werden daher dessen gesammte ebengedachte Glaͤubiger, unter verstatteter Abschrift und Einsicht der annoch zu den Aeten zu bringenden Vergleichungs-Vorschlaͤge, prae sente registra- tore, hiermit geladen: bemeldeten Tages, Morgens um 10 Uhr, auf hiesiger Großherzogl. Justiz⸗Canzlei, entweder in Person oder durch speciell legitimirte Mandatarien, zu obbe⸗ regtem Zwecke zu erscheinen, sub poena pro omni, daß, soviel
a) die ausbleibenden nicht intabulirten Glaͤubiger anlangt, dieselben an die Beschluͤsse der Erscheinenden werden gebunpen erkannt, schriftliche Erklaͤrungen aber werden unberuͤcksichtigt gelassen werden, soviel aber
w) die in die uͤber die mehrerwaͤhnten Huͤter niedergelegten Hypotheken-Buͤcher intabulirten Glaͤubiger betrifft, sel⸗ bige im Nichterscheinungsfalle fuͤr jeden Vergleich, ab— lehnend werden angenommen werden, was denn zur Folge hahen wird, daß, nachdem, wie Eingangs erwaͤhnt, der Graf von Schlitz fuͤr den Fall der Nichtzustande— kunft dez beahsichtigten Vergleichs sich bereits erboten, seine Guͤter Zwecks deren Verkaufs abzutreten con— cursus formalis über dessen Vermögen eroͤffnet, und dasselbe constitutionsmaͤßig zum Verkauf gestellt werden
wird. .
Fuͤr den Fall, daß ein Vergleich nicht erreicht werden sollte,
haben gesammte nicht praͤeludirté und in die Hypotheken-Buͤcher nicht intabulirte Glaͤubiger im letztgedachten Termine, die uͤber ihre Forderungen und Anspruͤche redenden Beweismittel sub poena pro omni, daß sie weder ratione liquiditatis, noch ratione prioritatis mit dem Beweise durch Urkunden werden zugelassen werden, zu produeiren, auch sub poena pro omni praeclusionis die ihren For— derungen und Anspruͤchen zustaͤndigen Erstigkeitsrechte ad protocol- lum auszuführen. ö ö
Endlich liegt gesammten nicht praͤeludirten Glaͤubigern des Grafen von Schlitz ob, fuͤr den Fall der Coneurs⸗Eroͤffnung sub poena pro omni, daß die nicht mit Proeuratoren versehenen Glaͤu⸗ biger an die Beschluͤsse der damit versehenen gebunden werden angenommen, und nach demjenigen, was vorliegen wird, wird er— kannt werden, Frocuratores in loco zu bestellen.
Gegeben Guͤstrow, den 16. December 1850.
Großherzogl. Mecklenburgische, zur Justiz⸗Canzlei allerhöͤchst verordnete Direktor, Vice⸗-Direktor und Raͤthe.
G. Brandt. H. F. C. Burmeister.
(.. 8.
Auf ehrerbietigst gehorsamsten Antrag des Majors von Flotow auf Wahlow, werden alle diejenigen, welche an die von ihm unter Voraus setzung des allerhöchsten lehnsherrlichen Consenses verkauften, im Amte Luebz belegenen Guͤter Stuer, Neu-Stuer und Stuer⸗ Vorwerk, oder an die Patrimonialgerichte dieser Guͤter, aus irgend einem Grunde dingliche Anspruͤche und Forderungen zu haben ver— meinen, peremtorisch hiermit geladen:
am 23. März des Jahres 1831, Morgens um 10 uhr, auf , Großherzog. Justiz⸗Canzlei zu erscheinen, und solche ihre Anspruͤche und Forderungen bestimmt und spezifizirt anzugeben, widrigenfalls aber zu gewaͤrtigen, daß sie damit, unter Auflegung eines ewigen Stillschweigens, auf stets werden praͤeludirt und ab⸗ gewiesen werden. . 3 . .
Jedoch sind von dieser Meldungs-Pflicht die in das uͤber die saͤmmtlichen Guͤter des Provocanten niedergelegte Hypotheken⸗Buch intabulirten Glaͤubiger hinsichtlich ihrer eingetragenen Forderungen und der darauf laufenden Zinsen ausgenommen, wenigstens haben
sie fuͤr den Fall der Meldung keine Erstattung der Liquidations⸗ Kosten zu gewaͤrtigen Gegeben Guͤstrow, den 15. December 1830. Großherzogl. Mecklenburgische, zur Justiz⸗anzlei allerhoͤchst verordnete Direktor, Vice-Direktor und Raͤthe. (L. 8.) Brandt. H F C. Burmeister.
Auf ehrerbietigtst gehorsamsten Antrag des Majors von Flotow auf Wahlow, werden alle diejenigen, welche an die von ihm ver—
kauften, im Amte Luebz belegenen Suckow cum pertinentiis und
Peters dorff, auch Adamshofnung genannt, cum pertinentiis, oder an die Patrimonialgerichte dieser Guter, aus irgend einem Grunde dingliche Anspruͤche und Forderungen zu haben vermeinen, perem⸗ torisch hiermit geladen: am 23. Marj des Jahres 1831, Morgens um 10 uhr,
auf hiesiger Großherzogl Justiz-Canzlei zu erscheinen, und solche ihre Anspruͤche bestimmt und spezifizirt anzugeben, unter dem Ein Mal fuͤr alle Mal hiermit angedroheten Nachtheile, daß sie damit, unter Auflegung eines ewigen Stillschweigens, auf stets werden
praͤcludirt und abgewiesen werden.
Vyn dieser Meldungs-Verbindlichkeit sind jedoch die in das uͤher die saͤmmtlichen Guter des Provocanten niedergeletzte Hypo⸗ theken-Buch intabulirten Glaͤubiger, hinsichtlich ihrer eingetragenen Forderungen und der darauf laufenden Zinsen ausgenommen, we⸗ nigstens haben ste, wenn sie sich melden, die Erstattung der Pro— fesstons-Kosten nicht zu gewaͤrtigen, gleich wie denn auch allen den⸗ jenigen, welche auf die heutigen wegen Stuer, Neu-Stuer und Stuer-Vorwerk erlassenen Ladungen, Anspruͤche anzeigen werden, unverhalten bleibt, daß in soferne sie gemeint seyn sollten, diese naͤmlichen Anspruͤche auch auf die gegenwaͤrtigen Preckamata anzu⸗ melden, sie solche hier nur kurz mit Bezug auf jene Profession an⸗ zugeben, namentlich die sie begruͤndenden Originalien nicht noch einmal beizubringen haben, mindestens haben sie im entgegengesetz⸗ ten Falle die Erstattung der vergroͤßerten Kosten nicht zu gewaͤrtigen.
Gegeben Guͤstrow, den 15. December 1830.
Großherjogl. Mecklenburgische, zur Justiz⸗Canzlei allerhoͤchst verordnete
. Direkt or, Viee-Direktor und Raͤthe.
(G. 8.) G. Brandt.
H. F. C. Burmeister.
Es werden hierdurch alle diejenigen, welche an den Nachlaß des hier verstorbenen Kaufmanns und Schutzjuden Gottschalk Sol⸗ din, fruͤher Heymann Gottschalk genannt, aus irgend einem Nechts⸗ grunde Anspruͤche zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Anspruͤche vor uns bis zum .
7. März 1831, Mittags 12 uhr, genau anzugeben und zu bewahrheiten, bei Strafe der gaͤnzlichen Abweisung. ; Neukalden, den 13. December 1830. . Großherzogl. Stadtgericht.
Zur, Be ach tun g. .
Von einem Hohen Koͤnigl. Ober⸗-Praͤsidium ist uns die Geneh⸗ migung zur Herausgabe eines umfassenden Geschaͤfts-Blattes ertheilt worden, welches wir vom 1. Januar k J. ab taͤglich erscheinen ju lassen beabsichtigen, und worin alle offentlichen Bekanntmachungen gegen 9 Pfennige Insertions-Gebühren pre Zeile aufgenommen werden sollen. Die naͤhere Einrichtung dieses Blattes wird ehe⸗ stens oͤffentlich angezeigt werden.
Breslau, den 1. December 1859.
Anfrage⸗ und Adreß⸗Buͤreau im alten Rathhause.
Literarische Anzeige.
— In unserm Verlage erschienen, und sind durch alle Buch-, Kunst- und Landkartenhandlungen zu bekommen, in Berlin bei
Simon Sehropp & Comp., Jägerstralse No. 24:
1) Topographisch- militairischer Atlas der Preuss. Provinzen Ost- und Westpreussen, Posen und Königreich Polen,
entworfen und gezeichnet von z
F. W. Streit und C. F. Weiland.
Im Maasestahe von 1,5, Paris. Zoll auf 1 geogr. Meile. S5 an ein- ander passende unillumin. Blätter in Roy-Fol. 1810 - 1816.
— — x m r meer
Nebst 2 Bdn. Repertorium aller im Atlas enthaltenen Orte ete.
Preis der ordin. Ausg., vollständig, 27 Thl. 10 sgr.; — Der Velinausgabe 33 Thl 20 sgr.; — Eines einzelnen Blattes ord. Ausg. 10 sgr.; Velinausg. 123 sgr.
2) Generalkarte derselben Länder, gezeichnet von C.
F. Weiland. Imp. -Fol. 10 sgr.
— Dies elbe Roy. - Fol. 5 sgr.
3) Generalbarte von Galizien, österreich. und russis. Antheils, gezeichnet von F. W, Streit. Imper. -Fol. 1825. 106gr. — Bieselbe österreich. Antheil, gezeichnet von C. F. Weiland. Roy. - Fol. 1825. 5 6gr. Weimar, December 1830.
Das geg raphisehe Institut.
Allgemeiner Anzeiger
i e ren, ch,,
Cridars.
nau.
Eheleute.
norennen . Nr. 15. zu Roͤbel.
18. zu Roͤbel.
256. zu Roͤbel.
Ritterguͤter.
Stenkendorff, Huͤtte, Kalittken,
Sumpf und Klejn⸗Skape é. p, Lehn⸗Ritterguͤter.
Ramẽ Stand des
Vermoͤgem der Handlung Biller— beck K Comp. zu Stargard.
Name u. Stand des Erblassers, u. resp. Bezeichnung der Masse.
Nachlaß des zu Lessen am 2. September 1829 verstorben. Buͤrgers Theodor Kobylaski.
Kaufgelder des Carl Roͤmer— schen (ehemals Jacob Kruͤger) Grundstuͤcks Nr. 3. zu Ruße⸗
Nachlaß der zu Krebsjauche ver⸗ storb. Leonhard Albinusschen
Kaufgelder des subhastirten, der verehel. Anne Marie Wege⸗ ner, geb. Hitscher, gehoͤrigen . Nr. I2 zu Roͤ⸗
bel. Desgl. des subhastirten, den mi⸗Dasselbe. Geschwistern Packe⸗ busch gehörigen Kossaͤthenhofes
.
Concurse.
Name des
werder.
Desgl. des subhastirten, Gaͤde⸗Dasselbe. schen Kossaͤtenhofes sub Nr.
Desgl. des subhastirten Grabert⸗Dasselbe. schen Kossaͤthenhofes sub Nr.
Stadtger. zu Stargard
Name des Gerichts.
Ld.“ u. Stdtger. Graudenz.
Ger.⸗ Amt Fuͤrstenberg.
Kreis⸗Ger. zu Stendal.
Gerichts.
Ld.“ u. Stdtger. zu Marien⸗ 20. Januar 1831.
. Tag der
Eroͤffnung. Termin. ,,,, r m n m
11. Apr. 3. Stettin Int. Bl. p. 43. de 183i.
—
Liquidations, Termin.
26. Februar 1831.
Maͤrz 1831. Maaͤrz 1831. Maͤrz 1831.
Maͤrz 1831.
Maͤrz 1831.
den 18 Januar.
an d.
Liquidati ons -— PErocesse.
Su bhastati onen. mer O O O ds πru+áiECræ—rwmmrrmemmreee: ee e e e Q ο t ᷣ2— — ——ä—äůuͥ , u t ᷣt—⏑—ͥ 0 0 2 2 , . Yrovim.· Benennung des Grundstuͤcks.
grant a O e e e O Q ax 0 O 2 Q O ,
Oßyrenn seondeinen und Kolteney, Lehn⸗
Name des jetzigen Besitzers.
Regier. Rath, Erb⸗ Amts ⸗Hauptmann Graf v. Finkenstein⸗ sche erbschaftl. Liqui⸗ dations⸗Masse. Desgl.
Taxwerth des Grundstuͤcks
13807 Thl. 23 sar. zpf.
29516 Thl. 25 sar.
K
verlorener Staats- Papiere und anderer Schuld- Verschreibungen, Behufs deren Amortisation.
Name des Gerichts.
Ob. Ldger. zu Koͤnigẽs⸗ berg.
Dasselbe.
1. e
Perempt. Bietungs⸗ Termin.
10 Mrz. 31
10 Mrz. 31.
Blatt, wo das Weitere zu finden.
Blatt, wo das Weitere zu finden.
Marienwerder Int. Bl. p. 1033.
de 1830. p. 1043.
Berliner Int. Bl. p. 9334.
Altmaͤrkisch. Intell. und Lese⸗Blatt
p. 34.
Blatt, worin das Weitere zu ersehen.
Koͤnigsb. Int. Zett. p21. Je isi.
p.22.
2 ͤ——————¶ *
Yrar in
Benennung des Dokuments.
Name det Eigenthuͤmers.
Betrag des Dokuments.
Name der Behoͤrde.
Praͤelusiv⸗ Termin.
Blatt, worin das Weitere zu ersehen.
—
Obligation des Bauer Martin * in Missen, v. 15. Nov.
Gerichtl. Obligation des Schen⸗ kers Johann George Maschke h gossendlatt, vom 23. Dec.
Gerichtl. Schuld⸗Verschreibung des vorbenannten Maschke, vom 1. April 1802.
Bothosche Minoren⸗ nen.
Musquetier Johann Friedrich Piede.
Kossaͤth Mart. Bauer zu Briescht.
.
100 Thl.
50 Thl.
100 Thl.
.
Ldger. zu Luͤbben.
16. Apr. 3s.
Berliner Intell. Bl. p. 284. de 1830.
2 .
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