1831 / 90 p. 11 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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verschollener und ausgetretener Personen, Behuts deren Todeserklärung oder Vermögens- Confiscation, so wie auch Vorladungen unbekannter Prätendenten.

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; ; ; Peremtt. Provinz. Name des Citaten. Letzter k Name des Gerichts. Sistir- Blatt, wo das Weitere

Schlesien. Glafey, Wilhelm, Kaufmann. Koch, Johann Friedrich, ehemaliger

Lajarethvater und Holzhaͤndler.

.. Masgus, Caroline Marie, Dienst—

maͤdchen.

*. Bauer, verwittw. Charlotte Christiane,

geb. Klinicke, Aufwaͤrterin.

Tautz, August, Goldarbeitergeselle.

* Suxland, verwittw. Catharina, geb. Sonnabend.

Sonnabendsche Erben, in Betreff der Masse „Sonnabendscher Erben von

Siebenhuben.“

Baͤnsch, Joh. Gottfr. Tagearbeiter.

Maslitz, verwittwete Catharina, geb.

Moser.

Parchwitz, Carl Gottlieb, Posamentier.

Termin. zu ersehen.

Sidtger. . Breslau. Breslau. Int ⸗Bl p 4485.

de 1 830.

II. Ausland.

1 ,

verschollener und ausgetretener Personen, Behufs deren Todeserklärung oder Vermögens. Confiscation, so wie auch Vorladungen unbekannter Prätendenten.

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ö . Name des Citaten.

Koͤnigr. Sachs Die unhekannten Glaͤubiger an das Vermoͤgen des Einnehmers Hiob Wilh. Rudolph zu Roͤda, vormals . ZZBastwirth zu Audisleben. Braunschweig Die unbekannt. Anspruchsberechtigten an das Debitwesen des verstorben. Geheimen Kammerraths von Geb— hardi zu Braunschweig.

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e ' . Perempt. ; Letzter renn , Aufenthalt Name des Gerichts. Bistir Blatt, wo das Weitere

Termin. zu ersehen.

Herrlich Byulinsche 24. Jan. 31. Erfurt. Int. Bl. p 844. Ger zu Roͤda. de 1850.

Distrikts⸗Gericht zu Braunschweig.

Hertzgl. Braunschw. 14. Nov. 31 Halberst. Int. Bl. p. 828.

Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Da von dem unterzeichneten Ober-Landesgericht uͤber den Nachlaß des Gutsbesitzers von Lehmann zu Claushagen, am 25. pr. m. der erbschaftliche Liquidations-Prozeß eröffnet, und der offene Arrest verhaͤngt worden; so wird diese Verfuͤgung hierdurch oͤffent⸗ lich bekannt gemacht, und allen und jeden, welche von dem Erb— lasser etwas an Gelde, Effeeten, bei sich und in Verwahrung ha— ben, oder welche demsetben eiwas bezahlen oder liefern spollen, hierdurch angedeutet, an Niemand das Mindeste davon verabfolgen zu lassen, vielmehr solches dem Koͤnigl. Ober-Landesgerichte foͤr⸗ dersamst getrelich anzuzeigen, und die in Haͤnden habenden Gelder und Sachen, jedoch mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte, in dessen Depositorium abzuliefern.

Sollte aber hierwider gehandelt, und demohnerachtet etwas bezahlet oder ausgeantwortet werden, so wird solches fuͤr nicht ge⸗ schehen geachtet, und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben werden. Es haben auch die Inhaber solcher Gelder und Sachen, wenn sie dieselben verschweigen und zuruͤckhalten, zu erwarten, daß sie noch außerdem alles ihres daran habenden Unterpfandes und andern Rechtes, fuͤr verlustig erklaͤrt werden sollen.

Coslin, den 23. December 1830.

Koͤnigl. Preuß. Ober-Landesgericht von Pommern.

*

- Avertissement.

Das im Friedeberger Kreise der Neumark belegene, zur erb schaftlichen Liquidations-Masse des verstorbenen .

Ernst Heinrich von Schoͤnebech gehörige genden her en nl choͤnebech gehoͤrige Gut Geilenfelde, nebst fol⸗

a) die Kolonie im Friedbergschen Kreise von 38 Magdeburgische

Morgen 89 MRuthen, nebs einem halben Loofe zu Neu⸗Meck⸗ lenburg von 4 Magdebhurgische Morgen Wiesewachs und Gar⸗ tenland, und

b) die am Saritzer See belegene Wiese von ungefaͤhr 93 Mag⸗ deburgische Morgen im Amte Marienwalde, welches mit Ein⸗ schluß der von den Bauern und Koffaͤthen nach der Reguli— rung der gutsherrlichen und baͤuerlichen Verhaäͤltnisse auflom⸗

menden jaͤhrlichen Rente auf 36571 Thl. 7 sgr. 11 pf, abge—⸗ schaͤtzt worden ist, ö auf den Antrag des Eurator der Liquidations-Masse von neuem tub hass gestellt, und es ist der Bletungs-Termin vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor von Wulffen, als Deputirten, auf den 1 Juni 1831, Vormittags 10 uhr, angesetzt worden. Es werden daher diejenigen Kauflustigen, welche

annehmliche Zahlung zu leisten vermoͤgen, aufgefordert, sich späͤte—

sten in diesen Termine zu melden, und ihr Gebot abzugeben. Dem Meistbietenden soll, wenn nicht rechtliche Hinderunzs⸗Ursachen eine Ausnahme zulassen, der Zuschlag ertheilt werden. Die Verkaufs⸗ Taxe kann in der hiesigen Registratur eingesehen werden. Frankfurt a. d. O., den 23. December 1830. Königl. Preuß. Ober-Landesgericht.

SEdiset al- Gitat ion. Nachdem uͤber das, im Jerichowschen Kreise des Herzogthums

Magdeburg belegene, vom Johanniter-Ordens-Ritter Gebhard Jo⸗

hann Achatz von Alvensleben besessene, unter nothwendiger Süb— hastation gestellte adliche Lehn- und Rittergut Randau, und die dargus zu loͤsenden Kaufgelder auf Antrag mehrerer eingetragener Glaͤubiger der Liquidations-Prozeß eroͤffnet worden: so werden die,

auf dem ute eingetragenen, aber ihrem Aufenthalte nach unbe⸗ kannten Glaͤubiger, als der Kaufmann Davld Loͤwenthal, der Amt-⸗

mann Jehann Gottlieb Gerbig und die Aaron Meyerschen Erben aus Berlin, sowie alle etwanigen unbekannten Gläubiger, welche

im Hypotheken-Buch nicht wirklich eingetragen sind, aber ein ding⸗ liches Recht in dem aufgebotenen Grundstuͤcke, oder einen rechts—

guͤltigen Titel zum Pfandrechte haben, oder sonst irgend einen Real-Anspruch zu haben vermeinen, insbesondere diejenigen, weiche vermoͤge der Gesetze ihre Forderungen auch ohne besondere Einwil⸗ ligung des Schuldners, auf dessen Grundstuͤcke eintragen zu lassen befugt sind, hierdurch aufgefordert, in dem auf den 15 Februar 1831, Vormittags guhr,

vor dem Deputirten, Herrn Ober-Landesgerichts⸗-Asse for von Kle— witz, auf hiesigem Ober-Landesgerichte anberaumten Termine ent— weder in Person oder durch zulaͤssigs Bevollmächtigte, wozu ihnen bei fehlender Bekanntschaft die Jußiz-Commissarien Oeltze, Löper

und Damm allhier, vorgeschlagen werden, zu erscheinen, ihre An⸗ spruͤche an das Gut oder dessen Kaufgelder gebuͤhrend anzumelden, und deren Richtigkeit nachzuweisen, widrigenfalls sie mit denselben praͤeludirt, und ihnen damit ein ewiges Stillschweigen, sowohl ge⸗ gen den Kaͤufer desselben, als gegen die Glaͤubiger, unter welche das Kaufgeld vertheilt wird, auferlegt werden soll. Zugleich werden folgende eingetragene, ihrem Aufenthalte nach unbekannte Agnaten, als: . a) aus der schwarzen Linie: Johann Friedrich von Alvensleben aus Burgtorf, Joachim Werner von Alvensleben aus Merseburg, Johann Friedrich von Alvensleben aus Zichten, . Levin , n. und George Dietrich, Gebruͤder von Alvensleben aus Berge, . Johann Friedrich und Gebhard August, Gebruͤder von Alvensleben aus Erxleben, . Gebhard von Alvensleben aus Eichenbarleben, Johann Friedrich von Alvensleben aus Vinau, Ludolph Friedrich August von Alvensleben, . Busso Dietrich, Carl Ludolph und Johann Friedrich Werner, Ge⸗ bruͤder von Alvensleben aus Schenkendorff, b) aus der weißen Linie: Friedrich August und Johann August, Gebruͤder von Alvensleben, so wie alle unbekannten Agnaten und Gesammthaͤnder zu dem vor⸗ gedachten Termine hierdurch vorgeladen, um gleichfalls jene ihre Anspruͤche anzumelden und nachzuweisen, auch die von den Glaͤu⸗ bigern liquidirten Regl-Anspruͤche zu pruͤfen, widrigenfalls sie des Widerspruchsrechts gaͤnzlich verlustig erklaͤrt, und ihnen mit ihren Anspruͤchen sowohl gegen den Kaͤufer des Guts, als gegen das unter die Glaͤubiger zu vertheilende Kaufgeld ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Magdehurg, den 16 Juli 1850. Koͤnigl. Preuß. Ober-Landes-Gericht.

Die unbekannten Eigenthuͤmer oder deren Erben folgender in unserm Depositorio befindlichen Massen: a) 3 n, fern Pupillen-Masse im Betrage von 3 Thl. sgr. 2 pf, b) der David Wilhelm und Johann Gotthilf Tetzlaffschen Cura⸗— tel⸗Masse 2 51 Thl, . ; c) der n liger Niedersiaͤdtschen Sterbe-Cassen-Gesellschaft a 100 Thl., q) der Gottlieb Fuͤllbrandschen Curatel-Masse à 20 Fl. D. C., e) der dem entsprungenen Marqueur Carl Friedrich Scholtz im Jahr . bei seiner Verhaftung abgenommenen Summe von 18 Thl., . . der im Fe 1766 beim Schoͤppen⸗Gericht deponirten Joseph Meyerhold und Franz Brunatyschen Conenrs⸗Masse a 3859 Thl, inel. 3825 Thl. Danziger Communal-Schuld-Scheine, der Matthias Bollenhagenschen Credit Masse von 35 Thl. 16 sgr., der Elisabeth Gronwaldtschen Nachlaß-Masse von 50 Thl., der David Technerschen Curatel⸗Masse 2 12 Th.. der Johann Benjamin Schrammschen Nachlaß-Masse im Be— trage von 85 Thl., und eines percipiendi von 19 Thl. 24 sor., in der Wittwe Sahlen— schen Nachlaß-Sache fuͤr den seinem Leben und Aufenthalte nach unbekannten Michael Gottfried Lemcke, werden hiermit aufgefordert, sich binnen 4 Wochen zu melden, und zur Empfangnahme zu legitimiren, widrigenfalls diese Massen zur Allgemeinen Justiz-Offieianten-Wittwen-Kasse abgeliefert werden sollen. Danzig, den 14. December 1830. Koͤnigl. Preuß. Land- und Stadtgericht,

, . Da das Hypotheken-⸗Buch von den zur Stadt Driesen gihoͤri— gen Kaͤmmerei- und Kommunal⸗Grundstuͤcken, auf den Grund der daruͤber in der gerichtlichen Registratur vorhandenen, und von dem hiesigen Magistrat einzuziehenden Nachrichten regulirt werden soll, so werden alle und jede, welche dabei ein Interesse zu haben ver— meinen, und ihren Forderungen die mit der Ingrossation verbun— denen Vorzugs⸗-Rechte zu verschaffen gedenken, hiermit aufgefordert, sich binnen 3 Monaten bei dem unterzeichneten zur Regulirung dieses Hypotheken-Wesens, von dem Koͤnigl. Ober-Landergericht zu Frankfurt a. d. O. beauftragten Gericht zu melden, und ihre etwa—⸗ nigen Anspruͤche naͤher anzugeben. Hierbei wird dem Publikum eroͤffnet:

1) daß diejenigen, welche sich in der bestimmten Zeit melden,

nach dem Alter und Vorzuge ihres Real-Rechts eingetragen werden sollen, ;

2) diejenigen aber, welche sich nicht melden, ihr vermeintliches Real-Recht gegen den dritten im Hypotheken-Buche eingetra⸗ genen Beßfitzer nicht mehr ausüben koͤnnen, und

3) in jedem Falle mit ihren Forderungen den eingetragenen Posten nachstehen muͤssen, dagegen

4 denen, welchen eine bloße Grund-Gerechtigkeit zusteht, ihre Rechte nach Vorschrift des Allgem. Land⸗Rechts, Th 1, Tit. 22, S. 16 und 17, und des Anhanges zum Allgem. Land⸗Recht § 58, zwar vorbehalten bleiben, daß es ihnen aber auch frei steht, ihr Recht, nachdem es gehoͤrig anerkannt oder erwiesen worden, eintragen zu lassen.

Driesen, den 21. December 1830. . Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

Averti s Le ment.

Von dem Koͤnigl. Land- und Stadt-Gericht zu Custrin ist uͤber das Vermoͤgen des Schiffer Ludwig Jaensch, wegen Unzulaͤnglich⸗ keit desselben, zur Befriedigung der Glaͤubiger, per Decretum vom heutigen Tage der Coneurs eroͤffnet, und es sind die unbekannten Glaͤubiger zur Anzeige und Bescheinigung ihrer Forderungen, bei Verlust ihrer Anspruͤche an die Coneurs⸗-Masse ad terminum

e n 3. FJ er run nn, vor dem Herrn Referendarlus Gerlach vorgeladen worden. Aus— waͤrtige koͤnnen den Herrn Justiz-Commissarius Bischoff mit Voll— macht und Information versehen.

Cuͤstrin, den 2. October 1830.

ii

Auf Ansuchen der verehelichten Mariane Bobeck, gebornen Palkowska aus Szadrau, wird deren sich angeblich seit langer als 13 Jahren von ihr entfernter Ehemann, der Kunstwebergesell Adam Bobeck, welcher nach den eingezogenen Nachrichten sich von Sza— drau nach Strezelno, von hier aber ins Oesterreichische begeben, und seit dieser Zeit von seinem Leben und Aufenthalt keine Nach- richt gegeben haben, dergestalt hiermit oͤffentlich vorgeladen, daß derselbe oder dessen etwanige unbekannte Erben und Erhnehmer sich innerhalb neun Monaten, spaͤtestens in dem auf . den 8. Oetober 1831 Vormittags 9 Uhr, im hiesigen Verhoͤr⸗-Zimmer anstehenden Termine, entweder per⸗ soͤnlich oder durch einen gesetzlich zulaͤssigen mit Vollmacht und Information versehenen Bevollmächtigten, wozu ihm bei erman— gelnder Bekanntschaft der Justiz-Commissarius Rehbein in Preuß. Stargard in Vorschlag gebracht wird, melden, widrigenfalls der⸗ selbe für todt erklaͤrt, und dessen etwaniges Vermoͤgen seinen sich . und als solche legitimirenden Erben zugesprochen wer— en wird.

Schoͤneck, den 2. November 1830.

Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

Schm idt.

Auf den Antrag des Erben des hieselbst verstorbenen Kauf— manns Moses Marcus Levy werden hiermit in Gemaͤßheit des S. 137 et seq. Tit. 17. Th. L des Allgemeinen Landrechts die un— bekannten Erbschafts-Glaͤubiger aufgefordert, ihre Anspruͤche an den Tevyschen Nachlaß binnen 3 Monaten, spaͤtestens aber in dem zur Theilung des Nachlasses vor dem Herrn Referendarius Guderian in unserm Geschaͤftslocale .

den 23. Februgr 1831 Vormittags 9 Uhr anstehenden Termine persoͤnlich oder schriftlich anzumelden, und geltend zu machen, widrigenfalls nach erfolgter Theilung sich die . an jeden Erben nur fuͤr seinen Antheil werden halten oͤnnen.

Als Sachwalter werden die Justiz-Commissarien Schaepke, Schultz und Rafalcki in Vorschlag gebracht.

Bromberg, den 15 October 1839.

Königliches Preuß. Landgericht.

Hevel ke.

ne r i ffir m en e Folgende Personen, welche seit langerer Zeit von ihrem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gegeben haben, als:

1) der Sattlergeselle Johann Gottlob Worbs aus Egelsdorff, welcher im Jahre 1803 sich auf die Wanderschaft begeben, und 1805 die letzte Nachricht von Hamburg aus ertheilt hat; der Müllergeselle Gottlieb Schroeter aus Kunzendorff, welcher sich vor ungefauhr 32 Jahren in die Fremde begeben; der Papiermachergeselle Carl Gottfried Plischke aus Rabishau, der im Jahre 1814 ausgewandert ist; der Webergeselle Gottlieb Schwerdtner aus Hernsdorff, wel⸗ cher im Jahre 1815 sich entfernt hat; der Messerschmidt Gottlob Heinrich Meißner aus Egelsdorff, der bereits seit 50 Jahren abwesend ist; r;

N der Schmidt Johann Gottlob Dresler aus Ullersdorff, wel⸗ cher im Jahre 1818 sich nach Rußland begeben haben soll; 7) der Haͤusler Johann Gottlieb Glaͤser aus Flinsberg, der im

Jahre 1815 sich entfernt hat; ;

8) der Muͤllergeselle Carl David Hallmann aus Hayne, welcher sich vor ungefahr 30 Jahren auf die Wanderschaft begeben;

9) der Maurergeselle Gottlieb Feist aus Querbach, welcher vor ungefaͤhr 33 Jahren ausgewandert und in Hamburg verheira— thet gewesen seyn soll;

werden nebst deren etwa zuruͤckgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer, auf den Antrag ihrer Verwandten, hierdurch oͤffentlich

aufgefordert, binnen 9 Monaten, und spaͤtestens in dem auf den 7. Gig b e z g .,

Vormittags um 9 Uhr, in der Gerichts-Kanzlei hierselbst anberaum⸗ ten Termine, persoͤnlich oder schriftlich sich zu melden, und weiterer Anweisung entgegen zu sehen, widrigenfallz die Verschollenen fuͤr todt erklart, und ihr zuruͤckgelassenes Vermoͤgen ihren naͤchsten Er⸗ ben, die sich als solche gesetzmaͤßig legitimiren koͤnnen, zugesprochen werden wird. .

Greiffenstein, den 3. Januar 1831. .

Reichsgräͤflich Schaffgotschsches Gerichts-Amt

der Herrschaft Greiffenstein.

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