1831 / 100 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

mit dem Bajonett angegriffen hatte, schon entschieden, die Schan⸗ zen erobert und der Kampsplatz mit Leichen und Verwundeten

5

Hanpt⸗

* Vie

Straße nach Siedlee

und hat viele schwierige kebergangspunkte.

möglich, große Truppenmassen auf derselben zu entwickeln, da der Angegriffene überall sehr zum Abwehren des Angriffs geeig⸗ nete Positionen findet. Die Russen suchten sich mehrmals da— durch zu halten, wurden aber von der Avant-Garde der Polnischen Kolonne, in der sich einige Artillerie befand, und die zu beiden Seiten Tixrailleurs ausgeschickt hatte, weiter fortgedrängt. So wahrte der Marsch einen Theil des Tages unter immerwährendem Kampf bis nach Dembe-Wielkie hin, welcher Punkt, als Vereinigung mehrerer wichtiger Eommunicationen, von großer Wichtigkeit ist, und den der Generalissimus daher noch an diesem Tage einzu— nehmen suchte. Der Russische Befehlshaber suchte sich ebenfalls in dieser Position zu behaupten und gab den

Zefehl, dieselbe bis aufs Aeußerste zu vertheidigen.

2

; Bei Dembe hatte sich das 6te Russische Armee-Eorps unter den Befehlen des Gene— rals Nosen versammelt und eine vortheilhafte Stellung auf einer

Anhöhe jenseits Dembe eingenommen, wo es seine simmtlichen —ͤ . 8 . 3 Der linke Flügel desselben wurde durch

Kräfte entfalten konnte. D ein kleines sumpfiges Flüßchen gedeckt, welches sich von Dembe nach Wionzowna hinzieht. Sein rechter Flügel war durch sumpfiges

Dickicht geschützt. Vor der Front war der Boden so feucht imd mora—⸗

stig, daß die Artillerie und Kavallerie nicht darauf operiren konnten.

Um die Aufmerksamkeit der Gegner auf der rechten Seite der Straße zu beschäftigen, hatte der Generalissimuis das ate Linien, Regi⸗ ment und die Kavallerie des Generals Skarzhuski dorthin abge— sandt. Dieses Regiment näherte sich inter dem Kanonenfener, welches von Seiten der Polen nicht erwiedert werden komte, jenem Flüßchen, und auf beiden Seiten desselben entspann sich ein starkes Tirailleurfener. Den Russen konnte man jedoch nur auf der linken Seite der Straße beikommen, und auch dort war der Zugang für die Infanterie sehr schwierig und für die ande— ren Truppen fast unmöglich. Dahin nun richtete simus den Haupt⸗Angriff und bestimmte dazu den . jachowski mit 3 Bataillonen des Sten Regiments, denen als Re⸗ ferbe 2 Bataillone vom 2ten Jäger-Regiment zu Fuß folgten. Das Ste Regiment verdrängte die Russische Infanterie aus dem

Dickicht und griff ihren rechten Flüzel an, wo sie von einem

starken Gewehr- und Kartätschenfener empfangen wurde, dem man keine Kanonen entgegenrichten konnte. Die Bataillone drangen aber durch den Wald und rückten in Kolonnen, von Ti⸗ railleurs angeführt, auf freiem Felde weiter vor. Vier⸗ mal wurden sie angegriffen, warfen aber die Russen im⸗ mer wieder zurück. Jedoch war es nicht möglich, den weit stärkeren Gegner zu schlagen, und das Treffen hlieb ohne Erfolg. Nur auf der großen Straße war es möglich, Artillerie und

Pferde fortzubringen, und diese bildet vor Dembe einen hohen

und so engen Damm, daß mir 6 Pferde neben einander gehen konnten. Obgleich daher der Major Wodzynski mit einem Ba⸗ taillon des Aten Regiments die ersten Häuser von Dembe ein— genommen und der Adjutant des Geueralissimus, Thomas Po⸗ tocki, 2 Positions⸗Geschütze imter dem Unter⸗-Lieutenant Nie⸗ przecki an das Dorf heranführte, wo dieselben, zugleich mit 3 anderen den Russen abgenommen, gegen 6 Russische Geschütze feuerten, so hielt der Generalissimus doch die Lage der Polen

für zu schwach und befahl dem 4ten und Sten Regiment, mit zeu ö. her Nichts, weder über den uns von der

dem Angriff einzuhalten, jedoch den Kampfplatz zu behaupten, um von da aus von neuem auf die Gegner einzudringen, wenn der Hauptangriff auf die Mitte des Dorfes gerichtet würde. Dies sfollte mit Einbruch der Dämmerung geschehen, damit die Russen, wenn sie bei herannahender Racht aus ihrer Position verdrängt würden, nicht im Stande wären, derselben zu versuchen. neral Skrjynecki eine Kolonne Reiterei und 2 Schwadronen vom 2ten Chasseur-Regiment die Front einnehmen; hinter denselben aber stellte er 4 Schwadronen Reiterei auf, denen als Re⸗ serve das 5te Zamohyskische Uhlanen-Regiment folgte. Diese Kolonne sollte der General Skarzynski durch das größten theils noch von den Russen besetzte Dorf Dembe führen und jenseits desselben auf den Gegner eindringen. Dies wurde auch ausgeführt. Artillerie, Kavallerie und Infanterie wur⸗ den zu gleicher Zeit hinter dem Dorfe von dem zLten Chas⸗ seur⸗Regiment mit großer Heftigkeit angegriffen und zersprengt. Das Russische Corps sammelte sich unter dem Dunkel der Nacht noch einmal und suchte den General Skarzonski zurückzuschlagen, was ihm jedoch nicht gelang. An diesem Tage waren die Polen 5 Meilen von Warschan unter immerwährendem Kampf vorgerückt. Das, was der Bericht des Generalissimus über die Operatio— nen am 1. April enthält, ist schon bekannt.

bienski verfolgte das Rosensche Corps mit seiner Avant⸗Garde

bis hinter Käluszyn. Am 2. April stand die Polnische Avant— Garde bei Boyne, zwischen Kaluszyn und Mingosy, und nach allen Seiten hin wurden Streifcorps ausgeschickt, so daß sich, wie der Bericht sagt, zwischen dem Bug und dem Ort lin bis an den Liwiec keine Russische Truppen mehr bhesinden. Von Seiten der Polen ist der Major Stanissewski und der

Lieutenant Wodnieki, von Seiten der Russen der Oberst Butry⸗

mow geblieben.

Am 1. d. ist von Seiten des Landschaftlichen Kredit-Ver⸗

der (Generalis⸗ General Mar

! jenigen

Der General Lu⸗

Garwo⸗

.

verheimlicht.

.

die Wiedereroberung Zu der bezeichneten Zeit ließ der Ge⸗

. .

.

eins die Verlosung derjenigen Pfandbriefe erfolgt, weiche in dem

4.

laufenden halben Jahr mit der Summe von 7,489, 109 Gulden aus dem Amortisatlons-Fonds getilgt werden sollen. Die Liste die— ser Pfandbriefe ist den Warschauer Zeitungen beigefügt. Frankreich. Deputirten-Kammer. Die Sitzung vom 2. April hob mit einem Bittschriften-Berichte an, den Herr von Sal⸗ Fandh abstattete. Ueber die Eingabe eines Einwohners von Or— leans, worin dieser die Ernennung des Herzogs von Elchingen, zweiten Sohnes des Marschalls Ney, zum Rittmeister bei den Karabiniers als eine förmliche Verletzung des Rekrutirungs⸗Ge⸗ setzes bezeichnete, wurde, da der Herzog zuvor in Königl. Schwe⸗ difchen Diensten gestanden und es kein Gesetz giebt, welches die Bedingungen näher bestimmt, unter welchen ein Franzose aus fremdem Dienste wieder in den Landesdienst zurücktreten kann, zur Tagesordnung geschritten. Dasselbe geschah hinsichtlich einer Vorstellung eines gewissen Maillot in Paris, welcher eine besondere Auszeichnung für die Armee Die Rittschrift eines gewissen Romand,

in Algier verlangte. ehemaligen Offiziers in der Kaiserlschen Armee, welcher darüber

Klage führte, daß ihm

. .

790

das von Napoleon ihm während der hundert Tage verliehene Kreuz der Ehrenlegisn entzogen worden, wurde dagegen, auf die Be⸗ merkung des Generals Lamarque, daß sich eine Masse von Offizieren der alten Armee in demselben Falle befän⸗ den, dem Kriegs-Minister und dem Präsidenten des Mi⸗ nister-Raths überwiesen. Herr Thil wollte hierauf ei— nen zweiten Petitions- Bericht abstatten. Diesem widersetzte sich aber die Mehrzahl der Versammlung und verlangte, daß man die Tages zuvor eröffnete Berathung über die einzel— nen irtikel des Gefetzes wegen der Volksaufläufe fortsetze. Dies geschah; zuvor bestieg indeß der Baron Lepelletier d' Aul— nah die Redrrerbühne und machte, in seiner Eigenschaft als Be⸗ richterstatter der mit der Prüfung des Gesetz-⸗Entwurfes wegen des eventuellen Kredits der 190 Millionen beauftragten Kommis⸗ sion, der Versammlung den Vorschlag, diese Kommission mit der⸗ nigen zu vereinigen, die den Gesetz⸗ Entwurf wegen der außer⸗ ordentlichen Sreuer-Erhebung pro 1831 zu prüfen hatte, indem die Geschafte beider Kommissionen in so naher Berührung mit einander ständen, daß die erstere, wenn sie für sich allein han⸗ deln sollte, erst dam würde ihren Bericht abstatten können, wenn die Kanmier Üüber die Vorschläge der andern einen Beschluß ge— faßt hätte. Da der Berichterstatter die Bersicherung gab, daß durch diese Verschmelzung keine Verzögerung hinsichtlich der Be⸗ rathung über den Gesetz⸗Entwurf wegen der Erhöhung der Grund— stener für 18316 (die am nächsten Montag beginnen sollte) her— beigeführt werden würde, so ging die Kammer auf seinen An— trag ein. Hierauf wurde die Diskussion über das Gesetz, wegen Unterdrückung der Vollsaufläufe wieder aufgenommen. Die Debatten, wozu dieselbe Anlaß gab, boten kein erhebliches Interesse dar. Nachstehendes ist der wesentliche Inhalt der Art. 23 11, wie solche von der Versammlung angenommen wurden: „Wenn bei einem Auflauf nach der ersten Aufforderung das Völk nicht auseinandergeht, so können die Theilnehmer verhaftet und sofort vor die einfach polizeilichen Tribunäle geladen wer— den. Nach der zweiten Aufforderung tritt eine Gefängniß— strafe von höchstens 3 Monaten ein, und nach der dritten kann diese Strafe bis auf 1 Jahr gesteigert werden. Die Haupter des Auflaufs so wie diejenigen Individuen, bei denen man verborgene Waffen findet, trifft eine 3 monatliche bis 2 jährige Haft. Die Verurtheilten können zugleich dazu kondem⸗ nirt werden, sich nach überstandener Strafe höchstens Jahr lang auf 10 Myriameters von dem Orte, wo der Auflauf stattgefunden, entfernt zu halten. Lassen sie sich dennoch, ohne Rücksicht auf ein solches Erkenntniß, an dem ihnen verbote— nen Orte betreffen, so können sie zuchtpolizeilich belangt und zu einer Haft verurtheilt werden, die der Zeit gleich kommt, während welcher sie sich von dem gedachten Orte ent⸗ fernt halten sollten. Jede Waffe, die in einem Auflaufe bei einem Individnunm vorgefunden wird, fällt, im Falle der Verurtheilung dieses letztern, dem Staate anheim. Hat der Auflauf einen politischen Charakter, so können die Schuldigen auf 3 Jahre der in den ersten Paragraphen des 2sten Ärtikels des Strafgesetzhuches erwähnten Rechte ganz oder theilweise für verlustig erklärt werden ). Alle Personen, die sich nach einer dreimaligen Aufforderung nicht zerstreut ha⸗ ben, können solidarisch für den Ersatz der etwa hieraus ent⸗ stehenden Schäden in Anspruch genommen werden, Ueber

alle Vergehen erkennt das Zuchtpolizei⸗Gericht; es sey dem, daß der Volksauflauf einen politischen Charakter hatte, in wel⸗ die Angeschuldigten vor den Assisenhof gewiesen

chem Falle werden.“

Nach der Annahme dieser verschiedenen Bestimmungen ging

das ganze Gesetz mit 227 gegen 54 Stnnmen durch. Jetzt bestieg der Präsident des Minister-Rathes die Redner⸗ bühne, um einen abermaligen Kredit von der Kammer zu ver⸗ langen. „M. H.“, hob er an, „die Minister haben Ihnen bis— Vergangenheit vererbten Zustand des Schatzes, noch über unsere sofortigen Be dürfnisse Unter diese letzteren werden Sie ohne Zweifel die pollzeilichen Maaßregeln zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung zählen und uns die zur Anwendung derselben erforderlichen Gelder bewilligen. Ein ehrenwerther Deputirter (Hr. Kératry) nahm in einer der letzteren Sitzungen die Wach⸗ sfamkeit des Ministeriums für gewisse Intriguen in Anspruch, denen wir aufmerksam folgen; er erinnerte an eine Zeit, wo außerordentliche polizeiliche Maaßregeln an der Westküste des Landes verfügt wurden, und verlangte, daß man sich dieselben setzt zum Vorbilde nehme, wobei er zugleich versicherte, daß der Patriotismus der Kammer alle dazu erforderliche Mittel gern bewilligen würde. Hierauf rechnen wir auch, m. H., indem wir diese Mittel jetzt von Ihnen verlangen. Die Polizei⸗Behörde, die übrigens nur in gesetzlicher Weise agiren will und kein Ver⸗ fahren kennt, wodurch sich der Briefwechsel nach Holyrood auf dem gewöhnlichen Wege verhindern ließe, bedarf eines Kredits von anderthalb Millionen, wovon jedoch nur im Nothfalle Ge⸗ brauch gemacht werden soll. Sie werden uns denselben nicht verweigern, m. H., damit wir während Ihrer Abwesenheit un—⸗ re Pflichten in ihrem ganzen Umfange erfüllen können. Zie wissen, daß die geheimen Ausgaben des Ministeriums des Innern, die noch vor wenigen Jahren im Budget mit 2.400, 000 Fr. angesetzt waren, seitdem allmälig bis auf 1,500,900 Fr. redu⸗ irt worden sind, so daß man sich im August v. J. genöthigt sah, einen Zuschuß von 509,000 Fr. zu verlangen. Dieser Kre⸗ dit ist indessen größten Theils nur für die laufenden Ausgaben bestimmt. Da das Budget für das jetzige Jahr noch nicht be⸗

willigt ist, so hätte ich freilich zu dem Kredite der 300 Millio—⸗ nen meine Zuflücht nehmen können, den die Kammer der Re⸗

'

gierung bereits bewilligt hat; ich habe es jedoch schon um des⸗

halb für angemessener befunden, einen besonderen Kredit von zhnen zu verlangen, als. Sie sich danach überzeugen werden, der ns von Ihnen angedeuteten Vorsichtsmaaßregeln

daß wir keine

gegen mögliche künftige Falle verabsäumen. M. H., jeder außer⸗

brbentliché Kredit ist ein Beweis des Vertrauens, als einen sol⸗

chen verlange ich ihn von dieser Kammer. Ausführlichere Erör— terungen über diesen Gegenstand könnten eben so nachtheilig werden, als ein Zaudern von Ihrer Seite. Die wahren Be⸗ weggründe werden sich aus den Resultaten ergeben. Sie werden uns nicht die Mittel verweigern, dem Vertrauen zu entsprechen, das uns von Ihnen zu Theil geworden ist.“ Der Minister ver⸗ las hierauf den aus einem einzigen Artikel bestehenden Gesetz— Entwurf selbst; er lautet also: „Dem Minister des Innern wird als ein Nachschuß für die geheimen Ausgaben des Jahres 1831, so wie für andere dringende und unvorhergesehene Bedürfnisse, ein außerordentlicher Kredit von 1,500,000 Fr. bewilligt.“ Nach Herrn Cas. Périer ergriff der Haͤndels-Minister das

H Diese Rechte sind: das Wahl⸗-Recht; das Waͤhlbarkeits⸗Recht; die Befugniß, zu den Geschwornen-Verrichtungen, so wie zu an⸗ herest fentlichen Aemtern berufen zu werden; und das Recht, Waf⸗

. i . . 3 r 7 . 1 2 ö 2 1

*

einer kurzen Einleitung an,

Wort und kündigte nach . (in der Absicht, der dürfti⸗

daß die im September v. J. gen Klasse Arbeit zu verschaffen) zu verschiedenen öffent⸗ lichen Bauten, namentlich in der Hauptstadt, bewilligten 5 Millionen sich als unzureichend erwiesen hätten, und daß et zur Beendigung derselben eines Nachschusses von S0 0,000 Fr. bedürfe. Dleses Verlangen erregte große Unzufriedenheit. Et⸗ nige Stimmen riefen, die Ausgabe gehe den Staat nichts an und müsse von der Stadt bestritten werden. Der Minister be— merkte indessen, daß der Stadt-Rath, in Betracht, daß nicht bloß Pariser Arbeiter, sondern Leute aus allen Departements bei den angeordneten Bauten Beschäftigung fänden, es nicht mehr als billig erachtet habe, daß der Staat auch seinerseits zu den Ko— sten dieser Bauten beisteuere; der Stadt⸗Rath habe sonach die zur Beendigung derselben noch erforderlichen Summen nur unter der ausdrücklichen Bedingung angewiesen, daß der Schatz den dritten Theil der Ausgabe mit etwa 868,00 Fr. übernehme. Da, fügte der Graf v. hehlen könne, daß die Abnahme in den Einkünften der Stadt es dieser für den Augenblick mmöglich mache, eine so große Ausgabe allein zu bestreiten, anderer Seits aber die Nothwendigkeit an— erkenne, daß es zur Beschäftigung der arbeitenden Klasse im Seine-⸗Departement große öffentliche Werkstätten gebe, so glaub sie, daß der Staat an dem gedachten Unternehmen Theil neh— men müsse, weshalb er (der Minister) sich die Ehre gebe, hien mit einen Gesetz-Entwurf wegen eines Nachschusses von 800, 00h Fr. zu den bereits im September bewilligten 5 Millionen vorzu⸗ legen. Kaum hatte der Handels-Minister die Rednerbühne verlassen, als Herr v. Corcelles die Frage stellte, wann end lich das von der Pairs-Kammer veränderte Wahlgesetz wieder vorgelegt werden würde. Herr von Argout erwiederte, daß solches unverzüglich geschehen werde. „Man verlangt Geld von uns“, bemerkte Herr Dupont von der Eure, „wir müssen endlich wissen, woran wir uns zu halten haben.“ Hr. v. Podena⸗ äußerte, die Berathung über das Wahlgesetz müsse nothwendig derjenigen über die Erhebung abermaliger Stener⸗-Zwölftheilt vorangehen. „Auch der Berathung über die Erhöhung der Grund steuer und über den eventuellen Kredit der 1090 Millionen!“ bemerkte eine andere Stinnne. „Ja wohl“, rief Herr v. Brü— gueville, „vor Allem das Wahlgesetz.“ Hierauf wurden dit Tages zuvor von dem Großsiegelbewahrer eingebrachten beiden Gefetz⸗Entwürfe wegen des künftigen Verfahrens vor den Assisen⸗ höfen bei Preßvergehen und wegen der Berichtigung des Fehlert, der sich in das Gesetz über das Zeitungswesen eingeschlichen hatte, ohne Weiteres angenommen; der erste Entwurf ging mit 20s gegen 15, der zweite mit 208 gegen 13 Stimmen durch, Herr Dumeylet kam jetzt noch einmal auf das Wahl⸗Geseß urlick. Die meisten Deputirten verließen ihren Platz und nahen ten sich der Tribune. Der Redner äußerte, es gebe gewiß Nit mand in der Kammer, der sich nicht für überzeugt halte, daß dat Wahl -⸗-Gesetz unter allen das wichtigste sey; er erklän daher, daß, so sehr er auch mit einem großen Theile seiner Koh legen wünsche, das Ende der Sessien möglichst zu beschleunigen, er semerseits doch den Ministern kein Geld bewilligen könne, bi vor das Wahlgesetz nicht angenommen worden; er verlange, de man sich vorzugsweise mit diesem letzteren beschäftige, bis dahin aber jedwede andere Berathung aussetze. Hr. Mer e ter stimmit diesem Antrage bei. Indessen war die Versammlung nicht met zahlreich gemig, um darüber abzustimmen. Der Prasident küm digte sonäch für den nächsten Montag den Kommissions⸗Berich über die Proposition des Hrn. Murat in Betreff der Famil Buonaparte und sodann die Diskussion über den Gesetz⸗ Ent wurf wegen Erhöhung der Grundsteuer für das laufende Jah und der Emission von 50 Millionen in Renten an, Man glaub indessen, daß an diesem Tage zugleich auch das Wahlgesetz mi den Amendements der Pairs-Kammer vorgelegt werden wird.

Paris, 3. April. Der König arbeitete gestern mit deu Ministern des Handels, des Krieges und der Justiz imd ertheilt dem Sardinischen Botschafter, so wie dem Polizei-Präfelten Privat⸗Audienzen. Heute werden Se. Majestät im Hofe der Tu lerieen sechs Bataillone der National⸗Garde mustern,

Der heutige Moniteur enthalt unter dem Datum di 30. März das Gesetz über die Verbesserung der Pensionen di 1814 und 1817 außer Aktivität gesetzten Marine⸗Offiziere.

Derselbe Moniteur erklärt die von mehreren Blättern va breiteten Gerüchte über Unruhen in den westlichen Departement und namentlich die Nachricht, daß Soldaten vom 9g. Regimen ihre Fahne verlassen und sich einigen in jenen Gegenden herum irrenden Landstreichern angeschlossen hätten, für durchaus grundlo⸗

Das genannte Blatt enthält auch folgenden anscheinen amtlichen Krtikel: „Seit zwei Tagen sind beunruhigende Gerücht mit einer strafbaren Geschäftigkeit verbreitet und von Einigen, welch durch die offenen Erklärungen der Minister gegen jede Ueb raschung hätten behutsam gemacht werden sollen, mit zu großt Leichtgläubigkeit aufgenommen worden. Man beharrt darauf, wiederholen und zu glauben, daß andere Nachrichten, als die vn der Regierung bekannt gemachten, in Paris angekommen wäre und daß die Aussichten auf die Erhaltung des Friedens schwacht zu werden schienen. Die Regierung hat aber nichts verhehll sie hält es in einer so wichtigen Sache für ihre Pflicht, ohm Rückhalt zu sprechen. Nichts hat sich in dem Stande der Din seit den von ihr auf der Rednerbühne gegebenen Erklärung geändert, welche hinlänglich andeuteten, daß Erörterung stattfinden, welche Antworten und Repliken erfordern. Das Lam weiß also jetzt über die Sache eben so viel als die Regierun und wir können das Publikum vor den beunruhigenden Gerüchten welche böser Wille oder Gewinnsucht ausstreuen, nicht genug ve warnen. Man kann sich versichert halten, daß, wenn irgend en Ereigniß eine bedeutende Veränderung in der Lage der Ding hervorbringen sollte, die Regierung sich beeilen wird, es bekam ju machen. Ihr Stillschweigen muß daher immer für ein Unt pfand der Sicherheit genommen werden. Viele lassen sich mu zu leicht von falschem Lärm hintergehen, dessen Opfer sie leidt auch werden.“ g

General Semels ist, wegen Theilnahme an der Associatie des Mosel⸗Departements, seines Postens als Commandeur ein Militair-Dwisson entlassen worden. Herr Tascheregu, der zu Fomité der hiesigen Association gehört, hat seinen Abschied q Requeten⸗Meister nachgesucht.

Auch Herr Lanjuinais, Substitut des Konigl. Prokuratoh beim hiesigen Tribunale erster Instanz, ist wegen Theilnahme der Association seines Amtes entlassen worden.

Der Baron Cuvier ist zum General-Studien⸗-Inspektor?d hiesigen Universitat ernannt worden; er ist der erste Protestan der diesen Posten bekleidet.

Herr Odilon-Barrot hat um Aufnahme in den Advokaten stand des hiesigen Königl. Gerichtshofes nachgesucht.

Einem Beschlusse des Kriegs -Ministers zufolge, wird n

fen zu tragen.

sonst gewöhnlich am Schlusse des Jahres stattfindende

Argout hinzu, die Regierung sich einerseits nicht ver

Befiss

ung von Zöglingen der polytechnischen Schule zu Artillerie sizieren diesmal schon im Mai vorgenommen werden und diese glinstigimg tzo bis 70 Zöglingen zu Theil werden.

Der Herzog v. Luhnes hat ein Schreiben an den Kriegs— nister gerichtet, worin er sich erbietet, für die Bedürfnisse des terlandes 10, 900 Fr. in die Staatskasse zu zahlen und sich Falle eines Angriffs der fremden Mächte auf den Posten zu heben, den ihm der Minister anweisen würde. Dieser hat dem rzoge folgendes Antwortschreiben übersandt: „Herr Herzog! „erhalte so eben Ihr heutiges Schreiben, womit sie mich be— en, und worin Sie mir anzeigen, daß Sie eine Summe von 060 Fr. zur Verfügung der Regierung stellen und sich ver— chten, in Person zur Vertheidigung des Vaterlandes aus zu— en, falls die National⸗Unabhängigkeit bedroht werden sollte.

zolle einem so edlen Aufschwunge des Patriotismus meinen lifall und beeile mich, den König davon zu benachrichtigen,

wie ich nicht zweifle, darin Ihre ehrenwerthe Hingebung die Sie beseelenden hochherzigen Gefühle erkennen wird. ch werde ich dem Finanz-Minister von Ihrem Anerbieten An— gt machen, da es ihm zukommt, dasselbe realisiren zu lassen.

6 Ihr Anerbieten anlangt, in der Reihe, die man Ihnen veifen werde, ins Feld zu rücken, so bitte ich Sie, überzeugt seyn, daß ich, wenn Veranlassung dazu vorhanden seyn sollte, ht ermangein werde, Sie demselben gemäß in Anspruch zu jmen und Ihnen den Ehrenposten anzuweisen, den Sie ein⸗ ehmen verdienen. Empfangen Sie, Herr Herzog, die Versi— ungen meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Der Marschall Herzog von Dalmatien.“

Die Anklage-Kammer des Königl. Gerichtshofes hat sechs

den Gefangenen von Ste. Pelagie, die am 15. Februar bei legenheit der damaligen Unruhen aus dem Gefängnisse aus— hen wollten, unter der Anklage des Versuchs, mit Hülfe de walt und sogar des Mords zu entweichen, vor den hiesigen ssenhof gewiesen.

In Bastig sind 15 Italiänische Staatsgefangene angekom⸗ a, die auf Päpstlichen Befehl aus Civita-Castellana freigelas⸗ worden sind.

Das Memorial de Toulouse hat eine Subseription

Bezahlung der Geldstrafen, zu denen die Redaction der otidienne verurtheilt worden ist, eröffnet.

In einem, von der Allgemeinen Zeitung mitge— lten Privatschreiben aus Paris vom 29. März. heißt es: eit Jahren ist das Regiment bei uns nicht so kraftig geführt den, als gegenwartig; das Herrische, das man am Charakter ers ersten Ministers tadelt, hat bis jest gute Früchte getra—

Seine Kollegen scheinen vollkommen mit einer Politik ein— anden, welche Talent und Festigkeit durchzusetzen im Stande er scheint durch seine Entschlossenheit ihr Vertrauen geweckt, ch seine Ueberlegenheit bereitwilliges Anschließen von ihrer te herbeigeführt zu haben. Alllen Behörden wird strenge Un— rdnung in Dienstsachen und unbedenklicher Gehorsam zur icht gemacht, und die Uebertretung des Gesetzes wird keinem, nag heißen, wie er will, nachgesehen. Hr. Casimir Périer es außerdem an Erklärungen aller Art, an Rundschreiben, Glaubens-Bekenntnissen nicht fehlen; keine Ungewißheit in en Schritten, nichts Zweideutiges in seiner Sprache; ohne ckhalt spricht er die Bedürfnisse des Staates aus und bindet beinahe selbst für die Zukunft durch die bestimmtesten Aus— n; seine Sprache ist zuversichtsvoll und doch nicht vermessen; sricht seine Ansicht der Dinge und, man muß es sagen, sei⸗ Willen unverholen aus, also daß Keinem verborgen oder far bleiben kann, was der Regierung eigentliches System sey. heit, so weit mit derselben die Ordnung bestehen kann, und Unterthänigkeit gegen das Gesetz gegründet; Achtung für Bestehende, in sofern es nicht die Freiheit gefährdet; stufen— es Fortschreiten an der Stelle übereilter Umwälzungen; nach— iches Vernehmen gegen alle Mächte, so lange keine derselben Ehre oder den Vortheil des Landes beeinträchtigt, das die einfachen Grundsätze, von denen sie sich leiten läßt. Grund—

.

denen kein Unbefangener, kein Billigdenkender seinen Bei-

versagen kann. Mag auch unlauterer Zusatz mit dem rei⸗ Metalle vermengt, mag auch hier und da ein nicht wohl legtes Wort gefallen seyn, in Ganzen ist das Ministerium sein System lobenswerth. So wie aber in Zeiten unruhi— Bewegung der Gemäßigte selten Recht findet und die ru— Vernunft nur bei Denkenden, nicht aber bei der stürmischen ge sich Gehör verschafft, so ist auch Hr. Cas. Périer, sonst hochgefeierter Freiheitsheld, jetzt nichts weniger als populair wird es auch so bald nicht werden, denn er schmeichelt den teien nicht, denn sein Beruf ist es, unerbittlich dem Sturme egen zu treten, der in allen Gemüthern tobt, und jede An⸗ ing in ihre Schranken zurückzuweisen; ein Geschäft, bei dem g die Eigenliebe gekränkt und die Selbstsucht gedemüthigt den muß, das folglich nicht geeignet ist, den beliebt zu ma— der sich deffen unterfangen hat.“

Großbritanien und Irland. London, 2. April. Se. Majestät der König haben den itain der Marine, George Francis Sehmour, jum Comman— des Guelfen-Ordens ernannt. Der Französische Botschafter stattete in Begleitung des ich hier angekommenen Herrn Périer (Sohn des Französi⸗ Ministers] dem Grafen Grey einen Besuch im Schatzamte nd hatte eine lange Unterredung mit demselben. In der Times heißt es: „Man hält jetzt ziemlich allge⸗ dafür, daß mehrere Mitglieder des Unterhauses, die sich zweiten Lesung der Reform⸗Bill widersetzten, erklärt haben, beder die Minister im Ausschuß unterstützen oder, um alle tungen zu vermeiden, gar nicht mitstimmen zu wollen. Letztere würde auf jeden Fall nutzlos und tadelns⸗ h seyn; tadelnswerth wegen eines dadurch an den zu legenden Mangels einer männlichen Entschlossenheit, nutzlos, weil ein solches Verfahren die erbärmlichen und rigen Bewegungsgründe, die dasselbe veranlaßten, dem Auge eobachters nicht verdecken würde. Noch ist es einigen erigen Gegnern der Reform möglich, sich mit dem Lande usohnen, und gewiß verdienen sie ven ihren politischen Freun⸗ keinen Tadel, wenn sie jetzt, wo die Majorität des Parla— tes und die allgemeine Stimme der Nation sich zu Gun— der Bill erklärten, sich aufrichtig und kräftig der Unter— ung einer Maastegel anschließen, die, wenn sie auch bei ih⸗ borigen Ansicht bleiben sollten, jede Opposition besiegen wird. r individuellen Ehre haben diese . genug gethan; sie n sich überzeugt, wie umzeitig die Berechnumngen ihrer politi⸗ Leiter waren; daß ein ernsthafterer Widerstand, selbst wer für einen Augenblick die Oberhand gewönne, eine rzügliche Auflösung des Parlaments oder eine allgemeine pfhafte Bewegung im ganjen Reiche zur Folge haben müßte, daß folglich durch Beharren bei ihrem zeitherigen Verfahren

791

nichts zu ewinnen ist; wogegen der seste Entschluß, die vorge— schtagene Reform von nun an ernstlich zu unterstützen, die zeithe⸗ rigen Gegner derselben wieder mit der Englischen Nation aus— söhnen würde. Was den Ministern zu thün übrig bleibt, liegt klar vor Augen; ist das Kabinet keiner mächtigen Hr m ät ge⸗ wiß, so sollte es der Krone zu einer unverzüglichen Auflö— sung rathen. Eine kleine Majorität schließt eine zahlreiche Mi—⸗ norität in sich; und eine solche, wenn ihr aach zuletzt der Sieg entrissen wird, kann, bis es dazu kommt, dem Lande große Ver⸗ legenheit und viel Unheil zuziehen, indem es keinem Zweifel unterliegt, daß das Schicksal der Bill im Oberhaus nicht bloß von ihrer Annahme im Ausschusse und ihrer dritten Lesung ab— hängen würde, sondern von der Stärke der Majoritat ihrer An— hanger im Unterhause.“ ;

In Edinburg sind in mehreren Häusern, die wegen der er— solgten zweiten Lesung der Resorm-Bill illuminirt waren, die Fenster eingeworfen worden.

Y zernk i, Gnaltf . Man vernimmt, daß die Englischen Gewehre, welche unsere Fabrikanten in Birmingham geliehen und die

Regierung den nach Frankreich ben, um an die

Die Bank Wechseln von 4

gungen, ihren Weg nach Brüssel gefunden ha— Belgischen Truppen vertheilt zu werden.

von Irland hat ihren Diskonto von Handels— auf 5 pCt. erhöht.

ö 3 N 2 r L an de.

. e,, Alhril. Der General. Lieutenant Dib⸗ ee . . t vom 1. Marz, daß eine an diesem . n. s 6 atis ge fan nte av allerie⸗ Patrouille einem a 5 3 n. i, sep. der zwei Gewehrschüsse abfeuerte. . . ö 26 die . am sogenannten Linden⸗ r e, 1. halben Wege nach Tongern errichtet und seit⸗ 1 86 schleift wurde, jetzt wieder von den Belgiern hergesiellt vorden.

Die Generale van Geen und Trip, die sich seit einigen Ta— gen hier befanden, sind wieder zur Armee abgereist. Brüßssel, 5. April. Auch gestern, am Oster-Montage, fand eine Sitzung des Kongesses statt. Mehrere Mitglieder ent⸗ schuldigten sich schriftlich wegen ihres Ausbleibens. Herr Wer— brook Pieters (aus Antwerpen) reichte seine Dimission ein und schrieb⸗ daß er sein Deputirten-Mandat als abgelaufen ansehe. Der Baron O sy (ebenfalls aus Antwerpen) suchte einen 14ta— gigen llrlaub nach, da seine Geschäfte ihn nach Paris riefen. An der Tages-Ordnung war das Gesetz wegen Mobilmachung des ersten Aufgebotes der Bürgergarde. Nach dem Vorschlage der Cen⸗ tral-⸗ Section sollten die Einleitung und der erste Artikel diefes Gesetzes mit Bestimmtheit dahin lauten, daß das erste Aufgebot mobil gemacht werde. Hr. H. v. Brouckere trug jedoch darauf an, daß nur gesagt werde: „Da die gegenwartigen Zeitumstande eine Mobilmachung als dringend erscheinen lassen, so wird der Regierung anheimge⸗ stellt u. s. w.“ Mehreren Mitgliedern schien diese Fassung des Gesetzes angemessener, weil der Krieg vielleicht noch vermieden werden könne und die Regierung daher auch nicht in die Noth— wendigkeit versetzt zu werden brauche, eine Mobilmachung eintre— ten zu lassen. Andere Mitglieder erhoben eine Diskussion dar⸗ über, ob nur ein Theil des ersten Aufgebotes oder so— gleich das ganze einberufen werden soll, ob die Einberufe— nen ihren Sold vom Tage der Mobilmachung oder erst von dem ihres wirklichen Eintrittes in den aftiwen Dienst genießen sollen u. s. w. Endlich wurde der erste Artikel folzendermaßen abgefaßt: „Die Regierung wird autorisirt, das erste Aufgebot der Bürgergarde ganz oder zum Theil mobil zu machen.“ Art. 2 lautet: „Es soll vorzugsweise aus Freiwilligen jedes Alters, die zum Militair-Dienste tauglich sind, gebildet werden. Diese Freiwilligen werden vom geiwöhnlichen Kontin— gente abgezogen und sind in allen Stücken den Verbindlichkeiten des ersten Aufgebotes unterworfen.“ Art. 3: Freiwillige, die zugelassen werden wollen, müssen sich vor der Errichtung der Compagnieen gestellt haben.“ Art. : „Der Dienst des mobil gemachten ersten Aufgebotes kann nicht bis über den 31. Dezem— ber d. J. hinaus dauern, wenn nicht eine gesetzliche Bestimmung darüber anders verfügt.“ Das ganze Gesetz wurde von 8h ge— gen 26 Stimmen angenommen.

Die vom Kongreß ernannte Kommission zur Untersuchung der letzten Aufstände ist bereits in Thätigkeit getreten.

Der Oberst-Lieutenant Edeline ist auf dem Wege nach Frankreich, eine Stunde jenseits Enghien, von den Gendarmen verhaftet und nach Brüssel gebracht worden. Anderen Offizie⸗ ren der in Mecheln stehenden Uhlanen soll ihre Flucht besser ge⸗ lungen seyn. Einige haben Befehl erhalten, sich nach Nivelles zu begeben und dort das Resultat der gerichtlichen Untersuchun— gen abzuwarten. .

Das Fort St. Marie ist räumt worden.

Gent, 4. April.

von den Holländern wieder ge⸗—

Heute hat hier wieder ein furchtbarer Exceß stattgefunden. Hr. Voortman, einer unserer angesehensten Fabrikanten, ist ein Opfer der Pöbelwuth geworden. Zuerst be⸗ gab sich ein Haufe nach seinen Fabrikgebauden und verlangte die Kanonen, die angeblich dort versteckt seyn sollten. Da diese sich nicht vorfanden, so überließ sich der Haufe der Zerstörung und Plündernng der Gebäude und war eben noch damit be⸗ schäftigt, als der Eigenthümer selbst dazukam. Er war bewaffnet und wollte sich den Plünderern zur Wehr setzen, doch der Hause entwaffnete ihn und fiel über ihn her. Verwundet wurde er in der Stadt umhergeführt, und, wie die Wilden ihre Schlachtopfer, schleppte man ihn auf dem Freitags-⸗Markt um den dort aufge— pflanzten Freiheitsbaum drei Mal herunz. Er wurde an den Baum, den er nicht küssen wollte, mit Gewalt herangestoßen, und als ihn endlich die Behörde aus den Händen der Wüthe— riche befreite, um ihn nach dem Gefängnisse abzuführen, war er halb todt und hatte 1 Wunden. Man zweifelt an seinem Auf— kommen, wiewohl das Journal de Flandres das Gegentheil versichert. Mehrere andere Gebäude sollten ebenfalls noch ge—

plündert werden, als der hier jetzt befehligende General Vauthier ü . . Lin ; . 3 keit und dem Fleiße es nie an Verdienst fehlen. So wird denn kiese

tief eingreifende Verordnung nirgends wesentlich verwunden. Die⸗

die Besatzungs⸗Truppen aufmarschiren und auf dem Markte eine Kanone aufpflanzen ließ.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 1. April. Am 2sten v. M. kam der Königl. Framzösische Pair und General-Lieutenant Graf Sparre hier an, wie man vernimmt, mit einem Auftrage an unsere Regierung. Es ist hier eine Unterzeichnung zu Beiträgen für die Hun⸗ gersnoth leidenden Bewohner unserer westlichen Provinzen eröffnet.

Dänemark.

Kopenhagen, 5. April. Am 31. v. M. feierte die Aka⸗ demie der schönen Künste ihren Stiftungstag. Se. Königl. H. der Prinz Christian präsidirte und theilte die Belohnungen an die jungen Künstler auft. Der Salon, der an Arbeiten theils hie⸗ siger, theils sich im Auslande aufhaltender, so wie einiger frem⸗ den Künstler, dieses Jahr reich ist, wird morgen eröffnet werden und steht dem Publikum diesen ganzen Monat offen,

Durch die Verordnung vom 2. April 1814 war die Einfuhr von Tüchern und kurzen Waaren, Wolle und Baumwolle anf . beschränkt. Die Einfuhr derselben Waaren ist jetzt auch in den Stifts⸗ städten Nakskov, Odense, Aalborg, Aarhuus, Fridericia und Ringk⸗ jöbing erlaubt, doch solchergestalt, daß die in den letztgenannten Orten verzollten und gestempelten Waaren nicht zum Verbrauch oder Verhandeln über die Gränzen des Stiftes verführt werden dür⸗ fen, wahrend die in Kopenhagen verzollten Waaren, wie früher, überall im Lande verschickt werden dürfen. Die unterm 16. März erschienene Verordnung enthält die näheren Bestimmun⸗ gen hierüber.

Deutschland.

ö. M ünchen, 5. April. Dem „Inland“ zufolge, ist der Ausschußbericht über die Geschäfts-Ordnung zur Vorlegung bei der Kammer der Abgeordneten bereit und soll darin auf An— nahme des Entwurfes angetragen werden. Auch der Vortrag über die Rechnungen der zweiten Finanzperiode soll der Vellen⸗ dung nahe seyn. Dasselbe Blatt bemerkt: „Daß die Regierung in Beziehung auf die Finanzen und den Staatshaus⸗ halt seit dem Jahre 1825 in der That sehr bedeutende Verdienste sich erworben hat, geht vorzüglich daraus hervor, daß, ungeachtet der beträchtlichen außerordentlichen Ausgaben für Ergänzung der Ar⸗ mee⸗-Requisiten, weder eine Erhöhung des Militair⸗Etats, noch ein besonderes Kredit⸗Votum in Antrag gebracht worden ist. Mainz 5. April. Die hiesige Zeitung theilt heute die, in der Sitzung der Central-Kommission am 3isten v. M. von dem Präsidenten Geheimen Hofrath v. Nau gehaltene, das neue Rhein:-Schifffahrts-Reglement erläuternde Rede mit; sie ,, folgt:

„Der im Jahre 1803 zwischen der Franzoͤsischen Regierung und dem Kur⸗Erzkanzler abgeschlossene , vie⸗ len Mißbraͤuchen ein Ende, welche die Schifffahrt und den Han⸗ delszug uͤber den Rhein seit Jahrhunderten plagten. Die Schiff⸗ fahrt wurde durch diesen Vertrag regelmaͤßig geordnet, die Abgaben, zuvor durch mehrere Plackereien zwischen Schiffern und Zollbeamten einer völligen Willkuͤr unterworfen, festgesetzt und die Guͤterfrach⸗ ten nach den Stromstrecken verhaͤltnißmaäͤßig regulirt, Eine Gilde⸗ rdnung sorgte für taugliche Schiffer und Steuerleute, sie traf Vorsorge fuͤr, verungluͤckte Schiffer und Schifferwittwen, kurz dieses Reglenient ließ fuͤr die ,, Zeit wenig zu wuͤnschen uͤbrig. Der Flor der Schifffahrt und des Handelszügs uͤber den Rhein nahm von Jahr zu Jahr, besonders in letzterer Zeit, durch Verbes⸗ serung der üferbauten und vollstaͤndige Herstellung der Leinpfaͤde, zu. Die Schnelligkeit der Guͤter⸗Transporte, in néuester Zeit durch die Erfindung der Dampfschiffe weit mehr befoͤrdert, machte die ver⸗ jaͤhrten Privilegien der gezwungenen Umschlaͤge, mit welchen einige Staͤdte am Rhein beguͤnstigt waren, vollig unnuͤtz. Diese Privilegien, vor Jahrhunderten zum wahren Vortheil des Handels gegeben, um bei dem aͤußerst langsamen Guͤter- Transport, die Waaren zu luͤften und ihre Emballage auszubessern, fand man jetzt um so la⸗ stiger, je unnuͤtzer, zeitversplitternder und kostspieliger dieses Umla— den bei, der dermaligen Schnelligkeit der Transportmittel war. Die Wiener Kongreß Akte hatte schon diese letzten Hindernise der Schiffahrt ohne alle Ruͤcksicht k sie hatte dabei alle Fesseln lo welche laͤstig mit diesen alten Einrichtungen zusammenhingen. Damit waren die Schiffergilden und die damit verbundenen Rang. oder Tourfahrten gemeint, in welche sich eine übergroße Anzahl Schiffer theilte. Daher sind alle Rechte, Privilegien und Gebraͤucht, die mit dieser Bestimmung direkt oder indirekt in Verbindung ste—⸗ hen und in ber Mh h fen. oder sonst wo auf dem Rhein entwe⸗ der zum Vortheil einer Schiffer⸗Gilde, und um die unter ihnen hergebrachte Rangfahrt zu beguͤnstigen oder aus einem andern Grunde hervrrgehracht waren, ein fuͤt allemal abgeschafft und duͤrsen, unter welchem Namen es immer sey, nie wieder eingefuͤhrt werden. Das neue Reglement uͤberlaͤßt es dem Handels stand der Staͤdte. Gesell schaf:s-⸗Fahr⸗ ten zu ordnen, die Zahl der Schiffer hierzu nach dem Bedarf des Guͤterzugs zu bestimmen und die Frachten zu reguliren; die Unterschiede der . intermediaͤren und kleinen Schifffahrt sind aufgehoben. Zu chneller Entscheidung streitiger Rheinschifffahrt⸗Angelegenheiten werben in jedem Rheinstaate, besondere Zollgerichte in erster und zweiter Instanz ernannt; die Zollbeamten haben hiermit nichts mehr zu schaffen. Die daraus hervorgehenden Vortheile fuͤr die Schnelligkeit, Wohlfeilheit und Sicherheit der Handels⸗Trans⸗ porte ist nicht zu berechnen. Dieser Gewinn erstreckt sich vermoöge des neuen Vertrags nicht bloß uͤber die bisherige n,, Rheinstrecke sondern von der Baseler Graͤnze an uͤber den Strom und die schiffbaren Niederlaͤndischen Wasserwege bis ins Meer. Ferner giebt der neue Vertrag statt der gejwungenen Umladeplaͤtze, auf den ver⸗ schiedenen Rheinstrecken, von der See an bis zur Schweizergraͤnze, Freihafen. Die Rheinstaaten haben deren an allen wichtigen Absatz⸗ punkten errichtet. Die Niederlaͤndische Regierung hat in ihren Haupt⸗ seehaͤfen solche freie Niederlagsplaͤtze eoͤffnet und dadurch allen Versen⸗ dungen uͤber See und von daher die hoͤchste Erleichterung verschaft. Der Vertrag giebt noch mehr; Schiffe, die Eigenthum der Untertha⸗ nen der Uferstaaten sind, konnen direkt in die See stechen und eben so ihre Wagren von der Ser her durch die Niederlaͤndischen Gewä⸗ ser unmittelbar in den Rheinhaͤfen absetzen. Der direkte Handels⸗ Verkehr mit anderen Seestaaten ist hiermit auf die liberalste⸗Weise gestattet. Dem Großhaͤndler wird dadurch von neuem der Weg zu bedeutenden Speculationen geöffnet. Den Unterthanen der Rhein- staaten sind alle Wasserstraßen offen, ihren Produkten Abgang zu verschaffen. Unter diesen Umstaͤnden laßt sich erwarten, daß man im Allgemeinen die Sanctionirung dieser neuen Navigations⸗ Akte als nuͤtzlich und vortheilhaft anerkennen werde. Rach Vollzug der neuen Anordnungen werden manche spezielle Weisungen erfor— derlich werden; diese sollen, so viel es die Lokal⸗Verhaltnissẽ zulassen, überall gleichfoͤrmig und so schnell wie möglich nachfolgen. Bei dem Schifferstand mag der neue Vertrag anfangs Klagen ünd Beschwer— den hervorrufen: Beschwerden, weil si ß der Verdienst nicht mehr an die gewohnte Reihenfolge einer übergroßen Schifferzahl bindelr kann; Klagen, weil eine neue Ordnung der Dinge, mit nothwendi⸗ ger Ablegung alter Gewohnheiten verbunden ist, die ihm zum Theil zur Natur geworden sind. Die braven, soliden, thaͤtigen Schiffer wer⸗ den im Ganzen gewinnen. Sie werden von den Handelsstaͤdten in die Beurten aufgenommen werden; doch kann es sich auch fuͤgen, daß gleich brave und wuͤrdige Schiffer anfangs sich auf Nebenführ⸗ ten beschraͤnken muͤssen. Die Regierungen der Rheinstagten werden Sorge tragen, es an gerechten und billigen Unterstuͤtzungen nicht fehlen t lassen; doch, wo bei stets sich vermehrendem Handelszug die Schifffahrt blüht, wird in den Hafen des Rheins der Thaͤtig⸗

senigen, welche berufen waren, um die Wirkung auf das große Ganze ins Auge zu fassen, werden die Pflichten einer zarten Schonung nicht

vergessen, mit weicher die sehr verschiedenen Verhaͤltnisse der einzelnen

Individuen der Gilden überall berüͤcksichtigt zu werden verdienen. Das vorliegende Reglement traͤgt die Buͤrgschaft seiner Dauer in seinem Ursprung, Seine Grundpfeiler hat der Wiener Kongreß er⸗ richtet; die Vollendung war der Weisheit der Negierungen der Rheinstaaten uͤberlasen. Wir aber, die saͤmmtlichen Mitglieder der Central -Rheinschifffahrts⸗-Kommission, die durch heutigen feierlichen Akt den Haupttheil ihres Berufs erfuͤllt zu haben glauben, überlaf⸗ sen uns der Hoffnung, daß dieser Gegenstand in der Folge unter den Auspieien ihrer Allerhöchsten und Höchsten Kommüittenten die allgemeine Zufriedenheit erreichen werde. Die künftige Ordnung ist ihr Werk: unter ihrer Obhut, unter ihter Sorgfalt und Pflege wird sie gedeihen. In dieser Ueberzeugung konnen wir (jetzt chf f diger, als es bisher haͤtte geschehen können) den unterjeichneten Akt unseren erhabenen Kommittenten zur Ratisieation vorlegen. Am Schlusse dieses Protokolls sehe ich mich verpflichtet, in meinem und