in der Strafe einen Unterschied zwischen denjenigen, welche man ihres niedrigen Standes, wie ihrer verwahrlosten Erziehung we⸗ gen, für unbekannt mit dem eigentlichen Zweck der Verschwörung und als von andern Irregeleitete halten darf, und denen zu machen, welche in Folge ihres Standes, ihrer Bildung, ihrer Kenntnisse u. s. f. ihre Theilnahme an dem ungeheuren Ver— brechen der Verschwörung ünd der Rebellion gegen ihren recht— maßigen Landesfürsten und an dem Widerstande gegen die be— waffnete Macht nicht der Unbekanntschaft mit dem Zwecke oder der Tanschung beimessen und sich damit entschuldigen können, so bedeuten Wir gedachter Militair-Kommission, daß sie bei ihrer ferneren Procedur gegen alle übrige, sowohl anwesende, als auf flüchtigem Fuße besindliche Urheber oder Mitschuldige ei— nes so schrecklichen Attentats mit aller Strenge des Gesetzes und der Gerechtigkeit zu Werke gehe, sich aller Empfehlung an Unsere Gnade enthalte und Uns die Urtheilssprüche bloß zu Unserer Bestätigung vor ihrer Vollziehung vorlege. Modena, am 29. März 1831. Franz. — Gaetand Gomorra, Kabi— nets-Secretair.““ — Obige Sentenz ist jedem der Verurtheil— ten am 30. März d. J. mit den gehörigen Formalitäten, in Gegenwart sämmtlicher Mitglieder der Kommission, bekannt ge— macht und in Gemäßheit der höchsten Anordnungen sogleich voll zogen worden.“
Spanien.
Die Madrider Zeitung enthält nachstehendes Königliches Dekret: „Die schändlichen und verwegenen Einfälle der auf— rührerischen Faction in mehrere Theile des Königreichs, die Unerwarteten Freignisse in Cadirx und auf der Insel St. Leon, so wie eine Menge ähnlicher verbrecherischer Handlungen in ver— schiedenen anderen Plätzen, haben mein Königliches Gemüth von dem Waseyn eines Klubs von Revolutionnairs überzeugt, welche, um die in anderen Ländern von den Direktoren und Agenten Zeheimer Gesellschaften gemachten Pläne in Ausführung zu brin— gen, keine Mittel verabsäumen, um das dergestalt für sie vorbe— reitete böse Werk zu vollziehen. Wahr ist es, daß die Resultate dieser Versuche der Art waren, wie man es nothwendiger Weise von der Tapferkeit und Entschlossenheit meiner Truppen, — von der häufig erprobten Treue der Königl. Freiwilligen, — und von der innigen Ueberzeugung erwarten konnte, und daß mit einem Rückblick auf eine Periode gehässigen Andenkens das ganze Kö— nigreich es fühlt, daß sein Glück und seine Ruhe von der Auf— rechthaltung seiner alten ehrwürdigen Gesetze und von dem Throne abhangt, auf den mich Gott gesetzt und die Liebe und ächte Treue meiner Unterthanen wiederholentlich erhalten hat. In allen Rich— tungtn wurden die Empörer⸗Horden geschlagen und niederge— macht. Ueberall wies die Treue mit Unwillen die lockenden Ver— sprechungen des Verraths zurück; und endlich zeigte das Volk allenthalben seinen Abscheu gegen die Verschwörungen und Ränke, die man bildete und anwendete, um ihre Liebe und ihre Achtung für die Regierung und für die Religion ihrer Vorfahren zu be— stechen. Aber ungeachtet dieser Thatsachen, die mir die wankende Grundlage der Berechnungen und Umtriebe der Uebelgesinnten andeuten, schreibt eine weise Politik mir die Pflicht vor, dem Verbrechen zuvorzukommen; zugleich haben sie mein Kö— nigliches Gemüth überzeugt, daß, um unbehutsame Personen von einer Theilnahme an verbrecherischen Handlungen abzuhalten, die zufolge der Gesetze und Königlichen Befehle dermalen be— stimmten Strafen für solche verwegene und verbrecherische Un— ternehmungen nicht hinreichend sind und auch nicht genügend seyn können, um von ihnen abzuschrecken, wenn vor deren Zuerken— nung die Formalitats⸗Feierlichkeiten beobachtet werden sollen, welche den friedlichen Zeiten angemessen sind. Von diesem Ge— sichtspunkte aus betrachtet und in Erwägung der Maaßregeln, die Ich, unter ähnlichen Verhältnissen vermittelst eines Königl. Befehles vom 13. Januar 1824 zu treffen für gut befand, habe Ich in Uebereinstimmung mit der Meinung Meines Minister— Mathes unter Anderem folgende Beschlüsse gefaßt: Art. 1. Von jetzt an sell in Madrid eine bleibende und exekutive Militair— Kommissten errichtet werden. Art. 2. Aehnliche Kommissionen sollen in den Hauptstädten derjenigen Provinzen gebildet werden, wo es die betreffenden General⸗-Capitaine für nöthig halten wer— den. Art. 3. Diese Kommissionen sollen bestehen aus einem den Rang eines General-Majors oder Brigade⸗Generals haben— den Prasidenten; aus einem Assessor, der in Madrid ein' Hof— Alcalde seyn und vom General-Capitain von Neu-. kastilien er⸗ wählt werden soll; in den Provinzen aber soll derselbe von dem Präsidenten der Kommission aus den Ober-Justij-Beamten ge— wählt werden; ferner sollen dieselben bestehen aus 6 Beigeordne⸗ ten vom Range eines Brigade-Generals, Obersten oder Oberst— Lieutenants, welche der General-Capitain dieser Provinz unver— ziglich vorzuschlagen hat; was die übrigen Provinzen betrifft, so haben die betreffenden General-Capitaine dlese Beigeordneten Mir vorzuschlagen, wenn sie über die Nothwendigkeit der Organisirung der genannten Kommissionen Meine Königl. Bestätigung einholen. Art. 4. Bei allen diesen Kommissionen sollen so vlel Fis kale und Secretaire angestellt werden, als es dem Präsidenten der 2 9 ͤ j 84 Zahl der Prozesse nach erforderlich scheinen möchte; er hat sie Be— hufs ihrer Ernennung dem General-Capitain vorzuschlagen; die—⸗ selben sollen Capitains⸗Rang haben. — Art. 5. Der Gerichtsbar— keit dieser Militair-Kommissionen sollen alle diejenigen Perso— nen unterworfen seyn, die, von dem Tage der Bildung der Kom— , . an, sich der in den Artikeln 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 Meines souverainen Dekrets vom 1. Oktober vorigen Jahres angeführten Verbrechen schuldig machen, wobei es die Pflicht der General-Intendanten der Polizei ist, den General Capitainen (wo sich dergleichen befinden) die in dem 6ten Artikel des befag— ten Dekrets erwähnten Listen, hinsichtlich der Anwendung der darin bestimmten Strafen auf die Schuldigen, vorzulegen; die im ersten Artikel des besagten Dekretes aber erwähnten“ Verbre— cher sollen nach den in demselben enthaltenen Vorschriften be— straft werden. — Art. 6. Diesen Kommissionen sollen ferner Personen unterworfen seyn, die von dem in den vorhergehenden Artikeln erwähntem Tage an sich mit den Waffen in der Hand oder durch die That als Feinde der gesetzmäßigen Rechte Meines Thrones oder als Anhänger der abgeschafften Constitution er— klären, die zu demselben Zwecke gegen die Regierung schreiben, oder gegen Meine Souverainetät sprechen, die durch Worte, Versprechungen oder Geschenke Andere von ihrer Treue für Meine Königliche Person abwendig machen oder zu machen versuchen, oder die sich irgend eines Mittels bedienen, das die Beförderung der Pläne einer aufrührerischen Faction bezweckt; und die, welche beunruhigende Nachrichten über die Stärke der Empörer verbrei— ten oder auf sonstige Weise meinen friedliebenden Unterthanen Furcht einjagen. (Die Art. 7 — 14 beziehen sich auf die Prozeß⸗ formen. Art. 15. Wenn ein Todesurtheil bestätigt ist, so soll es von dem öffentlichen Nachrichter, falls ein solcher zur Hand ist, wo aber nicht, durch das Mlilitair, nach 6 zu bestimmen⸗ den Regeln vellstreck werden. Art. 19. Alle der zur Kompetenz bitt Militast:stemmisslonen gehtrenden erbrechen angeschuldigt
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Personen verlieren ihre Vorrechte, zu welcher Klasse, welchem Range und welchem Stande sie auch gehören mögen, ohne daß dabei auch nur die mindeste Ausnahme stattfände; Ich setze zu diesem Zwecke alle diesem entgegen lautende Befehle, Gesetze und Königl. Patente außer Kraft. Sollte der Schuldige ein Geist— licher seyn, so ist es Mein Wille, daß, wenn auch die Kommis—⸗ sion den Prozeß einzuleiten hat, dieser jedoch Meinem in Kraft verbleibendem Dekrete vom 13. September 1815 gemäß zu be— handeln sey. — (Der Art. 17. besagt, daß die Kommissionen über keine andere als in den Artikeln 5 und 6 angeführte Ver⸗ brechen und zwar nur mit dem Vorbehalt abzuurtheilen haben, daß selbige seit Organisation der Kommissionen begangen wur— den.) Art. 18. Die gewöhnlichen Civil- und Militair-Behör⸗ den sollen in den bereits anhängigen Prozessen auch weiter ver— fahren, gleichwie in solchen wegen obbesagter Verbrechen vor Errichtung der Kommissionen etwa noch anhängig zu ma— chenden Prozessen; dabei haben sie sich, in jedesmaliger Ueber— einstimmung mit den Gesetzen und Königl. Dekreten, der größt— möglichsten Kürze zu befleißigen; sollten sie aber, nach Errichtung der Kommissionen, von begangenen Verhrechen Kenntniß erhal— ten, wie sie in den Artikeln 5 und 6 angeführt sind, so haben sie die Richtigkeit der Thatsachen auszumitteln und diese mit den Verbrechern, wenn sie deren habhaft werden können, den Kom— missionen zu überweisen. Auch die Polizei hat Instruetionen erhalten, wenn ihr dergleichen Fälle zu Ohren kommen, selbige anzuzeigen. Art. 19. Obige Verfügungen verbleiben in Kraft, so lange es die Umstände erheischen. Mit des Königs eigenhändiger Unterschrift. Madrid, den 19. März. (kontrasignirt Sambrano.“
— Englische Blätter enthalten Privat-Briefe aus Madrid bis zum 28. März, in denen es unter Anderem heißt: „Bisher sind hier schon 200 — 300 Personen verhaftet, unter welchen sich auch die Herzoge von Frias und von San Lorenzo, der Marquis von Santiago, Beringas, Regato und viele andere angesehene Individuen befinden sollen. Wie man sagt, ist es der Regierung endlich gelungen, eine schon lange bestehende Verschwö— rung zu entdecken, zu der auch die genannten Individuen gehör— ten, und die mit den Ereignissen in Cadix in Verbindung steht. Man erwartet in einigen Tagen viel Aufklärung über diesen Ge— genstand, da es verlautet, die Regierung sey in Besitz der Chiffer der Verschwornen und anderer Beweisstücke gegen diesel— ben gekommen. So streng auch das Königliche Dekret wegen Bildung von Militair⸗-Kommissionen ist, so ge— nügen sie dessennngeachtet den Absolutisten nicht. Sie be— schweren sich darüber, daß dieses Dekret die Liberalen, die sie durch ein förmliches Blutbad in Schrecken zu setzen wün— schen, nicht völlig vertilgen werde. Glücklicherweise soll diese Partei auf dem feindseligsten Fuß mit der Garnison von Ma— drid stehen, die darauf eifersüchtig ist, daß jene sich das Recht anmaßen will, die Person des Königs zu vertheidigen. Die Hauptstützen der gedachten Partei, die Königlichen Freiwilligen, sind hier ungefähr 3000 Mann stark, und da es ihnen gestattet ist, ihre Waffen in ihren Wohnungen aufzubewahren, so läßt sich wohl voraußsetzen, daß sie schon längst ihre Pläne zur Aus— führung gebracht haben würden, wenn sie sich nicht vor der un— gefähr 10,000 Mann starken Königl. Garde gefürchtet hätten. Von Andalusien hört man nichts Neues, außer daß die in Cadir besindlichen Autoritaten unter die dortigen Truppen 44,000 Real. vertheilt haben sollen. Das obgedachte Königliche Dekret wird unter Anderem auch in⸗ sofern einen wohlthätigen Einfluß haben, als es auf alle Räu— bereien überhaupt Anwendung findet; noch neulich fanden hier in den Straßen häufige nächtliche Meuchelmorde statt, deren Opfer meist Personen waren, die im Verdacht standen, zu den Liberalen zu gehören. — Uebrigens sind, der entdeckten Verschwö— rung ungeachtet, Viele der Meinung, daß das Uebel noch lange nicht mit der Wurzel ausgerottet sey. Ob dem wirklich so ist, möchte schwer auszumitteln seyn, obgleich, den strengen Maaß— regeln der Regierung zum Trotz, die beregte Partei fortwährend die größten Hoffnungen für ihre Sache laut werden läßt. In Cadix ist die Polizei ganz außerordentlich wachsam, besonders gegen dort ankommende Fremde. Ein Englischer Offizier, der von Gi— braltar angelangt war, mußte, ungeachtet des Schutzes des Bri— tischen Konsuls, seine Papiere hergeben und erhielt Befehl, wie— der abzureisen. Endlich erlaubte man ihm, sich nach Sevilla zu begeben, mit der Weisung jedoch, so lange er in Cadir verweile, sich zu Hause Cin der Wohnung des Konsuls) zu halten, bei Strafe der Verhaftung, wenn er sich auf den Straßen zeigen würde. Wie es heißt, ward dieses Verfahren durch die Art und Weise veranlaßt, wie man sich in Gibraltar zu Gunsten der da— hin Geflüchteten ausgesprochen hatte.“
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— — Konstantinopel, 26. März. Am 15ten d. M. ward in Konstantinopel in der Moschee des Sultans Achmet das Bairams-Fest mit gewohnter Feierlichkeit begangen. Dem diplomatischen Corps waren Häuser angewiesen worden, um den Zug des Sultans zu sehen; die Läden waren voll von Euro— päern, und sogar Damen waren herbeigeeilt, um Augenzeugen dieses Schauspiels zu seyn; alle Anwesende ließen den Fort— schritten der Türkischen Truppen, was Reinlichkeit, Ordnung, gute Haltung und Eleganz der Offiziere betrifft, volle Gerechtig— keit widerfahren. — Man will wissen, daß die Regierung so eben in Konstantinopel eine Verschwörung zu Gunsten der Janitscha— ren entdeckt habe; gewiß ist es übrigens, daß man verschiedene Niederlagen von Waffen gefunden und in verschiedenen Stadt— theilen mehrere Personen verhaftet hat; ja, es ist sogar von heimlichen Hinrichtungen die Rede. — Am Ltsten erhielt der Reis-Efendi Hamid-Bey seinen Abschied, und Negib-Efendi (der Begleiter Halil-Pascha's nach St. Petersburg) ward an dessen Stelle ernannt. Am nämlichen Tage ward auch der Kiaha— Bey (Minister des Innern), Hadi-Efendi, verabschiedet und durch Pertew⸗Efendi ersetzt, der im Jahre 1829 den Posten eines Reis⸗Efendi bekleidete. — Wie man versichert, haben sich die in Aleppo versammelten und gegen den Pascha von Bagdad be— stimmten Truppen bereits in Marsch gesetzt. — Binnen einigen Wochen wird man den Bau dreier Armenisch-katholischen Kir— chen in Galata, in der Umgebung von Pera und in Orta-Kivi, einem am Bosporus belegenen Dorfe, beginnen. — Am 21 sten ist der neue Russische Gesandte, Herr von Butenieff, mit 2 Se— cretairen hier angekommen; er begab sich sogleich nach dem Rus— sischen Gesandtschafts⸗Palast in Bujukdere, wo er die Besuche mehrerer Mitglieder des diplomatischen Corps empfing. Am 25sten kam er nach Pera, um den Gesandten von Frankreich und England seinen Besuch abzustatten und zu gleicher Zeit die Be— suche der andern Gesandten und Geschäftsträger zu erwiedern. Der Baron von Rückmann, der nach der Abreise des Herrn v. Ribeaupierre als Geschaftsträger zurtickblieb, wird unperzůglich nach Kriechenland abreisen, um dort den Grafen ven Panim aid CGeschuᷣfteträger jn erseßin.
von Kotzebue.
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Berlin, 17. April. Die zu Breslau verstorbene verwin wete Kaufmann Wolfgang hat, dem dasigen Amtsblatte zu folge, ein Legat von 26,000 Rthlrn. gemacht, welches zur Cn richtung eines Institutes für arme Prediger-, Schullehrer- und Offizianten-Wittwen verwendet werden soll. Ferner hat sie zu Unterstütznng von Armen und für mehrere wohlthätige und ge meinnützige Anstalten verschiedene Summen im Betrag von 14,600 Rthlrn. ausgesetzt. Die sämmtlichen milden Vermäch nisse der genannten Erblasserin betragen sonach 34,600 Rthlr,
— Aus Memel wird unterm 13ten d. geschrieben: „Di Verbindung mit Rußland auf dem Landwege über Polangn besteht noch fort, und auf der Strecke von Polangen bis ju Kurländischen Gränze, 2 Meilen, sollen überhaupt 1100 Mam an verschiedenen Punkten zur Sicherung der Straße vorhanden seyn, und noch heute werden einige Hundert Kosaken von Tisss her hier durch passiren, um das Truppen-Corps in Polangen i verstärken. — Die Insurgenten haben inzwischen bereits am 10. d. M wieder einen Angriff auf das aus den Waldwärtern Kurlands he Ritzen? Meilen von Polangen aufgestellte Russische Truppen⸗-Kom mando unternommen, um sich der daselbst befindlichen Brücke zu he mächtigen, sind aber mit Zurücklassung von 50 und einigen Tor ten zurückgeschlagen und zerstreut worden; seit dem scheint au der Russischen Besatzungs-Linie Alles ruhig geblieben zu sern, Russisch Krottingen ist jetzt stark mit Insurgenten besetzt, die den
täglich exercirt werden und zum Theil mit Gewehren, zum Then
mit Piken bewaffnet seyn sollen; ihre Zahl soll dort 4000 üben steigen, und man sagt, daß eine gleiche Verstärkung von Selschqnn her erwartet werde, um dann die Russischen Truppen bei Pola gen und der Umgegend anzugreifen. Es sollen in Krottingnn sogar einige Kanonen vorhanden seyn. Die heute zu erwarten Russische Post ist bis jetzt (113 Uhr Vormittags) noch nich eingetroffen; doch kann das Aufgehen der Flüsse und die m jetzigen Zeit, im Frühjahr, sehr schlechten Wege in Rußland dan
Veranlassung gegeben haben.“
— Nachrichten aus Schmaleninken vom 12. April pu folge, war am Morgen des 10ten der Russische Oberst von Bm tolame zu Paschwenten an der dasigen Gränze angekommen, hatte fich Tages darauf mit den Jusurgenten geschlagen mm Letztere mit einigen Kartätschenschüssen zum Mückzuge nach den Walde genöthigt. Bei dieser Gelegenheit war das Gut Pasch wenten, dem Fürsten Subow gehörig, abgebrannt. Die Russe schen Truppen hatten 1 Pferd verloren, und 1 Mann war leich verwundet; dagegen aber hatten sie von den Insurgenten 1 Mam gefangen genommen und 50 Mann, worunter auch ein Anfüh rer, getödtet. — Wegen Mangels an Fonrage und Lebensmü teln, konnte der Oberst sich nicht länger an der Gränze erhalten und gedachte deshalb, sich über Memel nach Polangen zu beg ben. Der Durchmarsch durch Schmaleninken ist am selbigen Tage bereits erfolgt, und die Polen hatten demnächst die Gran wieder besetzt.
— Aus Düsseldorf, vom 12. April, berichtet die dash Zeitung: „Gestern Abend kam der flüchtige Belgische Genen Vandersmissen mit einem Major Parys und einem Lieutenal Lefevre hier an. Der Major reiste heute Morgen mit den Dampfschiffe weiter nach dem Haag. Ihre Pässe waren von Aache ausgestellt, und auf denen des Generals und des Lieutenam ist angegeben, daß sie in hiesiger Stadt oder in Deuz ihte Aufenthalt nehmen wollten. Die von dem Antwerpener Journ gegebene Nachricht von der Verhaftung dieses Generals mit den ihn begleitenden Ofsizieren in der Nähe von Fleurus, war sonat falsch.“
Köntgti che Sch auswiel e. .
Montag, 18. April. Im Schauspielhause: Der Müll und sein Kind, Volksdrama im 5 Abtheilungen, von E. Raupach
Dienstag, 19. April. Im Opernhause. Mit Allerhöchstt Bewilligung, zum Benefiz der Madame Anna Milder: Armid⸗ große heroische Oper in 5 Abtheilungen, mit Ballets; Muss von Gluck.
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen des ersten Ran ges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.
Die Abonnements und freien Entreen sind ohne Ausnahm, nicht gültig.
Im Schauspielhause: Der Jude, Schauspiel in 5 Abthrn lungen. Hierauf: So geht's! Lustspiel in 2 Abtheilungen, nat dem Französischen des Scribe, von L. Schneider.
Königstädtisches Theater. ö Montag, 18. April. Die Erbschaft, Schauspiel in 1 Ann Hierauf: Parapluimacher Staberl, oder: Di Bürger in Wien, Posse in 3 Akten, von A. Bäuerle.
Mittwoch, 20. April. Zum erstenmale: Lindane, oder: Di Pantoffelmacher im Feenreiche, großes romantisches Zauberspi in 2 Akten, von A. Bauerle, für diese Bühne bearbeitet, vos L. Bartsch; Musik arrangirt vom Musik-Direktor Kugler. M neuen Decorationen und neuer Maschinerie von Hrn. Rollt bisheriger Dekorateur und Maschienenmeister beim Hof-Theath zu Kassel, jetzt neu angagirtes Mitglied dieser Bühne.
Billets zu dieser Vorstellung werden von heute ab im Billt Verkauf-⸗Burean, im ehemaligen Postgebäude verkauft.
Aus würtige Börsen.
Amsterdam. 12. April. Niederl. wirkl. Schuld 39. Kanz- Bill. 15. Metall. Sl. Russ. Engl. Aul. S3.
Oesterr. Spo ; Hamburg, 13. April.
Oesterr. 4proc. Metall. pr. ult. JI2. Bank- Actien 980. in
Engl. Anl. 86. Russ. Anl. Ilamb. Cert. SdzJ. Poln. pr. Mai &
.
Dän. 56. ö.
London, 9. April.
.
3proc. Cons. J9. Russ. S9z. Span. 163. 2
Wien. 12. April. . 5proc. Metall. S3. 4proc. JI. 1Iproc. 18. Bank- Actien 973. ü NEUESETE BGRSEM NACHIRICHHLLILE. Frankfurt a. M., 14. April. Oesterr. 5proc. Metall. Si S43. 4proc. 733. 733. 2zproc. 43; 1proc. 185 Brief. Bann Actien 1222. 1218. Partial-Oblig. 1163. 1164. Loose zu 1005 1575 Poln. Loose 46 Brief. .
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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Die bisherigen Advokaten Otto Meurer und Heinrich Fuchs sind zu Anwalten bei dem Landgericht zu Koblenz be⸗ stellt worden. . Bekanntmachung.
Auch in diesem Jahre wird für den Zeitraum vom 1. Mai bis ult. Oktober eine dreispännige Schnellpost zwischen Magde— burg und Braunschweig über Helmstädt in Gang gesetzt.
Diese Post geht ab aus Magdeburg
Dienstag und Sonnabend Mittags um 123 Uhr; kemmt an in Braunschweig nach Ankunft der Schnellpost aus Berlin,
an denselben Tagen Abends nach 11 Uhr;
sie geht von Braunschweig ab Dienstag und Freitag 6 Uhr Abends,
und kommt in Magdeburg an
Mittwoch und Sonnabend nach 5. Uhr früh.
Die Wagen sind bequem eingerichtet und nehmen im In— nern sechs Personen und auf dem unverdeckten Vordersitze eine siebente Person auf.
Das Personengeld für einen Platz im Innern des Wagens beträgt einschließlich des Postillon-Trinkgeldes auf der Tour von Magdeburg nach Braunschweig 10 Sgr. Preuß. und auf der Tour von Brauuschweig nach Magdeburg s g6r. Conventionsgeld pro Meile. Der Vordersitz kostet resp. 77 Sgr. und 6 gGr. Cenventionsgeld pro Meile. Jede Person kann 30 Pfund Gepäck frei mitnehmen. Mehr⸗-Gepäck muß mit dem Fourgon versandt werden.
Um übrigens den von andern Coursen, und namentlich den von Berlin kommenden Reisenden auch in dem Falle die Wei— terreise nach Braunschweig möglichst zu sichern, wenn bei ihrer Ankunft in Magdeburg die Plätze im Schnellpostwagen schon besetzt sind, werden von Magdeburg aus Bei-Chaisen bis zur Zahl von zwei, jede für 4 Personen, mitgegeben.
Berlin, den 14. April 1831.
General⸗Post⸗Amt.
Bekanntmachung.
Die Bilder⸗ und die Antiken⸗Gallerie des Königl. Museums sind dem Publikum an jedem Sonnabend und Montag, mit Ausnahme der Feiertage, gegen Einlaß-Karten geöffnet, und zwar: ; ö in den 6 Sommer-Monaten:
am Sonnabend: von 9 —1 Uhr und von 3—6 Uhr, am Montag: von g — 1 Uhr; in den 6 Winrer-Monaten: an beiden genannten Tagen von 10—3 Uhr. Wer Einlaß-Karten zur Bilder- und zur Antiken-Gallerie
zu erhalten wünscht, hat ein schriftliches Gesuch, welches nur
die Adresse des resp. Bestellers, so wie die Zahl der gewünschten Karten, zu enthalten braucht, hei dem Kastellan des Museums in den hierzu bestimmten Kasten werfen zu lassen, worauf die verlangten Karten (jedoch nie mehr, als drei auf ein Gesuch) den Bestellern durch die Stadtpost zugeschickt werden. Dieie Sammlung der antiken Vasen ist dem Publikum a jedem Mittwoch gegen Einlaß-Karten geöffnet, und zwar: in den 6 Sommer-Monaten: von 9 — 1 Uhr und von 2 — 4 Uhr; in den 6 Winter-Monaten: von 10 —2 Uhr. Der Eingang zur Vasen⸗Sammlung ist durch die Thür dem
ehemaligen neuen Packhof gegenüber.
Die Einlaß-Karten zur Vasen-Sammlung werden auf dieselbe Weise und unter denselben Bedingungen, welche für die Bilder- und die Antiken-Gallerie hiervor angegeben worden, den
resp. Bestellern durch die Stadtpost züugeschickt, mit dem Unter—
schiede jedoch, daß in den desfallsigen Meldungen, außer der Adresse des Bestellers, auch noch anzugeben ist, ob derselbe die Sammlung Vor- oder Rach mittag zu sehen wünscht, da die Zahl der Beschauer, welche zu gleicher Zeit Eintritt haben
können, beschrankt seyn muß.
Schließlich werden noch diejenigen Personen, welche die er—
haltenen Einlaß-Karten zu den verschiedenen Sammlungen des Königl. Museums an den bestimmten Tagen nicht benutzen könn—
ten, nochmals ersucht, dieselben im General-Intendantur-Bureau abgeben oder umtauschen zu lassen, indem, vom 1. April d. J. an, die Einlaß-Karten verändert und altere Karten am Eingange der Gallerléen nicht mehr angenommen werden. Berlin, den 2s. März 1831. General-Intendant der Königlichen Museen. Graf Brühl.
Durchgereist: Der Königl. Französische Kabinets⸗Courier asteyrie, von Paris kommend, nach St. Petersburg.
Zeitungs-Nachrichten.
Ausland.
Fre n lr e,
Paris, 11. April. Gestern Mittag begab der König sich zu Pferde in Begleitung der Herzöge v. Orleans und v. Ne⸗— mours, der Marschälle Soult und Gérard, des Grafen Lobau Ind eines zahlreichen General⸗Stabes nach den Tuilerien, um in dem Hofe des Schlosses die zweiten Bataillone der 2, 4, 65,
s, 190 und 12ten Legion der hiesigen National-Garde, so wie die 1ste Legion des Weichbildes der Hauptstadt, das 19te und 5gste gin ien: Regiment, und das Hte Dragoner⸗Regiment zu mustern. Nachdem Se. Majestät die Reihen durchritten, ließen Höchst⸗ dieselben die Truppen an sich vorbei defiliren. Ihre Majest tt die Königin, so wie Ihre KK. HH. die Prinzessinnen LÄldelaide, Louise umd Marie, wohnten der Revue bei.
leber die Befestigungs-⸗-A1Arbeiten, womit man gegenwärtig in der Nähe der Hauptstadt beschäftigt ist, und die vorgestern von dem Könige in Augenschein genommen wurden, liest man im Moniteur Folgendes: „Seit langer als einem Jahrhundert wär man von der Nothwendigkeit überzeugt, Parls vor dem lleberfalle eines glücklichen Feindes zu schützen. Schon Vauban faßte einen Plan hierzu und wies auf die Wichtigkeit desselben durch die LAeußerung hin, daß Paris dem Lande das sey, was das Herz dem menschlichen Körper ist. Unter den durch die Ereig— nisse des Juli nothwendig gewordenen Maaßregeln durfte die Sicherheit der Hauptstadt nicht vernachlässigt werden, und man faßte daher den Entschluß, nicht bloß die Stadt selbst mit Festungs⸗ werken zu umgeben, sondern auch Schanzen anzulegen, um dem Feinde den ersten Zugang zu erschweren. Die auf dem rechten Seine⸗ Ufer veschlossenen Werke sind jetzt größtentheils beendigt. Der König besichtigte sie vorgestern auf das genaneste von St. Denis bis nach den Hohen von Romainville und bezeigte dem General Valazé, so wie den unter ihm stehenden Ingenteur-Ofsizieren, die Allerhöchste Zufriedenheit mit der Umsicht, die sie int Allgemeinen in der Wahl und Benutzung der verschiedenen Positionen zur Anlegung der Werke an den Tag gelegt haben, wobei Se. Majestät zu— gleich einige Ihnen nothwendig scheinende Verbesserungen anord— neten. Der Monarch war bei diesem Besuche von Seinen beiden ältesten Söhnen, dem Kriegs-Minister, dem Marschall Gerard und mehreren Generalen begleitet. In sämmtlichen Dorf-Ge⸗ meinden, die Se. Majestat auf Ihrer Tour berührten, hatten sich die National-Garden aufgestellt und begrüßten Höchstdiesel⸗ ben mit den lebhaftesten Freuden-Bezeigungen.“
Der heutige Moniteur enthält nimmehr die Königl. Ver— ordnung, wonach die Statue Napoleons wieder auf die Säule des- Vendome-Platzes gebracht werden soll; sie ist vom 8. d. M. datirt und von Hrn. Cas. Périer kontrasignirt. Ihr voran geht ein Bericht des Praäsidenten des Minister-⸗Rathes, worin es im Wesentlichen heißt: „Die Säule des Vendsme-Platzes, Sire, dieses Denkmal unsterblicher Siege, verlor vor 15 Jahren die Statue, die sie trug, und diese Verstümmelung besteht auch jetzt noch. Die Denkmaler aber gleichen der Geschichte; sie sollen dem Lande ein ihm ehrenwerthes Andenken erhalten und nur den Streichen der Zeit erliegen. Gewiß wird aber die Geschichte nicht den Namen des großen Feldherrn vergessen, dessen Talente üunsere Legionen zum Siege führten, des umsichtigen Monarchen, der Ordnung auf Anarchie folgen ließ, die Altare dem Gottes— dienste zurückgab und der Gesellschaft das Gesetzbuch verlieh, nach dem wir noch jetzt regiert werden. Ew. Majestät wollen keine glänzende Seite aus den Jahrbüchern unserer Ge— schichte streichen; was Frankreich bewundert, bewundern auch Sie, und ich glaube daher, Ihren hochherzigen Absichten zu entspre— chen, wenn ich Ihnen die Wiederherstellung des Standbildes Napoleons auf der Säule des Vendome⸗Platzes in Vorschlag bringe. Ihre Regierung, Sire, hat dem Lande mit der Freiheit zugleich die Unabhängigkeit zurückgegeben; sie muß alle Spuren einer verderblichen Reaction vertilgen: kein Ruhm darf hinführo der Vergessenheit übergeben werden. Die Grundlage, worauf der verfasfungsmaßige Thron Ew. Majestät beruht, bewahrt Frankreich für immer vor den Uebeln der absoluten Gewalt und der Politik der Eroberer. Indem Sie aber einen großen Ruf ehren und ein Monument wieder aufrichten, wodurch der Nation ein ruhmwürdiges Andenken bewahrt wird, schlingen Sie gleich⸗ sam ein neues Band um den Thron und das Land, und ich schmeichle mir daher, daß der Beschluß, den ich Ihrer Bestäti⸗ gung unterwerfe, als ein gerechter Tribut, den Sie dem gesun⸗ den Sinne der Menge zollen, und als ein glänzender Beweis der Kraft und Gerechtigkeit einer nationalen Regierung, betrach— tet werden wird.“
Die Nativnas-Subseription für die Herbeischaffung der An⸗ leihe von 120 Millionen gewinnt immer mehr an Ausdehnung.
Das Journal des Däbats enthält wieder eine lange Liste
von Subskeibenten. Das 11te Artillerie⸗Regiment in Vincennes hat aus seinen Ersparnissen 25,900 Fr. und ein Bataillon der National-Garde 35,006 Fr. unterzeichnet. In dem Bureau der General-Einnehmer sind an einem Tage nahe an 500,000 Fr. unterzeichnet worden.
Der National meldet: „Der Hauptjweck der Reise des General Clausel von Algier hierher ist, die Regierung zu einem Beschlusse über die definitive Okkupirung und Tolonisation die⸗ ses eroberten Landes zu vermögen. Seit seiner Rückkehr nach Paris hat der General mehrere Pläne in Bezug auf diese wich⸗ tige Frage vorgelegt; diese gehen hauptsächlich darauf hinaus, die Stadt Algier zu einem Freihafen zu machen und diejenigen, welche Ländereien urbar machen wollen, hierzu aufzumuntern. Dies würde leicht seyn, denn es ist höchst wahrscheinlich, daß, sobald die Regierung einige Verfügungen über den Verkauf der bedeu— tenden dem Staate angehörenden Ländereien getroffen hat, sich Käufer in Menge finden werden. General Clausel selbst ist mit gutem Beispiel vorangegangen, indem er ausgedehnte Grund⸗ stücke von Maurischen Eigenthümern gekauft hat; er hat Spa⸗ nische Familien, die zusannnen schon an 109 Köpfe bilden, dort⸗ hin gefetzt. Auch andere Personen haben seitdem ähnliche Eta⸗ blissements errichtet. Das Ministerium, das anfangs unent⸗ schlossen war, hat im Conseil vom vorigen Mittwoch beschlossen, daß Algier definitiv okkupirt und kolonisirt werden soll. Der Ueberschlag der Ausgaben der Occupation für dieses Jahr zeigt, daß der Unterhalt der Truppen durch die verschie denen Ein⸗ nahmen der Kolonie beinahe gedeckt werden wird. General Clausel wird 9 La Algier bleiben, aber erst im näch⸗
en Herbst dahin zurückkehren. ö . — undi (dessen Schreiben an die Zeitunge⸗Redas⸗
tionen wir gestern mitgetheilt haben) hat im Janugr d. J. nach⸗ stehende Zuschrift an den Präsidenten der k erlas⸗ sen: „Herr Baron! Durch die Journale benachrichtigt, daß ich vor die gegenwärtig als Gerichtshof versammelten Pairs ge⸗ laden worden bin, habe ich die Ehre, bei Ihnen, als Präsidenten dieser Versammlung, eine förmliche Protestatien gegen jedes Ur⸗ theil einzureichen, das in Folge des gegen mich eingeleiteten un— gesetzlichen Verfahrens gefallt werden möchte. Ich richte dr ese Protestation an die Pairs von Frankreich und verlangt ausdrüct⸗ lich, daß sie ihnen vorgelegt werde. Wenn jeder Franzose seine Ansichten frei aussprechen darf, so muß dies insbesondere der Fall seyn, wenn es sich für ihn um die Vertheidigung aller seiner bedrohten Interessen handelt. Man wird mir ohne Zweifel die Befugniß nicht versagen wollen, die Wahrheit in meiner eige⸗ nen Sache laut hören zu lassen und denen, die man mit der Entscheidung über mein Schicksal beauftragt hat, zu erklären, daß ich ihnen nicht das Recht zuerkenne, mich zu richten. Ich ver⸗ lange, daß meine Protestation in das Protokoll aufgenommen werde, und habe die Ehre u. s. w.“ . . Die Gazette de France giebt demnächst den Schleiß der Protestation des Herrn von Montbel mit dem Bemerken, daß sie den ersten Theil derselben, der die persönliche Vertheidigung des Ex⸗Ministers enthalt, am folgenden Tage mittheilen werde. „Nach unserer Ankunft in St. Cloud“, heißt es darin, „ver— nahm der König unsere Berichte, las das Schreiben des Her⸗ zogs von Ragusa und, mit Festigkeit auf die Mittel zur . nisirung der Vertheidigung und zur Unterdrückung des Aufruhrs bedacht, ernannte er den Dauphin zum Generalissimus der Trup⸗ pen. Der Prinz schickte sich augenblicklich an, sich nach Paris zu begeben; ich sollte ihm dahin folgen, um Befehle in Bezug auf die Finanz⸗Verwaltung zu ertheilen. In demselben Augen⸗ blicke überbrachte ein Stabsoffizier die Nachricht, daß die Linien⸗ Truppen nach unserer Abfahrt sich mit dem Volke vereinigt hät⸗ ten, daß das Louvre, die Tuilerieen verlassen seyen, daß die Kö—⸗ nigl. Garde sich in vollem Rückzuge mit dem Marschall besinde, der selbst Gefahr gelaufen sey, getödtet zu werden. Der Dau— phin entfernte sich schnell, um den Truppen entgegemugehen. Um diese Zeit wurde der Großreferendarius mit den Herren von Argout und Vitrolles beim Könige eingeführt; sie kamen, wie sie sagten, um sich als Unterhändler für einen Vergleich amubieten. Der Bericht der Municipal-Kommission giebt Aufschluß, warum diese Unterhandlungen sich in die Länge jogen. Man wollte Zeit gewinnen, um die noch treu gebliebenen Truppen zum Abfall zu bewegen. Der Minister⸗Rath wurde sogleich jusammen berufen. Die Mehrzahl der Minister schmeichelte sich zu sehr mit der Hoff⸗ nung, daß sie, alle Verantwortlichkeit für die Ereignisse auf ihren Kopf nehmend, die Unverletzlichkeit des Königs noch retten könn⸗ ten. Das Resultat dieser Berathung ist bekannt; nicht bekannt ist dagegen die erhabene Acußerung des Dauphins: „„Es ist nicht eine Meinung, die ich abgebe, es ist meine Ueberzeugung, meine innersie Gesinnung, die ich ausspreche. Ich bin weit ent⸗ fernt, zu glauben, daß wir nicht zahlreiche Hülfsmittel gegen den Pariser Aufstand in Frankreich finden würden; wenn wir aber wirklich ganz verlassen wären, wenn dieser Tag der letzte unserer Dyna⸗ stie seyn sollte, sö wollen wir uns rühmlich in unser Schicksal fügen und mit den Waffen in der Hand untergehen.““ Herr von Montbel erzählt hierauf bekannte Ereignisse: den Abgang des Königs von St. Cloud nach Trianon und Rambouillet, die Ernennung des Herzogs v. Orleans zum General⸗Statthalter, und seine eigene so wie noch eines andern Ex-Ministers Trennung von der Königl. Fa⸗ milie. „Der König und der Dauphin“, fährt er dann fort, „gaben uns die ruhrendsten Beweise ihres Wohlwollens; wir reisten bei Nacht ab; ich begab mich direkt nach Paris; es war mir fast gleichgültig, in die Hände derer zu fallen, die mich pro— skribirt hatten. .. . Zwei Tage später reiste ich in einem öf⸗ fentlichen Wagen durch Frankreich, mich ohne Furcht in das fü— gend, was die Vorsehung über mich verhängen würde. Ich hn in diese Details eingegangen, weil die Huldigung, die ich der Wahrheit darbringe, wenn sie mir schädlich seyn kann, um so reiner ist und um so mehr das Vertrauen der rechtlich Gesinnten verdient, und weil ich eine Nachsicht verschmähe, die man irr— thümlich der Schwäche oder der Reue zu schenken glauben könnte. Ich habe nach Grundsätzen gehandelt, denen ich nie untren geworden bin, und wenn ich sie in besseren Tagen nicht vergaß, so werde ich sie auch im Un— glück nicht verlaugnen. Das Mißlingen einer Sache bringt in der Gerechtigkeit derselben keine Aenderung hervor. Was ich gethan habe, glaubte ich thun zu müssen, und ich würde Gewissensbisse fühlen, wenn ich es nicht gethan haͤͤtte. Ich bin dem Könige, dem ich den Eid der Treue geleistet, auch treu ge— blieben; ich habe die Grämen der Charte, deren Aufrechthaltung ich beschworen, nicht überschritten. Alles, was in meinen Kräften stand, um die erhaltenden Prineipien der gesellschaftlichen Ord— ming zu vertheidigen, habe ich versucht, ohne meine Interessen oder die meiner Familie, ja ohne meine Existenz zu berücksichti⸗ gen. Ich beklage die blutigen Tage des Juli . . . . Gewissens—⸗ bisse mögen diejenigen darüber empsinden, die dieses Unglück her— beiführten. Ich habe mich nicht in Redensarten über die Phi— lanthropie ergangen, aber diejenigen, die in Verbindung mit mir standen, wissen, ob ich jemals die Gerechtigkeit, Unparteilichkeit oder die Rücksichten zurückgesetzt habe, die ich meinen Neben— menschen, ohne Unterschied der Partei und des Ranges, schuldig war, und bei öffentlichen Unfällen hatte ich einigemale das Glück, mein Leben für die Rettung meiner Mitbürger in die Schanze zu schlagen. Ich erfüllte damals nur eine Amtspflicht, heute er— fülle ich eine nicht weniger heilige Pflicht, indem ich gegen die Ungerechtigkeit protestire und nicht in feigem Stillschweigen die Hoffnung auf ein Mitleid suche, an das ich als ein vorwurfs— freier Mann kein Recht zu haben glaube. Da der König mich mit sei⸗
nem Vertrauen beehrte und mir seine geheimsten Gedanken mittheilte,
so kann ich ihm jetzt laut ein Zeugniß geben, das Niemanden verdächtig seyn wird; denn Schmeichler bleiben dem Unglücke nicht tren! .... Es ist durchgus ungegründet, daß Karl X. unter einem andern Einflusse gestanden habe, als unter dem seiner Pflichten, denen
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