welchen Provinzial⸗Rath, welche e nf, Kammer besitzen wir? — Er hat uns einen öffentlichen Räuber aus Holland ge— schickt, u. s. w. — — (und nun wird eine ganze Liste von Be⸗ amten und von Beschuldigungen gegen sie aufgezählt) .“
Der Pamphletist kommt nun auch auf den Punkt der Re— ligion zu sprechen. Der Prinz setzte einen Schöffen ein, welcher jederzeit zur katholischen Religion gehalten, allein der aus Ehr— geiz sich nun anstellt, als sey er der reformirten zugethan. Man sieht hieraus den religiösen Eifer dieses Heuchlers von Fürsten. Zu vier verschiedenen Malen bekannte er vier verschiedene Glau— ben öffentlich, ohne daß wir noch anführen wollen, was er auch noch die Wiedertäufer und weiß Gott wen noch mehr alles glauben gemacht hat. Giebt es wohl einen offenbareren Atheisten als ihn? — — Wahrlich es herrscht weder ein Ge— fühl für Ehre noch für Religion in diesem Prinzen; es waltet in ihm bloß eine ungezähmte Herrschsucht, die ihn über Recht und Unrecht hinaussetzt, bloß Habsucht und Ehrgeiz, und sonst gar nichts Anderes.“ Die Begünstigung der Verwandten und Anhanger Oraniens ist mit starken Farben ausgemalt, und es wird erzählt, daß er nichts als Edelleute, welche sonst vor Hun— ger gestorben wären, in alle Stellen eingeschwärzt. „Haben
wir denn“, heißt es, „in Flandern und in dem übrigen Lande
Mangel an Edelleuten, um sie zu Kriegsanführern zu ernennen? Gewiß nicht; aber er beruft unaufhörlich nur Fremdlinge, die nach ihm gemodelt sind. Er befördert und erhebt ganz gemeine Leute, bloß um unseren Ruin desto sicherer zu bewirken und uns in Knechtschaft zu bringen. sich groß und macht einen entsetzlichen Aufwand. (Fortsetzung folgt.)
; Königliche Schauspiele. Dienstag, 12. April. Im Opernhause: Zum erstenmale wie⸗
derholt: Der Gott und die Bajadere, Oper, mit Ballet und
Allgemeiner Anzeiger fü
Auf unseren Beutel hin macht er
796
Pantomime, in 2 Abtheilungen, nach dem Französischen des Scribe, zur beibehaltenen Musik von Auber, für die Deutsche Bühne bearbeitet vom Freiherrn von Lichtenstein.
Im Schauspielhause: 1) La famille de Papothicaire, van- devisse comiquèe en 1 acte. 2) La mère et la fille, come die en 5 actes, et en prose, par MMI. Mageres et Empis.
Königstädtisches Theater. Dienstag, 12. April. Zum erstenmale wiederholt: Die rei⸗ senden Operssten, komische Oper in 2 Akten, von Herklots; Musik von Fioravanti. (Die Romanze des Herrn Holzmiller, die
Speifezettel-Arie des Herrn Spitzeder, so wie die übrigen Ein⸗
Ausnahme des Italiänischen Duetts von Rossini,
lagen, mit ᷣ ) Oper neu komponirt vom Kapellmeister Herrn
sind zu dieser Franz Glaser.)
Auswärtige Börsen.
Hamburg., 9. April.
Oesterr. 4proc. Metall. 57. Bank- Actien S935 gemacht und Br. Russ. Engl. Aul. Sa Br. SEz G. Kuss. Anl. Ilamb. Cert. 83. Din. 53. Poln. 883. Norvw. 6 pCts. 101. on don, 5. April.
Bras. 57. 513. Din. 56 - 57. Russ. 897 - 90. Span. 16
L 3proc. Cons. ISI - 4. Nerx. 355. 563. Port. 41. 42.
St. Petersburg, 1. April. Hamburg 3 Non. Sir. Silber-Rubel 373 Kop. proc. Jus. in
Bank- Ass. 86.
— —— ——
Wien, 6. April. Spror. Metall. S3. 4proc. JI13. 2Iproc. 415. Iproc. 183. Loose zu 160 FI. 1553. Dartial-Oblig. 11353. Bank-Aetien 962.
*
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Berliner Börse. Den 4. April 1831.
Amtl. Fonds- und Geld-Cours- Zettel. ( reriss Comm
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8. 8
Ostpr. Klaudhrt. Pomni. Pfandbrę. Kur- u. Neum. do. Sclilesische do. Rkst. C. d. K. u. N. I. Sch. d. K. u. N.
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St. Schuld- Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kurm. Obl. m. I. C. Neum. Int. Sch. do. Berl. Stadt - Oblig. Königsbg. do.
Elbinger do.
Danz do. in Ih. Wentpr. Pfandbr. Groseliz. Pos. do.
MEbESFE EGERSFERH-NMACHRICKLEEK.
Paris, 5. April. 5proc. Rente pr. compt. 76. 10. 1 cour. 76. 5. proc. pr. Compt. 47. 40. sin Cour. 47. 35. pn Neapol. pr. compt. 57. 35. sin Cour. 57. 25. proc. Span. Ren perp. 441. . ;
Frankfurt a. M., 8. April. Am Schluß der Bi (15 Uhr) Oesterr. Sproc. Metall. 8h35. proc. dito 657. Ban Actien 1120. proc. Part. -Oblig. 112. Poln. Loose 442. Geh
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Holl. vollw. Du. Nœue dito
Friedrichsd'or ..
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Gedruckt bei A. W. a
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Redacteur John. Mitredacteur Cottel. ö
ConCurs e.
2 e Name und Stand des
Vrovim. Eridars.
Name des Gerichts.
Tag drr ünid.⸗ Ern fnunag. Termin. r
Blatt, wo das Weitere zu unden.
— Kunz, Wilhelm, Kaufmann zu Landger. zu Halle. Halle, Vermoͤgen.
Sachsen.
J. Dec. 30. — ee in r Int. Bl. p. 58.
a,
Bek anutm ach ungen.
Bekanntmachung.
Das im Angermuͤndeschen Kreise der Udermark belegene, zum Domajinen⸗Amte Chorin gehörige Vorwerk Pehlitz, enthaltend: 753 Morgen 76 Ruthen Acker, 153 — Wiesen, 5: Huͤtung, Gaͤrten, unbrauchbar ꝛc0.,
cr re, e. 2
zusammen 1074 7Forgen 70 CdWauthen, soll im Wege des Meisigebots zur Veraͤußerung gestellt werden, worüber aus unsern Bekanntmachungen vom 11. Februar d J. (im Extra⸗Blatte zum 7. Stuͤck unsres dies jahr igen Amts⸗Blatte) und vom heutigen Tage (im naͤchsen Stuͤcke unstes Amts⸗Blatts) das Naͤhere zu ersehen ist.
Das Minimum des K. mit Vorbehalt eines jaͤhrlichen . ö. hl. 15,25 Thl, und fuͤr den Fall des reinen Verkzufs auf 24,979 Thl. sesgesetzüs. Außerdem hat der Künfer eine fär jetz auf 234 Thl bestimmte jährliche Srundsteuer und einen jahrlichen Patronate Eanon von 20 Thl zu entrichten.
Potsdam, den 4. April 1851.
König l Regierung.
Abtheilung fur die Verwaltung der. direkten Steuern, Domainen und Forsten.
Kaufgeldes ist fuͤr den Fall des Verkaufs
Domainen⸗-Zinses von 575 Thl. auf.
Nachdem Seitens der Richterin Lennich, gebornen von Spie⸗ ael, auf die Todeserklaͤrung deren verschollenen Bruders Ferdinand Johann Nepomue von Splegel, eines am 14. Mai 1737 zu Prag gebornen Sohnes des vormaligen Lientenants im Kaiserl, Oester; reichischen Graf Anton Kinskischen Linien-Infanterie-Regiment Nr. 47, Joseph von Spiegel und der Karoline, gebornen von Alt⸗ vater, angetragen worden ist, — so wird der gedachte Ferdinand Johann Nepomue von Spiegel, oder dessen etwa zurückgelasse nen ünbekannten Erben hiermit aufgefordert, soaͤtestens in dem auf
den 15. September 1831. vor dem ernannten Deputirten, Herrn Ober-Landesgerichts⸗-Nath von Natorp, im Gebäude des Ober⸗Landesgerichts angesetzten Ter⸗ mine, entweder persöͤnlich oder schriftlich sich zu melden, und wei—
tere Anweisung zu gewärtigen. r . In dem Falle, daß weder der von Spiegel selbst oder seine unbekannten Erben sich melden, wird seing Todeserklarung erkannt, die unbekannten Erben mit ihren Anspruͤchen nicht beruͤcksichtigt, und sein Nachlaß den sich legitimirt habenden Erben ausgeantwor⸗ tet werden. — Paderborn, den 5. October 1850.
Koͤnigl. Preuß. Ober -Landesgericht. v. Goldbeck.
Von dem Koͤnigl. Preuß. Hofgerichte von Pom mern und Ruͤ⸗ gen, werden auf den A1rntraz des Syndieus Dr. Gresterding hier⸗ selbst, als Mandatarii des Fraͤulein von Braun auf Pustow, alle diejenigen, welche an das ron seiner Mandantin verkaustes im Grimmer Kreeise und Görminschen Kirchspiele belegene Gut Boͤcken, aus dem Grunde einrs Eigenthunts, einer Hypothek, Servitut oder aus welchem sonstigen Rechrs⸗Titel es seyn konnte, Ansprüäche und Forderungen zu haben vermeinen, vorgeladen, daß sie solche in ter- mine am 28. Marz, 25. April oder 29 Maid J., Morgens 10 Uhr, hierselbst angeben und gehörig nachweisen, bei dem Rechts⸗ nachtheilt, daß sie sonst nicht weiter damit werden gehort, sondern vermittelst des am 15. Junius d. J. zu erlassenden Praͤclusiv⸗ Er⸗ kenntnisses fur immer damit werden abgewiesen werden.
Datum Greifswald, den 26 Februar 1851.
Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. v. Möller, Director.
Gesammten nicht praeludirten Glaͤubigern des Domdechanten Grafen von Schlitz auf Burg-Schlitz c., wird hierdurch eroͤffnet: daß, da die Taxanten bisher behindert gewesen, die ihnen aufgege⸗ benen Taxen der graͤflich von Schlitzschen Gůter anzufertigen, der zum Versuch der Gute eventualiter jur Produktion der Originalien, hußch vis Ladungen vom 16. Dejember v. J. auf den 19 d. M.
.
.
.
,
anberaumte Termin alles Inhalts solcher Ladungen bis zum 13 kommenden Monats hierdurch prorogirt sein soll. Gegeben Güstrow, den 5. April 1831. ; Großherzog. Mecklenburgische, zur Justij⸗Canzlei allerhöchst verordnete Direktor, Vier-Direktor und Raͤthe. G. Brandt.
(L. 8.) — H. 5. C. Burmeister.
——
Avertissem ent. Folgende Personen, welche seit langerer Zeit von ihrem Leben und ÄAufenthalte keine Nachricht gegeben haben, als: 1) der Sattlergeselle Johann Gottlob. Worbs aus Egelsdorff, welcher im Jahre ishs sich auf die Wanderschaft begeben, und 1805 die letzte Nachricht von Hamburg aus ertheilt hat. 2) der TWeuͤllergeselle Gottlieb Schroeter aus Kunzendorff, welcher sich vor ungefähr 32 Jahren in die Fremde begeben; 3) der Papiermachergeselle Carl Gottfried Plischke aus Rabishau, der im Jahre 1814 ausgewandert ist; c der Wehergeselle Gottlieb Schwerdtner aus Hernsdorff, wel⸗ cher im Jahre 1815 sich entfernt hat; ) der Messerschmidt Gottlob Heinrich Meißner aus Egelsdorff, der bereits seit 50 Jahren abwesend ist; 6) der Schmidt Johann Gottlob Dresler aus Ullersdorff, wel⸗ cher int Jahre 1518 sich nach Rußland begeben haben soll: I) der Haͤusler Johann Gottlieb Glaäͤser aus Flinsberg, der im Jahre 1815 sich entfernt hat; 8) der Müllergeselle Carl David Hallmann aus Hayne, welcher sich vor unge faͤhr 3) Jahren auf die Wanderschaft begeben; 9) der Maurergeselle Götrlied Feist aus Querbach, welcher vor ungefahr 23 Jahren ausgewandert und in Hamburg verheira— thet gewesen seyn soll; ö werden nebst deren erwa zuͤrückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer, auf den Antrag ihrer Verwandten, hierdurch öffentlich aufgefordert, binnen 9 Monaten, und spaͤtestens in dem auf den JJ. d eto g, ,,, Vormittags um 9 Uhr, in der Gerichts⸗-Kanzlei hierselbst anberaum, ten Termine, persoͤnlich oder schriftlich sich zu melden, und weiterer Anweisung entgegen zu sehen, widrigenfalls die Verschollenen fur fodt erklart, und ihr jurkckgelassenes Vermögen ihren naͤchsten Et⸗ ben, die sich als solche gesetzmaͤßig legitimiren konnen, zugesprochen werden wird. Greiffenstein, den 3. Januar 1831. . Reichsgräflich Schaffgotschsches Gerichts⸗Amt der Herrschaft Greiffenstein.
SEdietal ⸗ Ladung.
Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß von dem Curator der unverehelichten Anne Dorothee Winter aus Pohritzsch, geboren am 4 Juni 1794, seit dem Jahre 1809 ohne Nachricht von ihrem Leben und Aufenthalt unbekannt abwesend, auf deren Todes⸗Erkla⸗ rung angetragen, und hierauf Termin auf instehenden 18. Rovember 1831, Vormittags um 19 uhr, an Gerichtsstelle auf dem Rittergute Lemsel bei Delitzsch, anhe⸗ raumt worden ist.
Es sind daher die Abwesende und deren unbekannte Erben in der an hiesiger Gerichtsstelle und in der Wissigschen Schenkstube zu Sultiz bei Pohritzsch ausgehangenen Edietal⸗Citation zu diesem Termine unter der Verwarnung vorgeladen worden, daß im Fall des Außenbleibens, die Abwesende fuͤr todt ju erklaren, die unbe⸗ kannten Erben aber ihrer Ansprüche an deren Nachlaß fuͤr verlustig erkannt werden sollen ö
Lemsel, am 14. December 18350.
Das Patrimonial-Gericht daselbst. A. W. Schulnze.
—
Bekanntmachung. .
Auf Ansuchen der Erben des verstorbenen hiesigen Schoͤnfaͤrber Herrn Christian Gottlob Beyers, soll das von demselben auf der Hosvitalgasse allhier hiuterlassene — angebrachten Schoͤnfarbe und dazu gehörigen Inventar, zum
31. Mai die ses Jahres, an Rathsstelle oͤffentlich, jedoch freiwillig an den Meistbietenden verkauft und versteigert werden. 54 Das Grundstuck enthält drei Stuben, zwei Küchen, jwei Kel⸗ ler, vier; ehn verschiedene Kammern, Pferdestall, Holzschuppen, einen
* ——
2
Wohnhaus mit der in demselben
r die Preußischen Staaten.
Luft- und Gemuͤsegarten, einen besondern Holjhof, und in der im mittelbar mit dem Mühlgraben in Verbindung Fehenden Schoͤn, farbe, eine Kuͤche mit ackt Kesselfeuerungen und zwei besenden eingemauerte Küpen; der Werth desselben ist auf 71 Thl. 22g. abgeschaͤtzt worden. Uebrigens wird rüͤcksichtlich der naͤhern Be— schreibung dieses Grund ücks, seiner Lasten und der gestellten Ver⸗ kaufä⸗Bedingungen auf die am Rathhause zu Dresden, Leipzig um allhier ausgehangenen Patente verwiesen. Oschatz, den 15. Februar 1831. Der Stadt- Rath da selbst. Johann Friedrich Ziesch e, amtefuͤhr. Buͤrgermeister.
a ᷣᷣ⏑Q—Kvůo—KQ—K— — Literarische Anzeigen.
Bei Brandenburg in Berlin, Ober-Wallstrasse No. 6 ist er. schienea und in allen Buch- und Musikhindlungen zu haben: Pre ufs eus Stimme. (Neustes Volkelie d)
Gedicht von Dr. W, K. Lauge, in Musik geseirt und allen Preulsen gewidmet von Ouo Nicolai, mit Pianoforte- Beglei- tung. 71 agr.
Dascesbe niit Guitarre-Begleitung. 5 agr.
Dasselbe für 4 Männerstimmen arraugirt, mit dem ähnlichsten Bildnisse Sr. Majestät des Königs. 5 agr.
Dies neue Volkelied wurde vom Königl. Sänger Herrn Mantin im Concert-Saale des Schauspielhauses gesuugen, und vom Publ. kum mit Enthuziasmins aufgeuoimmen.
So eben ist erschienen und in gllen Buchhandlungen zu erhel ten, (Berlin, bei F Düummler, Linden Nr. 19): Die Frage ö U die Niederlande und die Rheinlande.
Von . E. M. Arndt. broch. 111 sgr. Leipzig im Maͤrz 1831. . Weidmann sche Buchhandlung.
Die Buchhandlung von C. H. Jonas in Berlin, Schlofftti heit Rr 9, nimmt Vestellungen an auf die sehr wohlfe ile Te schen ausgabe von Johannes von Muller 6
saͤmmtlichen hist orischen Werken, in 40 Baͤndchen, jedes 13 — 18 Bogen enthaltend. Stuttgart in i Cotta schen Buchhandlung.
Der Subseription;⸗ Preis für alle 40 Bändchen, . 10 Thl. Ez sar., oder fur Jede Lieferung, wovon die en Michaelis 1831 erscheint, 1 Thl. 9 sar.; bei baarer Vo r aul bejahliung auf das Ganze aber findet ein Praͤnumerat ion Preis von 8 Thl. 20 sgr. statt.
Anzeige für Gymnasien, Lehrer und Schuldirehtort Bel G. Reimer, Wilhelmisstraße Nr 156, ist erschienen: Berghaus, H., die ersten Elemente der Erdbeschreibung, im Gebrauch des Schülers in den untern Lehrklassen auf. Gyn nasien, polytechnischen und Kriegs⸗-Schulen, so wie als en faden fuͤr den Volks⸗Schullehrer und den ptiyat / unn i
T. Livii ab urbe condita libri. Recognovit Im iaanuel Bekl, Selectus virorum dactorum notas in usum scholarul III. Tomi. Editio atereorypa.
Jeder Van 121
Er recensioue et cum aunotation Editio sterestypa. 10 38r. Ex recoguitione et eum annotatn Editio stereotypa. 15 gr. Novum Tseztamentum Grace. Ex recensione Caroli Lachmant
Editio etereotypa. 25 gr. Velinpapier 1 IhlI. ;
Um die Einführung dieser Bucher in Schulen zu erleicht ermaͤßige ich bei Bestellung von 10 Exemplaren (beim Livjur“ Bekßer'schon bei 6) die Preise folgendergestalt: , 44 Berahaus Elemente der Erdbeschreibung auf 13 sar, Livius Bekker. Iii Fomi. 2 Th. 5 a8r. Xenophontis ax peditio Gyri 71 XVanophoutis institutio Cyri 114 egr., Novum Testementum 20 Veliupapier 251 Lehrer, die sich von dem Werthe dieser Bucher ju überzen wuͤnschen, koͤnnen in jeder. Buchhandlung 1 Exemplar jut. Průs erhalten, was sie zur Einfuͤhrung geeignet finden, davon koͤnneg bei einer Bestellung von mindestens 20 Exemplaren das jur fung erhaltene gratis behalten. Naͤchstens erscheinen: Thucydidi de bello Peloponneti libri oeio. Ex recencione Immanuelis Bekkeri in usum saholam und Xenophontis historia Grnesa ed. L. Dindorf. Saͤm milie
Riusgaben sind mit großer und deutlicher Schrift gedruckt.
r us.
addidit M. F. E. Raschis
Xenophontis expeditio Ggri. bus Ludovici Dindorsii. Xenophontis institutio Cyri.
nibus Ludovici Diudorfii.
Berlin, im April 1831 ꝛᷣ 1 G. Reimen.
Allgemeine
Preußische Staats-Zeitung.
Berlin, Mittwoch den 13ten April.
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages. In Gemäßheit der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 29.
Mär; d. J. wird die Verhandlung über die Vereidung des Ge⸗—
eimen Regierungs-Raths von Lamprecht als Mitgli , . der Staats⸗Schulden ö. ofsenthih n i iß gebracht. ĩ Harn, den 9. April 1831. Für den Justiz⸗Minister. Vermöge Allerhöchsten Auftrags , von Kamptz. Actum, Berlin den 9. April 1831 . im Königlichen Kammergericht. Seine Majestät der König haben durch die Allerhöchste Ka— jnets-Ordre vom 29. März d. J. zum vierten Mitgliede der
aupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden, an die Stelle des
Legierungs-Präsidenten Kammerherrn von Rochow, den Herrn ie nnn Regierungs⸗Rath von Lamprecht zu ernennen und ssen Vereidung in Gemäßheit der Vorschrift des Gesetzes vom Januar 1820. Art. XV. zu befehlen geruht.
u diesem Behuf hat sich der Wirkliche Geheime Rath und direktor im Justiz⸗Ministerium, von Kamptz, in Begleitung des heheimen Ober⸗Justizraths Müller, auf das Kammergericht be⸗ eben und daselbst die Herren Präsident und Räthe anwesend
funden. ᷓ Von Seiten der Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden
chitnen: : Herr Präsident, Wirkliche Geheime Ober-Finamrath und Chef der Seehandlung, Rother, Herr Geheimer Ober⸗Regierungs-Rath von Schütze, Herr Geheimer Justizrath und erster Direktor des König lichen Stadtgerichts, Beelitz, Herr Ober⸗Bürgermeister Deetz. Bon Seiten des Magistrats: Herr Bürgermeister und Regierungs-Rath von Bären⸗ sprung, und die Herren Stadträthe Knoblauch und Wilm. don den Herren Aeltesten der Corporation der hiesigen Kauf⸗ annschaft waren deputirt die Herren Banguiers Schultze und Pietsch, 6 stellvertretende Vorsteher der hiesigen Kaufmannschaft und t Börsen⸗Kommission.
.
Es ist hierauf die Vereidung des Herrn Geheimen Regie⸗ mngt⸗Raths von Lamprecht nach folgendem wörtlich nachgespro⸗ nen Formular des Dienst-Eides erfolgt:
Ich Gustav Eduard Ferdinand von Lamprecht schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden einen leiblichen Eid, daß, nachdem ich zum Mitglied der Haupt-Verwaltung der Staats⸗Schulden bestellt worden, Sr. Königl. Majestät von Preußen, meinem Allergnädigsten Herrn, ich treu und gehor— sam seyn, alle mir vermöge meines Amts obliegende Pflich⸗ ten gewissenhaft und genau erfüllen, überhaupt aber mich bei Verwaltung dieses Amtes nach den Vorschriften der Vorord⸗ nung vom 17. Jan. 1820 wegen künftiger Behandlung des Staatsschulden⸗Wesens richten und dieselben überall befolgen will. Insbesondere schwöre ich, weder einen Staats⸗-Schuld⸗ schein, noch irgend ein anderes Staatsschulden-Dokument, hinaus über den Betrag desjenigen Staats-Schulden-Etats, welcher in der Gesetzsammlung der erwähnten Verordnung bei⸗ efügt ist, auszustellen, oder durch andere ausstellen zu lassen, mfofern folches nicht auf dem Art. II. der Verordnung vorge— schriebenen Wege in Zukunft festgesetzt wird.
Ferner gelobe ich, mit allem Fleiße und allem Nachdruck darauf zu halten und dafür zu sorgen, daß die in diesem Etat verjeichneten Staats⸗Schulden prompt und regelmäßig verzinst, das Kapital aber in der vorgeschriebenen Art amortisirt werde.
Endlich schwöre ich, daß ich mich von Erfüllung dirser Pflichten durch keine Befehle oder Anweisung irgend einer, selbst nicht der höchsten Staats⸗Behörde, sie sey verwaltend oder kontrollirend, noch persönlich von irgend einem Staats— Beamten, auch nicht durch Vortheil oder Furcht, durch Ne⸗ benabsicht oder Leidenschaft abhalten lassen, sondern nach mei⸗ nen besten Kräften die bereits angeführte Verordnung vom 17. Jan. 1820 aufrecht erhalten will, — so wahr mir Gott helfe durch Jesum Christum zur ewigen Seligkeit. Amen.
Diese Verhandlung ist nach geschehener Vorlesung von mmtlichen Anwesenden unterschrieben worden.
Gustav Eduard Ferdinand von Lamprecht. Rother. on Schütze. Beelitz. Deetz. von Bärensprung. Wilm. Knoblauch. Carl W. J. Schultze. J. G. Pietsch.
a. ;
11. 5 von Kamptz. Müller. Der bisherige Justitiarius Otto Wilhelm Schultz ju
ͤbtettin ist zum-Justiz-Kommissarius bei dem Stadtgerichte zu nklam bestellt worden.
Zeitungs-Nachrichten. Ausland.
Frankreich.
Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom Aten pril berichtete zuvörderst Herr Ab atucei über die Proposition 8 Herrn Murat, wegen Aufhebung der auf die Rückkehr der milie Buonaparte gesetzlich stehenden Todes⸗Strafe, und trug f die Annahme derselben in einer veränderten Abfassung an.
Herr Salverte eröffnete hierauf die Berathung über den zesetz Entwurf in Betreff der Erhöhung der rundsteuer für zzl und der Ausgabe von 50 Millionen in Renten. Er be—
merkte zunächst, man müsse untersuchen, ob die vom Finanz⸗-Mi— nister als Defizit aufgeführten Summen auch wirklich, ihrem ganzen Betrage nach, als solches zu betrachten wären; so seyen . B. die dem Handelsstande vorgeschossenen 30 Millionen darimter gufge— führt; doch sey von diesen bereits eine Summe von 5 Milllo⸗ nen dem Schatze zurückerstattet worden, und der Rest werde gleich⸗ falls nach und nach wieder in den Schatz fließen. Eben so ge— höre die alte Civil-Liste nur momentan in das Defizit, und die von der Kammer dafür bewilligten 5, 600, 000 Fr. müßten später als Schulden der alten Civil-Liste eingezogen werden. Auch ver— lange er von dem Minister Aufschlüsse über die für geheime Zwecke aufgeführte Sunnne von 560,000 Fr., die um so auf— fälliger sey, als man erst jetzt wieder unter eben diesem Titel an— derthalb Millionen verlangt habe; er frage, ob es wahr sey, daß diese geheimen Fonds nicht ganz für ihre eigentliche Bestim— mung verwendet würden, daß man aus ihnen Pensionen für, der Restauration geleistete Dienste zahle. Eine insbesonders befrem⸗ dende Ausgabe aber sey die Summe von g Millionen für den König, der, wie man sich erzähle, bald eine zweite Summe von 5 Millionen folgen solle. Abgesehen davon, daß, obgleich die Kammer über die Civil⸗-Liste nicht abzustimmen pflege, es dennoch die Pflicht der Minister gewesen wäre, auf die Eröffnung eines provisorischen Kredits für die CivilListe anzutragen, finde er die Summe von g Millionen für die Zeit vom 1. August v. J. bis zum 1. Januar d. J. ungeheuer und unzulässig. Ueber mehrere andere Summen, die während der gegenwärtigen Session aus dem Schatze gezahlt seyen und den geltenden Grundsätzen gemäß der Kammer zur Demilligung hätten vorgelegt werden müssen, erwarte er vom Finanz-Minister, so wie von dessen Vorganger, Herrn Laffitte, Aufschlüsse. Dessenungeachtet stimme et mit dem Berichterstatter darin überein, daß es bei der jetzigen finanziellen Lage Frankreichs nothwendig sey, die Grundsteuer zu erhöhen. An den letzteren Umstand knüpfe sich aber eine wichtige Frage: die über das Wahl-⸗Gesetz; dieses sey in seinen wichtigsten Be⸗ stimmungen von der Pairs⸗Kammer durch ein Amendement ver—⸗ ändert worden, das scheinbar den Wählbarkeits- und den Wahl⸗Cen⸗ sus vermindere, in der Wirklichkeit aber den letzteren auf 240 Fr. und den ersteren in demselben Verhältniß erhöhe; ja in man⸗ chen Departements sey diese Erhöhung noch bedeutender. Der ge⸗ sunde Sinn der Nation und die Geschichte würden darüber rich⸗ ten, ob die Pairs-Kammer durch dieses Amendement ihrer Stel— lung und ihrem Auftrage gemäß verfahren sey; die Deputirten⸗ Kammer werde hoffentlich dem ihrigen treu bleiben und die von der erblichen Kannner mit dem Wahl-⸗Gesetze vorgenommenen Veranderungen verwerfen. Es sey aber wichtig, den Folgen die⸗ ses Amendements vorntbeugen und den Bürgern, von denen man so große Opfer verlange, anzuzeigen, daß zum Lohne dafür auch ihre Rechte und Freiheiten erweitert werden sollten. Er erkläre und glaube auch, für seine Kollegen erklären zu kön⸗ nen, daß bei ihnen für die Bewilligung erhöhter Steuern die Erweiterung der Wahlrechte nothwendige Bedingung sey, und er habe in dieser Beziehung ein Amendement auf das Bureau nie— dergelegt, weil er es für dringend nöthig halte, diese Sache bald zur Entscheidung zu bringen. Er beschwöre die Minister, sich über diese hochwichtige Frage klar und bestimmt auszusprechen; je mehr sie sich als Freunde der Volksrechte zeigten, desto mehr würde der Thron und das Ministerium sich auch den Beifall der Nation erwerben. Wenn das Ministerium sich hierüber mit Fe— stigkeit ausspreche, so werde dies auf das Votum der erblichen Kammer großen Einfluß ausüben. Eine solche Maaßregel von Seiten der Minister und der Kammer würde besonders unter den gegenwärtigen Umständen eine gute Wirkung hervorbringen, und da die Zukunft nicht ganz wolkenlos sey, so sey ein immer engeres Einverständniß der Bürger unter einander nöthig. Wenn man von der Kammer die Bewilligung neuer Steuern verlange, so sey dieselbe auch berechtigt, sich um die Verwendung derselben zu bekümmern und zu untersuchen, ob man mit jenen Sum⸗ men auch wirklich etwas für die Vertheidigung des Vaterlandes thue. Der Kriegs-Minister habe darüber bereits genügende Aufschlüsse gegeben. Der Präsident des Minister-Raths habe in seinen ersten Vorträgen mit ziemlicher Bestimmtheit von der Möglichkeit gesprochen, die Europäischen Mächte zur Einstellung ihrer Rüstungen zu bewegen und ihnen selbst dieses gute Bei⸗ spiel zu geben; in seiner letzten Rede habe er sich darüber schon weniger bestimmt geäußert, und man habe daraus auf die Un— vermeidlichkeit des Krieges schließen wollen. Jedenfalls müsse Frankreich sich schlagfertig halten, da es stets auf einen An— griff von Seiten der Staaten, deren Regierungsform von der seinigen abweiche, gefaßt seyn müsse. Unter solchen Umständen sey vor allen Dingen in der Wahl der di—⸗ plomatischen Agenten große Strenge nöthig. Ohne von dem diesseitigen Botschafter in London zu sprechen, den er für einen Frankreichs würdigen Repräsentanten halten würde, insofern England und Frankreich für die Aufrechthaltung der Freiheit und des Friedens mit einander verbunden waren, so sey es unklug, daß man das Konsulat von Edinburg, viel⸗ leicht das wichtigste unter allen wegen der Wachsamkeit, die der damit bekleidete Beamte über die Korrespondenz des alten Ho— fes mit Frankreich ausüben müsse, in den Händen eines vom Fürsten v. Polignac dazu ernannten Mannes lasse; eben so un⸗ vorsichtig sey es, daß man die größtentheils auch von der vori⸗ gen Regierung für frühere in der Vender geleistete Dienste er⸗ nannten Zoll-⸗Beamten in den westlichen Departements auf ih⸗ ren Posten lasse, während gerade dort die größte Vorsicht no⸗ thig sey. Schließlich wiederholte der Redner, daß er nur dann für die Erhöhung der Abgaben stimmen würde, wenn dieselbe, dem von ihm vorgelegten Amendement gemäß, auch eine Erweiterung der politischen Rechte herbeiführte. Herr Thouvenel äußerte, der gesellschaftliche Körper leide an einem hitzigen Fieber, und die Minister glichen unerfahrenen Aerz⸗ ten, die, wenn sie eine Krankheit nicht zu beurtheilen wüßten, im Finstern umhertappten. Da Hrerr Thouvenel selbst Arzt ist, so erregte dieses Gleichniß großes Gelächter. „Ich beschwöre die Regierung,“ Kußerte derselbe am Schlusse seints Vortrages,
West⸗
Auge fasse und sich endlich befolgte Neutralitats⸗ Sytem Völker bloß⸗
„daß sie unsere Zukunft ernst ins überzeuge, daß das von ihr bisher im Lande nur bange Besorgnisse erregt und die t ꝛ stellt, die unserem Beispiele nachahmen wollen. Italien wird von den Oesterreichern überschwemmt, Belgien sieht sich von mächtigen Gegnern? bedroht, und ist erst das unglücklich Polen wieder unterjocht, so wird' man von allen Seiten über tins her⸗ fallen und uns wie Rebellen behandeln. Sache der Minister ist es, uns aus dieser schwierigen Lage zu reißen; nur wenn sie die Freiheit, Ehre, Sicherheit und TLinabhängigkeit Frankreichs und 'seiner naturlschen Verbündeten bewahren, können sie auf das Zutrauen aller gutgesinnten Bürger rechnen,“ Herr Karl Du pin sprach juvorderst einige Worte zu Gunsten der An hän⸗ ger der vorigen Dynastie. Die Oppositions⸗Partei, meinte er, habe sehr Unrecht, wenn fie auf die Abfetzung einer immer noch größeren Anzahl von Beamten der alten Regierung dringe; als Buo⸗ naparte mit dem Konsulate bekleidet worden, habe ebenfalls ein ge⸗ waltiger Meinungs⸗Zwiespalt geherrscht; nichtsdestoweniger habe der Konsul alle Repubsskaner, selbst diejenigen von 1793, im Amte behalten, den Emigranten habe er die Kückkehr nach Frankreich gestattet, und die Bendéer habe er nicht nur anmestirt. sondern diejenigen unter ihnen, die Beweise des Muthes und der Fähig⸗ keit gegeben, sogar in die Reihen der Armee aufgenommen. Eben so solle man auch jetzt von den Beamten der vorigen Re⸗ gierung nichts weiter verlangen, als daß sie der neuen tre: und eifrig dienen, im Uebrigen aber solle man ihnen ihre politis che Ansichten, insofern sich dieselben nur nicht durch seindselige Re⸗ den oder gar durch strafbare Handlungen äußerten, zu Gute hal⸗ ten. Der Redner ging hierauf näher in das vorliegende Gesetz ein. „Wir unterstuͤtzen“, äußerte er „das Ministerium, weil es allein die Macht üben will, für die es dem Lande verantwort⸗ lich ist; wir unterstützen dasselbe, weil wir es für fest und kräs⸗ tig genug halten, um den Palast des Königs vor den Angriffen der Meuterer, die Wohnung eines Deputirten vor dem Frevel der Wüthriche, das Hotel eines Botschafters vor einer Verletzung des Völkerrechts, die Tempel des Herrn ver den Verwüstungen der Gottlosen und das Haus des Priesters vor den Plünderun⸗ gen freigelassener Sträflinge zu bewahren; wir unterstützen das Ministerium, weil es muthig genug ist, um sich offen von der Propaganda losjusagen, weil es laut erklart, daß das Blut der Franzosen nur Frankreich gehört, weil es Mit⸗ gefühl für die Völker empfindet, ohne zugleich einen Haß gegen die Könige zu nähren, und weil es die National⸗Ehre nicht in der brutalen Gewalt, die das Völkerrecht mit Füßen treten will, sondern in der Billigkeit, der Unparteilichkeit und der Mensch⸗ lichkeit sucht. Auf diese Grundsätze stützt sich unser Beistand, und wir wagen, zu behaupten, daß dieselben von der großen Mehrzahl dieser Versammlung und des gesammten Landes getheilt wer⸗ den.“ Hr. Dupin stellte zuletzt einige interessante Berechnungen an, um den Beweis zu führen, daß Frankreichs innerer Reich thum stets im Wachsen begriffen sey, und schloß, indem er für den vorliegenden Gesetz⸗ Entwurf mit den von der Konmnission in Antrag gebrachten Amendements stimmite. Der General Lamarque, der vorweg erklärte, er wolle sich nicht mit der vorliegenden finanziellen Frage, sondern mit den auswärtigen Ver⸗ hältnissen Frankreichs beschäftigen, behauptete, daß die Aussicht in die Zukunft immer trüber würde, und daß die Minister die einzigen wären, die, für Alles, was sich um sie herum ereigne, Auge und Ohr verschließend, die herrannahende Gefahr nicht sä⸗ hen. Als Belag dafür könne er ein offüielles Aktenstück, das Londoner Konferenz⸗Protokoll vom 27. Februar, anführen, worin man Belgien zu Gunsten Hollands aufopfere, indem man dem ersteren Lande willkürliche und gegen einen Angriff schwache Gränzen gebe und ihm über die Halfte der , mn. Schuld aufbürde. Man wolle Belgien für seine Unabhängigkeitsliebe bestrafen und es durch Noth und Verzweiflung wieder unter die vorige Herrschaft zurückbringen. Aber nicht Belgien al⸗ lein werde von einer Restauration bedroht, auch Frankreich habe man im Auge, und mit Rücksicht auf dieses stelle man es als ein höheres Princip auf, daß die Verträge nicht ihre Kraft verlören, welche Veränderungen auch in der Organi— sation der Staaten vorgehen möchten. Vergebens habe die Fran⸗ zösische Nation seit der Wiedererwerbung ihrer Freiheit auch ihre alte Kraft wieder gewonnen; vergebens wolle sie den ihr zukom— menden Rang unter den Völkern Europa's einnehmen; man verurtheile sie zur Unthätigkeit, und ein Kongreß, an dem ein Französtscher Diplomat Theil nehme, erkläre, daß Alles, was im Jahre 1815 geschehen sey, nur den Zweck gehabt habe, ein rich— tiges Gleichgewicht in Europa herzustellen. Dies müsse man für eine Ironie halten. Im J. 1789 habe zwar dieses Gleichgewicht bestanden; wie verschieden sey aber auch die damalige Lage Frank⸗ reichs von der jetzigen. Spanien, im Besitz der schönsten Kolo— nieen der Erde, sey damals im Stande gewesen, dem Familienver⸗ trage getreu, Frankreich mit einer furchtbaren Flotte zu unterstützen; Holland habe in den Kriegen mit Amerika gezeigt, daß seine Al⸗ llanz nicht gering zu schätzen sey; Italien habe durch die innige Verbindung Frankreichs mit Neapel und Piemont mehr unter Französischem, als unter Oesterreichischem Einflusse gestanden. Desterreich, seit dem Vertrage von 1756 mit Frankreich verbün⸗ det, habe an Belgien eine lästige und unhaltbare Besitzung ge— habt; Preußen habe kaum 7 bis 8 Millionen Einwohner gezählt, und drei Viertheile von Polen, mit einer Bevölkerung von 9 Millionen, hätten die erste Theilung überlebt. Ueber allen diesen Mächten, durch seinen Reichthum und seine Einwohner⸗Zahl stehend, habe Frankreich in St. Domingo zu seinen andern und Ostindischen Besitzungen große Absatzplätze für seinen Handel gehabt, und England damals gewußt, daß ihm die Herrschaft über die Meere von seinem alten Nebenbuhler streitig gemacht werden könne. Wie ganz anders sey die gegenwärtige Gestalt Europa's! Spanien habe seine Kolonieen und seine Ma⸗ rine verloren und könne nur noch als Gegner Frankreichs in der Waagschale gelten; Holland habe seine Macht verloren. Oesterreich, der Beherrscher Italiens und Theilnehmer an der Zerstückelung Polens, zähle jeßt 13 bis 14 Millionen mehr als