Fehler des Projekts, welche wiederum von Seiten der Regierung der Staatsraths Brocki widerlegte. Nach einer langen Rede des Landboten Swidzinski erklärte der Marschall die Diskussion über den Gesammt-Inhalt des Gesetz-Entwurfs für geschlossen, worauf sich die Kammern mit der Diskussion der einzelnen Theile desselben beschäftigten. Die Einleitung wurde für unpassend und zu weitläuftig befunden und der Minister des Innern mit einer neuen Abfassung derselben beauftragt.
Am I0sten wurde die abgebrochene Diskussion weiter fort⸗
esetzt. Der Deputirte Szaniecki legte noch einen anderen Entwurf über denselben Gegenstand und der Deputirte Szlaski einen Gesetz-Entwurf vor, vermöge dessen den Beamten das Recht gesichert werden sollte, gegen die Mißbräuche und eigen— machtigen Handlungen der höheren Behörden zu appelliren; beide Projekte wurden den Kommissionen zur Prüfung überwie⸗ sen. Ein anderer Vorschlag aber, welchen Herr Lempieki machte, daß man das Strafgesetz gegen diejenigen schärfen solle, welche sich Beschimpfungen und Ungerechtigkeiten gegen die ih— nen untergebenen Bauern erlaubten, wurde mit großer Stim— men⸗Mehrheit verworfen. Endlich schritt man noch, dem Reichs⸗ beschluß vom 19. Febr. d. J. zufolge, zu Eröffnung eines Buches in der Landboten⸗Kammer, um darein die Bewilligungen einzutragen, welche den aus dem jetzigen Kriege zurückkehrenden Unteroffi— zieren und Gemeinen, ihren Wittwen und Waisen gemacht wer— den möchten.
Die National-Regierung hat unterm 30sten v. M., auf Vor— schlag des Befehlshabers der National-Garde, Grafen Ostrowski, mehrere Beförderungen in derselben vorgenommen. 2
Von Seiten des Ministeriums des Innern werden in den hiesigen Blättern die Maaßregeln bekannt gemacht, welche man getroffen hat, um die Bürger zur Darbringung von Laza— rethbedürfnissen aufzumuntern; ein Jeder soll nämlich für den gelieferten Gegenstand eine Quittung ausgestellt und, wenn er es verlangt, denselben auch bezahlt erhalten, in welcher Hinsicht der Preis für die einzelnen Artikel angezeigt wird. ;
Die hiesigen Zeitungen enthalten mehrere Verfügun⸗ gen und Bekanntmachungen des General-Gouverneurs. Zuerst werden die Einwohner Warschau's daran erinnert, daß die Stadt sich noch immer in Belagerungs⸗-Zustande befinde, und daß jetzt mehr als jemals Alles von der strengsten Pflichterfüllung der National- und Sicherheits-Garde abhänge; (in Jeder solle da— her seinen Dienst pünktlich verrichten und jeden Augenblick be— reit seyn, auf erhaltenen Befehl zum Kampf auszurücken; denn die geringste Widersetzlichkeit werde von den Kriegsgerichten aufs härteste geahndet werden. Dann befiehlt der Gouverneur noch— mals, da er sich überzeugt habe, daß trotz aller Verbote doch noch
immer einzelne Personen Waffen und Gewehre bei sich verbor-
gen hielten, jetzt endlich bis zum morgenden Tage dieselben ab— zuliefern, widrigenfalls diese Individuen nach einem, von ihm felbst den Kriegsgesetzen während der Belagerungszeit hinzuge— fügten Artikel, mit dem Tode bestraft werden sollen. Ferner for— dert derselbe noch eine bedeutende Quantität Stroh für die Ar⸗ mee in der Hauptstadt und in dem bei Warschau befindlichen Feld— lager. Endlich widerruft er ein allgemein verbreitetes Gerücht, daß in dem Ujazdower Haupt⸗Lazareth die Spital-Gangrene gras— sire, und lobt die Ordnung, welche jetzt in dem Lazareth der Garde⸗Kasernen herrsche, das er bei Uebernahme seines Amtes im schlechtesten Zustande und unter Anderem 40 unbeerdigte Leichname darin liegen gefunden habe.
Der Vice⸗-Gouverneur der Hauptstadt befiehlt allen Polni⸗ schen Militairs, welche zu den ausgerückten Corps gehören und ihr Zurückbleiben in Warschau nicht durch eine schriftliche Er— laubniß des General-Gouverueurs rechtfertigen können, sich un⸗ verzüglich zu ihren Regimentern zu begeben, widrigenfalls sie die Strafe als Marodeurs treffen solle.
Schweden und Norwegen.
— — Stockholm, 29. März. Die 3 westlichen Provin⸗ zen, in welchen der Kornmangel noch fortdauert, haben vor kur⸗ zem wiederholte Unterstützungen von Seiten Sr. Majestat des Königs erhalten. In Folge dessen haben die verschiedenen Kirch⸗ spiele jener Provinzen ihre Gouverneure gebeten, dem Könige ihre lebhafteste Dankbarkeit und unbegränzte Ergebenheit zu ver⸗ sichern. Es herrscht in diesem Augenblick ein wahres Elend in diesen Gegenden, vorzüglich unter den Bewohnern der Inseln und der Küste von Bohuslehn, die seit mehreren Monaten ih— rer einzigen Erwerbsquelle, der Fischerei, beraubt gewesen sind. Die von den Gouverneuren angestellten Nachforschungen haben indessen ergeben, daß die zeither verbreiteten Gerüchte von einer Hungersnoth völlig ungegründet waren. Allen ar⸗ men Familien ist Beistand geleistet worden; an mehreren Orten traf man Anstalten, um regelmäßig Suppen an die Ar⸗ men auszutheilen, und da das Meer wieder offen ist, kann das in Schonen angekaufte Getreide bald an den Orten, wo man dessen so nöthig bedarf, ankommen. Einem Königl. Befehl zu— folge, werden für diefes Jahr die gewöhnlichen Truppen-Ver—⸗ sanmlungen in Bohuslehn, Wermeland und den beiden Gou— vernements von Westgothland nicht stattfinden. — Auf der klei⸗ nen Insel Wato, an der Uplandschen Küste, tödtete man in den letzten Tagen gegen 500 Seehunde. — Ein seit einiger Zeit ver⸗ breitet gewesenes Gerücht von Ausrüstung der in Karlskrona lie⸗ genden großen und kleinen Flotte hat sich als falsch erwiesen. Das Wahre an der Sache ist, daß die seit 4 Jahren anbefohle⸗ nen Schiffsbauten fortgesetzt werden, und daß man zu 2 neuen Fregatten die Kiele legte. Die zur Unterhaltung der die Rhe⸗ de beschützenden Festung Kungshalmen erforderlichen Kosten wur⸗ den bereits vor 18 Monaten vom Reichstage angewiesen.
Deutschlan d.
München, 4. April. Der Königl. Kämmerer und Oberst im General⸗-Quartiermeisterstabe, v. Heideck, hat das Indigenat des Königreichs, mit Beibehaltung des Schweizerischen und Griechischen, erhalten. 39
Leipzig, 5. April. Heute erfolgte die feierliche Einführung des neugewählten Magistrats hiesiger Stadt. Derselbe besteht aus 1 Sber-Bürgermeister, 1 Bürgermeister, 8 besoldeten und 12 unbesoldeten Mitgliedern.
telle n
Turin, 25. März. In der Nacht vom T2ästen auf den 25sten hatten Se. Masestät einen heftigen, von Schlaflosigkeit begleiteten Fieber-Anfall; der Anfall in der verwichenen Nacht war schwächer, wenn gleich etwas länger, der erlauchte Kranke schlief aber mit Unterbrechungen fünf Stunden. Diesen Mor— gen hat das Fieber nach einem gelinden Schweiße merklich nach⸗ gelassen. ;
Rom, 26. März. Der Graf von St. Aulaire hatte vor⸗ gestern die Ehre, Sr. Heiligkeit sein Beglaubigungs⸗-FSchreiben As Französischer , . beim heiligen Stuhle zu überreichen, Der Gasettg di Milano zufolge, mesorn offnielle Be⸗
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richte, daß die Anftihrer der Insurgentenhaufen, Zuechi, Gra⸗ bins ki, Olini und Armandi, ihre ganzen Streitkräfte bei Cattolica zusammengezogen hatten, wie es schien, um in dieser Stellung neuen Widerstand zu leisten. Der schlechte Ausgang des Treffens vom 2östen schien indessen ihren Plan geändert zu haben; am 26sten um 4 Uhr Morgens verließen sie Cattolica und setzten ihre Flucht fort; sie führten 16 mit Verwundeten beladene Wagen mit sich. Der Feldmarschall-Lieutenant, Ba⸗ ron Geppert, war am 2bsten mit seiner ganzen Kolonne in Ri⸗ mini eingerückt, wo er mit dem lebhaftesten Jubel und Lebe— hochs begrüßt wurde. Abends war die ganze Stadt erleuchtet. Modena, 23. März. Die hiesige Zeitung enthalt im heutigen Blatte nachstehendes landesherrliche Edikt: „Franz 195., von Gottes Gnaden Herzog von Modena 1. Un⸗ ter dem Schutze des Himmels und mit dem Beistande Sr. Majestaͤt des Kaisers von Oesterreich in den Besitz Unserer Staaten wieder eingesetzt, haben Wir jetzt eine der peinlichsten Pflichten zu erfuͤllen, welche Uns als Souverain obliegen, die naͤmlich, fuͤr die Bestra⸗ fung derer zu sorgen, die sich als Rebellen gegen Unsere legitime Gewalt erhoben oder an dem Aufruhre Theil genommen ha⸗ ben. Zwar ist es Uns schmerzlich, daß Wir dabei diejenigen Wege einschlagen muͤssen, welche von der ungluͤcklichen Lage der Zeiten gebieterisch gefordert werden, und die zur kuͤnftigen Siche⸗ rung der oͤffentlichen und Privatruhe im Staate, ünumgaͤng⸗ lich nothwendig sind; aber Wir muͤssen der Gerechtigkeit um so mehr ihren freien Lauf lassen, als eine schmerzliche Erfahrung Uns lehrte, daß die Milde vergeblich ist, und daß die Ausuͤbung der Liebe nicht hinreicht, ein Gemuͤth zu aͤndern, das von den Feinden des Altars und des Throns verkehrt ist. Indem Wir Uns vorbe⸗ halten, denjenigen unzweideutige Beweise vaͤterlicher Zuneigung zu geben, welche vielleicht nach den Ergebnissen der Untersuchung oder durch andere Umstaͤnde einen Anspruch auf Unsre gnädige Beruͤck⸗ sichtigung erhalten, befchlen Wir, wie folgt: 1) Alle, welche am Abend des 3. Febr. sich in der Wohnung des Ciro Menotti's ver⸗ sammelten, in der ruchlosen Absicht, Unsre Residenz anzugreifen, und welche auf die Este schen Truppen und sogar auf Unsre Person schossen, werden von der Militair-Kommission gerichtet, welche schon damals von Uns ernannt und zeither nicht aufgelbst, sondern nur durch die Umstaͤnde suspendirt wurde, 2) Von einem Tribunal nach dem Gesetze vom 144 Maͤrz 1321 wird Jeder gerichtet, der mit be⸗ waffneter Hand oder durch heimliche Anschlaͤge zum Aufruhr mitwirkte, oder Akten unterzeichnete, welche die Constitution der revolutionnairen Regierung betrafen, oder Theil an derselben nahm, oder Unsere Per⸗ son beschimpfte, oder sich auf andere Weise des Verbrechens der Re⸗ bellion, des Hochverraths und der beleidigten Majestaͤt nach den Be⸗ stimmungen der bestehenden Gesetze schüldig machte. 3) Wer bei Unserer Ruͤckkehr in diese Stagten mit den Waffen in der Hand ergriffen wurde, oder gegen Unsere und die Oesterreichischen Trup— pen gekaͤmpft hat, wird don der erwahnten Kommission militairisch gerichtet. 4) Nach dem Inhalt des Artikels 2 wird gerichtet, wer freiwillig unter den Linien- Truppen der rebellischen Regierung Dienste nahm, so wie wer als Offizier oder Unteroffizier in der mo⸗ bilen Garde diente. 5) Wenn die in den beiden vorhergehenden Ar⸗ tikeln bezeichneten Individuen zu einem Corps der Este'schen Trup⸗ pen gehoͤrten, so werden sie nach den in Unsern Staaten bestehen⸗ den Gesetzen einem Militair-Gerichte uͤbergeben. 6) Die Polizei wird Jeden mit Corrections-Strafe belegen, der waͤhrend der Revo⸗ lution Theil an Tumulten nahm und durch Drohungen oder auf— ruͤhrerisches Geschrei die oͤffentliche Ruhe oder die Ruhe einzel⸗ ner Familien störte. 7) Keinen Grund zur Kriminal- Untersuchung bildet es, bloß der seßhaften National⸗Garde, unter welchem Titel oder Grad es seyn mag, angehoͤrt zu haben. 8) Wer in irgend einer Eigenschaft in unserm Dienste war und sich freiwillig in die Linien⸗ truppen der revolutionngiren Regierung einreihte, oder als Offizier oder Unteroffizier in der mobilen National⸗Garde diente, ist von sei⸗ nem Amte entlassen. 9) Eben so hat sich Jeder als abgesetzt zu be⸗ trachten, der, wenn er nicht der noͤthigen nterhaltsmittel fuͤr seine Familie ermangelte, eine andere öoͤffentliche Stelle von der besag⸗ ten Regierung annahm. 10). Die Bestimmungen der beiden letzten Artikel, sind auf gleiche Weise auch auf die anwend⸗ bar, welche eine Pension vom Staate bezogen, oder zur Aus⸗ uͤbung einer Profession oder freien Kunst i dl issen waren, und von den Aufruͤhrern eine Militair- oder Civilstelle annahmen. 11) Wer mit den Rebellen dieser Staaten freiwillig in Verbannung ge⸗
zogen ist, kann zuruͤckkehren, vorausgesetzt, daß er die Gruͤnde einer
solchen Entfernung zu rechtfertigen vermag, oder im entgegengesetz⸗ ten Falle die Allerhöͤchste Gnade anfleht. 12) Endlich lassen Wir auch allen denen Gnade angedeihen, die als Gemeine in der mobi⸗ len Garde gedient haben, oder auf andere Weise der Sache der Re⸗ bellen zugethan zu seyn schienen, ohne sich eines der in gegenwaͤrti— gem Dekrete bezeichneten Vergehen schuldig gemacht zu haben. Ge⸗ geben in Modena in unserem Herzoglichen Palaste, am 290. Maͤrz 1831. Franz.“
Nach einem (in der Allgemeinen Zeitung befindli— chen) Privat-Schreiben von der Italiänischen Gränze vom 31. März hatte General Zucchi sich zur Zeit der Einnahme in Rimini befunden, sich aber, ohne am Gefechte Theil zu nehmen, mit den öffentlichen Geldern in die Flucht gemacht. General Geppert, welcher das Oesterreichische Armee-Corps befehligt, er⸗ hielt von dem Kardinal Benvenuti aus Ankona vom 26. März eine Zuschrift, worin dieser ihm anzeigt, daß er als Legat a la— tere die Verwaltung dieser Provinzen wieder übernommen habe, daß vier Mitglieder der bisherigen Regierung vor ihm erschienen wären, um sich in die Arme Sr. Päpstlichen Heiligkeit zu wer⸗ fen, und daß er auf deren Bitte, um ferneres Blutvergießen zu vermeiden, dem General einen Waffenstillstand vorschlage. Ge— neral Geppert antwortete aus Sinigaglia unterm 28. März, er sey beauftragt, die Päpstliche Autorität überall vollständig her— zustellen; er werde also Ankona besetzen und könne sich mit kei⸗ ner unlegitimen Behörde in Unterhandlungen irgend einer Art einlassen. In Folge dessen setzte die Oesterreichische Armee ihren Marsch gegen Ankona fort.
,
Nachstehendes ist das (gestern erwähnte) von der Schlesi⸗ schen Zeitung mitgetheilte Schreiben aus Skutari vom 1. März. Vor einigen Tagen berief Mustapha Pa⸗ scha alle Vornehmen unserer Stadt zu sich, um ihre Mei— nung hinsichtlich des, wegen von dem Groß-Wesir hegon⸗ nener Feindseligkeiten zu fassenden Entschlusses zu vernehmen. Die sehr zahlreiche Versammlung empfing er mit einer lan⸗ gen Rede, worin er unter Anderem im Wesentlichen Fol— gendes sagte: „Der Großwesir will, wie mir sicher berichtet wurde, unsere vollständige Unterwerfung, und durch Drohungen und falsche Versprechungen ist es ihm schon gelungen, die Städte Elbassan, Tirana, Cavaglia, Durazzo, Croia und Ochrida in seine Gewalt zu bekommen; ich habe Euch nun berufen, in der Absicht, den Stand der Dinge vor Eure Augen zu legen und zu vernehmen, ob Ihr es vorzieht, Euch un⸗ ter das Joch der Pforte, welches nun durch das neue Militair und Abgabensystem drückender als je ist, zu beugen“), oder ob Ihr Eure Freiheiten vertheidigen wollt; ich bin bereit, dafür meinen letzten Blutstropfen zu opfern, und wenn Ihr von glei⸗ chem Entschlusse beseelt seyd, so haben wir von dem Großwesir,
) Bis jetzt zahlen wir durchaus keins direkte Steuern, und nur
im Fall cines Krieges sind unsere Sohne zum Militgirbienst ver⸗ pflichtet, ; ann, n,, 5. Nerf.)
dessen ganze Macht in etwa 16,000 Mann besteht, nichts fürchten. Mein Schwiegersohn steht mit 000 Mann aus d Stamme der Madgaui schlagfertig bei Dibra; Bosnien, ? Herrschaft Jakovo, Pesreni und ein Theil von Servien haht mir ihren Beistand zugesichert. Von meinen Unterthanen ford ich aus jedem Hause einen Mann, und so glaube ich für Erfolge stehen zu können und werde am 4ten Tage nach d Bairamsfeste ins Feld rücken.“ Diese Rede wnrde von! Versammlung mehrmals durch Beifalls-Zeichen unterh]! chen; am Schluß derselben sprach die ganze Versann lung ihre Bestimmung durch lauten Jubel aus, und seit! Zeit rüstet sich hier Jung und Alt zum Kampfe. Unterdess haben wir gehört, daß obengenannte Städte nur von einem nen Theil der Armee des Groß-⸗Wesirs besetzt sind, er sel steht noch, nach den neuesten Berichten, mit 10,000 Mann Giorza.“
— Der Nürnberger Korrespondent giebt folgen Privatnachrichten aus Belgrad vom 20. März: „Wie in mi reren Reichen Europas, so äußert sich seit einiger Zeit auch dem Türkischen ein Geist des Aufruhrs, namentlich veranlg durch die von der Pforte theilweise eingeführte neue Ordnun welche der Willkür und Zügellosigkeit der Pascha's und Häu linge Schranken setzen soll. Schon früher wurde gemeldet, der Pascha ven Skutari sich gegen die Befehle der Regiern in dieser Beziehung förmlich aufgelehnt hat und entschlossen Gewalt mit Gewalt zu vertreiben; heute schreibt man, daß das Janitscharenzeichen aufgesteckt habe und die Pascha's y Skopisa, Nissa, Wrana ꝛ4. seinem Beispiele gefolgt sey Durch diese Ereignisse wird, wenn auch die Besorgnisse hi sichtlich der ungeheuren Folgen, die sie herbeiführen könn sich ungegründet erweisen, die Pforte doch abermals zu nem Kriege gezwungen, welcher neue Kosten, neue Auf gen nöthig macht, dadurch die Umufriedenheit im Allgemein steigert und so dem Neuerungssystem des Sultans, welchem Türke alles seit Jahren erlittene Ungemach Schuld giebt, hi dernd entgegentritt. — Die Organssation Serviens schrei langsam vorwärts, indem die Administration allenthalben“ Hindernisse stößt. Hier mir ein Beispiel. Bekanntlich solht die Türken in Belgrad und in den sechs einverleibten Distrikh längst schon entweder als Servische Unterthanen unter dier dem Fürsten Milosch eingesetzten Obrigkeiten sich fügen, oder ih Güter veraußern und das Fürstenthum verlassen; allein alle st 12 Jahren angewandte gütliche Bemühungen führten h heute zu keinem Resultat. Fürst Milosch ist nun im Begr Strenge zu gebrauchen, und hat zu diesem Zwecke ein Exen tions-Corps in Bereitschaft gesetzt; kaum aber hatten die hieß gen Türken Kunde hiervon, als sie zum Pascha eilten und d Erlaubniß erbaten, sich mit ihren Familien in die Festung be— ben zu dürfen, was, von diesem zugestanden, bereits geschehen ist
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, g. April. Im Schauspielhause: Variatiom für Violine, componirt und gespielt von L. Maurer. Hieran zum erstenmale: So geht's, Lustspiel in 2 Abtheilungen, n dem Franjzösischen, von L. W. Both. Dann: Adagio und P lonaise für zwei Violinen, von L. Maurer, gespielt von demsg ben und seinem Sohne Wsewolod Maurer. Und: Onkel Bran Lustspiel in 3 Abtheilungen, nach dem Französischen.
Sonntag, 10. April. Im Opernhause: Die Mäntel, Lu spiel in 2 Abtheilungen. Hierauf, zum erstenmale wiederholt: N Gott und die Bajadere, Oper, mit Ballet und Pantomime,! 2 Abtheilungen, nach dem Französischen des Seribe, zur beite haltenen Musik von Auber, für die Deutsche Bühne bearbest vom Freiherrn von Lichtenstein.
Im Schauspielhause: König Enzio, historisches Trauerspi in 5 Abtheilungen.
Königstädtisches Theater. Sonnabend, 9. April. Zum erstenmale: Die reisend Operisten komische Oper in 2 Akten, von Herklots; Musik v Fioravanti
Berliner Börse. Den S. April 1831. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Pettel. (Hrensd. Comm 7 tri. Gel
II MY 83
St. Schuld- Sch Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kurm. 5ÿl. m. l. C. Neum. Iut. Sch. do. Berl. Stadt- Oblig. Königslig. do.
Elbinger do.
Danz do. in Th. Westpr. Pfandbr. Grossliz. Pos. do.
Estbr. Efandur̃. — Pomm. Pfandbrę. 103 Kur- u. Neum. do. 102 Schlesische do. — Rkst. C. d. K- u. N. . — L. Sch. d. K. u. N.
75?
Holl. vollw. Duk. Neue dito
Friedrichsd'or..
Disconto
1
C — —
Aus würtige Börsen.
Hamburg., 6. April.
Oesterr. proc. Metall, 57. Bank- Artien 87pß Br. Russ. En
Anl. S4 Br. Russ. Anl. Hamb. Cert. 83]! Br. Dän. 537 pr. Cats Poln. SJ. Norw. 6proc. 101.
a sax. Maczksckhirr.
Paris, 2. April. Der heutige Moniteur meldet: „Hl Alexander v. Laborde hat auf Befehl des Königs aufgehön Adjutant Sr. Majestät zu seyn. — Nach Verordnung von 1sten d. sind die Herren Odilon-Barrot und v. Laborde auf dem Staats⸗Rath ausgeschieden. — Mittels Verordnung von 1sten d. ist das Ober⸗Kommando der westlichen Departement aufgehoben worden; der General-Lieutenant Lamarque, welchet damit bekleidet war, tritt in disponiblen Stand zurück.“
— Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 74. 35. sin cour. 74. 30. Zproc. pr. compt. 46. 19. sin eour. 46. 5Hpro Neapol. pr. compt. 55. 35. sin our. 55. 40. 5proc. Spanischt Rente perp. 434. ;
Frankfurt a. M., 5. April. Am Schluß der Börs (1 Uhr) Oesterr. Hproc. Metall. 79. 4proc. dito 653. Bank Actien 1107. 4proc. Part. ⸗Oblig. 1103. Geld. —
Redacteur John. Mitredacteur Cottel. —— m
—
Allgemeine
Preußische Stagts-Zeitung.
5 99.
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Se. Majestät der König haben dem Seconde-Lieutenant „Grafen Gust av von Wartensleben, zu Schweidnitz, Kammerherrn-Würde zu ertheilen geruht. .
Se. Hoheit der Herzog Albrecht von Mecklenburg—⸗ hwerin ist von hier nach Ludwigslust abgegangen. ⸗
In der öffentlichen Bekanntmachung vom 31. Jan. 1829
te die unterzeichnete Direction das Verfahren vorgezeichnet, ches die Empfänger von Briefen mit aufdringlichen Anbie— gen von Loosen der Lotterie zu Frankfurt a. M., zur Wie—
mnziehung des darauf gezahlten Porto, zu beobachten hätten. Seit kurzem aber haben die dortigen Lotterie-Einnehmer n Loosen in den Königl. Preuß. Landen dadurch Absatz zu chaffen gesucht, daß sie, um durch täuschende Vorspiegelung leler anzulocken, die Lotterie⸗Loose mit dem Namen „St adt— tien“, die Klassen als „Serien“ und die Gewinne als rämien“ bezeichnet haben. Wir finden uns daher veranlaßt, das Publikum hiermit auf e Täuschung aufmerksam zu machen und dasselbe, mit Bezug die Vorschrift des 5. 1. der Allerhöchsten Verordunng vom ez. 1816, zu warnen, sich auf dergleichen verfüͤhrerische An— ingen einzulassen. Zugleich aber bemerken wir, daß, in Folge von Sr. Excellen; dem Herrn General⸗Postmeister getroffenen
srdnung, die Briefe der Frankfurter Lotterie-Einnehmer mit
nannten Stadt-Actien den Lotterie-Briefen gleich geachtet . solche von den Königl. Post-Anstalten behandelt wer— sollen. Diesem gemäß hat Jeder, welcher dergleichen Briefe erhält, je spätestens 24 Stunden nach deren Empfange an diejenige EAnstalt, durch welche sie ihm zugestellt wurden, zurück;uge— und selbst, wenn sie eröffnet werden, die Erstattung des etwa uf gezahlten Porto zu erwarten, wogegen durch spätere Ab— ung die Erstattung des Porto und der Verdacht verwirkt daß der Empfäuger sich auf Annahme solcher Anbietun— n n auf das Spielen fremder Lotterie-Loose, eingelas— habe. Berlin, den 22. März 1831. Königl. Preuß. General-Lotterie-Direction. Scherzer. Bornemann. Bei der am ten, 7ten und Sten d. M. geschehenen Zie— h der XII. Königl. Lotterie, zu 10 Rthlrn. Einsatz in Eou— in Einer Ziehung, fiel der erste Haupt-Gewinn von 20,000 rn. auf Nr. 2404, in Berlin bei Seeger; der folgende Haupt— jinn von 5000 Rthlrn. auf Nr. 19,758, in Berlin bel Gro— 3 Gewinne zu 2060 Rthlrn. fielen auf Nr. 2945. 3083 18,965; 5 Gewinne zu 1500 Rthlrn. auf Nr. 6129. 9779. 76. 15,283 und 16,500; 10 Gewinne zu 1000 Rthlrn. auf 1517. 2602. 3990. 5086. 6913. 10,374. 10,939. 13,368. und 16,576; 20 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 1118. 4176. 6359. 6366. 8793. 8887. 000. 9098. 10,117. 10,544. 4. 13,117. 16,432. 16,452. 17, 137. 17,589. 18,564. 18, 640 19,903; 70 Gewinne zu 200 Rthlrn. auf Nr. I60. 1923. 2518. 2618. 2955. 3410. 3502. 3524. 3632. 3744. 3814. 4156. 4832. 4843. 4987. 5027. 5099. 5216. 5649. 5688. 6551. 6567. 6806. 7387. 7506. 8371. 439. g521. 93897. 4. 10,529. 10, 828. 11,539. 11, 876. 11,932. 11, 940. 12,095. 8. 12,660. 13,490. 13,697. 14,099. 14,613. 14,721. 14,877. 35. 14,976. 15,050. 15,209. 15, 430. 15,509. 15,537. 16,219. II. 46, 832. 17,207. 17,713. 18, 177. 18,242. 18, 340. 18, 394. 6. 18,983. 19,915. 19,955. 19,991 und 19,992; 130 Ge— e zu 1900 Rthlrn. auf Nr. 98. 200. 231. 369. 3381. 471. 891. 902. 1959. 1076. 1368. 1764. 1860. 1895. 1955. 2182. 2254. 2452. 2557. 2559. 2622. 2795. 2948. 2997. 3233. 3456. 3684. 3769. 3886. 4070. 4140. 4753. 5513. 5776. 6001. 6332. 6593. 6614. 6776. 6807. 7062. 7279. I492. I635. 7636. 7689. 1823. S042. Stis3. S179. S238. S435. S508. S565. S597. S696. 8880. 9313. 9351. gä40. 10,060. 10,139. 10,180. 10,701. 10,760. 10,762. 10,802. 1. 10,933. 11,022. 11, 111. 11,290. 11,606. 11,757. 11,779. 9g. 12,221. 12,360. 12, 384. 12,542. 12,615. 12,661. 12,805. 9. 13,353. 13,447. 13,480. 13,661. 13,901. 14,038. 14, 184. 2. 14,264. 14,338. 14,693. 14,734. 14, 824. 15,024. 15,183. 4. 15,395. 15,637. 15,670. 15,801. 16,882. 16,926. 17,005. 3. 17,383. 17,509. 17,514. 17,734. 17,822. 17,913. 17,920. 5 18,275. 18,427. 18,668. 18,816. 19,524. 19,952 und
Der unterm 24. September v. J. zur XI. Lotterie bekannt chte Plan, bestehend aus 20,000 Loosen zu 10 Rthlrn. Ein— nd 6000 Gewinnen, ist auch zur nächstfolgenden XIII. Lot— beibehalten, deren Ziehung den 15. Juni d. J. ihren An— nimmt.
Berlin, den g. April 1831.
nigl. Preußische General-Lotterie-Direection.
Die zum Vortheil der Familien ausgerückter Landwehrmän⸗ Taschen⸗-Format abgedruckte revidirte Städte⸗Ordnüng ist ortwährend, zu 5 Sgr. das Exemplar, im Post-Gebäude, Zeitungs⸗-Ausgabe⸗Expedition, beim Portier des Hof-Post⸗ in den Expeditionen der Staats-, der Haude und Spe— en und der Voßschen Zeitung, wie auch im Intelligenz— bir und in der Provinz von sammülichen Post⸗Anstalten, zu
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Durchgereist: Der Kaiserl. Russische Feldsäger Gre⸗ w, als Courier von Paris kommend, nach St. Petersburg.
eben gt hej . R. Hayn,
Berlin, Sonntag den 10ten April.
Zeitungs-Nachrichten. Au g la nd.
Frankreich.
Deputirten-Kammer. Die Sitzung vom 1. April wurde ausschließlich mit den Berathungen über den 1Isten Artikel des Gesetz-Entwurfes wegen der Volks-Aufläufe gefüllt. Die sem Artikel zufolge, soll künftig bei einem Zusammenlaufe von Sei— ten des Präfekten, des Unter⸗-⸗Präfekten, des Maire, seiner Ad— junkten oder der mit der Gerichts⸗Polizei beauftragten Beamten unter Trommelschlag eine dreimalige Aufforderung, auseinander— zugehen, erfolgen; trennt die Menge sich auch dann noch nicht, so soll von der bewaffneten Gewalt Gebrauch gemacht werden. Hr. Isamb ert stimmte gegen diesen Artikel, so wie gegen den ganjen Gesetz- Entwurf, durch dessen Ausführung leicht unschul— diges Blut vergossen werden könnte. Hr. v. Montignh 'er— klärte sich dagegen zu Gunsten des 1sten Artikels, indem er je⸗ doch zugleich den Wunsch zu erkennen gab, daß, um die Natur eines durch Waffengewalt zu zerstreuenden Volks-Auflaufs näher zu bejeichnen, man im Gesetze das Wort aufrührerisch aus— drücklich hinzufüge. Auch Hr. Favard de Langlade verthei— digte den 4sten Artikel; er müsse sich wundern, äußerte er am Schlusse seines Vortrages, daß der erste Redner das Gesetz blu— tig neune, da es doch nur sehr mäßige Straf-Bestimmun— gen enthalte, die zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung streng erforderlich wären. Hr. Legendre wollte noch einmal auf die Frage von den Assockationen zurückkommen. Der Präsident machte ihm indessen bemerklich, daß hiervon keine Rede mehr sey, und daß er sich in den Gegen— stand der Berathung verschließen möchte. Der Redner wies hier— auf auf den Uebelstand hin, daß die Volksaufläufe, gegen die man die Anwendung der bewaffneten Macht in Vorschläg bringe, im 1sten Artikel nicht näher bezeichnet würden: es könne nicht nur unschuldige Zusammenläufe geben, sondern sogar solche, die zu einem nützlichen Zwecke stattfaͤnden, wie z. B. im Dezember, wo die Zöglinge der Pariser Gymnasien fich auf öffentlichem Markte gesammelt hätten, um sich in Masse nach dem Palais— Royal zu begeben und dem Könige während der damaligen Unruhen ihre Anhänglichkeit an seine Person zu betheuern. Der Graf v. Lameth hielt ein Gesetz zur Unterdrückung der Volks— aufläufe für unumgänglich nöthig; man dürfe nicht vergessen, äußerte er, daß seit dem 7. August v. J., wo das Königthum über die Republik den Sieg davon gewnagen, Paris, wie zu Ende des Jahres 1791, beständigen Bewegungen ausgesetzt gewesen seyh, so daß die Regierung selbst darunter gelitten habe; jetzt ge— nieße zwar die Hauptstadt der Ruhe, indessen müsse man dafür Sorge tragen, daß diese Ruhe nicht derjenigen gleiche, die in der Regel dem Ungewitter vorangehe; durch das vorgelegte Gesetz werde der Straf— Koder eher gemildert, als geschärft, und er könne daher nur für die Annahme desselben stimmen. Hr. Dubohys-Ahyms ver— langte, daß man bloß den Maires und ihren Adjunkten die Be— fugniß einräume, das versammelte Volk zum Auseinandergehen aufzufordern; man dürfe, meinte er, das Recht, die Bürger zu würgen, nicht solchen Beamten bewilligen, die ihren Posten
bloß der Regierung verdankten. Diese Aeußerung erregte gewal-⸗ tiges Murren; es sey unschicklich, äußerten mehrere Stimmen,“
sich des Wortes würgen zu bedienen, wo es sich bloß von einem strengen Verfahren gegen Aufrührer handle. Hr. Duboys mil— derte hierauf seinen Ausdruck, meinte aber, daß die Sache des— halb dieselbe bliebe; die Maires wären eher die Männer des Volkes, als die Präfekten, und in der Regel würde daher ihr mo— ralisches Ansehen hinreichen, um die Ordnung wiederherzustellen. Herr Agier widersetzte sich dem Antrage des vorigen Redners, den er schon um deshalb für unzulässig hielt, als oftmals der Maire oder sein Adjunkt nicht an Ort und Stelle sey, und es mithin noch einen andern Beamten geben müsse, der die betref— fende Aufforderung an das Volk erlasse. Hr. Ddilon-Barrot war der Meinung, daß die Anwendung der Waffen sich nur dann rechtfertigen lasse, wenn ein Theil des Volkes in offe⸗ ner Empörung gegen die Regierung begriffen sey; für solche Fälle sey das vorliegende Gesetz ganz angemessen; indessen schmeichle er sich, daß dasselbe niemals zur Ausführung kommen werde; es sey bei Zusammenrottungen den wohlgesinnten Bür— gern nicht immer möglich, sich aus dem Gedränge sofort zu ent— fernen; wer also auf das Volk feuern lasse, übernehme zugleich eine große Verantwortlichkeit, und es gehöre dazu schon ein Mann, der durch seine Stellung ein gewisses Ansehen genieße, wie z. B. ein Präfekt oder ein Maire; einen bloßen Polizei-Kommissair halte er aber dazu nicht für geeignet. Der Großsiegelbe⸗ wahrer bestritt diese Ansicht; die Polizei-Kommissaire hätten
schon von Amts wegen die Befugniß, sich überall hin zu verfügen,
wo ein Volkszusammenlauf stattfinde; dagegen könnte man füglich den Gendarmerie-Offizieren, so wie den Feld- und Forsthütern, das Aufforderungsrecht an die Bürger entziehen. Der General Lamar⸗ que verlangte, daß man, wie im Jahre 1789, bevor man Feuer auf die Bürger geben lasse, eine rothe Fahne entfalte.
dung der Waffengewalt gänzlich unterbleibe, wurden indessen ver⸗ worfen; dagegen aber, dem Vorschlage des Hrn. Barthe gemäß, den Feld⸗ und Forsthütern das Aufforderungs-Recht an die Burger entzogen; den Gendarmerie-Offizieren steht es ohnehin nicht zu, da sie keine Civil⸗Beamte sind. Jetzt verlangte Hr. Odilon⸗ Barrot, daß man den Polizei-Kommissairen nur das Recht zugestehe, zwei Aufforderungen zu erlassen, die dritte aber dem Präfekten oder Maire vorbehalte. Hr. Dupin d. Aelt. be⸗ merkte inzwischen, daß alsdann der Polizei⸗Kommissair, nach der zweiten Aufforderung, immer erst einen Courier an denjeni— gen Beamten abfertigen müßte, der die dritte Aufforderung er⸗ lassen sollte, wenn anders er diesen nicht selbst holen wollte; mittlerweile aber würde der Aufruhr nur um sich greifen und vielleicht eine Ausdehnung gewinnen, die es nicht mehr möglich machen möchte, ihm zu steuern. Der obige Vorschlag des Hrn.
Dieser
Antrag, so wie ein anderer des Hrn. v. Tracy, daß die Anwen⸗
1831.
Odilon⸗Barrot wurde hierauf verworfen und der 1ste Artikel zuletzt in folgender Abfassung angenommen: „Diejenigen Per— sonen, die sich auf Plätzen oder auf der öffentlichen Straße zusammenrotten, sind gehalten, sich auf die erste Aufforderung von Seiten des Präfekten, des Unter⸗Präfekten, des Maire oder eines seiner Adjunkten, so wie aller mit der Gerichts⸗Polizei beauftragten Justiz⸗ und Civil-Beamten, mit Ausnahme der Feld⸗ und Forsthü⸗ ter, zu entfernen. Geschieht dies nicht, so wird die erste Aufforderung zweimal wiederholt. Einer jeden dieser drei Aufforderungen geht Trommelschlag oder Trompetenschall voran. Bleiben die drei Aufforderungen fruchtlos, so kann, den Artikeln 25, 26 und 27 des Gesetzes vom 3. August 1796 gemäß, Gewalt angewandt werden. Diejenigen Beamten, welche die Aufforderungen er— lassen, müssen mit einer dreifarbigen Schärpe angethan seyn. Die Maires und Adjunkten der Stadt Paris haben künftig das Recht, die bewaffnete Macht zu requiriren und die gedachten Aufforderungen an das Volk ergehen zu lassen.“
Nach der Annahme dieses Artikels entwickelte der Groß—⸗ siegelbewahrer noch in wenigen Worten die Gründe zu zwei Gesetz⸗ Entwürfen, womit die Kammer sich schon einmal beschäf⸗ tigt hat. Der eine betrifft die von den Zeitungen zu leistende Caution. Dem (sten Artikel des Gesetzes jufolge, welches beide Kammern über diesen Gegenstand bereits vor geraumer Zeit ange⸗ nommen haben, soll nämlich jedes Journal, das öfter als zweimal wöchentlich, entweder an bestimmten Tagen oder unregelmäßig, er⸗ scheint, eine Caution von 2400 Fr. hene leisten. Der Kopist der Pairs⸗-Kammer hatte aber, statt nnregelmäßig, regelmäßig geschrieben, in welcher Abfassung das Gesetz erschlenen war. Gestützt auf diesen Fehler, hatte ein im Süden Frankreichs un⸗ regelmäßig erscheinendes Blatt behauptet, daß es keine Caution zu stellen brauche, und die Gerichte, so wie der Cassationshof, sahen sich genöthigt, den Tert des Gesetzes zu respektiren. Der Minister äußerte jetzt, er habe nicht geglaubt, daß es hinreichend sey, jenen Fehler durch eine bloße Vermerkung in der Gesetz— Sammlung zu berichtigen, und er wende sich daher an die Kam⸗ mern, um solches auf gesetzlichem Wege zu bewirken. — Der zweite Gesetz⸗Entwurf, den Hr. Barthe einbrachte, war der über das künftige Verfahren bei der Verweisung von Preß-Vergehen vor die Assisenhöfe, worin die Pairs-Kammer einige Aenderungen vorgenommen hatte. Mit diesem letzteren Entwurfe wollte die Versammlung sich bereits am folgenden Tage beschäftigen.
Paris, 2. April. Der König ertheilte gestern im Thron⸗ saale dem Mexikanischen Gesandten am Londoner Hofe, Herrn von Gorostiza, eine Privat-Audienz.
Der Minister-Rath war gestern bei Herrn Casimir Perier versammelt.
Der Oberst Jacqueminot, Mitglied der Depntirten⸗Kammer und Chef des Stabes der hiesigen National-Garde, ist zum Ge⸗ neral⸗Major befördert worden.
. TLontre-Admiral Hugon ist zum Befehlshaber der Fran⸗ zösischen Station in der Levante und der Schiffs-Capitain La⸗ treyte zum Befehlshaber der in Toulon in Ausrüstung liegenden Fregatte „Didon“ ernannt worden, auf welcher der Prinz von Joinville seine erste Uebungsfahrt machen wird.
; Die Regierung hat zwei Handels-Verträge, einen mit der Republik Haiti, den andern mit Mexiko, abgeschlossen; beide sichern der Französischen Flagge die den am messten begünstigten Nationen bewilligten Vorthelle zu und beruhen auf dem System vollig Gegenseitig ei.
Der Moniteur enthält folgende (unsern hiesigen Lesern durch die gestrige Nachschrift zum Theil bereits e 3 gen von Beamten, welche den sogenannten National⸗Associationen beigetreten sind: „Auf Befehl des Königs hat Graf Alex. v. Laborde seine Functionen als Adjutant Sr. Majestät eingestellt, und laut einer Verordnung vom 1. April haben er, so wie Herr Odilon⸗ Barrot, aufgehört, Mitglieder des Staats-Raths zu seyn. — Durch eine Verordnung von demselben Tage wird das Ober— Kommando der westlichen Departements aufgehoben und tritt der damit bekleidet gewesene General- Lieutenant Lamarque in den disponiheln Stand zurück. — Durch andere, ebenfalls von gestern datirte, Verordnungen werden die Herren Duboys⸗Ahmẽ, Deputirter der Ille und Vilaine und Zoll-Direktor hierselbst Bouchotte, Deputirter des Mosel⸗Departements und Maire von Metz, Voishahe, erster General-Advokat am Königl. Gerichts- hofe zu Metz, und die Herren Stourm und Lebreton, Sub⸗ stituten beim hiesigen Tribunale erster Instam, ihres Dienstes entlassen.“ —
„Der Indé pendant de la Moselle vom 30. März ent⸗ hält Folgendes: „Der National-Verein des Mosel⸗Departements naht seinem Ende. Eine große Anzahl von Mitgliedern ist ke— reits ausgetreten, und andere werden ihrem Beispiele folgen. Die Beamten, die am Vereine Theil genommen haben, beeilen sich auf die Aufforderung der Regierung, zu ihrer Pflicht zurlick⸗ jukehren und die Zwietracht nicht länger zu befördern. Die Ligue wird sich also auf wenige unverbesserliche Männer zusam— mengeschmoljen sehen, die nicht genug Tugend und wahrhaften Muth besitzen, um ihre Eigenliebe dem Vaterlande aufzuobfern. Der Jesunde Sinn des Publikums weist die, Versuche einiger leidenschaftlichen Menschen, das Volk irre zu führen und es von seinem Oberhaupte zu trennen, zurück. Die Zeit der Unruhen ist vorüber; das Volk ist aufgeklärt und läßt sich nicht mehr täuschen. Die Zahl, der Mitglieder des National-Vereins inn Mosel Deyartement ist sehr übertrieben worden; in Metz, das eine Bevölkerung von 45,900 Seelen zählt, hat sie kaum 7 betragen, und in den andern Städten des Departements, so wie auf den Dörfern, ist Niemand beigetreten. — Auch irg Depar⸗ tement des Goldhügels macht das Associationsweser keine Fort⸗ schritte;, in Beaune, der Hauptstadt des Dey artements e. sammelten sich die Bürger, um die Grundle. gen des zu bil den⸗ den Vereins zu verabreden; es kam zu lebhaften Debatten, die
Ansichten waren so verschieden, daß aan . *** ruan nicht verstä
konnte, und man ging aus einander, , ee .
haben. Die ganze Sache ist daher als mißlungen zu betrachten.“