, und daß man hoͤchstens noch uͤber 700,009 Hek—

taren zu verfugen habe; die Regierung muͤsse aber wohl dar⸗

auf bedacht seyn, sich das zu dem Schiffsbau noͤthige Holz zu reserviren. Denselben Wunsch gab auch der Bexicht⸗ erstatter zu erkennen. Nach einigen Gegenbemerkungen des Handels⸗Ministers wurde die allgemeine Berathung geschlossen, worauf die 5 ersten Artikel des Gesetz⸗Entwurfes, nach vorheriger Beseitigung dreier Amendements der Herren Fabre, v. Pange und v. Rougs, durchgin gen. Der Ein— gangs erwaͤhnte 6te Artikel dagegen wurde einstimmig ver— worfen. Nach der Annahme des Jten und demnaͤchst des Sten und letzten Artikels des Gesetzes wurde uͤber den ganzen Entwurf abgestimmt, worauf derselbe mit 98 Stimmen ge⸗ gen 18 durchging. Er muß jetzt noch einmal in die Depu— tirten Kammer wandern. Am Schlusse der Sitzung theilte

der Praͤsident noch den ihm eben von der andern Kammer

ugefertigten Gesetzes-Vorschlag wegen des kuͤnftigen Ver— ,, . Beziehung mehrerer Gehalte und Pen⸗ sionen mit und ernannte, auf den Wunsch der Versamm— lung, eine Kommission zur Pruͤfung desselben. Der Be— richt uͤber das Wahlgesetz wird wahrscheinlich erst gegen das Ende der Woche von dem Herzoge Decazes abgestattet werden.

Deputirten⸗Kammer. . bin vom 22. März. Nach der Vorlesung des Protokolls theilte Duboys-Ayms eine Tages zuvor von ihm auf das Bu— reau niedergelegte Proposition mit, wonach vom 1. Januar k. J. ab Gehalts- und Pensions⸗Abzuͤge in derselben Weise, wie solche bereits im Jahre 1816 bestanden, wieder einge⸗ fuͤhrt werden sollen. (Damals waren die Gehalte in 33 Klas⸗ fen getheilt, und in einer jeden derselben stiegen die Abzuͤge um 1 Cent. vom Franken, so daß die hoͤchsten Gehalte einen Abzug von 33 Cent. oder ein Drittheil erlitten. Ausgenom⸗ men davon sollen bloß diejenigen Gehalte und Pensionen seyn, die 600 Fr. und darunter betragen; auch soll Riemand im Laufe dieses Jahres eine Gehalts⸗Zulage oder Pensions⸗ Erhöhung erhalten durfen. Nachdem die Versammlun darein gewilligt, daß der Proponent am folgenden Tage sei⸗ nen Antrag naͤher entwickele, berichtete Hr. Gir od uͤber die Proposition des Hrn. Baude wegen der Verbannung des vorigen Königs und seiner Familie von dem Franzoͤsischen Gebiete. Er 4zußerte sich im Wesentlichen folgendermaßen: „Das Geschäft Ihrer Kommission, m. H., bestand nothwen⸗

dig darin, die Ratir des vorliegenden Antrages richtig zu be⸗

immen, und in dieser Hinsicht haben wir uns mit dem Urheber ki en, in vollkom 2. l, nn n, gefunden. Nicht ein Urtheil ist es, was Sie hier zu faͤllen haben, denn dieses gebuͤhrt

der Geschichte; diese wird einst sagen, durch welche Attentate der

Aufstand des Franzöͤstschen Volks herbeigeführt wurde. Eben so wenig wird 4 m . Zornes und der erh. von Ihnen ver⸗ jangt; ein solcher wurde Ihrer und der Nation, welche zu repraͤ—= ngen Sie die Ehre 6 en, nicht wuͤrdig seyn; es ist vielmehr eine Maaßregel der höͤhern Politik, die üm so imposanter und wirksamer ist, als sie durch Keinen Groll, keine Leidenschaft ein⸗ gegehen und nur die gesetzliche Bckraͤftigung geschehener That⸗

zuvöoͤrderst Herr

sachen ist. Der Fuͤrst, der noch unlaͤngst uͤber Frankreich herrschte, und den die Verletzung des beschwörnen a , J trages vom Throne stuͤrzte, wohnt in einem Nachbar⸗ lande, von seinen Descendenten umgeben; seine Dhynastie ae noch Anhänger unter uns und sucht Unterstuͤtzung im Aus⸗ ande. Die unerbittliche Nothwendigkeit wird ohne Zweifel ver⸗ 16 Hoffnungen zerstbren, und es wird endlich der Tag der ntsagung kommen; bis dahin aber mochten Intriguen und Ma⸗ chinattonen versucht und von der Habsucht, ja selbst von irre ge⸗ leiteten edlen Gemuͤthern unterstuͤtzt werden. Die Sicherheit des Staats wird dadurch zwar nicht gefaͤhrdet, aber auch die oͤffent⸗

liche Ruhe darf , . werden, und man muß im voraus

auf die Mittel zur Aufrechthaltung derselben bedacht seyn. Das erste dieser Mittel ist dieses, Karl , seine Nachkommen, so wie die Gemahle und Gemahlinnen seiner Nachkommen auf ewig vom Franzoͤsischen Gebiete auszuschließen. Mit welchem Rechte wuͤr⸗ den sie unter uns verweilen, und angenommen, daß wir von ih⸗ rer Gegenwart nichts zu befuͤrchten haͤtten, welche Sicherheit wurden wir ihnen verbuͤrgen konnen? Diese Ausschließung ist eine durch den Nationalwillen vollbrachte unwiderrufliche That⸗ sache, die jetzt nur noch die Autoritaͤt des Gesetzes erhalren soll. In der Proposition ist auf Verbannung angetragen. Qb⸗

leich der Urheber derselben mit diesem Worte nur die Folgen der

usschließung vom Franzoͤsischen Gebiete verbunden wissen will, indem die Verbannung eine Strafe waͤre und die Anwendung

einer solchen nur das Resultat eines richterlichen Urtheils seyn

koͤnnte, so hat Ihre Kommission es dennoch fuͤr angemessen be⸗ funden, diesen Punkt des Antrags zu veraͤnderu. Warum sollten wir der Ausschließung den Charakter einer Strafe geben? Soll⸗ ten die Personen, gegen welche sie ausgesprochen ist, unser Ge⸗ biet ohne feindliche Absicht wieder betreten wollen, so wurde es hinreichen, sie davon zu vertreiben; wenn sie dagegen auf Fran zoͤsischem Boden Koniplotte schmiedeten und mit bewaffneter

Hand eindraͤngen, so wuͤrden sie sich die gesetzlichen Folgen ihrer Verwegenheit zuziehen. Aehnliche Ruͤcksichten haben uns abge⸗ halten, Korrespondenzen und Mittheilungen mit den Gliedern der fruͤhern Dynastie durch eine allgemeine Bestimmung zu * tersagen und mit gewissen Strafen zu belegen; sind diese Mitthei⸗

lungen unschuldig und gefahrlos fuͤr den Staat, so wurde es un-

serecht seyn, sie zu verbieten; ist dagegen ein strafbares Einver⸗ ire ihr Inhalt, so finden die bestehen den Ile lichn Straf⸗ Bestimmungen darauf Anwendung, und die Sache der Regierung ist es, in dieser Hinsicht strenge Wachsamkeit zu üben. ie auf solche Weise und wegen solcher Grunde, wie in dem vorliegen⸗ den Falle, von un serm Gebiete ausgeschlossenen Personen verlieren die Eigenschaft eines Franzosen; sie befinden sich ohnehin in ei⸗ nem Falle, der dem im Art. 17. des Civil⸗Gesetzbuches vorherge⸗ sehenen aͤhnlich ist, indem ihnen keine Hosn ang 3 Růck⸗ kehr bleibt; wir haben daher geglaubt, daß dieser Artikel auf sie anzuwenden sey. Nachdem sie sonach aufgehort, Franzg⸗ sen * seyn, und da unser Gebiet ihnen untersagt ist, so sind sie damit auch unfaͤhig geworden, Guͤter zu erwerben und Einkuͤnfte zu beziehen, da die Verwaltung der ersteren und die Einziehung der letzteren durch Agenten leicht politischen Umtrieben zum Deck⸗ mantel dienen konnten; noch weniger koͤnnen ihnen Pensionen bewilligt werden. Wir haben glso die diesfaͤllige Bestimmung des Antrages, weil sie uns gerechtfertigt schien, beibehalten. Was die Guͤter anlangt, welche, die vorige Dyngstie gegenwaäͤr⸗ tig noch in Frankreich besitzt, so haben wir die gerechte Bestimmung der Charte über diesen Punkt eg, geehrt, aber die Ausuͤbung des Besitzrechtes gewissen Bedingungen, welche die Kingheit erheischte, unterworfen. Die Guͤter, auf welche Karl X. nur scheinbare Anspruͤche hat, so wie diejenigen, die ihm definitiv als sein Besitzthum zuerkannt werden koͤnnen, ind von sehr verschiedenartigem Ursprunge, dessen Natur und olgen sich nur mit großen Schwierigkeiten bestimmen lassen. n dem Berichte uͤber die Liquidation der alten Civil-Liste sind tinige dieser Schwierigkeiten angedeutet worden; es giebt deren andere, bei denen wir uns nicht aufhalten, da . erst bei der e ng jener Civil⸗Liste 6k eroͤrtern seyn wer⸗ den. Daffelbe ist mit der Domaine Chambord der Fall, die durch die umstaͤnde, unter denen die Schenkung, so wie durch die Formen, unter denen sie von Karl X. ange⸗ nommen wurde, in dieselbe Kategorie gehört. Bis dahin werden diefe Guter von der Kommission der alten Civilliste verwaltet werden. Gegen den Besttz der den uͤbrigen im Artikel 1 des .

trages bezeichneten Personen gehörenden Guter lassen icht dig . = ; 6st iber

/ abe die Besitzer die felben binnen einer spaͤterhin zu bestimmẽenden Fri n . enn sie unfähig sind, neues Besitzthum in Frankreich ju erwerben, so können ste uch um derselben Gründe willen hier n fingen n en , ndr enn , auf dieser Guter, der de ern beden . 3 de n tde, weit er hinaus schieben muͤsse, als in der Provo sition ge ⸗·

. erheben; , . nothwendig

schehen 1 es laͤßt sich . voraussehen, welcher Gebrauch 1 n . en .

ngelzen Summen gemacht werden könnte. Um den Zeltöunkt des n nn ü hülern und den mebelstaͤnden , . die in der Zwischenzeit aus der Verwaltung der Güter und dem Genusse der Einkünfte hervorgehen würden, chen wir vor,

den Genuß der Einkünfte diefer Güter, so wie das kia, '

recht daruber, auf ein Fahr auszusetzen und zu bestimmen J und binnen welcher sie zum Verkauf ve n sollen, spaͤt

festzusetzen ist. Di⸗ Fend e un dieser Fonds zu den Entschaͤdigungen/ .

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