1831 / 90 p. 27 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Adiudieatiens⸗Termine zu erlegen, die andere Haͤlfte aber binnen den naͤchstfolgenden drei Jahren in gleichmäßigen Terminen so daß der erste Termin nach Ablauf eines Jahres vom Subhastations—⸗ Termine an gefaͤllig wird abzuführen. ö.

n Kann der Ersteher die innerhalb drei Wochen zu erlegenden Vierzehntheile der ganzen Erstehungs-Summe nach Ablauf dieser Frist oder in dem dazu bestimmten Adjudieations-Termine nicht

abführen, so soll er das bereits im Subhastations-Termine anzu— zahlenden Zehntheils und seines , verlustig seyn.

Da die meisten Quartiere bereits zu Ostern, oder, wenn die Witterung guͤnstig ist, auch noch fruͤher bezogen zu werden pflegeu, mehrere auch nicht bloz fuüͤr den Sommer, sondern aufs ganze Jahr gemiethet werden, so soll der kuͤnftige Ersteher verbunden seyn, die von den Linkeschen Erben oder ihren Erblassern bereits abge— schlossenen Kontraete, mit Einschluß des uͤber das Badehaus einge— gangenen Pachtes in ihrem ganzen Umfange zu halten, wobei es sich jedoch die jetzigen Besitzer zur Pflicht machen wollen, den moͤg— lichst hohen Miethzins zu erlangen, und mit juverlaͤßigen Personen zu kontrahiren.

; 9. Der Exrsteher sol serner gehalten seyn, den jetzigen Besitzern den Aufenthalt in dem zu versteigernden Grundstuͤck bis Johannis laufenden Jahres annoch zu gestatten, jeboch werden sich die letztern da sich jetzt noch nicht bestimmen laͤßt, welches Quartier zu diesem Behuf passend seyn moͤchte auf dasjenige beschraͤnken, welches den Miethbewohnern weniger convenirt und sich daruͤber mit dem kuͤnftigen Besitzer zu vereinigen suchen. 6

. Das Grundstuͤck soll Lehne Inventar verkauft werden, doch sind die Linkeschen Erben erboͤtig, dasselbe ganz oder zum Theil, je nachdem es den Wuͤnschen des Erstehers entspricht, kaufsweise ju überiasen, und es hat sich daher der letztere mit jenen deshalb zu versteaͤndigen. 3 .

Justiz⸗Amt Dresden, (äste Abtheil, am 12. Febr. 1831.

,

. * hiesigem unterzeichneten Gericht werden nachfolgende Ab—⸗

wesende:

1) Johann Andreas Weineck, geb. den 1. Januar 1758, ein Sohn des gewesenen Geleits-Visitators Johann Andreas Weineck, welcher im Jahre 1770 als Knabe von 12 Jahren von hier weggekommen seyn soll, und dessen Vermoͤgen in 38 Thl. 16 gr. 3 pf besteht;

Christoph Gottfried Kaufmann von hier, geb den 28. Juni 1762, fuͤr den seit dem Jahre 1812 8 Thl. 1 gr. 2pf. elterliche Erbegelder hier deponirt sind;

Johann Christian Wilhelm (auch Gottlob) Bilke von hier, geb. den 12. April 1789, der im Jahre 1812 unter dem Großherzogl. Weimarschen Militair den ee d n mit nach Rußland gemacht hat, und von da nicht zuruͤckgekehrt ist; fuͤt welchen aber 50 Thl. Hauskaufgelder seit dem Jahre 1816

deponirt worden; .

Christoph Friüsch von hier, geb, den 29. Fehruar 1744, fuͤr den seit dem Jahre 1800 20 Thl. deponirt sind; Wilhelm Ernst Stiebritz, geb. den 8. Juli 779, ein Sohn des Wollkaͤmmer Johann Adam Stiebritzens von hier, der seit 1306 nichts wieder von sich habe hoͤren lassen, und dessen Vermoͤgen in dem vierten Theile eines Wohnhauses besteht, oder wenn sie nicht mehr am Leben seyn sollten, deren Erben, ; . so wie alle diejenigen, welche an deren Vermoͤgen irgend einen Anspruch zu haben vermeinen, hiermit edietaliter und ein fuͤr alle Mal geladen, auf . Dien tag, den dritten lz) Mai d. J., vor hiesigem Schloßgericht zu rechter fruͤher Gerichtsjeit in Person oder durch hinlaͤnglich legitimirte und instruirte Gevollmaͤchtigte ju erscheinen, ihre Erb⸗ und sonstigen Anspruͤche an dem Vermd⸗ 2 der Abwesenden anzugeben und zu bescheinigen, unter dem echtsnachtheil, daß die geladenen Abwesenden fuͤr todt und ver⸗ schollen, deren sich nicht gemeldete Erben aber, und wer sonst An⸗ spruche an deren Vermoͤgen habe, von der Theilnahme daran aus—⸗ geschlossen und ihrer Rechte und Anspruͤche daran, wie nicht min⸗

Literar isch

Bei A. W. Hayn in Berlin, Zimmerstraße Nr. 29, ist erschie⸗ nen und in r d h n er n. zu haben:

Die Preuß. Staͤdte⸗Ordnung, nebst den uͤber dieselbe bis ins Jahr 1829 ergangenen Er— klaͤrungen, Entscheidungen und Zusaͤtzen. Herausgegeben von J. D. F. Rumpf, Koͤnigl. Preuß. Hofrathe.

BVierte vermehrte Ausgabe. Preis 3 Thl. Um die Gemeinnuͤtzigkeit dieses Werkes und den allgemeinen Feifall, womit es aufgenommen worden, zu rechtfertigen, hat der , keinen Fleiß gespart, demselben durch sorgfaͤltige Zu⸗ ammenstellung der Ergaͤnzungen in der gegenwaͤrtigen vierten ,,. einen neuen Werth und eine großere Vollkommenheit

Das Gesinde⸗ Recht, oder die Rechte und Pflichten der Herrschaften und des Gesind es, mit besonderer Beruͤcksichtigung auf Berlin.

der alle der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand fuͤr verlusti erklaͤrt, und das Vermoͤgen an die sich gemeldet und legetimirt git benden ohne Sicherheits-Bestellung ausgeantwortet oder sonst recht⸗ lich darüber verfuͤgt werden soll.

Dann ist

Dien tag, der siebenzehnte (7) Mai d. J,

zu Eroͤffnung des zu ertheilenden Praͤelusi-Bescheides anberaumt worden, und werden die Betheiligten andurch zugleich geladen, fruͤh 10 Uhr anderweit an Gerichtsstelle zu erscheinen, und der Eroͤffnung des quaest. Bescheides, der bei ihren Außenbleiben fuͤr eroͤffnet an= genommen wird, gewaͤrtig zu seyn.

Apolda, am 17. Januar 1831. . Großherzogl. Herzogl. S. Aeademisch. Schloßgericht das.

Von uns Buͤrgermeistern und Rathe der Stadt Colditz ist der allhier am 31. Maͤrz 1782 geborne Johann Christian Ronneberger, des hier verstorbenen Boͤttchermeistérs Johann Gottfried Ronne— bergers juͤngster Sohn, welcher unterm 14. Januar 1810 von Ter— geln aus, bei Windau in Kurland, wo derselbe als Webergeselle gearbeitet hat, die letzte Nachricht von sich gegeben hat, zum Er— scheinen allhier auf den 27. Juni 1831 unter der Verwarnung der Todeserklaͤrung vorgeladen, se wie dessen Erben und Glaͤubiger, auf denselben Tag, zu Anmeldung ihrer Anspruͤche, bei deren Ver⸗ lust, gesammte Interessenten aber hierzu, bei Verlust der Rechts⸗ wohlthat der Wiedereinsetzung in, vorigen Stand, ingleichen auf den 12 October 1831 zu Anhoͤrung eines Bescheides, oder im; Fallt der Acten-Versendung, auf den 21. December 1331 zu Anhoͤrung des Urthels, besage der, auf Antrag der Geschwister-Kin— der, als muthmaaßlich naͤchsten Erben des Abwesenden, dessen Ver— moͤgen ohngefaͤhr in 1400 Thl. besteht, erlassenen, und bei dem Wohlloͤbl. Stadtgericht zu Berlin, so wie in den Rathhaͤusern zu Altenburg, Dresden, Leipzig, Freiberg und allhier angeschlagenen, auch zu gleichmaäͤßigem Anschlage oder sonstiger Bekanntmachung nach Windau in Kurland gesendeten Edietalien vorgeladen, zugleich auch auswaͤrtige Interessenten veranlaßt worden sind, zu Annahme der an sie ergehenden Verfuͤgungen hier wohnhafte Bevollmaͤchtigte bei 5 Thl. Strafe zu bestellen.

Colditz bei Leipzig, den 5. Februar 1831.

Der Rath alld a. Friedrich Wilhelm Franke, amtsuͤhrender Buͤrgermeister.

. Da die Glaͤubiger des am 15. November 1830 zu Aix in Frank⸗ reich verstorbenen Großherzogl. Mecklenburgischen Kammer⸗Direk⸗ tors und Kammerherrn von Pritzbuer ;

z um zweiten Juni d. J., ad liquidandum, sub poena plraeclusionis et imponendi perpetui silentü, peremtorisch vor hiesige Großherzogl. Justiz-Kanzlei vorge⸗ laden werden; so wird solches durch den gegenwaͤrtigen Auszug aus dem in den Schwerinschen Intelligenz-Blaͤttern vollstaͤndig abge⸗ drückten Proelama annoch welter oͤffentlich bekannt gemacht. Schwerin, den 12 Februar 1831. . Zur Großherzogl. Mecklenburg. Justiz⸗Kanzlei verordnete Direktor, Vice⸗-Direktor und Naͤthe. Martini.

A n e i Prolog zu einem der Zeit angemessenen Toast, dem Vater des Vaterlandes

geweiht, bei frohen Mahlen echter Preußen. 1831. Von diesem Beistes-Produete eines 76 jaͤhrigen Greises, hat ein Goͤnner unsper Armen eine bedeutende Anzahl auf seine Kosten abdrucken lassen.

Wir bieten diese Gabe der Liebe unsern Mitbuͤrgern nah und fern

zum gefaͤlligen Ankauf freundlich hiermit an. Das mit unserm Stempel versehene Exemplar kostet, ohne der Wohlthaͤtigkeit Schran⸗ ken zu setzen, Zwei Silbergroschen, und ist im hiesigen Königl. Intelligenz-Lomtoir, auf unsrer Anmęlde⸗Stube, und auf sammt⸗ lichen Post⸗Aemtern der Monarchie, uͤberall zu dem obigen Preise, zu haben. Der Ertrag kommt ohne Abzug unsern hart bedrängten Armen⸗Fonds zu gut.

Berlin, den 23. Februar 1831.

Die Armen Direktion.

e Anzeigen.

Nach der Gesinde⸗Ordnung und den spaͤter erlassenen Reseritz⸗ ten und Verordnungen uͤber das Gesinde-Wesen, dargestellt von Maͤser. Geheftet. Preis 5 sar.

Schriften scherzhaften Inhalts.

Bei G. Basse in Quedlinburg sind so eben erschienen und in

allen Buchhandlungen ju haben, (in Berlin namentlich in der Enslin schen Buchhandlung, Breite Straße Nr. 23):

Das Buch zum Lachen; oder Witze, Einfaͤlle und Laͤcherlichkeiten der neuesten Zeit. Ans Licht gestelit und allen Freunden der heitern Laune gewidmet, von

Hilarins Jocosus Federkiel. . Svo. Geh. Preis 1 Thl. 5 sgr.

Zwanzig Parodien

bekannter Gedichte. Von Eginhardt. 12mo0. Geh. Preis 73 sar.

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Pommern. Die unbekannten Real⸗Praͤtendenten

Allgemeiner Anzeiger

e Preuß isch en Staaten.

1831. den 8. Maͤrz.

1. Inland.

Ra iets l - Cit ationen

verschollener und ausgetretenen

bersonen, Behuts deren LTodeserklärung oder Vermögens- Confiscation,

so wis auch Vorladungen unbekannter Praätendenten.

Provinz. Name des Citaten.

—— . —— Perempt. Platt, wo das Weitere

Letzter bekannter Aufenthalt ir h blen! Name des Gerichts. Sistir

Termin. zu ersehen.

na O O ᷑r᷑r7œcͥuuuuuuuuauaircnauasNuÖyûꝓúuuuau⏑uuuuúuuuam⏑uuuuђuáauaβcꝙaiͥ⸗uaúβßaßaaa— C —Qi— ,,,, ,, um-

an bie, den Hutmacher Heldtschen

Eheleuten zugehoͤrigen Grund stuͤcke

zu Baͤrwalde.

Schlesien. Die unbekannten Glaͤubiger des Schuh⸗

macher Mathias Borkert zu Fran—

kenstein. .

Die unbekannten Nachlaß⸗Glaͤubiger des zu Tiefhartmannsdorf verstorb. Johann Gottlieb Bergmann.

Stdtger z. Baͤrwalde. 15 Mrz. 31 Stettiner in P *

Land- und Stadtger. 10. Mrz. 31. Breslauer Int. Bl. p. 5. Frankenstein.

Freiherrl. v. Zedlitz⸗ 12. Mrz. 31 ꝑ. 94. sches Patrim. Ger. Amt von Tiefhart⸗ manns dorf z. Hirsch berg.

B ek anntma chungen.

Bekanntmachung.

r Verpachtung der Domaine Bleesern, im Wittenberger gel von . 1831 auf 12 Jahre, ist ein Lieitations⸗-Ter⸗ . 4 14. er ih d. J., a d,, . uhr,

im Locale der hiesigen Regierung anberaumt worden. 9 k Beschreibung dieser Domaine ist in dem hiesigen oͤffent⸗ lichen Anzeiger Nr. 153 enthalten

Merseburg, den 19. Februar 1831.

d 9 2 kw elch s ken gik cht en Steuern ilung für die Verwaltung der di ; ö Domainen und Forsten.

Avertissement.

den Antrag der Real-Glaͤubiger ist uͤber die kuͤnftigen gans be des ö. gestellten, dem Gutsbesitzer Friedrich Wilhem Louis Grohmann gehdͤrigen, im Spremberg⸗Hoyerswerda⸗ schen Kreise der Niederlqusitz belegenen Ritterguts Tuͤrkendorff, der Liquidations-Prozeß eröoͤffnet, und zur Anmeldung und Nach⸗ weisung der Forderungen, vor dem Deputirten, Referendarius Wall⸗

eiser, ein Termin guf ö. den 13. Juni c. a.

etzt worden. ; nme unbekannten Real⸗-Glaͤubiger des Gutes Tuͤrkendorff wer⸗ den daher hiermit vorgeladen, im Termin entweder in Person oder durch einen mit Information und Vollmacht versehenen hie sigen Jußtz Commissariuß, wozu den hier Unbekannten die Justij⸗Eom⸗ Rmiffarien Preuße und Marquard vorgeschlagen werden, ju erscheinen, ihre Forderungen anzumelden und nachjuweisen, ausbleibenden Falls aber jugewäͤrtigen, daß dieselben mit ihren Ausprüchen an das Hut und 6. Kaufgeider praͤcludirt, und ihnen damit ein ewiges Still⸗ schweigen gegen den kuͤnftigen Käufer und die uͤbrigen Glaͤubiger bes Guts Tuürkendorff, unter welche das Kaufgeld vertheilt worden, auferlegt werden wird. ;

Frankfurt 4. d. O., den 8. Februar 1831.

Königl. Preuß. 2 richt . Re ck.

goertissement.

Das im Köoͤnigl. Preuß. Antheile der Ober⸗Lausitz und dessen Rothenburger Kreise gelegene, der Graͤfin von Kospoth gehörige Gut Reichwalde, welches nach der Hofgerichts-Grund⸗-Taxe von eg auf 44501 Thi. 29 sgr. S gf. ach der Nutzungs- Taxe aber auf 4989) Thl. 21 sgr. 8S pf. gewürdigt worden, ist, in via erecutic=

nis zum oͤffentlichen Verkauf ausgestellt, und es sind die Bietungs⸗

Termine, von denen der letzte peremtörisch ist, auf

3. Dee Mar; d . en zent fig Kauflustige anberaumt worden, in denen zahlungs⸗- und besitzfaͤhige Kauflustig sich Vormittags um 11 Uhr auf dem Schlosse hierselbst, vor dem Deputirten, Ober⸗-Landesgerichts-A1ssessor von Gellhorn einfinden, und ihre Gebote abgeben konnen. . Die Taxe und Kauf⸗Bedingungen liegen in der hiesigen Regi⸗ stratur, in den gewohnlichen Amts⸗-Stunden zur Einsicht bereit. Glogau, den 16. Juli 1830. Königl. Ober-Landesgericht von Nieder-Schlesien und der Lau sitz. v. Göͤtz e.

Avertisse ment. Das Hypotheken-Buch der baͤuerlichen Besitzungen der soge⸗ nannten Schweitzerbauern: ö J. zu Michelsdorf, naͤmlich: a) des Johann Friedrich Geigert, sub Nr. 1; P) des Daniel Christian Geigert Nr. W und 3 e) des Johann Gottfried Glur Nr. 4 und 3; d) des Friedrich Johann Vogel und dessen Ehefrau Charlotte Louise, geb. Otto, Rr. 6; e) der Ehefrau des Peter Otto, Louise, geb. Meißner, Nr. 7; 9 des Christian Schlunk Nr. 14; 8) des Johann George Otto und dessen Ehefrau Marie Elisabeth, geb. Schlunck Nr. 15; h) des Daniel Andert, Nr. 29; II. zu Bochow: «) des Peter Etzenberg, Nr. 173 P) des Christian Kaiser, Nr. 19; c) des Peter Kaiser, Nr. 20; III. ju Dahmsdorf: der Wittwe Gericke, Anne Dorothee, geb. Hampe, Nr. 42; soll auf den Grund der in der Registratur befindlichen, und von den Besitzern dieser Grundstuͤcke einiuziehenden Nachrichten regulirt werden. Es werben daher alle diejenigen, welche dabei ein Juter⸗ esse zu haben vermeinen, und ihrer Forderung die mit der Eintra⸗ gung verbundenen Vorzugsrechte zu verschaffen gedenken, hierdurch aufgefordert, sich binnen 3 Monaten beim unterzeichneten Gerichte zu 6 1 , Anspruͤche naͤher anzngeben, wobei die Warnung hinzugefuͤgt wird: 1) daß ö welche sich binnen der bestimmten Zeit mel⸗ den, . 77 Alter und Vorzuge ihres Realrechts eingetra⸗ en werden sollen, J 2) i ee ee! aber, welche sich nicht melden, ihr vermeintliches Realrecht gegen den dritten im Hypotheken-Buche eingetra⸗ genen Besitzer nicht mehr ausuͤben koͤnnen, 3) in jenen. mn , g. den eingetragenen Po⸗ en nachstẽhen muͤssen, dagegen . 9 i welchen eine bloße Grundgerechtigkeit fusteht, ihre Rechte nach Vorschrift des Allgem. Land⸗Rechts Thi J. Tit. 22. 5. 15 und 17, und des Anhanges zum Allgem. L.⸗R. 5. 58 war vorbehalten bleiben, daß es ihnen aber auch freisteht,