1831 / 90 p. 26 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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E di ctal --

Citationen

verschollener und ausgetretener Personen, Behnfs deren LTodeserklärung oder Vermögens. Confiscation, so wie auch Vorladungen unbekannter Präatendenten. ö

Provinz. Name des Citaten.

Letzter belannter Aufenthalt rem. iar . me . wo das Weitere desselben. Name des Gerichts ,. . .

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Sachsen. Die unbekannten Real-Praͤtendenten an das, der Johanne Sophie, ver— wittwet gewesene Kettmann, ander— weit verehel. Steinacker gehoͤrige drittehalb Hufengut, sub Nr. 16 zu Purzien.

Desgl. an das, den Erben der Witt⸗ we Johanne Magdalene Christiane Allwöhl, geborne Thomas, gehoͤrige Wohnhaus sub Nr. 91 c. p. zu

Mansfeld.

Westphalen. Die unbekannten Real-Praͤtendenten

und Creditoren an die Realitaͤten des Gutsbesitzers Martin Krahn zu

. Etteln.

Rheinprovinz. Die unbekannten Glaͤuhiger an den

Nachlaß der verstorb. Eheleute Jo⸗

hann Becker und Anna Margaretha

geb. Uhle zu Qber-Ruhr.

Die unbekannt. Anspruchsberechtigten

an mehrere, im Depositorio des

Stadtgerichts zu Wetzlar sich be⸗

findende Geld⸗Massen.

feld.

p. 220

Domainen-Veraͤußerung und Verpachtung.

Laut Bekanntmachung der Koͤnigl. Regierung zu Frankfurt a. d. O. (vid. Oeffentl. Anzeiger des Frankfurter Amts⸗Blatt Nr. 6, 7 und. 8) soll das im Landsberger Kreise belegen, zum Amte Him⸗ melstaͤdt gehoͤrige Koͤnigl. Domainen⸗-Vorwerk Tornow mit einem Flaͤchen-⸗ Inhalt von überhaupt 2439 Morgen 9 IRuthen, saͤmmt— üichen Koͤnigl. Wohn- und Wirthschafts-Gebaͤuden, dem Familien— hause und sonstigen Koͤnigl. Inventario; so wie mit der kleinen Jagd auf der geschlossenen Vorwerks- Feldmark, von Trinitatis d. . * im Wege des Meistgebots verkauft, werden. Die Veraͤußerung des Vorwerks nebst Zubehör geschieht im Ganzen, und jwar entweder Y als freies Eigenthum blos mit Uebernahme der darauf haftenden Lasten und Abgaben, oder b) ium Eigenrhum mit Vorbehalt eines Domainen-Finfes. Fuͤr den ersten Fall ist das Minimum des Kauf⸗ geldes neben einer jahrlichen Grundsteuer von 139 Thl. Tsgr. 6 pf. auf 14087 Thl, sgr. 6 hf, fuͤr den zweiten Fall neben der vorge— dachten jaͤhrlichen Grundsteuer und einem jaͤhrlichen Domainen— Zinse von 300 Thl. auf 8687 Thl. sgr. 6 pf. festgesetzt. Termin

licit. steht auf den 12. Raͤrz d. J im Regi Ger Frankfurt a. d. O. an. 1 ö Gebaͤude zu

Laut Bekanntmachung der Köoͤnigl. Regierung zu Koͤnigsber in Preuß. d. d. 16 Februar d. J. (vid. ef er en Anzeiger . Koͤnigsberger Amts-Blatts Nr. s), ist zur anderweiten Verpach⸗ tung der jum Demainen-Amte Bartenstein gehörigen Vorwerke Liesken, Dompendehl und Sauerschienen, vom 4. Juni 1831 ab, da in dem am 11. Februar d. J. abgehaltenen Licitations-Termine kein annehmliches Gebot gemacht worden ist, auf

,,,

ein nochmaliger Bietungs-Termin in dem Konferenz-Hause der Regierung, vor dem Regierungs-Rathe Mielke anberaumt worden, und wird hinsichtlich der naͤheren Verhaͤltnisse der gedachter Vor— werke . das Publieandum vom 11. November v. J. Bezug ge— nommen .

* 46 6 6 0. K , mm.

, u n kt m a cu n gen.

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur offentlichen Kenntniß gebracht, daß das

im Lübbenschen Kreise belegene ehemalige Erbpachts-Vorwerk Hertz= berg, Admtz Beeskow, welches im Wege der Subhastation an den Fiskus jurkckgefallen ist, mit aͤmmtlichen dazu gehdrigen Gebauden ünd Grundücken, mit der Brau- und Brennereigerechtigkeit und mit der Fischerei auf dem an der Glienecheschen Grenze belegenen See, von Trinitatis 1831 ab, und iwar unter ganjlicher Aufhebung der Bestimmungen des fruͤhern Erbpachts-Contracts oͤffentlich an den Meistbietenden verkauft werden soll. Das Vorwerk ist 14 Meile von Beeskow, 25 Meile Fuͤrstenwalde, 4 Meilen von Frankfurt, 9 Mei⸗— len von Berlin entfernt, und die mit der Hertz bergschen haͤuerlichen eldmark noch in Gemeinschaft liegenden Grundstuͤcke desselben be—

ehen in; 919 Morg. 136 Ruth. Acker, inel. 132 Morg. 8 Ruth. 6 jaͤhriges und 183 Morg. S853 Ruth. 9 jaͤhrig. Land, 12 150 Gaͤrten, 65 88 Wiesen, 4 144 Waͤhrung, und 35 8 unbrauchbares Land,

3 —————— ö . . überhaupt in 1037 Morg. 166 Ruth, we von jedoch diejenigen Grund= stuͤcke abgehen, welche den waͤhrend der Erbverpachtung entstandenen 14 Kolonisten⸗ Etablissements beigelegt, und worauf diese errichtet worden sind, im Ganzen 9 Morg. 114 Ruth. , . es . an eigent⸗ ichen Vorwerks⸗ t 1028 Morg. 52 Ruth. . 6

Außerdem steht dem Vorwerke die Befugniß zu, mit seinem Rind= und Schaafviehe die ganie Derfs-Feldmark zu behüͤten, wogegen die Dorsschast ein gleiches Huͤtungsrecht auf der Vorwerks-Feld— mark ausuͤbt.

„Die kleine Jagd wird erst nach ausgeführter, Separgtion den Kaͤufer, so weit es den separirten Vorwerks⸗-Acker betrift, uͤber⸗ lassen, und er bezahlt alsdann dafur ein besonderes Kaufgeld.

Die Veraͤußerung geschiehet entweder durch reinen Verkauf, oder durch Verkauf mit Vorbehalt eines Domainen⸗-Zinses.

Der geringste Kaufpreis betragt.

t) Fuͤr den Fall eines reinen Verkaufs

7566 Thl. 24 sgr. 2 pf, neben einer jaͤhrlichen Grund⸗ steuer von 70 Thl. 25 sgr., unter der erstern Summe ist jedoch das bereits erwaͤhnte Kaufgeld für die Jagd, und zwar mit einem Betrage von t00 Thl begriffen.

2) . e u bel der Veraͤußerung mit Vorbehalt eines Domai—

3966 Thl. 24 sar. 2 pf, incl. der 190 Thl. fuͤr die Jagd. neben einem jaͤhrlichen Domainen,- Zinse von 200 Thl., und der vorhin gedachten Grundsteuer von

U 70 Thl. 235 gr.,

Das auf dem Vorwerke bei der Uebergabe befindliche Inven⸗ tarium an Vieh, Acker, Haus- und Wirthschaftsgeraͤth, wird nach der alsdann aufzunehmenden Taxe besonders bezahlt.

Außerdem hat Kaͤufer alle auf dem Vorwerke ruhenden Lasten und Abgaben zu ubernehmen, nnd koͤnnen die naͤhern Bedingungen in Hertzberg bei dem Abministrator des Vorwerks, Amtmann Maͤl— ler, und hier in der Domainen⸗Registratur eingesehen werden.

Der Licitations-Termin ist auf *

den 26. Marz 1831, Vormittags 10uhr, hier in Frankfurt in dem Regierungs-Gebaͤude angesetzt.

Ldger. zu Torgau. 19. Mrz31 Naumburger Int.-Bl. . ; p 55.

Ger⸗Amt zu Mans 10. Mrz. 31 p. 36.

Land⸗ u. Stadtgericht to Mrz 31 Paderborner Intell-Bl. Buren. p. 1718. de 1830.

Land- u. Stadtger. 2.Apr 31. Oeffentl. Anzeiger zum Essen. Duͤsseldorfer Amts⸗Bl. Nr. 111. p. 50].

Stdtger. zu Wetzlar. 4A. Mrz. 3 Wetzlarisches Int. Bl.

Kauflustige werden eingeladen, sich dazu einzufinden, und, ihre Gebote im Termine abzugeben, da auf Nachgebote der Zuschlag micht erfolgen kann, auch wird noch bemerkt, daß Niemand zum Bieten zuzulassen ist, der sich nicht uͤber ein angemessenes disponi⸗

kles Vermögen vollstaͤndig auszuweisen, und eine angemessene Cau⸗

tion zu bestellen vermag. Frankfurt a. d. O., den 31. December 1830.

Kön i gl Reg irn nn

Abtheil. fur die Verwaltung der direeten Steuern, Domainen und Forsten.

Bekanntmachung.

Zur anderweiten Verpachtung der Domaine, Kreyschau im Tor, gauer Kreise, von Johannis 1831 auf 12 Jahre, ist mit Bezugnahme

aͤuf die fruͤhere diesfallsige Bekanntmachung vom 11. November 1830,

ein nochmaliger Lieitations-Termin auf den 13. April 183t, Vormittags 10 Uhr, in . Sessions-Zimmer der unterzeichneten Abtheilung angesetzt worden. Die naͤhere Beschreibung dieser Domaine ist in dem hiesigen offentlichen Anzeiger pro 1830 Nr. S6 enthalten. Merseburg, den 15. Februar 183 Korn igll. Preuß. Reg iz; ung. Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, . Domainen und Forsten.

SE diet al⸗Eitation. Von dem unterzeichneten Landgericht werden nachstehend ge— nannte verschollene Personen, als:. ö 1) der Adam Hagensee, welcher im Jahre 1809 Barein verlassen hat, und polnischer Soldat gewesen seyn ö 2 der Anton Ezapla aus Inowraelaw, welcher in Thorn die Handlung erlernt, sich im Jahr 1866 von dort entfernt hat, und zuletzt im Jahre 1809 oder 1811 aus Plock angezeigt haben soll, daß er polnischer Soldat geworden sey. der Franz Choroblewski, welcher im Jahre 1794 von Ino⸗ wrackaw zum Polnischen Militair ausgehoben, nach Warschau gebracht, und in einem Gefechte bei Prage geblieben seyn soll; ber Martin Dresewski, welcher sich vor ohngefaͤhr 59 Jahren von Labischin entfernt hat, und in die Gegend von Warschau begeben haben soll; der Bernhard Duttkiewicz aus Koronowo, welcher vor ohn⸗ gefaͤhr 40 Jahren zum Preuß. Militair ausgehoben worden, im Fehre sSSis zuletzt auf einige Tage in Koronowo gewesen ist, und sich sodann wieder entfernt hat; der Bichaef Krüger aus Znin, welcher die Lohgerberei erlernt hat, und im Jahre 1806 oder 1807 zum Polnischen Militair ausgehoben seyn soll; U r der Gottlieb Kruͤger, fruͤher Wirth in Podlask an der Netze, welcher angeblich im Jahre 1806 oder 1807 mit einem fran⸗ zoͤsischen Offizier nach Spanien gegangen seyn soll; der Handsungsdiener Jacob Heinrich Fenske aus Bromberg, welcher sich im Jahr 1806 aus seiner Condition in Thorn entfernt hat; . . der Johann Friedrich Wilhelm Knopfler aus Bromberg, wel⸗ cher als Artillerist in Berlin gestanden hat, und im Jehre 1806 nach Graudenz gesandt seyn soll, um Kanonen zu holen; und der Lorenz Michalski, welcher vor 40 Jahren zum Polnischen Militair aus Sttzelno genommen seyn soll; . und welche seitdem nichts weiter von sich haben hören lassen, so wie deren etwanige unbekannte Erben und Erbnehmer hierdurch oͤffentlich vorgeladen, sich binnen g Monaten, spaͤtestenz aber in

dem auf .

H 1, 4 vor dem Deputirten, Herrn Landgerichts-Referendarius Kwadynéki, im Landgerichts-GeschäftsLocale hierselbst anberaumten Termine persoͤnlich oder schriftlich zu melden, und daselbst weitere Anwei⸗ fung, im Fall ihres Ausbleibens aber zu gewaͤrtigen, daß die Ver⸗ schollenen far todt erklaͤrt, und ihr saͤmmtliches zuruͤckgelassenes Vermögen ihren naͤchsten sich gemeldeten und legitimirten Erben zugesprochen und ausgehaͤndigt werden wird.

Bromberg, den 29. Juli 1830. Koͤnigl. Preuß. Landgericht.

ECdiet al Ci nt id n. Nachgenannte Personen, als;

1) Johann Zapf aus Arzberg, über 60 Jahre alt, Webergeselle;

27) Johann Neupert, Schuhmachergeselle aus Wunsiedel, geboren den 8. Mai S3.

3) Friedrich Ernst Popp, Lebkuͤchnergeselle ebendaselbst, geboren den 6. October 17186; .

4) Georg Friedrich Arzberger aus Thiersheim, geboren den 12 Januar 1791, Soldat unterm Koͤnigl. Bayerischen 9. Linien Infanterie⸗Regiment; . .

5) Zohann Kammerer, Tagarbeiter von Troͤstau, uͤber 60 Jahre alt, haben sich seit funfzehn und mehr Jahren aus hiesiger Gegend entfernt, ohne daß bisjetzt einige Rachricht uͤber deren Leben oder Tod eingegangen waͤre.

Auf den Antrag ihrer Anverwandten werden daher diese Verschol⸗ lenen, so wie ihre allenfallsigen unbekannten Erben und Erbnehmer hiermit aufgefordert, sich am

*

5. De ee m ber d. J

Vormittags um 3 Uhr anberaumten Termine, oder in der Zwischen⸗ seit, vor unterzeichneter Behoͤrde entweder persoͤnlich oder schrift⸗ lich zu melden und daselbst weitere Anweisung zu erwerten, widri⸗ genfalls sie werden für todt erklart, und ihr Vermögen an ihre bekannten Intestat-Erben ohne Kaution werde ausgehändigt werden. Wunsiedel, den 12 Februar 1831. . Königlich Bäyerisches Lgnudgericht. v. Wachter.

Demnach ermittelt worden, daß der ant 28. October 1787 hier⸗ selbst geborne Andreas Friedrich Christian Stein, (Sohn des wei— land Johann David Stein und dessen Ehefrau Johanne Eleonore Even) im Jahre tsi2 als Königl. Westphaͤlischer Soldat den Feld— zug nach Rüßland mit angetreten hat, seit der Schlacht bei Smo⸗ lenks O den 25. und 26. August 1812 aber keine Nachrichten von demfelben eingetroffen sind, so. wird auf Ansuchen der Erben des c Stein, derfelbe kraft dieses oͤffentlich aufgefordert, binnen Jah⸗ resfrist so unfehlbar bei dem hiesigen Amte sich zu melden, als widrigenfallz die Todes- Erklaͤrung desselben und den Rechten ge— maße Verfugung uͤber sein Vermoͤgen erfolgen würde.

Zugleich werden alle diejenigen, welche im Stande seyn soll⸗ ten, uͤber den wirklich erfolgten Tod des Andreas Friedrich Chri⸗ stiah Stein oder uͤber dessen gegenwartigen Aufenthaltsort. Auf⸗ schluß zu ertheilen, hierdurch ersucht und aufgefordert, dem hiesigen Amte sobalb als thunlich Nachricht zu ertheilen.

Elbingerode, den 18. Februar 1831.

Koͤnigl. Großbritanisch-Hanoversches Amt. S. W. Reiche.

Verkauf des Linkeschen Bades bei Dresden.

Von der unterzeichneten Behoͤrde soll auf den Antrag der ron Herrn Friedrich Ludwig Linke und

Frau Marie Dorotheen Linke geb, Werners hinterlassenen Erben Behufs der Erbtheilung das ihnen zugehorige, ohnweit der hiesigen Residenz an der Bautzner Straße gelegene, im Jahre 1828 ohne Beruͤcksichtigung der darauf lastenden Abgaben auf

75,030 Rthlr. 16 sgr. gewurderte J Badegrund stü ck unter den nachstehenden Bedingungen jedoch ohne Inventar den 30. März 1831

oͤffentlichen an den Meistbietenden versteigert werden. Mit Bezugnahme auf die deshalb erlassenen und sowohl bei bei dem unterzeichneten Justiz-⸗Amte, als auch bei den Stadtraͤthen zu Leipzig, Bautzen und Chemnitz aushaͤngenden Subhastations⸗ Patente denen eine naͤhere Beschreibung jenes Grundstuͤcks nebst det Taxe und ein Verzeichniß der darauf haftenden Oblasten bei⸗ gefuͤgt ist wird solches,

ingleichen e z daß die sich meldenden Licitanten ihre Zahlungs faͤ⸗

higkeit längstens den Tag vor dem Subhastationster⸗

mkne bei der Vormundschafts- und Erbtheilungs-Expedition des unterzeichneten Justiz⸗Amtes genügend nachzuweisen haben und daß die Ausuͤbung der seit langen Zeiten schon auf dem zu ver stei⸗ gernden Grundstuͤcke mit Hoͤchster Genehmigung exereirten Gerech⸗ tigkeiten des Einlegens, Verzapfens und Ausschenkens fremder Weine und Biere, des schwarzen und weißen Brodbackens, auch det Schlach⸗ tens, den Kinkeschen Erben und ihrem Besitznachfolger unter ge— wissen Bedingungen hoͤchsten Orts anderweit und zwar bis zum 19. Oktober 18338 bewilligt worden ist, sowie

daß Abschriften von der Beschreibung und Wuͤrderung des fragli⸗ chen Grundstuücks gegen die diesfallsigen Gebuͤhren bei der unter— zeichneten Behoͤrdé zu erlangen sind,

hiermit zur oöͤssentlichen Kenntniß gebracht, dabei auch zugleich be— kannt gemacht, daß diejenigen, welche das bezeichnete Badegrund⸗ stuͤck zu erstehen gemeinet sind, ihre Gebote muͤndlich oder schrift⸗ lich spaͤtestens am Termins-Tage Vormittags 12 Uhr allhier zu er⸗ oͤfsnen haben.

Justiz-Amt Dresden, äste Abtheil, den 12. Febr. 1831. Koͤnigl. Saͤchsischer Hofrath und Justiz-Amtmann. Pechmann.

Bedingungen, unter welchen die Versteigerung des Linkeschen Bade⸗ grundstucks erfolgen soll. 1.

Das Badegrundstuͤck soll in seinem ganzen Umfange, wie es zeither beseffen und benutzt worden, zur. Versteigerung gebracht wer⸗ den, jedoch haben sich die Linkeschen Erben vorbehalten, einzelne Grundstuͤcke davon dafern es zu ihrem Vertheil gereiche oder die Lieitanten selbst wuͤnschten S zu trennen und separat zu verdußern, worüber im Subhastations-Termine bestimmte Eroͤffnung geschehen

soll.

2. Unter den Lieitanten haben sich die Linkeschen Erben die Aus⸗ wahl ausdruͤcklich vorbehalten.

3.

Der Ersteher soll verbunden seyn, die Haͤlfte der Licitations⸗ Gelder anzuzahlen und zwar mit einem Zehntheil, der ganzen Sunme sofort im Bersteigerungs-Termine, mit den uͤbrigen Vier Zehntheilen innerhalb drei Wochen von der Subhastatien an ge— kechnet, und laͤngstens in dem nach dieser Frist anzuberaumenden