1831 / 90 p. 15 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

.

verschollener und ausgetretener Personen, Behufs d

Citationen

eren Todeserklärung oder Vermögens- Confiscation,

so wie auch Vorladungen unbekannter Prätendenten.

Provinz. Name des Citaten.

*

Ostpreußen. Die unbekannt. Anspruchsberechtigten an mehrere, im Pupillen- und Ci⸗ vil-Depositorio des Land- und Stadtgerichts zu Roͤssel befindliche Geld⸗Massen.

Die saͤmmtlichen Glaͤubiger an den Nachlaß des verstorb. Hauptmanns Carl George Ludwig v. Buttlar, zu welchem auch das adelige Gut Lomp im Haupt-Amte Liebstadt

ö . Lettau, Christian Ludwig, Gaͤrtner. Schmidehnen.

Die ihrem Aufenhalte nach nubekann ten Kinder des Gottfried Laudien: Gottfried, Christoph, Anne, Doro⸗ thea, Louise, Michael und Euphro—

sine, Geschwister Laudien; fuͤr wel⸗ che 159 Thl. 14 gr. muͤtterliche Erbtheile, laut Inventarlum vom 3 und confirm, den 20. December 1774, auf das Gottfried Salewski⸗ schen Eheleuten gehoͤrige Hochzins— Erbe eingetragen stehen. ;

Hoffmann, Johann Gottlob, S aus Koͤtten.

Junghans, Johann Gottlieb, 53 Lausitz.

Foͤrstel, Carl Friedrich August, 2 Liebenwerda.

Dietze, Earl Gottlob, 15

Dietzschold, Carl Adolph, Nꝛͤckenberg.

Muͤhlberg. Mertzdorff. Adelwitz.

Herrmann, Carl Gottlob,

Schmidt, Johann Gostfried,

Voigt, Johann Gottfried, 18 Die unbekannten Real⸗Praͤtendenten an die, dem Ernst Friedrich Linde— ner gehoͤrigen Immobilien zu Wie⸗ melhausen. Desgl an die, den Erben Wittwe Johann Herrmann Schruͤnder gehoͤ— rige Immobilien zu Metelen. Die unbekannten Real⸗Praͤtendenten an die, dem Wilhelm Praenger, genannt Schulte Bering zugehoͤri⸗ gen Immobilien zu Buͤderich. Desgl an die, dem Johann Renne— ckes zugehorigen Immobilien zu Saalhausen.

Desal an das, dem Heinrich Stehl zugehorige Wohnhaus . p. zu Schwelm. Die unbekannten Glaͤubiger an die Nachlaß⸗Masse der am 30. Januat 1829 zu Buͤnde verstorben. Wittwe . Cruͤwell ; Rheinprovinz. Die unbekannten Real-⸗Praͤtendenten an das Haus in der Neustadt Nr. 144 mit dem Anrecht an der Ge⸗ meinheit zu Dinslaken.

Die unbekannt. Anspruchsberechtigten an das zu Wetzlar befindliche Ver— moͤgen des Sultheißen Peter Goͤ⸗ bel zu Niederrodenbach.

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Bekannt m

Bekanntmachung.

Das Königl. Domainen-Vorwerk Zachan, 3 Meilen von Star— gardt an der YMna, welches völlig separirt und servitutfrei ist, und 1664 Morgen 994 MIRuthen, nemlich: 7 Morgen 977 IRuthen Hof- und Baustellen, 22 Gaͤrten, . Acker, 1. Klasse, . . 93 36 161 150 ? ae e, 1241 Morgen 128 (JMuthen Acker, 2 157 Wiesen, is as Hüuͤrung, , 85 Wege, Gewaͤsser ꝛe.

Letzter bekannter Aufenthalt desselben.

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Mgrtins kirchen.

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Perempt. Sistir⸗ Termin.

Name des Gerichts. zu ersehen.

Land⸗ u. Stadtgericht Roͤssel.

Ob. Ldger. z. Koͤnigs⸗

3. Feb. 31. berg.

Adel. Wesselshoͤfen⸗ sche Gerichtsbarkeit zu Königsberg. Land- und Stadtger. 30. Mrz. 31 Creuzberg.

2. Mr. 3

Ob. * Ldger. v. Sachs. J. Feb. 31. Naumburger Int.“ Bl

Land⸗ u. Stadtgericht 3. Feb. 31. Westph.⸗Maͤrk. Int. Bochum.

Land⸗ u. Stadtgericht 23 Feb. 31. Muͤnster. Intell⸗Blatt Steinfurt. Pp. 1319. de 1830. Just.àAmt Werl. 3. Feb. 31. Westph. Maͤrk. Int. Bl. P 15. de 1831.

Justiz⸗Amt Bilstein. 3. Feb. 3.

Land- und Stadtger. 11. Rr 341 Schwelm.

Land⸗ u. Stadtgericht 7. Febr. 31 Paderborner Intell. Bl.

p. 19.

Bieleseld. p.14.

Gerichts⸗Commission

, 9. Febr. 31 Oeffentl. Anzeiger zum zu Dinslaken.

Duͤsseldorfer Amts Bl. Nr. 111. p. 505.

Stdtger zu Wetzlar. 3. Febr 31 Wetzlar. Int ⸗Bl. p. I.

ach ungen.

enthält, soll alternatiw im Wege der Parcellirung oder im Ganzen resp. zu Maxien und zu Trinitatis dieses Jahres veraͤußert werden, und ist zur Fortsetzung der deshalb bereits im vorigen Jahre ange⸗ knuͤpften Verhandlungen ein Termin auf den 15 Maͤr; a, und die naͤchstfolgenden Tage im Amtshause zu Zachan vor dem Regierungs⸗ Rathe Triest angesetzt. - Die Bedingungen zur Veraͤußerung des Vorwerkes im Ganzen, koͤnnen in unserer Registratur und bei dem Ldͤnigl. Domainen⸗-Amte zu Marienfließ eingesehen werden Die Bedingungen zur Veraͤußerung in Parcellen, wird der Commissarius im Termine und am Tage vor Anfang desselben vorlegen. Charte und Paxcellirungs-Plan sind auf dem Koͤnigl. Domainen-Amte zu Marienfließ einzusehen.

Es wird am 15. Marz der Anfang gemacht werden, die be— reits im vorigen Jahre begonnenen Verhandlungen zur Veraͤuße⸗ rung im Wege der Parcellirung fortzusetzen, und zwar werden am 15. Marr Gebote wegen der beiden Haupt-Pareellen (mit den Wohn⸗ und Wirthschafts-Gebaͤuden) der mit Gaͤrten zu veraͤußernden Fa⸗

zu Naumburg. p. X.

I. p. 9

Blatt, wo das Weitere

milien-Haͤuset und der einzeln mit der Baustelle oder mit dem Beding oͤes Abbrechens zu veraͤußernden Gebaͤude, am 16. Maͤrz wegen der kleineren Acker-Parcellen von 2. 4 und 6 Morgen, am 17 wegen der Wiesen und Huͤtungs-Pareellen, am 18. wegen der

großeren Acker⸗Parcellen ohne Gebaͤude, angenommen.

Denjenigen, welche bereits im verflossenen Jahre Gebote auf einzelne Parcellen abgegeben haben, sollen in diesen Terminen die ausführlichen Bedingungen zur Erklaͤrung vorgelegt werden, wes— halb sie aufgefordert werden, sich an den genannten Tagen in Za⸗ chan einzufi nden. . 3 .

Eine Lieitation wird nur Hinsichts derjenigen Pareellen statt⸗ inden, auf welche in den vorgedachten Terminen von mehreren

auflustigen Gebote abgegeben werden. Es ist zu dieser Lieitation der 21. Mär; bestimmt, und werden die Betheiligten zu diesem Termine besonders vorgeladen werden, nachdem die Unterhandlun—

gen aus freier Hand beendigt sind.

Am 19. Maͤrz werden Gebete zum Ankaufe des, Vorwerkes im Ganzen angenommen. Finden sich mehrere Kauflustige für das— selbe, so soll zwischen ihnen ebenfalls lieitirt werden. Am 21. wird auch wegen Verpachtung derjenigen Pareellen verhandelt, auf welche 3 der Veraͤußerung keine annehmlichen Gebote erfolgt seyn mochten.

Auf die Veraͤußerung im Ganzen kann uͤbrigens nur dann ein—⸗ gegangen werden, wenn sie augenscheinlich ein vortheilhafteres Re⸗ sultat ergieht, als die Pareellirung. . der Fall ist, die Veraͤußerung in Pareellen nicht aus dem Grunde unterbleiben, weil sie etwa in den angesetzten Terminen nicht so⸗ gleich saͤmmtlich unter annehmlichen Bedingungen untergebracht werden koͤnnen. Nur kann im Allgemeinen der Zuschlag auf die wahebelegenen nicht eher ertheilt werden, als bis die entfernteren veraͤußert sind. . . .

Denjenigen, welche annehmliche Gebote thun, die Bedingun⸗ gen erfuͤlhen wollen und hinreichende Sicherheit gewaͤhren, soll, so⸗ fern es nach Lage der Pareellen zulaͤßig ist, der Zuschlag entweder sogleich oder binnen ganz kurzer Frist ertheilt werden. Die Ueber⸗ gabe soll, wenn die Parcellirung ju Stande kommt, in den ersten Tagen des Aprils erfolgen, sofern bis dabin die erste Rate der Kaufgelder gejahlt wird; doch kann sie nach Umstaͤnden auch weiter, allenfalls bis Trinitatis ausgesetzt werden, was, wenn die Veraͤuße⸗ rung im Ganzen stattfindet, jedenfalls geschehen wird.

Die Veräußerung erfolgt mit oder ohne Vorbehalt eines Do⸗ mainen⸗Zinses zum freien Eigenthum. Wegen der Kaufgelder wer⸗ den 2. bis 3 jaͤhrige Terminal⸗Hahlungen bewilliget.

Bei der Veraͤußerung im Ganzen bleiben eirea 48 Morgen 115 IRuthen Huͤtung an der Grenje von Groß⸗-Schlatickom, 56 Morgen Acker an der Grenze von Tornow, 31 Morgen 48 MRuth. Wiesen an der Grenze von Petznick reservirt. Die Wald-Huͤtung in den Forst-Revieren Hagen und Buchholtz wird nicht mit ver—⸗ äußert, sondern nur verjeitpachtet. Fuͤr die ubrigen Pertinenzien ist bei einer Grundsteuer von 272 The beim reinen Verkaufe das Minimum des Kaufgeldes auf 28376 Thl. 13 sgr. 4 pf., beim Ver= kaufe mit Vorbehalt eines Domainen-Zinses von 700 Thl. auf 15776 Thl. 13 sar. 4 pf. festgesetzt. .

Fuͤr dies Kaufgeld werden 312 Scheffel Roggen Sagt-Anven⸗ tarium dreijaͤhrig bestellt, mit uͤberlassen. Anderes Koͤnigl. Inven⸗ tarium ist nicht vorhanden.

Stettin, den 22. Januar 1851.

Königl. Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

Bekanntim ach ung.

Es wird hierdurch zur offentlichen Kenntniß gebracht, daß das

im Luͤbbenschen Kreise belegene ehemalige Erbpachts-Vorwerk Hertz⸗= berg, Amtz Beeskom, welches im Wege der Subhastation an den Fiskus zur ückgefallen ist, mit saͤmmtlichen dazu gehöͤrigen Gebaͤuden und Grundstücken, mit der Brau- und Brennereigerechtigkeit und mit der Fischerei auf dem an der Glienecheschen Grenze belegenen See, von Trinitatis 18631 ab, und jwar unter gaͤnzlicher Aufhebung der Bestimmungen des fruͤhern Erbpachts⸗Contraets öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden soll. Das Vorwerk ist 14 Meile von Beeikow, 23 Meile Fuͤrstenwalde, 4 Meilen von Frankfurt, 9 Mei⸗ len von Berlin entfernt, und die mit der Hertzbergschen haͤuerlichen eldmark noch in Gemeinschaft liegenden Grundstuͤcke desselben be—

ehen in: 919 Morg 136 Ruth. Acker, inel. 1 362 Morg. 8 Ruth. 6jaͤhriges und 183 Morg. 83 Ruth. 9 jaͤhrig. Land, . Gaͤrten, Wiesen, Waͤhrung, und unbrauchbares Land,

2 ; —— f ö uberhaupt in 1637 Morg. 166 Ruth, we von jedoch diejenigen Grund

150

88 144 8

stücke abgehen, welche den waͤhrend der Erbverpachtung entstandenen 14 Kolonisten⸗ Etablissements beigelegt, und worauf diese errichtet worden sind, im Ganzen

2 Morg. 114 WNRuth. 39 es ,, 1 , lichen Vorwerks⸗Grundstuͤcken

1028 Morg. 52 MIRuth. 1 ö

Dagegen soll, wenn dies nicht

Außerdem steht dem Vorwerke die Befugniß zu, mit seinem Rind⸗ und Schaafviehe die ganze Dorfs- Feldmark zu kehüten, wogegen die Dorfschaft ein gleiches Huͤtungsrecht auf der Vorwerks-Feld⸗ mark ausübt. . . ;

Die kleine Jagd wird erst nach ausgefuͤhrter Separation dem Kaͤufer, so weit es den separirten Vorwerks⸗Acker betrift, uͤber⸗ lassen, und er bezahlt alsdann dafuͤr ein besonderes Kaufgeld.

Die Veräußerung geschiehet entweder durch reinen Verkauf, oder durch Verkauf mit Vorbehalt eines Domainen-⸗Hinses.

Der geringste Kaufpreis betraͤgt:

1) Fuͤr den Fall eines reinen Verkaufs 7566 Thl. 24 sar. 2pf., neben einer jaͤhrlichen Grund⸗ steuer von 790 Thl. 25 sgr., . ; unter der erstern Summe ist jedoch das bereits erwaͤhnte Kaufgeld fuͤr die Jagd, und zwar mit einem Betrage von 100 Thl begriffen;

2) fuͤr den Fall der Veraͤußerung mit Vorbehalt eines Domai⸗ nen⸗Zinses ; K 3966 Thl. 24 sgr. 2 pf. inel. der 190 Thl fuͤr die Jagd, neben einem jaͤhrlichen Do mainen-Zinse von 200 Thl., und der vorhin gedachten Grundsteuer von 70 Thl. 25 sgr.

Das auf dem Vorwerke bei der Uebergabe befindliche Inven⸗ tarium an Vieh, Acker, Haus- und Wirthschaftsgeraͤth, wird nach der alsdann aufzunehmenden Taxe besonders bezahlt.

Außerdem hat Kaͤufer alle auf dem Vorwerte ruhenden Lasten und Abgaben zu uͤbernehmen, nnd können die naͤhern Bedingungen in Hertzberg bei dem Abministrator des Vorwerks, Amtmann Muͤl— ler, und hier in der Domainen⸗-Registratar eingesehen werden.

Der Lieitations⸗Termin ist auf

den 26. März 1831, Vormittags 10 uhr, hier in Frankfurt in dem Regierungs-Gebaͤude angesetzt. ;

Kauflustige werden eingeladen, sich dazu einzufinden, und ihre Gebote im Termine abzugeben, da guf Nachgebote der Zuschlag nicht erfolgen kann, auch wird noch bemerkt, daß Niemand ium Bieten zuzulassen ist, der sich nicht uͤber ein angemessenes dis poni⸗ bles Vermoͤgen volistaͤndig auszuweisen, und eine angemessene Cau⸗ tion zu bestellen vermag.

Frankfurt a. d. O., den 31. December 1830.

Königl. Regierung.

Abtheil für die Verwaltung der directen Stenern, Domainen und Forsten.

Von dem Köoͤnigl. Ober-Landesgericht, ist das in der Neumark im Erossenschen Kreise belegene, dem Gerichts-Schulien Pohland und Consorten gehöoͤrige Antheilgut Seedorff, welches nach der da⸗ von aufgenommenen Taxe auf 14893 Thl. A sgr. 10 pf. abgeschaͤtzt worden, Schuldenhalber zubhasta gestellt, und es sind die Bietungz⸗ Termine vor dem Ober⸗-Landesgerichts-Assessor Sibeth, auf de,, deu 29 Jangar 1d nnd ö jedesmal Vormittags 11 Uhr angesetzt worden. Es werden daher diejenigen Kauflustigen, welche annehmliche Zahlung zu leisten vermoͤgen, aufgefordert, sich spaͤtestens in dem letzten Termine zu melden, und ihr Gebot abzugeben. . Die Verkaufs-Taxe kann in der hiesigen Registratur eingese⸗ hen werden ; Frankfurt a. d. O., den 10. Juli 1830.

Koͤnigl. Preuß Ober-Landesgericht. Zarna ck.

Oeffentliche Vorladung.

„Die Bruͤder Johann und Ignatz Neu, Joseph und Ignatz Gruͤner, der Fran; Alscher, der Ignatz Richter, der Carl Vogt und Ignatz Viölg, alle von der 8 aft Groͤbnig, welche seit laͤnger als 15 Jahren von ihrem Leben und Aufenthalte keine Nach⸗ richt gegeben, werden nebst ihren etwa zuruͤckgelassenen Erben hier⸗ durch vorgeladen, sich innerhalb 9 Monaten, spaͤtestens aber in dem auf den 8 November dieses Jahrs angesetzten Termine, in unserem Geschaͤfts⸗Locale zu melden. Im Unterlassungs⸗Falle sollen die Genannten fur todt erklart, und ihr Vermögen den dieses Ver= fahren extrahirenden Verwandten, uͤberwiesen werden.

Groͤbnig, den 10. Januar 1831.

Das Koͤnigl. Gerichts-Amt.

Edietal-Citat io'n.

Der aus Groß⸗Gaffron gebuͤrtige Schneidergeselle Joseph Hein, Sohn des Branntweinbrenner Hein daselbst, welcher sich noch vor dem Jahre 1306 von dort aus zweimal auf die Wanderschaft be⸗ gehen, und seit seiner zweiten Entfernung keine Nachricht mehr von sich und feinem Aufenthaltsorte gegeben hat, wird hiermit nebst